Unabhängig von der richterl. Entscheidung stellt sich wohl die Frage, warum amtliche Schreiben bei jemandem solche Phobien auslösen. Vielleicht Kommunikationsunfähigkeit? Man kann das natürlich belächeln. Muss man aber nicht.
Kai meint:
(16.10.2008 um 20:25) Antworten
Schon mal Deiner bürgerlichen Anzeigepflicht nachgekommen und zivilcourage gezeigt und bei Sachbeschädigung und Randale die Polizei gerufen und DANN ein amtliches Schreiben der Polizei bekommen, daß Du auszusagen hast?
Da kann nicht nur, sondern wird einem definitiv anderst. Was da alles an Strafandrohung runtergeleiert wird und der "Ton" lässt einen innerlich fragen ob man das nächste Mal noch mal seiner Bürgerpflicht nachkommt… Der Hinweis an den Beamten wird dann übrigens beantwortet: "Das sind Textbausteine die uns vorgegeben werden. Da können wir nichts dran ändern und ja: Ich verstehe sie."
Und? Ich überlege es mir in Zukunft mehrfach, ob und was ich gesehen habe.
Martin_mb meint:
(16.10.2008 um 20:28) Antworten
@ Seniorenresidenz
Wer DJ Ötzi bedroht, dem ist wirklich alles zuzutrauen…
john meint:
(16.10.2008 um 20:41) Antworten
Warum Gentest, wenn sie Fingerabdrücke haben? Gibts noch Budget zu verpulvern, oder hat der Schäuble beschlossen, dass die Vollerfasslung langsam mal kommen könnte? Und wieder nur Männer, obwohl es um Mord und nicht Vergewaltigung geht? Und ja, Frauen können auch Prostituierte ermorden, z.B. aus Eifersucht oder Emanzipation und Feminismus.
Putze meint:
(16.10.2008 um 20:42) Antworten
"Das sind Textbausteine"
Sag ich ja. Kommunikationsunfähig.
av8a7349vb69386 meint:
(16.10.2008 um 20:48) Antworten
@1
Ich kenne das persönlich, es gibt hier noch so einige ungeöffnete Briefe und tausende ungelesene Mails. Ich habe Angst vor dem Inhalt. Diesen Kommentar abzusetzen hat und Folgekommentare zu lesen wird meine Willenskraft stark beanspruchen.
Was los ist weiss ich auch nicht, vielleicht ist es die Unberechenbarkeit von Kommunikation, aber es ist einfach nur schrecklich. :-(
Zeit für professionelle Hilfe…
Klopfer meint:
(16.10.2008 um 21:18) Antworten
Aus dem zweiten Link: "Wenn die Banken, die Geld aus dem Staatsfonds bekommen, nur 500.000 Euro Jahresgehalt zahlten, bestünde die Gefahr, dass die besten Führungskräfte sich neu orientierten: 'Dann kommt nur noch die zweite Wahl.'"
Angesichts der Tatsache, dass die "erste Wahl" der Führungskräfte die Bank dann überhaupt erst in die Situation gebracht hat, Geld vom Staat erbetteln zu müssen, fehlt mir irgendwie die Einsicht, dass das ein Problem darstellen soll. Dieses Argument wird dauernd hervorgeholt, aber keiner kann erklären, warum die Bestbezahlten unbedingt die Besten sein sollen. (Die Vorstände lassen sich ihre fürstlichen Gehälter vom Aufsichtsrat bestätigen, und sitzen dann selbst im Aufsichtsrat anderer Firmen, wo sie deren Vorständen wieder die üppigen Gehälter bestätigen. Und diese Vorstände sind die, die im ersten Aufsichtsrat saßen. Das ist wirtschaftliche Inzucht, keine Auszeichnung für tolle Arbeit. Das basiert einzig und allein auf "Leckst du meine Eier, leck ich deine.")
nils meint:
(17.10.2008 um 00:50) Antworten
Zu "Steinbrück kann Bankergehälter nicht kürzen":
"Wenn die Banken, die Geld aus dem Staatsfonds bekommen, nur 500.000 Euro Jahresgehalt zahlten, bestünde die Gefahr, dass die besten Führungskräfte sich neu orientierten"
Ist doch Prima. Diese "besten Führungskräfte" sind genau das Pack was dafür gesorgt hat, dass die Banken Geld aus den Staatsfonds bekommen müssen – wir sollten froh sein wenn wir es schaffen die loszuwerden!
Dirk Becker meint:
(17.10.2008 um 00:57) Antworten
Hmmm…natürlich kann Steinbrück keine Gehälter kürzen aber es läßt sich sicher festlegen, welches Institut in den Genuß etwaiger Unterstützung kommen kann und wenn man festlegt, das diese Unterstützung nur gezahlt wird, wenn die Bezüge der Führungskräfte einen bestimmten Betrag nicht übersteigen dürfen, dann, naja, ist das halt so.
Die Führungskräfte haben dann also die Wahl: Entweder sie entschließen sich auf Teile ihrer Bezüge zu verzichten oder das eigene Haus muss aus eigener Kraft aus der Misere. Wenn sie sich für letzteres entscheiden, um so besser!
Joe Sechserpack meint:
(17.10.2008 um 02:22) Antworten
@John
Naja, auch wenn man aus der DNA noch nicht rauslesen kann ob blond oder braun, klein oder gross, dünn oder fett, habe ich aus zuverlässige Quelle erfahren, dass man Männlein und Weiblein sehr genau unterscheiden kann. Hinweis: XY vs XX.
R.A. meint:
(17.10.2008 um 10:28) Antworten
@7, Klopfer:
> Angesichts der Tatsache, dass
> die “erste Wahl” der
> Führungskräfte die Bank dann
> überhaupt erst in die Situation
> gebracht hat, Geld vom Staat
> erbetteln zu müssen …
Nun mal nicht übertreiben.
Fehlleistungen des Managements hat es in Deutschland bei gerade mal sechs Instituten gegeben – und fünf davon waren staatlich.
Und bei der einzig betroffenen Privatbank – der Hypo Real Estate – wird der "schuldige" Vorstand ohnehin ausgewechselt.
Es ist ohnehin beklemmend, wie hier der Bock zum Gärtner gemacht wird.
Steinbrück hat in der ganzen Sache ziemlich durchgängig versagt, auch in seiner Funktion als Aufsicht bei der KfW.
Wenn nun ausgerechnet der jetzt den Oberfinanzretter mimen darf und von anderen Leuten Gehaltsverzicht fordert ist das mehr als zynisch.
Banane meint:
(17.10.2008 um 13:45) Antworten
@11
[...]Und bei der einzig betroffenen Privatbank – der Hypo Real Estate – wird der “schuldige” Vorstand ohnehin ausgewechselt.[...]
… auf enormen öffentlichen Druck hin und mit wieviel Millionen Abfindung?
Und inwiefern in anderen privaten Banken "Fehlleistungen" begangen wurden wird sich noch heraus stellen. Denn wenn es nur die 5 Staatlichen wären bräuchten wir kein Hilfspaket in Höhe einer halben Billion Euro.
Ich finde vielmehr zynisch das Manager solche Beträge in den Hintern geblasen bekommen obwohl sie dem Unternehmen objektiv Schaden zugefügt haben und aus diesem Grund ihren Hut nehmen müssen.
abc meint:
(19.10.2008 um 10:13) Antworten
zu Phobie: Hm, ich bin nicht aus Deutschland – aber verstehe ich das richtig, dass hier der Mutter (weil sie nicht rechtzeitig Widerspruch eingelegt hat), eine Beihilfe nicht gewährt wurde, die eigentlich der (damals noch) minderjährigen Tochter zugestanden hätte? Auch wenn die Schuld eindeutig bei der Mutter liegt, aber es kann ja nicht sein, dass dadurch minderjährige Kinder zu Schaden kommen? Müsste in dem Fall nicht das Jugendamt als eine Art Vertretung die finanziellen Interessen der Tochter durchsetzen und dieser zu ihrem Recht verhelfen?
"Phobie gegen amtliche Schreiben":
Unabhängig von der richterl. Entscheidung stellt sich wohl die Frage, warum amtliche Schreiben bei jemandem solche Phobien auslösen. Vielleicht Kommunikationsunfähigkeit? Man kann das natürlich belächeln. Muss man aber nicht.
Schon mal Deiner bürgerlichen Anzeigepflicht nachgekommen und zivilcourage gezeigt und bei Sachbeschädigung und Randale die Polizei gerufen und DANN ein amtliches Schreiben der Polizei bekommen, daß Du auszusagen hast?
Da kann nicht nur, sondern wird einem definitiv anderst. Was da alles an Strafandrohung runtergeleiert wird und der "Ton" lässt einen innerlich fragen ob man das nächste Mal noch mal seiner Bürgerpflicht nachkommt… Der Hinweis an den Beamten wird dann übrigens beantwortet: "Das sind Textbausteine die uns vorgegeben werden. Da können wir nichts dran ändern und ja: Ich verstehe sie."
Und? Ich überlege es mir in Zukunft mehrfach, ob und was ich gesehen habe.
@ Seniorenresidenz
Wer DJ Ötzi bedroht, dem ist wirklich alles zuzutrauen…
Warum Gentest, wenn sie Fingerabdrücke haben? Gibts noch Budget zu verpulvern, oder hat der Schäuble beschlossen, dass die Vollerfasslung langsam mal kommen könnte? Und wieder nur Männer, obwohl es um Mord und nicht Vergewaltigung geht? Und ja, Frauen können auch Prostituierte ermorden, z.B. aus Eifersucht oder Emanzipation und Feminismus.
"Das sind Textbausteine"
Sag ich ja. Kommunikationsunfähig.
@1
Ich kenne das persönlich, es gibt hier noch so einige ungeöffnete Briefe und tausende ungelesene Mails. Ich habe Angst vor dem Inhalt. Diesen Kommentar abzusetzen hat und Folgekommentare zu lesen wird meine Willenskraft stark beanspruchen.
Was los ist weiss ich auch nicht, vielleicht ist es die Unberechenbarkeit von Kommunikation, aber es ist einfach nur schrecklich. :-(
Zeit für professionelle Hilfe…
Aus dem zweiten Link: "Wenn die Banken, die Geld aus dem Staatsfonds bekommen, nur 500.000 Euro Jahresgehalt zahlten, bestünde die Gefahr, dass die besten Führungskräfte sich neu orientierten: 'Dann kommt nur noch die zweite Wahl.'"
Angesichts der Tatsache, dass die "erste Wahl" der Führungskräfte die Bank dann überhaupt erst in die Situation gebracht hat, Geld vom Staat erbetteln zu müssen, fehlt mir irgendwie die Einsicht, dass das ein Problem darstellen soll. Dieses Argument wird dauernd hervorgeholt, aber keiner kann erklären, warum die Bestbezahlten unbedingt die Besten sein sollen. (Die Vorstände lassen sich ihre fürstlichen Gehälter vom Aufsichtsrat bestätigen, und sitzen dann selbst im Aufsichtsrat anderer Firmen, wo sie deren Vorständen wieder die üppigen Gehälter bestätigen. Und diese Vorstände sind die, die im ersten Aufsichtsrat saßen. Das ist wirtschaftliche Inzucht, keine Auszeichnung für tolle Arbeit. Das basiert einzig und allein auf "Leckst du meine Eier, leck ich deine.")
Zu "Steinbrück kann Bankergehälter nicht kürzen":
"Wenn die Banken, die Geld aus dem Staatsfonds bekommen, nur 500.000 Euro Jahresgehalt zahlten, bestünde die Gefahr, dass die besten Führungskräfte sich neu orientierten"
Ist doch Prima. Diese "besten Führungskräfte" sind genau das Pack was dafür gesorgt hat, dass die Banken Geld aus den Staatsfonds bekommen müssen – wir sollten froh sein wenn wir es schaffen die loszuwerden!
Hmmm…natürlich kann Steinbrück keine Gehälter kürzen aber es läßt sich sicher festlegen, welches Institut in den Genuß etwaiger Unterstützung kommen kann und wenn man festlegt, das diese Unterstützung nur gezahlt wird, wenn die Bezüge der Führungskräfte einen bestimmten Betrag nicht übersteigen dürfen, dann, naja, ist das halt so.
Die Führungskräfte haben dann also die Wahl: Entweder sie entschließen sich auf Teile ihrer Bezüge zu verzichten oder das eigene Haus muss aus eigener Kraft aus der Misere. Wenn sie sich für letzteres entscheiden, um so besser!
@John
Naja, auch wenn man aus der DNA noch nicht rauslesen kann ob blond oder braun, klein oder gross, dünn oder fett, habe ich aus zuverlässige Quelle erfahren, dass man Männlein und Weiblein sehr genau unterscheiden kann. Hinweis: XY vs XX.
@7, Klopfer:
> Angesichts der Tatsache, dass
> die “erste Wahl” der
> Führungskräfte die Bank dann
> überhaupt erst in die Situation
> gebracht hat, Geld vom Staat
> erbetteln zu müssen …
Nun mal nicht übertreiben.
Fehlleistungen des Managements hat es in Deutschland bei gerade mal sechs Instituten gegeben – und fünf davon waren staatlich.
Und bei der einzig betroffenen Privatbank – der Hypo Real Estate – wird der "schuldige" Vorstand ohnehin ausgewechselt.
Es ist ohnehin beklemmend, wie hier der Bock zum Gärtner gemacht wird.
Steinbrück hat in der ganzen Sache ziemlich durchgängig versagt, auch in seiner Funktion als Aufsicht bei der KfW.
Wenn nun ausgerechnet der jetzt den Oberfinanzretter mimen darf und von anderen Leuten Gehaltsverzicht fordert ist das mehr als zynisch.
@11
[...]Und bei der einzig betroffenen Privatbank – der Hypo Real Estate – wird der “schuldige” Vorstand ohnehin ausgewechselt.[...]
… auf enormen öffentlichen Druck hin und mit wieviel Millionen Abfindung?
Und inwiefern in anderen privaten Banken "Fehlleistungen" begangen wurden wird sich noch heraus stellen. Denn wenn es nur die 5 Staatlichen wären bräuchten wir kein Hilfspaket in Höhe einer halben Billion Euro.
Ich finde vielmehr zynisch das Manager solche Beträge in den Hintern geblasen bekommen obwohl sie dem Unternehmen objektiv Schaden zugefügt haben und aus diesem Grund ihren Hut nehmen müssen.
zu Phobie: Hm, ich bin nicht aus Deutschland – aber verstehe ich das richtig, dass hier der Mutter (weil sie nicht rechtzeitig Widerspruch eingelegt hat), eine Beihilfe nicht gewährt wurde, die eigentlich der (damals noch) minderjährigen Tochter zugestanden hätte? Auch wenn die Schuld eindeutig bei der Mutter liegt, aber es kann ja nicht sein, dass dadurch minderjährige Kinder zu Schaden kommen? Müsste in dem Fall nicht das Jugendamt als eine Art Vertretung die finanziellen Interessen der Tochter durchsetzen und dieser zu ihrem Recht verhelfen?