Entzieht sich der Kenntnis meines Mandanten
Sehr geehrter Herr Staatsanwalt,
in oben genannter Angelegenheit nehme ich für meinen Mandanten wie folgt Stellung:
Herrn P. wird, soweit ersichtlich, vorgeworfen, einen (!) Pornofilm in einer Tauschbörse zum „Upload“ angeboten zu haben.
Dies hat mein Mandant jedoch nicht getan. Richtig ist lediglich, dass mein Mandant einen Internetanschluss besitzt. Ob dem Internetanschluss meines Mandanten zum fraglichen Zeitpunkt die von den Anzeigenerstattern genannten IP-Adresse zugewiesen war, entzieht sich der Kenntnis meines Mandanten.
Jedoch ist es so, dass bereits die angebliche Überwachung der Tauschbörsen fehleranfällig ist. Es kommt immer wieder vor, dass die privatwirtschaftlich arbeitenden und somit unter Kostendruck stehenden „Überwachungs“firmen die Überwachungssoftware falsch programmieren. Ebenso kommen Ablesefehler vor. Außerdem ist es technisch unproblematisch möglich, einen eigenen Tauschbörsenzugang dadurch zu verschleiern, dass man der Tauschbörse eine Schein-IP-Adresse vorgaukelt. Diese wird dann protokolliert, sodass völlig Unverdächtige ins Visier der Überwachungsfirmen geraten.
Selbst wenn jedoch die IP-Adresse meines Mandanten zutreffend protokolliert worden sein sollte, fehlt jeder Beleg dafür, dass mein Mandant tatsächlich den genannten Film zum Upload zur Verfügung gestellt hat. Den Internetanschluss nutzt mein Mandant nicht alleine. Es haben vielmehr Familienangehörige ebenso Zugang zum Internetanschluss. Mein Mandant hat auch öfter Besuch von Freunden, die seinen Internetanschluss nutzen. Überdies betreibt mein Mandant ein drahtloses Funknetzwerk (WLAN). Mein Mandant will nicht ausschließen, dass sein WLAN zum damaligen Zeitpunkt von Dritten genutzt werden konnte.
Der Umstand, dass jemand Inhaber eines Internetanschlusses ist, bedeutet in strafrechtlicher Hinsicht jedenfalls nicht, dass der Inhaber des Anschlusses für jedwede strafbare Handlung, die über den Internetanschluss möglicherweise begangen worden ist, verantwortlich ist. Hier verhält es sich nicht anders wie mit der Halterhaftung bei Kraftfahrzeugen. Die Haltereigenschaft als solche begründet keine strafrechtliche Verantwortung.
Die Generalstaatsanwaltschaften der Bundesländer haben sich überdies darauf verständigt, Filesharing-Fälle nur noch zu verfolgen, sofern ein bestimmter Umfang belegt ist. Der angebliche Upload einer Datei fällt nicht hierunter.
Meinem Mandanten ist die Tat also nicht nachzuweisen. Ich beantrage deshalb, das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO einzustellen.
Ich bitte um eine Einstellungsmitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Die Staatsanwaltschaft hat geantwortet – wie erbeten.
Ein Musterbrief – vielen Dank :-)
Donnerwetter. Sollten die Staatsanwaltschaften wirklich dazugelernt haben?
Ist das Schreiben "frei"?
Zum Thema "falsch programmierte Überwachungssoftware" siehe auch:
http://dmca.cs.washington.edu/uwcse_dmca_tr.pdf
mensch udo. klasse.
danke!
.~.
Glückwunsch.
Das wird gefeiert.
Ziemlich so hat mein Anwalt in einem sehr ähnlich gelagertern Fall geantwortet.
War bestimmt eine liebe Anwaltskanzlei mit zwei Buchstaben aus Regensburg. :-)
Ich ziehe den Hut!
Andererseits bin ich mir aber auch sicher, dass Ihnen dieser Erfolg bei der hiesigen Staatsanwaltschaft nicht vergönnt gewesen wäre.
Nicht weil ich an Ihren Fähigkeiten zweifle, sondern weil ich die I……. hier nur zu gut kenne.
ist das schreiben auch gegen abmahn-/abzockanwälte wie schutt+waetke (http://www.internetpiraterie-portal.de/) zu gebrauchen?
Sehr schöner Brief, aber vom technischen Standpunkt aus sind mir zwei Kleinigkeiten aufgefallen, die man vielleicht noch verbessern sollte.
Ich denke, der Begriff "programmieren" passt hier nicht unbedingt, denn das würde sugerieren, dass die Software für jeden Einsatz neu geschrieben wird. Ich würde eher von "Fehlern in der Benutzung" sprechen.
Da fällt mir jetzt auf Anhieb nicht ein, wie das funktionieren sollte. Eine andere IP-Adresse anzugeben wäre zwar mit einigem technischen aufwand möglich – dann könnte man allerdings in der Tauschbörse mit niemandem mehr kommunizieren, weil alle Anfragen immer zum (unschuldigen) Mandanten gehen würden, bei dem die entsprechende Software ja nicht läuft.
Zielst du mit dem Satz auf Anonymisierungs-Dienste wie TOR ab: Dazu müsste der Mandant an seinem Internetanschluss eine "Exit-Node" betreiben, was er wohl kaum tut.
@9 – F30
Ist mir auch aufgefallen, aber ob ein Staatsanwalt das versteht… Meist sind die doch schon glücklich, wenn sie fehlerfrei ihre Mails abrufen können. ;-)
Ehm… In meiner Fahrschule wurde mir beigebracht, dass der "Halter" eines KFZ derjenige ist, der es grade faehrt, Eigentuemer derjenige, der den Brief hat.
Waere daraus nicht abzuleiten, dass wenn ich weiss, dass mein Kumpel 3. Grades am 10.09.2008 um 7:48 Uhr AM das KFZ gefahren ist, also dessen Halter war, dass der dann auch geblitzt wurde?
Fragende Gruesse,
blindy
@F30: Es gab eine Untersuchung, ich glaube auch hier im Blog irgendwo verlinkt, in der die Möglichkeiten für die Nutzung einer pseudo-IP erklärt wurden. HAb den technischen Vorgang nicht mehr gelesen, nur den Hinweis, dass es auf das verwendete Trackersystem ankommen soll.
Nunja, aber der Upload von Pornos stellt neben § 106 UrhG auch eine Straftat nach §§ 184, 184c StGB dar – und die wurden ausdrücklich nicht in die Liste der "unwichtigen" Straftaten aufgenommen.
@9: Es ist aber bei Tauschbörsen möglich anderen Nutzen eine andere IP anzuzeigen als man selbst in wirklichkeit hat, das heißt das die Pakete trotzdem ankommen, wenn aber die Überwachungsfirmen aus der Überwachten Tauschbörse sich deine IP aufschreiben oder einen Screenshot als beweis machen, haben sie nicht deine echte IP, sondern irgend eine die du dir selbst aussuchen und eingeben kannst.
@9/F30:
Eine andere IP vorzugaukeln nennt sich auch Spoofing (http://de.wikipedia.org/wiki/Spoofing) und gibt es nicht erst seit gestern.
@11: Ich glaube, Halter ist derjenige, auf den das KFZ zugelassen ist. Der Freund 3. Grades ist immer nur Fahrzeugführer.
Eigentümer ist widerrum der, der den Brief hat – also auch gerne mal die Bank ;)
Aber sicher weiß ich das auch nicht…
"Das Verschleiern des eigenen Rechners ist bei TCP-Verbindungen auf diese Weise nicht möglich, weil die Antwort-Pakete zu der gefälschten IP-Adresse geschickt werden."
aus:
http://de.wikipedia.org/wiki/IP-Spoofing
Genausowenig können also auch Dateifragmente an den Absender zurückgeschickt werden…
@15/fmc:
Was ich als Definition "Halter" gefunden habe:
http://www.justiz.niedersachsen.de/master/C6258755_N5642693_L20_D0_I3749483
@11 Blindcoder
Eigentümer, Halter und Fahrer können identisch sein, können aber auch drei verschiedene (jur.) Personen sein.
Beispiel eines geleasten Firmenwagen:
Eigentümer ist die Leasinggesellschaft
Halter ist die Firma
Fahrer ist der Mensch hinterm Steuer
…die wichtigste Frage bleibt ungeklärt: War der Film zumindest gut?
Jo, liest sich flott runter.
Der nachfolgende Absatz allerdings
Ist tödlich, falls der Schrieb im Wege der Akteneinsicht oder Beiziehung irgendwie in ein zivilrechtliches Verfahren gelangt. Gerade das OLG Düsseldorf hat in Sachen "Bushido" bekanntlich entschieden, daß für offene WLANs Störerhaftung besteht.
Die bessere Taktik ist: "Ich weiß nichts, ich kann mir das nicht erklären, ich habe kein (offenes) WLAN und Eure Aufzeichnungen sind potentiell fehleranfällig". Mir ist kein Mensch bekannt, der mit dieser Taktik zivilrechtlich auf die Mütze bekommen hätte.
Lustig, erst sagen, dass man es nicht war, aber dann sicherheitshalber noch anhängen, dass das Verfahren wegen Nichtigkeit ohnehin eingestellt werden muss.
Da schließ ich mich (17) an: Hoffe, der Film hat gelohnt. :-D
Da man bei P2P-Protokoll ja auch Daten empfangen will, kann man die anderen Rechner letztendlich nicht über seine eigene IP täuschen. Ein Spoofing in dem Sinne, dass man sich hinter einer falschen Adresse verstecken kann und trotzdem Daten bekommt, ist also nicht möglich (Proxying über TOR oder ähnliches natürlich schon).
In http://dmca.cs.washington.edu/uwcse_dmca_tr.pdf wird im Detail erklärt, wie ein paar Wissenschaftler es trotzdem geschaft haben, dass Drucker und andere Geräte aus ihrem Netzwerk eine DMCA Notice erhalten haben (also quasi eine "Anklage" wegen Copyright-Verstoss).
Im Prinzip geht es darum, dass man einen (AFIK als open source vorliegenden) Bittorrentclient manipuliert. Dieser manipulierte Client nimmt dann an einem Torrent teil und 'lügt' einfach, wenn er nach anderen Rechnern gefragt wird, die am selben Torrent teilnehmen. Er gibt dann einfach die IP-Adresse eines Druckers an (oder eben die IP-Adresse des Nachbarn, den man nicht mag).
Natürlich kann man von dort nichts runterladen, aber, und das ist die wesentliche Erkenntnis dieses Papers, die Firmen, die auch an diesen Torrents teilnehmen um an die IPs der Filesharer zu kommen, begnügen sich mit dieser (falschen) Information und testen nicht, ob unter der angegebenen Adresse wirklich die entsprechende Datei zu bekommen ist.
Im Real Life würde das bedeuten, dass ein Undercover-Agent der Zollbehörde einen Kontakt aufsucht und der ihm 5 Adressen gibt, an denen man 'billig' Zigaretten kaufen kann. Statt nun diese Adressen selbst zu überprüfen, wird einfach gegen die Personen, die an diesen 5 Adressen wohnen, Anklage wegen Steuerhinterziehung/Schmuggel/whatever erhoben.
Die abgestufte Argumentation liest sich wirklich lustig, ist aber unser tägliches Geschäft. Auch im Gerichtssaal:
- Somit ist der Tatvorwurf widerlegt. Sollte das Gericht wider Erwarten doch von der Schuld des Angeklagten überzeugt sein, ist bei der Strafzumessung aber zu berücksichtigen, dass er eine schwere Kindheit hatte, ein minder schwerer Fall vorliegt, der Schaden gering ist usw. usw.
@8: Es gibt genug Musterschreiben im Netz, den man diesen Abmahn-Parasiten zusenden kann. Das sind in der Regel umformulierte Unterlassungserklärungen, in denen KEIN Schuldeingeständnis gemacht wird, sondern nur darauf verwiesen wird, dass man gerne nicht mehr die Dinge tut, die man eh nicht getan hat. Das Schreiben von Udo ist für den Staatsanwalt, NICHT für die abmahnende Kanzlei.
Man kann alternativerweise auch gar nicht auf diese Abmahnungen reagieren. Nach etlichen Erfahrungsberichten zu diesem Thema ist das auch eine erfolgversprechende Möglichkeit, diesen Raubrittern den Stinkefinger zu zeigen.
Hallo,
bei Torrent-Servern wie z.B. PirateBay gibt es Listen, welche IP welche Dateien anbietet.
Einige Anbieter wie z.B. piratebay hängen an diese IP-Listen aber auch noch ZUFÄLLIGE IP-Adressen an. Damit kann niemand mehr behaupten, dass diese Listen noch als Beweis gelten können.
@F30:
Spoofing in P2P ist nicht ungewöhnlich. Ich verdeutliche das mal am Beispiel Bittorrent.
Ein Client (Software, die beim Nutzer läuft) sendet eine Anfrage, in der die gewünschten Inhalte und die eigenen Kontaktinformationen enthalten sind (IP-Adresse&Port) an einen Tracker. Dieser Tracker legt die Daten dann bei sich ab. Danach schickt er dem Client eine Liste mit IP-Adressen&Ports, unter denen diese Inhalte erhältlich sind (Peers). Der Client versucht nun sich mit den genannten anderen Peers zu verbinden und startet ggf. den Download.
Spoofing betreiben können nun sowohl der Tracker als auch der Client.
Wenn der Client dem Tracker zu Beginn eine falsche IP-Adresse sendet kann er dennoch mittels der vom Tracker erhaltenen Liste "korrekter" Peers die Inhalte herunterladen.
Wenn der Tracker dem Client falsche IP-Adressen unterschiebt kann man dennoch Inhalte herunterladen wenn entweder nicht alle vom Tracker gemeldeten Peers falsch sind oder der Tracker die eigene, korrekte IP-Adresse in seiner Datenbank speichert und an irgendeinen anderen Client, der die Inhalte vorhält, meldet.
Im übrigen ist z.B. in der Software Opentracker (wird z.B. von ThePirateBay verwendet) "Plausible Deniability" aktiviert, d.h. die Trackersoftware fügt in die Liste mit Peers, die an den Client gesendet wird, standardmäßig zufällig generierte IP-Adressen ein, d.h. die vom Tracker gelieferte Liste ist "ab Werk" fehlerbehaftet, was ihre Aussagekraft als Beweismittel aufheben soll.
…und natürlich wissen wir doch alle (Nichtjuristen & Juristen), dass der Mandant den Porno hochgeladen und angeboten hat.
Ich weiß – Peanuts, aber wenn man den Brief nochmal benutzt:
Hier verhält es sich nicht anders *ALS* mit der Halterhaftung bei Kraftfahrzeugen.
@18:
Deine Argumentation (offenes WLAN nicht einräumen) ist richtig. Das findet UV wohl auch und deshalb hat er das Ganze doch so nett formuliert "mein Mandant möchte nicht ausschließen".
wg. IP-Nummern-Fälschung:
Selbstverständlich kann man keine Daten empfangen oder hochladen, wenn man eine falsche IP angibt. Man könnte halt lediglich wie #20 schrieb, jmd. anderen inkriminieren, indem man seine IP-Nummer kennt. Das funktioniert aber auch nur, falls die "Ermittler" nicht zumindest tatsächlich versuchen, einen Teil runterzuladen.
Aber was mich noch interessiert:
Warum hat UV auf seine damals vorgestellte Textpassage, dass Daten seines Mandanten nicht an den Anzeigenersteller weitergegeben werden dürfen, verzichtet? Schließlich braucht man bei einem (!) Film vor der strafrechtlichen Verfolgung doch sowieso keine Angst haben; das Problem ist doch die zivilrechtliche Seite mit den utopischen Streitwerten.
Braucht der Mandant wirklich einen solchen Brief? *grübel*
@24
Wer eine falsche IP-Adresse angibt kann keine Antwort erhalten.
Wikipedia:
- "Das Verschleiern des eigenen Rechners ist bei TCP-Verbindungen auf diese Weise nicht möglich, weil die Antwort-Pakete zu der gefälschten IP-Adresse geschickt werden."
- "The machine that receives spoofed packets will send response back to the forged source address, which means that this technique is mainly used when the attacker does not care about response or the attacker has some way of guessing the response."
Sorry, war @27
Nicht jeder Textbaustein passt stets. Es könnte hier zum Beispiel so sein, dass bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde. Das würde auch erklären, warum es mit dem WLAN nicht so problematisch ist (der Störer haftet ja bekanntlich nur auf Unterlassung, nicht auf Schadensersatz).
@32, @33
Dies ist nicht korrekt, da man durchaus eine falsche IP angeben kann.
Beispiel:
Sie haben eine Liste auf der Namen stehen.
Ich gebe Ihnen einen falschen Namen, der dann anschließend auf der Liste steht.
Trotzdem erhalte ich von Ihnen die gesamte Liste.
Nun kann ich die anderen aus der Liste ansprechen und Daten bekommen und auf dem Server steht nicht mein echter Name.
Name = IP , Sie = Server
@IP Frage
Bin ich der einzige, der auf die triviale Idee eines Trojaners kommt? Malware auf den Rechner eines ahnungslosen spielen und dann über die Internetverbindung des "Opfers" surfen. Ist eigentlich eine gängige Praxis der Script Kiddys. Die benutzen sehr häufig irgendwelche kompromittierte Server / PCs aus ihren Botnetzen…
@ Udo Vetter
Leider geht die Kernfrage hier etwas unter. Das Schreiben an die STA läßt eine Strafanzeige nach Mitte Juli 2008 vermuten.
War dem so?
An des Teufels Advocat:
Ihr Zitat bezieht sich auf TCP. Opentracker ermöglicht aber die Nutzung von UDP (keine Bestätigung).
@38/Notiz-2: Meinungsfreiheit war gestern und wer Nazi ist, bestimmt die Antifa! Das ist alles nicht mehr zu gauben!
Heftig der Text!
Nachtrag an des Teufels Advocat:
Mit ein wenig Nachdenken bin ich noch darauf gestoßen, daß Sie annehmen, Tracker könnten bei TCP Verbindungen nicht zwischen der IP, mit der kommuniziert wird, und der IP, die in die Datenbank übernommen werden soll unterscheiden. Dem ist nicht zwangsläufig so. Verkürt gesagt kann Client A unter IP A dem Tracker mitteilen "Sende mir eine Liste mit Peers für XYZ und trage mich mit IP B ein", worauf der Tracker mit "OK, hier ist die Liste" an IP A antwortet. Siehe auch hier:
http://support.bittorrent.com/faq/bittorrent-software-client/how-can-i-make-bittorrent-report-different-ip-tracker-im-behind-proxy
@ Gerd
[Shual ist im Übrigen hebräisch für "Fuchs"] "Meinungsfreiheit war gestern und wer Nazi ist, bestimmt die Antifa!"
In dem billigen Antifa-Blättchen wird in keinem Wort eine Definition des Begriffes "Nazi" vorgetragen. Man bezieht sich auf den Begriff "Neonazi", der im Allgemeinen die vorgetragenen Assoziationen auslöst [Nationalismus, Antisemitismus...]
Insofern kommt mir Dein Kommentar etwas spanisch vor. Was "ist nicht zu glauben"? Das die kleinen Kinder da neben weeeenigen staatlichen Organen die Einzigen sind denen zu diesem Thema etwas einfällt und die "Neonazis" nahezu jeden Aufmarsch erlaubt bekommen?
Irgendwie offtopic, aber ich kanns auch on-topic drehen. IP-Adresse? Ich habe Dutzende davon. Exemplarisch zeigte ich Mitte August zwei deutsche Server an [IP-Adresse lokalisiert und WHOIS ausgewertet], weil dort Holocaust-Leugner-Material und weitere Straftaten der Volksverhetzung teilweise seit Jahren lagern. Bei No1 wollte ich nur noch die Löschung betreiben, da der Vorgang "ausermittelt" von mir vorgetragen wurde.
11.09.08 15:00 Die STA ermittelt. Der zur Löschung anstehende Text steht noch da.
Wäre da aber ein Horizontalunternehmen mit IP-Adressen-Log der unwirklichen Art bei der STA erschienen wären die Abmahnungen längst … bezahlt. Ist ja auch wichtiger, als sone kleine Volksverhetzung mit Holocaustleugnung, frei zugänglich für alle deustchen Kinder im Internet.
[quote]
kleine Volksverhetzung mit Holocaustleugnung, frei zugänglich für alle deustchen Kinder im Internet.[/quote]
43: Ich stimme Ihnen voll zu Shual,
es ist ein beschämend, dass selbsternannte "Antifaschisten" dieses Forum, welches ggf. Holocaustleugnungen ect. erhielt, aber nur einen kleiner Runde von armen Irren vorbehalten war, für jedermann ins Netz stellt und somit massiv für die Verbreitung von dieser Propaganda sorgte.
@Udo Vetter:
Sie haben zwar Recht, dass die StA i.d.R. diese Kleinst-UrhG-Verletzungen umgehend einstellen wollte, nur kommt hier ja noch ein Verstoss gegen das JuschG dazu, was die Sache oft nicht ganz so eindeutig macht.
sehr geehrter herr vetter,
interessant in diesem zusammenhang wäre ein essay über eine ggf. noch zu erfolgende abmahnung.
leider wird auf manchen einschlägigen seiten fast schon gepredigt, man komme um eine zumindest modif. unterlassungserklärung nicht herum. einige anwälte schreiben in ihren skripten sogar, selbst wenn man im recht sei, sollte man diese aus kostengründen abgeben. dagegen halte ich 30 jahre bindung an eine vertragsstrafe für etwas, was man evtl. gar nicht zu verantworten hat, für absolut unverhältnismäßig und solche ratschläge in skripten für unseriös. höchststrafe bei morg ist in der regel auch nur 15 jahre. die meisten papers zum abmahnunwesen sind damit unbrauchbar, wenn am ende sowieso doch immer eine unterwerfung erfolgt.
wenn sie in dieser hinsicht einen artikel veröffentlichen könnten, der diesem abmahnunwesen etwas die angst nimmt – ohne zwangsläufig mustercharakter zu haben -, wäre das sicherlich eine kleine bereicherung.
mfg
n0ne
morg = mord. ;)
ersetzung erwünscht. :D
@43:
Es wird sich auf diesen Anti-Islamisierungskongress in Köln bezogen.
Ist es nicht vielmehr so, daß es mittlerweile schon zur “stillschweigenden Normalität” geworden ist, alles und jeden als “Nazi” zu diffamieren, was eine “Legitimation” zur Zerstörung fremden Eigentums oder gar Brand-/Farbanschläge auf unliebsame Politiker an ihren Privatanschriften zu verüben, zur Folge hat und leider weiterhin haben wird? Ich erinnere hier u.a. an den erst kürzlich verübten Anschlag auf den Neuköllner Bürgermeister Buschkowsky.
Auffallend ist, daß allein die “Präsenz” schon eine Bedrohung darstellt. Es geht nicht um Inhalte. Nein, die bloße Anwesenheit reicht schon aus. Aber es wäre ja zuviel verlangt, sich mal mit den Meinungen und Argumenten der vermeintlichen “Nazis” zu befassen. Stattdessen wird jeder, der nicht in ihr Weltbild paßt, als “Nazi” gebrandmarkt.
netter text, sollte man sich für den fall der fälle merken ;)
Das ist mal nen klasse Brief mit dem man wirklich was anfangen kann.
Danke :)
@ Gerd
"Es wird sich auf diesen Anti-Islamisierungskongress in Köln bezogen."
Nein. Da das Produkt im Mai 2008 erstellt wurde und sich niemand im Produkt auf noch gar nicht geplante Veranstaltungen beziehen kann ist Ihre Darstellung vollkommen abwegig.
Ob und wie sich Linksradikale in Köln nächste Woche verhalten sei mal dahin gestellt. Einen Bezug "alle Linksradikalen sind potentielle Straftäter" ergibt sich nicht. Die von der blog-Betreiberin vorgenommene schlichte und nicht-satirische Beleuchtung des Produkts mit abschließender Erkenntniss: "unter dem Deckmantel im Kampf gegen Nazis ein krimineller Antifa Aktivist zu werden" ist deutlich und nicht auf andere paranoide Bevölkerungsteile auszuweiten, wie islamophobe Gruppierungen, die auch so ihren Dreck am Stecken haben.
Deswegen muß man aber nicht zum Straftäter auch gegen diese werden.
Wie heisst es so schön in der Benzinwerbung: super, Udo.
Na ja, wenn man allerdings die Sachlage kennt, dann werden solche Verfahren inzwischen ohnehin eingestellt – auch wenn kein Verteidiger schreibt. Dass die Ip-Feststellungen der privaten Firmen mit Vorsicht zu geniessen sind und ein W-Lan auch mißbraucht werden kann, hat sich auch bei Staatsanwälten rumgesprochen.
Gegenfrage: gibt es denn eine Anklage in solch einem Fall? Mir ist aus ganz Deutschland keine einzige bekannt.
Und im Hinblick auf die zivilrechtlichen Folgen scheint mir RAW (Nr. 21 ) nicht ganz Unrecht zu haben.
hmm ist der offene aufruf zu körperverletzung bzw. totschlag nicht eine straftat und damit ein grund mehr ein verbotsverfahren gegen die antifanten anzustreben ?
Ich hab bisher eine persönliche erfahrung mit einem dieser verblendeten gehabt. Ich bin metalfan und trage als schmuck ein armband mit dem thorshammer drauf. Das reichte vor einigen wochen jenem antifanten um mich am hbf düsseldorf bis zur strassenbahn zu verfolgen und dann tätlich anzugehen (bissl schubsen, rumprollen, als nazi beschimpfen…).
Jetzt erklär mir mal einer wo für mich der unterschied zu einem neonazi, der mich wegen meiner dunklen haare angreift ist?
Die politische Diskussion ist off topic. Wir sollten sie hier beenden. Danke.
Sehr gern,
wie wärs mit der Antwort auf die Frage ob die Strafanzeige [Eingagstext] vor, oder nach Mitte Juli erfolgte?
Hm, jetzt hab ich mal eine Frage – was bringt das ganze? Soweit ich weiss sind doch von Anfang an (fast?) alle Tauschbörsenverfahren, vorallem die mit nur ein, zwei Files, direkt vom Staatsanwalt abgewügt worden. Das Problem waren dann doch immer die Abmahnungen von den Rechtsanwälten, im Auftrag der entsprechenden Rechteinhaber.
Was hab ich übersehen/überlesen? Was ist jetzt das besondere an diesem Brief?
Aber es ist doch so, daß dem Mandant jetzt Kosten entstanden sind, oder?
Hallo.
Ich frage mich schon die ganze Zeit (OK, seit ich hier gelesen habe), ob der Staatsanwalt auch eingestellt hätte, wenn es um Kinderpornographie gegangen wäre.
Man hört ja immer nur von "Größten Schlägen gegen Kinderpornoringe". Aber mit der Argumentation (mehrere Nutzer von PCs, offenes WLAN,…) müssten ja die meisten Verfahren eingestellt werden, wo z.B. Familienväter die vermeintlichen Täter sind.
Erfährt man nur selten was über die Einstellungen oder werden die Verfahren dann einfach knallhart gegen den Anschlussinhaber durchgezogen?
@Joe: Natürlich. Wer die Musik bestellt, sollte sie auch bezahlen.
Udo Vetter hat einen schönen Musterbrief an den Staatsanwalt zum Thema Filesharing:http://tinyurl.com/5mj2yg