@1 Kampfschmuser
>Polizeihund: Endlich mal ein Hund mit Rückrat, aber leider mit zuviel Liebe zum Fressen. ;)
Erst kommt das Fressen, dann die Moral… :)
thogo meint:
(6.11.2008 um 21:07) Antworten
Blackbox:
Ich hab ja Spammer noch nie als Kämpfer gegen den Überwachungswahn gesehen, aber da muß ich nun wohl umdenken. Soll der britische Big Brother doch am Spam ersticken.
Und wie lange wird es dauern bis die britsche Regierung ein paar von den Blackbox-Daten vermißt?
also im interviwew mit dem verantwortlichen wurde gesagt, dass horstis anzeigen nur noch mit beweisfotos bearbeitet werden.
keine fotos – keine anzeigen
fernetpunker meint:
(6.11.2008 um 22:07) Antworten
@ 1: Leider fehlt in dem Bericht die Angabe, wie man das rechtlich absichern will
§ 226 Schikaneverbot?
Hobbyjurist meint:
(6.11.2008 um 23:03) Antworten
Zum BKA-Gesetz, das jetzt mal schnell durchgepeitscht werden soll: die ganzen etablierten Parteien sind für meinen Geschmack bis auf weiteres nicht mehr wählbar – zumindest nicht auf Bundesebene. Was die in den letzten Jahren insbesondere auf dem Gebiet der inneren Sicherherheit, aber auch im Bereich der Sozialpolitik schon so alles verbockt haben, das geht auf keine Kuhhaut mehr. (Damit meine ich vor allem den Umbau eines freiheitlich orientierten Landes zu einem Überwachungsstaat und den Rückbau des Sozialstaats zu einem Fürsorgestaat.)
"Knöllchen-Horst" finde ich irgendwie originell – auch wenn sein Treiben wohl für alle, die persönlich mit ihm zu tun haben, weniger witzig ist. Mich würde aber auch einmal interessieren, warum das Amt auf einmal seine Eingaben gar nicht mehr bearbeiten muß. Haben wir bald wieder eine allmächtige Verwaltung, bei der ein Bürger höchstens als Objekt staatlichen Handelns auftreten darf?
Eventuell mit einem Urteil aus Frankfurt (Az.: 973 OWi 213 Js-OWi 2377/03-2022.) was sagt:
….. ist wegen mangels an Beweisen frei zu sprechen, da die von dem selbst ernannten Hilfspolizisten erhobenen Daten nicht verwertet werden dürfen. (Az.: 973 OWi 213 Js-OWi 2377/03-2022.) Allein den Behörden oder Dienststellen der Polizei sei es vorbehalten, Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden. “Eine Übertragung dieser Tätigkeit auf Private sieht das Gesetz nicht vor.”
Im Urteil heißt es: “Ein Privater, der nicht nur in Einzelfällen als gewöhnlicher Zeuge Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige bringt, sondern die zuständigen Behörden in einer Regelmäßigkeit wie im vorliegenden Fall zur Einleitung von Bußgeldverfahren veranlasst, nimmt eine Stellung ein, die der eines Verwaltungshelfers ähnelt.” Ein Quasi-Verwaltungshelfer wie ………. aber sei nicht mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet.
Hat ja leider lange genug gedauert bis der Landkreis Osterode da mal gegensteuert. War wohl doch eine zu lukrative Einnahmequelle. Der jetzige Verlust musste wohl erstmal Querfinanziert werden aus anderen Mitteln.
Hootch meint:
(7.11.2008 um 02:55) Antworten
@1 et all.:
Was bitteschön ist denn ein "Rückrat"?!?
Ich kenne bestenfalls nur ein Rückgrat (aka "Spina dorsalis").
Der Hund war eben nur neugierig. Ich kann ihn verstehen.
Grüße!
Momo meint:
(7.11.2008 um 08:00) Antworten
Details zum Knöllchen-Horst und warum man seine Anzeigen nicht mehr bearbeiten will:
Zu Knöllchen-Horst:
Ich bin normalerweise ein entschiedener Gegner von solcher Denunziation. Aber in einem muß ich ihm zustimmen, es geht oft entschieden zu weit, was sich Politiker und Behördenvertreter herausnehmen. Auch für diese gelten die gleichen Regeln wie für den Ottonormalverbraucher, bzw. sollten gelten. Und wer diese Mißstände anprangert, wird gleich als Querulant abqualifiziert. Normalerweise sollte es Aufgabe der Behörden sein, alle Verstöße gleich zu behandeln, wenn nicht, dann darf man getrost von Korruption sprechen. Hier in Bayern wurde eine kommunale Überwachungsgesellschaft aufgelöst, nachdem sich herausgestellt hatte, daß die Fotos geblitzter Prominenter unterschlagen worden waren. Das geschah aber auch erst, nachdem sich Bürger darüber beschwert hatten!
Chaos meint:
(7.11.2008 um 10:23) Antworten
Die Kommentare zum verlinkten Beitrag in #14 sind ja herzallerliebst. Verehrung, Ablehnung, Androhung von Schlägen… alles dabei.
Grundproblem ist doch, und erwähnt hat das noch keiner, der Unterschied zwischen Gerechtigkeit und Gesetzestreue. Auf was Sich der Herr 'Horst' sowie Artikel und Kommentatoren berufen ist die 'heilige' Gerechtigkeit, aber was hier umgesetzt wird ist lediglich strikter Gesetzestext.
Die Gesetzte sind aber bestenfalls ein Versuch der Annäherung an 'Recht'. Nicht umsonst ist im Strafmaß jedesmal ein gewisser 'Abschreckungsfaktor' eingerechnet, da man nicht jeden erwischt. Nicht umsonst sind den Ordnungskräften und Verwaltungen Spielräume gelassen, um ein wenig gesunden Menschenverstand einzubringen, der in 5 Zeilen Text nicht unterzubringen ist.
Wer jetzt Gesetze buchstabengetreu auslegt und mittels totaler Überwachung auf 100% der Bevölkerung ausbreitet (und wir verlassen hier den Arbeitskreis des Herrn 'Horst') sollte erkennen das hier Recht und Gesetzt weit außeinanderdriften.
Mich würde interessieren, was denn die Lehrmeinungen über den Zusammenhang von Gesetzesformulierung, Strafmaß und Überwachungsquote sagt. Könnte einer der studierten Juristen hier mal aus einer Vorlesung plaudern? Für den interessierten Laien.
Onkel Tobi meint:
(7.11.2008 um 10:40) Antworten
Wenn eine Gesellschaft wie unser Gemeinwesen Regeln aufstellt, so sind alle Mitglieder verpflichtet, diese einzuhalten.
Wenn man sich nun entscheidet, die Regeln zu brechen, setzt man sich dem Risiko einer Strafe durch das Gemeinwesen aus.
Wenn man aber dieses Risiko eingeht, dann gegen denjenigen zu wettern, der den Regelverstoß anzeigt, zeugt in meinen Augen davon, dass man überhaupt nicht vorhat, die Regeln einzuhalten oder Verantwortung für sein eigenes Verhalten zu übernehmen.
Ich finde das Gejammere der Erwischten ehrlos und kindisch.
Momo meint:
(7.11.2008 um 10:56) Antworten
@Onkel Tobi, ich bin mir nicht sicher, ob das nicht in unserer urdeutschen Natur liegt. Ich ertappe mich in letzter Zeit häufiger dabei, wie ich mich über 40-50 Autofahrer aufrege, die auf der A643, Schiersteiner Brücke, direkt nach dem Blitzer aufs Gas treten und mit Tempo 100 in der 60er-Zone weiter fahren. Umgekehrt rege ich mich dann darüber auf, wenn ich geblitzt werde, weil ich mich so wie alle anderen auch verhalte und zu schnell fahre. Ich ärgere mich über die Leute, die in Wiesbaden in 2. und 3. Reihe parken und damit die Straße blockieren. Ich ärgere mich aber auch über den Knollen, der am nächsten Morgen an meinem Scheibenwischer steckt, weil ich mich nachts geärgert habe darüber, dass ich keinen Parkplatz finde und deshalb, wie schon hunderte vor und nach mir, auf der Sperrfläche geparkt habe.
Mir ist dabei bewusst, dass ich mich bei Regelverstößen zu unrecht über die gerechtfertigte Strafe ärgere. Ich rege mich mehr über "Warum jetzt ich und nicht der Andere, der nach mir einparkt?" auf. Also urdeutsch mich freuen, dass ich etwas habe, worüber ich mich aufregen kann oder selbst zum Denunzant werden und "Gleiches Recht für alle" durchfechten und hoffen, dass mir nich abends einer mal nen Sack über den Kopf zieht und mich in eine Gasse zerrt wo dann das halbe Viertel auf mich einprügelt. Hmmm… ich glaub, dann wähle ich lieber den Mittelweg: Ich halte mich an die Regeln und reg mich über die auf, die es nicht tun. Mein urdeutsches Bedürftnis ist befriedigt und ich muss nicht so viele Knöllchen bezahlen. Win-Win. :)
AlterEgo meint:
(7.11.2008 um 13:17) Antworten
Ich frag mich, warum der Begriff des Durchpeitschens immer beliebter wird. Wird der tatsächlich von den Politikern gebraucht oder nur von wenig talentieren Journalisten aus Ideenlosigkeit verwendet.
Balu72 meint:
(7.11.2008 um 13:49) Antworten
Diesen Artikel fand ich interestant weiß aber nicht ob es rechtlich richtig ist.
Naja, die Behörde macht das bei Horst so, wie es die StA bei den Rechteinhabern macht. Hat halt keine Lust mehr.
Putze meint:
(7.11.2008 um 17:50) Antworten
@18 (Onkel Tobi): "Wenn eine Gesellschaft wie unser Gemeinwesen Regeln aufstellt, so sind alle Mitglieder verpflichtet, diese einzuhalten."
Das ist völlig richtig – aus rechtlicher Sicht. Die Frage ist eben, inwiefern man sich daran halten muss / kann / sollte / darf. Inwiefern die gerade bestehenden Gesetze dem Ansinnen und dem Wohl der Gesellschaft entsprechen, hängt von denen ab, die sie machen. Ziviler Ungehorsam ist das Stichwort. Je nach Gesetz kann jemand durch ein und dieselbe Handlung ein Held sein oder im Knast landen. Wer sich ausschließlich auf Gesetze beruft, kommt vielleicht irgendwann in Bedrängnis, wenn sich die Zeiten ändern.
Davon abgesehen würde mich mal interessieren, was passiert, wenn _alle_ _immer_ _vollständig_ die bestehenden Gesetze beachten. Abgesehen davon, dass das kaum möglich wäre schon aufgrund von Unwissenheit, würde vermutlich alles zum Erliegen kommen. Beispiele gibt's viele. Ich stelle mir gerade den LKW-Fahrer vor, der nicht mehr in der 2. Reihe parkt (verboten), sondern seine Europaletten zwei Kilometer über den Bürgersteig zieht. Absurd.
MTK meint:
(8.11.2008 um 10:28) Antworten
… befristet bis *2020*. Bis dahin kann man ja auch jeden kontrolliert und unter Kontrolle gebracht haben. Die meisten werdens bis dahin für normal halten und die kritischsten Geister sind senil oder tot.
Berniebär meint:
(12.11.2008 um 23:35) Antworten
Einfach ne Blackbox ins Auto, die Daten übers BKA nach Flensburg. Knöllchen-Horst hat Ruhe und endlich sind alle gleichgeschaltet. Freistellungsanträge sollten gegen Gebühr für hochgestellte Persönlichkeiten allerdings möglich sein.
(noch Satire)
BKA-Gesetz: Politik ist ein dreckiges Geschäft.
Horst: Leider fehlt in dem Bericht die Angabe, wie man das rechtlich absichern will, die Anzeigen nicht mehr zu bearbeiten.
Polizeihund: Endlich mal ein Hund mit Rückrat, aber leider mit zuviel Liebe zum Fressen. ;)
@Knöllchen-Horst
Rechtsverweigerung!
@BKA-Gesetz
Keine Panik, wir haben ja noch <a href="http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/neue-klage-gegen-onlinedurchsuchung/" rel="nofollow">Gerhart Baum</a>.
@1 Kampfschmuser
>Polizeihund: Endlich mal ein Hund mit Rückrat, aber leider mit zuviel Liebe zum Fressen. ;)
Erst kommt das Fressen, dann die Moral… :)
Blackbox:
Ich hab ja Spammer noch nie als Kämpfer gegen den Überwachungswahn gesehen, aber da muß ich nun wohl umdenken. Soll der britische Big Brother doch am Spam ersticken.
Und wie lange wird es dauern bis die britsche Regierung ein paar von den Blackbox-Daten vermißt?
Police Dog Fail:
http://failblog.org/2008/11/05/police-dog-fail/
also im interviwew mit dem verantwortlichen wurde gesagt, dass horstis anzeigen nur noch mit beweisfotos bearbeitet werden.
keine fotos – keine anzeigen
@Kampfschmuser – Opportunitätsprinzip nach § 47 OwiG:
http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__47.html
@ 1: Leider fehlt in dem Bericht die Angabe, wie man das rechtlich absichern will
§ 226 Schikaneverbot?
Zum BKA-Gesetz, das jetzt mal schnell durchgepeitscht werden soll: die ganzen etablierten Parteien sind für meinen Geschmack bis auf weiteres nicht mehr wählbar – zumindest nicht auf Bundesebene. Was die in den letzten Jahren insbesondere auf dem Gebiet der inneren Sicherherheit, aber auch im Bereich der Sozialpolitik schon so alles verbockt haben, das geht auf keine Kuhhaut mehr. (Damit meine ich vor allem den Umbau eines freiheitlich orientierten Landes zu einem Überwachungsstaat und den Rückbau des Sozialstaats zu einem Fürsorgestaat.)
"Knöllchen-Horst" finde ich irgendwie originell – auch wenn sein Treiben wohl für alle, die persönlich mit ihm zu tun haben, weniger witzig ist. Mich würde aber auch einmal interessieren, warum das Amt auf einmal seine Eingaben gar nicht mehr bearbeiten muß. Haben wir bald wieder eine allmächtige Verwaltung, bei der ein Bürger höchstens als Objekt staatlichen Handelns auftreten darf?
Die Grünen Baden-Württemberg haben da heute eine Aktion gegen das neue Polizeigesetz BaWü gemacht: http://www.gruene-bw.de/gruen-aktiv/artikel-gruen-aktiv/gruene-aktion-gegen-das-neue-polizeigesetz.html
@1 und 8
Eventuell mit einem Urteil aus Frankfurt (Az.: 973 OWi 213 Js-OWi 2377/03-2022.) was sagt:
….. ist wegen mangels an Beweisen frei zu sprechen, da die von dem selbst ernannten Hilfspolizisten erhobenen Daten nicht verwertet werden dürfen. (Az.: 973 OWi 213 Js-OWi 2377/03-2022.) Allein den Behörden oder Dienststellen der Polizei sei es vorbehalten, Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden. “Eine Übertragung dieser Tätigkeit auf Private sieht das Gesetz nicht vor.”
Im Urteil heißt es: “Ein Privater, der nicht nur in Einzelfällen als gewöhnlicher Zeuge Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige bringt, sondern die zuständigen Behörden in einer Regelmäßigkeit wie im vorliegenden Fall zur Einleitung von Bußgeldverfahren veranlasst, nimmt eine Stellung ein, die der eines Verwaltungshelfers ähnelt.” Ein Quasi-Verwaltungshelfer wie ………. aber sei nicht mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet.
Hat ja leider lange genug gedauert bis der Landkreis Osterode da mal gegensteuert. War wohl doch eine zu lukrative Einnahmequelle. Der jetzige Verlust musste wohl erstmal Querfinanziert werden aus anderen Mitteln.
@1 et all.:
Was bitteschön ist denn ein "Rückrat"?!?
Ich kenne bestenfalls nur ein Rückgrat (aka "Spina dorsalis").
Der Hund war eben nur neugierig. Ich kann ihn verstehen.
Grüße!
Details zum Knöllchen-Horst und warum man seine Anzeigen nicht mehr bearbeiten will:
http://www.hna.de/niedersachsensolo/00_20081107074302_Kreis_wehrt_sich_gegen_Knoellchen_Horst.html
Sorry für Doppelpost, aber ich hab auch noch einen Blogeintrag gefunden, der eine andere Seite von diesem Menschen beleuchtet:
http://www.stern.de/blog/68_wie_faehrt_der_denn/archive/1859_weiter_so_horst_nilges.html
Klingt nach Verschwörungstheorie. :)
Zu Knöllchen-Horst:
Ich bin normalerweise ein entschiedener Gegner von solcher Denunziation. Aber in einem muß ich ihm zustimmen, es geht oft entschieden zu weit, was sich Politiker und Behördenvertreter herausnehmen. Auch für diese gelten die gleichen Regeln wie für den Ottonormalverbraucher, bzw. sollten gelten. Und wer diese Mißstände anprangert, wird gleich als Querulant abqualifiziert. Normalerweise sollte es Aufgabe der Behörden sein, alle Verstöße gleich zu behandeln, wenn nicht, dann darf man getrost von Korruption sprechen. Hier in Bayern wurde eine kommunale Überwachungsgesellschaft aufgelöst, nachdem sich herausgestellt hatte, daß die Fotos geblitzter Prominenter unterschlagen worden waren. Das geschah aber auch erst, nachdem sich Bürger darüber beschwert hatten!
Die Kommentare zum verlinkten Beitrag in #14 sind ja herzallerliebst. Verehrung, Ablehnung, Androhung von Schlägen… alles dabei.
Grundproblem ist doch, und erwähnt hat das noch keiner, der Unterschied zwischen Gerechtigkeit und Gesetzestreue. Auf was Sich der Herr 'Horst' sowie Artikel und Kommentatoren berufen ist die 'heilige' Gerechtigkeit, aber was hier umgesetzt wird ist lediglich strikter Gesetzestext.
Die Gesetzte sind aber bestenfalls ein Versuch der Annäherung an 'Recht'. Nicht umsonst ist im Strafmaß jedesmal ein gewisser 'Abschreckungsfaktor' eingerechnet, da man nicht jeden erwischt. Nicht umsonst sind den Ordnungskräften und Verwaltungen Spielräume gelassen, um ein wenig gesunden Menschenverstand einzubringen, der in 5 Zeilen Text nicht unterzubringen ist.
Wer jetzt Gesetze buchstabengetreu auslegt und mittels totaler Überwachung auf 100% der Bevölkerung ausbreitet (und wir verlassen hier den Arbeitskreis des Herrn 'Horst') sollte erkennen das hier Recht und Gesetzt weit außeinanderdriften.
Mich würde interessieren, was denn die Lehrmeinungen über den Zusammenhang von Gesetzesformulierung, Strafmaß und Überwachungsquote sagt. Könnte einer der studierten Juristen hier mal aus einer Vorlesung plaudern? Für den interessierten Laien.
Wenn eine Gesellschaft wie unser Gemeinwesen Regeln aufstellt, so sind alle Mitglieder verpflichtet, diese einzuhalten.
Wenn man sich nun entscheidet, die Regeln zu brechen, setzt man sich dem Risiko einer Strafe durch das Gemeinwesen aus.
Wenn man aber dieses Risiko eingeht, dann gegen denjenigen zu wettern, der den Regelverstoß anzeigt, zeugt in meinen Augen davon, dass man überhaupt nicht vorhat, die Regeln einzuhalten oder Verantwortung für sein eigenes Verhalten zu übernehmen.
Ich finde das Gejammere der Erwischten ehrlos und kindisch.
@Onkel Tobi, ich bin mir nicht sicher, ob das nicht in unserer urdeutschen Natur liegt. Ich ertappe mich in letzter Zeit häufiger dabei, wie ich mich über 40-50 Autofahrer aufrege, die auf der A643, Schiersteiner Brücke, direkt nach dem Blitzer aufs Gas treten und mit Tempo 100 in der 60er-Zone weiter fahren. Umgekehrt rege ich mich dann darüber auf, wenn ich geblitzt werde, weil ich mich so wie alle anderen auch verhalte und zu schnell fahre. Ich ärgere mich über die Leute, die in Wiesbaden in 2. und 3. Reihe parken und damit die Straße blockieren. Ich ärgere mich aber auch über den Knollen, der am nächsten Morgen an meinem Scheibenwischer steckt, weil ich mich nachts geärgert habe darüber, dass ich keinen Parkplatz finde und deshalb, wie schon hunderte vor und nach mir, auf der Sperrfläche geparkt habe.
Mir ist dabei bewusst, dass ich mich bei Regelverstößen zu unrecht über die gerechtfertigte Strafe ärgere. Ich rege mich mehr über "Warum jetzt ich und nicht der Andere, der nach mir einparkt?" auf. Also urdeutsch mich freuen, dass ich etwas habe, worüber ich mich aufregen kann oder selbst zum Denunzant werden und "Gleiches Recht für alle" durchfechten und hoffen, dass mir nich abends einer mal nen Sack über den Kopf zieht und mich in eine Gasse zerrt wo dann das halbe Viertel auf mich einprügelt. Hmmm… ich glaub, dann wähle ich lieber den Mittelweg: Ich halte mich an die Regeln und reg mich über die auf, die es nicht tun. Mein urdeutsches Bedürftnis ist befriedigt und ich muss nicht so viele Knöllchen bezahlen. Win-Win. :)
Ich frag mich, warum der Begriff des Durchpeitschens immer beliebter wird. Wird der tatsächlich von den Politikern gebraucht oder nur von wenig talentieren Journalisten aus Ideenlosigkeit verwendet.
Diesen Artikel fand ich interestant weiß aber nicht ob es rechtlich richtig ist.
http://www.danisch.de/blog/2008/09/27/wie-man-knollchen-horst-das-handwerk-legt/
Naja, die Behörde macht das bei Horst so, wie es die StA bei den Rechteinhabern macht. Hat halt keine Lust mehr.
@18 (Onkel Tobi): "Wenn eine Gesellschaft wie unser Gemeinwesen Regeln aufstellt, so sind alle Mitglieder verpflichtet, diese einzuhalten."
Das ist völlig richtig – aus rechtlicher Sicht. Die Frage ist eben, inwiefern man sich daran halten muss / kann / sollte / darf. Inwiefern die gerade bestehenden Gesetze dem Ansinnen und dem Wohl der Gesellschaft entsprechen, hängt von denen ab, die sie machen. Ziviler Ungehorsam ist das Stichwort. Je nach Gesetz kann jemand durch ein und dieselbe Handlung ein Held sein oder im Knast landen. Wer sich ausschließlich auf Gesetze beruft, kommt vielleicht irgendwann in Bedrängnis, wenn sich die Zeiten ändern.
Davon abgesehen würde mich mal interessieren, was passiert, wenn _alle_ _immer_ _vollständig_ die bestehenden Gesetze beachten. Abgesehen davon, dass das kaum möglich wäre schon aufgrund von Unwissenheit, würde vermutlich alles zum Erliegen kommen. Beispiele gibt's viele. Ich stelle mir gerade den LKW-Fahrer vor, der nicht mehr in der 2. Reihe parkt (verboten), sondern seine Europaletten zwei Kilometer über den Bürgersteig zieht. Absurd.
… befristet bis *2020*. Bis dahin kann man ja auch jeden kontrolliert und unter Kontrolle gebracht haben. Die meisten werdens bis dahin für normal halten und die kritischsten Geister sind senil oder tot.
Einfach ne Blackbox ins Auto, die Daten übers BKA nach Flensburg. Knöllchen-Horst hat Ruhe und endlich sind alle gleichgeschaltet. Freistellungsanträge sollten gegen Gebühr für hochgestellte Persönlichkeiten allerdings möglich sein.
(noch Satire)