Jugendpornografie ab morgen strafbar

Ab morgen ist der Besitz von „Jugendpornografie“ strafbar. Hierbei handelt es sich um Bilder, die sexuelle Handlungen 14- bis 18-Jähriger zeigen – oder zumindest diesen Eindruck erwecken. Bisher war lediglich Kinderpornografie (bis 14 Jahre) verboten.

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