DNA: Kein Delikt ist zu klein
Bereits am 12. Mai 2008 wurde von einem damals unbekannten Heimkehrer eines Musikfestivals in Steinach die Holzkassettendecke eines Heiligenhäuschens bei Hohn zerschlagen. Durch einen Abgleich gesicherter DNA-Spuren konnte nun ein 40-Jähriger aus der Gemeinde als Täter ermittelt werden. Der Schaden beträgt etwa 500 Euro.
Dieses Beispiel widerlegt einen weitverbreiteten Irrtum. Dass DNA-Analyse eine Methode ist, die nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung angewandt wird.
Zwar hat der Gesetzgeber einige Hürden aufgestellt, bevor Verdächtige ihre DNA untersuchen und die Ergebnisse speichern lassen müssen. Wer aber einmal in der Kartei drin ist und dessen DNA aufgefunden wird, läuft Gefahr, sich auch bei Bagatelldelikten verdächtig zu machen. Die DNA-Kartei darf beim Verdacht auf jedwede Straftat zu Rate gezogen werden, also auch bei Schwarzfahren oder Sachbeschädigung.
(Danke an Floh für den Link)
ein grund mehr, wie lemminge zu jedem freiwilligen gentest zu rennen, sobald irgendwo ein kind vermisst wird.
man hat ja nichts zu usw.
Ich halte diese Verfolgung auf DNA-Basis in Bagatellfällen für reine Steuergeldverschwendung!
Wer trägt denn da die Kosten?!
Der Verurteilte.
Kleine Delikte gibt es nicht.
New York und die Broken-Window-Theorie zeigen uns, dass das Große erst geschieht, wenn das Kleine geduldet wird.
Demnach ist es völlig korrekt mit voller Schärfe gegen Sachbeschädigung vorzugehen um Schlimmeres zu verhindern.
Mit vorzüglicher Hochachtung,
Prof. Michael Jackson
Ich kann mir gerade kein Szenario vorstellen, wo eine DNA-Datei bei der Überführung eines Schwarzfahrers helfen könnte.
http://www.bka.de/profil/faq/dna02.html
Der Standardlink zum Thema "Wofür wird der DNA-Abgleich eigentlich benutzt?".
@4 Thomas:
Überführung eines Schwarzfahrers:
kein Problem, man findet in einem Wagon eine
auswertbare Probe und gleicht dann ab, wer
eine gültige, auf seinem Namen ausgestellt Fahrkarte hat… (muß man wahrscheinlich in ein paar Jahren, da dann die Bewegungsdaten einer Person vollständig erfasst werden und nicht nur die Flugdaten, schließlich muß man für Notfälle ja wissen, wo sich die Person aufhält, es könnte ja sein, dass z.B ein Haus abbrennt und die Feuerwehr nicht weiss, wer da alles drin ist…)
Keine Fahrkarte, also Schwarzfahrer…
auf seinem Namen ausgestellt Fahrkarte hatte
meinte ich natürlich
@6: Danke für den Link, ist sehr interessant. Besonders schön: Seit Beginn der Kartei gab es 98 Treffer in der Kartei wegen Beleidigung. Das finde ich noch viel abstruser als Schwarzfahren.
Ein Grund mehr, NICHT in die Kartei zu kommen.
Denkt noch einer von Euch an Orson Wels? 1984? Zugegeben, es hat etwas länger gedauert …
.. aber Heute, 2008, kann der Scanner auch schon in euren Dickdarm schauen. Wir haben es so gewollt (gewählt) und auch so bekommen. Willkommen in der realen Welt!!
@11 Ich glaube, du verwechselst da was ;)
@13, Dominik:
Ich glaube, horstilein verwechselt da nicht nur eine Sache…
@12, horstilein:
Der "Scanner", mit dem man in den Dickdarm (und nicht nur dort hin) schauen kann, heißt Röntgengerät. Den gibt es seit ca. 1900.
Du meinst wahrscheinlich diese neuen Backscattergeräte (aka "Nacktscannaer"). Damit kann man jedoch gerade nicht in den Körper schauen, sondern nur unter die Kleidung (sofern diese trocken ist), d. h. auf den Körper.
Jedoch hast Du leider prinzipiell recht!
Grüße!
@6:
"56.939 mal wurde eine Tatortspur einer Person, einem Spurenverursacher, zugeordnet und damit vermutlich eine Tat aufgeklärt."
also haben wir vermutlich 56.939 Menschen, die zu Unrecht verurteilt im Gefängnis sitzen? Oder wie darf man die Formulierung verstehen?
@1 martin:
Es steht im Gesetz, dass bei den Massengetests
sowohl die Proben als auch die Analysen vernichtet werden müssen; aber wer hält sich schon an das Gesetz?
Was ich viel bedenklicher finde ist, dass man nur in die Datei aufgenommen werden darf, wenn:
Erkenntnisse (bestehen), auf Grund derer Grund zu der Annahme besteht, dass gegen den Beschuldigten künftig Strafverfahren zu führen sein werden…
In der Datenbank sind laut Link von zf.8
592.561 Personendatensätzen, d.h. wir haben hier in Deutschland von Richtern bestätigt
592.561 Zeitbomben (Schäuble würde von Gefährdern sprechen…)
Da kann man ja paranoid werden
anders gelesen wirft die Datenbank kein gutes Licht auf unsere Polizei: Laut 81g bestehen also für 592.561 Personen Erkenntnisse …, dass gegen den Beschuldigten künftig Strafverfahren zu führen sein werden
Das BKA verkündigt seit Bestehen der Datenbank
56.939 Treffer, d.h
für nichtmal 10% der Beschuldigten trafen die Erkenntnisse zu, oder gegen 90% aller Fälle hat die Polizei falsche Erkenntnisse gesammelt
(das gilt auch, wenn man bedenkt, dass die Speicherfrist in der Regel 10 Jahre dauert und die Datenbank gerade mal 10 Jahre besteht).
Das aber heißt, von den monatlich 10000 neuen gespeicherten Daten beruhen 9000 auf falschen Erkenntnissen der Polizei oder der Gerichte…
Ich glaube, das einzige was da hilft ist polizei-auslachen.de. Sinnvoll diskutieren kann man mit denen ja nicht.
@ 18: Hervorragende Idee! Ich möchte auch mitmachen.
@ Thema: [Doofnase on] Ei wenn ers doch war, isses doch gut, dasse ihn geschnappt ham, oder net? [/off]
Bei Heiligenhäuschen hört der Spaß halt auf…
@15…
Versuchsweise einmal die hetzerischen Regionen des Hirns deaktivieren und stattdessen die Logikbereiche aktivieren. Dann den Satz noch einmal den Satz genau lesen und nachdenken.
Da steht – "vermutlich" – weil sich die Statistik nur auf Treffer in der DAD bezieht. Ob diese dann letztlich zur Überführung des Täters führ(t)en oder nicht, wird in der Statistik nicht berücksichtigt.
Inwieweit der Treffer als Beweismittel taugt, wird immer noch durch deutsche Gerichte bewertet. Also, was soll dieser polemische Mist?
Das Schlimme ist doch, dass sich nicht nur bei der breiten Oeffentlichkeit, sondern auch im Justizsystem der Fehlschluss verbreitet, die DNA an einem Tatobjekt sei zwingend vom Verursacher der Tat. Ich habe z.B. langjaehrig als Zeitungszusteller und Werbemittelverteiler in Berlin gearbeitet. Ich gehe davon aus, dass sich in vielleicht 2 bis 3 Prozent aller Berliner Haushalte Genspuren von mir finden lassen, die ueber die Zeitungen in die Wohnungen transportiert wurden und sich dort irgendwo festgesetzt haben. Wers nicht glaubt, sollte sich diesen Fall ansehen: projektwerkstatt.de/antir...ei_hausfriedensbruch.html
Also da hat jemand schon einmal ein Delikt begangen, weswegen seine DNA gespeichert wurde. Und aufgrund dessen wird er als derjenige erwischt, der öffentliches Eigentum beschädigt hat. Das ist wirklich ein Skandal. Ob die Kritiker hier genau so kritisch wären, wenn es sich um eine Sachbeschädigung an ihrem Auto gehandelt hätte. Da sind 500 Euro dann wahrscheinlich kein Kleinkram mehr.
Tischler/Trockenbauer/Bodenleger, die zwangsläufig ihre Hautschuppen mit DNA in diverse Gebäudeteile und Einrichtungsgegenstände einbauen, müssen wohl damit rechnen, bald für diverse Straftaten als unbekannte Verdächtige in den DNA-Fingerprint-Datenbanken geführt zu werden.
@25:
Tischler/Trockenbauer/Bodenleger werden meistens wohl plausibel erklären können, wie ihre DNA auf ihre Baustellen gekommen ist.
@27 BV
Dann muss sich der Tischler/Trockenbauer/Bodenleger wieder rechtfertigen, weshalb seine DNA an dem "Tatort" aufgefunden wurde. Oder anders ausgedrückt: Es werden einfach eine Menege Leute beschuldigt, die sich dann von dem Vorwurf reinwaschen müssen. Unschuldsvermutung, oder so? Was ist das? Die Ermittler lachen sich doch eins in Fäustchen.
Ganz abgesehen davon, wenn dann die Belegschaft der ganzen Tischler/Trockenbauer/Bodenleger-Firmen einmal als Beschuldigter in die entsprechenden Datenbanken aufgenommen wurdest, biste drin und kommst nicht mehr raus. Ganz abgesehen davon von dem Aufriss, der damit verbunden ist, wenn auf einmal die Polizei bei Dir in der Firma steht, und alle bekommen es mit. Oder noch besser, Du hast die Firma gewechselt. Na, schönen tag noch. Und das alles, weil du deine Haarschuppen beim Trockenbau verloren hast?
Aber wahrscheinlich ist solche Argumentation bi Dir vergebens. Du musst das wohl erstmal selber das komplette Programm durchmachen.
Ich hätte hier als Szenario noch den Empfänger einer Knochenmarkspende zu bieten, der mit seinem Blut fremde DNA verteilt: spiegel.de/wissenschaft/m...sch/0,1518,585032,00.html
So ganz kann ich die Diskussion nicht nachvollziehen. Die eigentlichen Grundrechtseingriffe sind doch Entnahme und Speicherung des DNA-Profil, nicht deren Nutzung. Klar, hier sind viele Juristen unterwegs, die vor allem an Beweisverwertungsverbote denken. Warum sollte man aber einen Sexualstraftäter nicht auch wegen einer später begangenen Sachbeschädigung verurteilen, wenn es auf diese Art möglich ist? Daten schon vor Straftaten großflächig zu erheben, weil ja jeder einmal Täter sein könnte (siehe VDS), das(!) lehne ich ab.
Der Denkfehler der DNA-Glaeubigen, ich kann mich nur wiederholen: DNA an Tatort, Gegenstand am Tatort oder Tatwaffe bedeutet, dass damit der Taeter feststeht. Ich fuerchte, Richter denken da nicht anders. Unter dem Aspekt dieses Fehlschlusses ist vermutlich die beste Loesung, alle Bundesdeutschen DNA-technisch zu erfassen und dann einen Haufen Fehlurteile zu produzieren, bevor nach Aufklaerung einiger dieser Fehlurteile sich langsam oeffentlich die Meinung durchsetzt, dass die DNA-Methode nur sehr begrenzten Beweiswert hat.
@ 27: unter Umstaenden bleibt Deine DNA jahrelang, vielleicht sogar jahrzehntelang erhalten an einer spaeteren Tatortwohnung, an dem Du, jetzt vielleicht Richter, vor 15 Jahren Nachhilfeunterricht gegeben hast, vielleicht nur an einem einzigen Nachmittag als Vertretung. Das Du mal dawarst, weisst Du nicht mehr beim Verfahren, und auch waehrend Deiner 20-jaehrigen Haftzeit faellt es Dir nicht mehr ein.
@13 @14
Ich verwechsele nichts. Man muss nur Gedanklich die richtige Kurve kriegen. Schon seit Jahrzehnten wird jedem Baby bei der Geburt im KH Blut abgenommen. Das ist doch ideale Voraussetzungen für die ultimative DNA-Datenbank, d.h. die DNA kann schon von Geburt an gespeichert werden. Und schon haben wir die Orwellsche Kurve .. kapischko?
@28: Toll auch, wenn der Tisch/Schrank, etc. den Besitzer wechselt und dem Tischler beim besten Wissen nicht mehr einfällt, wieso er in der Wohnung gewesen sein könnte.
Unschuldsvermutung ist dann wohl nur noch das komische Ding aus amerik. Krimiserien.
wer nicht s zu verbergen hat sollte zum gentest gehen.
in den USA wurden viele zum Tode verurteilte nach etlichen jahren Haft in der todeszelle wieder frei gelassen. Die wären gar nicht erst eingesperrt worden wenn es damals schon den dna-test gegeben hätte.
die angst das man als unschuldiger durch den test beschuldigt werden könne ist sicher berechtigt…..
Es war von allem Anfang an klar, daß der Staat dies alles mißbrauchen würde. Im Grunde nur zum Mißbrauch wurde dies geschaffen. Wer das nicht sehen konnte, war eben blind.
#33 ihre logik möchte ich haben, dann hätte ich im leben wohl auch weniger probleme mit der ein oder anderen problematik.
aber den zum tode verurteilten wäre auch schon damit geholfen gewesen, wenn man den test erst bei der ermittlung oder im rahmen des prozesses als entlastungsbeweis durchgeführt hätte.
ich würde ja sogar soweit gehen, daß das nicht finden einer dna auch nicht bedeutet, das der ermittelte täter nicht am tatort war.
im vorliegenden fall finde ich es aber auch nicht weiter anstößig, das vorhandene daten aus einer ermittlung wieder im rahmen einer ermittlung verwendet werden. man sollte nur die dna nicht als beweis ansehen, sondern als spur, die zur aufklärung führen kann.
@horstilein:
du verwechselst sehr wohl etwas.
Du sprichst nämlich von Orson Welles und bringst ihn mit 1984 in Zusammenhang.
Orson Welles war Regisseur, Darsteller, Drehbuchautor, hat aber nie 1984 geschrieben.
Der Autor von 1984 war George Orwell.
btw. hier ist anscheinend irgend etwas mit der Nummerierung schief gelaufen.
@37 stimmt! Danke für die Berichtigung.
Man wird sich auf den Standpunkt stellen, die Täterüberführung per DNA sei sicher und Ausreißer vor Gericht stets "logisch und kriminaltechnisch" erklärbar. Schließlich ließen sich Bluttranfusion oder Knochenmarktransplantation nachweisen.
Man wird deshalb weiter ermitteln und bescheiden wie bisher: im Zweifel für die DNA und gegen den Angeklagten. Wer halt das Spenderorgan verschweigt ist selber schuld.
Der bekannte Spruch »so sicher wie das Amen in der Kirche« hat eben auch nur solange Gültigkeit, wie es Kirchen gibt. Man schafft jetzt nicht das Amen ab, sondern die Kirche (wie eben die Unschuldsvermutung resp. eine darauf aufbauende Rechtsprechung).
Auch wenns keinen der Experten hier interessieren wird: nach der Rechtsprechung reicht allein eine DNA Spur für einen Tatnachweis nicht aus, sondern ist immer nur im Zusammenhang mit anderen Beweismitteln aussagekräftig. Man soll sich aber in seiner Meinung auch nie durch Fakten beeinflussen lassen.
@ 41 Hans
Fakten, wasisn das?
Aber Danke, das wußte ich als juristischer Laie noch nicht
Beim von mir konstruierten Nachhilfefall, siehe Kommentar 31, reicht als "zusaetlicher Fakt" schon, dass der Ermordete der Liebhaber der eigenen Frau ist. Die Welt ist klein, zusaetzliche Fakten treten da gern mal auf.
Wie macht man das eigentlich als Anwalt jeden Tag trotz solcher Dinge diesen Beruf auszuüben?
Ich werde auch weiterhin jeden freiwilligen Gen-Test ablehnen.
@Prof. Michael Jackson
Kleine Delikte gibt es nicht.
New York und die Broken-Window-Theorie zeigen uns, dass das Große erst geschieht, wenn das Kleine geduldet wird.
Demnach ist es völlig korrekt mit voller Schärfe gegen Sachbeschädigung vorzugehen um Schlimmeres zu verhindern.
…
Dann müßten sich wohl alle Regierungen dieser Welt erst einmal selbst richten, soweit so etwas überhaupt möglich ist.
Darum; man sollte niemals den Bock zum Gärtner machen !