18.10.2008

Erste Hilfe bei Durchsuchung

Was tun, wenn der Staatsanwalt klingelt?

Matthias Spielkamp beantwortet diese Frage in einem Buchbeitrag.

42 Kommentare zu “Erste Hilfe bei Durchsuchung”

  1. Max meint: (18.10.2008 um 14:34) AntwortenReply to this comment

    Erst neulich fiel mir auf, dass Beck-Online in der Uni-Bibliothek ein Fachbuch von Tido Park zum selben Thema bereithält.

    (Vom Klang des Namens her habe ich den Verf. zunächst für koreanischer Herkunft gehalten, war dann ein wenig überrascht, dass er anscheinend ein echter Deutscher ist.)

  2. @Max meint: (18.10.2008 um 15:07) AntwortenReply to this comment

    "Beim probieren der Pommes stellte ich überrascht fest, dass sie mal eine echte Kartoffel war."

    "Beim genauen lesen ihres Beitrags stellte ich erstaunt fest, dass sie tatsächlich ein Mensch sind (wahrscheinlich aber einer mit einem kleinen Hirn…)."

    P.S. Was genau macht den Ihrer Meinung nach nun einen "echten" deutschen aus? Sieht er sehr arisch aus oder was??

  3. no use for a name meint: (18.10.2008 um 15:07) AntwortenReply to this comment

    Jetzt bin ich mal spitzfindig:
    Was ist denn ein "echter" Deutscher?
    (Auch wenn es sicher nicht so gemeint ist, wie es geschrieben klingt.)

  4. Mumpakl meint: (18.10.2008 um 15:17) AntwortenReply to this comment

    Was Spielkamp abliefert ist doch nicht mehr als eine Inhaltsangabe eines gewissen Videos von UV.

    Aber gut, das Thema kann man als ach so gelibter Bürger natürlich nicht gut genug kennen.

  5. Felix meint: (18.10.2008 um 15:18) AntwortenReply to this comment

    Armer Max.
    Drückt sich unglücklich aus und kommt sofort unter die Räder.

  6. Jörg meint: (18.10.2008 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    Was wäre so ein Blog ohne die gutmenschentümlichen Blockwarte, die ruckzuck auf der Matte sind, sobald sie in ihren feinen Näschen auch nur einen Anflug von politischer Inkorrektheit wahrzunehmen meinen…

  7. kevin meint: (18.10.2008 um 15:36) AntwortenReply to this comment

    auf gulli.com ( http://www.gulli.com/szene/razzia-amp-co/hausdurchsuchung/ ) gibts einen artikel zur hilfe bei hausdurchsuchungen schon seit längerem. zwar nicht supported by UV aber immerhin hilfreich.

  8. svb meint: (18.10.2008 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    Das ist nicht so schwer, ein echter Deutscher ist einer, der ständig darüber nachgrübelt, ob sich alle richtig benehmen, ob jeder jede Formulierung dreimal überprüft und ob sich hinter unglücklichen Formulierungen nicht vielleicht eine besonders häßliche Gesinnung verbirgt.

    Ein echter Deutscher denkt den ganzen Tag über Rechte Dritter nach und vergißt so schnell die Unschuldsvermutung…. @5 (felix): Sie sind vermutlich kein echter Deutscher :-)

    … und ich oute mich als echten Deutschen, weil ich mich hier überhaupt einmische. Wo ist der Löschknopf? Ah, hier. Oops – das war der falsche, jetzt isses online.

  9. Max meint: (18.10.2008 um 16:02) AntwortenReply to this comment

    Mit dem vielleicht etwas ungeschickten Ausdruck wollte ich erklären, dass er keinen Migrationshintergrund hat.

    Ich habe beim Tippen nicht genau überdacht, wie die frühere Formulierung wahrgenommen wird. Aber ganz bestimmt bin ich nicht rechtsextrem, zumal ich selber auch einen sog. Migrationshintergrund habe :)

  10. n0ne meint: (18.10.2008 um 16:22) AntwortenReply to this comment

    "Widerstand ist zwecklos."

    das nervt. seien die maßnahmen noch so rechtswidrig und pervers.

    bis heute gibt es doch keinen leitfaden, wie man akut verhindern kann, dass die kleine perverse staatsmacht die eigene private pornosammlung/private bildersammlung mitnimmt/begutachtet und ggf. dadurch schwerste psychische schäden verursacht wegen eines unbeschreiblichen eingriffs in die intimsphäre.

    http://dejure.org/gesetze/GG/20.html

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    andere abhilfe sehe ich im "widerstand ist zwecklos" irgendwie nicht.

  11. Axel John meint: (18.10.2008 um 16:22) AntwortenReply to this comment

    Wenn der Staatsanwalt klingelt, ist es zu spät und schweigen bewahrt nicht vor der Beschlagnahme. Vorbeugen ist in jedem Fall die bessere Lösung.
    Wer auf der Abschussliste von Leuten steht die einem böses wollen, sollte seine sensiblen Daten tunlichst nicht auf der (unverschlüsselten) Festplatte speichern.
    SD-Karten haben das Format einer Briefmarke und speichern derzeit bis 8 GB. USB-Sticks bringen es inzwischen auf 64 GB und mobile 1.8 Zoll- Festplatten in der Größe einer Kreditkarte auf 120 GB.
    Wer entsprechende Vorsorge trifft, kann die Durchsuchung also in aller Gelassenheit über sich ergehen lassen. Es sei denn, die Polizei darf auch Möbel zersägen, Fußböden und Wände herausreißen usw.
    OK, die Hardware ist erst mal weg, aber die lässt sich in wenigen Stunden ersetzen.

  12. no use for a name meint: (18.10.2008 um 17:03) AntwortenReply to this comment

    @ max
    Dachte mir schon, dass du das so gemeint hast. Aber bei solchen Formulierungen bin ich etwas sensibel. Insbesondere da manche Menschen die Staatsbürgerschaft nicht am Pass, sondern an anderen Dingen (Religion, Haarfarbe o.ä.) festmachen und am liebsten alle „unechten“ Deutschen aus dem Land jagen würden. Deshalb sollte man nach meiner Ansicht versuchen, solche unglücklichen Formulierungen zu vermeiden (besonders in einem öff. Medium). Deshalb:

    Danke für die Klarstellung.

  13. periander meint: (18.10.2008 um 17:19) AntwortenReply to this comment

    sehr kreativ… er hat vielleicht 5% selber geschrieben und den rest fast wortwörtlich aus dem Vortrag entnommen.

  14. Olray meint: (18.10.2008 um 19:21) AntwortenReply to this comment

    Hmm der Artikel ist eine 1:1 Zusammenfassung eines Vortrages vom 23. Chaos Communication Congress den Udo mal gehalten hat. Der Vortrag war locker und sehr gut, seitdem ist das Lawblog auf meiner täglichen Liste. Es gibt ihn eventuell noch auf Google Video?

  15. McDough meint: (18.10.2008 um 19:25) AntwortenReply to this comment

    Der Beitrag ist zwar gut, aber ich frage mich, ob da auch irgendwo Eigenleistung vom Autoren bei ist. Für mich liest sich das fast wie eine Mitschrift des Vortrags von Udo Vetter auf dem 23. Chaos Communication Congress. Da kann ich mir auch das frei im Netz verfügbare Video herunterladen, das kommt auf's selbe raus.

  16. McDough meint: (18.10.2008 um 19:26) AntwortenReply to this comment

    Okay, vielleicht sollte ich erstmal alle Beiträge lesen. Nummer 14 stand zwar noch nicht da als ich angefangen habe, Kommentar 13 aber schon ;)

    Also: Kann meinen Vorrednern nur zustimmen. Schwache Leistung.

  17. Juergen meint: (18.10.2008 um 20:40) AntwortenReply to this comment

    Die Eigenleistung besteht in der textlichen Umsetzung:

    "Sollten Gegenstände eines Dritten beschlagnahmt worden sein, muss dieser Dritte dem widersprechen einlegen, nicht der Beschuldigte selber."

  18. horstilein meint: (18.10.2008 um 20:47) AntwortenReply to this comment

    Bemerkenswert ist die Tatsache, das regelmäßig Monitor, Tastatur und Maus ebenfalls beschlagnahmt werden. Drucker und Scanner sowieso. Bei Drucker und Scanner wäre im Falle von Erpressung oder Urkundenfälschung (bei Drohbriefen oder Urkunden-Schönung)ein logischer Zusammenhang zu sehen. Bei Kinderpornografie-Autausch per Internet verweigert mir meine Logik die Einsicht, das dies der Wahrheitsfindung dient, wenn man Drucker/Scanner einfach mit beschlagnahmt. Welche straf relevanten Daten man aus Maus und Monitor ziehen will, bleibt das Geheimnis der Ermittlungsbehörde. Der Verdächtige wird meiner Meinung nach nur "kalt Enteignet". Vielleicht braucht der Herr Staatsanwalt (hier: Apostel, StaA Bonn)ja neue Hardware für seine Mitarbeiter ;-)

  19. mein Freund meint: (18.10.2008 um 20:51) AntwortenReply to this comment
  20. Kampfschmuser meint: (18.10.2008 um 22:29) AntwortenReply to this comment

    @18 (horstilein):
    Begründet wird die Beschlagnahme der kompletten Hardware damit, dass es zusammengehört und es natürlich sein kann, dass z.B. auf dem Drucker sensible Daten gespeichert werden. Es könnte ja ein Cardreader eingebaut und über USB verbunden sein.
    Aber dennoch finde ich den Ausdruck "kalt enteignet" schon gut getroffen. Es trifft auf jeden Fall den Kern der Sache. ;)

    @Max
    Mach dir nix raus. Es gibt immer einen Sack voller Typen, die jedes einzelne Wort haarklein analysieren und fremdenfeindliche Gesinnung sogar bei einem Toaster ausmachen könnten, da dieser doch die Toasts braun oder schwarz (oh-schreck) toastet.

  21. otaku meint: (18.10.2008 um 22:43) AntwortenReply to this comment

    @18
    Das ist gar nicht so weit hergeholt. Ich habe da nen nettes Schreiben des LKA Berlin das beantragt die beschlagnahmten 24" Zöller von Elsa ( was mal sauteure Hightech war ), nebst diversen RAID Systemen, nach Verurteilung dienstlich nutzen zu dürfen.

    Ähm… der Antrag/das schreiben war 2 Wochen nach der Beschlagnahme in der Akte, gute 14 Monate vor der Verurteilung.

    Das selbe LKA erklärte übrigens damals 80 GB RAIDs nicht auswerten zu können da man für solche überdimensionierte Hardware keine Sicherrungs- und Lesemedien habe.

    Konsequenzen ? Keine.

    Fragen ?

    Have fun
    Otaku

  22. Max meint: (18.10.2008 um 22:50) AntwortenReply to this comment

    Aber Daten auf der Maus klingt ja ziemlich nach James-Bond-Film… Dass sich möglicherweise der Staat damit ein schönes Geschäftle macht, ist ein anderes Thema. Eigentlich wäre ich wirklich daran interessiert, ob es dazu nicht bereits eine verfassungsgerichtliche Entscheidung gibt…

    (Schon ok, ich bin kein Anhänger des verrückten Österreichers und ich nehme das jetzt einfach mal hin ^^")

  23. horstilein meint: (19.10.2008 um 03:24) AntwortenReply to this comment

    /Ironie ein/

    Ich sehe schon die Auswertung der Forensik: "Wir verglichen das Schriftbild des Monitors mit dem Bekennerschreiben und können somit feststellen: Beide sind identisch"!

    /Ironie aus/

  24. Don meint: (19.10.2008 um 10:52) AntwortenReply to this comment

    Klingt für mich wie eine "Abschrift" des Vortrages von UV. Ich kann fast nichts neues in dem Blog-Beitrag entdecken, was UV nicht schon erwähnt hat.

  25. Hans meint: (19.10.2008 um 11:39) AntwortenReply to this comment

    Nein, begründet wird die Beschlagnahme des Druckers und des Monitors nicht damit, dass Daten darauf gespeichert sind. Vielmehr wird das damit begründet, daß es sich um Einziehungsgegenstände handelt. Denn der Betrachter von Kinderpornos z.B. braucht dafür einen Monitor. Und wer gefälschte Urkunden ausdruckt, braucht einen Drucker, usw. Ist genauso, wie bei demjenigen, der wiederholt ohne Fahrerlaubnis fährt. Der muss auch damit rechnen, dass sein Auto eingezogen wird.

  26. M meint: (19.10.2008 um 12:42) AntwortenReply to this comment

    wie weit ist diese darstellung auch auf österreich anwendbar? danke

  27. Chris H. meint: (19.10.2008 um 13:32) AntwortenReply to this comment

    Irgendwie klingt der Artikel nach einer Verschriftlichung ihres CCC Vortrages.

  28. horstilein meint: (19.10.2008 um 13:37) AntwortenReply to this comment

    Und wer mehrfach zu Fuß zum Tatort geht, dem nimmt man die Schuhe ab?

  29. Max meint: (19.10.2008 um 13:43) AntwortenReply to this comment

    @ 25 (M): Euer österreichisches Recht klingt deutlich blumiger als das deutsche Recht.
    Außerdem scheinen §§ 139 ff. StPO-Österreich auch deutlich liberaler zu klingen. Wie es in der Rechtspraxis aussieht, weiß ich leider nicht.

  30. bombjack meint: (19.10.2008 um 21:41) AntwortenReply to this comment

    @18:

    Ab und zu geben Staatsanwälte auch mal ihre Beweggründe an:

    [...] Um es den Pädophilen schwerer zu machen, würden heute als zusätzliche Strafe grundsätzlich Computer und "alles, was vom Drucker bis zur Software dazugehört" mit eingezogen. "In der Regel werden Strafbefehle und Beschlagnahmen von Tatwerkzeugen akzeptiert, so dass es nicht zu öffentlichen Gerichtsprozessen kommt." [...]
    aus http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,253812,00.html

    wobei ich mich frage, ob sich der Herr Staatsanwalt bewußt ist, was er da von sich gegeben hat…..

    bombjack

  31. Sebastian Salzgeber meint: (19.10.2008 um 21:58) AntwortenReply to this comment

    Ich hätte nichts dagegen, dass alles mitgenommen werden würde, wenn denn ein schnelles Urteil folgen würde. Denn wer (zu Unrecht) seine Hardware abgeben musste, bekommt diese ja erst nach langer Zeit zurück und hat damit den Schaden den er eben nicht ersetzt bekommt.

    Diese Tatsache finde ich sehr Verhängnisvoll. Wenn mir jemand an die Karre fahren will, kann er mich anschwärzen und im besten Falle wird bei mir durchsucht und mein Equipment kassiert.

    Für mich wirkt es eher, als würde man den Leuten sämtliche Hardware wegnehmen, da im Hinterkopf schon die Schuld festgestellt wurde obgleich man eigentlich sagen müsste "Wir wissen ja noch nicht ob du Schuldig bist, deswegen lassen wir dir deine Hardware bis auf die Information-Relevanten Teile wie Festplatten und Speichermedien". Das wäre in meinen Augen nur Sinnvoll.

    Ich mache deswegen seither auch Backups Online, um im Falle eines Falles nach Abzug aller Datenträger meinen Geschäften nachgehen zu können (Und das ist nicht Raub/Mord/Genozidkopieren oder Kinderpornos.)

  32. Lutz Baier meint: (19.10.2008 um 22:36) AntwortenReply to this comment

    @29 – bombjack

    "wobei ich mich frage, ob sich der Herr Staatsanwalt bewußt ist, was er da von sich gegeben hat….."

    Der Staatsanwalt ist sich sehr wohl bewusst, dass sein Handeln nahe der Strafbarkeit liegt.
    Er ist sich eben aber auch bewusst, dass es keine Folgen haben wird (für ihn)!
    Und das lässt die Drecksäcke so arrogant reden und handeln.

  33. nun-ja meint: (20.10.2008 um 00:14) AntwortenReply to this comment

    achtung ironie
    ….ihr linken spinner immer mit eurer propaganda in diesem staat wird niemand zu unrecht beschuldigt wir sind doch nicht mehr in der ddr….

    http://de.youtube.com/watch?v=cOiYa0FzbEs ;)

  34. Stefan Mangold meint: (20.10.2008 um 10:40) AntwortenReply to this comment

    In dem Ausschnitt vermisse ich noch einige Punkte. Stimmen die so?

    - Durchsuchungsbeamten dürfen die gefundenen Schriftstücke nur sichten, aber nicht lesen – das darf nur der Staatsanwalt

    - Die gefundenen Schriftstücke müssen vor dem Abtransport versiegelt werden

    - Auf dem Durchsuchungsbeschluss müssen die Räume aufgelistet sein, die durchsucht werden dürfen

  35. Udo Vetter meint: (20.10.2008 um 11:14) AntwortenReply to this comment

    Der Autor hat eingehend mit mir gesprochen. Wenn sich Versatzstücke aus dem Vortrag finden, ist das meine "Schuld".

  36. Lutz Baier meint: (20.10.2008 um 11:15) AntwortenReply to this comment

    @32 – Stefan Mangold

    "- Durchsuchungsbeamten dürfen die gefundenen Schriftstücke nur sichten, aber nicht lesen – das darf nur der Staatsanwalt"

    Theoretisch ist das so, aber in der Praxis hat der Betroffene keine oder nur begrenzte Möglichkeiten, seine Rechte vor Ort durchzusetzen. Bei uns war es so, dass 12 (!!!) Beamte in einer 3-Raum-Wohnung durchsucht haben. Kontrolle ist da nur theoretisch möglich – und das wissen die!

    "- Die gefundenen Schriftstücke müssen vor dem Abtransport versiegelt werden"

    Auch nur Theorie. Wer die verwendeten "Siegel" kennt, weiss, was ich meine…

    "- Auf dem Durchsuchungsbeschluss müssen die Räume aufgelistet sein, die durchsucht werden dürfen"

    Das ist richtig, aber die verwenden da immer nur eine Standardformulierung. "Alle vom Beschuldigten genutzten Räume, PKW…." bla bla bla… Also ALLES!

  37. Kai meint: (20.10.2008 um 12:41) AntwortenReply to this comment

    Seien wir mal ehrlich:

    die Beamten wissen, dass Gesetzesverstöße bei Durchsuchungen fast nie Folgen haben und nutzen es immer weiter aus. Punkt.

    Als Zeuge werden "nur" Festplatten mitgenommen, als Beschuldigter bei gleichen Vorwürfen eben die komplette Anlage – manchmal sogar den Stromverteiler und ISDN-NTBA.

  38. Volkswirt meint: (20.10.2008 um 15:22) AntwortenReply to this comment

    Frage:
    Wenn meine Hardware beschlagnahmt wird, und ich mir für die Zeit bis zur Rückgabe eine gleichwertige Hardware lease oder miete, bekomme ich dann (sofern man mich nicht wegen einer Sache im Zusammenhang mit dieser Beschlagnahme rechtskräftig verurteilt) hinterher die Kosten dafür vom Staat ersetzt?

  39. Lutz Baier meint: (20.10.2008 um 15:29) AntwortenReply to this comment

    @38 – Volkswirt

    Die Frage meinen Sie nicht ernst, oder?
    Wenn doch: Nein! Sie bekommen nichts! Nicht einmal eine Entschuldigung, die ja eh nur symbolischen Wert hätte.

  40. Volkswirt meint: (20.10.2008 um 15:59) AntwortenReply to this comment

    @ Lutz Baier: Doch, die Frage meine ich schon ernst. ICh dachte, daß sowas vielleicht über das StrEg laufen kann.

    http://www.gesetze-im-internet.de/streg/index.html

    Aber da ich kein Jurist bin und das Gesetz nur dem namen nach kenne, wollte ich mal die Meinung eines Experten hören. Sind sie Jurist oder Anwalt bzw. kennen Sie sich da aus?

  41. Lutz Baier meint: (20.10.2008 um 18:05) AntwortenReply to this comment

    Nein, ich bin kein Jurist. Nur eigene Erfahrungen.
    In unserem Fall war es so, dass uns noch nicht einmal die Kosten für das Kopieren der Ermittlungsakte ersetzt worden sind. Begründung: Das wäre für die Verteidigung nicht nötig gewesen.
    Auch auf allen anderen Kosten sind wir sitzen geblieben. Lediglich den Anwalt hat die Staatskasse bezahlt.
    Ist wirklich kein Hut… hab ich auch alles so veröffentlicht.

  42. Sebastian meint: (21.10.2008 um 19:14) AntwortenReply to this comment

    Und nun ist die Seite weg ;(

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