12.9.2008

Filesharing: LG Krefeld untersagt Weitergabe von Nutzerdaten

Im Streit um den Tausch von Film-, Musik- und anderen Dateien im Internet hat das Landgericht Krefeld ein wegweisendes Machtwort gesprochen. Es verbot der Staatsanwaltschaft dort, ihre Strafverfahrensakten mit Personalien und Adressen ermittelter Tauschbörsenteilnehmer an Anwälte herauszugeben, die dann die ausfindig gemachten Personen teuer abmahnen.

Ein Anwalt aus Hamburg hatte bei der Krefelder Staatsanwaltschaft Anzeigen erstattet – sechs Musikhersteller sahen in Tauschbörsen („Filesharing“) ihr Urheberrecht verletzt. Die Strafverfolger ermittelten über die Deutsche Telekom AG denn auch die erforderlichen Verbindungsdaten, die vom PC ins Internet führen („IP-Adressen”) und gewährte dem Anwalt Einsicht in die Akten.

Die Spur führte zu einer Gesellschaft in Krefeld, die sich aber heftig wehrte und letzlich erfolgreich gegen die Akteneinsicht klagte. Das Verhalten der Staatsanwaltschaft war „rechtswidrig“, befindet 1. große Strafkammer des Landgerichts. Die Behörde habe nicht abgewägt: Wessen Interesse hat Vorrang – das der angeblich verletzten Musikhersteller oder das der amtlich verpetzten Firma?

Letzteres, so steht es im Beschluss. Denn schließlich sei das Grundrecht der Krefelder Firma auf informationelle Selbstbestimmung berüht worden. Der Geschäftsführer hatte keine Möglichkeit sich zu entlasten – etwa mit der Auskunft, er selbst sei nicht am PC gewesen und habe seine Mitarbeiter ausreichend kontrolliert.

Nach diesem Beschluss bleiben künftig die Ermittlungsakten für Dritte geschlossen. (pbd).

(Landgericht Krefeld 21 AR 2/08)

33 Kommentare zu “Filesharing: LG Krefeld untersagt Weitergabe von Nutzerdaten”

  1. Markus Hansen (Link) meint: (12.9.2008 um 11:47) AntwortenReply to this comment

    Hat der Geschäftsführer jetzt irgendwelche Möglichkeiten, die Staatsanwaltschaft für ihr rechtswidriges Verhalten zu belangen?

  2. Detlev T. (Link) meint: (12.9.2008 um 11:52) AntwortenReply to this comment

    Hat solche Urteile überhaupt irgendwelche praktischen Folgen? Die Abmahner kennen dann doch immer noch die Adresse der mutmaßlichen Übeltäter. Was soll sie daran hindern, entsprechende Briefe zu schreiben?

  3. McDuck meint: (12.9.2008 um 12:09) AntwortenReply to this comment

    Soso, eine Firma hat also ein höheres Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" als eine Privatperson in der gleichen Situation, die mit Störerhaftung niedergeknüppelt wird? Oder wie ist das Urteil in diesem Fall zu interpretieren?

  4. Banane meint: (12.9.2008 um 12:52) AntwortenReply to this comment

    @3 ich find es ohnehin schon reichlich zweifelhaft das ein Unternehmen neuerdings überhaupt soetwas wie "Grundrechte" haben soll. Wann kommt das Wahlrecht für Aktiengesellschaften? Dann können sie sich die schwarzen Koffer sparen.
    Aber die Diskrepanz zwischen der "informationellen Selbstbestimmung" dieses Unternehmens und einer Privatperson ist schon augenfällig. Trotz allem sollte nicht vergessen werden das der Tenor des Urteils (das Interesse an informationelle Selbstbestimmung überwiegt das Interesse an Verfolung mutmaßlicher – ergo, noch garnicht bewiesener – Urheberrechtsverletzung) in die richtige Richtung weist. Selbst WENN es anderslautende Rechtsprechung anderer Gerichte zu Privatpersonen gibt sollte man also nicht diesem Gericht die anderslautende Rechtsprechung zur Last legen, nur weil es sich im konkreten Fall der "positiv" entschieden wurde, um ein Unternehmen handelt.

    Vielleichti st die Firma ja auch ein 1-Mann Betrieb ;)

  5. jimmy meint: (12.9.2008 um 12:59) AntwortenReply to this comment

    @4: Schonmal in Art 19 Abs. 3 GG geschaut? Dass juristische Personen auch Grundrechtsträger sind, ist keineswegs neu. Ganz im Gegenteil, das war schon immer der Fall und zwar zu Recht!

  6. Bäckermeister meint: (12.9.2008 um 13:11) AntwortenReply to this comment

    Wurden tatsächlich die VERBINDUNGSdaten weitergegeben oder die BESTANDSdaten?

  7. Axel John (Link) meint: (12.9.2008 um 13:13) AntwortenReply to this comment

    @ 3: Soso, eine Firma hat also ein höheres Recht auf “informationelle Selbstbestimmung” als eine Privatperson in der gleichen Situation
    Theoretisch nicht. Praktisch ist es aber nur eine Geldfrage.

  8. Erster meint: (12.9.2008 um 13:38) AntwortenReply to this comment

    Naja, "Landgericht Krefeld ein wegweisendes Machtwort" – ja, das LG Krefeld ist je bekannt für seine allseits beachteten Machtworte. Viel Lärm um ein Provinzgericht – nur weil das Urteil gefällt.

  9. Nietnagel meint: (12.9.2008 um 13:58) AntwortenReply to this comment

    Ist der Beschluss denn nicht eh für die Tonne? Der Anwalt hat doch jetzt die Adresse usw. und kann jetzt bequem die zivilrechtliche Keule rausholen oder versteh ich das falsch?

  10. Udo Vetter (Link) meint: (12.9.2008 um 14:03) AntwortenReply to this comment

    Das Zivilgericht kann ggf. ein Verwertungsverbot annehmen.

  11. Detlev T. (nochmal) (Link) meint: (12.9.2008 um 14:12) AntwortenReply to this comment

    @10(Udo Vetter): "Das Zivilgericht kann ggf. ein Verwertungsverbot annehmen."

    Nur, wie ich das sehe, kommen die meisten Abmahn-Fälle gar nicht bei den Zivilgerichten an. Und wenn die Staatsanwälte für ihr rechtswidriges Tun selbst nicht zur Verantwortung gezogen werden, warum sollten sie dann in Zukunft die Aktendeckel geschlossen halten, wenn die Anwälte der Tonträgerindustrie an ihre Tür klopfen? Die werden wohl grundsätzlich nichts dagegen haben, dass böse, böse Mordkopierer doch noch irgendwie zur Verantwortung gezogen werden, wenn schon das Strafverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden muss.

  12. Reinhard meint: (12.9.2008 um 15:14) AntwortenReply to this comment

    @11: "Nur, wie ich das sehe, kommen die meisten Abmahn-Fälle gar nicht bei den Zivilgerichten an."

    Nein, natürlich nicht. Wozu auch, wenn der Sinn und Zweck dieser Massen-Abmahnungen NICHT das Verfolgen der Interessen des Mandanten ist, sondern nur das möglichst bequeme und schnelle Abschöpfen von angeschriebenen Anschlussinhabern, die sich Angst haben einjagen lassen. Jeder Prozeß birgt das enorme Risiko, dass dieses lukrative Geschäftsmodell platzt. Also verzichtet man möglichst auf Zivilprozesse. Es genügt doch, wenn nur 10-15% der Leute zahlen, um den nächsten Hawaii-Urlaub sicher in der Tasche zu haben.

  13. p90 meint: (12.9.2008 um 15:19) AntwortenReply to this comment

    Blöde Frage, aber das bezieht sich doch eh auf das alte Verfahren oder? Also Anzeige->Polizei fragt die Daten ab-> Der Anwalt bekommst sie in die Finger für ne Abmahnung.
    Seit dem ersten September können aber doch "Rechteinhaber" direkt die Herausgabe der Daten beantragen, das muss dann doch nur von einem Richter abgezeichnet werden. Dann wäre das Urteil ziemlich überflüssig (zumindest für den Rest der Menschheit, nicht für die Firma die sich damit retten kann) weil dieser Fall mitlerweile nicht mehr eintritt? Oder habe ich hier etwas ganz falsch verstanden?

    MfG

    p90

  14. n0ne meint: (12.9.2008 um 15:50) AntwortenReply to this comment

    schönes urteil. schade, dass es beim thema abmahnungen nicht auch mal taktische/dogmatische hinweise gibt. aber vielleicht ist das ja geschäftsgeheimnis. ;)

  15. Fred (Link) meint: (12.9.2008 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    @4, das mit dem Wahlrecht ist Unsinn. Wenn Grundrechte aber dem Wesen nach anwendbar sind, müssen sie natürlich auch für juristische Personen gelten. Anderenfalls könnte der Staat nach Gutsherrenart einem Unternehmen bspw. verbieten seine Arbeit auszuführen, denn dieses könnte dem Staat nicht Artikel 12 GG entgegenhalten. Das wäre… eher schlecht.

  16. Detlev T. (nochmal) (Link) meint: (12.9.2008 um 16:41) AntwortenReply to this comment

    @4,10
    Art. 19(3) GG: "Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind."

  17. Caesarea meint: (12.9.2008 um 17:29) AntwortenReply to this comment

    > Nach diesem Beschluss bleiben künftig die
    > Ermittlungsakten für Dritte geschlossen.

    Werden solche Ermittlungsakten eigentlich irgendwann mal vernichtet oder bleiben die für immer und ewig im Keller der SA?

  18. Detlev T. (nochmal) (Link) meint: (12.9.2008 um 17:39) AntwortenReply to this comment

    @17(Caesarea):
    Meintest du nicht eher "StA"? ;)

  19. Caesarea meint: (12.9.2008 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    @18: Ihr wieder, mit Euren Hintergedanken. ;-) Ja, StA ist gemeint.

  20. Max (Link) meint: (12.9.2008 um 19:39) AntwortenReply to this comment

    Ohh, das LG Krefeld, oh wie schlimm, da krieg ich jetzt aber Angst…

  21. n0ne meint: (13.9.2008 um 01:13) AntwortenReply to this comment

    offtopic: in irgendeinem aktuelleren beitrag hat ein kommentator gefragt, wo denn der beitrag zum befre1phone hin ist. wurden die kommentare zensiert? wo ist der artikel? welches geheimnis steht dahinter?

  22. corax meint: (13.9.2008 um 01:36) AntwortenReply to this comment

    @ nOne #22

    Herr Vetter hat den Artikel gelöscht, da er nach seiner Aussage „sinnlos geworden sei.“ weil gugel ja nicht mitspielt.
    Vorher hat er sich noch bei allen Kommentatoren da für's mitmachen bedankt.

    That's all folks. ;-)

  23. möp meint: (13.9.2008 um 01:56) AntwortenReply to this comment

    danke für die Information!
    Wieso mein Kommentar jedoch gelöscht wurde, weiß ich auch nicht.

  24. Udo Vetter (Link) meint: (13.9.2008 um 02:14) AntwortenReply to this comment

    Das ist einfach erklärt: off topic.

  25. foxi meint: (13.9.2008 um 11:00) AntwortenReply to this comment

    Bei 74 Landgerichten in Deutschland ist es doch gewaltig übertrieben, von einem "wegweisenden Machtwort" zu sprechen, zumal andere Kammern des gleichen Gerichts eine andere Rechtsansicht vertreten können. Wenn sich der Bundesgerichtshof äußern würde, das wäre ein Machtwort.

  26. Andreas Bergkirchen meint: (13.9.2008 um 22:07) AntwortenReply to this comment

    Immerhin, Leute, immerhin hat ein L a n d gericht die Rechtswidrigkeit der StA (an-) erkannt. Machtwort.

  27. Maritta meint: (15.9.2008 um 12:44) AntwortenReply to this comment

    Von wann ist die Entscheidung?

  28. Andreas Bergkirchen meint: (15.9.2008 um 20:52) AntwortenReply to this comment

    @ 32
    Soviel ich weiß, ist die Entscheidung (leider noch nicht in die elektronische NRW-Justiz-Bank eingestellt) vom August 2008.

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