30.10.2008

Land muss für übertriebenen Polizeieinsatz zahlen

Wegen eines übertriebenen Polizeieinsatzes muss das Land Nordrhein-Westfalen Schadensersatz leisten und 30.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Oberlandesgericht Köln gab einem Fliesenleger Recht, der noch heute unter den Folgen des Zugriffs leidet.

Der heute 56-jährige Frührentner Josef H. war aufgrund von Äußerungen aus der Nachbarschaft in den Verdacht geraten, Handgranaten und scharfe Waffen zu besitzen. Zur Vollstreckung eines daraufhin erlassenen Durchsuchungsbeschlusses zog die Siegburger Polizei ein Sondereinsatzkommando (SEK) hinzu, das einen Zugriff auf den Kläger in seinem Lieferwagen plante, der am 08.12.2000 durchgeführt wurde.

Das Fahrzeug wurde von 2 Zivilfahrzeugen der Polizei gestoppt, auf der Fahrer- und Beifahrerseite wurden die Scheiben eingeschlagen. Der Handwerker wurde von mehreren SEK-Beamten aus dem Lieferwagen herausgezogen, auf dem Boden fixiert und gefesselt. Er erlitt infolge des Einsatzes diverse Verletzungen wie Prellungen und Schürfwunden, auch ergab sich der Verdacht auf Rippenbruch.

Bei der an den Polizeieinsatz anschließenden Durchsuchung des Hauses wurden keine Handgranaten gefunden. Im Prozess hat der Geschädigte insbesondere behauptet, seine vielfältigen Verletzungen seien auf den Polizeieinsatz zurückzuführen. Dabei sei es zu einem Gewaltausbruch der Beamten gekommen, die mit Schlagstöcken und Karatetritten auf ihn eingewirkt hätten, obwohl er nur seine Hände schützend vor das Gesicht gehalten habe.

Das Land hat den Gewaltausbruch bestritten und behauptet, es sei nur die zur sicheren und zügigen Festnahme notwendige und angemessene Gewalt ausgeübt worden. Auch bei der Planung des Polizeieinsatzes sei es nicht zu Fehlern gekommen; der Zugriff auf der Straße sei wegen des Überraschungsmomentes vorzugswürdig gewesen.

Das Oberlandesgericht bejaht im Urteil einen sogenannten Amtshaftungsanspruch des Geschädigten gegen den Staat, weil das Land schon bei der Planung des Eingriffs und die Entscheidung zum Zugriff im Fahrzeug schuldhaft seine Amtspflicht zur fehlerfreien Ermessensausübung verletzt habe. Bei der Entscheidung, wie der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Siegburg konkret auszuführen sei, sei gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen worden, der dazu zwinge, stets das mildeste Eingriffsmittel anzuwenden.

Von den Planern des Einsatzes hätte berücksichtigt werden müssen, dass der bis zum Zugriff vorliegende Verdacht gegen Josef H. erkennbar nur ein äußerst vager und dürftiger gewesen sei: Grundlage des Durchsuchungsbeschlusses seien nur Angaben “vom Hörensagen” unter Nachbarn gewesen, die auch nicht ansatzweise verifiziert worden waren. Mit Hilfe der Durchsuchung habe erst herausgefunden werden sollen, ob H. tatsächlich über Handgranaten und Schusswaffen verfügte.

Bei dieser Sachlage sei ein besonders besonnenes Vorgehen zur Verhütung vermeidbarer Belastungen geboten gewesen. Die Entscheidung der Einsatzkräfte für einen Zugriff im Auto sei diesen Anforderungen nicht gerecht geworden, ein solcher sei auch ohne die vom Geschädigten behaupteten Gewaltexzesse als “überfallartig” anzusehen.

Selbst bei lehrbuchartiger und vorschriftsmäßiger Durchführung eines solchen Einsatzes bestehe ein hohes Verletzungsrisiko für den Beschuldigten. Angesichts der nur unspezifizierten Verdächtigungen gegenüber dem Fliesenlegermeister hätte die Polizei nach Auffassung des Senats vielmehr abgestuft vorgehen können und müssen: Gerade weil sich die Handgranaten – wenn überhaupt – im Wohnhaus befinden sollten, hätte zunächst eine Durchsuchung des Wohnhauses in Abwesenheit des Klägers als mildestem und ungefährlichem Mittel nahe gelegen. Das weitere Vorgehen hätte sich dann je nach dem Ergebnis dieser Maßnahme ergeben können.

Das Gericht hat in seinem Urteil offengelassen, ob es zu den vom Geschädigten behaupteten Schlägen und Tritten gekommen ist, weil es für seine Entscheidung auf diese Frage nicht mehr ankam, da der sich Polizeieinsatz schon aus den oben genannten Gründen als ermessensfehlerhaft herausgestellt hatte. Zudem hatte ein medizinischer Sachverständiger im Verfahren ausgeführt, die objektiv vorliegenden Verletzungen hätten auch bei ordnungsgemäßer Durchführung des Zugriffs durch das Herausziehen des Beschuldigten aus dem Fahrzeug entstehen können.

Da das Landgericht Bonn hinsichtlich der noch offenen materiellen Schäden zunächst nur zum Grund des Anspruchs entschieden hat, ist das weitere Verfahren zur Höhe des Schadenersatzes dort fortzusetzen. Insoweit verlangt der Kläger noch Ersatz von Verdienstausfallschäden, Kosten für Haushaltshilfen und sonstigen krankheitsbedingten Mehraufwand, die er in der Klage auf insgesamt über 125.000,- Euro beziffert hat und die sich in der Zwischenzeit noch deutlich erhöht haben sollen.

48 Kommentare zu “Land muss für übertriebenen Polizeieinsatz zahlen”

  1. Kaptn Blaumeise meint: (30.10.2008 um 19:17) AntwortenReply to this comment

    Und sie werden es wieder tun, solange es keine persönliche Haftung gibt.

    Den Schadenersatz sollte der Staatsantwalt zahlen, das Schmerzensgeld die SEK-Schlägertruppe, entweder wegen schwerer Körperverletzung oder wegen unterlassener Hilfeleistung.

    Dann gäbe es eine realistische Chance, dass das der letzte Fall dieser Art war.

    Was hat die Exekutive jetzt gelernt?
    [ ] Nächstes Mal fester zutreten, damit das Opfer den langen Prozess nicht übersteht?
    [ ] Nix.
    [ ] Ich kann machen, was ich will, mir passiert eh nix.

  2. Martin_mb meint: (30.10.2008 um 19:25) AntwortenReply to this comment

    Vorletzter Absatz: "DER Gericht hat in seinem…"

    Typo, oder will der Verfasser damit auf subtile Weise andeuten, daß er die Entscheidung für mutig hält? (Im Sinne von Eier in der Hose, deshalb DER Gericht.)

    @ Käptn

    Obwohl ich kein Freund der Polizei bin, können in diesem Fall die Jungs vom SEK am wenigsten dazu. Die werden primär fürs Starksein bezahlt, nicht fürs Ermitteln und Denken…

  3. ronin meint: (30.10.2008 um 19:29) AntwortenReply to this comment

    gibt es dazu nen Aktenzeichen ,zum nachlesen???

  4. Joe meint: (30.10.2008 um 19:33) AntwortenReply to this comment

    zu 3

    Link wäre besser

  5. Axel John (Link) meint: (30.10.2008 um 19:50) AntwortenReply to this comment

    Müssten die Länder alles bezahlen, was ihre Behörden (nicht nur die Polizei) tagtäglich infolge ihrer Unfähigkeit vermasseln, wären sie in Stundenfrist zahlungsunfähig.

  6. Martin (Link) meint: (30.10.2008 um 20:02) AntwortenReply to this comment

    Schwierig zu beurteilen, aber vom Text her scheint die Maßnahme übertrieben gewesen zu sein, ein bisschen mehr gesunder Menschenverstand hätte sicher geholfen.

  7. IB meint: (30.10.2008 um 20:05) AntwortenReply to this comment

    Der SEK-Einsatz war IMHO "lege artis", das SEK hat getan, was ein SEK nunmal tut und wofür der Steuerzahler es teuer bezahlt.

    "Übertrieben" bzw. falsch gehandelt hat derjenige, der wegen diesem Geschwätz offensichtlich ohne den Ansatz von Ermittlungen ein SEK bestellt hat. Und selbst das erscheint angesichts des – ex post unbegründeten – Anfangsverdachts fraglich, ging es doch um Kriegswaffen und Sprengstoff.

    Kurz: SEK-Beamte werden nicht für's Denken bezahlt, sondern dafür, ihre Spezialeinsätze unbeschadet zu überstehen und einen Täter festzunehmen, notfalls auch zu töten. Die Entscheidung, wann ein SEK hinzugezogen werden muss, obliegt diesen Beamten selbst nicht. Auch recherchieren sie nicht umfangreich das nach, was die anfordernde Dienststelle ihrer Entscheidung zugrundelegt.

    Wenn man auf jemandem herumhacken will, dann bitte bei dem Blockwart anfangen, der das ins Rollen gebracht hat.

  8. martin meint: (30.10.2008 um 20:19) AntwortenReply to this comment

    immerhin hat es nur schlappe 8 jahre gedauert, bis der herr sein geld bekommen hat. hier in köln gibt es genug opfer, die nach dem polizeieinsatz so lange nicht mehr gelebt haben… manche sogar nicht mal einen tag.

    hilfe, polizei!

  9. Ultrahocherhitzt meint: (30.10.2008 um 20:24) AntwortenReply to this comment

    Die armen 16 SEK-Beamten…mir kommen die Tränen. Das ist nun wirklich nicht das erste mal, das SEK-Beamte negativ aufgefallen sind, um es milde auszudrücken. Der Ort und Zeitpunkt des Zugriffs war nunmal dämlich hoch 27. Wieso man 16 Leute braucht, um einer einzelnen Person, die irgendwo im Keller angeblich Waffen hat, die Rippen zu brechen, ist mit schleierhaft. Wahrscheinlich versteht man das nur als Vollprofi. "Profi für was?" frage ich mich nichtsdestotrotz.

    Dass eine Etage höher noch schlimmere Übeltäter sitzen, wird wohl niemand bestreiten. Tatsächlich belügt die Polizeiführung ihr Personal um sie anzuheizen und gegen den Feind aufzuhetzen. Gut in Erinnerung sind noch die Lügen während der G8-Proteste, die dann auch den bravsten Polizisten dazu bringen, doch schonmal präventiv zuzuschlagen oder den Menschenrechten eine Auszeit zu gönnen.

    Letztlich sind Polizisten aber auch erwachsene Menschen, von denen ich mindestens durchschnittlichen Anstand erwarten kann und nicht nur Loyalität gegenüber dem eigenen Trupp. Ansonsten können wir Recht und Ordnung auch der Mafia überlassen. So groß sind die Unterschiede da nicht.

    Wirklich traurig, um nicht zu sagen, beängstigend ist, dass hier wirklich auf allen Ebenen bis zum Schluss versagt wurde und dem Mann bis zuletzt sein gutes Recht verweigert hat. Nicht zu unrecht prangert ai die Zustände und das Verhalten der Polizei in Deutschland seit Jahren an. Ein Grund mehr sich für seinen Staat zu schämen.

  10. Darkstalker meint: (30.10.2008 um 20:33) AntwortenReply to this comment

    Prellungen und Schürfwunden für 30.000 Euro? Da dürfte die seelische Komponente wohl den Großteil der Summe ausmachen ;) Der Zugriff auf einen fahrenden Lieferwagen ist selten dämlich, zu viel Zufallskomponente. Ortsfester Zugriff (z.B. bei der Arbeit) wäre deutlich sinnvoller … aber das SEK wird schon wissen, was es tut :)

  11. jo meint: (30.10.2008 um 20:35) AntwortenReply to this comment

    uns hat mal ein Nachbar (versehentlich) eine Scheibe mitten in der Nacht eingeschossen, direkt neben dem Kinderzimmer. Da rennt man natürlich rum, ruft die Polizei etc. Der Nachbar stand dann kurz darauf auch dabei. Der war aber immer nur im Vollsuff anzutreffen, hab den konkret gefragt, du ?! Nein. Egal.

    Was aber das SEK anschließend abgezogen hat, war sowas von abartig. Rücken morgens um 5 an, sperren alle Straßen in der Nachbarschaft mit Maskierten ab um dann den Kollegen in der Unterhose aus dem Bett zu holen und in Handschellen abzuführen ?! Der zuständige Richter hat eine Inhaftierung abgelehnt mit dem Hinweis, dass der Gesundheitszustand des Angeklagten ein Überleben bis zur Prozeßeröffnung unwahrscheinlich sei (Leberzy*dings und weiss Herr was noch alles*)(nicht wortwörtlich).

    Was brauchts denn dafür ein SEK ?! Der hätte auch mittags um 2 geöffnet und haallallo gesagt.

    ???

    Jo

  12. AAA BBB meint: (30.10.2008 um 20:37) AntwortenReply to this comment

    125.000 EUR? Na da lasse ich mir auch gerne mal aufs Maul hauen.

  13. theblackflash meint: (30.10.2008 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    Wenn das der Fall ist, den ich meine, dann hat der Mann bleibende Schäden erlitten und seine Handwerksfirma ging infolgedessen Kaputt.
    Da sindf 30000 noch viel zu wenig, und 125.000 sind auch noch um einiges zu gering angesetzt.
    Damit soetwas in Zukunft nichtmehr geschehen kann, sollte das Land _richtig_ dafür bluten müssen. Und die Beamten getrennt und strafversetzt, aufgrund des plötzlichen Gedächtnisverlustes.

  14. Ultrahocherhitzt meint: (30.10.2008 um 20:48) AntwortenReply to this comment

    AAA BBB, sind Sie so menschenverachtend oder tun Sie nur so? Die 125000 EUR sind reale Kosten, die dem Opfer entstanden sind, und nicht etwa Schmerzensgeld. Werden Sie doch mal als Selbständiger berufsunfähigkeit und therapiebedürftig, da sind Sie bankrott bevor sie AAA tippen können.

    Dass hier einige mal wieder nur aufs Geld schielen, ist absolut ekelerregend.

  15. Stefan meint: (30.10.2008 um 20:50) AntwortenReply to this comment

    > Gerade weil sich die Handgranaten – wenn überhaupt – im Wohnhaus
    > befinden sollten, hätte zunächst eine Durchsuchung des Wohnhauses
    > in Abwesenheit des Klägers als mildestem und ungefährlichem Mittel
    > nahe gelegen.

    Geheime Wohnungsdurchsuchung? Das geht?

  16. Peter meint: (30.10.2008 um 20:58) AntwortenReply to this comment

    @15: Wie man aus dem Vortrag von UV gelernt hat kann ein Durchsuchungsbeschluss auch ohne den anwesenden durchgeführt werden.

    Und wie man hier sieht: http://www.youtube.com/watch?v=kJCKNCwsN6A auch mit Anwesenden.

  17. Euripides meint: (30.10.2008 um 21:18) AntwortenReply to this comment

    Wie hat doch Winston Churchill einmal gesagt? "Wenn es morgens um sechs Uhr an meiner Tür läutet und ich kann sicher sein, daß es der Milchmann ist, dann weiß ich, daß ich in einer Demokratie lebe."

    Sieht irgendwie so aus, als sei dieses Kriterium bei uns nicht mehr so ganz erfüllt…

  18. angor meint: (30.10.2008 um 21:41) AntwortenReply to this comment

    Ich frag mich wirklich, warum man ihn nicht einfach in der Firma besucht und freundlich bittet, die Hausdurchsuchung des privaten Hauses zu begleiten.
    Ich sehe darin keine Gefährdung der Ordnungshüter oder von unbeteiligten Bürgern.
    Denn ein einzelner Beamter in Zivil kann ihn mit Sicherheit auf dem Hof treffen, wo es schwierig für ihn werden würde, sofern überhaupt vorhanden, eine Waffe aus der Schreibtischschublade zu ziehen.
    Sprich, ich kann das Verfahren des SEKs nicht nachvollziehen.

  19. schreibmalwieder meint: (30.10.2008 um 23:08) AntwortenReply to this comment

    Ich dachte auch, daß man Wohnungsdurchsuchungen nur im Beisein des Bewohners machen darf, wenn es sich nicht um eine Notsituation (Gefahr im Verzug oder so) handelt. Stimmt das nicht?

  20. Kai meint: (30.10.2008 um 23:12) AntwortenReply to this comment

    @18: na, einfacher wäre wohl auf dem Weg aus dem Haus/Firma.

    Hoffentlich ist das Schmerzensgeld auch erhöht worden, weil das Land sich so lange einer Wiedergutmachung entzogen hat. Ich habe das von Versicherungen gehört, die Zahlungen einfach lange aussitzen wollen.

  21. Henrik meint: (30.10.2008 um 23:15) AntwortenReply to this comment

    Wenn Wohnhaus und Arbeitsstätte identisch sind und die Kunden wechseln – beides bei selbständigen Handwerkern und auch anderen Selbständigen keine Seltenheit – dann ist ein Zugriff im Verkehr die logische und sichere Methode für einen Zugriff abseits des Wohnhauses. Den SEK-Beamten würde ich da auch keinen Vorwurf machen. Die bekommen die Information, dass der Verdächtige möglicherweise im Besitz von Schusswaffen und Handgranaten ist, aus welchem Grund sollten sie die Samthandschuhe auspacken? Ein SEK wird normalerweise eben nicht gerufen, wenn Samthandschuhe gefragt sind. Da wären dann eher Toto & Harry gefragt. Das hat auch nichts mit Denken zu tun. Denken müssen sie nämlich schon, gerade in taktisch anspruchsvollen Situationen. Aber da denken sie bestimmt nicht daran, dass sich einer Prellungen zuziehen könnte.

    Hier war wohl eher der bearbeitende Kripo-Mann derjenige, der sich diese "Heldentat" ans Revers heften darf. Erinnert mich etwas an den Fall, bei dem ein Dachdecker (oder sowas?) von einem Nachbarn bezichtigt wurde, ein Bankräuber zu sein, dessen Leben dann durch die äusserst unauffälligen Ermittlungen auch zerstört wurde.

  22. Kampfschmuser meint: (30.10.2008 um 23:43) AntwortenReply to this comment

    Ich kann gar nicht soviel fressen, wie ich kotzen möchte. Wir sind Deutschland.

  23. Jens meint: (31.10.2008 um 00:40) AntwortenReply to this comment

    @thebackflash:
    Ja, an diesen Fall erinnerte ich mich auch gerade. Wo niemand der 16 Leute so richtig wusste, was er gemacht hatte und auch niemand nachher wusste, wer jetzt für welche Verletzung verantwortlich ist. Dessen Leiter der Ansicht war, es gäbe keine falschen Entscheidungen, nur falsche Entscheidungsgrundlagen und dieses SEK wurde nachher aufgelöst.

    Irgendwie habe ich da noch etwas im Hinterkopf, dass man sich solche Aktionen merkt, bis man ein Gedächtnisprotokoll davon machen kann (und sowas sollte bei solchen Sachen eigentlich Standard sein, dass man sowas dokumentiert) oder auch den Einsatz filmt – oder ist das nur ein Hirngespinst?

    @angor: So hätte ich mir das auch vorgestellt. Durch zivile Beamte hätte man das machen können und man hätte ihn aus dem Auto locken können, wobei man die kritische Situation aus-dem-Auto-heraus-ziehen nicht mehr hat.
    Für den Fall, dass er dauernd auf Achse ist, hätte man ja auch einen Auftrag fingieren können.

    Bin ich so naiv, dass ich mir das so einfach vorstelle oder machen andere es nur unnötig kompliziert?

  24. Anon123 meint: (31.10.2008 um 01:53) AntwortenReply to this comment

    Die Beamten haben halt einfach mal den Ernstfall geprobt. Bei uns passiert einfach zu wenig und nicht mal Terroristen interessieren sich für Deutschland (lach @ Saarlandzelle und herbeigeredeten Gefährdungsspitzen). Da muss sowas schon ab und zu sein, sonst verkümmert der Killerinstinkt des Apparats :D

  25. Bernhard meint: (31.10.2008 um 02:10) AntwortenReply to this comment

    Wahrscheinlich haben die SEK-Leute so lange gewartet und wollten unbedingt Feierabend machen, als der vorgebliche Terrorgranatenbastler (TGB) dann doch noch mit seinem vermutlich mit 35%igen Wasserstoffperoxid beladenen Kleinlaster Richtung Heim tuckerte, weshalb man sich wohl zum Sofortangriff entschloß, um zu Hause nicht den 5 o'clock tea zu verpassen bzw. (offiziell) damit sich der TGB nicht doch noch mit dem roten Knopf in die Luft jagt und womöglich noch andere Leben inklusive der SEK-Mitarbeiter gefährdet.

    Dem ganzen geht zwar nur ein vages Märchen des Nachbarn voraus, aber was solls.

    Man hat eben von Dieter Degowski und Hans-Jürgen Rösner gelernt und muß jetzt Härte zeigen. Ergo spürt das "Zielobjekt" entweder den Einsatz in den Knochen, die Mitmenschen im Hirn (diese diletantischen Planung tut ja so weh), oder beides.

    Bitte, bitte: erst denken, dann handeln. Oder die verantwortlichen Einsatzleiter dürfen bei ihren Opfern wie hier dem Handwerker mal beim Putzen helfen.

  26. Jens (Link) meint: (31.10.2008 um 07:19) AntwortenReply to this comment

    Was beschwert der Mann sich eigentlich? Er ist doch wieder frei gekommen. Allein das beweist doch schon, daß wir in einem Rechtsstaat leben.

  27. Arno meint: (31.10.2008 um 08:32) AntwortenReply to this comment

    Die Generalbundesanwältin fordert Vertrauen in Ermittlungsmaßnahmen

    ( heise.de/newsticker/Gener...men–/meldung/118181 )
    Die Generalbundesanwältin Monika Harms hat in einem Interview mit der Leipziger Volkszeitung die Bürger aufgefordert, mehr Vertrauen in die Rechtmäßigkeit staatlicher Ermittlungen zu haben.

    Und ihre Kollegen liefern postwendend wieder einen Grund sowohl ihr, als auch den Ermittlungsbehörden zu misstrauen.
    ( gulli.com/news/tobias-huc...sdurchsuchung-2008-10-30/ )

    Nach der Hausdurchsuchung bei einem Mitglied ist das jetzt das 2. Mal, daß ich von einer Hausdurchsuchung bei einem ZEUGEN lese.
    Wie kann das sein? Ich dachte Voraussetzung für den Durchsuchungsbeschluss ist der Verdacht einer schweren Straftat.

  28. arno meint: (31.10.2008 um 08:33) AntwortenReply to this comment

    …Mitglied der Piratenpartei…

  29. Thomas meint: (31.10.2008 um 08:52) AntwortenReply to this comment

    Gab doch vor Jahren mal den Fall wo Polizisten (?) einem Journalisten den Fuss umgedreht haben. Das wurde sogar gefilmt. Von dem man ging kein ernstzunehmende gewalt aus, dennoch hat man ihn den Fuss gebrochen (oder so was in der Art).

  30. Roman meint: (31.10.2008 um 09:15) AntwortenReply to this comment

    @7/IB:

    "Der SEK-Einsatz war IMHO “lege artis”, das SEK hat getan, was ein SEK nunmal tut und wofür der Steuerzahler es teuer bezahlt."

    Bitte? "lege artis"? Das ist hoffentlich Ironie, oder? Für solche Stümpereien fallen mir überhaupt keine passenden Ausdrücke ein.
    Erstens war es absoluter Schwachsinn, den Mann im Auto zu stellen. Das Leben ist doch kein Actionfilm.
    Zweitens war diese Gewaltanwendung (aus dem Auto reißen …) überflüssig. Hätten sie ihn nicht im Auto gestellt, wäre es sowieso nicht nötig gewesen und ansonsten gibt es noch sanftere Methoden.
    Drittens hätte man schon im Vorfeld (!) verdammt nochmal klären müssen, was an den (haltlosen) Anschuldigungen eigentlich dran ist.

    Wie würde es Dir gefallen, wenn jemand, der Dich nicht leiden kann, verbreitet, Du wärst ein Terrorist und daraufhin bekommst Du ohne weitere Untersuchungen eine Sonderbehandlung, nach der Du physisch, psychisch und beruflich am Ende bist?

    Und ja, daran ist das SEK schuld. In einem Rechtsstaat gibt es keinen Platz für Leute, die "nicht denken" sollen, mit anderen Worten, für hirnlose Schläger.

  31. Britta (Link) meint: (31.10.2008 um 09:33) AntwortenReply to this comment

    Hinterher ist das Geschrei groß und alle empören sich, dass unangemessene Gewalt angewendet wurde und die Behörden unfähig sind.
    An dieser Stelle aber sollte man bedenken, wie die öffentliche Meinung wäre, wenn tatsächlich Handgranaten und Waffen gefunden worden wären – dann würde sich nämlich niemand über die Anwendung von Gewalt aufregen!

  32. streitberg meint: (31.10.2008 um 09:42) AntwortenReply to this comment

    Ich denke mal, hier fehlen noch einige Informationen. Bitte lest mal hier sueddeutsche.de/deutschland/artikel/83/186494/ nach, wer dann immer noch eine Entschuldigung für den Einsatz finden kann, tut mir wirklich leid.

  33. Mangold meint: (31.10.2008 um 09:59) AntwortenReply to this comment

    @34: Danke, den Artikel habe ich gesucht. Schon abartig, wie die Polizei ihre Mittel benennt.

    Schließlich, heißt es in der Berufungsbegründung, sei der Zugriff "unter Anwendung der mildesten Mittel im Sinne des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit" angeordnet worden. Man habe mit den "Einsatzmehrzweckstöcken" nur die Muskulatur gelockert, nachdem Hoss passiven Widerstand geleistet habe, indem er sich die Hände nicht nach hinten führen lassen wollte. Hoss sagt, er wollte nur sein Gesicht vor den Schlägen schützen.

  34. me meint: (31.10.2008 um 09:59) AntwortenReply to this comment

    @33)(Britta):
    Es würden sich weniger Leute aufregen. Aber das Problem bliebe: Im Rechtsstaat entscheidet ein Richter über die Strafe und nicht die Polizei. Was nur funktioniert, wenn der Beschuldigte den Richter möglichst unbeschadet erreicht.

  35. Euripides meint: (31.10.2008 um 10:26) AntwortenReply to this comment

    @32 (Roman): Zustimmung.

    "In einem Rechtsstaat gibt es keinen Platz für Leute, die 'nicht denken' sollen, mit anderen Worten, für hirnlose Schläger."

    Doch, den gibt es, den nennt man "Gefängnis".

  36. Anonymous meint: (31.10.2008 um 10:46) AntwortenReply to this comment

    @33
    Das Ganze kann man also mit "Was wäre wenn?" schönreden? Die Tatsache, dass auf Grund von Gerüchten Gesundheit und wirtschaftliche Existenz eines Menschen vernichtet wurden, dokumentiert wie ekelhaft und menschenverachtend unsere Strafverfolger oft sind.

    Selbst wenn die Gerüchte wahr gewesen wären – Was sie nicht wahren. Und laut Link von 34 kam es davor schon öfter zu solchen Anfeindungen gegen das Opfer. – hätte es nicht so weit kommen dürfen. Es gilt immer noch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

  37. Klaas meint: (31.10.2008 um 10:54) AntwortenReply to this comment

    Was ich mich frage: ich hab den Typen im TV (Aktuelle Stunde, WDR) gesehen, läuft auf Krücken und sagt, er sei schwerstverletzt und könne nie mehr arbeiten – passiert das nach einem möglichen Rippenbruch und Schürfwunden und Prellungen? Oder gabs noch mehr, im Text ungenannt bleibende Verletzungen? Oder aber er macht was vor, da sein Auftreten und die Verletzungen nicht übereinstimmen?

  38. Volkswirt meint: (31.10.2008 um 11:16) AntwortenReply to this comment

    @39: Soweit ich mich erinnere, gibt das Opfer an, daß ihm bei der "Festnahme" auch ein SEK-Mann in den Rücken gesprungen sei. Seitdem habe er ständige Schmerzen in Rücken und Beinen.

    Wenn das so stattgefunden hat, wundert mich eine dauerhafte Behinderung als Folge nicht. Der Wirbelsäule ist ziemlich empfindlich und nimmt solche Behandlung übel…

  39. Kaptn Blaumeise meint: (31.10.2008 um 11:18) AntwortenReply to this comment

    Einige hier scheinen zu meinen, dass das SEK nicht denken muss, weil's es ja eh nur echte Täter (die Bösen sind immer die anderen) erwischt.

    Und ich dachte immer, das SEK ist darauf trainiert, SCHNELLER zu denken, um in kritischen Situationen schnell und richtig reagieren zu können.
    Wenn das eine Truppe ist, die nach Schema F nur drauflosprügelt, da tut sich sicherlich mit der ein oder anderen Hinterhofrekrutierung enormes Einsparpotential auf.

    Außerdem dachte ich immer, RICHTER würden entscheiden, wer Täter ist und wer nicht. Die könnte man in dem Zug ja auch gleich abschaffen.

    Dieses nichtdenkende Idealbild der kostenoptimierten Exekutivjustiz gab's schon mal. Wurde damals SS genannt, glaub ich.

  40. Volkswirt meint: (31.10.2008 um 11:30) AntwortenReply to this comment

    Hier noch ein Link zu einer Monitor-Sendung von 2006 über diesen Fall:

    wdr.de/tv/monitor/beitrag...phtml?bid=766&sid=141

    Sehr übel ist auch die gesamte Vertuschungstaktik des Landes NRW, der Corpsgeist in der SEK und die Verschleppung durch die Instanzen nach dem Motto: "Der Typ hat zwar recht, aber wir den längeren Atem!"

    Äußerst Peinlich.

  41. Martin meint: (31.10.2008 um 11:46) AntwortenReply to this comment

    Ein weiteres Beispiel in der sich mit großer Wahrscheinlichkeit die Polizisten in Rage geprügelt haben und während dessen jegliches denken verloren haben.

    Ich danke dem Polizeibeamten, der mir im persönlíchen Gespräch erklärt hat, dass dies keines Falls wie offiziell immer Behauptet, sehr seltene Einzelfälle sind, sondern es bestimmte Hundertschaften bei der Polizei gibt, die sich darauf freuen bei der nächsten Demonstration wieder so richtig drauf los zu knüppeln, treten und Reizgas zu verteilen. Einfach so zum Spaß.

    Leider werden diese Szenen in der Polizisten ohne Sinn und Verstand um sich schlagen viel zu selten auf Video aufgenommen, noch seltener im Internet veröffentlicht und in den Massenmedien erst recht nicht. So dass diejenigen die so etwas noch nie mit eigenen Augen gesehen haben und sonst nur den durch die Massenmedien verzerrten Eindruck haben, sich nicht vorstellen können was dort passiert und den Erzählungen von Augenzeugen ungläubig gegenüber stehen.

    Oliver Neß
    http://de.wikipedia.org/wiki/Oliver_Ne%C3%9F

    Gewalttätige Polizisten werden selten verurteilt
    http://www.zeit.de/2008/19/LS-SEK

  42. PhilipS meint: (31.10.2008 um 14:12) AntwortenReply to this comment

    Kurze Frage warum ist bei dem in 33 verlinkten Artikel von schweren körperlichen Behinderungen die Rede während die Darstellung von Herrn Vetter nicht über Prellungen, Schürfwunden und eventuelle Rippenbrüche hinausgeht. Oder besteht keine bewiesene Kausalität zwischen der Behinderung und dem Angriff?
    Bin ein wenig verwirrt.

  43. Spampatrol meint: (31.10.2008 um 16:10) AntwortenReply to this comment

    Off-Topic: Der gut Herr von sensizasla dot net spammt etwas übereifrig. Aber der Trick einen anderen Kommentar zu kopieren, um weniger aufzufallen, ist nicht ganz dumm.

  44. Volkswirt meint: (31.10.2008 um 18:20) AntwortenReply to this comment

    Zu den Fragen nach den körperlichen Schäden: Josef H. ist seit der "Festnahme" zu 80% Schwerbehindert (Quelle: sueddeutsche.de/deutschla...ke/184/186595/p0/?img=8.0 ). In der Regel wird ein solcher Status von den behörden nicht mal eben so ohne Grund vergeben. Laut dem Artikel in der Süddeutschen Zeitung (www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/83/186494/) besteht auch ein kausaler zusammenhang: "Acht Jahre ist es her, dass sie Hoss auf Grund eines falschen Verdachts verprügelten, so brutal, dass er jetzt arbeitsunfähig ist, zu 80 Prozent schwerbehindert."

  45. Hannes meint: (31.10.2008 um 19:08) AntwortenReply to this comment

    Es schient sich hier um das berüchtigte Kölner SEK zu handeln, dass um 2004 "aufgelößt" wurde (ich würde wetten "Strafversetzungen" auf Eierschaukeljobs oder in die SEK-Ausbildung), weil das Verhalten der Beamten etwas zu auffällig wurde und mit Korpsgeist nicht mehr zu vertuschen war. Ein versehentlich erschossener Kollege fällt halt auf.

    welt.de/politik/article32...elner_SEK_aufgeloest.html

  46. RC meint: (1.11.2008 um 00:09) AntwortenReply to this comment

    Ich habe so den Eindruck das man ein SEK sehr gerne mal losschickt, weil man die so gut wie nie wirklich braucht, man die aber eben hat und die auch mal einen "echten" Einsatz erleben sollen.

    Unvergessen auch der Einsatz eines SEK gegen einen vermeintlichen Farbschmierer:

    http://www.mdr.de/fakt/5039319.html

  47. Niemand meint: (1.11.2008 um 08:45) AntwortenReply to this comment

    So, "das Land" muss also Zahlen?
    Wer IST dieses "Land"? Das ist doch viel zu anonym.
    Die "Täter" müssten zahlen, so lange diese Beamten nicht selber für ihr Fehlverhalten gerade stehen müssen, wird sowas immer wieder passieren.
    Ich wette, es gab auch keine disziplinarischen Konsequenzen.
    Außerdem hatte man Herrn H. sicher auch weniger Spektakulär festnehmen können. Zwei/drei Beamte, hatten ihn zb. wenn er nach Hause kommt, vor der Tür abfangen können.
    Aber bei diesen "Terrorverdächtigen" weiß man ja nie, der Trägt seinen Sprengstoffgürtel sicher immer und überall – auch bei der Arbeit. Daher war so ein SEK-Antiterroreinsatz sicher notwendig, um Leib und Leben der Beamten zu schützen. ;-)
    Anderseits würde mich doch noch mal interessieren, in wie weit in Vorfeld überhaupt ermittelt worden ist.
    Anscheinend recht es, bei der Polizei anzurufen und zu behaupten mein ungeliebter Nachbar, Arbeitskollege, Konkurrenzunternehmer besitzt Sprengstoff um so einen Einsatz auszulösen. ???

  48. bo meint: (3.11.2008 um 10:00) AntwortenReply to this comment

    Tut mir leid, aber mich überzeugt das Urteil überhaupt nicht – auch wenn das Ergebnis zugunsten des unschuldigen Betroffenen zunächst nicht schlecht klingen mag.

    Wir kennen alle nicht die wahren Hintergründe. Aber wenn ich die Schilderung der Urteilsbegründung lese, dann lag der Fehler nicht beim SEK, sondern bei der gerichtlichen Entscheidung, mit der die Durchsuchung und Beschlagnahme angeordnet wurde, obwohl in Wahrheit nicht einmal ein Anfangsverdacht bestanden hat. Der "Verdacht" fußte auf "Hörensagen" unter Nachbarn, das nicht einmal ansatzweise verifiziert worden war – zu Deutsch: Keiner hat irgendwelche eigenen Beobachtungen, und sei es nur zu Indizien oder über Aussagen des Betroffenen usw. zu Protokoll gegeben. Der Durchsuchungsbeschluss war schlicht rechtswidrig.

    Dass das SEK, das vor dem Hintergrund eines Gerichtsbeschlusses davon ausgehen musste, dass da ein Irrer in einem Wohnhaus Handgranaten und Kriegswaffen hortet, dann auch beim Zugriff so handelt, als sei dieser Verdacht wahr, ist für mich nur konsequent und logisch.
    Das Schmerzensgeld sollte für die Anordnung des Ermittlungsrichters bzw. für den Antrag / die Umsetzungsanordnung durch die StA ergehen, aber nicht auf angebliche Fehler des SEK gestützt werden, dass einen Gerichtsbeschluss konsequent umgesetzt hat.

    Aber das hätte ja "Kollegenschelte" bedeutet. Da ist es einfacher, auf der bösen Polizei herumzuhacken, die einen Beschluss eines deutschen Ermittlungsrichters doch tatsächlich ernst nimmt…

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