Jugendpornografie ab morgen strafbar
Ab morgen ist der Besitz von “Jugendpornografie” strafbar. Hierbei handelt es sich um Bilder, die sexuelle Handlungen 14- bis 18-Jähriger zeigen – oder zumindest diesen Eindruck erwecken. Bisher war lediglich Kinderpornografie (bis 14 Jahre) verboten.
Wie machen die Fernsehsender das mit Ihren David Hamilton und sonst. Softporno Filmen?
Das ist wieder so schön schwammig ;)
Das wird echt genial. Es muss also nur der Eindruck entstehen, es könnte ein 17jähriger sein und schon ist es strafbar. Da hat jemand gut mitgedacht.
OK, morgen zeig' ich die BZgA an wegen ihrer Broschüren zur Aufklärung von Jugendlichen. Da sind Zeichnungen drin, wie man ein Kondom verwendet. Wenn das mal keine sexuelle Handlung ist…!
Tja, und damit wandern viele Animes/Mangas auf den Index. :(
Also selbst Dinge, die Amazon.de im Angebot hat!
Schöne neue Welt… *seuftz*
*Schulmädchenreport lösche*
Wer legt Verfassungsbeschwerde ein?! ;) Art. 103 II GG Bestimmtheitsgebot..
Vor welchem Verfassungsgericht soll eine solche Norm bestand haben?
Würde es denn ausreichen, wenn sich "Scheinminderjährige" ihr Geburtsdatum auf den Bauch tätowieren lassen, um nicht mehr den Anschein von Minderjährigkeit zu erwecken…? :-)
Bauch? Wer schaut denn auf den Bauch ;-)
Muss ich jetzt in den Häfn, wenn ich eindeutige Fotos von mir und meiner holden beseitze?
Wirklich sehr sinnvoll :-/
wieso bauch? da schaut doch eh keiner hin bei den filmen!
Heise beschreibt sehr schön den ganzen Schwachsinn, der in dieser Norm steckt:
Aber unsere Gerichte haben ja auch sonst nichts zu tun …
@ 6,7
m.e. ist der Paragraph schon von sich aus verfassungswidrig durch den Gebrauch von unbest. Begriffen (die auch nicht hilfsweise oder sonst gesellschaftlich definiert sind wie etwa dies etwa bei der guten Sitte der Fall ist, im übrigen finde ich auch das schon äußerst strittig). Kein Bürger oder RA kann eindeutig strafbares von nicht strafbarem Verhalten abgrenzen!
Die ersten die davon betroffen sein werden, das werden doch die Kiddies selbst sein, die es mal toll finden sich mit dem Handy bei solchen Tätigkeiten zu Filmen. Wieder mal ein eindeutiger Fall, wo meiner Meinung nach der Gesetzgeber eindeutig über das Ziel hinausgeschossen ist.
Na dann ists mit Sweet 17 wohl auch vorbei.
"Ab morgen ist der Besitz von “Jugendpornografie” strafbar. Hierbei handelt es sich um Bilder, die sexuelle Handlungen 14- bis 18-Jähriger zeigen."
Diese Pornographie-Definition ist aber schon weitergehend als die übliche, oder?
Wer steckt hinter dem Gesetz? Katholische Kirche?
"Wer legt Verfassungsbeschwerde ein?! ;)"
Am besten ein betroffenes ca. 16-jähriges Pärchen.
Lächerlich. Danach würde sich jeder 2te Jugendliche (wenn nicht gar mehr, mich eingeschlossen) strafbar machen.
Danke liebe Regierung für einen erneuten Beweis eurer gnadenlosen Inkompetenz!
berlin. die downloads von der software truecrypt nahmen in der nacht von dienstag auf mittwoch sprunghaft zu.
jugendschutz schön und gut, aber warum darf ein 17 jähriger keine (halb)nacktfotos von seiner freundin haben, wenn dies mit ihrer zustimmung geschieht? man man man
Vieleicht erinnert sich der eine oder andere noch an den "Skandal" in der Virtuellen Community SeconfLife, wo fellige Avatare unbeholfenen virtuellen "Sex" mit Kinderavataren (klein, Dirndl, Zöpfe) hatten. Das ganze war aufwändug scriptgesteuert und genügze eher humoristischen als sinnlichen Ansprüchen.
Damals hatten sich Staatsanwälte und Politiker entsetzt gezeigt. Ich mich auch – aber eher über technischen Kenntnisstand und sexuelle Aufgeklärtheit der Herren.
Frau Dr.jur. Milva Bosbach (wer immer sie ist) findet jedenfalls, dass bereits sichtbare Geschlechtsteile unter Bade-Bekleidung die Strafbarkeit begründen könnten.
So jedenfalls schreibt sie es im Beck-Blog:
"ob schon eine Strafbarkeit vorliegt, wenn Geschlechtsteile unmittelbar zu sehen sind oder erst dann, wenn sich etwa unter einer engen Badehose etwas abzeichnet, wird die Rechtsprechung im einzelnen klären."
http://www.blog.beck.de/2008/08/28/strafverbot-von-jugendpornographie-tritt-bald-in-kraft/#comment-3638
(fünfte Zeile von unten)
Da wird sich die Rechtsprechung sicher darauf freuen.
"jugendschutz schön und gut, aber warum darf ein 17 jähriger keine (halb)nacktfotos von seiner freundin haben"
Nackt sein ist keine sexuelle Handlung.
Wer schreibt nen Nachruf auf das Dr. Sommer Team?
Jetzt denken wir mal nicht an die reinen Pornos (oder zumindest unten-ohne-Abbildungen), ich erinnere mich noch an den Inhalt der Bravo (gut, ist ein paar Jährchen her, da war ich noch im dem Alter…).
Fotostory, es geht um die üblichen Themen und u.a. ist da eine Szene, in der Personen zu sehen sind, deren Minderjährigkeit nicht vollständig ausgeschlossen werden kann oder die Charaktere darstellen, deren Minderjährigkeit ebenso nicht vollständig ausgeschlossen werden kann und die eingenommene Pose kann so ausgelegt werden, dass damit die Ausübung des Geschlechtsaktes dargestellt werden soll.
Das liest sich sicher etwas merkwürdig, aber gewiss kann man so einen Anfangsverdacht begründen.
Oh, das wird heiter…
Besonders bei Material in Textform, wo man ja kein Gesicht und keinen Körper hat, an dem man das Alter feststellen kann, kann das lustig werden.
Wo sind die Allierten, wenn man sie braucht? Ich bitte um Einmarsch!
Oh Mann. Eigentlich fehlen mir hier die Worte. Dieser Kommentar ist hier lediglich Ausdruck meiner Sprachlosigkeit und dient als deren Ersatzpräsenz.
omg…es geht zu Ende!
Als ob die aktuellen Normen nicht zur Verfolgung wirklicher Straftaten ausreichen würden, wird hier ein Konstrukt geschaffen, dass die ohnehin ausgelastete *Justiz* noch mehr belastet, und den *wirklichen Tätern* durch die jetzt zusätzlich zu verfolgenden Lappalien in die Hände spielt.
Traurig, das Ganze (wie so Einiges in diesem Land, aber das nur am Rande…).
(btw, 12 (kathrin) zustimme, mit wager Hoffnung, dass sie recht haben möge)
Ist der Besitz von "Josefine Mutzenbacher" damit strafbar?
Mal als kleiner Erinnerungslink. Damals wurde, wenn ich mich dessen recht erinnere, auch schon über die Reichweite der Norm nachgedacht.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/08/29/neuer-schub-fur-die-hexenjagd/
Was habt ihr den alle?
Jugendpornografie ist doch Kinderkacke.
Wer will, der zieht sich völlig legal Tötungs- und Foltervideos von Erwachsenen und Kindern und ergötzt sich daran. Das scheint der Politik pipegal zu sein.
@26 ich glaube bei Josefine Mutzenbacher ist schon von Sex im Alter von 12 Jahren die Rede.(also laut Definition KiPo) Ausserdem geht es um Inzest und der gleichen. Trotzdem wurde das Buch bisher nicht verboten. Warum? das weiss ich nicht ;)
Der Text ist übrigens hier: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2149.pdf
@17: "Jugendschutz schön und gut, aber warum darf ein 17 jähriger keine (halb)nacktfotos von seiner freundin haben, wenn dies mit ihrer zustimmung geschieht?"
Doch, darf er, wenn ich §u184c Abs 4 Satz 2 richtig verstanden habe.
Abgesehen davon braucht man doch nur Anzeige gegen RTLII wg. Californication zu erstatten (Sex mit einer Person, die im Film als 16-Jährige bezeichnet wird) und dann hoffen, daß die die Sache durchfechten.
Tja da werden auch Bücher und Filme wie z.B Lolita wohl nie wieder gezeigt bzw. MÜSSEN (!) VERNICHTET werden !!!.Ansonsten kann es passieren das bei auffinden eine Straftat vorliegt.Eine Regelung für Altbestände Exestiert nicht.Also könnte wie im Heise Forum jemand meinte sogar das dann sogar die Werbung die Früher im Nachtprogramm darunter fallen.Heisst also auch Vernichten oder es droht Strafe !.
Naja die letzte grosse Bücherverbrennung ist ja erst 75 Jahre her…..
Ich möchte mich hier jedoch eindeutig von Kinderpornographie distanzieren.
> …durch die jetzt zusätzlich zu verfolgenden Lappalien in die
> Hände spielt.
Laß ein paar Jahre vergehen und einige Pressekampgnen, dann wird das nicht mehr als Lappalie angesehen.
Zu diesem Gesetzesentwurf habe ich mir vor einiger Zeit auch meine Gedanken gemacht und auch einen Blogeintrag verfasst:
http://www.mrbrook.de/?p=345
Und zwar finde ich an dem Gesetz einen anderen Aspekt sehr interessant. Neben dem Verbot der Jugendpornografie wurde auch eine sprachliche Änderung des § 184c I StGB mit dem Ziel beschlossen,„aufreizendes Zur-Schau-Stellen der Genitalien oder der Schamgegend von Kindern“ unter Strafe zu stellen. Das ist prinzipiell auch nicht schlecht, allerdings frage ich mich, ob einige bekanntere Bilder darunter fallen. Das Cover von "Virgin Killer" (Scorpions) beispielsweise. Oder das Bild "Klara and Edda Belly dancing" der Fotografin Nan Goldin.
Der Film "Kids" landet dann sicher auf dem Index oder wird ganz verboten.
Was ist aber mit den Werken des Marquis de Sade?
Dann dürften ja spätenstens nächste Woche die ersten Anzeigen von verlassenen Ex-Freundinnen eingehen, die ihrem dahingeflossenen noch eine Schelle mit auf den Weg geben wollen…
Ich werde morgen einen Strafantrag gegen das schwule Jugendportal braveboy.de stellen.
Die Foto-Love-Story dort zeigt Jungs, von denen mindestens einer 17 ist und auch so jung aussieht. Die Photos zeigen auch schwerpunktmäßig nur fleischliche Lust.
Schade für die jugendlichen Konsumenten.
Aber Gesetze müssen vollzogen werden.
Oha, da können die Musiksender wie MTV und VIVA ja ihre deutschen Ableger gleich dicht machen, denn machen wir uns nichts vor: in 50% der amerikanischen Rap- und Hip Hop Videos hüpfen extrem locker bekleidete "Scheinminderjährige" in teilweise schlüpfrigen Posen herum.
Was ich so witzig an der Sache finde ist, das dieses Gesetz zum großen Teil von Leuten mit beschlossen wurde, die als sogenannte "68er" für sie "sexuelle Revolution" eintraten.
Worauf sich wiederum die Frage stellt, ob man mit zunehmendem Alter nicht auch zunehmend bekloppter wird und ob man das Höchstalter von Bundestagsabgeordneten nicht auf 50 begrenzen sollte.
Interessant wird es, wenn eine junge 18- oder 19-jährige Pornodarstellerin Verfassungsbeschwerde erheben würde wg. Verstoß gegen Art. 12, wenn sie sehr jung aussieht, und somit legal nicht mehr in Qualitätsproduktionen wie "Beine breit, gleich spritzt der Pauker" mitspielen dürfte :-D
@30 volkswirt
"Abgesehen davon braucht man doch nur Anzeige gegen RTLII wg. Californication zu erstatten (Sex mit einer Person, die im Film als 16-Jährige bezeichnet wird) und dann hoffen, daß die die Sache durchfechten."
Ganz naiv, ganz dumm, hilflos und ungläubig explizit gefragt:
Genau solche Darstellungen (wie das beschriebene RTL-Californication) sind mit diesem Gesetz angreifbar?
Ich halte von der Kompetenz unserer Gesetzgeber gerade mal gar nichts. Aber _das_ wäre nun wirklich verrückt. Neben den vielen Anmerkungen hier ("ganz von nichts zu verbergen bis Knast", Belastung der Justiz, Weltfremdheit, …) beträfe das dann ja wohl zusätzlich auch noch die Kunstfreiheit.
Unfassbar. Ich werde mich nie dran gewöhnen.
Zu Nr. 30. Hätte das Ausicht auf Erfolg? Erfolg wäre wenn die Anzeige nicht abgewisen wird sondern zumindest RTL2 Stellung bezihehen muss.
Wenn ja geh ich zur Polizei sobald sie die Szene nochmal zeigen.
Übrigens ne ganz nette Serie.
Bzgl. Californication (übrigens gar keine schlechte Serie, genau wie das im Anschluss laufende "Dexter") wurde die Sex-Szene mit der angeblich 16-jährigen ja vor Inkrafttreten des neuen § gezeigt. Somit war das Timing von RTL2 schonmal nicht schlecht. Bei zukünftigen Wiederholungen müsste die Szene geschnitten werden. Alle die Folge 1 aufgenommen haben, machen sich ab morgen strafbar. Bin mla gespannt, wie das bei nem bevorstehenden DVD-Release gehandhabt wird…
Wie sieht es denn aus in Bezug auf "rasierter Schambereich"? Ist das auch vergetäuscht Minderjaehrig?
Was mich übrigens noch interessieren würde:
Die Straftäterkartei "Kinderpornographie" (300 Tsd. Einträge) wurde der "Anti-Terror-Datei" zugeführt.
(http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/85995)
Landen dann künftig überführte "Jugendpornographen" nach ihrer Verurteilung ebenfalls in der "Anti-Terror-Datei"?
sabotage(44): Das ist mindestens als Kinderpornographie zu werten, egal wie sehr die Schamlappen hängen und die Haut der Granny sich runzelt. Aber wie stehts mit flachbrüstigen Frauen? Bezahlt die Krankenkasse künftig das Silikonupgrade? Werden die diplomatischen Beziehungen zu Japan abgebrochen? Wird .jp komplett gesperrt? Ein kleiner Tritt für die Menschheit, aber ein großer Schritt für die Fantasiewelt.
Ich zeig morgen gleich mal den ansässigen DVD-Händler an, wenn da immer noch "American Beauty" im Regal steht.
Ansonten versteckt sich bestimmt noch ne "Lolita" Verfilmung irgndwo im Regal.
Wenn das noch nicht reicht schau ich einfach ob er "Kids" auf Bestellung anbietet.
Und Kill Bill steht bei dennen sogar ganz sicher im Regal.
@43: Wäre bei "Queer as Folk" genau das selbe.
@40, 42: Leider hab ich ja auch keine Ahnung, bin ja kein Jurist. Aber die Meinung von Leuten vom Fach würde mich schon interessieren. Was sagen denn die Experten hier?
@43: RTL II hat das doch bestimmt im Archiv, oder? Damit machen sie sich meiner Laienmeinung nach strafbar, denn § 184c Abs. 1 Nr. 3 enthält auch "wer … vorrätig hält"
Da werden die Oma-Pornos ("Mature XXX") ja ne neue Renaissance erleben!
Übrigens habe ich im Gesetz noch nicht gefunden, daß der BESITZ von Schriften, die nicht ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, strafbar ist, solange man nicht die Absicht hat, die Schriften zu verbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen.
Da ich aber kein Jurist bin und ich solche Gesetzestexte eher verwirrend finde, kann mich vielleicht jemand erleuchten, ob ich nun meine alte Aufnahme von "Lolita" löschen sollte oder nicht?
Ich vermute die ganzen Abgeordneten haben dem Gesetzt nur zugestimmt, weil sie sich sicher waren, dass es Verfassungswidrig ist und schon jemand dagegen klagen wird.
Genau wie bei der Voratsdatenspeicherung.
Anders
Wie sagte das mein Jura-Prof. so schön?
"Der Regierung mangelt es an Gesetzgebungskunst"
Weil man nicht in der Lage ist, das, was man verhindern möchte, in klare, eindeutige Worte zu fassen, macht man halt ein etwas weiter gefasstes, allgemeineres Gesetz.
Die Aussage unserer rechtsstaatlichen Experten ist dann:
"Nun stellt euch mal nicht so an, die Ermittlungsbehörden wissen schon genau, wer ihre Pappenheimer sind und worum es geht. Das wird in der Praxis schon nicht so knallhart umgesetzt. Aber man muß natürlich die Instrumentarien an der Hand haben, wenn…" etc.
Wie liebe ich sie doch, unsere schöne Bananenrepublik
ich versteh das so dass sich das "oder zumindest diesen Eindruck erwecken." auf die sexuellen handlunge bezieht und nicht auf das alter.
ich freu mich schon auf die weihnachliche meldung: 50.000 jugendpornografie konsumenen allein in deutschland ermittelt.
daraufhin wird es ein großes entsetzen in der politik und im mainstream geben, wie verkommen die heuige gesellschaft ist. und …
Na, war nett mit dir ARTE, warst ein interessanter Sender, schade das all deine Mitarbeiter verhaftet wurden.
Ich erinnere mich da an einiges…
…aber das war ja vor dem Inkrafttreten des Gesetzes, und jetzt werden dort nur sicher noch Bibelstunden und knallharter Splatter gezeigt, beides unkritisch.
Taxi Driver darf noch gezeigt werden, aber nur ohne Jodie Foster, Das Mädchen am Ende der Straße, auch mit Jodie Foster, besser gar nicht mehr…
Danke liebe Brigitte,
es war immer Dein Ziel das ultimativ unbestimmte Gesetz in Kraft treten zu lassen, Du hattest vorher schon manch guten Anlauf, aber das jetzt, das ist Dein Meisterwerk.
Dankt Zypries.
die islamisierung schreitet voran; das habt ihr nun davon, wenn ihr im ruhrgebiet moscheen errichten last…. was für spaten warn da am werk?!
Im Heise-Forum hat es jemand sehr gut erfaßt: Es konnte ja nichtmehr so weitergehen mit den ganzen KiPo-Razzien bei denen man dann keine Anklage zustande bringt weil nur harmlose Bilder vorlagen. Was tut man also? Genau, den Besitz dieser harmlose Bilder auch als strafbar erklären. "Scheinminderjährige", also bitte. Wo bleiben die "Scheinterroristen"?
Verdammt! Ich hatte darauf gewettet, dass ein Beitrag wie 59/xf2k5 erst im dreistelligen Bereich erscheint.
Naja, ist ja nur Naturalobligation.
Wenn man den Gedanken von Kommentar 44. weiterdenkt, könnte man ja auch vermuten, daß das eine Verschwörung der weiblichen Bärenbewegung ist, um über den Umweg des per Gesetz veränderten (Porno-)Medienkonsums den Wert ältlicher Frauen und rasierfauler Mädels auf dem Beziehungsmarkt wieder zu steigern…
…also sprach Berlin, und die Nacht des Landes ward erhellt durch den Schein tausender kleiner Feuer in den Vorgärten, genährt durch die nun verfemten Produkte der cellulitefreien Fleischeslust…
Im Prinzip finde ich das richtig – zumal sich die Fälle häufen, in denen Mädchen und Frauen gegen ihren Willen z.B. k.o.-Tropfen ins Glas geleert werden, sie danach vergewaltigt und diese Greueltaten darüber hinaus noch von diesen Unmenschen im Netz verbreitet werden – was betroffene Frauen, ist das einmal angelaufen, kaum mehr verhindern können, ihr Leben lang nicht. Ich habe schon oft verzweifelte Schilderungen solcher Opfer gelesen, die aufgrund solcher Filme dann sogar in ihrer Ortschaft noch als Nutte verschrieen werden.
Außerdem konnten sich die Betrachter von Kinderpornographie immer darauf rausreden, dass sie ja nicht genau wussten, ob das Kind noch Kind ist oder nicht vielleicht doch schon 16 Jahre alt.
Sprich, die eigentliche Kinderpornographie kann nun mit Sicherheit besser verfolgt werden.
Für die jugendlichen Opfer wird sich aber dadurch gar nichts ändern. Denn hier werden sich die Täter wie gehabt rauswinden können – und zudem ist es tatsächlich ungleich schwerer eine 18-jährige von einer 23-jährigen zu Unterscheiden als eine 11-jährige von einer 16-jährigen. Die "Freisprüche im Zweifel" werden da wohl exorbitant ansteigen.
Kommt das Gesetz nicht einem defakto Berufsverbot für (Porno-)DarstellerInnen mit sehr jugendlichem aussehen gleich?
Und das mit der unternehmerischen Freiheit ist doch wieder im GG geregelt.
Mal schauen ob die PornodarstellerInnen auch eine Lobby und/oder Gewerkschaft haben die was dazu sagt.
@56 (bel):
Also, so wie ich das sehe, ist das im Gesetz etwas wirr formuliert. In Abs. 1 geht es um "pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von 14 bis 18 Jahren zum Gegenstand haben (jugendpornographische Schriften)" – das ist dort die Definition. "Zum Gegenstand haben" würde nach meinem Sprachverständnis z.B. ein Buch betreffen, in dem Geschlechtsverkehr vorkommt, bei dem mindestens einer der Beteiligten 14-18 Jahre alt ist. Oder einen Film, in dessen Handlung eine solche Szene vorkommt. "Zum Gegenstand haben" ist IMHO ein INHALTLICHER Aspekt und damit unabhängig davon, ob oder wie eine solche Handlung visualisiert wurde, wenn überhaupt. Also betrifft das Gesetz sowohl Bücher als auch Zeichnungen als auch Photos und Filme, sowohl mit erwachsenen wie auch mit jugendlichen Darstellern, und natürlich auch Zeichentrickfilme.
In Abs. 2 u. 3. steht "jugendpornographische Schriften … die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben". Geschehen ist, wie ich das verstehe, dabei die Gesamtheit von Handlung (sexuell)und Darstellern (14-18 Jahre). Was nun mit "wiedergeben" gemeint ist, ist mir nicht ganz klar (auch eine schriftliche Beschreibung kann ein wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben), aber ich VERMUTE, daß die Schreiberlinge des Gesetzes hier an Bildmaterial gedacht haben. Wenn das so ist, dann wären in diesen Absätzen z.B. Mangas nicht gemeint, wohl aber Filme und Bildern mit erwachsenen Darstellern, die auf jugendlich gemacht sind. Aber wie gesagt, im landläufigen Wortsinn kann auch ein Roman oder ein Manga ein wirklichkeitsnahes Geschehen "wiedergeben". Sicher wäre man vermutlich nur mit Fantasy-Literatur – Sex zwischen Trollen und Feen oder so – die dann nicht mehr wirklichkeitsnah ist.
Abs. 4 schließlich betrifft nur die Wiedergabe eines tatsächliches Geschehens.
Zu alledem kommt nun aber noch die Grundsätzliche Eigenschaft, daß die Schriften nach Abs. 1 "pornographisch" sein müssen. Und ich glaube, daß ist dann der Gummi-Faktor, mit denen dann vor Gericht nach Ermessen der Richter die Tatsächliche Fälle von den Fehlalarmen unterschieden werden. Also kurz gesagt: Per Gesetz könnte man auf alles draufhauen, wenn man "pornographisch" weit genug auslegt, und man könnte auch sehr viel durchgehen lassen, wenn mann das Wort eng auslegt. Und damit ist sehr viel im Ermessensspielraum des Gerichts. Super…
hmmm, da war doch mal ein Tatort in den 70ern, mit Nastassja Kinski, wo sie, als 16jährige eine 16jährige in einer mehr als pikanten Liebesbeziehung spielt (inkl. pornographischer Szenen).
Ab dem 05.11.2008 darf sowas also nicht mehr verkauft werden:
http://www.amazon.de/Wolfgang-Petersen-Film-Collection-DVDs/dp/B0012IP77U
Tschüss Uma, tschüss Nansy!
Ihr beiden wart die besten!
Es war sehr schön mit euch.
Damit kann das holländische Label Seventeen wohl den vertrieb in .de einstellen.
@66: Na also, los gehts:
https://service.polizei.nrw.de/egovernment/service/anzeige.html
:-)))
@57 handyaner
[...]ich freu mich schon auf die weihnachliche meldung: 50.000 jugendpornografie konsumenen allein in deutschland ermittelt.[...]
Du irrst die Meldung wird anders lauten:
"50.000 konsumenen von Kinder- und Jugendpornographie allein in deutschland ermittelt und dabei xyz Terrabyte Datein beschlagnahmt, deswegen müssen zwangsweise Filter und Überwachungssoftware intalliert werden"…..usw.
bombjack
TheDoctor(58): Wo wir schon bei Jodie Foster sind, "The Hotel New Hampshire" gehört dann auch verboten, da dort sogar (einvernehmlicher) Inzest gezeigt wird.
abc(63): Selbst wenn ich mal das Schauermärchen von den sich häufenden k.o.-Tropfenvorfällen, was immer nur in solchen Diskussionen auftaucht, glaube, dann hätte ich gern genauer gewusst, was das nun mit diesem Gesetz zu tun hat. Wäre ich böse, dann würde ich behaupten, Sie wollten uns eine Nebelkerze überreichen und eine Runde Sandmännchen spielen. Vergewaltigung war schon vorher strafbar und die Verbreitung solcher Filme verstößt sicherlich gegen genug Gesetze, wie z.B. dem Recht am eigenen Bild. Wie solche Filme im Dorf bekannt werden, ist mir auch schleierhaft. Die Welt mag ein Dorf sein, aber so klein ist sie dann auch wieder nicht und freiwillige Pornodarsteller gibt es wie Sand am Meer, von denen 99,99% quasi anonym sind. Ich bin noch nie über eine mir bekannte Person gestolpert. Es müssten also schon Täter aus dem Dorf sein und die kann man leicht anhand von DNA-Spuren ermitteln.
Der Rest, den Sie schreiben, ist eigentlich keine Antwort wert. Sie wollen Jugendliche mit Kindern gleichsetzen.
Ich frage mich manchmal, warum Kinder so brachial beschützt werden, wenn sie mit 18 schon nichts mehr wert sind. Denn die gleichen Hardliner verlangen ja auch die Abschaffung des Jugendstrafrechts und präventive Tötung von gefährlichen Personen. Werden in diesem Land Kinder nur großgezogen, um sie als Erwachsene zu verheizen?
Niemand soll sagen, er waere nicht gewarnt gewesen ;).
Tipp: Aufsuchen des/der fuer den Wahlbezirk zustaendigen Bundestagsabgeordneten (die haben Buergersprechstunden!) und denen die Situation nochmal erklaeren. Eingaben an den Petitionsausschuss des Bundestages sind auch eine Option. Gerade was den Aspekt des nicht vorhandenen Bestandsschutzes angeht, muss sich da eigentlich etwas machen lassen.
Die Abgeordneten wollen sich ja damit herauswinden, hier "nur" eine EU-Norm umgesetzt zu haben. Aber wir leben hier nunmal in Deutschland, und hier gilt das Grundgesetz und eine Einschraenkung der kulturellen Hoheit oder der Rechtsprechung muessen wir nicht in jedem Umfang hinnehmen!
@69 (Volkswirt)
aber bitte nur mit TOR-Verhüterli, als Denunziant will man sich ja auch nicht outen.
Dieses Gesetzt wird Leid bei Unschuldigen erzeugen und deren Lebenszeit mißbrauchen, möglicherweise sogar verkürzen. Ich wünsche mir wirklich, dass zuerst Gegner angegangen werden die sich auch wehren können und die nötigen finanziellen Resourcen im Hintergrund haben.
Strafverteidiger dürfen morgen eine Flasche Schampus auf alle Fundamentalisten dieser Welt köpfen :-/
und hier war sie 17 oder grade 18 (egal, sieht nach Meinung von Richter HansWurst garantiert aus wie 17):
http://www.amazon.de/Bleib-wie-bist-Nastassja-Kinski/dp/B000784VBY
ist es eigentlich strafbar, den Gesetzgeber gezielt zu verhöhnen? oder zur bewussten Verhöhnung des Gesetzgebers aufzurufen?
@72: Ich glaube nicht, daß das was bringt. Was hat denn ein Bundestagsabgeordneter zu gewinnen, wenn er sich gegen ein bereits beschlossenes Gesetz ausspricht, noch dazu bei so einem heiklen Thema? Nee, die werden alle schön den Mund halten.
Ich schlage vor, massenhaft Strafanzeigen zu stellen. Es gibt genügend bücher, Bilder und Filme, die nun IMHO illegal sind. Hier sind schon mal 614 Straftaten für den Anfang:
http://www.google.com/search?hl=de&client=opera&rls=de&hs=6j9&q=%22david+hamilton%22+dvd+warenkorb&btnG=Suche&lr=
wer würde sich denn "trauen" und eine online-petition 1. einreichen und 2. unterschreiben?
problem 1: viele wissen nicht, wie das geht, was es für konsequenzen gibt etc
problem 2: medien&gesellschaft, denn: die befürworter dieses gesetzes können ganz gut so argumentieren, dass der/die unterzeichner vllt. selber auf jugendpornos steht/stehen, kinder isst/essen etc! man würde sich damit also selber zur zielscheibe machen…
problem 3: was wird denn jetzt eigentlich kritisiert? nur das mit den "schein-minderjährigen", oder? kann man denn per petition nur einen teil eines gesetzes "verändern"?
der einzige kritikpunkt an dem gesetz sind ja diese scheinminderjährigen… bei dem anderen zeug stimmen ja die meisten zu…
es bleibt wohl beim opportunistischen mit-dem-strom-schwimmen…
**** FakeTicker *****
Fall WILLY
Wiesbaden – Das BKA meldet einen Fall ausufernden Missbrauchs von Kindern in Deutschland. In einer landesweiten Aktion sind nach einer Ausstrahlung des Filmklassikers "Lolita" des Senders ADF alle 78 Mio. potentiellen Fernsehzuschauer Deutschlands in einer Täterdatei aufgenommen worden, um weitere Ermittlungen anzustellen.
Schäuble äußerte sich bestürzt und fordert aufgrund dieser neuerlichen Dimensionen schrecklicher Verbrechen eine DNA-Täterdatenbank.
***************
Und vorsicht vor Tippfehlern in Sexgeschichten (51 – 15) vertippt und schon im Knast !
Deutsche Modelkarriere gelaufen.
Eine Modelkarriere fängt doch schon mit 15 jahren an. Wie sieht das da aus ?
Oder auf dem Laufsteg, wo manchmal halbnackt 15 Jährige rumlaufen den eine Brust halb raushängt ?
Modelagenturen dürften jetzt auch probleme haben.
Wer bestimmt eigentlich wie alt man aussieht ?
Ich bin ja mittlerweile echt am überlegen, ob ich nicht morgen mal die Bravo am Kiosk durchblättere, um bei "Bedarf" damit zu unserem Dorfsheriff zu laufen und Strafanzeige zu erstatten.
Mich würde dann interessieren ob
a) er die Anzeige überhaupt aufnehmen würde und
b) die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleiten würde.
Wobei es natürlich ungleich lustiger wäre, wenn das bundesweit hunderte von Leuten machen würden. Ich glaube, unsere Staatsanwaltschaften würden sich die Haare ob dieser Gesetzänderung raufen. :)
@51
Keine Sorge für die Oma filme wird bestimmt auch noch ein Gesetz kommen. Schutz der geistigverwirrten ab 40 jahre oder die aussehen als wären sie über 40j.
Auf den lawblog ist wirklich verlass, war mir irgendwie klar, dass das hier auftaucht, auch wenn ich irgendwie doch irgendeine Form der Wertung erwartet hätte.
Jeglicher Monolog und jegliche Diskussion als Mann ist fruchtlos.
Jeder Mann der dies öffentlich diskutiert, wird als Triebtäter abgestempelt. Als Witz oder Satire verpackt in Schmidtshow oder AusderAnstalt erreicht die Massen nicht und macht es nur noch schlimmer.
Es gibt viele Mitleser und selbstkritische Individuen, aber leider hat
das Internet den Nachteil, das sich Kritik und Lösungsvorschläge in den tausenden Foren verlaufen und als Stammtisch-Geblubbere manifestiert.
Leider gibt es keine liberalen und selbstkritischen Frauen mehr, die diesen schleichenden provozierten Rassenkonflikt durchschauen und intelligent in der Öffentlichkeit zur Sprache bringen.
Eva Herrmann wurde ja auch nazifiziert.
Fazit ist die Gesetze werden zunehmend als nicht anwendbar auf die eigene persönliche Richtschnur gesehen, was bei Jugendlichen und Jung-Erwachsenen nicht zu vernachlässigen ist.
Der Rest in Deutschland ist alt und schaut Heile-Welt-Filme und Pseudo-Talkshows.
Der Freak wird sich in anonp2p flüchten, die Masse wird sich "anti-sinnlich" konditionieren müssen,
der Systemfeind wird noch besser kinderfickernazifiert werden können.
Der Rassismus gegenüber jungen sinnlichen "Sieren" und "Hexen" hat gewonnen, willkommen gleichzeitig im Mittelalter und Post-Nazi-tum,
denn jeder wird zum Gehilfen dieses Systemes das immer enger wird.
@75:
Ich würde darauf hoffen, dass die verehrte Richterschaft bei der Befassung von diesbezüglichen Strafsachen diese Norm von sich aus dem BVerfG vorlegt.
Wenn wir den Rechtsgüterschutz zum Ausgangspunkt der Strafwürdigkeit von Verhalten machen, stellt sich für mich vor allem die Frage:
In welchem Zusammenhang steht die novellierte Norm zu dem angeblich gefährdeten und in Folge damit zu schützenden Rechtsgut?
Bei der sex. Selbstbestimmung wird zwischen negativer und positiver Selbstbestimmung unterschieden. Das recht zur positiven Selbstbestimmung heisst, der Jugendliche darf (mit unterschiedlichen Altersgrenzen) sich auch für Sexualität entscheiden.
Die vielen Umstände, die seine Wahlmöglichkeit subjektiv oder situativ einschränken könnten, sind mit unterschiedlichen Normen geregelt. Also etwa das Vorliegen einer Zwangslage, Abhängigkeitsverhältnisse durch Betreuung, Arbeitsverhältnis etc.
Der Gesetzgeber macht daher meines Erachtens einen Fehler, wenn er die inkriminierten Tatbestände in die "Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" einreiht.
Die Fähigkeit und Erlaubnis, positive oder negative Selbstbestimmung für Sexualität eigenständig auszuüben, gesteht der Gesetzgeber dem Jungen Menschen eingeschränkt mit 14 und uneingeschränkt mit 16 Jahren zu (Abhängigkeits- und Zwangslagen, Gewalt außer Acht gelassen).
Stellt nun ein Erwachsener mit Einverständnis des jungen Menschen Nackbilder her, oder Aufnahmen vom einvernehmlichen Sex, selbst sogar mit dem Vorsatz einer späteren Verbreitung ("lass uns einen kommerziellen [oder Amateur-] Porno drehen"), so stellt sich die Frage, ob der Umstand der Produktion per se schon das Rechtsgut der Selbstbestimmung zu sexuellen Handlungen irgendwie gefährdet. Ich kann dies nicht erkennen.
Auch für den Fall, dass das Video oder die Bilder nur für einen privaten Zweck hergestellt wurden, und diese dann, -entgegen einer Absprache- später verbreitet werden, verletzt zunächst nicht das hier angeblich zu schützende Rechtsgut der positiven oder negativen Selbstbestimmung auf Ausübung der Sexualität. (Dass damit andere Rechte verletzt werden und Betroffene bereits jetzt nach geltendem Recht dagegen vorgehen können, lasse ich hier außen vor).
Ich will auch keine weitere moralische Bewertung dazu vornehmen.
Die Wahrheit ist: Die neu inkriminierten Tatbestände haben mit dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung nichts zu tun!
(Die Frage, ob das allg. Persönlichkeitsrecht strafrechtlich präventiv mit einer sehr speziellen Norm geschützt werden muss, lasse ich hier auch außen vor.)
Aber zunächst: Das Filmen oder Fotografieren gefährdet dieses Rechtsgut per se nicht, deshalb darf es nicht herangezogen werden, um die Sanktionierung zu rechtfertigen!
Der Gesetzgeber tut etwas anderes.
Er konstruiert stattdessen eine abstrakt, kollektive Negativ-Wirkungen, die von der Verbreitung und Verfügbarkeit solchen Materials angeblich ausgeht, und die eine Negativ-Bewertung der ausgeübten jugendlichen Sexualität bereits vorwegnimmt und impliziert. Gerade diese Ausübung gesteht er aber widersprüchlicherweise dem Individuum zu.
Was der junge Mensch auf individueller Ebene tun darf, verwandelt sich dadurch, dass es kollektiv in bildlicher Form kommuniziert wird, plötzlich zum Ausgangspunkt von gesellschaftlicher Negativ-Wirkung, die strafrechtlich bekämpft werden muss.
So argumentiert stünde die Norm wohl passender im Abschnitt "Straftaten gegen die öffentliche Ordnung."
Für die Zukunft der jungen Menschen, deren sexuelle Handlungen aufgezeichnet wurden und nimmt der Gesetzgeber eigenmächtig eine spätere implizite Negativ-Wertung des Geschehens vor. Für den Fall, dass etwa Sexfilmchen zu einem unbekannten, künftigen Zeitpunkt als Verwerflich empfunden würden, müsse der junge Mensch bereits jetzt vor ihrer Herstellung geschützt werden.
Im Ergebnis bleibt für mich: Es handelt sich hier um ein Moral- oder Sitten-Strafrecht, das in der Systematik des Rechtsgüterschutzes -zumindest so, wie es jetzt formuliert ist- unhaltbar ist.
Statt Strafrecht: Die Erziehungsverantwortung und -kompetenz der Eltern fördern.
Alle Ohnmacht geht vom Volke aus. Blogs produzieren Schuppen vom Kopfschütteln, sonst nichts. Oder hat hier jemand vor, was dagegen zu unternehmen?
Dachte ich mir.
Was hat denn der liebe Ingo vor zu unternehmen, hmm?
Abgeordnetenwatch:
Ingo Wellenreuther: http://www.abgeordnetenwatch.de/ingo_wellenreuther-650-5880.html#frage150703
Johannes Jung: http://abgeordnetenwatch.de/johannes_jung-650-5956–f150704.html#frage150704
Siegfried Kauder: http://abgeordnetenwatch.de/siegfried_kauder-650-5724–f150702.html#frage150702
@Jens Müller
Kannst du deine Anfrage noch einmal editieren und anmerken, dass der Besitz von Folter- und Tötungsvideos auch von Kindern erlaubt bleibt, aber Material von einvernehmlichen sexuellen Handlungen Jugendlicher strafbewehert sein wird?
Auf die Antwort wäre ich dann sehr gespannt.
Wäre ich jemand mit etwas Zeit und/oder ein richtiger Gegner dieses Paragraphen, dann würde ich gleich morgen früh eine Strafanzeige aufgeben gegen a) Die Bravo (man braucht sich nur die Webseite mal ansehen) b) auf jeden Fall auch gegen alle örtlichen Pornovideotheken c)… d)… und so weiter. Das würde ein Spass.
Zu dumm, dass ich arbeiten muss und die Zeit für sowas nicht habe. Und zu dumm, dass viele Leute im Internet lautstark einen auf dicke Hose machen können, aber nicht wirklich was tun. Also wird das einfach durchgehen und es wird zum allgemeingut, dass Leute, die sowas ansehen (und seien es nur Hentais), Perverse Schweine sind. Tja, so läuft das in Deutschland.
Nein, man kann Anfragen nicht editieren. Aber wenn Dir der Aspekt wichtig ist, warum fragst Du die Abgeordneten Deines Mißtrauens nicht einfach selbst?
Was hast Du denn vor zu unternehmen?
@87: Was soll ich denn noch alles tun?
@88: Ganz einfach: Etwas tun oder dem Gesetz zustimmen. Klappe aufreißen und Wortmüll produzieren hilft niemand. Zeig morgen die örtliche Videothek an.
RA Frank Lehmann hat bei "Frag-Einen-Anwalt" ein paar Sätze zum Thema Verfassungsbeschwerde gesagt:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=48625&ccheck=1
…und ich werde es übrigens auch tun. Wird nur leider nichts bringen, wenn ich der Einzige bleibe. Blöde Netz-Gemeinde, kann zwar täglich von früh bis spät rumblubbern, aber nie irgendwas tun, wofür man womöglich noch das Haus verlassen muss.
Eine sachliche Frage:
Kann mit diesem Gesetz einem Comic Händler oder einem Verlagshaus in Deutschland ein ähnliches Szenario drohen wie seinerzeit dem Alpha Verlag ?
Etliche haben im Moment viele Mangas im Angebot, wo eindeutig angegeben ist, das eine fiktive Figur von ihrem fiktiven Alter her unter dieses Gesetz fallen würde, also Mangas aus dem Etchi bereich und solche, die pubertierende Jugendliche als Hauptdarsteller haben (allein das in die Umkleidekabiene des anderen Geschlechts gucken ist ja ein immer wiederkehrendes Szenario).
So gesehen müssten also Carlsen, Ehapa und co etliches aus ihrer Palette entfernen.
Das betrifft auch nicht nur Mangas, in Titeuf, einem französischem Comic, kommen auch des öfteren Handlungen vor, die unter dieses Gesetz fallen könnten.
Desweitern müsste das kleine Arschloch verboten werden…
Wo anders hatte ich zu dem Thema gelesen, das eindeutig nicht reale Figuren (2D, 3D, etc.) von diesem Verbot nicht betroffen wären. Das stimmt jetzt also nicht ?
P.S.: Ist es dann noch legal eine Männeken Piss Figur oder Postkarte zu besitzen ?
Und ausserdem, wie lange würde es dauern, bis die Polizei in Deutschland sämtliche Restbestände der Bravo konfisziert und vernichtet hätten ?
Sind Leute, die FKK betreiben und an ihrem Strand Urlaubsfotos machen als Hersteller von KiPo zu verhaften ?
Ich warte schonmal darauf, das der erste eine Anklage wegen KiPo erhält, weil der Zoll importierte Loli-Mangas gefunden hat.
Oh Kanadaaaa…
Zum Thema Loli-Mangas einen kurzen Quote von gestern abend aus dem IRC-Kanal in dem ich idle:
19:16 einen gruß an deinen hentai folder
19:16 :I
19:16 die meisten zeichentrickdinge die ich hab
19:16 sind jünger :)
19:17 kein problem oder? :) (o.o)
Ansonsten stellt sich die Frage ob das Buch Feuchtgebiete ab heute noch verkauft werden darf. Zumindest Amazon hat es noch im Sortiment.
Schade, wordpress erkennt die Nicks als Tags und filtert sie raus, aber ich denke, der (un)sinn des Wortwechsels kommt trotzdem rüber. Zeilen 1+2 sind Person A, Zeile 3-5 sind Person B und beide sind nicht ich. ;)
@83 (ingo)
"Blogs produzieren Schuppen vom Kopfschütteln, sonst nichts."
da stimme ich dir 110% zu. aber welche möglichkeiten gibt es? eine partei gründen? oder nur einen verein gründen, der die ströme der internetmeinung zusammenfasst und diesen auf traditionellen kommunikationswegen geltung verschafft?
demonstrationen bringen in deutschland nichts, außer die meinung ein wenig zu verbreiten. tatsächliche gesetzesänderungen bleiben aus.
ein parteiaufbau ist langwierig.
in eine partei eintreten und dort grundlegend veränderungen herbeizuführen schürt angst und mißtrauen bei den eingesessenen.
also, was tun?
@87 (dissident) schreibt hierzu: "Zu dumm, dass ich arbeiten muss und die Zeit für sowas nicht habe."
und so werden nicht wenige auch in deutschland denken, die heute wie zur nazizeit indoktriniert bekommen, arbeit ist alles und jede arbeit ist gut genug.
keine zeit zum selber denken. kant wäre nicht stolz. heute gewinnt in der politik, wer am besten manipuliert. manipulation lebt davon, dass es empfänger gibt. den großteil des deutschen volkes. den volksempfänger sozusagen. ;)
aber denunzieren halte ich für die falsche richtung. dann müssen es wieder andere ausbaden. das ist nicht sozial. wenn schon, dann gegen die großen gehen. aber die porno-, video- oder mangacomicbude um die ecke sind selbst opfer.
also: wie eine meinung bündeln und geltung verschaffen?
An all diejenigen die sich Sorgen machen, dass fiktive Pornographie (Manga/Anime…) verteufelt wird.
Nur das Verbreiten!!! ist strafbar, der Besitz ist weiterhin straflos.
Dh. Ich als 17jähriger muss jetzt alle Bilder meiner Freundin wegschmeißen, auf denen sie weniger als ein Rollkragenpulli trägt?
Dummes Gesetz. Irgendwie.
@90: _Dafür_ zahlt jemand 30 €? Uff …
bei der zunehmenden verstrafrechtlichung unseres gesellschaftlichen lebens frage ich mich, was eigentlich noch hinter der "ultima-ratio"-formel steckt.
Was ist denn mit Material, die ich bis heute zusammengesammelt habe? Muss ich das jetzt löschen? Oder ist das okay, weil ich dieses abgespeichert habe, bevor der Paragraph "aktiv" wurde?
Im Gesetzestext stehen die Fakten etwas anders als im Heise-Artikel. Dort geht es bei wirklichkeitsnahem Geschehen lediglich um die Verbreitung oder das einem anderen den Besitz verschaffen (Absatz 1 und 2). Für den Besitz gilt ein nur ein tatsächliches Geschehen. Damit ist erst mal schwer nachzuweisen, ob ein tatsächliches Geschehen vorgelegen hat oder nicht.
Was den Besitz bzw. die Besitzverschaffung betrifft:
§184c
(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, oder wer solche Schriften besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Das entscheidende Kriterium "oder wirklichkeitsnahes Geschehen" fehlt im Absatz 4. Es muss somit bewiesen werden, dass die Darsteller tatsächlich unter 18 Jahren sind/waren. JoPo mit Scheinminderjährigen bleibt beim bloßen Besitz straflos.
= 1. Semester Jura: Gesetzestext zu Ende lesen!
Als nicht Jurist, tu ich mich mit dem Gesetzestext ein wenig schwer, ich verstehe den 4. Absatz
"…Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf solche jugendpornographischen Schriften, die sie im Alter von unter achtzehn Jahren mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben."
so, dass ein 17jähriger durchaus Fotos seiner siebzehnjährigen Freundin herstellen darf, oder sehe ich das falsch?
Er darf sogar Fotos seiner damals 15-jährigen Freundin haben wenn er sie geschossen hat bevor er 18 wurde
Wie kann ich mir denn Rechtssicherheit bzgl. meiner Pornosammlung verschaffen? Zum nächsten Revier und prüfen lassen?
So langsam komme ich an den Punkt, wo mich dieser Staat mit seinen schwachsinnigen Gesetzen am Arsch lecken kann (sorry, aber manches kann man einfach nicht anders ausdrücken).
Wer wird denn dann festlegen, wer wie alt aussieht?
Kriminalistische Erfahrung…?
@105: Das wird nach Gutdünken und jeweiliger Ermessenslage respektive Erfordernis hinsichtlich des gewünschten Ergebnisses ausgelegt.
Wir erinnern uns, daß der Gesetzgeber schonmal die "Schein"-Keule ausgepackt hat — nämlich bei der sog. Scheinselbständigkeit. Auch damals wurde (wie heute) mit Schutz argumentiert, d.h. der Scheinselbständige sollte vor der Ausbeutung durch ein "angestelltenähnliches" Verhältnis geschützt werden.
Damals ging's um mehr Sozialabgaben, heute ist das vermutlich die Vorbereitung von exzessiven Überwachungs- und Filtervorhaben, um endlich "das Internet" in den Griff zu bekommen.
vielleicht hilft ja die Definition des Begriffes "Pornographie" weiter, um die Diskussion um Strandfotos, Dr. Sommer und Californication ein wenig zu entschärfen…
Nach Auffassung des Sonderausschusses des Bundestags für die Strafrechtsreform sind Schriften, Ton- und Bildträger dann als pornografisch einzustufen, wenn sie „zum Ausdruck bringen, daß sie ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes bei dem Betrachter abzielen und dabei die im Einklang mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstandes eindeutig überschreiten“ (BT-Drs. VI/3521 S. 60). Der Gesetzgeber geht bei Pornografie also von einer Obszönität aus.
In der deutschen Rechtsprechung wird regelmäßig auf eine Definition des OLG Düsseldorf verwiesen. Danach handelt es sich bei Pornografie um „grobe Darstellungen des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren. Diese Darstellungen bleiben ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen und nehmen spurenhafte gedankliche Inhalte lediglich zum Vorwand für provozierende Sexualität“
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Pornografie#Definition
Also darf ein 19 jähriger kein Foto seiner 18 jährigen Geliebten machen .
@107 Dirk
.. und wie kann man dann dieses Zitat aus Kommentar 19 (an.on.ym) einordnen(?):
“ob schon eine Strafbarkeit vorliegt, wenn Geschlechtsteile unmittelbar zu sehen sind oder erst dann, wenn sich etwa unter einer engen Badehose etwas abzeichnet, wird die Rechtsprechung im einzelnen klären.”
Mir fällt es schwer bekleidete Geschlechtsteile in die Pornografie Definition einzuordnen.
Warum ist der Gesetzgeber nicht in der Lage eindeutige, verständliche Gesetzestexte zu produzieren?
@103: Mift. Ein 18-jähriger mit 17-jähriger Freundin hätte gepaßt.
Prima. Alle flachbrüstigen Darstellerinnen sind ab jetzt Arbeitslos! Wir hamms ja!
@109: Dann müssten sie für das Geld das sie bekommen ja mal den Kopf benutzen
Meine Güte, warum wird Sexualität nur 30 Jahre nach der sexuellen Aufklärung wieder so verteufelt. Ohne Sexualität gäbe es uns alle nicht und ein paar Kinder mehr können wir durchaus gebrauchen. Warum muss die Sexualität von (Schein-)Jugendlichen jedenfalls in der Form von pornografischen Schriften derart verboten werden, wo doch wohl die Mehrzahl der Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren erste sexuelle Kontakte hat? Erwarten wir wirklich, dass Bilder von "granny sex" der Aufklärung, der Luststeigerung und der Sexualität im Allgemeinen hilft.
Der Letzte macht das Licht aus.
So vieles, was unsere Grundrechte beschneidet, hat seinen Anfang in den erzkonservativen USA und dort im sogenannten "bible belt" seinen Anfang genommen. Hoffen wir, dass mit Obama die ewig Gestrigen und deren rückwärts gerichtete Tendenzen zukünftig nur noch Vergangenheit sein werden und auch die Europäischen Entscheidungsträger sich irgendwann einmal wieder offen und realitätsnah mit der Gesellschaft auseinandersetzen. Insofern setze ich ebenso Hoffnung in den neuen amerikanischen Präsidenten, wie die Millionen amerikanischer Wähler.
Zu meinem vorherigen Beitrag passt übrigens auch der Bericht in der heutigen Express:
http://www.express.de/nachrichten/news/gesundheit-2008/sex-im-tv-macht-schneller-schwanger_artikel_1225373141175.html
@70 (bombjack)
Wenn man Ihre Idee "50.000 Konsumenten ermittelt.." mal betriebswirtschaftlich weiterentwickelt, bedeutet dies 50.000 Computer, Monitore und Drucker sichergestellt. Bewertet mit einem Wiederbeschaffungswert von rd. 800 €/St. sind dies 40 Mio € gesparte Investitionskosten.
Sollte dann noch eine durchschnittliche Geldstrafe von 2.000 €/Täter verhängt werden kommen wir auf 100 Mio € Einnahmen.
So gesehen macht das ganze Sinn.
Nun wollte ich mir gerade mein DVD-Exemplar von "Zärtliche Cousinen" auf eine verschlüsselte Platte legen(natürlich ohne Umgehung einer technisch wirksamen Kopiersperre) – aber halt, was entdecke ich da: den Freigegeben ab 16 Jahren gemäß §7 JÖSchG Aufdruck der FSK.
Da müssen sich die Herren und Damen der FSK wegen Erregung eines Rechtsirrtums ja bald warm anziehen.
Was würde es denn kosten, Vetterchen Frust mal mit der Abfassung einer Verfassungsbeschwerde zu beauftragen?
Genug Spendenpotential scheint ja hier vorhanden zu sein.
@109 Shannon
Ich habe den Eindruck, dass 19 an.on.ym den Kommentar von Fr. Dr. Mosbach nicht wirklich gelesen hat. Ich kann nicht erkennen, dass sie der Meinung ist, dass sie Geschlechtsteile, die sich unter einer Badehose abzeichnen, als pornographisch ansieht. Sie weist m.E. hyperbolisch auf die Problematik der Abgrenzung hin und überlässt die Definition der Rechtsprechung.
@ 118 KaiBerlin / Udo Vetter
Sehr gute Idee. Ich würde das begrüßen und auch finanziell unterstützen (im Rahmen meiner begrenzten Möglichkeiten)
Ich finde den Beschluss sehr gut. Klar schränkt das den ein oder anderen etwas ein, aber wo die Grenzen fließend sind muss auf die möglichen Geschädigten vorrangig Rücksicht genommen werden. Ich befasse mich beruflich mit der Materie, verdiene mein Geld damit und habe es nie gern gesehen, wenn ältere Herren mit Girls verkehren die ihre Töchter sein könnten. Irgendwann muss man der Toleranz einen Strich durch die Rechnung machen, sonst stürzt uns der hedonistisch bedingte Werteverfall in eine völlig morallose Gesellschaft. Dies ist ein richtiger Schritt nach vorne, ein großes Sorry an alle Perversen ;-)
@121: Wer wird denn bitteschön geschädigt, wenn jung aussehende, aber erwachsene Pornodarsteller ihrer Arbeit nachgehen?
Dieses Märchen von der morallosen Gesellschaft kotzt mich an…
122/Klopfer
Schädigung? Kann konstruiert werden.
—
Durch das Ansehen jung aussehender, aber erwachsener Darsteller wird das Verlangen nach jung Aussehenden stimuliert.
Die nach jung Aussehenden verlangen, würden auch Aufnahmen mit tatsächlich jungen Darstellern erwerben.
Durch diesen Erwerb wird Nachfrage aufgebaut, die von jemand anderen bedient werden wird.
Der die Nachfrage bedienende jemand nutzt tatsächlich junge Darsteller.
Der tatsächliche Missbrauch tatsächlich Junger ist also kausal mit dem Anschauen jung aussehender, erwachsener Pornodarsteller verbunden.
Diese in Missbrauch endene Kausalkette soll durch das Verbot des Anschauens unterbrochen werden.
—
Die Argumentation sollte die Geeignetheitshürde wohl locker überspringen.
Die für dieses Gesetzwerk Verantwortlichen wollen Verunsicherung. Die Zone der Unbestimmheit, die geschaffen wird, soll dazu führen, dass Pornographie generell gemieden / geächtet wird.
So sind sie, die Taliban unseres Kulturkreises : Geistig im Biedermaier verharrend, intolerant gegen alles andere. Sie akzeptieren nur ihre Moralvorstellung. Und viel zu viele von Ihnen sitzen in den Parlamenten.
Ekelhaft.
@123 (zf.8)
Dass der Konsum von solchem Material "in Missbrauch endet" halte ich für empirisch widerlegt (wie schon mal früher gepostet).
Die Zahl der Internet-Breitband-Anschlüsse ist in den letzten 10 Jahren um ein Vielfaches gestiegen. Ich glaube, bereits 40 oder 50% der Haushalte verfügen darüber.
Es ist anzunehmen, dass auch der Konsum von verbotener Kinder- (und jetzt Jugend-)Pornographie sich verhundert- oder vertausendfacht hat und dass nur eine verschwindende Zahl (von Gelegenheits-Nutzern) strafrechtlich geahndet wurde.
Gleichzeitig kann man aber nicht feststellen, dass sich die Zahl der realen Missbrauchsfälle in den letzten 10 Jahren wesentlich geändert hätte.
@113 RA-RR
"Der Letzte macht das Licht aus."
Kein Problem: http://www.turnofftheinternet.com/
Könnte man nicht mit einem Volksbegehren eine regelmäßige psychiatrische Überprüfung unserer Verwaltungsbeamten und Politiker durchboxen?
Mir wäre langsam danach – denn sonst werde ich verrückt … =O)
Was ich als Nicht-Jurist da gar nicht verstehe: Wie kann eine Aufzeichnung illegal sein, wenn die aufgezeichnete Handlung selbst legal ist?
@121: Wer legt denn bitte fest, was "morallos" ist?
Heute sind es also vornehmlich die 14-18-jährigen Mädels, die besonderen Schutz vor all den Perversen erfahren sollen, denn sie sind ja nicht erwachsen. Ungeachtet dessen, daß Mädels in dem Alter ihre ersten sexuellen Erfahrungen machen, ungeachtet dessen, daß Schwangerschaften sogar von *Kindern* zunehmen, ungeachtet dessen, daß Mädels *gerade* in der Schule gerne mindestens 2-3 Jahre ältere Freunde suchen und auch die Kombination von 16-jähriger mit Studentenfreund nicht zu selten ist bzw. öffentlich in sogenannten Reportagen ein Paar mit Delta-t=40 Jahre zur Schau gestellt wurde. Sie war nun 18, zusammengekommen waren sie, als sie 17 oder noch jünger war.
Wie weltfremd kann eine Gesetzgebung sein?
Es gilt hierbei einzig und allein sicherzustellen, daß Kinder und Jugendliche nicht zu deren Schaden ausgenutzt werden. Das wiederum erreicht man am besten durch Aufklärung und Erziehung, nicht durch Verbote. Für Härtefälle war die bisherige gesetzliche Regelung vollkommen ausreichend.
Aber ich finde es schön, daß Sie gleich zum Kern der Sache durchdringen, nämlich dem "allgemeinen Moralempfinden". Was ist das bitte und wer definiert es? Wo hört die Toleranz auf und wo beginnt der "hedonistische Werteverfall"? Wer definiert, wo Normalität endet und Perversion beginnt?
Im allgemeinen wird es von Menschen definiert, die eine komplett diametrale Ansicht hegen. Ob das der "Coole" in der Schule war, der definiert hat, was "cool" und was "doof" ist, weil er selbst zum Lachen in den Keller ging, oder ob das kirchlich verknöcherte Ansichten zum Thema Sexualität sind — stets wird von derartigen Kreisen ein allgemeiner Konsens zur Untermauerung der eigenen Ansicht konstruiert. Frei nach dem Motto: "Was ich nicht kann/darf/will, sollst Du auch nicht haben."
Ob das "morallos" ist, wenn eine 17-jährige mit einem 47-jährigen etwas anfängt, möchte ich daher gar nicht diskutieren, denn *die beiden* müssen damit glücklich sein. Es obliegt hierbei nicht zuletzt den Eltern, einen entsprechenden Einfluß geltend zu machen, nicht dem Gesetzgeber und nicht jemandem, "der sein Geld mit der Materie verdient" und derlei Treiben "nie gerne gesehen hat".
Eine "normale" 17-jährige will typischerweise nichts von einem 47-jährigen und kann von ihm auch nicht dergestalt becirct werden, daß sie es sich doch anders überlegt. Die findet das nämlich eklig. Einen coolen 30-jährigen könnte sie hingegen vielleicht attraktiv finden, ein 25-jähriger wäre höchstwahrscheinlich aktive Jagdbeute.
Anders ausgedrückt: Moralvorstellungen sind außerhalb der generellen und gesellschaftlich anerkannten Tabuisierungen, fließend. Der darüber hinaus gehende Versuch der Installation "allgemeinen Moralvorstellung" geschieht mit der Brechstange durch die jeweiligen Machthaber (Kirche, Judikative) und deckt sich typischerweise nicht mit Alltagserfahrungen.
Morgen sind es dann wieder die Homosexuellen, deren amoralem Treiben Einhalt geboten werden muß, übermorgen kommt der Kuppelparagraph wieder und zeitgleich werden Bordelle und Swingerclubs illegalisiert.
Was damit erreicht ist, ist lediglich, daß der — nach Empfindung weniger — moralische "Schmutz" wieder unter den Teppich gekehrt wird und somit ein Heile-Welt-Bild erzeugt wird, das mit der Wirklichkeit nichts gemein hat.
Der "Schmutz" existiert nämlich dennoch weiter.
Kinderpornographie existierte schon vor dem Internet. "Teen Porn", d.h. "scheinjugendliche" Pornographie, gab es schon vor entsprechenden Sexseiten. Auch gab es früher schon Schwule und Lesben, nicht erst seit entsprechender Straffreiheit. Und Huren gehen ihrem Gewerbe auch nach, wenn diese Tätigkeit wie auch die Inanspruchnahme kriminalisiert werden.
Mit einem Gesetz, das maximale Unsicherheit schafft, ist niemandem gedient — außer vielleicht den Moralaposteln. Keinesfalls jedoch den potentiellen Opfern, im Gegenteil, stärkt doch jedes Un-Gesetz das Gefühl, daß die Gesetzgebung ohnehin komplett ausgetickt ist und ignoriert werden möchte.
Im Übrigen würde mich an der Stelle mal interessieren, um wieviel größer der kollektive der Schaden an Kindern und Jugendlichen ist, die zeitlebens für den Profisport gedrillt werden. Gerade Geräteturnen der "Frauen" sah bei der letzten Olympiade ja eher aus wie ein Kinderturnfest. Hier wäre vermutlich ein weit höheres Schutzpotential ausübbar als durch die Schaffung der neuen Straftatbestände der "Jugendpornographie" samt "Scheinjugendpornographie".
Aber, ich vergaß, es geht hier ja um die Durchsetzung von moralischen Ansprüchen, nicht etwa Schutz…
Also ich finde das Gesetz vom Ansatz her sehr gut, nur die Ausführung ist mal wieder zu ungenau und an der Wirklichkeit vorbei. Weil nach dem Gesetzt ist der Beseitz einer Bravo schon strafbar. Der Gesetzgeber sollte doch mal lernen genauer und Realtätsnaher zu formulieren.
@130: Sonja.
Viele überziehen wohl die Wirkung des Gesetzes. Es sind _pornographische_ Darstellungen verboten. Ich habe noch nie etwas pornografisches in der Bravo gesehen.
Definition: "grobe Darstellungen des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren. Diese Darstellungen bleiben ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen und nehmen spurenhafte gedankliche Inhalte lediglich zum Vorwand für provozierende Sexualität"
Kunst, Wissenschaft und Pornographie schließen sich aus. Insofern ist der Film Lolita auch keine Pornographie.
Wahr ist aber, dass durch solche Gummiformulierungen von Gesetzen die Unsicherheit wächst und vage Vermutungen schnell zur Ermittlungsbegründung herangezogen werden können.
Ich bin dann mal kurz weg, im Wald, Holz sammeln. Man muß ja ein bißchen vorbereitet sein, wenn die Heilige Römische Inquisition ins Ort kommt…
Laut Frau Zypries gilt:
( http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?abgID=5639&cmd=650&id=5639&q=jugendpornographisch#fragen )
(ich weiss nicht ob das immer so noch in dem Gesetz steht, oder ob es in dem Punkt entschärft wurde)
Die Einbeziehung fiktiver Pornographie in die Strafbarkeit nach §§ 184 ff. des Strafgesetzbuchs hat damit zu tun, dass der mittelbare Darstellerschutz nicht der einzige Gesetzeszweck ist. Die Vorschriften dienen nämlich auch dem Schutz insbesondere jugendlicher Konsumenten vor schädlichen Medieninhalten.
Das muss man sich immer vor Augen halten:
Die Vorschriften dienen dem Schutz der Konsumenten vor schädlichen Medieninhalten. Wörtlich gesagt.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Den Schaden den Zypries der BRD über Jahre zugefügt hat, wird nur sehr schwer zu bereinigen sein. Erste Forderung an eine wählbare Partei, wäre die komplette Rücknahme /aller/ Gesetzesänderungen seit der Schröderära.
Was die ganz vorzügliche geölte Zypries hier mal wieder von sich gibt, katapultiert den Faßdeckel in Orbit:
“Ich finde es völlig richtig, dass der Rahmenbeschluss Kinderpornographie – wobei "Kinder" Personen unter achtzehn Jahren sind – als eine besonders schwere Form der sexuellen Ausbeutung von Kindern bezeichnet.''
Seit wann sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren in Deutschland Kinder?!?! Erinnert sich noch jemand an den beinahe verabschiedeten Gesetzesvorschlag nach dem Personen bis 18 Jahren kategorisch als Kinder gelten, so dass eben auch sexuelle Handlungen minderjähriger ganz ohne Aufnahmen illegal geworden wären und KINDESMISSBRAUCH dargestellt hätten?
Wer heute noch Kinder in Deutschland zeugt, der gilt für mich als Kinderschänder der übelsten Sorte.
Anmerkungen: Jedenfalls Jugendpornografie muss, um strafrechtlich relevant zu sein, "pornografisch" in dem schon vorher zitierten Sinne sein, darauf hat der Gesetzgeber ausdrücklich hingewiesen.
Bei pornografische Darstellungen mit "Scheinjugendlichen" – als wohl "wirklichkeitsnahen" Darstellungen – ist der private Besitz ohne Verbreitungsabsicht straffrei, nicht jedoch die Weitergabe (an den Lebenspartner?). Bei "Scheinkindern" hingegen ist jeder Besitz strafbar. Jedenfalls würde ich das erstmal so interpretieren – auf die Auslegung der Kommentare und der Rechtsprechung muss man noch warten.
Für Belege, siehe Wikipedia "Kinderpornografie", wo das schon eingearbeitet ist.
Ich weiß nicht, wieso eine Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg haben sollte. Was sollte daran mehr verfassungswidrig sein, als am Verbote des Beischlafs unter Geschwistern (auch bei Zeugungsunfähigkeit), das vor kurzem vom dem Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde?
Anzeigen bringen IMO gar nichts, außer, dass die entsprechenden Medien entweder verschwinden oder nicht.
@133: Fr. Zypries ist der Frage nach dem konkreten Fall ausgewichen. Die Ehefrau des Fragestellers war minderjährig. Der Besitz ist für den fragenden Ehemann nun strafbar. Wenn das Gesetz damals schon gegolten hätte, hätte sich die Ehefrau zusätzlich strafbar gemacht, weil sie ihrem Mann Besitz verschafft hat.
"Die Vorschriften dienen dem Schutz der Konsumenten vor schädlichen Medieninhalten" wirkt hier besonders grotesk, wenn der "Konsument" der Lebenspartner (für die Bigotten: sogar der Ehepartner) der dargestellenden Frau ist und ganz legal, legitim und durch Kirche, Staat und Emma gesegneten realen Sex mit ihr hat.
@131
# Kai meint: (5.11.2008 um 14:17)
"Definition: “grobe Darstellungen des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren. Diese Darstellungen bleiben ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen und nehmen spurenhafte gedankliche Inhalte lediglich zum Vorwand für provozierende Sexualität”
Kunst, Wissenschaft und Pornographie schließen sich aus. Insofern ist der Film Lolita auch keine Pornographie."
Wie kommst Du zu dem Schluß?
Es hängt z.B. davon ab, wer "grobe Darstellungen des Sexuellen" definiert.
Je nach Definition fallen auch Nabokovs Lolita und Tatjana von Curt Goetz darunter.
Hängt stark von der eigenen Weltanschauung ab.
@136 Donald
Frau Zypries hat den besagten Satz nicht in der erster Frage von sich gegeben (Ich hatte nach jugendpornographisch gesucht), sondern in der dritten oder vierten, da hatte der Fragesteller explizit nach Zeichnungen gefragt (da ja durch eine Zeichnung so viele Jugendliche missbraucht werden…)
Der Konsument macht sich also strafbar, wenn er schädliche Inhalte liest. Davor muss er geschützt werden, indem die Verbreitung dieser Inhalte ebenfalls unter Strafe gestellt wird.
Warum eigentlich nur bei Pornographie?
Ich will auch vor unliebsamen Meinungen, die nicht in mein Weltbild passen, geschützt werden (und das natürlich europaweit, so dass keine Regierung auf den Gedanken kommen kann, dass wieder rückgängig zu machen…)
Es wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit demnächst eine "Flutwelle" von neuen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren geben. Viele Anwälte bekommen viele neue Mandanten.
Die Medien können jetzt bei jedem solchen Fall mit Darstellern von 14 bis 18 Jahren immer "Kinderpornos" schreiben. Die Macht der Medien wurde von diesen bisher leider nicht genutzt, um das UNrecht dieser §§ anzuprangern. Im Gegenteil, die Medien tragen eine erhebliche Mitschuld daran, dass diese Gesetze so im Bundestag durchgewunken worden sind…usw.usw… !
Ich bin logischerweise kein Rechtsexperte. Aber, wenn es irgend möglich ist, sollte ein engagierter Anwalt oder andere Personen/Stellen eine Verfassungsbeschwerde formulieren. Ein Versuch sollte es allemal Wert sein. Mehr wie abweisen kann das BVerfG nicht. Eine solche Beschwerde ist für Jedermann/Frau kostenfrei. Allerdings kosten Anwälte Hononar und wer will dafür im Interesse der Sache schon viel Geld aufgeben. Meiner und sicherlich weiterer Unterstützung wird nach den gegebenen Möglichkeiten jedenfalls vorhanden sein. In diesem Sinne,
mfg Dieter Gieseking
@6 jemand
hab die 1.verfasungsbeschwerde gefunden:http://www.pornoanwalt.de/?p=51
Rechtschreibfehler kann der behalten, der sie findet… (
Aus dem beck-blog:
>> Als Fazit lässt sich festhalten, es gibt eine Menge junger Menschen, die ihren Körper gern freiwillig den Augen der breiten Masse zur Schau stellen will, aber auch viele junge Menschen, die dieses gegen ihren Willen tun muss. Ich als Vertreterin des Rechts wäge hier ab und sage,der Schutz der missbrauchten und potentiell missbrauchten Jugendlichen, muss vor dem Wunsch der freien Körperkultur der anderen gehen.
Merkwürdige Argumentation. Sollte ich im Sinne der grundrechtlichen Handlungsfreiheit die Abwägung nicht so vornehmen, dass ich exakt nur das zu verurteilende Verhalten verbiete?
Im konkreten Falle hätte man doch den Tatbestand problemlos dergestalt einschränken können, dass damit nur Handlungen im gewerblichen Bereich oder eben gerade gegen den Willen eines der Handelnden erfolgt?
Per Kahlschlag mal eben völlig unbestimmt den gesamten Bereich der 14-18 jährigen zu regeln, halte ich in der Tat auch für eine Talabanisierung des deutschen Rechts, der entweder von kaltem Vorsatz oder völliger Unkenntnis (oder beidem…) geprägt ist.
Aus den Links von Abgeordnetenwatch (Frau Zypries):
>Auf die Kategorie "Scheinjugendlicher" bezogen bedeutet das, eine jugendpornographische Schrift liegt vor, wenn aus der Sicht eines verständigen Beobachters nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass die Darsteller Jugendliche sind.
Gibt es jemals einen Fall, bei dem dies sicher (!) ausgeschlossen werden kann?
Bemerkenswert finde ich, daß wir damit jetzt anscheinend strengere, restriktivere Gesetze haben, als die USA!
@139 GsX: Sorry, ich hatte übersehen, dass das ein Suchergebnis war. — Gruß Donald
Wo ist in dem neuen Gesetz die Formulierung "Scheinjugendliche" zu finden oder zu interpretieren ?
@ 138 (Peter Schaefer)
Das BVerfG führt in seiner Mutzenbacher-Entscheidung dazu auch explizit aus, daß Kunst und Pornografie sich gegenseitig nicht ausschließen.
Insofern kann "Lolita" hier trotz einer -nennen wir es einmal- Pornografie-Tendenz unter Kunst und damit auch unter den Schutz der Kunstfreiheit fallen.
http://abgeordnetenwatch.de/sabine_baetzing-650-5812–f150825.html#frage150825
sry, abgebrochener link
Solche Gesetze geben dem Staat die Möglichkeit unliebsame Gegner schnell und unbürokratisch aus dem Weg zu schaffen. Irgendetwas ist immer zu finden. Und sei es im Cache des Browsers. Notfalls geht halt auch Pamela Anderson als Scheinminderjährige durch.
Hoffen wir auf einen guten Juristen, der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einlegt und mutige Verfassungsrichter, die eine weise Entscheidung treffen.
Man muss den neuen § 184c StGB nicht unbedingt wieder ganz abschaffen, aber ihn so verändern, dass nicht ganz normale, unschuldige Bürger verfolgt werden.
Es würde m.E. vollkommen ausreichen, die Herstellung, den Vertrieb etc. kommerzieller Jugendpornographie zu verbieten.
Damit dürfte eigentlich niemand ein Problem haben und eine
solche Regelung würde ich sogar begrüßen.
Das absolute Besitzverbot für Jugendpornographie scheint mir der problematischste Teil an der Regelung. Denn es bereitet gerade bei Grenzfällen zwischen Erotik und Pornographie, bei
der Scheinjugendlichkeit Erwachsener sowie bei Unklarheit des
Alters einer abgebildeten Person erhebliche Probleme.
@152 Die Hustler GmbH hat bereits Verfassungsbeschwerde gegen § 184c eingelegt
http://www.pornoanwalt.de/wp-content/uploads/2008/11/hustler_pr_3208_verfassungsbeschwerde-2.pdf
der hustler legt offenbar verfassungsbeschwerde ein!
http://www.pornoanwalt.de/?p=51
das wird in der branche wellen schlagen,denn die meisten haben noch gar nicht gemerkt,was da im busch ist.
oops-da war der lasse to late
eben im heise-ticker gelesen,daß spd und cdu sich beim bka-gesetz incl. onlineüberwachung "geeinigt" haben-das passt doch perfekt zum neuen §184c,wo demnächst millionen von bundesbürgern vollkommen ahnungslos in konflikt mit geraten können!
Ich wollte das hier nochmal ansprechen:
http://www.hinternet.de/comic/artikel/alpha.php
http://www.comic.de/neues/schnurrer.html
Mit dem neuen Gesetz könnten ähnliche juristische Amokläufe auch wieder passieren, oder ?
Die Anfrage von @150 auf http://abgeordnetenwatch.de/sabine_baetzing-650-5812%E2%80%93f150825.html#frage150825 finde ich garnicht schlecht. Hab mich mal als Interessierter eingetragen. Email und Vorname reichen.
Stell dir vor in ein paar Tagen erwarten nicht 3 sondern 300 oder tausend eine Antwort.
Abgeordnetenwatch.de könnte ein schöner Hebel werden, wenn man ihn nachdrücklich nutzt.
@14o Dieter Gieseking und @ alle:
Sicherlich bin auch ich Gegner dieser neuen Regelung, trotz der Aktivitaeten einiger Engagierter scheint aber wenig Aufruhr im volk zu herrschen.
Man sollte allerdings auch sagen: wenn sie wirklich der echte Dieter Gieseking sind, ist das von Ihnen angestrebte Schutzalter nicht 14 oder vielleicht 12 (hierfuer gaebe es sicher Argumente), sondern 0. Als Gegner der neuen Gesetze sollte man sich vielleicht nicht gemein machen mit Funktionaeren der Kindermissbrauchsbewegung.
@130: Meine Sicht der Dinge ist die, dass wir uns in einer Gesellschaft missgebildeter Toleranz befinden. Dies hat einen logischen Werteverfall als Folge, da sich niemand mehr "einschränken" möchte bzw. kann. Entweder wir entscheiden uns irgendwo mal eine klar Grenze zu ziehen, weil es diese definitiv noch nicht gibt – oder wir machen so weiter, lassen unseren Trieben freien Lauf und spielen weiter den Toleranz-Apostel. Irgendwann existieren dann Videospiele wo man als Päderast Spielplätze unsicher macht, und der eigene Sohn heiratet einen leibhaftigen Esel. Da sie sich ja lieben und niemand zu Schaden kommt, könnte man doch auch hier Toleranz zeigen. Ich meine wenn der Esel wenn er von einem Menschen "bestiegen" wird und ein fröhliches IIAAH! jauchzt, dann steht der Liebe zwischen Mensch und Tier doch nichts mehr im Weg, oder? Wollen wir die Grenze erst ziehen wenn´s zu spät ist? In den letzten Jahren sind viele wichtige Dinge geschehen, um die Sexualität aus ihrer düsteren Ecke zu holen, keine Frage – aber irgendwann ist das Bild überbelichtet – von einem Extrem ins andere. Vielleicht stellt man sich am besten mal vor, das junge Ding da in der GangBang-Produktion mit 30 älteren Herren wäre die eigene Tochter, rein hypothetisch…
Moral scheint heutzutage ein böses Wort zu sein. Mich erfüllt sie mit Stolz, und wenn sie sich in der Gesellschaft nicht mehr bewährt, dann hab ich wohl verloren ;-)
Zum Beitrag 156 von lawblogleser: Welche Voraussetzungen muss man eigentlich erfüllen, um Staatsanwalt werden zu können? Dem Augenschein nach reicht ein halber Rohrschach…
@158(carlo) "…Funktionaeren der Kindermissbrauchsbewegung."
Ach was, sowas gibt es? e.V.?
160(Björn_Berlin) Lesen Sie bitte noch mal aufmerksam den Artikel Nr. 130 (von R.B.). Und dann nochmal. Moral ist nicht notwendig ein böses Wort. Der Mensch neigt nur eben dazu, die ihm anerzogene Moral nicht mehr zu hinterfragen; sich also "moralisch" auch nicht in eine Richtung, die der *Vernunft* Tribut zollt, weiterentwickeln zu *wollen*. Die "Anlage zur Moral", wie Adorno so hübsch zu formulieren wusste, hat archaische Funktionen, die zu erörtern hier der falsche Ort ist. Nur soviel: Sie (die Anlage, nicht die Moral) dient dem Fortkommen der Menschheit. Ihre "Wünschbarkeiten" aber nicht.
Sie vertrauen mehr auf das *Gefühl* ihrer Grosseltern, denn auf Ihren Verstand oder besser, einer Instanz der Vernunft. Und wenn Sie wirklich an einer "besseren Gesellschaft" interessiert sind, dann denken Sie mal tief darüber nach. Lesen Sie. Und denken Sie. Reflektieren Sie. Wahrscheinlich aber sind Sie religiös, nicht wahr? Dann ignorieren Sie mich bitte und wünschen Sie weiter.
@160: Wieder agieren Sie mit *Ihrem* persönlichen Empfinden. Warum sind Sie so davon überzeugt, daß *Ihre* Ansicht über allen anderen zu stehen und als moralische Meßlatte zu dienen hat?
Wenn das junge Ding da in der Gangbangproduktion sich mit 30 älteren Herren vergnügt, dann sollte man eher hinterfragen, warum sie das macht:
- weil sie das Geld braucht und einen schönen Körper zu verkaufen, schon immer die einfachste Möglichkeit für eine Frau war. Solange sie volljährig ist, soll sie das gerne tun können, wenn sie diesen Weg beschreiten will.
- weil sie es tatsächlich genießt — soll im Pornolager nicht unbedingt selten sein — und ihr Hobby zum Beruf gemacht hat.
- wäre es meine Tochter, würde ich mir nur Gedanken machen, wenn ich es zufällig über dritte erfahren müßte und nicht von ihr selbst. Wenn es ihr Wunsch ist, sich derlei zu verdingen, soll sie es meinethalben tun, aber bitte auf maximale Sicherheit achten.
Wichtig ist hierbei einzig und allein, daß sie dies (a) im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und (b) ohne Zwang tut. Dem ist durch die bisherige Gesetzeslage ausreichend Genüge getan.
Mich erfüllt das Wort "Moral" nicht mehr mit Stolz, weil es stets als Hebel dafür mißbraucht wird, eigene — teils höchst verschrobene — Ansichten der Allgemeinheit als Richtlinie unterzuschieben.
Ein "Werteverfall" findet übrigens *immer* statt aus Sicht der gestrigen Generation. Meine Großmutter konnte sich gar sehr über das Wort "geil" echauffieren und daß sich die Jugendmode, je nach Ausprägung, irgendwo zwischen Müllhaufen und Dirne bewegt.
Früher gab es "Porno" nur in schmuddligen Sexshops und über einschlägige Adressen. Heute kann sich das nicht nur jeder herunterladen (und tut es offenbar fleißig, anders läßt sich die Vielzahl der Seiten nicht erklären, ihre Moralvorstellung wird somit bereits von der Wirklichkeit konterkariert und als Einzelmeinung, definitiv nicht als Volksempfinden, herausgestellt), sondern die Sexshops machen sich auf, den Schritt vom Schmuddelimage hin zum "Wellness-Erlebnis" zu machen — und spricht dabei, erstaunlicherweise, wie Sie finden sollten — *insbesondere* die Frauen an.
Dieses Trends können Sie Sich gerne *für sich* erwehren — es gibt da in entsprechenden Kreisen den von äußerster Toleranz geprägten Spruch "alles kann, nichts muß" — aber bitte machen Sie doch *Ihre* Moralvorstellung nicht anderen zueigen.
Zum Päderastenspiel und der Zoophilie: Das waren nun wirklich zwei komplett merkbefreite Beispiele und eine typische FUD-Strategie. Zumal auch Sie die Wirklichkeit längst widerlegt hat, denn *trotz* der Zugänglichkeit von pornographischem Material unterschiedlichster Couleur sehen wir in den Straßen keine Zunahme von Vergewaltigungen, Kindes- oder Tiermißbrauch. Selbst die Fetischabteilung ist nicht zum ständigen Bild des Alltags geworden und wir es finden auch keine Spontankopulationen zur Mittagszeit auf dem Dorfbrunnen statt.
All das müßte rein statistisch längst eingetreten sein, wenn Ihre Idee vom moralischen Verfall auch nur halbwegs tragfähig wäre, denn eines ist sicher: der Konsum von pornographischen Material *ist* explodiert in den letzten 10 Jahren. Insbesondere im und dank des Internets.
@162: Besser hätte man es nicht formulieren können. Im Übrigen sollte man ein Gesetz nur dann erlassen, wenn hierfür ein Bedarf besteht. Die von Ihnen aufgezeigte Kriminalstatistik im sexualstrafrechtlichen Bereich macht deutlich, dass absolut NULL Bedarf an diesem Gesetz besand. Es sind die Moralapostel, zu denen sich unsere in wirklich wichtigen Fragen (s. Gesundheitsreform) unfähigen Politiker aufschwingen, die mit derartigen Gesetzen sich ein Denkmal zu schaffen erhoffen. Nur in diesen "schein-moralischen" Bereichen können sie sich noch profilieren. Anstatt sich dem Problem der Zwangsprostituion anzunehmen, wird lieber mit Moralzeigefinger gewunken und mal wieder ein Gesetz mit der heißen Nadel zusammengstrickt. Gleiches gilt übrigens für das BKA-Gesetz.
Der Worte sind genug gesprochen…
Wir brauchen auch in Deutschland wohl einen Obama-Typen, aber dazu müssten wir das politische System aufbrechen.
@148 PPP : "Wo ist in dem neuen Gesetz die Formulierung “Scheinjugendliche” zu finden oder zu interpretieren ?"
Zum Beispiel in der bisherigen Rechtsprechung zu Scheinkindern und der eins-zu-eins Übernahme der Formulierungen. BGH: 27.06.2001: "Das Tatbestandsmerkmal des § 184 Abs. 3 StGB “sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand haben” liegt stets vor, wenn die Person des tatsächlichen sexuellen Mißbrauchs ein Kind ist. In den übrigen Fällen kommt es auf die Sicht eines verständigen Betrachters an".
Siegfried Kauder sieht das in http://abgeordnetenwatch.de/siegfried_kauder-650-5724–f119067.html#frage119067 so : "Die Strafbarkeit der Verbreitung pornographischer Schriften, deren Darsteller Erwachsene mit jugendlichem Erscheinungsbild sind ("Scheinjugendliche"), entspricht den übrigen Vorschriften gegen Pornographie. In Grenzbereichen ist dabei auf das jugendliche Erscheinungsbild des Darstellers abzustellen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um die Darstellung eines tatsächlichen, wirklichkeitsnahen oder eines fiktiven Geschehens handelt. Strafgrund ist nämlich nicht nur der Darstellerschutz, sondern auch der Schutz der Konsumenten (vor allem von Jugendlichen) vor schädlichen Inhalten und dem Nachahmungseffekt. Nach dem EU-Rahmenbeschluss muss die Verbreitung fiktiver Pornographie strafbar sein [siehe Art. 1 Buchstabe a) iii)]. Einen nachvollziehbaren Grund dafür, die Verbreitung von pornographischen Computeranimationen und Zeichentrickfilmen unter Strafe zu stellen, nicht aber die Verbreitung von Pornographie mit Scheinjugendlichen als Darsteller, gibt es nicht. Daher wurde auch nicht von der Ausnahmemöglichkeit des Rahmenbeschlusses [Art. 3 Abs. 2 Buchstabe a)] Gebrauch gemacht."
( btw: Merke: Heute braucht man keinen Grund, etwas unter Strafe zu stellen, sondern einen Grund, etwas NICHT unter Strafe zu stellen. Merke: heute werden Strafnormen nicht mehr von einem Parlament beschlossen, sondern von einem Ministerrat, einem Organ der Regierungen. Gewaltenteilung ade! )
Nicht klar ist mir, ob bei "Scheinjugendlichen" automatisch nur wirklichkeitsnahes Geschehen vorliegt, da "sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen unter 18 Jahren" nicht tatsächlich stattgefunden hat.
ok hab nicht alles gelesen,
aber bei amerikanischen pornos mit solchem inhalt der hier unter strafe gestellt wird, kommt vorher immer nen text, das alle darsteller über 18 sind, das sollte doch auch hier in dtl. genügen um nicht gleich strafbar zu werden…
ansonsten ist der normtext ziemlich schwammig
@162 "es finden auch keine Spontankopulationen zur Mittagszeit auf dem Dorfbrunnen statt."
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,586850,00.html
und werden dann, wenn man "Pech" hat, als "sexueller Missbrauch von Kindern durch sexuelle Handlungen vor Kindern" verfolgt.
Ich muss das korrigieren: Nicht nur "sexuelle Handlungen" in Form pornographischer Schriften sind als Bestandteil von Schriften gesetzeswidrig, sondern auch "sexuell aufreizende Darstellungen."
Es ist also nicht nötig dass das ganze irgendwie pornographisch ist. Wenn sich eine 17jährige im Bikini rekelt ist das also durchaus auch "jugendpornographisch".
Jetzt ist natürlich auch die Frage, ob die bisher legale nicht-pornographische Darstellung sexueller Handlungen von Kindern unter "Kinderpornographie" (§184b StGB) fällt. Wenn man zu dem Ergebnis kommen sollte könnte der "Sexreport" von Pro7 eventuell juristische Probleme bekommen…
Besonders lustig finde ich ja: Wenn man die Jugendpornographie als 17jähriger selbst herstellt darf man sie besitzen, bekommt man sie als 17jähriger nur durch die Freundin in Eigenproduktion dann übergeben ist es strafbar. Klingt bescheuert, ist es auch.
@162
"… es finden auch keine Spontankopulationen zur Mittagszeit auf dem Dorfbrunnen statt."
Da die Moral – laut deiner Ausführungen – durch die Vernunft korrigiert werden sollte, stellt sich allderings die Frage, warum das so ist.
Das mag in Teilen natürlich daran liegen, daß das nicht viele Menschen mögen, aber es liegt halt im größten Teil vermutlich daran, daß man das einfach nicht darf.
In wie weit das so vernunftsmäßig zu rechtfertigen ist, lasse ich mal so dahin gestellt.
"Rübe ab" wurde übrigens auch nicht aus Vernunftgründen abgeschafft, sondern aus Überzeugung, daß es falsch ist, ein Leben zu beenden und – neben anderem – auch der Überzeugung, daß man sich nicht auf dieselbe Stufe stellen sollte, wie der Täter.
Noch moralischer geht es eigentlich kaum.
Merke: Mit Vernunft ist Moral nicht zu korrigieren, es braucht auch eine gehörige Portion Selbstreflexion und Weitsicht – vor allem braucht es aber neben der nötigen Toleranz den anderen zu lassen, auch die nötige Standfestigkeit den anderen eben nicht zu lassen, weil es einem nicht gefallen würde – warum auch immer. Letztlich geht es immer um Emotionen und Gefühle.
@165 alter mann: Nein, wenn es nach Jugendpornografie aussieht, ist es Jugendpornografie, da ist das tatsächliche Alter der Darsteller egal und noch egaler sind die Angaben des Herstellers, ob die Darsteller über 18 sind oder nicht. Man denke auch an realistisch aussehende Computergrafiken, da gibt es nichtmal Darsteller, die ein tatsächliches Alter haben könnten.
@167: Christian Unger: Wieso meinst du, dass der Begriff pornografisch bei Jugendpornografie sogar noch weitergehender ausgelegt werden soll, als bisher bei Kinderpornografie? In der Begründung in der beschlossenen Ausschussfassung 16/9646 Seite 38 steht es ja nun sogar ganz explizit anders drin: "vergröbernde Darstellung des Sexuellen unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge" und es soll an die bisherige Rechtsprechung zu "pornografisch" angeknüpft werden.
Zwar kann Posieren als sexuelle Handlung gedeutet werden, aber "Im Bikini rekeln" würde wohl noch nicht darunter fallen. Wie auch immer, darüberhinaus wäre es nicht pornografisch?
Ich wollte gerade auch auf das hinweisen, was #165 schrieb:
Wenn am Anfang eines Films/Bilderalbums auf die Volljährigkeit der Darsteller und das Vorhandensein einer demensprechenden Dokumentation verwiesen wird, kann der "verständige Betrachter" doch wohl kaum eine Minderjährigkeit annehmen, oder?
@169
Ach, da findest Du irgendeinen verblödeten Richter, der dann bestimmt, daß der Alstersatz in einer bestimmten Größe rot erleuchtet quer durch die ganze Szene blinken muß, weil der Betrachter bei den dicken Hupen den Verstand eh verlöre …
Also ich arbeite genau in dem Bereich – 18jährige und älter auf jung gemacht im Aktbereich. Ästhetisch; künstlerisch. Nun war es das wohl mit dem Job und für einige Models von mir … leben ab nun von Harz 4 oder wie!? KRASS
UND: Ein Schriftzug der garnatiert die Person ist über 18 bringt gar nichts. Es zählt ab nun das AUGENSCHEINLICHE!!! Und dies liegt im Ermessen des Richters. SPRICH: Wenn des Fotografen Nase nicht gefällt sieht sie wie 17 aus und wenn der Fotograf ok ist sieht sie wie 20 aus … TOLLES GESETZ!
Und die Pornobranche… Millionen DVDs die im Handel sind … was ist nun damit? Wird das Gesetz so gekocht wie es geschrieben wurde … dann bitte jeden Knast 10 Etagen anbauen….
Ander Länder … bessere Sitten ;-)
Andere Länder haben den EU-Rahmenbeschluss zum Teil wesentlich sinnvoller, einschränkender und realitätsnäher umgesetzt. Dort ist die Absicht des Gesetzgebers oftmals tatsächlich nur, die wirklich sehr problematischen Fälle aus dem Bereich der Jugendpornographie zu verfolgen, die man mit den bisherigen gesetzlichen Regelungen nicht greifen konnte.
Selbst im eigentlich sehr konservativen Österreich (wo das neue Gesetz dennoch schon zu einigen Schwierigkeiten geführt hat) hat man im Gesetz einen sehr wichtigen Ausnahmetatbestand eingebaut, der in Deutschland leider fehlt.
Personen ab 14 Jahren! werden dort glücklicherweise für von sich selbst hergestellte Aufnahmen nicht verfolgt. Gleiches gilt für die Partner und Ex-Partner dieser Personen. Somit dürfte es bei zumindest bei privaten Aufnahmen des Partners auch das Problem der Scheinjugendlichkeit fast nie geben.
Der österreichische § 207a StGB besagt in Abs. 5 Folgendes:
Nach Abs. 1 Z 1 und Abs. 3 ist nicht zu bestrafen, wer
1.eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person mit deren Einwilligung und zu deren eigenem Gebrauch herstellt oder besitzt oder
2. eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person nach Abs. 4 Z 4 zu seinem eigenen Gebrauch herstellt oder besitzt, sofern mit der Tat keine Gefahr der Verbreitung der Darstellung verbunden ist.
Aber in Deutschland macht man ja wieder alles gründlich und hundertfünfzigprozentig. Typisch deutsch halt ;-).
Und es möge sich bitte niemand auf den Schlips getreten fühlen, wenn ich in diesem Zusammenhang sage, dass fast kein anderes Volk/Land im ehemaligen Ostblock den Sozialismus (im negativen Sinne) so perfektioniert hatte, wie die Deutschen in der DDR.
@ UV
Ich weiss, dass ist etwas OT:
Was ist eigentlich aus Mikado geworden?
läuft das immer noch?
Kann man so einen Prozeß eigentlich an seine Enkel vererben?
Wie ist der Stand?
Viele Grüße
Ich vermute mal, daß die Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen sich als erstes gegen die richten werden, die tatsächliche Jugendpornographie besitzen. Also zahlreiche SEVENTEEN Videocassetten und vor allem Magazine vor 1999, etliche Color Climax Teenage Serien bis 1987, viele kleine Labels aus Skand., m.E. Bel/NL usw.
Da die ersten beiden genannten Firmen in Europa rund 20 Jahre Marktführer waren, haben sie da sehr viel zu tun. Sicher wird man sich auch noch einmal die Unschuldigen der Aktion "Himmel" ansehen, denn diese Schmach wird der Vollzugsapparat nicht auf sich sitzen lassen.
Diese neuen § sind so weit gefasst, der Radius zur Kinderpornographie, pardon "Jugendpornographie" wird so weit gezogen, daß man damit praktisch jeden wegen irgendetwas anklagen kann, und wenn es nur die alte SAT1 Fernsehaufnahme von 1994 ist, wo man den dritten unzensierten Schulmädchenreport aufnahm und diese Videocassette längst vergessen hatte. Oder alte Zeitschriften im Keller, über die dann LKA Beamte stolpern.
Nein, ich meine nicht "Lolita", sondern "Neue Revue", "Playboy", "Praline" – die hatten bis etwa 1990 noch 16/17 jährige Modelle. Mal in die BRAVO der 70er Jahre geguckt ?
z.B. " Lehrer und Schüler nackt im Schullandheim, sexuelle Erfahrungen mal ganz anders".
Nein, einen solchen Parapgraphen hätte man in der DDR Gummiparagraph genannt. Über diese Form der Kriminalisierung breitester Bevölkerungsschichten regte man sich zurecht auf.
Die Besiter alter Zeitschriften haben noch eine Gnadenfrist.
Aber sie wird man sich erst dann stürzen, wenn die Kinderpornographen, pardon "Jugendpornographen", hinter Schloß und Riegel sitzen. Da die deutschen § jetzt sogar strenger als in Schweden sind, verbietet sich die Anspielung auf schwedische Gardinen.
Dubiose "Kinderschutzvereine" fordern noch härtere Strafen.
Denn der Nachschub an Tätern darf nicht abreißen. Die BILD Zeitung fordert dies ja täglich auch.
Hmm, war da nicht kürzlich ein erotisches Nacktfoto einer 13-jährigen in der Bildzeitung ?
Die Orwellsche Gleichung heißt ab heute :
Kinderpornographie = Jugendpornographie = ?
Das "?" kann jeder für sich selbst beantworten.
@ UV
So sehr ich Ihren Blog schätze, es fehlt eine
Funktion zum editieren der eigenen Beiträge:
Es gibt Rechtschreibfehler, die sind läßlich, und gibt solche, die tun dem Auge weh…
(und das, obwohl die Rechtschreibung durch die "Reform" meiner Meinung nach unverbindlich geworden ist)
@ 176 Caroline Kaiser
Das glaube ich nicht; erstmal wird nichts passieren.
Dieses Gesetz wird als Verhandlungsmasse im Rahmen von Zufallsfunden eingesetzt.
Nach dem Motto: Wir haben zwar nicht das gefunden, was wir suchten, aber wenn Sie keine Ruhe geben sollten, werden wir das uns die Bilder auf dem Computer mal genauer anschauen, (und man weiß nie, wie der Richter entscheidet…)
Grundsatzentscheidungen und Rechtssicherheit wären tödlich für den Zweck des Gesetzes.
Was die Pornographiedefinition bei UNTER 18-jährigen betrifft, wird diese kaum mehr die des BGH sein, sondern eine europäische Defn., die wesentlich strenger ist.
D hat ja mit dieser EU Richtlinie auch die Cyber Crime Convention ratifiziert, die Pornographie bei unter 18-jährigen ( einige Länder haben ein niedrigeres Alter wie 16 ausgehandelt, z.B. die Schweiz )viel strenger definiert als bei ÜBER 18-jährigen.
Will und kann jetzt hier nicht die über 100 Seiten der CCC verlinken, empfehle aber das Buch:
"Kinderpornographie und Internet", von Korinna Kuhnen, Hogrefe Verlag 2007, welches sich speziell mit dieser Problematik der unterschiedlichen Definitionsweisen befasst.
Die EU hat übrigens nur deshalb das Recht hier in die Hoheit der Länder einzugreifen, weil sie den Bereich Kinderpornographie der "organisierten Kriminalität" zugeordnet hat. Selbst beim Delikt KP ist dies nur selten der Fall, meinetwegen kann man dies wegen der Schwere der Verbrechen noch vertreten, aber sie zieht den Bereich KP trickreich bis zur Vollendung des 18.Lebensjahrs. ( Genau wie in den USA ).
Einige Länder wie ÖST und D haben dann den Straftatbestand der "Jugendpornographie" erfunden, um die JP wieder von der KP abzugrenzen. Überwachungsmaßnahmen, z.B. der anvisierte Bundestrojaner, werden sich aber auch auf JP erstrecken, denn in diesen § wird KP wieder als "bis zum 18.Lebensjahr" definiert. Dies ist die aktuelle Definition der EU.
Die Väter dieser Reform sind im US Justizministerium zu finden.
Zum Kunstbegriff, der wird – wie jetzt auch – noch einige wenige Freiheiten zulassen. So wäre Lolita ja schon jetzt eigentlich illegal, wie Fanny Hill auch. Diese Bücher waren früher ja auch in vielen Ländern verboten. Bei diesen Literaturklassikern wird man von einer Kriminalisierung absehen, obwohl man in den USA schon selbst dies erfolglos versuchte, aber bei neuen Romanen und Filmen wird man nicht so kulant sein, denn eine Neuerscheinung ist ja kein Klassiker.
Und Kunst ist immer relativ. Ob Hamiltons Filme jetzt noch als Kunst durchgehen, wie in den 80ern und 90ern vor US Gerichten, ist auch zu bezweifeln.
"Das glaube ich nicht; erstmal wird nichts passieren."
@GxS: Genau dies haben Freunde und Geschäftspartner von mir auch gedacht, bis sie dann Besuch bekamen.
Sie hatten das Pech in Österreich zu leben und zu arbeiten.
In D ist die Anzahl der HD sogar prozentual noch größer als in ÖST, da die Justiz bei euch so überlastet ist, daß die "Einzelfallprüfung" fast nie mehr stattfindet.
Der sogenannte "Richtervorbehalt" ist nur eine fast schon automatisierte Signatur, nicht mehr.
Eine HD bekommt man in D sehr schnell, gerade wenn man im Bereich Video oder Sexshop oder Super8 arbeitet.
Wer ( natürlich nur legale ) Pornos auf Super8 verkauft, der ist prinzipiell schon verdächtig.
Viele sind dadurch ruiniert worden, weil sie teilweise bis zu 2 Jahre auf ihre Ware warten mußten. Wenn der deutsche Staat also schon JETZT nicht genügend manpower hat, um immerhin zügig die beschlagnahmten Filme auszuwerten und dies ewig dauert, weshalb wird dann immer mehr und immer mehr beschlagnahmt ? Dann bricht ja bei den neuen § alles zusammen. Da aber die "Öffentlichkeit" hier "die Härte des Gesetzes" einfordert, rechne ich nicht mit einem pragmatischen Vorgehen des Apparats.
Der § 184c n.F. StGB scheint mir auch gegen die bisher noch nicht verbindliche Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu verstoßen. Sollte diese einmal verbindlich werden, könnte die Europäische Union Deutschland dann wohl wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verklagen.
Denn als 18-Jähriger werde ich für etwas verfolgt, was ich als 17-Jähriger absolut straffrei tun konnte. Das StGB selbst kennt aber eigentlich nur die Strafunmündigkeit und lediglich über das Jugendgerichtsgesetz (JGG) sind dann Strafmilderungen/Strafverzichte im Rahmen eines Gerichtsverfahrens möglich. Das JGG kann aber auch für Personen bis 21 Jahre angewandt werden. Somit wäre der Absatz 4 des § 184c n.F. StGB eine altersdiskriminierende Vorschrift.
Bliebe zu hoffen, dass der Gesetzgeber aufgrund der dann erneut notwendigen Diskussion das Gesetz nicht weiter verschärft, sondern beispielsweise die österreichische Lösung übernimmt. Dort herrscht Straffreiheit bei einvernehmlicher Herstellung ab einem Alter von 14 Jahren bei privaten Aufnahmen.
Der Artikel II-81 der EU-Grundrechtscharta hat übrigens folgenden Wortlaut:
Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.
@177
die leitmedien werden dann als schlagwort wohl noch den gemeinen "jugendschänder" begriff kreieren!
ich wette daß dieses zuerst bei bild,stern,spon oder welt passiert!
ich befürchte sehr,daß echter kipo mit "jupo" von den medien der einfachheit halber in einen topf geworfen werden mit fatalen konsequenzen für die davon möglicherweise zu unrecht (jupo)betroffenen!
…
auch uk(england)hat bei der sogenannten glamourgirl/page 3 girl fotographie lange zeit modelle ab 16 jahren akzeptiert-in deutschland`s softerotikkioskausgaben wurden die dann millionenfach(gesamtauflagen)verbreitet.
ein gewisser jacques bourboulon wurde millionenfach von beate uhse/orion verbreitet.
traci lords softerotikserien ebenfalls millionenfach in spät80iger/90iger/2000+ praline,wochenend,sexy,beate uhse/orion ect. verbreitet.
von david hamilton`s bildbänden wurden wohl zwischen 1-2 millionen in deutschland verkauft.
im bereich der vintageerotikliteratur gibt es viele olympia press sammler-die dürften auch massive probleme bekommen.
überhaupt die erotika und pornsammler…?
der pinup und aktfotographiebereich der moderne dürfte massive probleme bekommen.
ich schätze das durch den neuen $184c in deutschland 15-25 millionen bürger betroffen sein könnten.(z.b. normales browsen auf legalen! pornoseiten,portalen,besitz von harmloser aber interpretierbarer magazine ect.)
ich hoffe dann mal,falls es zu operation himmel ähnlichen razzien demnächst kommt,daß sowohl staatsanwälte(den herrn vogt mal ausdrücklich ausgenommen) als auch richter genug gesunden menschenverstand haben die absurdität dieses hirnlosen gesetzes sofort zu erkennen.
hoffe das hustler deutschland wirklich ernst macht mit der verfassungsklage und sich andere dem auch anschließen.(es braucht eine initiative/zusammenschluß ähnlich der vorratsdatenspeichungmassenklage)
die gretchenfrage lautet:
wieso wird ein gesellschaftlich anerkannter konsens der letzten gut 40 jahre bezüglich erotika ohne not und sinn mit nachträglicher illegalität behaftet?
Was meinen Sie wie viele unschuldige Kinder und Tiere dadurch gerettet werden, dass Bilder wie diese illegal sind?
http://populationpaste.com/blog/2006/04/23/gorenography/
@181 Nachdenklicher
Zur Altersdiskriminierung: Kann man durchaus so sehen. Wenn sich ein Pärchen 17/18 bei gemeinsamen Aktivitäten filmt, darf der 17-jährige die Aufnahmen behalten (auch wenn er volljährig wird), der 18-jährige nicht. Aber ich sehe die Altersdiskriminierung darüberhinaus andersrum noch viel deutlicher: Während ein 18-jähriger seine Sexualität auch durch Medien ausüben darf, darf es ein ebenso reifer 17-jähriger nicht, auch nicht mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten. In unserem Grundgesetz fehlt in Artikel 3 das wichtige Verbot der Altersdiskriminierung leider.
182 schrieb:
[...]ich befürchte sehr,daß echter kipo mit “jupo” von den medien der einfachheit halber in einen topf geworfen werden mit fatalen konsequenzen für die davon möglicherweise zu unrecht (jupo)betroffenen!
[...]
Meine Prophezeiung:
Deine Befürchtung wird eintreten d.h. die Medien werden nicht zwischen den beiden Paragraphen unterscheiden, statt dessen werden die Meldungen wie folgt lauten: "xxxxxx Konsumenten von Kinder- und Jugendpornographie ermittelt, xxxxx Hausdurchsuchungen, xxx Terrabyte Daten, xxx CD, Video, Filme usw. beschlagnahmt.
Aufgrund dieses Anstiegs müssen der §184b und §184c StgB noch weiter verschärft werden, Internetseiten gesperrt und besser Überwacht werden…." eine Merck, Kauder oder anderen Arsch wird sich schon finden der Forderungen stellt…
Ende vom Lied wird sein, daß Medien die Kinder und Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen auch noch ins StgB reinkommen (bis jetzt steht das nur im JMStV).
bombjack
Die Befürchtungen bezüglich der journalistischen Gleichsetzung von Jugendpornographie = KP sind ja z.B. in ÖST schon längst eingetreten. Man lese sich nur mal die Artikel in der dortigen Boulevardpresse durch. Der Witz ist, die meisten glauben, und so wird es dort auch dargestellt, daß diese Gesetze dort schon immer so waren. ( Kinderpornographie = unter 18-jährige ).
Aber auch ÖST hatte bis zu dieser EU Reform die dt. Altersgrenze von 14. Und auch die USA hatten bis 1979 16 als Mindestalter, dies wird aber heute gerne verschwiegen. Die USA hatten das "Glück", da erst ab 1979 langsam die Videowelle – damals noch Betamax – anrollte, während in Europa ja Pornovideos schon ab 1974 erhältlich waren, denn wir hatten verschiedene Videosysteme ( VCR, LVR, SVR ) vor VHS/Beta, die es in den USA nie gab. Außerdem darf man die enorme Verbreitung von Super8 Pornos, die in Europa bei Privatpersonen viel verbreiteter waren als in Nordamerika, nicht vergessen.
Es könnte sich als recht nützlich erweisen, den Vätern und Mütter dieses Gesetzes etwas näher ins Handtäschchen zu schauen – was bewegt sie denn wirklich? Hier wird seitens der Kritiker meist oberflächlich und ungerecht geurteilt – etwa was die großen Kirchen angeht, die nun wirklich nicht hinter dem neuen Jugendpornogesetz stehen.
Die Argumente etwa von Frau Dr. Milva Bosbach (die oben im Lawblog-Kommentarforum nach der von mir in einer Anwandlung von Milde angewandten verfremdenden Namensversion "Bosberg" bezeichnet worden ist) scheinen auf Anderes hinzudeuten.
Als Entdecker der "Badehose der Frau Dr. Bosbach" sehe ich mich in der Verantwortung, da nun auch etwas Gedankenarbeit beizusteuern, wer mag, kann das heute abend, so Gott will, dann hier nachlesen: http://jugendpornographie.blogspot.com/
Ich sag euch mal ganz ehrlich, wie mich das alles betrübt in den letzten Jahren…
Ich sah die Entwicklung kommen (btw. – sie ist schon da-), wie sie uns schon seit Jahren prophezeit wurde, nur schenkte damals diesen Leuten keiner einen Glauben.
Bevormundung, Kriminalisierung und Angstverbreitung sind die Maschen unserer Regierung. Es wird uns Terror verkauft, der im Eigentlichen von der Regierung ausgeht. Die USA hat es uns ja vorgemacht.
Und "zum Schutze der Bevölkerung" nehmen immer noch viele Bundesbürger Gesetze leichtfertig hin, weil sie diesen Schmarrn immer noch glauben. "Ich hab ja nix zu verbergen, also kümmerts mich nicht" ist immer noch eine vielfache Einstellung vieler unter uns. ABER: JEDER, absolut JEDER hat was zu verbergen und das weiß unser Staat.
Ich erinnere mich sehr gut an meine Verhandlung vor ein paar Jahren, wo ich wegen Verdacht des Besitzes von KiPo vor Gericht sitzen musste. Im Verdacht standen zwei!! Bilder, deren Darsteller (mein Anwalt musste lachen)in einem Fall weit über 20 waren (BoyCrush)und in einem Falle ein unter 18jähriger mit Schambehaarung. Im Gutachten hieß es:"……auf den Festplatten des Beschuldigten wurden aussschließlich pornografische Bilder und Filme mit Darstellern zwischen etwa 16 und 26 Jahren gefunden…"
Verfahren eingestellt. Nach heutiger Sicht würde ich mit diesem Material nicht mehr als "Unschuldiger" aus dem Saal gehen. Und da dieses Gutachten ja sicher noch in den Akten existiert, habe ich meine Pornosammlung einfach mal vernichtet. Löschen allein genügt nicht, da auch wiederhergestellte Dateien zum Besitz zählen.
Ich wäre jederzeit sofort dabei, wenn es um eine Verfassungsklage geht. Aber sollte das Glück eintreten, dass diese dann Erfolg hat, wird das nächste Gesetz folgen, was uns verwirrt und wütend macht.
MERKE: Der Staat hat schon immer Minderheiten benötigt, die er verfolgen kann. Sein Mittel: Die Presse/Medien dienen zur Denunzierung und Hetzjagd. Da waren es die Schwulen, dann die angeblichen Terroristen, dann Pädophile und jetzt die Ephebophilen (Liebhaber von Jugendlichen).
Die Regierung wird immer eine Minderheit finden, die es gilt, zu hetzen. Geld regiert die Welt.
In diesem Sinne: Ich warte auf das völlige Verbot von Pornografie und Internet und bin froh, wenn ich das alles irgendwann nimmer erleben muss….
Hi,
zufällig hielt ich heute den Spiegel vom 13.10 in der Hand. Dort gab es einen kurzen Artikel über Lily Cole (20), die sich für den Playboy auszog. Auf den Fotos posiert sie z.B. als Schulmädchen herausgemacht, deutlich jünger als 20 aussehend, mit Zöpfchen und Riesenteddy. Es wurde auch im Artikel von "Softporno" gesprochen.
Meine Fragen:
Bedeutet das neue Gesetz, dass sich mit dieser Verbreitung der Playboy strafbar gemacht hat?
Hat sich dann der Spiegel auch falsch verhalten, weil er das Thema diskutiert, sagt, dass es Softporno ist, sie jung aussieht und dann trotzdem das Skandalfoto zeigt?
Wie ist es mit Speigel/Playboyverteilern (z.B. DBA) und Besitzern können die nach strenger Gesetzesauslegung auch belangt werden?
Ich will das ja nicht ausführlich diskutiert haben. Meine Frage ist nur, ob ein "böswilliger" Staatsanwalt schon bei diesem Fall ein Verfahren einleiten kann, weil er das Gesetz so interpretiert.
Vielen Dank
[...]Ich will das ja nicht ausführlich diskutiert haben. Meine Frage ist nur, ob ein “böswilliger” Staatsanwalt schon bei diesem Fall ein Verfahren einleiten kann, weil er das Gesetz so interpretiert.
[...]
Kurz und Schmerzlos:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/7/7693/1.html
Wenn ein Staatsanwalt sich nicht zu blöde das zu verfolgen und nicht locker läßt, wird sich auch einer finden der das jetztige Gesetz so ausnutzt….
bombjack
@ 182 Lasse Braun
Genau das, was Du schreibst habe ich auch schon oft gedacht.
Es bräuchte hier genauso eine Initiative wie gegen die Vorratsdatenspeicherung. Vielleicht kann ja irgendjemand
eine Internetseite in der Form stoppt den § 184c StGB
erstellen.
Auch ich denke, dass fast jeder Erotik- und Pornobesitzer zumindest, wenn auch in der Regel wahrscheinlich zu Unrecht, des Besitzes von Jugendpornographie verdächtigt werden könnte. Deine Zahlen von 15 bis 25 Millionen halte ich daher für sehr realistisch.
@ 184 Donald
Da kann ich Dir nur zustimmen. Außerdem liegt eine Diskriminierung natürlich auch in all den Fällen der Scheinjugendlichkeit vor, die in Wirklichkeit aber nicht gegeben ist.
@ 188 John
Du hast Recht, niemand wollte in den vergangenen Jahren der Entwicklung glauben schenken. Erst ganz allmählich wachen nun einige Leute auf und merken, dass man hier weit über das sinnvolle Ziel des Schutzes junger Menschen hinausschießen will.
Interessant ist auch, dass sich Personen und Institutionen, die sich erfreulicherweise stark gegen Kinderpornographie im Internet engagiert haben, sich eher gegen dieses neue Gesetz aussprechen (vgl. z.B. der Heise-Verlag, der Mitinitiator der Aktion "Netz gegen Kinderporno" war).
Gerade heute kam im Fernsehen wieder ein Bericht über einen Fall echter Kinderpornographie. Hier hat jeder Ermittler meine vollste Unterstützung für seine Tätigkeit. Denn hier werden wirklich junge Menschen – oftmals für Ihr ganzes Leben – geschädigt.
Man muss das Ganze doch nur mal aus der Sicht der Menschenrechte sehen und dann weiß man recht schnell, in welchen Fällen man normalerweise strafrechtlich aktiv werden müsste und in welchen Fällen nicht. Das ist eigentlich eine Sache des gesunden Menschenverstands.
Ich sehe es auch so wie Du, John, dass hier versucht wird, Minderheiten mit etwas von der angeblichen Norm abweichenden Vorstellungen und Gefühlen im Bereich der Sexualität zu verfolgen. Oder sind es in Wirklichkeit sogar Mehrheiten? Es handelt sich bei diesen Personen auch keineswegs um für andere gefährliche Menschen oder Menschen mit wirklich bedenklichen, sehr abnormen Neigungen.
Nach den Homosexuellen, die es zumindest in Westeuropa endlich geschafft haben, nicht mehr wegen ihrer sexuellen Neigung verfolgt zu werden, versucht man nun halt Porno- und Erotikbesitzer zu verfolgen ohne wirklich klare gesetzliche Regelungen zu treffen. Eigentlich schlimm für einen Rechtsstaat wie Deutschland.
Und ich ziehe wirklich nur sehr, sehr ungerne Vergleiche zu irgendwelchen Diktaturen oder Unrechtsregimen … aber bei Vorratsdatenspeicherung, Besitzverboten, schwammigen Gummiparagraphen (nein, hier geht es nicht um Lack und Leder *lol*) fühlt man sich manchmal an solche Systeme und deren Methoden erinnert.
Nachdenklicher
Ich würde die Begriffe "Jugendpornographie" und alternativ "Scheinjugendliche" als Unwort des Jahres 2008 vorschlagen, schon allein damit dieses Problem noch länger in Erinnerung bleibt und nicht nächste Woche schon unter dem Teppich Schimmel ansetzt.
Der erste Begriff ist meines Erachtens deutlich an Kinderpornographie angelehnt und soll entsprechende Assoziationen hervorrufen. "Erwachsenenpornographie" gibt es schließlich nicht als Begriff.
Der vermeintlich sachliche Begriff "Scheinjugendlich" soll wohl übertünchen, dass es sich hierbei um eine völlig subjektive Einschätzung handelt. Wer "scheinjugendlich" ist und wer nicht, ist letztlich willkürlich.
Wenn soviel Wert auf tatsächlich und tatsächlichähnlich bzw. scheintatsächlich gelegt wird – genügt es dann nicht jeden Jugendporno mit – sagen wir – Einhörnern zu garnieren, die immerzu durchs Bild laufen, um jede Tatsächlichkeit gezielt zu dementieren?
Anfangs für die Konsumenten sicher gewöhnungsbedürftig, würde das Einhorn sicher bald zum Qualitätslabel – die Konsumenten würden gezielt nach "Einhornfilmen" suchen.
Brechtfans werden Chöre bevorzugen. :)
Ich möchte noch eine Kleinigkeit zum Thema Diskriminierung ergänzen. Neben der Diskriminierung wegen des Alters oder des Aussehens kommt sogar noch dazu, dass dieses Gesetz eventuell sogar dazu geeignet sein dürfte, Menschen wegen ihres Geschlechts zu diskriminieren.
Denn in der Regel sind erwiesenermaßen eher Männer Nutzer von bildlicher tatsächlicher Pornographie.
Ein Buch, in dem in erotischer Weise beschrieben wird, dass der gerade 18jährige sehr jung aussehende Mann sexuelle Handlungen durchführt, ist vollkommen unproblematisch. Denn hier wird klar ausgesagt, dass der Handelnde erwachsen ist. Erotische Romane werden wohl eher von Frauen gelesen.
Die 18jährige abgebildete jung aussehende Frau in einem Video hingegen kann einen Mann, der dieses Video besitzt, hingegen staatlicher Verfolgung aussetzen. Denn es ist niemals klar, ob die Darstellerin wirklich 18 ist, selbst dann, wenn es der Videoproduzent behauptet. Auf die Frage, ob der Mann dann am Ende wirklich verurteilt wird, kommt es bei dieser heiklen Thematik gar nicht mehr unbedingt an.
Im Hinblick auf den hinreichenden Schutz des engsten persönlichen Lebensbereichs eines Beschuldigten müsste daher bei dieser Theamatik eigentlich – auf Wunsch des Betroffenen -zumindest bei den Ermittlungen und im Gerichtsverfahren ausnahmsweise der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit gelten.
Abschließend noch ein Beispiel, um aufzuzeigen, wie absurd dieses neue Gesetz eigentlich ist. Ein Foto einer weit geöffneten nackten Vagina einer 18jährigen Frau, kann man wohl recht bedenkenlos besitzen. Denn die Scheide sieht anatomisch i.d.R. eindeutig aus, wie die Scheide einer erwachsenen Frau. Bei einem erotischen Aktfoto derselben Person könnte man, wenn sie insgesamt recht jung aussieht, hingegen möglicherweise Probleme bekommen.
Und nun darf sich jeder selber fragen, was er gegebenenfalls für problematischer hält – ein erotisches Aktfoto oder ein Bild einer gespreizten Vagina …
Von Minderheiten kann ja keine Rede sein, es ist ja kein Wunder, daß der Begriff Ephebophile ( Liebhaber von Jugendlichen ) völlig ungebräuchlich ist, selbst in der Sexualwissenschaft. Denn niemand würde z.B. einen Mann als sexuell gestört bezeichnen, der auf attraktive 16 oder 17 jährige junge Frauen steht. Er würde eher als sexuell gestört bezeichnet werden, wenn er NICHT sexuell erregt wäre.
Allerdings muß ich Vorrednern widersprechen, die alle § gegen KP an sich als berechtigt und in sich logisch ansehen.
Das Verbot virtueller KP, sogar selbstgeschriebener kinderpornographischer Texte, ist vielleicht moralisch begründbar, aber kaum plausibel juristisch zu begründen.
Es gibt keine Geschädigten und keine Opfer. Auch das Besitzverbot von KP wurde erst im Herbst 93 in D eingeführt. Davor waren Besitz und privater Tausch von KP legal, Kauf wurde nicht strafrechtlich verfolgt, Verkauf und kommerzieller Vertrieb wurden mit sehr geringen Geldstrafen abgegolten.
( Ab 100 DM – im mehrfachen Wiederholungsfall mal 2000 oder 3000 DM, die diese Händler manchmal am Tag verdienten )
Damals gabs auch Rechtsexperten, die eine pauschale Besitzstrafbarkeit ablehnten, denn der Besitzer hat ja als Konsument die Straftat nicht begangen. ( Siehe NJW 1992-93 )
Der Grund für die Einführung der Besitzstrafbarkeit, war eine Minimierung der zeitraubenden Ermittlungen, teilweise haben verdeckte Ermittler die Postfächer und Postschalter bewacht, um hier den Vertrieb nachweisen zu können. Denn viele KP Händler haben sich bei einer HD darauf berufen, daß sie die Filme nur besitzen oder ausschließlich für den Eigenkonsum gekauft hätten.
Das pauschale Besitzverbot hat hier die Ermittlungen enorm erleichtert, auch ( vor der Explosion des Internets ) den kommerziellen Markt in Europa fast trockengelegt, insofern habe ich das Besitzverbot im großen und ganzen begrüßt. Mittlerweile sehe ich dies differenzierter, bezogen auf das Altmaterial.
Weshalb wird jemand, der ein Dutzend alte Super8 KPs hat, die seit über 25 Jahren in seinem Keller liegen, fast genauso hart bestraft wie jemand, der sich Tausende von neuen Files aus dem Netz gezogen hat ? Die Gerichtsurteile werden, auch und gerade in den NL, aber auch in DK, hier immer undifferenzierter.
Es gab auch Wissenschaftler und Experten, die eine Freigabe des Altmaterials, bzw. eine Art Stichtagsregelung gefordert haben.
Bei der JP haben wir so etwas de facto in den NL und DK.
( Womit ich dies natürlich nicht gleichsetzen will, aber da der Gesetzgeber dies jetzt tut, will ich auf Lösungen hinweisen, die man auch auf echte KP anwenden könnte ).
Nicht vergessen darf man bei KP die Situation der Opfer, nicht vergessen darf man aber auch, daß dieses Altmaterial für viele eine Art Einstieg in die kriminelle Welt des Internets ist.
Auch Drogen, bzw. Ersatzdrogen sind ja im kontrolliertem Umfang legal. In den NL ist auch nach der Reform des §240ers, der Passus nicht geändert worden, der den Besitz von KP zu wissenschaftlichen, kriminalistischen und medizinischen Zwecken noch erlaubt. Soweit ich weiß, gibt es den auch noch in DK, aber sonst in keinem anderen europ.Staat. In Schweden gibt es allerdings auch für den Besitz von Unmengen an KP (bisher) nur eine Höchststrafe von 6 Monaten.
Die EU drängt auf eine Streichung dieser Sonderregel in den NL, mit Ausnahme der kriminalistischen Zwecke.
( DK hat noch gewisse Freiräume mit der EU verhandelt, die aber mit der Ratifizierung des EU Vertrags aufgehoben werden würden. Der Widerstand Irlands – die sich auch gegen die Pornographisierung ihres Landes wehren – hat paradoxerweise dazu geführt, daß gewisse Freiräume in der Pornographie in DK noch eine gewisse Zeit fortdauern können )
Diese Kriminalisierung würde aber selbst Sexualwissenschaftlern, Strafrechtlern, Journalisten, Politologen, Sexualmedizinern, Psychiatern usw.
die Arbeit enorm erschweren, bzw. sie wird völlig verunmöglicht.
Man kann aber ein so schwerwiegendes Problem wie KP nicht dadurch lösen, daß man es einfach im BKA oder EUROPOL Archiv absperrt und dort entsorgt. Neue Lösungsansätze und neue Wege müßten beschritten werden, die in einem Kompromiss zwischen der sexuellen Anarchie der 70er, sowie der Totalkriminalisierung heute liegen.
Beide Systeme, die sexuelle "Freiheit" auf Kosten der Kinder, als auch die völlig überzogene Moralgesetzgebung der USA, sind doch völlig gescheitert.
Weshalb dann nicht einen goldenen Mittelweg beschreiten, anstatt mit Vollgas in die Sackgase zu rasen ?
Diese Politik lenkt fatal vom Kern der Problematik ab.
Mit einer Verhundertfachung der Ermittlungsverfahren, sorge ich nicht für einen besseren Schutz der Kinder, sondern dafür, daß in der Flut der Fälle, Österreich läßt grüßen, wirklich gravierende Straftaten untergehen. Deshalb ist die Kritik von Heise für mich viel logischer, als der Applaus des Kinderschutzbundes und diverser anderer – darnter auch sehr dubioser – "Kinderschutz" Vereine.
Deren unausgesprochenes Ziel scheint darin zu liegen, den Radius der "Kriminellen" immer weiter zu ziehen, denn größere Fallzahlen bedingen größere Medienaufmerksamkeit, größere Spenden. Nur hat z.B. mein Vater auch größere Summen gespendet,
da er den Kampf gegen KP und den Schutz vor sexuellem Mißbrauch genauso sinnvoll findet wie ich.
Wenn aber ein Rollkommando des LKAs seine Playboysammlung beschlagnahmt, weil einige wenige Hefte durch diese Gesetzesreform zur "KP" mutiert sind, dann
sollten doch auch die letzten konservativen Scharfmacher aufwachen, die dieses Gesetz begrüßen.
Wie aber war die Antwort des SPD Innen- und Rechtsexperten Wiefelspütz ? " Werfen Sie diese Hefte ins Altpapier !"
Falls ein Zivilpolizist daneben steht, gibts dann noch eine Anzeige wegen Verbreitung von "Kinderpornographie", pardon, ja nur "Jugendpornographie", oder was jetzt ?
Willkommen im Neandertal, willkommen, willkommen.
Die Verbreitung des Porno-Schädlichkeits-Gedanken-Virus geht weiter und macht auch vor bislang Unverdächtigen keinen Halt –Computerwoche!
Der Zug fährt in Richtung auf ein allgemeines Porno-Verbot auch für Erwachsene. Zum Konsum am Arbeitsplatz gab es ja bereits Urteile, die Entlassungen wegen deswegen zuließen.
Allerdings neu sind die Begründungen und Formulierungen, die ich hier fand.
Erwachsenen-Pornographie wird inzwischen offenbar inzwischen auch für Erwachsene als "schädlicher Inhalt (!)" definiert.
Zitat aus einem Artikel der Computer-Woche Online vom 10.11.08, in dem es um Überwachungs-Software geht:
"Durch den Konsum von pornographischen Inhalten durch die Mitarbeiter steigt die Gefahr einer sexuellen Belästigung."
[1]
Na dann –am besten jegliche Art von Pornographie verbieten. Warum vor anderen Kontexten halt machen?
Ich stelle mir schon folgenden analoge Formulierung vor:
"Konsum von pornographischen Inhalten innerhalb einer Familie steigert die Gefahr der Belästigung von Familien-Mitgliedern."
[1]
Software analysiert Porno-Konsum im Büro / Link:
http://www.computerwoche.de/knowledge_center/netzwerke/1878380/
Die Pressestelle des BVerfG hat heute mitgeteilt, dass die Verfassungsbeschwerde am 7. Nov. 2008 in Karlsruhe eingegangen ist und dort unter dem Aktenzeichen BvR 2262/08 geführt wird.
Gruß Dieter Gieseking
Falls es noch jemanden gibt, der diesen Artikel noch liest …
Eigentlich sollte sich jeder von diesem Gesetz potentiell Betroffene auch einmal an die staatlichen Stellen, die extra eingerichtet wurden, um der Diskriminierung von Menschen entgegenzuwirken, wenden.
Weiß hier zufällig jemand, ob es außer auf lokaler Ebene neben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes auch noch weitere Stellen (z.B. bei der Europäischen Union oder auf
Landesebene) gibt? Vielen Dank!
@183 Merkelbefreit: Ungefährt 0 würde ich sagen. Ich sehe da zumindest nur Zeichnungen und bei deren Herstelleung dürfte eigentlich niemand gelitten haben – außer dem Zeichner selbst vielleicht.
Vor einigen Jahren habe ich bei ebay die drei (hier erhältlichen und schon im Fernsehen gelaufenen) Anime "Legend of the overfiend", "LA Blue Girl" und "Imma Yoyo" bei einem amerikanischen Verkäufer ersteigert. Der Zöllner fand das irgendwie absonderlich, kassiert den Kram und zeigt mich wegen "Verbreitung von Pornographie"? an. 1 Jahr und unzählige Briefe später hatte die die DVDs wieder – vielen Dank an meinen hartnäckigen Anwalt.
Nach heutiger Gesetzeslage hätte es wohl eher düster ausgesehen – schliesslich sind alle Anime Charaktere jung wie Mickey Maus. Ob solche Serien schlimmer sind als z.B. der Folter-Horror bei Saw I-XX darf jeder für sich und nun auch der Gesetzgeber für mich entscheiden…
Wie ich's sagte… Man regt sich kurz drüber auf und irgendwann spricht keiner mehr davon. Immer schön den (un)mündigen Bürger spielen…
Wird nun das alles so weiter hingenommen?
Schöne Weihnachtstage
@John: Nein, wir nehmen dies nicht so einfach hin.
http://schutzalter.twoday.net
Bin mal gespannt, wann es die erste HD gibt, bzw. man davon überhaupt etwas erfährt.
LESET UND STAUNET:
http://www.rainbow.at/news/1229621061
…dazu fällt mir nun wirklich nichts mehr ein…