21.10.2008

Keine Vorratsdatenspeicherung – wegen der Kosten

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die den Telekommunikationsanbieter BT vorläufig von der Vorratsdatenspeicherung befreit. Grund sind die Kosten, die nach dem Gesetz allein die Telefonanbieter tragen müssen.

BT hatte mit dem Eilantrag geltend gemacht, die Kostentragungspflicht für die Überwachungstechnik verletze das Grundrecht auf Berufsfreiheit und sei daher verfassungswidrig. Nach dem Gesetz sind die Unternehmen verpflichtet, die Vorratsdaten zu speichern. Eine Kostenerstattung ist derzeit nicht vorgesehen.

Die Telefonfirma wandte ein, einmalige Kosten in Höhe von mindestens 720.000,- Euro aufwenden zu müssen, um die Voraussetzungen für die Vorratsdatenspeicherung zu schaffen. Überdies entstünden laufende Betriebskosten in Höhe von 420.000,- Euro jährlich. Dies sei insbesondere deshalb unangemessen, weil angesichts ihres Kundenkreises (in erster Linie große Unternehmen, Konzerne sowie Behörden des Bundes und der Länder) kaum Anfragen von Strafverfolgungsbehörden zu erwarten seien.

Mit ihrem Beschluss untersagte die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts der Bundesnetzagentur vorläufig, gegenüber der Antragsgegnerin Maßnahmen wegen fehlender Vorratsdatenspeicherung zu treffen.

Die Kammer hatte die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Kostentragungspflicht nach § 110 TKG bereits in einem anderen Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Diese Erwägungen seien im Rahmen einer Folgenabwägung auch vorliegend zu berücksichtigen. Danach sei maßgeblich, dass die Antragstellerin keinen Ersatz für ihre Aufwendungen zur Anschaffung und zum Betrieb der Überwachungstechnik erlangen könne, falls das Bundesverfassungsgericht die Kostenregelung später für nichtig erkläre.

Denn es gebe keine staatliche Haftung für legislatives Unrecht. Dieser mögliche Schaden für die Antragstellerin sowie die bei einer Aussetzung der Verpflichtung zur Einrichtung von Vorkehrungen zur Vorratsdatenspeicherung entstehende Überwachungslücke könne allerdings vermieden werden; denn die Bundesrepublik Deutschland könne sich verpflichten, die Aufwendungen der Antragstellerin für den Fall zu ersetzen, dass das Bundesverfassungsgericht die Kostenregelung für nichtig erkläre.

Ob die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung selbst verfassungsgemäß sind, spielt nach ausdrücklichem Hinweis des Gerichts für die getroffene Entscheidung keine Rolle.

Der komplette Beschluss vom 17. Oktober 2008 – VG 27 A 232.08 -

13 Kommentare zu “Keine Vorratsdatenspeicherung – wegen der Kosten”

  1. name001 meint: (21.10.2008 um 19:48) AntwortenReply to this comment

    "kaum … zu erwarten" – und ich dachte die VDS wäre für Wirtschaftskriminalität, Terrorismus und ähnliches gedacht und nicht für die Privatanwender bei den anderen TKs.

    Ich weiß jetzt nicht, ob ich das Urteil gut finden muss, da die Begründung von BT ja bedeutet, dass die VDS nur der Abmahnindustrie helfen soll.

  2. Thomas meint: (21.10.2008 um 20:00) AntwortenReply to this comment

    @1: Das mit dem Kundenkreis hat das Unternehmen eingebracht. Ob es nun auch in dem Urteil Bedeutung hatte, steht hier nicht.

  3. Hootch meint: (22.10.2008 um 01:53) AntwortenReply to this comment

    OT: Da fehlt doch was… Beispielsweise ein StA im Ruhrgebiet, nehmen wir mal DU oder so… ;-)

    Tscha nu, ich will nix gesacht haben…… :-)

    Grüße!

  4. FT meint: (22.10.2008 um 08:25) AntwortenReply to this comment

    Ist das die gleiche BT, welche noch vor wenigen Jahren arglose Internetsurfer mit Mahnungen für dubiose Dialerverbindungen, die angeblich über ihr Netz gelaufen sind, verfolgt hat?
    Die Speicherung dieser Daten zu Abzock-, äh, Abrechnungszwecken war damals kein finanzielles Problem für BT … ein Schelm, wer Arges dabei denkt.

  5. Detlev T. (Link) meint: (22.10.2008 um 09:56) AntwortenReply to this comment

    Es bleibt der Eindruck, dass der Verlust von Geld ein gewichtigeres Argument zu sein scheint als der Verlust von persönlicher Freiheit.

  6. Cross meint: (22.10.2008 um 10:23) AntwortenReply to this comment

    @8 – Detlev T.:
    Treffend auf den Punkt gebracht!
    Übrigens ein echter Wettbewerbsvorteil für BT gegenüber Konkurrenten … ein Schelm wer böses dabei denkt! … vielleicht läßt sich daraus aber auch ein weiterer Punkt für die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung ableiten.

  7. TheDoctor meint: (22.10.2008 um 10:39) AntwortenReply to this comment

    Na, die Sache hat schon was Gutes.

    Schlussendlich lassen sich nutzlose, aber teure Massnahmen viel leichter durchs Parlament peitschen, wenn es kein Geld aus dem Bundeshaushalt kostet. Dann kann Parlamentarier das Geld nämlich für die eigenen Steckenpferde ausgeben.

    Egal wer zahlt, Provider oder Staat, das Geld kommt immer von Uns, den Bürgern des Landes, das ist schon klar.

    Das Geld von Unternehmen verschwendet sich aber viel leicher, man kann ja, wenn die dan die Gebühren erhöhen, auf die raffgierigen Manager schimpfen.

    Also, sollen sie diesen Unsinn im Bundeshaushalt gegen Aufwendungen für Schulen, Universitäten und Strassen abwägen.

  8. Banane meint: (22.10.2008 um 10:42) AntwortenReply to this comment

    [...](in erster Linie große Unternehmen, Konzerne sowie Behörden des Bundes und der Länder) kaum Anfragen von Strafverfolgungsbehörden zu erwarten seien.[...]

    Diese Begründung ist natürlich nachvollziehbar… Der Staat ist "sauber" und die Großkonzerne natürlich auch… selten so gelacht.
    Globaler Terrorismus braucht Geld… VIEL Geld und das findet man in Großkonzernen und "sauberen" Regierungen en masse… nicht beim kleinen Privatmann.
    Auf der anderen Seite sollte man natürlich bedenken das ein Unternehmen wie BT nichts unversucht lassen wird die mit der VDS verbundenen Kosten zu vermeiden auf dem Hintergrund das das Risiko besteht das der ganze Klumpatsch wieder eingestampft werden muß, da das Gesetz im gesamten verfassungswidrig ist.

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