Mail mal wieder
Ich korrespondiere mit einem Schuldner, dessen Konto wir gepfändet haben. Er sagt immer, wir sollen die Pfändung aufheben, dann könne er zahlen. Das Geld komme aber aus einer anderen Quelle.
Ich dagegen hätte schon gern einen Beleg, dass er es ernst meint. Zum Beispiel in Form einer Abschlagszahlung. Darauf geht der Schuldner allerdings nicht ein.
Jetzt bietet sich eine gute Gelegenheit. Unser Mandant hat noch weitere 159 Euro von dem Mann zu kriegen. Ein eher unbedeutender Teilbetrag, der noch nicht durch Gerichtsurteil festgeschrieben ist. Ich habe dem Schuldner vorgeschlagen, erst mal diese Summe zu überweisen, um seinen guten Willen zu belegen. Dann könnten wir weiter reden.
Ich fürchte, es kommt wieder nichts. Außer einer E-Mail.
Das Geld kommt doch aus Island (wenn es denn kommt…), das braucht seine Zeit, da man es derzeit dort nur in bar in kleinen Stückelungen abholen kann.
Also nur Geduld! Es kommt bestimmt!
(Wer wird sich denn schon am Montagmorgen mit Problemen die Woche versauen).
Daß jemand nicht zahlen will (aus den verschiedensten Gründen), kann ich noch begreifen. Aber die offenbar zahlreich vorhandenen Leute, die immer und immer wieder beteuern, zahlen zu wollen, und es dann doch nie tun, kann ich beim besten Willen nicht verstehen. Die sind doch offenbar allesamt pathologische Fälle.
so ein blogentrag ist vielleicht auch ein weiteres nettes druckmittel
Ich empfehle allen Schuldnern möglichst schnell eine Banklizenz zu beantragen. Die Bundesregierung wird dann Eigenkapital einschießen und Anteile erwerben. Wahrscheinlich läuft der Prozess sogar unbürokratischer ab, als die Privatinsolvenz…
> … dann könne er zahlen
Gemeint: "… dann wolle er zahlen".
Es wird doch in so einem Fall keiner ernsthaft behaupten können, die Pfändung wäre ein Hindernis für seine bestehende Zahlungsbereitschaft.
Ob man die Pfändung für 24h aufheben könnte? Aber abgesehen davon gibt es auch die Möglichkeit einer Bareinzahlung auf U.V. Konto oder der Überweisung von "anderen Quellen"…
Meines Wissens nach kann auch (sodenn es sich um eine Kontopfändung bei der Bank handelt) die Bank direkt vom Kontoinhaber angewiesen werden, den zur Pfändung stehenden Betrag zu überweisen. Vorausgesetzt, das Konto ist ausreichend gedeckt…
Schleierhaft sind mir Fälle, in denen die Schuldner die Bezahlung zusagen, diese teilweise auch durchführen und einen Betrag der mit den offenen Rechnungen nicht direkt in Zusammenhang gebracht werden kann (weil keine Summe der insgesamt zur Bezahlung anstehenden Rechnungen den überwiesenen Betrag ergibt), offenlassen, und die Bezahlung des Restes zeitnah in Aussicht stellen, diese aber trotz mehrerer Mahnungen nicht vornehmen.
möge der herr doch einfach das geld aus "der anderen quelle" auf sein konto überweisen, dann sollte das soweit gedeckt sein, dass alles zu ihren gunsten gepfändet werden kann und dann sollte sich die sache mit der pfändung auch erledigt haben.
soweit hat er wohl nicht gedacht der herr…
wäre noch dazu schneller gegangen als unnötige korrespondenz zu führen über die sich nachträglich wohl beide seiten nur ärgern, weils zu nichts führt.
Vielleicht verfügt er über ein Spar-Konto, von welchem Zahlungen nur auf das (gepfändete) Referenzkonto getätigt werden können (Bsp: Diba Extra-Konto)…
Möge die Bundesregierung doch für alle Konten bürgen, dann könnte sich jeder seinen persönlichen Anwalt leisten. Ich fühle mich schon wie ein Karpfen in einem Teich, der kurz vor dem Umkippen steht. Auf Kommando warnen Bild und Express, alles rennt zu den Banken und hebt seine Kohle ab, u.s.w. u.s.f.