7.10.2008

Bargeld ist gefährlich

Vielleicht sollten wir froh sein, wenn die Banken uns bald kein Bargeld mehr geben. Denn das Zeug ist schlicht und einfach gefährlich, wie sich etwa aus einer Anklageschrift gegen einen Freizeitkiffer ergibt:

Die von den Polizeibeamten vorgefundenen 630,00 € stammen mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Betäubungsmittelgeschäften, die der Angeschuldigte in der Vergangenheit abgewickelt hatte.

Seltsam, dabei hatte der mutmaßliche Drogenhändler sogar noch Kontoauszüge vorgezeigt. Aus denen ergab sich, dass er am Vortag 500,00 € vom Geldautomaten geholt hat. Aber das erwähnt die Anklageschrift mit keinem Wort. Wozu sich auch mit Tatsachen plagen, wenn es die “hohe Wahrscheinlichkeit” gibt.

38 Kommentare zu “Bargeld ist gefährlich”

  1. M. meint: (7.10.2008 um 14:45) AntwortenReply to this comment

    Und zu allem Überfluss geben Geldautomaten auch noch in "dealtypischer Stückelung" aus.

  2. MaxR meint: (7.10.2008 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    Gestern 500 abgholt, heute 630 im Geldbeutel – das kann nur durch Drogengeschäfte gekommen sein. Mit Aktien geht das heute nicht mehr!

    Im Ernst: Der Mandant war "Freizeitkiffer", also eher Konsument? Und die 630 waren dann Restgeld, das er beim Kauf erhalten hat? Nee, ganz so im ernst kann ichs gar nicht formulieren.

    Erinnert an Pippi Langstrumpf

  3. Malte S. meint: (7.10.2008 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    Wenn aber gar kein Bargeld mehr verwendet wird, dann werden wohl auch Dealer und Konsorten auf Kartenzahlung umsteigen. Und da ist die szenetypische Stückelung dann ja schon bei einer Karte erreicht.
    Vorschlag: Gar kein Geld mehr verwenden. Nur noch Tauschgeschäfte durchführen – ob das Beisichführen von 3 Packungen Milch noch als szenetypische Stückelung bezeichnet werden kann, muss natürlich noch geklärt werden.

  4. floh meint: (7.10.2008 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    am ende hat man noch kleine plastiktütchen mit ziplock daheim (kleinteile für laptops, schrauben usw) dann hat man natürlich ganz verloren…

  5. Euripides meint: (7.10.2008 um 15:10) AntwortenReply to this comment

    Und wie sollte man sein Geld aufbewahren? Bank ist unsicher, Bargeld gefährlich, Gold (dzt.) teuer, was jetzt also?

  6. Detlev T. meint: (7.10.2008 um 15:29) AntwortenReply to this comment

    Ich vermute einmal, hier ging es vor allem darum, das Einziehen des Bargeldes zu begründen (§73ff StGB). Ist es dann wichtig, dass es sich zuvor auf einem Konto befunden hat?

  7. werner meint: (7.10.2008 um 15:46) AntwortenReply to this comment

    Die Isländer haben die Probleme nicht mehr,da sind die Kundenkonten schon gesperrt.

  8. Malte S. meint: (7.10.2008 um 15:47) AntwortenReply to this comment

    @6: Es dürfte hier eher um Indizien gehen, die auf einen Handel mit Btm hindeuten sollen. Aber auch abseits dessen ist für Einziehung wie auch für den Verfall ein rechtskräftiges Strafurteil erforderlich. Hier liegt offenbar erst die Anklageschrift vor.

  9. Sebastian Salzgeber meint: (7.10.2008 um 15:50) AntwortenReply to this comment

    Fakt ist ja: Bewiesen werden kann nur dass er eine Geldvermehrung von 130€ gegeben hat.

    Da fragt man sich nun also grundsätzlich: Ab welchem Betrga kann ein Batrag in Betracht zur Straftat gezogen werden? Bei einem Ladendieb der Salatsosse ( ;) ) im wert von 40 Cent mitgenommen hat könnte demnach ja schon der Besitz von 20€ im Portmone schon als "Helerbeweis" gelten.

    Allerdings ist die andere Seite in der Beweispflicht, DASS die 130€ durch Geschäfte wirklich gemacht wurden. Allerdings: Je älter der richter, desto warscheinlicher dass das Gericht der kriminalistische erfahrung glaubt.

  10. Ghettomaster meint: (7.10.2008 um 16:00) AntwortenReply to this comment

    Und die StA hat jetzt einfach mal so die 630 Euro eingezogen? Ich überleg nur grad, wenn das sein anzes Geld war, wovon lebt er dann jetzt? Bis zum Verfahren dürften ja noch ein paar Monate ins Land ziehen…

  11. Rolf meint: (7.10.2008 um 16:32) AntwortenReply to this comment

    @9. Vielleicht hatte er vorher schon 130€ und hat zusätzlich 500 abgehoben. Bewiesen ist nichts.

  12. Kampfschmuser meint: (7.10.2008 um 16:35) AntwortenReply to this comment

    Es ist einfach nur noch perfide und abartig, was sich manche StA's mit aller Macht aus dem Hirn löffeln.

  13. Tilman Baumann meint: (7.10.2008 um 16:36) AntwortenReply to this comment

    Heisst das Dealer nehmen bald auch Geld-Karte oder Kreditkarte?

  14. M. meint: (7.10.2008 um 17:04) AntwortenReply to this comment

    Wofür holt man eigentlich 500 Euro vom Geldautomaten? Das kann doch nur auf krumme Geschäfte hindeuten? Wer nix zu verbergen hat, zahlt mit Karte und wer nix zu verbergen hat und dazu noch kreditwürdig ist, bekommt ne Rechnung und überweist die innerhalb von zwei Wochen. So ist das, jawoll!

  15. Detlev T. (nochmal) meint: (7.10.2008 um 17:07) AntwortenReply to this comment

    @8(Malte S.)
    Ohne die Behauptung wäre aber selbst eine (vorläufige) Beschlagnahme nicht möglich, oder?

    @9 (Sebastian Salzgeber)
    Reicht bei BTM nicht schon der begründete Verdacht zur Einziehung, auch wenn die StA nicht jedem Cent seine Eigenschaft "Drogengeld" zu sein nachweisen kann?

  16. Detlev T. (nochmal) meint: (7.10.2008 um 17:11) AntwortenReply to this comment

    @14 (M.)
    … und anständige Leute gehen auch nicht in den Puff. :)

    Aber im Ernst. In vielen Bereichen ist Barzahlung üblich und sinnvoll. Angefangen beim Stand auf dem Wochenmarkt über den Flohmarkt bis hin zum Vieh- und Gebrauchtwagenmarkt. Auch im kaufmännischen Bereich hat Bargeld auf Grund seiner sofortigen Liquidität Vorteile. Es gibt also viele gute (und legale) Gründe, mit Bargeld umzugehen.

  17. Birgit meint: (7.10.2008 um 17:22) AntwortenReply to this comment

    “Bargeld ist gefährlich”
    Eine toxische Substanz! So hatte ich das noch nie betrachtet, und gut, daß es endlich mal jemand ausgesprochen hat :-))

    Ob man so gesehen nicht Finanz- und Gesundheitsministerium zusammenlegen sollte? "Morbiditätsorientiert" sind sie dort doch auch, und eine solche Aktion wäre "ein nachhaltiger Beitrag zum Bürokratie(und Bargeld-?)abbau“. Mit hoher Wahrscheinlichkeit oder so.

  18. ralfflar meint: (7.10.2008 um 17:27) AntwortenReply to this comment

    Kann man eigentlich nicht dem Staatsanwalt, resp. den ermittelnden _Beamten_ (!) an die Karre fahren, dafür, dass sie besagte Kontoauszüge schlicht unter den Tisch fallen lassen?
    Klingt für mich nach mindestens Fahrlässigkeit, wenn nicht eher Vortäuschung falscher Tatsachen…

  19. zf.8 meint: (7.10.2008 um 17:35) AntwortenReply to this comment

    Das Geld könnte durch Drogengeschäfte erwirtschaftet worden sein, auf einem Konto deponiert worden sein und dann wieder abgehoben worden sein. Das Vorliegen von die Abhebung bestätigenden Kontoauszügen an sich genügt nicht um die Wertung der ermittelnden Beamten als willkürlich darzustellen.

    Das bedeutet allerdings auch nicht, dass diese Wertung korrekt oder auch nur nachvollziehbar seien muss; sondern nur, dass dieses eine Indiz allein nicht genügt sie zu erschüttern.

  20. Referendar meint: (7.10.2008 um 17:50) AntwortenReply to this comment

    viele Geldautomaten stehen dazu noch an kriminogenen Punkten.

  21. Detlev T. meint: (7.10.2008 um 18:10) AntwortenReply to this comment

    @20 (Referendar):"viele Geldautomaten stehen dazu noch an kriminogenen Punkten."

    Meinst du damit die Banken? ;)

  22. Thomas meint: (7.10.2008 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    Was ist eigentlich das Gegenteil von "Freizeitkiffer"? Gibt's auch Leute, die dafür bezahlt werden?

  23. fernetpunker meint: (7.10.2008 um 20:33) AntwortenReply to this comment

    @22 (Thomas) – das soll wohl bedeuten, dass der Konsument neben seinem Konsum noch einer geregelten Arbeit nachgeht und nicht NUR noch kifft, sozusagen "hauptberuflich" kifft.

  24. Simon meint: (7.10.2008 um 20:51) AntwortenReply to this comment

    Langsam bekomm ich Angst… ich laufe nicht selten mit einem Haufen Geld durch die Stadt und habe meine Kaugummis in Plastiktütchen (Nachfüllpackungen sind einfach günstiger und machen weniger Müll).
    Auch wenn ich Kiffen nicht gutheiße, irgendwo muss doch mal Schluss sein mit haltlosen Verdächtigungen.

  25. Ralph meint: (7.10.2008 um 21:09) AntwortenReply to this comment

    @19:
    "Das bedeutet allerdings auch nicht, dass diese Wertung korrekt oder auch nur nachvollziehbar sein muss; sondern nur, dass dieses eine Indiz allein nicht genügt sie zu erschüttern."
    Ah ja. Seit wann gilt denn die Unschuldsvermutung nicht mehr? Wieviel Belege muss man denn als _Indizien_-Beschuldigter vorlegen? Einkommensnachweise der letzen drei Jahre vielleicht?

  26. zf.8 meint: (7.10.2008 um 21:46) AntwortenReply to this comment

    25/Ralph

    Das hat mit der Unschuldsvermutung nichts zu tun. Es bezog sich darauf, dass die Kontoauszüge alleine nicht zwinged dazu führen, dass die Wertung vernichtet werden kann. Wenn die Kontoauszüge das einzige sind, was als Anhaltspunkte zu der Angelegenheit vorliegen, dann können Sie mit der Unschuldsvermutung argumentieren.

    Ich bezweifle aber, dass jemand nur aufgrund seiner Kontoauszüge angeklagt wird, obwohl ich den Ermittlungsbehörden schon einen gewissen Optimismus bezüglich ihrer eigenen Beweise zutraue.

  27. Daniel meint: (7.10.2008 um 22:45) AntwortenReply to this comment

    Natürlich kann auch das Geld auf einem Konto Drogengeld sein. Dann muß es aber auch entsprechend eingezahlt worden sein. Hier geht es offenbar aber nicht um das Geld auf dem Konto, sondern die Tatsache, dass der Angeschuldigte mit 630 Euro angetroffen wurde; was ihm, sonst würde die ganze Geschichte keinen Sinn machen, als Indiz für Drogenhandel vorgehalten wird. Insofern sollte die Abhebung von 500 Euro schon etwas sein, dass die Ermittlungsbehörden nicht einfach übergehen können (die restlichen 130 Euro könnten durchaus gut schon vorher im Portemonaie gewesen sein). Wenn sie schon bei der Drogengeldtheorie bleiben wollen, dann sollten sie eine Erklärung dafür liefern, wo die 500 Euro geblieben sind. Können sie das nicht, dann "in dubio pro reo".

  28. Heinz meint: (7.10.2008 um 23:36) AntwortenReply to this comment

    Ich hol mir immer solche Summen am Automaten, weil ich dann nicht so oft zum Automaten rennen muß. Mittlerweile ist das ja fast schon 20 % einer Tankfüllung, ein Familieneinkauf bewegt sich zwischen 100€ und 200€, wenn Vorräte aufgefüllt werden müssen. Zinsen gibts auf Girokonto eh nicht.

    Die Summe 130+500 ist nicht ungewöhnlich.

  29. mafia meint: (8.10.2008 um 01:08) AntwortenReply to this comment

    gegen das einziehen seiner drogen hatte er nix einzuwenden?

  30. alpha meint: (8.10.2008 um 09:45) AntwortenReply to this comment

    Hm, wohne in den Niederlanden und fahre oft mit etwa 150 € in 10-Euro-Scheinen nach Deutschland .. wird man da jetzt gleich verhaftet bei euch? Oder sollte ich Deutschland vielleicht komplett meiden?

  31. P. meint: (8.10.2008 um 13:07) AntwortenReply to this comment

    Habe vor einigen Jahren in eienr Diskothek gearbeitet, das Trinkgeld gabs immer in 5€-Scheinen, da kamen am Wochenende schonmal 120-150 Euro bzw 30 Scheine zusammen als Bündel. Ein bißchen Angst hatte ich schon, von der Polizei angehalten zu werden..

  32. bobo meint: (8.10.2008 um 15:01) AntwortenReply to this comment

    ist doch ganz einfach. wenn man sich was fuer 600,- kaufen moechte, hat aber nur 130.- einstecken, muss man halt 500.- abheben damit das funktioniert. da muss sich kein geld unheimlich vermehren.

  33. Loco meint: (8.10.2008 um 15:07) AntwortenReply to this comment

    Bargeld ist das einzige Zahlungsmittel, das man nicht verweigern kann – außer bestimmten Stückelungen, beispielsweise wenn ein Neuwagen mit Münzgeld bezahlt werden soll… aber niemand ist verpflichtet, ein Kartenlesegerät vorzuhalten, und manchmal funktionieren diese Dinger auch nicht. Jedenfalls gehe ich (in Deutschland) nie tanken, ohne die entsprechende Summe Bargeld mit mir zu führen. In Frankreich tut's meist auch ein Scheck, aber den muß auch niemand annehmen, und in Deutschland akzeptiert den niemand.

    Einem Neukunden wird niemand auf Rechnung verkaufen…
    und die Sache mit der Unschuldsvermutung ist zwingend. Heißt, der Staatsanwalt muß sowas wenigstens ansatzweise beweisen, bevor er es behauptet. Sonst könnte man ja auch auf die Idee und Behauptung kommen, seine Villa und sein BMW, ersatzweise Mercedes oder Jaguar, wären mit Schwarzgeld, Bestechungsgeld oder Casinogewinnen bezahlt… und da wäre der Herr sehr schnell sehr pikiert…

  34. der echte n.n. meint: (8.10.2008 um 16:44) AntwortenReply to this comment

    oho, ein konto hat der junge mann auch noch!? vielen dank für den hinweis, da sollte man sich doch gleich eine kontoverdichtung holen mit der man weiter rückschlüsse auf die dealgewohnheiten des angeklagten ziehen kann …

  35. Lionel Hutz meint: (8.10.2008 um 20:40) AntwortenReply to this comment

    @30: Oh, kein Problem. Wer in den Niederlanden wohnt, ist sowieso Drogenhändler, da spielt mitgeführte Geldmenge und Stückelung sowieso keine Rolle mehr!

  36. Roman meint: (9.10.2008 um 12:50) AntwortenReply to this comment

    Muss man der Polizei denn angeben wie viel Bargeld man gerade dabei hat? Oder linzen die beim Ausweis rausholen mal eben ins Geldfach?

  37. Anonymous (auch wenn ihr meine IP kennt *wein*) meint: (9.10.2008 um 18:12) AntwortenReply to this comment

    Hachja, 630 Euro *G* also Drogenhändler lassen sich solche Summen eh nur noch überweisen – zuviel Falschgeld im Umlauf.

    mfg

  38. Nasenbär meint: (9.10.2008 um 19:41) AntwortenReply to this comment

    Man sollte die Geldscheine einfach auf Spuren von Betäubungsmitteln prüfen. Dann findet man unter Garantie Spuren von Kokain und das sollte als Beweis ja nun wirklich ausreichen.

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