Bundespolizei im Einsatz
Der Düsseldorfer Polizeibericht liest sich nett:
Gegen 13.40 Uhr wurden die Beamten in ein Schnellrestaurant im Bahnhof gerufen. Dort hatte ein 27-Jähriger Essen bestellt und war noch während des Verzehrs eingenickt. Der Mann hatte 2,34 Promille Alkohol im Blut. Er kam in Gewahrsam und wurde erst am Abend wieder entlassen.
Leider ist der Platz in der Zeitung immer so knapp. Da muss auch mal was weggelassen werden. Hier zum Beispiel der Grund der Festnahme. Wäre ja schon interessant zu erfahren, welche Gefahr von jemandem ausgeht, der bei McDonald’s besoffen vor seinem bezahlten Essen döst.
Das verstörende “erst” im letzten Satz wäre auch wert, hinterfragt zu werden.
Bei der Bundespolizei besser nix hinterfragen, sondern einfach auflösen. Für die Flug/Seehäfen, zivile Passkontolleure, wie zB in Irland, oder der Zoll, wie zB in den USA, den kümmerlichen Rest übernehmen die Landespolizeien. Milliarden gespart.
"Wäre ja schon interessant zu erfahren, welche Gefahr von jemandem ausgeht, der bei McDonald’s besoffen vor seinem bezahlten Essen döst."
Ich würde meinen, dass 2,34 Promille doch für eine nicht unerhebliche Selbstgefährdung sprechen.
@ #2/ niels
"Ich würde meinen, …"
Wie belieben? ;-=
Ich bin froh, dass die Staatsgewalt etwas gegen dieses Gesindel unternimmt.
Mich als Reisenden nervt es zunehmend, dass Bahnhöfe anscheinend zur Langzeitbleibe vom Abschaum Deutschlands geworden sind.
Mit vorzüglicher Hochachtung,
Prof. Michael Jackson
Uhm, wurde der nicht einfach in eine Ausnüchterungszelle gebracht? What's the big deal?
Und warum steht das in der Zeitung?
@ 4: Hihihi, Sie sind ja putzig! Ich vermisse bei Ihrem Kommentar nur noch den Hinweis, dass "dieses Pack" ausgeschafft werden soll.
Um 21 Uhr bat ein 30-jähriger Mann die Bundespolizei um Hilfe, weil ein Geldautomat seine Kreditkarte eingezogen hatte. Die Beamten halfen ihm – stellten dabei fest, dass der Mann gesucht wurde. Er wurde festgenommen.
<a href="http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/70116/1280309/bundespolizeidirektion_sankt_augustin" rel="nofollow">Es lebe die Qualitätspresse</a>
@ Prof Jackson
"Langzeitbleibe vom Abschaum Deutschlands"? Wohl nicht Germanistik, ihr Fach, eher volksnahe Polemik vielleicht? Gibt's das als Fach?
Übrigens haben Sie recht. Mich nervt so manches Gesindel an den Bahnhöfen auch. Sie würden mich wahrscheinlich auch nerven, "Professor", mehr jedenfalls als die bedauernswerten Ethanol-Junkies.
Regards — Vader
Noch nicht mal einen Blogeintrag wert. Völlig richtig gehandelt, ausgenüchtert, laufen lassen.
Was sollen die leiben Beamten auch anderes machen? Das das Reastaurant den Kerl los haben möchte ist doch völlig verständlich. Und auf die Straße bzw. in die Bahnhofshalle können sie ja wohl kaum jemanden werfen.
Einerseits regt man sich hier auf über Beamte, die übermäßig alkoholoisierte in Gewahrsam nehmen, auf der anderen Seite wird geschrien, wenn Polizisten einen alkoholisierten Schüler auf der Landstraße laufen lassen und dieser anschliessend überfahren wird.
Was will das Volk? ;)
Gewahrsam = Festnahme? Zwischen den Zeilen lese ich: Er wurde in eine Ausnüchterungszelle gebracht, die er am Abend verließ, nachdem er aus seinem Rausch erwachte. Ich lese nichts davon, daß dies gegen seinen Willen geschah. Wurden nicht kürzlich zwei Polizisten verurteilt, weil sie einen Betrunkenen ausgesetzt hatten? Könnte sein, daß die Beamten jetzt etwas vorsichtiger geworden sind.
Oh, Herr Anwalt, Sie lassen nach. Ingewahrsahmnahme und Schutz vor Selbstgefährdung und -verletzung sind die Stichworte. Sie lernen: Die Polizei ist nicht immer böse.
Vermutlich lag er nach kurzem Hallo und am Arm klopfen unterm Tisch. Da konnte man ihn schlecht liegen lassen.
Und "erst" am Abend konnte er wieder stehen und geradeausgehen.
Viel interessanter finde ich die Daten mit zwei Nachkommastellen. Woher wissen wir, dass der Mann 2,34 Promille Alkohol im Blut hatte?
Wahrscheinlich vom gleichen Informanten der wusste, dass Haider exakt 142km/h schnell war bevor er abhob. ;–)
@ 10 (Wunderlich)
: auf der anderen Seite wird geschrien, wenn Polizisten einen alkoholisierten Schüler auf der Landstraße laufen lassen und dieser anschliessend überfahren wird.
das war ja wohl etwas daneben:
einen Jugendlichen orientierungslos im Winter ohne Mantel mitten in der Nacht abseits jeglicher Wohnungen aussetzen, nachdem man ihn durch die Gegend gefahren hat und das, obwohl er die Polizei um Hilfe gerufen hat…
Diese Polizisten haben zwei Leben auf dem Gewissen: das des Jungen und das der Frau, die den Jungen überfahren hat…
MfG.
Meiner Meinung nach wäre eine Einweisung in ein Krankenhaus beziehungsweise ein Platzverweiß sinnvoller gewesen aber who knows? Achja btw. ich dachte immer es wäre verboten sich als Professor auszugeben, aber ich kann mich natürlich auch irren.
könnte man nicht grundsätzlich von jedem, der in besagtem "Schnellrestaurant" mit dem großen M am dach isst, von einer Selbstgefährdung ausgehen?
Was ich mich immer gefragt habe – kommen eigentlich Kosten auf den Betrunkenen zu? Wenn ja, ist Totsaufen+Beerdigung billiger als der Ausnüchterungsspaß?
Die Ausnüchterungszelle kostet soviel wie ein mittelmäßiges Hotel. Allerdings ist das Hotelzimmer i.d.R. etwas besser ausgestattet.
Basiert allerdings nicht aus eigenen Erfahrungen, ich bin bisher immer noch im eigenen Bett aufgewacht.
(@18: Armer Kerl…)
Natürlich haben die Polizisten den Mann in Sicherheit gebracht, damit er a) nicht sich selber und b) nicht andere gefährdet. Denn es soll ja auch noch sowas geben wie Polizisten, die nicht nur aus Spaß Leute drangsalieren und grundlos einsperren. Die ihre Aufgabe darin sehen, Ordnung und Sicherheit zu verbreiten und nicht Angst und Schrecken. Und die sich beim Einschlafen mit Recht sagen können, dass sie die Welt ein kleines bißchen besser gemacht haben.
Was hätte die Polizei denn tun sollen? Wenn der Mann so alkoholisiert war, dass er sich nicht mehr im Griff hatte, dann war er durchaus gefährdet. Hätten sie warten sollen, bis er auf die Gleise fällt?
Der Artikel ist mit so wenigen Informationen ausgestattet, dass jeder Leser auf belieben seine eigenen Vorurteile hineinprojeziert. Die einen sehen den abgefüllten Obdachlosen, die anderen wie so oft die böse Staatsmacht, die freie Menschen einfach wegsperrt, obwohl sie ja nur mal kurz ein Nickerchen machen. Es erübrigt sich über diesen Informationsfetzen überhaupt zu diskutieren oder anhand des Artikels das Handeln der Polizei zu bewerten, denn es fehlt hier an jeglicher Informationsgrundlage.
Mir stellt sich die gleiche Frage wie nach manchem Buch: " Aehm … und was wollte der Autor damit sagen?"
Der Typ, der wegen seiner steckengebliebenen EC-Karte die Polizei ruft, obwohl er von denen gesucht wird, ist ja auch n bissl schwach belichtet. ;) In Düsseldorf geht ja richtig was ab … das wäre keine Stadt für mich. Crime-City tz tz tz. ;)
Wer nicht weiß, dass das Verb projizieren und nicht "projezieren" heißt, sollte sich nicht über die Qualität von Presseartikeln äußern.
So oder so ist es ein Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte. Wenn er eine hilfbedürftige Person ist (und die konkrete Eigengefährdung durch den Alkoholpegel wurde ja schon erkannt) kommt als Ermächtigungsgrundlage und lex specialis das PsychKG in Frage. Sachlich zuständig für die zwangsweise Unterbringung wegen dr krankheitsbedingten Selbstgefährdung wäre die Ordnungsbehörde, nicht die Polizei, §11 PSychKG.
Die Landesolizei hilft der Ordnungsbehörde in diesem Fall im Rahmen des OBG und PolG, ich unterstelle ungeprüft mal, dass das für die Bundespolizei auch gilt. Allerdings fehlt die ärztliche Diagnose im Sachverhalt, um den Kausalzusammenhang zwischen einer psychischen Erkrankung und und der Gefährdung festzustellen, §14 I Satz 1-3 PsychKG hier im Wortlaut:
[quote]Ist bei Gefahr im Verzug eine sofortige Unterbringung notwendig, kann die örtliche Ordnungsbehörde die sofortige Unterbringung ohne vorherige gerichtliche Entscheidung vornehmen, wenn ein ärztliches Zeugnis über einen entsprechenden Befund vorliegt, der nicht älter als vom Vortage ist. Zeugnisse nach Satz 1 sind grundsätzlich von Ärztinnen oder Ärzten auszustellen, die im Gebiet der Psychiatrie und Psychotherapie weitergebildet oder auf dem Gebiet der Psychiatrie erfahren sind. Sie haben die Betroffenen persönlich zu untersuchen und die Notwendigkeit einer sofortigen Unterbringung schriftlich zu begründen.[/quote]
Wenn die Polizisten sich durch die Verbringung in die "Ausnüchterungszelle" rechtlich absichern wollte, kann dieser Schuss nach hinten losgehen. Die Symptome einer Alkoholvergifung können die Beamten sicherlich nicht diagnostizieren und spätestens, wenn er still und heimlich in der Zelle an Erbrochenem erstickt zeigt sich, dass das PsychKG sinnvoll ist: In diesem unklaren Zustand gehört er in ärtzliche Obhut. Schließlich ist den Beamten nicht bekannt, welche Menge Wodka noch im Magen des "Kunden" darauf warten, in die Blutbahn zu gelangen, ob noch andere Drogen genommen wurden oder medizinische Komplikationen z.B. am Herzen auftreten können, die ein Mediziner durch einfaches Abhöhren schon erkennen kann.
@23
Gibt es zu deiner Äußerung auch eine Begründung? Mich würde doch der Zusammenhang zwischen beidem interessieren.
@24 (VolkerK)
Steht es irgendwie, bzw. kann sonstwie ausgeschlossen werden, dass der Mann auf der Wache nicht von einem Arzt untersucht wurde?
Mal wieder klar – die Polizei macht was, also ist es falsch.
Hier wurde ein sturzbetrunkener Mensch "in Gewahrsam" genommen (nicht festgenommen) – und zwar zu seinem eigenen Schutz. Die Freilassung "erst" am Abend: nu ja – der sollte schon einigermaßen in der Lage sein, unfallfrei sein Haus zu finden.
Ich möchte einige mal sehen, wenn dem Typen was passiert wäre – dann hätte es geheißen "Warum haben die den nicht ….".
@24: schön, dass du auf die sachliche Zuständigkeit hinweist: Am Wochendende ist nicht jede Ordnungsbehörde so gut besetzt, dass da jemand erreichbar ist. Dann ergibt sich eine Eilzuständigkeit der Polizei durchaus.
Und schön, dass du auf den Arzt hinweist: Bist du sicher, dass da keiner war? Woher hat die Polizei von einem Betrunkenen den exakten Alkoholwert?
McDonalds hat als Mieter in der eigenen Filiale Hausrecht, jedenfalls bis zur Tuer, und sicherlich ungern betrunkene und schafende Gaeste im Schnellimbiss sitzten. Der der gute Mann sich wohl nicht mehr alleine bewegen konnte, hat eben die Bundespolizei nachgeholfen. Das gut Recht als Mieter. Nicht mehr, nicht weniger.
Wer den Duesseldorfer Hauptbahnhof kennt, weiss (oder kann zumindest ahnen) das die alkoholisierten Mitbuerger dort eine echte Zumutung sind. Oder wie wuerdet ihr es sonst bezeichnen, schon morgens 8:30 Uhr von 4-5 verschiedenen Menschen in unterschiedlichsten Stadien der Verwahrlosung und/oder unter Einfluss diversester Rauschmittel angebettelt zu werden? Und das jeden Tag in der Woche?
Gruss.
Na, nach dem Einstellen der Originalpolizeimitteilung sollte die Sache geregelt und eins klar sein: Die Leute, die den Text für die WZ bearbeitet haben, müssen Praktikanten sein oder massiv unter Zeitdruck stehen oder massiv unterbezahlt werden (oder alles zusammen), ansonsten hätten sie eine so entstellte Polizeimitteilung nicht ins Netz gestellt.
Wenn schon bei solchen kurzen Mitteilungen geschlampt wird, wie geht man dann erst bei komplexeren Sachverhalten mit Pressemitteilungen um?
WZ-Bashing ist angesagt, nicht Polizei-Bashing.
Aber schon interessant, was für Gedanken bei manche Leuten sofort bei der Nachricht hochkommen, nicht, Professor Jackson?
@28: Interessant finde ich die Einstellung in Indien zu Bettlern: Man ist denen dankbar, dass man etwas Gutes tun kann.
Aber ich schaffe es nicht, so positiv zu denken, dass der bettelnde Mensch nicht gleich zum Bahnhofskiosk läuft für 'n Bier.
Leider kann man die wirklich Bedürftigen nicht erkennen.
@29
WZ-Bashing wegen der Verkürzung.
Lawblog-Bashing, weil behauptet wird, dies sei der Polizieibericht.
Polizei-Bashing wegen des auch nicht viel ausführlicheren Polizeiberichts.
@13, corax
Die 142 find ich auch erstaunlich, beruht vermutlich auf einer Schätzung des Verformungsgrades des Restfahrzeugs.
Verstörend am 2,34-Wert finde die Passage im Polizeibericht
"Die eingesetzten Beamten stellten dann fest". Wie stellt man soetwas fest?
ic halte das Urteil für eine ziemliche Sauerei. Der Jugendliche ist meiner Meinung nach selber Schuld an seinem Tod. Schließlich hat er sich selber dafür entschieden, sich so zu besaufen.
Mir tut nur die Frau leid, die ihn überfahren hat. Es ist echt ätzend, das so ein Vollpfosten das Leben von fünf Menschen ruiniert. Naja, wenigstens kann er es nicht nochmal machen.
Der Darwin Award läßt grüßen.
@24/@26: Da die genaue Angabe des Blutalkoholwerts auf eine Blutentnahme hindeutet und diese nur von einem Arzt durchgeführt werden darf, wurde der Mann mit großer Wahrscheinlichkeit auch von einem Arzt untersucht.
@24: Nur schön, dass der Betroffene in diesem Fall wohl nicht in den Anwendungsbereich des PsychKG fallen würde. Von einer Suchterkrankung oder einer Psychose ist nicht die Rede.
@32: Noch nicht gerallt, dass die Polizisten Obhutspflichten haben. Einmal abstrakte, aufgrund deren sie grundsätzlich zum Eingreifen verpflichtet sind. Und dann noch konkrete, weil sie den Jungen mitgenommen haben und ihn an einer verlassenen Gegend abgesetzt haben.
Trotzdem ist und bleibt der Jugendliche ursächlich selber schuld. Wenn er sich nicht besoffen hätte, wäre das nicht passiert.
35/@34
Hätte die Frau keinen Führerschein gemacht, wäre sie an dem Abend nicht Auto gefahren. Wäre sie an dem Abend nicht Auto gefahren, hätte sie den Jungen nicht angefahren. Die Frau war ursächlich für den Tod des Jungen.
Ferner hätte sie wenn sie keinen Führerschein gemacht hätte und somit nicht Auto gefahren wäre nicht in den Verkehrsunfall verwickelt werden können, indem sie kurz vor Prozessauftakt ihr Leben verlor. Die Frau handelte ursächlich für ihren eigenen Tod.
In beiden Fällen handelte die Frau aufgrund ihres eigenen Willensentschlusses.
Vermengt man nun wie Sie die Wertungsfrage Schuld mit der logischen Kausalität indem man bei durch willensgesteuertes Handeln begonnene Kausalketten das Ergebnis stets als Verschuldet ansieht, kommt man zu dem Ergebnis, dass die Frau sowohl für den Tod des Jungen als auch für ihr eigenes Ableben die Schuld trägt. Wie in Ihrer Ansicht wird in dieser Argumentaiton kein Unterschied in der Wertung gemacht, nur weil ein notwendiges Glied der Kausalkette in dem rechtswidrigen Handeln Dritter liegt.
Dabei ist es völlig unerheblich, ob die Frau einen Führerschein gemachte hat oder nicht.
Schließlich hat der Jugendliche sich (und nicht die Frau oder sonst wer ihn da hin…) ja auf die Straße gelegt. Dann hätte ihn halt der nächste Wagen erlegt.
@36 das kann man noch viel weiter treiben, natürlich war die Mutter der Frau schuld, hätte sie damals nicht ge… ;-)
Trotz allem, ich verstehe nicht warum hier immer auf "Jugendlicher" geritten wird, er war achtzehn somit Volljährig und "Erwachsen".
Und was genau in der Nacht pasiert ist, kann keiner sagen der nicht dabei war, meine Meinung ist das die Polizei durchaus mitschuld hat am Tod, aber allein Schuldig kann ich mir nicht vorstellen.
Gruß
ZackiX
@26 (Kinch), @33 (Boris): Ein Arzt hätte schon wegen des Risikos des Erbrechens bei einem bewusstlosen Betrunkenen diesen nicht in der relativ unbewachten Ausnüchterungszelle belassen. Der Blutalkoholwert wird pseudogenau von den digitalen Messgeräten über die Atemluft ermittelt.
@34 (Malte S): Die Frage, ob eine Suchterkrankung oder was anderes (Anpassungsstörung, Depression) als Ursache für den Vollrausch vorliegt, kann nur ein Arzt beantworten, der (s.o.) offensichtlich nicht hinzugezogen wurde.
@27 (Nogger): In Düsseldorf ist das ORdnungsamt 24/7 im Einsatz und erreichbar. Für PsychKG-Einsätze sogar schon seit den späten 1980ern. Ablauf idR so: Polizei wird von Bürgern informiert, sichtet die Situation, nimmt die Person sofern möglichin Gewahrsam, auf der Wache dann Untersuchung durch Polizeibereitschaftsarzt, wenn PSychKG -> Abholung durch das Ordnungsamt.
Selbst, wenn in diesem Fall ein Arzt hinzugezogen wurde, der PsychKG verneint hat, hätte der Betrunkene spätestens dann in ein Krankenhaus gebracht werden müssen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Alkoholvergiftung
2,34 Promille vermutlich per Atemtest können auch mehr sein, besonders, wenn noch Sprituosen im Magen sind, deren Alkohol noch resorbiert wird. Der Mann stand an der Schwelle zum 3. Stadium der Alkoholvergiftung mit Symptomen wie Schockzustand.
Worauf ich eigentlich inaus wollte: Wenn die Polizisten sich des Mannes angenommen haben, um ihn zu schützen, war das gut gemeint, aber kann durchaus nach hinten losgehen, wenn es zu Komplikationen kommt.
Interessant ist doch auch, warum eine Banalität wie dieser Einsatz, eine Pressemitteilung verdient? Könnte es damit zusammenhängen, dass die Bundespolizei einfach zu wenig zu tun hat?
Ja ja, die Bundespolizei. In einer Dokumentation flog ein Kamerateam im Diensthubschrauber abends Patrouille. Höhepunkte des Berichts waren ein Bahnarbeiter, den man auf einem Güterbahnhof per Wärmebildkamera observierte und ausschloss, dass es sich um einen Container-Aufbrecher handelte, da er einen Helm trug, sowie zwei Jugendliche, die eventuell vorhatten, Graffiti zu sprühen. Diese hörten jedoch den Hubschrauber und machten sich aus dem Staub. In einem Wohngebiet wurde die Observation dann abgebrochen und die Jungs laufengelassen.
Ich möchte gar nicht wissen, was so ein mehrstündiger Hubschrauberflug mit lustigem Leutegucken mit zwei Mann den Steuerzahler kostet.
@36:Trotzdem ist und bleibt der Jugendliche ursächlich selber schuld. Wenn er sich nicht besoffen hätte, wäre das nicht passiert.
Klar, soein Vollrausch ist schon ein todeswürdiges Verbrechen…
Der jugendlich Erwachsene hatte also einen Filmriß, versuchte in ein Haus zu kommen, merkt, dass da was nicht stimmt und macht das einzig Richtige: er ruft die Polizei.
Diese hilft nur nicht, sondern verschlimmert seine Lage. Wie würden Sie das beurteilen, wenn er nicht überfahren worden wäre, sondern am nächsten morgen erfroren aufgefunden worden wäre?
Wie würden Sie das sehen, wenn Sie ohne Mantel und ohne Möglichkeit zur Orientierung und ohne zu wissen wo Sie sind, nachts im Winter ohne Mantel ausgesetzt werden (wo vielleicht niemand vorbei kommt und wo kein Haus ist, in dem Sie um Hilfe bitten können). Wie würden Sie das sehen, auch wenn Sie nicht betrunken sind? ist das unterlassene Hilfeleistung?
Oder schlimmeres?
@36:Klar, verklagen wir Gott bzw. seinen Stellvertreter auf Erden für die Schuld. Schließlich hat er alleinursächlich die Entstehung der Menschheit ausgelöst. Nebenbei: Wo liegt der strafrechtliche Vorwurf gegen den Toten? Vielleicht im fahrlässigen Besaufen oder doch eher in der fahrlässigen Selbsttötung?
@34,boris
Ein Arzt bei McD? Die Notwendigkeit eines solchen Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit ergibt sich aus der Pressemeldung nicht.
38/@36 zf.8
Das ist eine Hypothese. Es ist sogar eine schwache Hypothese. Es ist nicht gesagt, dass ein anderes Auto kommen musste, während der Mann auf der Straße saß. Es ist nämlich nicht festgestellt worden, dass er bewusstlos auf der Straße lag, sondern dass er dort saß, nachdem er barfuß eine Strecke von zwei Kilometern zurückgelegt hatte. Es erscheint somit nicht abwegig, dass er sich zu einer Verschnaufpause hingesetzt hatte, die nicht ewig andauern sollte. Somit besteht die von Ihnen nicht einbezogene Möglichkeit, dass er sich wieder erheben und somit von späteren Fahrzeugen nicht mehr überrollt werden könnte.
Selbst wenn ein weiterer Wagen die Stelle passieren würde, während der Mann noch auf der Straße saß, so ist es nicht sicher, dass dieser zweite Wagen ihn überrollen würde. Der Wagen, der den Mann erfasste fuhr nämlich für die herrschenden Sichtverhältnisse zu schnell. Es ist nicht sicher, dass ein mit ordnungsgemäßer Geschwindigkeit fahrender Wagen den Mann ebenso hätte überrollen können.
Nicht nur geht Ihre Argumentation mit einem hypothetischen Kausalverlauf aufgrund eines fehlerhaften Schlusses ins Leere; die Hypothese ist auch falsch gestellt. Des Weiteren wird der Sachverhalt von Ihnen unrichtig, beziehungsweise mit Auslassung relevanter Tatsachen dargestellt.
Beitrag 38 vermag somit meiner Ansicht nach die von mir in 37[sic!] vorgenommene Absurdführung Ihres Gedankenganges nicht zu erschüttern.
@Nr. 4 (Prof. M.J.): Abschaum? Wieso Abschaum? Der Abschaum setzt dem Pils doch die Krone auf.
Ich frage mich nur, ob man von dem Mann vorsichtshalber gleich Fingerabdrücke und Genprobe genommen hat. Rein vorsorgehalber natürlich…
Interessant ist bei dem Link zur Qualitätspresse WZ, dass die Meldung unter "Kriminalität" abgelegt wurde. Und in einem Jahr werden besoffene McDonalds Besucher als Terroristen tituliert.
Wer meint das sei übertrieben der schaue in das Land von Berlusconi und Bush…
#k.
Und jetzt? Hätten die Polizisten ihn draußen vor der Tür auf den Boden gesetzt stände an dieser Stelle "Polizisten überlassen hilflosen Betrunkenen sich selbst".
Arm.
@ 49: Das war exakt das, was ich auch gedacht habe, als ich den Post und die dämlichen Kommentare las. Sehr schön auf den Punkt gebracht.