24.11.2008

Revolver unterm Kopfkissen

Einem Waffenbesitzer, der nachts eine geladene Schusswaffe unter seinem Kopfkissen aufbewahrt, ist der Waffenschein zu entziehen. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden.

Der 56 Jahre alte Kläger, der mit seiner Ehefrau im Harz ein Reihenhaus bewohnt, war im Besitz von Waffenscheinen für mehrere Waffen. Darunter befand sich ein Gasrevolver, der so umfunktioniert war, dass mit ihm scharfe Munition verschossen werden konnte. Bei einer Hausdurchsuchung zeigte der Kläger der Polizei den geladenen Revolver, der im Schlafzimmer unter einem Kopfkissen lag.

Dazu gab er an, in der Vergangenheit seien fremde Personen auf seinem Grundstück herumgeschlichen. Deshalb bewahre er die Waffe nachts, wenn er schlafe, zur Selbstverteidigung unter seinem Kopfkissen auf. Daraufhin widerrief der Landkreis Goslar die dem Kläger erteilten Waffenbesitzkarten (Waffenscheine) und untersagte ihm den Erwerb sowie den Besitz von Waffen und Munition.

Die hiergegen erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht abgewiesen. Der Kläger besitze nicht die für einen Waffenschein erforderliche Zuverlässigkeit, weil er mit dem Revolver nicht sachgerecht umgegangen sei und ihn nicht sorgfältig verwahrt habe. Dafür bestünden strenge Anforderungen, die der Kläger nicht erfüllt habe.

Während er schlief, habe er keine unmittelbare Kontrolle über die Waffe gehabt. Einen Zugriff anderer Personen habe er nicht sicher verhindern können. Insbesondere sei der Revolver seiner Ehefrau nachts zugänglich gewesen.

Außerdem sei der Kläger als unzuverlässig anzusehen, weil die Besorgnis bestehe, dass er den Revolver missbräuchlich verwenden werde. Grundsätzlich dürfe ein Waffenbesitzer seine Waffe zwar in den gesetzlich geregelten Notwehrfällen, also zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs, einsetzen. Dass in der Vergangenheit unbekannte Personen auf seinem Grundstück gewesen seien, begründe aber noch keine gegenwärtige Notwehrsituation. Jeder Waffenbesitzer sei in dieser Situation dazu verpflichtet, zunächst alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen, bevor er eine Waffe bereithalte. So könne der Kläger z. B. die Polizei informieren und sie um verstärkte nächtliche Kontrollen bitten.

(Urteil vom 23.10.2008, Aktenzeichen: 5 A 46/08)

85 Kommentare zu “Revolver unterm Kopfkissen”

  1. Fincut meint: (24.11.2008 um 16:44) AntwortenReply to this comment

    Das Gericht kann nicht zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenschein unterscheiden, fällt aber Urteile? Mir wird schlecht.

  2. Matthias Sch. meint: (24.11.2008 um 16:49) AntwortenReply to this comment

    "vor dem Zugriff der Ehefrau nicht sicher" – hmm, dann muss er den wohl in einen Tresor mit nur ihm bekannten Nummerncode einsperren. Eine verschließbare Schublade reicht ja wohl auch nicht, solange der Schlüssel irgendwo im Haus zu finden ist.

    Alternative: Nur Waffenschein-Besitzer dürfen sich im Haus aufhalten, im Zweifel muss halt eine Scheidung her ;-)

    Bin zwar auch kein Freund von Waffen, aber wenn jemand legal eine besitzen will, weil er Angst vor Einbrechern o.ä. hat und sie dazu unters Kopfkissen legt (oder in die Nachttisch-Schublade), finde ich das immer noch besser als ständig damit rumzulaufen….

  3. Ulrich meint: (24.11.2008 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    Komisch. Wenn er eine Waffenschein hatte (der meist nur für eine Waffe gilt), ist er berechtigt die Waffe zu führen, d.h. die Waffe zugriffs- und schußbereit auch außerhalb seines befriedeten Grundstückes zu führen. das kann nicht der grund gewesen sein. Ich glaube vielmehr daß der (illegale) Umbau einer Schreckschußwaffe in eine illegale (weil nicht legal erworbene) Schußwaffe hier der Grund war die Zuverlässigkeit zu entziehen. In meinen Augen (als Legalwaffenbesitzer)auch zurecht. Er hätte ja auch den Waffentresor mit Zahlenschloss neben sein Bett stellen können.

  4. marsundco meint: (24.11.2008 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    Ist ein nicht-Erdbebensicherer Waffenschrank eigentlich auch fahrlässig. Und sind nich alle Waffenbesitzer irgendwie unzuverlässig. Allein der Gedanke legal Waffen zu besitzen gehört bestrfat.

  5. Roman meint: (24.11.2008 um 16:53) AntwortenReply to this comment

    @Ulrich: Fällt unter "Führen" auch das Verwahren unter dem Kopfkissen, während er schläft? Das ist in meinen Augen der Unterschied. Er hat, während er schläft, zwangsläufig keine Kontrolle über die Waffe.

  6. andi meint: (24.11.2008 um 17:09) AntwortenReply to this comment

    Die Netzeitung schreibt:

    Die scharfe Waffe im Bett wurde nach Angaben des Gerichts zufällig von der Polizei bei einer Durchsuchung entdeckt, der eine Drohung des Mannes gegen den Bau einer Hochspannungsleitung vorangegangen war.
    > http://www.netzeitung.de/vermischtes/1219025.html

    Hat er sie (1) nun freiwillig vorgezeigt, wie im Urteil zu lesen, oder (2) wurde sie gefunden?
    Wenn (1): wieso zeigt er diese selbstständig an?
    Wenn (2): wieso wird bei einer Durchsuchung unters Kopfkissen geschaut?

    Und überhaupt: wieso eine Hausdurchsuchung bei einer Drohung gegen einen Hochspannungsleitungsbau?

    Außerdem mal wieder ein Zufallsfund.

  7. Ben (der Unerwünschte) meint: (24.11.2008 um 17:14) AntwortenReply to this comment

    Leute, geht's noch? Der Typ hatte die Waffe *geladen* unter dem Kopfkissen. Wenn das nicht reicht, um ihm den Besitz zu verbieten, was dann? Soll er erst regelmäßig auf Menschen zielen, oder wie?

    (Text editiert. U.V.)

  8. Martin_mb meint: (24.11.2008 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    So ein Depp. Entweder ist man wach wenn die Einbrecher kommen – dann hat man auch noch genug Zeit, den Nachttisch-Tresor aufzumachen – oder man schläft – dann ist es egal, ob der Revolver oder eine Feder unterm Kopfkissen liegt. Denn bis man aus dem Schlaf heraus soweit klar ist, daß man ein Ziel sicher identifizieren, erfassen und abdrücken kann (Männer die Nachts Wasser lassen müssen, wissen, was ich meine.), hat der Einbrecher einem mit dem Brecheisen locker den Scheitel neu gezogen…

  9. Wolf meint: (24.11.2008 um 17:27) AntwortenReply to this comment

    Das Urteil ist vernünftig. Die Hauptgefahr, die von einer Waffe ausgeht, ist nicht Boshaftigkeit oder Jähzorn des Eigners, sondern der Zufall. Aus genau dem Grund lehne ich Waffen in meinem Haushalt ab (außer meiner treuen Bratpfanne, versteht sich.)

    Und der Verurteilte ist ein Depp.

  10. Torsten meint: (24.11.2008 um 17:28) AntwortenReply to this comment

    In US-Shopping-Kanälen wird für solche Zwecke ein Metallgestell verkauft, dass man seitlich ans Bett montiert. Wenn jemand zur Tür reinkommt, kann man noch vor dem Aufwachen nach dem Abzug des bereitliegenden Schrotgewehrs greifen und den Eindringling / die Ehefrau / den Nebenbuhler zersieben.

  11. Detlev T. meint: (24.11.2008 um 17:28) AntwortenReply to this comment

    Hatte der Mann nun einen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte? Ein Waffenschein wird doch immer auf eine bestimmte Waffe hin ausgestellt, also auch auf umgebaute Gasrevolver? Das kann ich mir kaum vorstellen.

    In der Sache ist es richtig, ihm diese Erlaubnis zu entziehen. Wer schläft kann nicht auf die Waffe aufpassen, und die Ankündigung, auf Leute zu ballern, die sich lediglich, wenn auch rechtswidrig, auf dem Grundstück aufhalten, wäre allein schon Grund genug. Niedersachsen ist nicht Texas!

  12. Haf meint: (24.11.2008 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    Niedersachen ist nicht Texas? Das kann nur jemand sagen, der noch nie da war! ;)

    Frag mich, wieviele Leute sich schon selbst aus Versehen im Schlaf mit ihrer eigenen Waffe unterm Kopfkissen ein neues Lüftungsloch in den Schädel geschossen haben.

    Bei den Darwin Awards steht ja etwas über jemanden, der sich selbst erschossen hat, weil er im Halbschlaf den Wecker ausschlagen wollte und dabei mit der Hand die auf dem Nachttisch liegende geladene Waffe erwischt hat. Naja, ob's stimmt… so 'ne Internet-Räuberpistole halt. :D

  13. Justus meint: (24.11.2008 um 17:35) AntwortenReply to this comment

    Wohl dem, der über einen leichten Schlaf verfügt, sofort wach wird, wenn Einbrecher "Einlass begehren", noch Zeit hat zum sicher verschlossenen Waffenschrank (u.U. in einem anderen Zimmer) zu gelangen, schlaftrunken sofort den Schlüssel zum Öffnen findet und anwendet,um dann von seinem Recht Gebrauch zu machen, einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder seiner Familie abzuwehren; voraussichtlich wird ihm dies nicht rechtzeitig gelingen! Also eher ein Fall für die Sendung XY-Ungelöst, an dem sich die Richter dann ergötzen können.

  14. Hobbyjurist meint: (24.11.2008 um 17:35) AntwortenReply to this comment

    Nicht weit von meinem Wohnort entfernt wurde mal ein Arzt während des Notdienstes in seiner Praxis überfallen. Daraufhin hat er sich eine Knarre angeschafft. Als er nochmal überfallen wurde hat er dann knallhart abgedrückt … (Stand seinerzeit bei uns in der Zeitung.)

  15. Axel John meint: (24.11.2008 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    Außerdem sei der Kläger als unzuverlässig anzusehen, weil die Besorgnis bestehe, dass er den Revolver missbräuchlich verwenden werde.
    Typisch! Auf solch einen Blödsinn können nur deutsche Richter kommen. In einer Notwehrsituation stellt sich immer die Frage: Genügt es, wenn ich tödlich verletzt bin, oder muss ich mit der Gegenwehr warten, bis der Tod eingetreten ist.

    Jeder Waffenbesitzer sei in dieser Situation dazu verpflichtet, zunächst alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen, bevor er eine Waffe bereithalte.
    Was sollen denn das für "Möglichkeiten" sein?
    Soll der Hausbesitzer den Einbrecher auffordern draußen zu warten, bis er den Tresor geöffnet- und seine Waffe herausgeholt hat?

    Manchmal fragt man sich wirklich, ob deutsche Juristen irgendeinen Bezug zur Lebenswirklichkeit haben.
    Ich stelle mir grade vor, wie der Kommandant einer deutschen Fregatte mit dem Megafon ein gerade von Piraten gekapertes Schiff anruft:
    Bleiben Sie wo Sie sind. Warten Sie, bis unser Polizeiboot eintrifft. Wenn Sie festgenommen werden, haben Sie das Recht zu schweigen und einen Anwalt hinzuzuziehen.

  16. carsten meint: (24.11.2008 um 17:45) AntwortenReply to this comment

    ich lach mich schlapp:

    "…So könne der Kläger z. B. die Polizei informieren und sie um verstärkte nächtliche Kontrollen bitten."

  17. Any meint: (24.11.2008 um 17:51) AntwortenReply to this comment

    Heute hat man sowohl einen Schein als auch Besitzkarte(n), wenn man denn einen Schein hat. Ein Schein berechtigt zum Führen bestimmter Waffen nach ihrer Art und ist nicht waffenspezifisch. Für jede Waffe braucht man dann eine Besitzkarte, ggf. kann man auch mehrere in eine Karte eintragen lassen. Überall, wo man Waffen kauft, gibt es auch Informationen, welche Schutzklasse der passende Waffenschrank haben muss. Eine verschließbare Schublade reicht natürlich nicht. Beim Führen muss man die Waffe weiterhin vor fremdem Zugriff schützen (geeignetes Holster, z.B. nicht das Holster für den jeweiligen Schreckschuss-Nachbau). Unters Kopfkissen legen ist außerdem kein Führen.

  18. Dominik Bertrams meint: (24.11.2008 um 18:05) AntwortenReply to this comment

    @13: Auch wenn ein Einbrecher nachts im Haus ist, darf der Bewohner diesen nicht einfach erschießen. Die Verhältnismäßigkeit muss gewährleistet bleiben. Nur wenn der Einbrecher ins Schlafzimmer eindringt und den Bewohner attackieren will, wäre eine solche Maßnahme als ultima ratio zu ergreifen. Vorher hat er ja noch eine Menge anderer Möglichkeiten, so der Anruf bei der Polizei und das Abschließen bzw. Verbarrikadieren des Zimmers. Die Waffe kann er ja für alle Fälle schon geladen in der Hand halten, falls der/die Einbrecher doch ins Zimmer schneien… So jedenfalls meine nur noch rudimentären Strafrechtskenntnisse. Man möge mich korrigieren, falls ich daneben liege, aber wir sind zum Glück nicht mehr in den Fünfzigern (siehe der gute alte Apfelbaumfall)… Ich bin sowieso gegen Waffenbesitz, egal aus welcher Begründung. Legaler Waffenbesitz nur in die Hände des Staates, der hat schließlich das Gewaltmonopol. Alle Waffenbesitzer, die ich in meinem Leben kennengelernt habe, hatte irgendwo alle einen an der Klatsche. Eine Gefahrensituation lag bei Keinem vor.

  19. bombjack meint: (24.11.2008 um 18:18) AntwortenReply to this comment

    Ein legaler Umbau einer Gas- zu scharfer einer scharfen Waffe ist meines Wissens nach so gut wie ummöglich, da erstens die Konstruktionsvorraussetzungen für eine Gaswaffe (z.B. Gasdruck der Munition, "Blockierung" des Laufes, Abmessung des Patronenlagers ) völlig anders sind als für eine scharfe Waffe und daher das nur improvisiert werden kann. Zweitens müsste dann jede Waffe einzeln durch Beschuß d.h. Gutachten der BAM geprüft werden und ich bezweifle daß die BAM das mal so ohne weiteres macht und der Antragssteller die nötigen Geldmittel mal so hat.

    Stellt sich die Frage ob die umgebaute Waffe an sich schon illegal war…..

    bombjack

  20. Thomas meint: (24.11.2008 um 18:21) AntwortenReply to this comment

    Ein Waffenschein ist keine Waffenbesitzkarte. Das hätte man auch mal richtigstellen können. Einfach nur die falsche Pressemeldung richtig abzuschreiben, ist ein bisschen arm für's Law Blog.

  21. Finja meint: (24.11.2008 um 18:33) AntwortenReply to this comment

    Wenn es so sinnvoll ist, eine geladene Waffe unter dem Kopfkissen zu haben, wie einige Kommentatoren anscheinend meinen, würde mich mal interessieren, wie viele hier mit der Knarre unterm Kissen schlafen?

  22. Hobbyjurist meint: (24.11.2008 um 18:43) AntwortenReply to this comment

    @ 21 (Finja):
    Vielleicht mehr als Du denkst. Haben nur noch nicht alle eine Hausdurchsuchung hinter sich gehabt, bei der dieser Umstand hätte auffallen können. ;-)

  23. Ulrich meint: (24.11.2008 um 18:50) AntwortenReply to this comment

    @ Roman: Das kommt darauf an ob man während des Schlafens die tatsächliche Gewalt ausüben kann (Glaube ich allerdings nicht). Aber wer wills mir im Zweifelsfall nachweisen, wenn ichs der Polizei nicht selbst auf die Nase binde? Wie gesagt: Tresor mit Zahlenschloss neben dem Bett, Thema durch.

  24. zf.8 meint: (24.11.2008 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    15/Axel John

    "Typisch! Auf solch einen Blödsinn können nur deutsche Richter kommen. In einer Notwehrsituation stellt sich immer die Frage: Genügt es, wenn ich tödlich verletzt bin, oder muss ich mit der Gegenwehr warten, bis der Tod eingetreten ist."

    Wenn Sie tödlich verletzt sind, dann besteht für den Angreifer ja kein Grund mehr sie weiter anzugreifen. Der Angriff wäre somit beendet und sie dürften erst recht nicht mehr in Notwehr handeln. ^^

    21/Finja

    Unterm Kopf ist eine Waffe recht unbequem, aber mit einer geladener – keine scharfe Munition- Waffe geschlafen habe ich wie schätzungsweise 30 Prozent eines Jahrgangs auch schon.

  25. Detlev T. (nochmal) meint: (24.11.2008 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    @21(Finja)
    Das mit dem "sinnvoll" würde ich einmal in Frage stellen. Ich erinnere mich an einen Fall aus den USA von einer älteren Dame, die auch "mit der Waffe unter dem Kopfkissen" schlief. Eines Morgens kam die Polizei mit einem "No Knock"-Durchsuchungsbefehl auf Grund eines – falschen – Tipps. Sie brachen die Tür auf, die Frau schoss sofort auf die mutmaßlichen Einbrecher, die Polizei erwiderte das Feuer – die Frau war tot.

    Dieser Fall zeigt zudem, dass selbst Leute, die legal Waffen besitzen, nicht immer damit umgehen können. Damit meine ich nicht technische Fähigkeiten, sondern die Fähigkeit, sie nicht einzusetzen. Waffen gehören in die Hand von Profis, Polizisten etc., und nicht von Laien. Da richten sie nach meiner Einschätzung mehr Schaden als Nutzen an.

    Aber die Bösen – das sind ja immer die anderen.

  26. Gerti meint: (24.11.2008 um 19:04) AntwortenReply to this comment

    Ich dachte so etwas gibt es nur im Fernsehen, dass jemand seinen geladenen Revolver unter dem Kopfkissen hat. Bei uns ist es durchaus üblich seine Wagenpapiere und PKW-Führerschein im Handschuhfach aufzubewahren und bei einer Kontrolle greift man eben kurz hinein und holt die Papiere raus. In den USA ist es extrem gefährlich bei einer Kontrolle einfach mal ins Handschuhfach zu greifen, den dort (und eben nicht nur unterm Kopfkissen) hat man die Schußwaffe aufbewahrt.
    Das Problem von Schusswaffen im Privatbesitz ist immer der Mißbrauch und der steht größenmässig in keinem Verhältnis zu der geringen Zahl von wirklichen Notfällen, bei der man eine Schußwaffe überhaupt einsetzen darf.
    Das Recht auf Waffen hat in den USA bereits mehr Opfer gekostet, als es wirklich die Täter vor Straftaten abhielt. Auch die Polizei ist in den USA weit aus schneller bei der Waffe als bei uns.
    Und wer in Texas nachts an einer Haustür klingelt und nach dem Weg fragt, der solle sich nicht wundern wenn plötzlich jemand mit der Schrottflinte vor einen steht und dann auch noch einen kühlen Kopf behält ….

  27. martin meint: (24.11.2008 um 19:18) AntwortenReply to this comment

    also manche wortmeldungen hier kann ich nicht ganz nachvollziehen; jeder, der mit einer kanone unter dem kopfkissen schläft hat in meinen augen per se nicht mehr alle tassen im schrank. gewaltmonopol hin oder her, natürlich ist das richtig, aber eine waffe ist in erster linie verdammt gefärlich.
    und wenn man 20 jahre eine solche in der wohnung hat, und in der zeit einmal überfallen wird (was sowieso schon ziemlich selten passiert), dann ist es in den anderen 19 jahren + 364 tagen eine gefahr nur für den besitzer und seine familie. nicht umsonst ist es nunmal so, dass waffenbesitzer öfter selbstmord begehen, und dass die chance, in einer einbruchssituation einen verwandten oder sich selbst zu töten wesentlich höher ist als die, den eindringling zu erwischen. aber leuten wie axel john passiert sowas ja nicht, dumm sind immer nur die anderen, und hinter jeder ecke lauert – auch in einem der sichersten länder der welt (!!) – der böse verbrecher.

  28. Hein B. meint: (24.11.2008 um 19:37) AntwortenReply to this comment

    Also was Waffenschein versus WBK angeht könnte ja auch der Fall vorliegen das er den sog. "kleinen" Waffenschein für seinen Gasrevolver hatte und gleichzeitig (weil Sportschütze o. Jäger) Kurz-/Langwaffen auf WBK.

  29. vj meint: (24.11.2008 um 19:48) AntwortenReply to this comment

    Mein Bruder und ich haben mal im Kindergartenalter die geladene Kleinkaliberpistole unseres Großvaters gefunden. Zum Glück war der Sicherungshebel umgelegt
    ("Wir haben eine Knarre gefunden, aber der Drücker geht nicht.").

  30. D. meint: (24.11.2008 um 20:18) AntwortenReply to this comment

    Hallo,

    die Meinungen sind ja mal wieder sehr von Wissen ähh Unwissen geprägt. Waffen nur in Profi Hand (Polizei), wenn ich jetzt als Schußwaffenausbilder sage das die eigentlich durch eine so schlechte Ausbildung oft garnicht mit einer Waffe rumlaufen sollten. Alles Idioten etc. irgend ein Praktischen Bezug zum Thema nein aber eine riesen Meinung.
    Aber da diese sehr emotional gebildet ist hilft reden eigentlich garnicht. Alles tausendfach gehört versucht gegenan zu reden …. naja aber zum eigentlichen Vorfall, wer eine Gaswaffe zu einer Scharfen Waffe umbaut besitz normaler weise keine "echten" Waffen. Was genau hier Sache ist kann man aus diesem geschreibsel nicht erkennen, aber ich glaube der Mensch hatte wirklich Probleme.
    Aber wenn ich jetzt an einen mir bekannte Firmen Inhaber denke die auf seinem Firmen Gelände Wohnt und alleine dieses Jahr 12 Einbruchsversuche hatte. Das der legal jetzt legal eine Schußwaffe hat. Achja die Polizei ist nicht in einer so großen Stärke bestzt um Kontrollfahrten zu machen.

  31. Jörg meint: (24.11.2008 um 20:37) AntwortenReply to this comment

    Zunächst zum Revolver und der angebliche Gefahr:
    Wer sich nicht mit Waffen auskennt , der sollte sich erst informieren.
    Ich bin Sportschütze und habe bekanntlich einen an der Klatsche aber zumindest ein wenig Sachkunde – was ja bei uns vorgeschrieben ist..

    Ein Revolver ist im geladenen Zustand, sofern der Hahn nicht vorgespannt ist, absolut sicher. Sie können ihn auf dem Boden werfen – nichts geschieht.Zur Sicherheit kann man die Trommelkammer die vor dem Lauf liegt noch leer lassen, denn erst mit Betätigen des Abzuges und gleichzeitigen Spannen des Hahnes wird die Trommel weitergedreht.
    Die Schußabgabe erfolgt durch Double- Actionfunktion durch Spannen des Hahnes über den Abzug- wobei eine erhebliche Kraft aufgewendet werden muß , bis der Schuß bricht, d.H man muß mit gewisser Kraft den Abzug betätigen.
    Also Berühren des Revolvers statt Wecker und Knall ist absoluter Unsinn.Revolver sind sehr sichere Waffen.

    Nach dem Waffengesetzt ist das Führen innerhalb eines umfriedeten Grundstückes/Wohnung erlaubnisfrei, d.H ich kann in meiner Wohnung die Waffe bewegen wie ich will ( muß sie ja auch mal reinigen etc ), auch in Anwesenheit der Ehefrau , was dem Mann vorgeworfen werden könnte wäre eine unsichere Verwahrung- nur er war ja neben oder auf der Waffe .Kann man streiten.

    Die Verhältnisse in den USA sind ein wenig differenzierter.
    Keiner fragt wieviele Verbrechen durch wirksame Verteidigung verhindert wurden.

    Was die Notwehr und den Täterschutz anbelangt, da wäre ich sehr egoistisch was mein Leben anbelangt.
    Es gibt kein Recht mit Waffe (Nageleisen ) in fremde Wohnungen eizusteigen aber es gibt ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.
    Da Reizgasspray in Wohnungen ausscheidet, und ich weder Waffengleichheit herstellen muß also Nageleisen gegen Nageleisen, weder in Kung Fu ausgebildet bin, möglicherweise körperlich unterlegen, habe ich also auch das Recht geeignete Abwehrmittel zu wählen.
    Und im übrigen bedeutet der Einsatz einer Schußwaffe längst nicht daß geschossen werden muß, in den meisten Fällen genügt die Drohung damit.

    Gewaltmonopol des Staates ist auch Unsinn, denn der Notwehrparagraf erlaubt Gewalt eines Jedermann gegen einen rechtswidrigen Angriff.

    ich hoffe ich konnte aufklären.

  32. gerhardq meint: (24.11.2008 um 20:55) AntwortenReply to this comment

    Das Urteil ist im Grunde und in der Sache idiotisch. Wenn der Mann auch nur einen Einbruch erleben durfte, kann das zu einem ernsten Trauma führen. Und ich muß ehrlich gestehen, eine fremde Person nachts in meiner Wohnung würde mich auch in Panik versetzen und könnte ggfs. für diese Person (oder für mich) lebensgefährlich werden.

  33. Geralt meint: (24.11.2008 um 21:20) AntwortenReply to this comment

    Irgendwie mußte ich jetzt spontan an "Bowling for Columbine" denken *gg*

  34. Schweinebärchen meint: (24.11.2008 um 21:27) AntwortenReply to this comment

    Jörg: Schön, dass Sie sich so gut auskennen, dass Sie für alle Revolver dieser Erde sprechen können. Mit Bundeswehrwaffen wäre ich da jedenfalls vorsichtiger. Selbst wenn es stimmt, dass Revolver sehr "sicher" sind, ist das Wort sicher immer sehr kontextabhängig und das eigentliche Problem, um das es auch hier geht nicht, die Waffe an sich, sondern der Umgang damit und deren Handhabung.

    Wenn jemand betrunken ist oder unter Medikamentenwirkung steht, dann nützt das bisschen Widerstand vom Abzug herzlich wenig.

    Es kommt auch immer wieder vor, dass sich ein Besoffener im Haus irrt, durchs Fenster einsteigt und sich aufs Sofa legt. Die Darstellung von Einbrechern ist auch reichlich übertrieben. Das ist quasi die Vorstufe zum Terror-Terrorismus. Die allermeisten stellen sicher, dass sie niemanden antreffen und der Rest rennt mit hoher Wahrscheinlichkeit davon, wenn er bemerkt wird. Alles andere ist die absolute Ausnahme.

    Der Arzt, der den Junky oder Dealer erschossen hat, hat seinen Beruf eindeutig verfehlt. Normalerweise tut ein Arzt alles – sogar gegen den gesunden Menschverstand – um Leben zu retten. Der hypokratische Eid macht nunmal keine Ausnahmen. Einen Einbrecher und Medikamentendieb zu erschießen, ist so ziemlich das dämlichste und perverseste, was ein Arzt tun kann.

    Aus den USA ist bekannt, dass Einbrecher öfters ohne Grund erschossen werden. Teilweise lässt man sie in aller Ruhe einsteigen, nur um sie zu erschießen und erst danach die Polizei zu alarmieren. Von Nichteinbrechern, die erschossen werden, nur weil sie das Grundstück betreten haben, und Kindern, die sich versehentlich gegenseitig das Hirn wegballern, will ich gar nicht erst anfangen. Wer solche Verhältnisse will, der soll doch bitte in die USA auswandern. Der Sicherheit oder Gerechtigkeit dient das jedenfalls nicht.

  35. Thomas meint: (24.11.2008 um 21:43) AntwortenReply to this comment

    Umgebaute Gaswaffen sind aufgrund der Materialwahl (Spritzguß) in erster Linie für einen gefährlich, nämlich für den Anwender. Jeder, der nur annähernd Ahnung von der Materie hat, weiß das. Deshalb scheint für mich die ganze Geschichte, weder vorne noch hinten zu stimmig zu sein. Entweder der Mann war im Besitz der erforderliche Erlaubnisse für den Besitz von scharfen Waffen, dann wäre es nicht für ihn erforderlich gewesen, so einen gefährlichen Blödsinn, den sich schon illegalen Umbau einer dafür nicht ansatzweise geeigneten Waffe, zu machen. Oder aber die oben angegebene Erlaubnis war ein kleiner Waffenschein, der zum Führen von freien Gaswaffen berechtigt und aufgrund des illegalen Umbaus, zu Recht, entzogen wurde.

    Ansonsten möchte ich noch anmerken, dass man das ganze Waffenthema vielleicht etwas differenzierter betrachten sollte. Was bei den meisten Waffendiskussionen gerne außer acht gelassen wird, ist der Fakt, dass auch täglich Leben durch Waffeneinsatz (in den seltensten Fällen durch tatsächliche Schußabgabe) Leben gerettet werden. Durch Profis und auch geschulte Privatpersonen. Natürlich bezieht sich das auf Länder, in denen den Bürgern dieses Recht auch zugestanden wird, wie z.b. Österreich.

    Zu sagen, dass Waffen nur in die Hände von Profis gehören, ist imho ähnlicher Blödsinn, wie nur Berufskraftfahrern das Führen eines Kfzs zu erlauben.

  36. D. meint: (24.11.2008 um 21:46) AntwortenReply to this comment

    "Der Arzt, der den Junky oder Dealer erschossen hat, hat seinen Beruf eindeutig verfehlt. Normalerweise tut ein Arzt alles – sogar gegen den gesunden Menschverstand – um Leben zu retten. Der hypokratische Eid macht nunmal keine Ausnahmen. Einen Einbrecher und Medikamentendieb zu erschießen, ist so ziemlich das dämlichste und perverseste, was ein Arzt tun kann."

    Diesmal hatte er wohl mal sein Leben gerettet, sehr gut zu verstehen.

  37. Schweinebärchen meint: (24.11.2008 um 22:07) AntwortenReply to this comment

    36: Hauptsache auch mal was geschrieben, nicht wahr?

  38. Jörg meint: (24.11.2008 um 22:15) AntwortenReply to this comment

    @schweinebärchen:

    Sicherheit in Bezug auf Revolver war eine Antwort von mir zum Beitrag eines Users hier.
    Natürlich ist jede Waffe nur so sicher wie es ihr Besitzer zuläßt.
    Aber ich setze im Normalfall sachgerechten Umgang voraus nicht Trunkenheit oder Rauschgiftkonsum.
    Bei Trunkenheit ist bekanntlich auch ein Kraftfahrzeug gefährlich wie die Praxis schmerzlich beweist.
    Aber technisch gesehen ist ein Revolver sicher was Funktionalität und Funktionssicherheit betrifft.
    Für diejenigen die meinen eine Waffe könne "von selbst losgehen "
    Ihre Einwendungen von Verirrten die sich in der Wohnung irren trage ich natürlich mit und das Vorhalten einer Waffe für den Notfall bedeutet längst nicht daß auf jede verdächtige Bewegung geschossen werden darf.
    Auch der Einbruch selbst rechtfertigt nicht einen Schuß , auch nicht die Flucht des Einbrechers, sondern nur dann wennjemand konkret und wirklich durch diesen Einbrecher an Leben und Gesundheit bedroht wird.Dieser Angriff muß vorliegen oder glaubhaft bevorstehen, so das Gesetzt über Notwehr.
    So wie die Polizei ihre Waffen auch nur in Notfallsituationen verwenden darf – was nicht davon abhält daß Beamte sie zur Eigensicherung bei Bedarf bereithalten.

    Nur wann weiß man das vorher und wie vertraue ich meinen Einbrecher, kenne ich seine Motive, seine Kurzschlußreaktionen im voraus ?

    Die Wahrscheinlichkeit in eine solche Situation ist tatsächlich gering, trotzdem kann man jemanden ( der möglicherweise schon diverse "Besuche " hatte nicht eine gewisse Vorsorge streitig machen nur um den Täter zu schützen.
    Zu den USA :
    Sicher gibt es bedauerliche Einzelfälle des Mißbrauch, des Irrtums und Unfälle.Wie mit jedem technischen Gegenstand.

    Wenn es denn so dramatisch ist wie Du schilderst dann frage : Wie hoch ist den die Quote zum gesamten Waffenbesitz und zur Verbrechenshäufigkeit und wie hoch ist die Quote der Mediendarstellung solcher Unfälle.
    Und warum erlauben immer mehr Bundestaaten den Waffenbesitz ?

    Was den Arzt betrifft der erwähnt wird:
    es dürfte für eine berechtigte Notwehrhandlung die das eigene Leben ( oder eines anderen Menschen -Nothilfe ) rettet unerheblich sein ob jemand Arzt,Schornsteinfeger oder Bäcker ist.
    Der Arzt hat das gleiche Recht auf körperliche Unversehrtheit, sein ärztlicher Eid verpflichtet ihn nicht sich umbringen zu lassen.

  39. Matthias meint: (24.11.2008 um 22:22) AntwortenReply to this comment

    Der komplette Sachverhalt ist in sich nicht stimmig.

    Eine Gaspistole/revolver benötigt weder Waffenschein noch Waffenbesiztkarte. Ausschließlich zum FÜHREN (außerhalb des umfriedeten Grund und Bodens) ist ein KLEINER WAFFENSCHEIN nötig. Dieser ist nicht mit dem "normalen" zu verwechseln!

    Bei (den frei verkäuflichen) Gaspistolen/revolver gibt es keine Zuverlässigkeitsprüfungen, da keine WBK oder kein WS erteilt wird. Da kann ich dann auch nix entziehen!

    Auf "scharf" umgebauter Gasrevolver. Klar… Und wenn ich dem Osterhasen die Eier rot anmale isses der Weihnachtsmann. Es ist weder ökonomisch noch technisch sinnvoll (wenn überhaupt möglich) eine Gaswaffe auf "scharf" umzurüsten. Es sei denn man kauft hinterm Hauptbahnhof und nimmt was man bekommen kann.

    Also entweder fehlt beim geschilderten Sachverhalt die Hälfte oder jemand hat sehr sehr schlampig gearbeitet und benutzt das WaffG nur, um die Glotze draufzustellen…

    P.S.:
    DAS Waffenrecht gibt es in den USA nicht. Ist Landesrecht. Davon haben die US of A ja bekanntlich 'nen paat mehr.

    P.P.S.:
    "Waffen gehören nur in die Hände von Profis"
    Klar… Und wenn die "Profis" bei uns auf dem Stand waren, darf ich wieder den Gummiboden flicken…

  40. holla meint: (24.11.2008 um 22:49) AntwortenReply to this comment

    Die Bereitschaftspolizei macht das doch genauso bei Einsätzen wo sie außerhalb übernachten müssen, da liegt die Pistole auch unterm Kopfkissen, nach Aussage einiger Polizisten.

  41. J.B. meint: (25.11.2008 um 00:21) AntwortenReply to this comment

    ääh. geht's noch? mal fernab der rechtslage: wer ne waffe (wurst ob knarre, gaspistole, messer oder seis ein pfefferspray) bei sich daheim unter seinem kopfkissen aufbewahrt ist irre. die chance, dass er aus versehen jemanden 'falschen' verletzt ist statistisch wesentlich höher, als dass er die waffe in notwehr einsetzen kann. außer vielleicht du wohnst in nem trailerpark in compton. paranoid ist sowas.

  42. Any meint: (25.11.2008 um 00:30) AntwortenReply to this comment

    Die Kommentare wirken teils wie der PISA-Beitrag zum Thema Lesekompetenz. Kann man die Tatsache, dass dem Mann offenbar Waffenschein und Waffenbesitzkarten entzogen wurden, nicht unabhängig davon betrachten, dass es gerade der modifizierte Gasrevolver war, auf dem er schlief?
    Letzteres ist einzig das Argument, mit dem die Eignung für die laut Sachverhalt vorhandenen Berechtigungen verneint wurde. Neben der "Machenschaft" selbst ist die ausschlaggebende logische Brücke hierfür, dass der Gasrevolver durch Umbau zu einer Schusswaffe im Sinne des WaffG wurde, die vorschriftsmäßig so zu verwahren war, wie eine legale Schusswaffe (unabhängig davon, dass bereits der Umbau verboten ist). Es stehen mehrere Rechtsverletzungen nebeneinander, die für den Entzug der Berechtigungen genutzt wurden.
    Legt jemand eine Waffe unter das Kopfkissen, hat er auch keinen klaren Begriff von dem Gefahrenpotenzial einer Pistole und ihrer Handhabung. Er hat nicht die Fähigkeit, Einsatz und Nicht-Einsatz der Waffe ausreichend sicher abwägen und kontrollieren zu können. Die missbräuchliche Verwendung ist somit wahrscheinlich.

    Dass ausgerechnet ein Sportschütze, der ja wohl überwiegend mit typischen Sportwaffen umgeht, auf die Idee kommt, DA wäre ein Sicherheitsmerkmal, ist so ziemlich das Erschreckendste, was hier zu lesen ist.

    Ansonsten: Von OC-Schaum oder Gel bis hin zum "Taser" gibt es genügend nichttödliche Verteidigungsmittel, die in Innenräumen eingesetzt werden können.

  43. houz meint: (25.11.2008 um 00:46) AntwortenReply to this comment

    Die fehlende Unterscheidung WBK ./. Waffenschein wurde ja schon angesprochen. Bei Fernsehkrimis habe ich mich da inzwischen dran gewöhnt, aber dass reale Juristen so einen Unfug in die Welt setzen ärgert mich doch. Auch wenn es nicht im geringsten verwundert.

    @25: "Dieser Fall zeigt zudem, dass selbst Leute, die legal Waffen besitzen, nicht immer damit umgehen können. Damit meine ich nicht technische Fähigkeiten, sondern die Fähigkeit, sie nicht einzusetzen."

    Aufgrund des de facto-Verbotes der Ausbildung im Verteidigungsschießen für (zivile) Legalwaffenbesitzer in Deutschland ist das auch kein Wunder. Denn dort lernt man nicht nur das ach so böse Schießen in Bewegung, sondern eben auch, wann man nicht schießt. Zumindest, wenn das ganze seriös abläuft…

    @34: Bei der Bundeswehr gibt es keine Revolver, lediglich (Selbstlade-)Pistolen. Großer Unterschied, was die Sicherheit angeht.

  44. Ein Mensch meint: (25.11.2008 um 01:30) AntwortenReply to this comment

    Der Text steht so tatsächlich als Pressemitteilung auf der Webseite des Gerichts. Peinlich.

    Das Urteil ist anscheinend noch nicht online verfügbar. Hier kann man nach dem Urteil suchen:

    http://www.dbovg.niedersachsen.de/Index.asp?Doc=Aktenzeichen

  45. Jörg meint: (25.11.2008 um 01:48) AntwortenReply to this comment

    @ any:

    Ich sprach hier von einem handelsüblichen Revolver. Nicht ungebaute Gaswaffe und nicht Pistole unter Kopfkissen.
    Ein Revolver ist keine SL-Pistole, da gibt es erhebliche technische Unterschiede auch in der Sicherheit und Handhabung.
    DAS ist es was ich klarstellen wollte in Hinblick der Äußerung eines Users, man könne sich selber gefährden, nicht mehr und nicht weniger, also bitte genau lesen.
    Insoweit haben Sie auch Ihren Beitrag zu Pisa geleistet.

    Wie ich allerdings jetzt nochmals lese hat er wohl gerade diesen umgebauten Revolver unter dem Kopfkissen gehabt, also keinen handelsüblichen wovon ich erst ausging sondern sein Bastelobjekt – und da wäre ich mir schon weniger sicher, da stimme ich mit anderen Usern überein.
    Es ist in einer Weise auch verwirrend geschrieben :
    Das Gericht bemängelt wohl die Aufbewahrung des umgebauten Gasrevolvers, und erwähnt nicht den Umbau ? dabei wiegt die illegale Herstellung weitaus schwerer ?
    Ja was hatte er denn nun unter dem Kopfkissen ?

    Das ist verboten, ist ein Verstoß gegen das Waffengesetzt, Punkt.Er baut sich und beschafft sich dadurch verbotenermaßen eine Schußwaffe selbst ohne eine Erlaubnis oder Erwerbsberechtigung zu haben.
    Davon abgesehen ist es hochgradig selbstgefährdend wenn man weiß welche Gasdrücke beim Schuß umgesetzt werden.
    Schwere Unfälle sind vorprogrammiert und die Sicherheit jener Geräte ist nahe Null.
    Hat er das gemacht dann gehört ihn allein dafür die Zuverlässigkeit entzogen , allein dadurch beweist er mangelnde Zuverlässigkeit – und dann noch unters Kopfkissen.

    Nur finde ich es nicht logisch sich so ein Gerät zu basteln wenn man im Besitzt legaler und hochwertiger Waffen ist und die Konsequenzen kennen müßte.. Das verstehe ich überhaupt nicht.

    Woraus Sie ableiten daß er bei dieser fragwürdigen und vom Gericht auch bestraften "Aufbewahrung" und "Herstellung" die Waffe im weiteren dann mißbräuchlich verwendet,ist für mich nicht nachvollziehbar.
    Die fragwürdige Aufbewahrungspraxis sagt überhaupt nicht über die weitere Absicht aus.
    Daraus ableiten, wegen des zugegebenermaßen falschen Umgangs, daß er dann im weiteren rücksichtlos schießen würde ist ziemlich weit hergeholt.

    Zu Tasern – um Ihre Sachkunde aufzufrischen:

    Seit 1. April 2008 unterliegt ein Taser den Verbotsbestimmungen der Anlage 1, Abschnitt 1, Nr. 1.3.6. WaffG. Jeglicher Umgang (Erwerb, Besitz, Führen) mit einem Distanz- Elektroimpulsgerät ist seitdem verboten.
    und tödlich sind die gelegentlich auch gewesen.

  46. Ben (der Unerwünschte) meint: (25.11.2008 um 02:32) AntwortenReply to this comment

    @44 Jörg:

    Jörg, du kannst doch drumherum palavern, wie du willst, es bleibt dabei: Wer eine Schusswaffe unterm Kopfkissen deponiert, ist ein verantwortungsloser Vollidiot. Punkt.

    Zu Deinem Stil: Selber den Text nicht gründlich zu lesen, aber ANDERE in die PISA-Schublade stecken wollen… sag mal, hackt es?

    Und deine "Überraschung" wegen des "schwereren Tatbestandes" zeugt einfach nur von (gewollter?) Unkenntnis, bzw. dem zwangsweisen Versuch ein Haar in de Suppe zu konstruieren, wo vermutlich keins ist. Ein Richter kann auch mehrere Delikte zugleich verhandeln, unterschiedlich gewichten, unter Umständen zusammenfassen usw. Ganz normal. Zu den ganzen Einwänden, das sei doch alles "unlogisch" (und könne sich ergo so eigentlich nicht ereignet haben): Hallo? Gehts noch? Der Typ hat eine Waffe unterm Kopfkissen deponiert. Könnte das eventuell ein klitzekleines Indiz sein, dass er nicht mehr ganz rational handelt? Wenn es wenigstens noch eine juristisch vielleicht auch nicht ganz koschere, abschließbare Nachttisch-Schublade gewesen wäre, dann könnte ich es zumindest menschlich besser verstehen, aber nein, es muss ja echt unterm Kopfkissen sein.

    Ich habe eigentlich eine durchaus differenzierte Meinung zum Thema Waffenbesitz, auch zu ggf. angebrachten Notwehrmaßnahmen, aber wenn ich diverse Beiträge von Waffenfreunden hier lese, dann frage ich mich doch wieder stark, ob man den Privatbesitz von Schusswaffen nicht einfach ganz verbieten sollte. Da ist ein Typ, der Schusswaffen unter dem Kopfkissen deponiert, und illegal umbaut. Von einem Sportschützen hätte ich eine scharfe Distanzierung erwartet, stattdessen kommt teilweise wütendes Rumgeheule und eher ärmliches Nitpicking, an eher aussichtslosen Stellen. Hart.

    Diese Art der Kommunikation (gilt insbesondere auch für diverse weitere "Waffenfreunde" hier) ist ein schönes Beispiel, wie man sich seine Reputation selber fachmännisch zerlegen kann. Mir tun die echten Profis unter den Sportschützen leid, denn wer solche Freunde hat, der braucht keine Feinde mehr.

  47. Sebastian meint: (25.11.2008 um 04:04) AntwortenReply to this comment

    Wenn es um Waffen geht, denke selbst ich linke Socke ganz klar amerikanisch. Freie Menschen müssen auch das Recht haben, Waffen zu besitzen.

    Mal ganz abgesehen davon, dass das Waffengesetz hierzulande längst absolut perverse Züge angenommen hat. Großmütter zu verurteilen, weil sie ihren Enkeln Erbsenschußpistolen aus Polen mitbringen, hat nichts mehr mit "rechtstaatlichen Prinzipien" zu tun.

  48. Sebastian Salzgeber meint: (25.11.2008 um 04:05) AntwortenReply to this comment

    @34, Schweinebärchen:
    Es kommt auch immer wieder vor, dass sich ein Besoffener im Haus irrt, durchs Fenster einsteigt und sich aufs Sofa legt

    Wo wohnst du denn bitteschön?

  49. D. meint: (25.11.2008 um 08:24) AntwortenReply to this comment

    Für mich ist es immer noch sehr unwahrscheinlich das der hier Verurteilte Sportschütze oder ähnliches war, sondern nur einen kleinen Waffenschein hatte. Das er ein Problem hat sollte auch klar sein. Aber das alles kann man bei dem Bericht alles nur zwischen den Zeilen lesen.

  50. scheeff meint: (25.11.2008 um 08:51) AntwortenReply to this comment

    Hi,
    unters Kopfkissen würde ich die Wumme auch nicht packen, aber wofür gibt es Back-Up Gun Rack -> http://scheeff.info/index.php/Fun-Movies/The-Back-Up-Gun-Rack
    Grüsse
    da Scheeff

  51. TheDoctor meint: (25.11.2008 um 09:11) AntwortenReply to this comment

    Zu der Waffensache an sich sag ich mal nichts, aber das hier

    "So könne der Kläger z. B. die Polizei informieren und sie um verstärkte nächtliche Kontrollen bitten."

    war ein blöder Witz oder was ?

  52. Roman meint: (25.11.2008 um 10:12) AntwortenReply to this comment

    @Sebastian:

    "Freie Menschen müssen auch das Recht haben, Waffen zu besitzen."

    Öh, nein. Wenn Du noch ergänzt, "bei charakterlicher Eignung", können wir eventuell drüber reden. Mir fallen auf Anhieb jede Menge Leute ein, denen ich keine (Schuß-)waffe in die Hand drücken würde.

    Von Kindern, die sich (oder anderen) die Birne wegballern mal abgesehen, möchte ich mich auch mal nachts betrunken im Grundstück vertun dürfen, ohne daß mir einer ein Durchlüftungsloch verpaßt. Oder jemandem auf der Straße um eine Kippe anschnorren dürfen (meinem Bruder hat mal ein Amerikaner erzählt, daß er stets eine Schußwaffe mitführt, um Straßenräuber umnieten zu können. Da wird das Fragen nach einer Kippe lebensgefährlich).

  53. Justus meint: (25.11.2008 um 10:47) AntwortenReply to this comment

    @ 18 (Domenik Bertrams)

    " … Vorher hat er ja noch eine Menge anderer Möglichkeiten, so der Anruf bei der Polizei und das Abschließen bzw. Verbarrikadieren des Zimmers…"

    Unsinn!

    Das Recht muß dem Unrecht nicht weichen.

    Wesentlich ist hier nur das Merkmal der "Erforderlichkeit" einer Maßnahme zur Verteidigung der eigenen Rechtspositionen wie: Umfriedetes Besitztum, Gesundheit/Leben, Freiheit und Eigentum bzw. alles zusammen. Dazu ist jeder Waffeneinsatz, ob Messer, Beil oder Schußwaffe etc. rechtmäßig!

    Ich muß mich aus Verhältnismäßigkeitsgründen weder verstecken noch einschließen oder erst das Eintreffen der Polizei abwarten, sondern darf selbst aktiv/aggressiv werden und im ausreichenden Umfang zur Verteidigung meiner Rechte Gewalt anwenden.

    Im Einzelfall muß ich allerdings schnell entscheiden, ob ein Schuß ins Knie beispielsweise ausreicht, um den Angriff auf meine Rechtsgüter zu stoppen und das Eintreffen der Polizei abzuwarten); hält ein Einbrecher allerdings selbst eine Pistole/Revolver in der Hand (was in Deutschland mittlerweilar gar nicht so selten ist),wäre es auch vertretbar/notwendig ihn zu töten.

    Bei Panikreaktionen des Verteidigers(Überstürzung, Furcht und dergleichen)bliebe eine Notwehrüberschreitung sogar von Gesetzes wegen straffrei.

    Mein Ausbilder bei der Bundeswehr hat mir in diesem Zusammenhang seinerzeit für den Wachdienst an der Kaserne sogar den Rat mit auf den Weg gegeben, im Zweifel lieber das ganze Magazin auf Eindringlinge leerzuschießen, als irgendein Risiko für mich oder meine Kameraden einzugehen, egal ob dabei jemand stirbt.

  54. Tichy meint: (25.11.2008 um 10:50) AntwortenReply to this comment

    @18: "Auch wenn ein Einbrecher nachts im Haus ist, darf der Bewohner diesen nicht einfach erschießen. Die Verhältnismäßigkeit muss gewährleistet bleiben."
    Nein, das eben nicht bei Notwehr! Eine Abwägung der betroffenen Rechtsgüter findet nicht statt. Sofern es gleich geeignete, mildere Mittel gibt, den Angriff *ohne eigene Gefährdung* vollständig abzuwehren, sind diese vorrangig. Das wären im Regelfall z.B. ein In-die-Flucht-Schlagen durch Drohen mit der Polizei oder ein Warnschuss. Aber selbstverständlich geht Trutzwehr vor Schutzwehr, oder um noch einen Satz aus dem 1. Semester zu zitieren: "Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen". Man muss sich eben nicht im Zimmer verbarrikadieren, um nicht Gefahr zu laufen, in einer Auseinandersetzung mit dem Einbrecher (der ja "nur" Wertsachen stehlen möchte) diesen tödlich zu verletzen.
    Ausnahmen gibt es bei krassem Auseinanderfallen vom Stellenrang des angegriffenen Rechtsgutes zum Rechtsgut, auf das die Notwehrhandlung einwirkt. Mit einfacheren Worten: Gezielte Kopfschüsse, um zu töten, sind regelmäßig keine Notwehr. Schüsse, die darauf abzielen, den Angreifer angriffunfähig zu machen (auch wenn sie lebensgefährlich sind), schon.
    Einführend: http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr

  55. Ein Mensch meint: (25.11.2008 um 12:01) AntwortenReply to this comment

    @Justus: Im Kriegsfall mag das gelten, aber ansonsten ist die Notwehr in Friedenszeiten etwas anders geregelt.

    Die Pressemeldung ist derart konfus formuliert, dass ich mir das Urteil angefordert habe. Nach mehrmaligem Lesen scheint es aber am wahrscheinlichsten zu sein, dass es sich um einen Waffenbesitzer mit WBK handeln dürfte, der neben den ordnungsgemäss verwahrten erlaubnispflichtigen Schusswaffen eine Schreckschusswaffe besass, die er unter seinem Kopfkissen lagerte. Die SSW muss wohl durch eine Bohrung unzulässig modifiziert gewesen sein. Laut Pressemeldung war sie geladen. Es ist aber unwahrscheinlich, dass sie mit Patronenmunition (incl. Geschoss) geladen war, denn es sollte einem WBK-Besitzer klar sein, dass das nicht ungefährlich ist. Es ist also zu vermuten, dass sie mit Knallpatronen geladen war. Ohne die Bohrung wäre damit alles legal gewesen. Sachlich ändert sich durch die Bohrung natürlich nichts, aber waffenrechtlich sehr wohl. Wenn meine Interpretation stimmt, dürfte sich damit um ein politisch motiviertes Urteil handeln.

  56. tph meint: (25.11.2008 um 12:34) AntwortenReply to this comment

    @42 / 45
    "Legt jemand eine Waffe unter das Kopfkissen, hat er auch keinen klaren Begriff von dem Gefahrenpotenzial einer Pistole und ihrer Handhabung. Er hat nicht die Fähigkeit, Einsatz und Nicht-Einsatz der Waffe ausreichend sicher abwägen und kontrollieren zu können. Die missbräuchliche Verwendung ist somit wahrscheinlich."
    und
    "dann frage ich mich doch wieder stark, ob man den Privatbesitz von Schusswaffen nicht einfach ganz verbieten sollte"

    Dann würde ich an dieser Stelle raten, sich nicht die Schießausbildung der Exekutive anzusehen…

    @52
    Wie war das noch beim Bund? Immer auf die Beine zielen: Jochbein, Stirnbein, Nasenbein, Brustbein

  57. felix liedtke meint: (25.11.2008 um 12:59) AntwortenReply to this comment

    na ja, hab mir jetzt nicht alle komentare durchgelesen. aber ist zu aller erst festzustellen: der waffenschein berechtigt besonders gefährdete personen zum fürhren, also schussbereitem mitführen, der waffe. ein waffenscheininhaber darf ergo nicht nur mit "der knarre unterm kopfkissen" schlafen, sondern auch in der öffentlichkeit ne waffe tragen. ein waffenscheininhaber darf jedoch nur waffen zu bestimmten zwecken (schießsport, jagd, sammlung)besitzen, sie zum training transportiern (ungeladen und verschlossen von der munition getrennt). auf dem eigenen, befriedeten besitz darf er sie hingegen geladen führen!
    also, zu erst sei anzumerken dass dieses urteil absoluter schrott ist. die begrifflichkeiten werde nicht klar getrennt.
    sztrafbar, wenn nicht genehmigt, war lediglich der umbau des revolvers zur scharfen waffe…

  58. felix l. meint: (25.11.2008 um 13:05) AntwortenReply to this comment

    nachtrag @ 35:
    heutzutage müssen gaswaffen so geschaffen sein dass man sie nicht umbauen kann. vor einigen jahren wurden hingegen bauteile richtiger waffen mit verbolzten läufen versehen. die sind durch aufbohren des laufes durchaus verwendbar, auch wenns natürlich an der zielgenauigkeit hapert.

  59. fl meint: (25.11.2008 um 13:15) AntwortenReply to this comment

    @34: die BW führt keine revolver.

  60. houz meint: (25.11.2008 um 13:19) AntwortenReply to this comment

    @56: Da hast du auch einen Fehler drin:
    "ein waffenscheininhaber darf jedoch nur waffen zu bestimmten zwecken (schießsport, jagd, sammlung)besitzen,"
    muss heißen:
    "ein wbk-inhaber darf jedoch nur waffen zu bestimmten zwecken (schießsport, jagd, sammlung)besitzen,".

  61. Spectator meint: (25.11.2008 um 14:00) AntwortenReply to this comment

    @31 und sonstigen bedauerlichen Einzelfällen:
    > Die Verhältnisse in den USA sind ein wenig differenzierter.
    > Keiner fragt wieviele Verbrechen durch wirksame
    > Verteidigung verhindert wurden.

    Die Verhältnisse sind ausgesprochen unterschiedlich.
    Die Gefahr, einem Mord zum Opfer zu fallen, ist über den Daumen etwa um den Faktor 6 größer.
    Die Anzahl der Knast-Insassen ist, bezogen auf die Gesamtbevölkerung, um etwa den Faktor 8 höher. Angesichts immer noch leicht steigender Zahlen von Gewaltdelikten ist das der pure Luxus, trotz gelegentlicher Käfighaltung.

    In absoluten Zahlen sind durch Waffenbesitz in den USA vermutlich mindestens zehnmal mehr Verbrechen verhindert worden als in Deutschland.
    Dennoch spricht für jemanden, dem sein Leben lieb ist, wenig dafür, in Deutschland das Schlafen mit dem Peacemaker unter dem Kopfkissten allgemein freizugeben …

  62. Thomas meint: (25.11.2008 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    Wie ich jetzt herausfand, schreiben sie extra Waffenschein, weil ihr Hirnis eh nicht wisst, was eine WBK ist ;-)

    Von: T.
    An: [Pressesprecher]

    Sehr geehrter Herr [Pressesprecher],

    in der Mitteilung
    http://www.verwaltungsgericht-braunschweig.niedersachsen.de/master/C51653705_N3789159_L20_D0_I3747998.html
    ist an mehreren Stellen von "Waffenschein" die Rede, wo eigentlich nur eine "Waffenbesitzkarte" gemeint sein kann. Der Unterschied ist jedem Waffenbesitzer bekannt und diese Fehlverwendung von Begriffen erfuellt mich als Leser der Mitteilung nicht gerade mit Vertrauen in die Qualitaet der Rechtsprechung an deutschen Gerichten.

    Mit freundlichen Gruessen
    T.

    Darauf die Anwort:

    Von: [Pressesprecher]
    An: T.

    Sehr geehrter T.,

    die Pressestelle eines Gerichts hat die Aufgabe, Entscheidungen auch juristischen Laien und solchen Personen zu vermitteln, die keine genaueren Kenntnisse zu einem bestimmten Rechtsgebiet haben. Dazu kann es erforderlich sein, Begriffe, die sich umgangssprachlich mit einem bestimmten Sinn verbunden haben, untechnisch zu verwenden. Um die vorliegende waffenrechtliche Entscheidung auch Personen zugänglich zu machen, die sich im Waffenrecht nicht näher auskennen, wurde daher (nur) in der vorstehenden Presseinformation der umgangssprachlich die Erlaubnis zum Umgang mit Waffen bezeichnende Begriff des Waffenscheins verwendet. Ich gebe Ihnen gern zu, dass man auch anders hätte verfahren können. Selbstverständlich wird im Urteil der juristisch korrekte Begriff (Waffenbesitzkarte) verwendet.

    Mit freundlichen Grüßen
    [Pressesprecher]

  63. Schweinebärchen meint: (25.11.2008 um 15:59) AntwortenReply to this comment

    Spectator(62), als ob sich die Zahlen einfach so mit Deutschland vergleichen ließen. In den USA kommt man nunmal sehr viel schneller und leichter in den Knast. Die höhere Zahl an Gewaltverbrechen, wird unzweifelhaft auch durch den leichten Zugang zu Waffen mitverursacht. Ursache und Wirkung sind kaum voneinander abgrenzbar, da es sich um eine Gewaltspirale handelt.

    Ich finde es schon ziemlich lächerlich, wenn hier Leute meinen, sie würden bei einem Einbruch oder Überfall den Längeren ziehen, nur weil sie eine Schusswaffe besitzen. Der Täter weiß wann er zuschlägt, das Opfer nicht und ich wohne auch nicht in einer Kaserne oder bewache mit geladener Waffe die Wohnung.

    Leiden müssen am Ende vor allem die, die keine Waffe besitzen, sei es aus Überzeugung oder Nichteignung. Denn wenn der Täter damit rechnet auf bewaffneten Widerstand zu stoßen, dann wird er ungleich erbamungsloser und geplanter zuschlagen. Hat eigentlich schon mal jemand daran gedacht, dass eine Waffe eigentlich nur zum Drohen und nicht zum Töten mitgeführt wird? Der Wunsch jeden Dieb gleich über den Haufen zu schießen, hat wohl mehr mit verletztem Ehrgefühl und der gleichen Motivation, die auch zu Amokläufen führt zu tun, als Verstand.

  64. Axel John meint: (25.11.2008 um 16:53) AntwortenReply to this comment

    @ 54: Ausnahmen gibt es bei krassem Auseinanderfallen vom Stellenrang des angegriffenen Rechtsgutes zum Rechtsgut, auf das die Notwehrhandlung einwirkt. Mit einfacheren Worten: Gezielte Kopfschüsse, um zu töten, sind regelmäßig keine Notwehr.
    Mal wieder typisch Jurist: Wenn ich nachts aufwache und feststelle, dass ein Einbrecher im Haus ist, werde ich eines mit absoluter Sicherheit nicht tun:
    Eine rechtswissenschaftliche Analyse darüber anfertigen, in wieweit eine Gefahrenabwehr den formaljuristischen Ansprüchen an die Verhältnismäßigkeit der Mittel genügt.
    Und natürlich würde ein kluger Waffenbesitzer in Deutschland nie einen gezielten Kopfschuss abgeben. Sollte es bedauerlicherweise doch daneben gehen, hat er allerdings den Vorteil, dass der Einbrecher keine Aussage mehr macht.

  65. horst meint: (25.11.2008 um 17:02) AntwortenReply to this comment

    @Alle

    Weiß jemand wer in "Deutschland" eigentlich den Besitz von Waffen verboten hat ?

    Soviel ich weiß, durften bis 1933 die Deutschen Waffen besitzen und zwar ohne behördliche Kontrolle und Erlaubnis.

    Informationen willkommen ?

  66. Any meint: (25.11.2008 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    @Jörg:
    Ihren Beitrag hatte ich schon verstanden, nur erscheint es zweifellos, wenn man im sicheren Umgang mit Schusswaffen ausgebildet ist, als Selbstgefährdung, jede Art von Pistole (ich unterstelle ungeholstert) in sein Bett zu legen. Das gilt auch für handelsübliche Revolver, und dass dieser fahrlässige Umgang auch in der Polizei verbreitet ist, wundert mich wenig.
    Der DA-Betrieb ist in dieser Hinsicht kein Sicherheitsfeature. Es als solches darzustellen ist erstaunlich, da Sie als Sportschütze wahrscheinlich generell mit Waffen mit gemindertem Abzugsgewicht zu tun haben.

    Es gibt im Umgang mit Waffen eine Vielzahl von Verhaltensweisen, die vielleicht so gut wie nie zu Unfällen führen, die aus technisch-mechanischer Sicht als "absolut sicher" betrachtet werden können – und die man trotzdem niemals tut. Schlicht weil es im Einzelfall immer anders laufen kann als man sich das vorgestellt hat und man keine unnötigen Risiken für diese Einzelfälle schafft.

    Leute, die tatsächlich Schusswaffen besitzen müssen, können sich diese verantwortungsvolle Haltung in unzähligen Schulungsangeboten der Privatwirtschaft aneignen. Ich habe auch noch nie an einer Gebrauchsschulung teilgenommen, die nicht zugleich sicheres Führen und Verwahren, beispielsweise in Sondersituationen wie im Auto, thematisiert hätte.

    Leider regiert anscheinend in weiten Teilen der polizeilichen und noch mehr der militärischen Ausbildung eine leichtfertige Revolverhelden-Haltung. Über die Wehrpflicht strahlt der fast schon pervers-paraerotische Zugang zu Waffen, der ein fasziniertes Spiel mit dem Tötungsinstrument nahelegt, in die Zivilbevölkerung aus.
    Als Waffenbesitzer, der vereinzelt auch Gespräche mit hobbymäßigen Waffenbesitzern genießen darf, muss ich sagen: Ja, deshalb haben die meisten Waffenbesitzer einen an der Klatsche.

  67. zf.8 meint: (25.11.2008 um 18:30) AntwortenReply to this comment
  68. Sebastian meint: (25.11.2008 um 18:40) AntwortenReply to this comment

    @ 52 (Roman):
    Ja, stimmt, das hätte ich natürlich noch ergänzen sollen. Es ist klar, dass derart gemeingefährliche Menschen *keine* Waffen in die Hände bekommen sollten, und dass es – zumindestens, wenn man die Waffe auch zu Hause aufbewahren will – einen Test zur charakterlichen Eignung geben sollte. IMHO gilt das gleiche übrigens auch für Führerscheine, bzw. Autos, aber das nur am Rande.

    Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass das Waffenrecht hierzulande deutlich zu streng ist, und teilweise absurde, menschenfeindliche Züge annimmt – wie z.B. die von mir erwähnten Erbsenpistolen (oder auch Luftgewehre), die in Deutschland unter das Waffenrecht fallen. Und ja, wenn jemand mit einem Revolver unterm Kopfkissen schlafen will, dann soll er das von mir aus machen.

  69. Karl-A. Jena meint: (25.11.2008 um 19:07) AntwortenReply to this comment

    Viele Kommentare hier sprechen mir aus der Seele. Ich bin der Rechtsanwalt, der das obige Verfahren auf Seiten des m. E. vom Gericht völlig zu Unrecht kriminalisierten Mandanten begleitet hat. Nicht nur der Artikel gibt die rechtliche Situation unzutreffend wieder, auch das Gericht hat mit seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass es im Waffenrecht nicht sattelfest ist. Das aber liegt nicht am Gericht allein, sondern an dem bis zur völligen Unverständlichkeit reformierten deutschen Waffenrecht. Weiterhin verfallen Politiker und Gesetzgeber in Panik und Hektik, wenn es um Waffen geht. Niemand würde auf die Idee kommen, dass ein noch nicht 25 – Jähriger, der bei OBI einen Klappspaten verlangt, ein psychologisches Gutachten über seine Eignung zum Erwerb eines solchen vorzulegen hätte, nur weil ein solches Gerät auch durchaus geeignet ist, z. B. einen nachbarrechtlichen Streit einseitig zu beenden. Ähnliche Regelungen hält der Gesetzgeber allerdings für wirkungsvoll, künftige Amokläufe zu verhindern. Wer´s glaubt…?!? Mein Mandant hat mich übrigens auf dieses Forum aufmerksam gemacht und mir erlaubt, mich hier als sein rechtlicher Vertreter – http://www.golaw.de – zu outen. Ich betreibe das Waffenrecht aus Leidenschaft und kämpfe für ein sinnvolles Waffenrecht.

  70. horst meint: (25.11.2008 um 19:08) AntwortenReply to this comment

    @ 68 – zf. 8

    Danke, sehr informativ.

  71. houz meint: (25.11.2008 um 19:10) AntwortenReply to this comment

    @70:
    "Ich betreibe das Waffenrecht aus Leidenschaft und kämpfe für ein sinnvolles Waffenrecht."
    Mein Beileid zum Kampf gegen die Windmühlen. :-(

  72. Jörg meint: (25.11.2008 um 19:40) AntwortenReply to this comment

    Any:#

    Tut mir leid sagen zu müssen daß Sie offensichtlich von der Mechanik eines Revolvers wenig verstehen.
    Doch, das DA ist ein Sicherheitsmerkmal, weil hier nämlich ein Abzugswiderstand von ca 5 kp zu überwinden ist und das ist allerhand, dazu bedarf es ordentliche Fingerkraft.Im Gegensatz zum vorgespannten Hahn, wo das Abzugsgewicht erheblich niedriger ist .
    Es gibt Revolver für Behörden,Sicherheitsdienste die haben keinen offen liegenden Hahn, können also wegen beabsichtigten der aktiven Sicherheit nur als DA abgefeuert werden.
    Die Absicht liegt darin daß der Benutzer nicht unter Streß zu schnell feuert.
    Ich schieße seit 18 Jahren regelmäßig im Verein und muß mir sicher keine Vorhaltung über mein Sicherheitsverhalten machen lassen.
    Richtig ist daß eine vorgespannte und getunte Sportwaffe einen erheblich niedrigeres Abzugsgewicht hat- wir schießen nur auf diese Weise, aber vorgespannt unters Kopfkissen legen das dürfte nicht lange anhalten.

    Ben :
    Ich muß mich nicht von illegalen Waffenumbauten ausdrücklich distanzieren, dsas Thema erübrigt sich schon aus rationalen Gründen und erst Recht bei der Kenntnis des WaffG und wie ein User zutreffend ,schreibt verhältnismäßig der größere Bockmist.

    Man kann das mit den Kopfkissen sehen wie man will,es dürfte eine Owi sein,es ist sicher Unsinn.Ich mache es nämlich- man staune – auch nicht. Im Nachttisch aufbewahren ( Ihr Rat ?) ist genau so verboten nicht mehr verboten und nicht weniger – im Gegenteil die Verfügungsgewalt dürfte noch mehr abhanden kommen.

    Nur aus dieser Owi jetzt daraus gleich das Universum erklären zu können, daraus schlußfolgern der Mann und alle Sportschützen hätten einen an der Klatsche und wären unzuverlässig weil sie dem Weltuntergangsszenario nicht beipflichten- also das ist schon ganz schön verallgemeinert.
    Bei einer ordentliche Waffe hätte keine reale Gefahr bestanden, alles andere ist unterstellend konstruiert.
    Bei einer umgebastelten Gaswaffe sehe ich eher technische Gefahrenpotentiale, so ein Ding würde ich weder anfassen noch unters Kopfkissen klemmen.

    Mein Fehler war ( bitte zu entschuldigen zu später Stunde ) daß ich nicht gesehen habe daß er ausgerechnet die Gaswaffe bei sich hatte, weil ich nicht verstehen kann warum ein WBK Inhaber sich so etwas antut.

    und dann erlaube ich mir mal die Frage zur Ehrenrettung der Sportsschützen ( und Jäger schließe ich ein ):
    Wie hoch ist die Mißbrauchsquote , daß man zu einem Urteil kommt sie hätten alle einen an der Klatsche.
    Hat ein Ferraribesitzer nicht auch einen an der Klatsche und wird verdächtigt illegale Autorennen zu planen ?

  73. Justus meint: (25.11.2008 um 21:00) AntwortenReply to this comment

    @ 70 (Karl-A. Jena)

    " … Ich betreibe das Waffenrecht aus Leidenschaft und kämpfe für ein sinnvolles Waffenrecht…"

    Nicht aufgeben, sondern weiterkämpfen! Ich habe mich schon immer gefragt, ob der Begriff "Bürger" für uns als in Wahrheit weitgehend wehrlose Individuen überhaupt noch zeitgemäß ist, zumal das Waffenrecht mit einem Urteil wie diesem ein Deutung erfährt, die die Wendung "My home is my castle" ad absurdum führt.Sie sollten auch mal prüfen, ob das Waffengesetz nicht in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist, weil es keine (ausreichenden) Entschädigungsregelungen beim Entzug legal erworbener bzw. legal im Besitz gehaltener Waffen vorsieht …

  74. Any meint: (25.11.2008 um 23:50) AntwortenReply to this comment

    73/Jörg:
    "Tut mir leid sagen zu müssen daß Sie offensichtlich von der Mechanik eines Revolvers wenig verstehen."

    Zum einen liegen Sie damit falsch, zum anderen scheitert der Konsens daran, dass Sie die Problematik an der "Mechanik eines Revolvers" festmachen (so ziemlich dem simpelsten Gegenstand der Waffentechnik überhaupt, wenn ich Sie mit dieser Anmerkung davon abhalten kann, mit technischen Banalitäten zu "trumpfen")

    Mal ehrlich: Welche Kompetenzen haben Sie sich denn angeeignet, um mit Schusswaffen umzugehen? Im Regelfall lautet die Antwort für Sportschützen: Nicht mehr als die, die nötig sind, um gerade die Erlaubnis zu bekommen und anschließend 18 Jahre lang auf eine Scheibe zu ballern. Das ist viel, viel zu wenig und genau da liegt eine Schwäche des Waffengesetzes. Würde man den Anspruch tatsächlich durchsetzen, eine sachverständige und verantwortungsbewusste Herangehensweise an das Thema Waffen zu verlangen, würde eine beachtliche Zielgruppe des privaten Waffenbesitzes schlagartig wegfallen, weil der Besitz für sie dann nicht mehr praktikabel wäre. Und das Vereinsregister würde etwas dünner.

    "Doch, das DA ist ein Sicherheitsmerkmal"

    Wie sie schon schreiben, ein Sicherheitsmerkmal für die Einsatzsituation, für die Situation "gezielt, Finger am Abzug". Dann ist DA sicherer als SA (fragt sich für wen). Auch wenn es mal hoch herging, herrschte in meinem Bett noch nie eine vergleichbare Lage. Wenn Sie es genauer wissen wollen, melden Sie sich zu einer Schulung an, wie sie von professionellen Waffenträgern besucht werden. In einem Umfeld, wo aus Sicherheitsgründen die notwendige Strenge an den Tag gelegt wird, bekommen diejenigen dann Vergleichstabellen über die Sicherungsstufen unterschiedlicher Modelle und Richtlinien, wie je nachdem zu verfahren ist. Dazu zählt, dass eine Waffe, die bereit ist, über den Abzug abgefeuert zu werden, nicht offenliegend in den Bereich unbewusster oder reflexhafter Handlungen wie im Schlaf gebracht werden darf. Ja, auch Revolver. Ja, auch ungespannt. Aber das ist sicher total übertrieben und nur was für Weicheier.

  75. Jörg meint: (26.11.2008 um 01:00) AntwortenReply to this comment

    @ any.
    Die Mechanik eines Revolvers ist nicht simpel, schon wieder beweisen Sie mir Ihre Unkenntnis.Ein Büchsenmacher wird Ihnen was anderes erzählen.
    Wir unterscheiden aber hier "Handhabungssicherheit" und darunter verstehe ich auch die Sicherheit im abgelegten Zustand, gegen Herunterfallen,Berührung etc…

    Der "Finger am Abzug " um Ihre Hoplophobie etwas zu mildern ,ist erst dann ein Thema wenn der Schütze schießen will,bis dahin hat ein Finger gerade zu sein.

    "Mal ehrlich: Welche Kompetenzen haben Sie sich denn angeeignet, um mit Schusswaffen umzugehen? Im Regelfall lautet die Antwort für Sportschützen: Nicht mehr als die, die nötig sind, um gerade die Erlaubnis zu bekommen und anschließend 18 Jahre lang auf eine Scheibe zu ballern."

    Ihre Meinung und ein weiterer Beweis von tiefer Ahnungslosigkeit.

    Ich darf Ihnen versichern daß wir eine Sachkundeprüfung einschließlich Nachweis juristischer Grundkenntnisse vor staatliche Behörden abgelegt haben.
    darin sind enthalten der Nachweis – auch der praktische Nachweis – daß wir die Handhabung einer Waffe beherrschen.
    Richtig, was wir nicht haben sind Elemente und richtiges Verhalten des Verteidigungsschießen, aber das anzueignen verbietet uns der Staat.
    Diese Kenntnisse sind für reines Scheibenschießen in der Tat auch nicht erforderlich .
    Trotzdem können Se uns nicht einfach unterstellen, wir würden aufgrund angeblich geringerer Anforderungen (wegen nur "ballern" ) keine Sicherheitskompetenz haben.Das ist Unsinn.
    Im Gegenteil wenn ich mir das Verhalten mancher behördlicher Waffenträger anschaue…
    Natürlich schließe ich nicht aus daß es zu menschlichen Fehlhandlungen kommt, fehlerhaftes Verhalten…keiner ist gefeit dagegen , Sie aber schon ?

    Würden an alle Autofahrer die gleichen Anforderungen wie an Sportschützen und Jäger gestellt werden dann wäre es merklich ruhiger auf unseren Straßen weil eine Vielzahl von Führerscheinen eingezogen werden müßte.Aber Sie fahren sicher Auto und fehlerfrei ?Gratuliere !

    "
    Dazu zählt, dass eine Waffe, die bereit ist, über den Abzug abgefeuert zu werden, nicht offenliegend in den Bereich unbewusster oder reflexhafter Handlungen wie im Schlaf gebracht werden darf. "
    Wenn Sie Schlafwandler sind ,dann haben Sie natürlich recht.
    Nun das sind Symtome von Hoplophobie, die kann man schwer bekämpfen.
    Wenn Sie Menschen von vornherein permanent unterstellen reflexartig falsch, unzuverlässig zu agieren, mangelsfehlender spezifischer Ausbildungen ein Sicherheitsrisiko zu sein ( uns Sportschützen ) dann haben Sie echt ein Problem.
    Trauen Sie sich noch auf die Straße wo Autofahrer reflexartig das Lenkrad vereißen könnten um Sie mit 1,6 Tonnen und mehr zu rammen ?

    Das Leben ist voll mit schlimmen Ereignissen die nie eintreten.

  76. Herr W. meint: (26.11.2008 um 10:13) AntwortenReply to this comment

    @64 aka Schweinebärchen:
    Sie schreiben:
    "Die höhere Zahl an Gewaltverbrechen, wird unzweifelhaft auch durch den leichten Zugang zu Waffen mitverursacht."

    Viktimisierung durch Gewaltdelikte (d.h. Prozent der Bevölkerung, die Opfer einer solchen Tat wurden):
    USA 1,9 %
    Deutschland 2,2% (MTU)
    Deutschland 2,9% (SWB)

    Der Anteil der Bevölkerung, die Opfer einer Gewalttat werden, ist also zu dem Zeitpunkt, für den Daten vorliegen (Hier: Ende 90er Jahre), für Deutschland etwa 16 bis 53% größer als in den USA. (s. S. 50 2. Period.Sicherheitsbericht Langfassung):

    http://www.bmi.bund.de/nn_122688/Internet/Content/Broschueren/2006/2__Periodischer__Sicherheitsbericht__de.html

    Weiterhin schreiben Sie:
    "Ich finde es schon ziemlich lächerlich, wenn hier Leute meinen, sie würden bei einem Einbruch oder Überfall den Längeren ziehen, nur weil sie eine Schusswaffe besitzen."

    Zur Eignung der Schusswaffe zur Selbstverteidigung:
    Basierend auf der US Victimization Survey:
    http://www.ojp.usdoj.gov/bjs/cvictgen.htm
    sei insbesondere auf
    Kleck, G. & DeLone, M. A. (1993). Victim resistance and offender weapon effects in
    robbery. Journal of Quantitative Criminology, 9 (1), 55-82.
    sowie
    Kleck, Gary and Jongyeon Tark. 2005. “Resisting Crime: The Effects of Victim Action on the Outcomes of Crimes.” Criminology 42(4):861-909.
    Befund:
    Der Widerstand mit der Schußwaffe ist regelmäßig die für das Opfer sicherste Reaktion (z.B. ggü Reaktionsweisen wie Unterwerfung, Flucht, Widerstand ohne Waffe, Hilfeschreien)

    Ein schönes Besipiel zur Selbstverteidigung mit Schusswaffe gegen Einbrecher (bewaffnet mit Messer und Tötungsabsicht):

    http://www.ra-kotz.de/totschlag-freispruch.htm

    " Denn wenn der Täter damit rechnet auf bewaffneten Widerstand zu stoßen, dann wird er ungleich erbamungsloser und geplanter zuschlagen."

    Vielleicht lässt es auch einfach sein, weil es ihm zu gefährlich ist?

  77. Thomas meint: (26.11.2008 um 15:18) AntwortenReply to this comment

    Das Problem Waffenschein<->WBK scheint noch mehr Leuten aufgefallen zu sein. Jetzt hat Herr Pressesprecher die Meldung <a href="http://www.verwaltungsgericht-braunschweig.niedersachsen.de/master/C51653705_N3789159_L20_D0_I3747998.html&quot; rel="nofollow">ergänzt</a>:


    Rechtlicher Hintergrund:

    Das Waffengesetz unterscheidet zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenschein: Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Waffengesetz), während die Erlaubnis zum Führen einer Waffe durch einen Waffenschein erteilt wird (§ 10 Abs. 4 Satz 1 Waffengesetz). In der Entscheidung ging es juristisch streng genommen um eine Waffenbesitzkarte. Um die Entscheidung auch Personen zugänglich zu machen, die sich im Waffenrecht nicht näher auskennen, wurde (nur) in der vorstehenden Presseinformation der umgangssprachlich die Erlaubnis zum Umgang mit Waffen bezeichnende Begriff des Waffenscheins verwendet.

    Offenbar sind doch nicht alle Leser zu blöd, den Sinn des Wortes Waffenbesitzkarte beim erstmaligen Lesen zu erfassen.

  78. Schweinebärchen meint: (26.11.2008 um 23:54) AntwortenReply to this comment

    Herr W.: Wen wollen Sie eigentlich mit diesen Informationsfetzen für dumm verkaufen? Allein schon die Definition eines "Gewaltverbrechens" ist in den USA und den Deutschland nicht gleich. Studien, die von der NRA bezahlt wurden, interessieren nicht wirklich.

    "Ein schönes Besipiel" ist und bleibt ein Beispiel. Daraus kann man überhaupt nichts verallgemeinern. Hätten Sie in Mathematik aufgepasst oder wenigstens 1-2 Semester neben Jura mal in Mathematik hineingeschnuppert, dann würden Sie solch einfache Regeln der Logik beherrschen.

    "Vielleicht lässt es auch einfach sein, weil es ihm zu gefährlich ist?" Genau, das kann ja am Besten in den USA sehen. Keine Verbrechen weit und breit. Friede, Freude, Apple pie.

    Ich frage mich auch, warum die "Sportschützen" hier überhaupt von Selbstverteidigung reden. Sind Sie nun Sportschützen oder Paramilitärs?

  79. AdamHuber meint: (27.11.2008 um 07:59) AntwortenReply to this comment

    Zählen Aussagen wie "Und der Verurteilte ist ein Depp." bzw. "Depp" als Beleidigungen? Kann der Verurteilte die Personen, die diese Aussagen hier im Blog getätigt haben, belangen?

  80. winston meint: (27.11.2008 um 10:36) AntwortenReply to this comment

    Der Mann hätte laut Gericht "die Polizei um verstärke Kontrollen" bitten sollen?! Unsere Freunde in grün würden sich bei mir in der Stadt über ein solches Ansinnen nur schlapp lachen. Von denen sagte mir mal einer "Wir bekämpfen hier keine Kriminalität mehr, wir verwalten sie nur noch."

  81. Axel John meint: (27.11.2008 um 12:24) AntwortenReply to this comment

    @ 79: Ich frage mich auch, warum die “Sportschützen” hier überhaupt von Selbstverteidigung reden. Sind Sie nun Sportschützen oder Paramilitärs?

    Das ist…
    “Ein schönes Besipiel” ist und bleibt ein Beispiel. Daraus kann man überhaupt nichts verallgemeinern.

    Über di8e Angemessenheit einer Notwehr-/ Verteidigungssituation und die Wahl der Mittel kann es naturgemäß keine "richtige" Meinung geben, das liegt jeweils in der sicht des Betroffenen.
    Da gibt es zum einen den Hardcore-Pazifisten, der dem Einbrecher etwas von unerlaubter Handlung erzählt, während er seiner Frau den Hals durchschneidet.
    Auf der anderen Seite den übernervösen, der beim kleinsten Geräusch mit der Pumpgun durch die geschlossene Tür ballert.
    Ob nun die Rechtsauffassung der Deutschen- oder der Amis die bessere ist, spielt in einer Gefahrensituation für den Gefährdeten keine Rolle. Wenn ihm seine- und seiner Familie Gesundheit etwas bedeutet, wird er jede, ausnahmslos jede Abwehrmöglichkeit nutzen, die sich ihm bietet.
    Ich jedenfalls würde das tun.

  82. Herr W. meint: (27.11.2008 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    @79 aka Schweinebärchen

    Sie schreiben:
    "Allein schon die Definition eines “Gewaltverbrechens” ist in den USA und den Deutschland nicht gleich. Studien, die von der NRA bezahlt wurden, interessieren nicht wirklich."

    Ich zitiere den von Bundesministerium des Innern herausgegeben "Zweiten Periodischen Sicherheitsbericht". Ich unterstelle die Vergleichbarkeit des dort verwendeten Begriffs "Gewaltverbrechen", da dort der Vergleich vorgenommen wird. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Bericht selbst oder wenden Sie sich an die Autoren.

    Weiterhin zitiere ich zwei in wissenschaftlichen Journals abgedruckte Aufsätze von Gary Kleck et al. Herr Kleck ist ordentlicher Professor der Florida State University.

    Ich kann bei keiner der angeführten Quellen Hinweise auf eine Finanzierung durch die NRA erkennen. Bitte teilen Sie mir die Ihnen hierzu vorliegenden Anhaltspunkte/Tatsachen mit. Darüberhinaus gebe ich zu bedenken, dass ein Hinweis auf den Finanzier nicht die inhaltliche Auseinandersetzung ersetzt.

    Weiter: "“Ein schönes Besipiel” ist und bleibt ein Beispiel. Daraus kann man überhaupt nichts verallgemeinern."
    Das tue ich gar nicht. Das Beispiel dient lediglich der Veranschaulichung. Die Statistik finden Sie in den zitierten Aufsätzen. Darf ich Sie bei der Gelegenheit um veranschaulichende Beispiele (z.B. Zeitungsmeldungen, amtl. Pressemitteilungen, idealerweise Online-Nachweise) zu Ihrem Post Nr. 34 bitten zu:
    1) "Aus den USA ist bekannt, dass Einbrecher öfters ohne Grund erschossen werden. Teilweise lässt man sie in aller Ruhe einsteigen, nur um sie zu erschießen und erst danach die Polizei zu alarmieren."
    2) "Von Nichteinbrechern, die erschossen werden, nur weil sie das Grundstück betreten haben"
    3) "Kindern, die sich versehentlich gegenseitig das Hirn wegballern,"
    "Hätten Sie in Mathematik aufgepasst oder wenigstens 1-2 Semester neben Jura mal in Mathematik hineingeschnuppert, dann würden Sie solch einfache Regeln der Logik beherrschen."
    Ich bin Diplom-Volkswirt.
    "“Vielleicht lässt es auch einfach sein, weil es ihm zu gefährlich ist?” Genau, das kann ja am Besten in den USA sehen. Keine Verbrechen weit und breit. Friede, Freude, Apple pie."
    Die Gewaltkriminalität in den USA ist wie gezeigt möglicherweise deutlich geringer als in Deutschland. Die Frage ist, welche Auswirkung die Verbreitung des privaten Schusswaffenbesitzes auf die Kriminalität hat. Dazu z.B.:
    John Lott: "More Guns, Less Crime" (Befund: Gesetze, die Privatpersonen das Führen von Schusswaffen gestatten, reduzieren Straftaten mit unmittelbarer Täter/Opfer-Konfrontation (z.B. Straßen-,Wohnungsraub, Vergewaltigung, Mord, Körperverletzung))
    Kleck, Gary. 1997. Targeting Guns: Firearms and their Control . Hawthorne, N.Y.: Aldine de Gruyter.

  83. Herr W. meint: (27.11.2008 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    @79 aka Schweinebärchen

    "Herr W.: Wen wollen Sie eigentlich mit diesen Informationsfetzen für dumm verkaufen?"

    Sie jedenfalls nicht. Da ist der Markt bereits gesättigt.

  84. Michael meint: (27.11.2008 um 19:41) AntwortenReply to this comment

    @84(Herr W.) Touché ;)

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