27.10.2008

Good Vibrations

Es ist manchmal ganz hilfreich, in den Sitzungssaal zu gehen und der vorherigen Verhandlung zu lauschen. Vor allem, wenn man den Richter nicht kennt. Heute am Amtsgericht Brühl hat sich das jedenfalls gelohnt. Der Vorsitzende ging sehr fair mit einem Mann um, der mit Restalkohol im Blut Auto gefahren war.

Besonders positiv rechnete er dem Angeklagten an, “dass Sie nicht lange rumgeredet haben, die Sache einsehen und auf mich den Eindruck machen, dass es Ihnen leid tut”. Das Ergebnis war ausgesprochen mild. “Good Vibrations”. Die konnte ich natürlich nicht unberücksichtigt lassen und überdachte die bisherige Verhandlungsstrategie noch mal – jedenfalls, was die Feinheiten angeht.

Im Ergebnis lief es darauf hinaus, dass der Mandant ein möglichst knappes, glasklares Geständnis ablegte. Obwohl man zu Details viel hätte erklären können. Sogar Beweisanträge wären denkbar gewesen.

Der Schwenk hat sich gelohnt.

Der Richter reagierte auch bei uns mit einem unübersehbaren Bonus. Der fiel sogar so groß aus, dass es am Ende bei einer Verwarnung mit Strafvorbehalt verblieb. Dabei wird eine Strafe überhaupt nur ausgesprochen, wenn der Angeklagte innerhalb einer Bewährungszeit (ein Jahr) erneut eine Straftat begeht.

20 Kommentare zu “Good Vibrations”

  1. Marc meint: (27.10.2008 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    Ehrlich währt am längsten.

  2. H.B. meint: (27.10.2008 um 17:56) AntwortenReply to this comment

    So sind dann alle Glücklich.
    -Der Richter hat ein einfaches leben
    -Der Mandant ist zufrieden
    -Der Anwalt hat einen zufriedenen Mandanten der sicher wiederkommt und ihn weiterempfiehlt.

    Auf "neu-BWL" heisst dass dann wohl win-win-Strategie

  3. dot tilde dot meint: (27.10.2008 um 18:14) AntwortenReply to this comment

    zuhören kostet zeit und hilft öfter, als man denkt.

    .~.

  4. Banane meint: (27.10.2008 um 18:14) AntwortenReply to this comment

    Erfreulich das solche simplen und der Wahrheitsfindung dienlichen Strategien ihre Existenzberechtigung an deutschen Gerichten noch nicht ganz eingebüßt haben.

    Denn das gute alte Sprichwort (@1) heißt ja heute eher: "Ehrlich sitzt am längsten." :-)

  5. TheBunman meint: (27.10.2008 um 18:32) AntwortenReply to this comment

    @1+4: es heisst natürlich: "Erich hat den längsten"

  6. BV meint: (27.10.2008 um 19:21) AntwortenReply to this comment

    Na ja, für den Richter wäre das Leben sicherlich noch einfacher gewesen, wenn das Verfahren eingestellt worden wäre.

  7. JDS meint: (27.10.2008 um 19:23) AntwortenReply to this comment

    @5: es heisst natürlich "Ewig währt am längsten".

  8. Timo Reitz meint: (27.10.2008 um 20:08) AntwortenReply to this comment

    Und wieder wurde ein gerechtes Urteil zu Gunsten des Mandanten verhindert, indem die menschliche, sprich unfaire, Komponente des Richtenden ausgenutzt wurde.

    Zeit, endlich Computer Recht walten zu lassen!

  9. martin meint: (27.10.2008 um 20:18) AntwortenReply to this comment

    Reden ist Schweigen, Silber ist Gold! so heißt es richtig.

  10. Lionel Hutz meint: (27.10.2008 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    @2: Naja, weiterempfehlen gerne, wiederkommen besser eher nicht – schon gar nicht bei Bewährung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt. (Und auch sich unschuldig nochmal verteidigen lassen müssen, ist zu viel Nervenkitzel …)

  11. Dante meint: (27.10.2008 um 21:20) AntwortenReply to this comment

    Naja, also einfach hat sich der Richter das Leben damit sicher nicht gemacht. Ein Urteil mit einer Verwarnung mit Strafvorbehalt zu schreiben ist deutlich mehr Arbeit als ein einfaches Geldstrafenurteil, zumindest wenn niemand ins Rechtsmittel geht. Man muss schließlich demjenigen, der die Bewährungsaufsicht führt etwas an die Hand geben, um den Fall beurteilen zu können. Auch wenn man es in der Regel erstmal selber machen muss. Ein rechtskräftiges Geldstrafenurteil fällt hingegen regelmäßig sehr kurz aus (was gesetzlich auch so vorgesehen ist).

  12. AlterEgo meint: (27.10.2008 um 23:50) AntwortenReply to this comment

    Das sieht man häufig, dass Anwälte bewusst früher da sind. Ist jetzt auch keine gänzlich neue Erkenntnis.

  13. Qualigroup meint: (28.10.2008 um 02:49) AntwortenReply to this comment

    In vielerlei Hinsicht sicher eine kluge Entscheidung gewesen. Es aber nunmal so, dass man sich die Zeit für eine solche Exkursion nehmen muss. Diese ist aber nicht immer vorhanden.

  14. öhmmm meint: (28.10.2008 um 05:01) AntwortenReply to this comment

    Alles schön und gut … aaaaaaber: wenn man nichts zu gestehen hat, weil man schlichtweg unschuldig ist (soll es heutzutage noch geben) … was macht man dann? Gestehen und auf Milde hoffen oder sich wehren und wegen Uneinsichtigkeit niedergeknüppelt werden??? Erinnert dann ein wenig an einen Prozess wegen Milch weghexen…

  15. fernetpunker meint: (28.10.2008 um 07:44) AntwortenReply to this comment

    Good, good, good, good vibrations. Die guten, alten Beach Boys!

  16. RA-RR meint: (28.10.2008 um 09:24) AntwortenReply to this comment

    Ich nehm mal an, es war der gute alte Richter Wehner. Einer der besten und souveränsten Strafrichter, die ich in meiner Karriere kennenlernen durfte. Der bügelte mich als ehemaligen Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft auch schon mal mit den Worten ab: "Ich geh mal davon aus, meine Entscheidung stimmt mit dem noch nicht gestellten Einstellungsantrag der Staatsanwaltschaft überein". Dennoch blieb er immer respektvoll. Dessen Verhandlungen beizuwohnen ist tausendfach unterhaltsamer als den Kollegen Hold am Bildschirm zu schauen.
    Wenn er's denn war… Aber das geschilderte Verständnis bei vergleichsweise geringer krimineller Energie, dass würde zu ihm passen.

  17. hans12 meint: (28.10.2008 um 11:09) AntwortenReply to this comment

    @5: Du kennst Erich? Vorne er hinten ich?

  18. TheBunman meint: (28.10.2008 um 18:57) AntwortenReply to this comment

    @17: Klar, ich kenne sogar den Berliner Erik, vorne Er hinten I'k

  19. genevainformation meint: (29.10.2008 um 10:23) AntwortenReply to this comment

    Andere Baustelle, aber erwähnenswert (ich weiß, ist nicht mein Blog):
    http://www.hna.de//schwalmstadtstart/00_20081028181202_Nun_droht_doch_hoehere_Strafe.html

    In Schwalmstadt hat ein (Amts-) Richter den Angriff mit einer Glasflasche auf den Kopf einer schlafende 13jährige als Mordversuch bewertet. Die Staatsanwaltschaft sah nur eine gefährliche Körperverletzung, der Richter verwies die Sache ans Landgericht weil er eine Anklage wegen Mordes für möglich hielt.

  20. Ralph meint: (30.10.2008 um 18:05) AntwortenReply to this comment

    Lusche (ich mein den Richter)

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