Zwei Juristen und eine Entschuldigung
Das war nicht recht. Und es hat Michael Bertrams, den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster denn auch geschmerzt. Da hatte doch der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem vor zwei Monaten in seiner Abschiedsrede an abweichende Meinungen zu Neo-Nazi-Kundgebungen erinnert. Das OVG hat sie mehrfach verboten. Und diese Verbote hat das Bundesverfassungsgericht immer kassiert, dabei die Meinungs- und Versammlungsfreiheit betont. Hoffmann-Riem schob dem OVG unter, das habe sogar das amtliche Autokennzeichen HH wegen seiner Nähe zum Hitlergruß bei rechtsextremen Demonstrationen überkleben lassen. Falsch. Weswegen jetzt Hoffmann-Riem den Präsidenten in Münster um Entschuldung bat. Der hat sie angenommen. Nachdem er sie bei Hoffmann-Riem einklagen musste. (pbd)
(Autor: AK)
gibts einen link zum urteil/zur berichterstattung?
@1: Ja <a href="http://www.muensterschezeitung.de/lokales/muenster/startseite/mslo/art993,366041" rel="nofollow">Google</a> ;-)
Da hab ich ja noch nie dran gedacht, dass man HH auch so sehen kann.
Mit was sich Menschen so alles befassen!
Na dann geh ich doch gleich mal raus und überkelb mein Kennzeichen. Vlt. fahr ich dann eben noch bei ner Tanke rum…
Weder in der Zeitungsmeldung noch der Pressemitteilung des OVG (siehe link) steht, dass Bertrams Hoffmann-Riem verklagen musste, um die Entschuldigung zu bekommen. Der letzte Satz scheint mir also zumindest etwas missverständlich zu sein.
Bei der in unserem Land inzwischen übichen Hysterie " gegen rechts" wäre eine solche Entscheidung aber nicht verwunderlich. Genausowenig verwunderlich wie die Absage einer islamkritischen Demonstration in Köln wegen Gewaltgefahr -nicht von den Demonstranten ausgehend, sondern von heranngekarrten Antifas.
Geh weg. Weit weg. Grüsse aus dem Maschinenraum des law blog, der manchmal auch Kommentare moderiert. Gewalt ist immer falsch, soweit sind wir uns einig, aber Propaganda von Pro Köln hat hier in keinem Fall was verloren.
@6, von Hysterie kann hier wohl keine Rede sein. Und islamkritisch vertuscht die Ausrichtung dieses Vereins m.E. nicht mal im Ansatz!
Ich kann die Zivilcourage zum Beispiel der Taxifahrer, diese "Herren" gar nicht erst zu kutschieren, nur begrüßen.
@6
Islamkritisch? Dass ich nicht lache!
@7: Ein Link auf ein Propagandavideo des rechten "pro Köln" e.V. Wirklich aussagekräftig und so glaubhaft.
Ganz so einfach war die Sache aber nicht. Die Auflage, das Nummernschild zu überkleben, gab es tatsächlich, und das OVG Münster hat eine Feststellungsklage dagegen auch abgewiesen, allerdings wegen Unzulässigkeit und nicht wegen Unbegründetheit.
Wer sich im Übrigen darüber informieren will, mit welchen Begründungen das OVG Münster Versammlungsverbote gegenüber Neonazis aufrechterhält, kann sich ja stellvertretend einmal den "Todesstrafe für Kinderschänder"-Fall anschauen, BVerfG (Kammer) vom 1.12.07 – 1 BvR 3041/07.
Etwas arg schmierig und auslaenderfeindlich kommen manche Aktionen der Pro-Koelner schon daher, aber ein Schelm, wer Boeses dabei denkt, dass ein CDU OB in der Klemme (siehe Wahlergebnisse CDU und Pro Koeln, sowie die Fraktionsuebertritte) ploetzlich einen Aufstand der Anstaendigen entfacht und sich an die Spitze der Bewegung setzt. Mit 80 Mann werden die Pro-ler ja keine Weltrevolution entfachen koennen, man koennte das Haeuflein ja einfach auch mal nur ignorieren, aber schon das scheint ja gefaehrlich zu sein.
Eigentlich fehlten bei dem Videoausschnitt mit den beiden Leuten im Fadenkreuz der Antifa nur noch die Anstecker an der Kleidung oder umgehaengte Plakate fuer die echten oder vermeintlichen Nazis, ein Farbfilter, der aus Schwarz Braun macht, Ton aus und fertig waere das Dokuvideo zu einem Judenprogrom in der Reichskristallnacht. So funktioniert Menschenverachtung uebrigens live und wer das heimlich oder offen bejubelt, sollte sich gar nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Sonst wird er mal Opfer eines gerechten Volkszorns.
@ 5
In der Pressemitteilung steht: "Das hat Prof. Dr. Hoffmann-Riem nunmehr auf ausdrücklichen Wunsch des OVG-Präsidenten klargestellt."
"Auf ausdrücklichen Wunsch", des OVG-Präsidenten. Der musste also die Entscheidung – im übertragenen Sinn – einklagen. Er hat seinen Kontrahenten aber nicht "verklagt".
Ach, _jetzt_ weiß ich endlich, warum mein Auto kein Kennzeichen __-SS-88 haben darf. Kleinigkeitskrämer.
Liebe Urlaubsvertretung,
bitte achten Sie doch auch auf die geposteten Inhalte!
@15 Kann doch jeder selber entscheiden, ob er sich so etwas ansieht und dann auch entsprechend werten. Zensur ist sicher nicht der richtige Weg.
@ 16 in Bzg. auf zensierte 7
Das sehe ich genauso wie du. Wenn ich die Einheitsmeinung präsentiert bekommen möchte, schaue ich gleich ARD.
Der in dem hier zensierten Youtube-Video beschriebene Übergriff wird auch hier beschrieben: http://www.welt.de/welt_print/article2480201/Koelner-Kundgebungsverbot-ist-Blamage-fuer-den-Rechtsstaat.html (letzter Absatz).
Aber die Welt und der im Artikel zitierte Isensee stehen wohl nach Meinung der Blogmehrheit außerhalb der Gesellschaft; vielleicht auch, weil ihnen letzterer ohnehin kein Begriff ist.
Man sieht: Es gibt Linke und Rechte. Und es gibt Intellektuelle und Dumme – auf beiden Seiten. Letztere finden sich überproportional in diesem Blog wieder (links und rechts).
Auch wenn ich nicht ausländerfeindlich bin, muss man festhalten, dass Ausländerfeindlichkeit grundsätzlich nicht rechts- und insbesondere nicht verfassungswidrig oder -feindlich ist. Das Staatsrecht geht vielmehr grundsätzlich von einer Ausreisepflicht aus (Prinzip des Staatsvolks); im deutschen Verfassungsrecht wird dieses durch das Asylrecht modifiziert und bei längerem Aufenthalt durch das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde. Ersteres ist jedoch nicht auf alle Zeit unveränderlich, sondern kann durch eine Änderung des Grundgesetzes auch abgeschafft werden. Dafür zu demonstrieren, ist nicht rechtswidrig.
Im Gegensatz hierzu stehen manche Aktionen der Linksradikalen. Die Verhinderung des freien Zutritts zu Orten als selbsternannte Polizisten gehört hierzu.
Radikale sind immer gefährlich und stören in irgendeiner Weise die Ordnung. Jedoch kommt in heutiger Zeit die Gefahr eher von links, da aus political correctness eher rechtsradikale Taten verfolgt und härter bestraft werden als linksradikale. Rechtswidrig und zu bestrafen sind jedoch Taten aus beide politischen Richtungen.
Die Gesellschaft macht den Fehler zu glauben, selbst beurteilen zu können, welche Meinung richtig oder falsch ist. Oder – noch schlimmer – einfach einer politischen Einheitsmeinung zu glauben; der Rest kann ruhig verboten werden. Gerade diesem wollte der Verfassungsgeber durch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit einen Riegel vorschieben; offenbar erfolglos.
Fernab irgendwelcher rassistischen und ausländerfeindlichen Linien – die ich ausdrücklich nicht vertrete – darf man doch die Frage stellen, ob – wie in Frankfurt-Hausen – die Eröffnung der dritten Moschee sinnvoll ist oder eine Verteilung auf verschiedene Bezirke sinnvoller gewesen wäre. Eine Konzentration und daraus folgende Kasernierung der Angehörigen einer Religion kann eigentlich nicht das Ziel sein.
@17: Nur um hier etwas klarzustellen: Ich habe den Link entfernt, weil verzerrende Parteipropaganda hier nichts verloren hat. Dass das zufällig "rechts" war hat damit nix zu tun, ich habe genausowenig Probleme damit, einen indymedia-Link zu entsorgen.
Links oder Rechts ist mir da völlig egal. Steinewerfen auf Boote durch Linksautonome ist genauso bescheuert wie rechtsradikaler Populismus.
@18 Wenn Du mit "rechtsradikaler Populismus" das meinst, was proKöln neulich versucht hat, dann ist das ein Vergleich, der tief blicken lässt.