13.10.2008

Vorausgegangenes Verkehrsgeschehen

Aus einem Strafbefehl:

Am Tattag gerieten Sie mit dem Geschädigten R. über ein vorausgegangenes Verkehrsgeschehen in ein Streitgespräch. Im Verlauf der Auseinandersetzung beschimpften Sie ihn lautstark wie folgt: “dickes, dämliches, dummes Arschloch” und betitelten ihn als “dämlichen” oder “dummen Wichser”.

Ich habe zwar noch keine Akteneinischt gehabt. Aber ich wette, Herr R. beteuert in seiner Anzeige, er habe nur presseclubtauglich geredet.

19 Kommentare zu “Vorausgegangenes Verkehrsgeschehen”

  1. Stefan B. meint: (13.10.2008 um 19:49) AntwortenReply to this comment

    Behauptet der Mandant denn etwas anderes?

  2. Klaus meint: (13.10.2008 um 21:05) AntwortenReply to this comment

    Echt traurig, dass sich eine StA mit so einem Sch*** beschäftigen muss. Solange solche Beleidigungen nicht in einer größeren Öffentlichkeit passieren, sollten sie einfach keine Folgen haben.
    Nur wer bewusst und gezielt Beleidigt, um eine andere Person öffentlich vor anderen Leuten herabzusetzen, sollte dafür zur Verantwortung gezogen werden können. Dann entsteht auch ein wirklicher Schaden, den die Gesellschaft so nicht tolerieren sollte.

    Ansonsten sollte meiner Meinung nach jeder zivilisierte Bürger in der Lage sein, unfreundliche Bezeichnungen der eigenen Person einfach zu ignorieren. Auch bzw. gerade bei Amtspersonen, die einem Bürger unangenehme Dinge antun, sollte man erwarten können, dass sie professionell genug sind, um bestimmte Äußerungen einfach zu überhören.

    Leider scheint man da aber immer noch auf dem Stand von Anfang des 20. Jahrhunderts zu stehen, wo ein übersteigertes Ehrgefühl überwog. Man mag gar nicht an die Kosten für die Steuerzahler denken, die diese unsinnige und unzeitgemäße Strafen gegen die Ehre nach sich ziehen.

  3. Lurker meint: (13.10.2008 um 21:50) AntwortenReply to this comment

    @Klaus:

    Den Schuh muß sich die StA selbst anziehen – sie muß sich nämlich keineswegs damit befassen. Gerade bei BEleidigungen gibt es den schönen Weg der Verweisung auf den Privatklageweg – das geht aber natürlich dann nicht, wenn man auch noch dem letzten Pöbler unbedingt seine 15 TS abpressen will… ;-)

  4. Thomas meint: (13.10.2008 um 22:34) AntwortenReply to this comment

    Verkehrsgeschehen, Arschloch, Wichser: Bin ich heute im falschen Blog gelandet?

  5. Hein B. meint: (13.10.2008 um 23:29) AntwortenReply to this comment

    Hach ja … das waren noch Zeiten wo man(n) noch seine Ehre selbst in die Hand genommen hat. Um Mitternacht beim alten Friedhof übers Sacktuch schießen…

  6. Ben (der Unerwünschte) meint: (14.10.2008 um 04:31) AntwortenReply to this comment

    > Klaus meint: (13.10.2008 um 21:05)
    >
    > Echt traurig, dass sich eine StA mit so einem Sch***
    > beschäftigen muss. Solange solche Beleidigungen nicht
    > in einer größeren Öffentlichkeit passieren, sollten
    > sie einfach keine Folgen haben.

    Mir liegen hier diverse polemische Gegenkommentare auf der Zunge (einige involvieren Salatsaucen), aber ich versuche es mit Sachlichkeit.

    Nehmen wir mal meine Lieblingsbeispiele, nämlich U- und S-Bahnen, eindeutig öffentliche Räume. Klaus, ist dir die Tatsache bewusst, dass es Leute gibt, die auf die Funktionsfähigkeit dieser Räume UNBEDINGT angewiesen sind?

    Klar, viele können sich einfach in ihren Audi setzen, aber etliche Schüler, Studenten und ältere Leute sind beispielsweise auf ein funktionierendes Nahverkehrsnetz angewiesen. Nun gibt es gerade in dieser Gesellschaft eine Tendenz, dass EXAKT dieses "funktionieren" nicht mehr gewährleistet ist. Womit ich nicht die üblichen legendär-rotzigen Verspätungen der Kölner Verkehrsbetriebe meine, sondern ultra-agressive Pöbler, die mit allen Mitteln versuchen, Streit anzufangen, Terror machen, und im Prinzip diese Einrichtungen zu IHREM Revier machen wollen.

    Diese Leute fangen zuerst mit den Beleidigungen an. Einige Monate später machen sie klar, dass SIE jeden unverhohlen anstarren können, selbst aber vom Gegenüber wenn überhaupt, dann einen demütig gesenkten Blick erwarten. Wenn sie noch ein paar Monate später feststellen, dass sie jeden ungestraft beleidigen, anstarren und anpöbeln können, steigern sie sich, denn sie WOLLEN Streit. Viele der Leute, die heute erbarmungslos zuschlagen, hätten drei, vier Jahre zuvor mit einem Warnschussarrest von einem Wochenende eventuell noch eingenordet werden können.

    Ich BIN persönlich betroffen, obwohl nicht in der Notsituation, auf funktionierende Bahnen angewiesen zu sein. Ich fahre mit der Bahn. Es ist nicht so, dass jede Woche Terror wäre, aber es kommt schlicht und einfach alle paar Monate zu kritischen Situationen. Das ist VOLLKOMMEN inakzeptabel. Meine Versuche, gegen solche Leute mit Anzeigen vorzugehen, scheitern einerseits praktisch immer daran, dass die Leute schon zu geduckt sind, um sich als Zeugen zur Verfügung zu stellen (aber dann schön die momentan aktuelle rechtsextreme Partei wählen), andererseits an offensiv gelangweilten Polizisten und Staatsanwaltschaften, die absolut 100% klar machen, dass sie an solchen "Kinkerlitzchen" kein Interesse haben. Da wird lieber der Brötchendiebstahl verfolgt, mit aller Härte des Gesetzes. Da gibt es dann in der Tat mehr als einen "Klaus", gerne mit juristischem Hintergrund, der empört aufschreit, man könne doch nicht einfach Gesetzesverstöße ab einer bestimmten finanziellen Untergrenze nicht mehr verfolgen.

    Fehlende oder wenig Öffentlichkeit ist übrigens ein verdammt beschissenes Kriterium, denn gerade die Situationen, wo wenig oder gar keine anderen Leute im Abteil sitzen, sind mit weitem Abstand die gefährlichsten.

    Also Klaus, ich möchte gerne auf Zustände wie in den 80ern in den U-Bahnen von New York verzichten. Was fällt dir denn da an konkreten, wirkungsvollen Maßnahmen ein? Ich fände, dass erfolgreich durchgebrachte Beleidigungsklagen, zumindest wenn man Zeugen hat, durchaus sinnvoll wären.

  7. Caldrin meint: (14.10.2008 um 09:08) AntwortenReply to this comment

    @2 (Klaus)
    Ihre Aussage, Beleidigungen seien einfach zu ignorieren, lässt mich vermuten, dass Sie nicht aus eigener Erfahrung sprechen.

    Wir wohnen in einem Haus, in dem eine alleinerziehende Mutter mit 9 Kindern lebt. Diese stehen TÄGLICH am Fenster und beleidigen die Passanten und Bewohner auf übelste. Meine Frau wagt sich schon nicht mehr allein aus dem Haus, weil sie das nicht mehr erträgt. Sobald wir eine andere Wohnung gefunden haben, werden wir ausziehen, denn ich sehe, wie diese Beleidigungen meine einst fröhliche Frau jeden Tag depressiver machen.

    Leider handelt es sich ausschließlich um Kinder unter 14 Jahren, so dass aufgrund der im Strafrecht vorgesehenen Straffreiheit keinerlei Abwehrmaßnahmen für uns existieren. Die Reaktion der Mutter besteht nur in "Ich hab denen doch schon mal gesagt, dass sie sowas nicht sagen sollen."

  8. Ben (der Unerwünschte) meint: (14.10.2008 um 09:17) AntwortenReply to this comment

    @6:

    > Wir wohnen in einem Haus, in dem eine
    > alleinerziehende Mutter mit 9 Kindern lebt.

    Das ist jetzt aber eine Übertreibung, oder? Vor allem wenn die alle nicht strafmündig sind, hätte die Frau praktisch permanent schwanger sein müssen.

  9. A.N. meint: (14.10.2008 um 10:51) AntwortenReply to this comment

    Es wird in der Tat verschiedentlich vorgeschlagen, strafrechtlichen Ehrenschutz entfallen zu lassen bzw. auf elementare Ehrverletzung des Menschenwürdekerns bei enger Auslegung (Bemmann) zu reduzieren. Ehrenschutz soll dann im Zivilrecht abzuwickeln sein. Ich halte das für grundrechtlich schwer verträglich.

    Die Verweisung durch die Staatsanwaltschaft auf die (überalterte) Privatklage ist im Übrigen eine längst entzauberte Witzvorstellung des Gesetzgebers, da die Verfahren quasi nie zu einer Verurteilung führen.

  10. Banane meint: (14.10.2008 um 11:55) AntwortenReply to this comment

    Ja die guten alten Zeiten. 2 Pistolen über je 20 Schritt. Das würde die Belastungen der Staatskasse doch durchaus zu schonen wissen und zusätzlich neue Arbeitsplätze als Duellbe(richter)statter schaffen…

    @6 Ich weiß nicht wie es bei "Klaus" (2) ist, ich spreche jedoch aus persönlicher Erfahrung wenn ich sage das ich Beleidigungen (insbesondere aus solch infantiler Quelle / Motivation) grundsätzlich überhöre. Das Ihre Frau durch dererlei Treiben depressiv wird und sie sich gar zum Wechsel der Wohnung genötigt sehen finde ich doch sehr befremdlich und bedauerlich… die Art und Weise wie die Mutter das Verhalten ihrer Kinder lapidar kommentiert halte ich allerdings für inaktzeptabel.

  11. anonym meint: (14.10.2008 um 12:43) AntwortenReply to this comment

    Es mag ja schwerere Fälle geben, die mit Bedrohung einhergehen oder die sich immer fortsetzen; da ist es naheliegend, daß man nicht auf eine Strafverfolgung verzichten will.
    Aber ganz normale Beleidigungen, wie sie jeden Tag vorkommen (können), sollte man wirklich ignorieren; da stimme ich @2 völlig zu. Gerade auf der Straße und im ÖPNV trifft man täglich sehr, sehr viele Menschen, von denen man die meisten nie (bewußt) wiedersieht. Was interessiert da, was sie zu einem sagen; das ist doch völlig ohne Belang und hat mit der eigenen Person nicht das Geringste zu tun. Zumal man ja im täglichen großstädtischen Getümmel auch schon zu der einen oder anderen Person, die heimtückisch die Rolltreppe oder die S-Bahn-Tür blockiert, eine hämische Bemerkung gemacht hat (so in der Preislage "debile Dorfkuh").
    Wüßte auch gar nicht, wie die Strafverfolgung denn praktisch ablaufen sollte bei anonymen Personen, man kann und möchte sie ja nicht festhalten und möchte dies umgekehrt ebenfalls nicht erdulden. Schon deswegen sollte eine gewisse Lässigkeit angesagt sein.
    @7 Was heißt denn hier strafmündig?? Wer sich permanent so benimmt, der hat doch gute Chancen als Mieter aus der Wohnung zu fliegen. Und das Jugendamt dürfte irgendwann auch vorstellig werden. Zeugen versammeln!

  12. Ben (der Unerwünschte) meint: (14.10.2008 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    @11 (anonym):

    > Gerade auf der Straße und im ÖPNV trifft man täglich
    > sehr, sehr viele Menschen, von denen man die meisten
    > nie (bewußt) wiedersieht. Was interessiert da, was
    > sie zu einem sagen; das ist doch völlig ohne Belang
    > und hat mit der eigenen Person nicht das Geringste
    > zu tun.

    Genau das ist der Punkt, den Leute wie du nicht begreifen. Weißt du, was kriminelle Banden in Ghetto-Vierteln am allermeisten hassen? Häuser, die gut in Schuss sind, mit funktionierenden Aufzügen, mit durch Spiegel einsehbaren Fluren etc. Dafür gibt es einen einfachen psychologischen Grund: Häuser, in denen all dies nicht funktioniert, sorgen für verängstigte, unsichere Menschen. Menschen, die man leichter einschüchtern und kontrollieren kann.

    EXAKT dieses Muster versuchen nun diverse dieser Arschgeigen in den öffentlichen Räumen umzusetzen. Angst, Unsicherheit, Zweifel. Es geht darum, dass die Leute sich ducken, wenn der Proll auf dem gegenüberliegenden Sitz sein Handy auf Ghettoblaster-Lautstärke aufdreht. die Beleidigungen und Pöbeleien sind Grenzüberschreitungen. Wenn ihnen nicht entgegengetreten wird, werden wir noch sehr oft Szenen wie bei dem versuchten Mord von München erleben. Ich kann darauf verzichten, Szenen zu betrachten, wo die Köpfe von Menschen als Fußbälle missbraucht werden. Siehst du das anders?

    Momentan kann ich jemandem, der mich fortlaufend beleidigt, zumindest noch eine gesalzene Ladung Pfefferspray ins Gesicht sprühen, wenn sich denn anders keine Ruhe herstellen lässt. Schaff den Straftatbestand der Beleidigung ab, und du hast eine Situation, in der dem Terror von der Straße endgültig freie Hand gelassen wird. (Übrigens, Gegenbeleidigung ist natürlich nicht drin, weil dann verletzt du ja voll die Ehre des Angreifers, wo ja wohl klar ist, dass der dich jetzt erst mal krankenhausreif schlagen muss.)

  13. zf.8 meint: (14.10.2008 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    12/Ben (der Unerwünschte)

    >Momentan kann ich jemandem, der mich fortlaufend beleidigt, >zumindest noch eine gesalzene Ladung Pfefferspray ins Gesicht >sprühen, wenn sich denn anders keine Ruhe herstellen lässt. >Schaff den Straftatbestand der Beleidigung ab, und du hast >eine Situation, in der dem Terror von der Straße endgültig
    > freie Hand gelassen wird.

    Falls das so gemeint ist, dass Notwehr gegen eine Beleidigung nicht mehr möglich seien sollte, wenn der Straftatbestand der Beleidigung nicht mehr existieren würde; dann ist das falsch.

  14. Max meint: (14.10.2008 um 15:02) AntwortenReply to this comment

    Es ist doch schrecklich lächerlich, jede Furz-Beleidigung strafrechtlich verfolgt haben zu wollen. Ich versuche immer, darüber hinwegzusehen und darüber zu stehen.

  15. Ben (der Unerwünschte) meint: (14.10.2008 um 15:34) AntwortenReply to this comment

    @14 Max:

    >
    > Es ist doch schrecklich lächerlich, jede
    > Furz-Beleidigung strafrechtlich verfolgt
    > haben zu wollen. Ich versuche immer, darüber
    > hinwegzusehen und darüber zu stehen.

    Diese noble Haltung wird im Fall von U- und S-Bahnen dazu führen, dass du dann Typen hast, die nur noch rumlaufen, und alle Leute anpöbeln werden. Wohlgemerkt Leute, die komplett ausrasten, wenn du sie auch scharf anblickst. Bei verbaler Gegenwehr wird dein Kopf dann als Fußball gebraucht.

    Ich finde es ausdrücklich richtig, selber wann immer möglich, Beleidigungen zu ignorieren. Ich halte die Aussage falsch, dass dies in öffentlichen Räumen eine kluge Strategie ist.

    —–

    @13 (zf.8):
    >
    > Falls das so gemeint ist, dass Notwehr gegen eine
    > Beleidigung nicht mehr möglich seien sollte, wenn
    > der Straftatbestand der Beleidigung nicht mehr
    > existieren würde; dann ist das falsch.
    >
    Notwehr gegen eine Beleidigung ist selbst heute schon heikel, und geht im Prinzip nur, wenn da mehr als eine kommt. Wie genau soll es gehen, wenn selbst der Straftatbestand wegfällt?

  16. anonym meint: (14.10.2008 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    @12 Was Sie sagen wollen, verstehe ich. Aber ich habe nirgends etwas von kriminellen Banden geschrieben oder solche gemeint. Auch kenne ich keine Ghettoviertel, tut mir leid. Das mag ein Versäumnis von mir sein, aber so ist es nun halt. Ich lebe bereits etliche Jahrzehnte in der größten dtsch. Stadt und fühle mich hier recht sicher. Dabei ist klar, daß die Leute im öffentlichen Raum seit Jahren immer seltsamer werden (auch wenn das nur auf eine Minderheit zutrifft). Ich halte Ihren Vorhalt für unzutreffend.

  17. Immigrantenfreund meint: (14.10.2008 um 19:19) AntwortenReply to this comment

    @12

    >Momentan kann ich jemandem, der mich fortlaufend beleidigt, >zumindest noch eine gesalzene Ladung Pfefferspray ins Gesicht >sprühen,

    Du scheinst ein ordentliches Problem mit deiner Selbst zu haben…

    Wurdest du einmal (zu viel) verprügelt, oder woher rührt deine Aggressivität ("oh der beleidigt mich. Da muss ich wohl gleich mal den Elektroschocker rausholen…")?

  18. R.A. meint: (16.10.2008 um 10:41) AntwortenReply to this comment

    Praxis gegen Theorie.
    Ben weiß, wie es in diversen Gebieten real zugeht – und zieht die richtigen Schlüsse daraus.
    Während andere offenbar nie aus ihren kuscheligen gut bewachten Umgebungen rauskommen und braves Nachgeben predigen.

  19. Roman meint: (17.10.2008 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    Äpfel und Birnen.

    Daß es Subjekte gibt, die Beleidigungen quasi als Vorhut gebrauchen, um zu testen, ob sich da jemand einschüchtern und anschließend möglicherweise mißhandeln läßt, ist klar. In solchen Fällen halte ich es allerdings für erheblich wichtiger, daß man selbstbewußt auftritt und sich nicht "zum Opfer" macht. Eine (spätere) Strafanzeige wegen Beleidigung hilft mir in diesem Moment nicht. Zumal dann die Gefahr besteht, daß ich nicht nur wegen Beleidigung, sondern auch gleich noch wegen Körperverletzung klagen kann bzw. muß.

    Allerdings halte ich es trotzdem nicht für angezeigt, jeden, der mich dumm von der Seite anmacht, mit einer Beleidigungsklage zu "adeln". Wie gesagt, Personen, die so etwas als gezielte "psychologische Kriegsführung" nutzen, sind da ausgeklammert. Aber nochmal: denen geht es am Allerwertesten vorbei, wenn ich wegen Beleidigung klage. Im Zweifel kriege ich dann vorher schon die Visage poliert.

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