Aktion Himmel: Keine Verurteilungen, aber ein Erfolg

Die Staatsanwaltschaft Berlin meldet stolz den Abschluss der Aktion „Himmel“. Obwohl 12.570 Internetnutzer ins Visier der Fahnder gerieten und es tausende Ermittlungsverfahren mit Durchsuchungen gab, fehlt eine wichtige Information:

Wie viele Beschuldigte sind bislang wegen des Besitzes von Material verurteilt worden, das sie von den Berliner Servern heruntergeladen haben sollen?

Die Berliner Staatsanwaltschaft ist offenbar nicht einmal in der Lage, eine einzige Verurteilung in ihrem Bezirk zu belegen. Sonst würde man sicher genüsslich darauf hinweisen, dass es mal wieder einen Lehrer, Priester oder „normalen Angestellten“ erwischt hat. In der Pressemitteilung heißt es zu den Erfolgen der riesigen Aktion nur verlegen, wegen der Fülle des beschlagnahmten Materials dauerten die Ermittlungen noch an.

In gut einem Jahr ist es also nicht gelungen, den Rechner auch nur eines einzigen Beschuldigten auszuwerten und ihn wegen der Sache vor Gericht zu bringen?

Vielleicht gibt es auch andere Erklärungen. Zum Beispiel die wohlweislich verschwiegene Tatsache, dass die weitaus meisten vom Berliner Landeskriminalamt als kinderpornografisch eingestuften Bilder auf den Berliner Servern überhaupt keine waren, sondern nichtpornografische Nacktbilder.

Oder liegt es daran, dass es nicht einmal gutgläubigen deutschen Richtern zu vermitteln ist, dass eine oftmals nur Sekunden dauernde Verbindung zum Server und das (automatische) Herunterladen von Thumbnails ein Beleg für den vorsätzlichen Bezug von Kinderpornografie sein sollen.

Das Landgericht Aachen hat die Sache jedenfalls hinreichend kritisch gesehen und in einem meiner Fälle sogar die Durchsuchung an sich für rechtswidrig erklärt. Mit der Folge, dass die Computer des Beschuldigten unausgewertet zurückgegeben werden mussten. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte gleich von sich aus sämtliche Verfahren eingestellt, weil sie keinen ausreichenden Anfangsverdacht erkennen konnte.

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