11.11.2008

Bank zahlt und zahlt

Wir haben in die Bankverbindung eines Schuldners gepfändet. Seitdem zahlt die Bank. Und zahlt. Und zahlt. Schon mit der vorletzten Überweisung war die Forderung ausgeglichen. Normalerweise hätte ich kein Problem damit, die Bank darauf hinzuweisen, dass das Forderungskonto auf Null steht.

In diesem Fall schon. Gegen den Schuldner hat unser Mandant noch ein weiteres Mahnverfahren laufen. Er kriegt noch aus anderer Sache Geld. Der Schuldner hat diese weitere Forderung nie bestritten. Somit müssten wir mit den Überzahlungen der Bank aufrechnen können.

Aber dazu entschließe ich mich erst, wenn ich die Rechtslage überprüft habe. Ist ja gut möglich, dass mich bei Pfändungen eine Aufklärungspflicht trifft. Den damit verbunden Ärger würde ich mir dann lieber sparen.

17 Kommentare zu “Bank zahlt und zahlt”

  1. Delphinmetzger meint: (11.11.2008 um 15:42) AntwortenReply to this comment

    Tja, wo hat da die Rückabwicklung zu erfolgen? Zwischen der Bank und dem Schuldner aufgrund des Eingriffs in das Guthaben einerseits und zwischen der Bank und dem Gläubiger aufgrund der rechtsgrundlosen Leistung (der Bank?) andererseits? Dazu wird es aber bestimmt Rspr. geben…

  2. MaxR meint: (11.11.2008 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    Ist das ein wenig Provokation?
    Um die Forengemeinde daran zu erinnern, daß es da kürzlich ein interessantes Verfahren gab, bei dem es (unter anderem (-erster Test der edit-Funktion)) ebenfalls um Aufrechnung gegangen ist?


    edit klappt offenbar

  3. H5N1 meint: (11.11.2008 um 16:33) AntwortenReply to this comment

    Was ist das? Ein flehentliches Hilfeersuchen an jemanden, der eine Spur Ahnung vom Zivilrecht hat? Da kann ich nur empfehlen, sich lieber einen guten Anwalt zu nehmen.

  4. anonym meint: (11.11.2008 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    War es nicht etwas voreilig, das hier mitzuteilen? Oder passierte die Mitteilung zeitversetzt? Oder soll die Mitteilung bei Beteiligten etwas bewirken?

  5. Jens Ferner meint: (11.11.2008 um 16:46) AntwortenReply to this comment

    "Somit müssten wir mit den Überzahlungen der Bank aufrechnen können."

    Sicher? Wäre es (die Rückzahlung) denn eine Forderung der Bank oder eine Forderung des Schuldners? Falls ersteres dürfte das mit der Aufrechnung kompliziert werden ;)

  6. Der Jan meint: (11.11.2008 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    @5: das könnte auf das Innenverhältnis zwischen dem Schuldner und der Bank ankommen. Da muss der Vetter nicht viel wissen. Oder?

  7. whocares meint: (11.11.2008 um 17:21) AntwortenReply to this comment

    laufendes Mahnverfahren, d.h. die Forderung ist noch nicht tituliert, von einem zugehörigem PfÜB mal ganz zu schweigen?

  8. vj meint: (11.11.2008 um 17:39) AntwortenReply to this comment

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis. Damit werden Jurastudenten seit Generationen gefoltert. Kann man da vielleicht noch ein Eigentümer-Besitzer-Verhältnis konstruieren, um den Verstoß gg. die Genfer Konvention zu intensivieren?

  9. Blogfürst meint: (11.11.2008 um 18:00) AntwortenReply to this comment

    AUfklärungspflicht hin oder her. Darüber kann man sich doch hinterher Gedanken machen, oder? Wenn das Geld erstmal "gesichert" ist, kann man sich mit dem Rest ganz in Ruhe auseinandersetzen. Was soll denn schon passieren? Im Schlimmsten Fall muss das Geld zurückgezahlt werden… und? im zweitschlimmsten Fall wird der Schuldner insolvent. Dann wird man froh sein, wenn man das Geld erstmal hat. Danach kann man sich ja immernoch mit anderen Gläubigern herumärgern….

  10. Schädling meint: (12.11.2008 um 08:11) AntwortenReply to this comment

    Oder hat Herr Vetter vielleicht Angst, sich strafbar zu machen, wenn er nicht sofort rücküberweist???

    ich hatte als Referendar bei der ersten Zahlung den Vorschuß von 800 DM zweimal bekommen. Da hatte ich ganz schön Muffensausen… Und habe ein halbes Jahr später das LBA informiert… Die haben sich dann bedankt.

  11. Referendar meint: (12.11.2008 um 11:05) AntwortenReply to this comment

    ich glaube, da können sogar Schadensersatzansprüche drohen…

  12. Referendar meint: (12.11.2008 um 11:23) AntwortenReply to this comment

    "Wäre es (die Rückzahlung) denn eine Forderung der Bank oder eine Forderung des Schuldners? "

    hihi, das is interessant, denn die Forderung des Schuldners gegen die Bank war ja gepfändet. Diese Pfändung ist erloschen.

    Wenn die Bank jetzt weiter zahlt, dann könnte durchaus eine Forderung der Bank entstehen aus § 812.

  13. fernetpunker meint: (12.11.2008 um 14:10) AntwortenReply to this comment

    Ob Herr Vetter schon die Rechtslage überprüft hat? Ich glaube kaum, dass man in diesem Dreiecksverhältnis aufrechnen kann. Es dürfte bei der Aufrechnungslage an der Gegenseitigkeit fehlen.

  14. Nils meint: (12.11.2008 um 15:59) AntwortenReply to this comment

    Das ist ja jetzt mal doof für Sie, dass hier entgegen dem üblichen Verhalten Ihrer Jünger niemand Ihr Problem gelöst hat, was?

  15. Schädling meint: (13.11.2008 um 07:18) AntwortenReply to this comment

    Zu @Nils: Was meinst du mit Jünger? Ich bin kein Christ und Herr Vetter ist – soweit ich weiß – nicht Jesus Christus…

    Aber im Ernst: Als ich den fall las, dachte ich gleich: wäre ein gutes Klausurthema – im bürgerlichen Recht.

    aber auch das strafrechltiche hätte es insich, wenn man den fall weiterspönne.

    lG
    Gerd

  16. David P meint: (13.11.2008 um 19:17) AntwortenReply to this comment

    Also ich hab mal bei nem großen Inkassounternehmen gearbeitet. Da wurde es genau so gehandhabt. Überzahlt? Prima direkt auf die anderen Akten von dem Schuldner umbuchen :)

  17. Delphinmetzger meint: (13.11.2008 um 21:15) AntwortenReply to this comment

    Und, Herr Vetter? Hatten fernetpunker (13), Herr Ferner (5) und meiner einer recht oder handelt es sich um Forderungen des Schuldners, gegen die aufgerechnet werden kann? Falls Sie eine passende Entscheidung gefunden haben, wäre es nett, wenn sie die posten.

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