Dass manitu auch weiterhin nicht speichert nützt ihren DSL-Kunden doch überhaupt nichts. Ausgestattet mit einer festen IP, ist doch jeder Kunde zu jedem Zeitpunkt rückverfolgbar oder?
Hobbyjurist meint:
(25.11.2008 um 19:22) Antworten
Die Tricksereien mit der Arbeitslosenstatistik sind nichts Neues – jedenfalls nicht vom Grundsatz her. Das Einzige, das sich ändert, ist das Ausmaß der Statistikverschönerung.
Auke meint:
(25.11.2008 um 19:35) Antworten
@4
Du kannst deine IP-Adresse jederzeit ändern lassen. Wann wessen IP-Adresse in welche geändert wurde, wird nicht gespeichert.
Dafür sind Manitus "Flatrates" keine echten Flatrates.
Schön wenn man aufs Internet angewiesen ist und dann eine Mail bekommt: "Wir haben uns entschlossen, den DSL-Vertrag mit Ihnen nicht weiterführen zu wollen.
Bitte beachten Sie, dass diese Kündigung nicht zwangsläufig durch Ihr Nutzungsverhalten bedingt war.
Wir kündigen Ihnen daher hiermit Ihren DSL-Flatrate-Vertrag zum Ende des
morgigen Tages."
Die eigenen AGB verlangen übrigens eine schriftliche Kündigung.
Christian meint:
(25.11.2008 um 21:26) Antworten
@Zeus
Wenn man auf das Internet angewiesen ist, schließt man keine DSL-Verträge ab, die dem Vertragspartner das Kündigen in Tagesfrist erlauben.
Wenn der Vertrag aufgrund einer Überschreitung eines nicht vorher genannten Datenvolumens geschah, dann ist es im Rahmen einer "Flatrate" nicht in Ordnung und ein Fall für den Verbraucherschutz. Dafür liefern weder du noch das von dir zitierte Mail einen Anhaltspunkt.
Was sagte eigentlich der Support dazu? Bei einem Unternehmen mit dem Slogan "Meschlich. Einfach besser." hätte ich eine längere Begründung erwartet und diese auch verlangt.
Auke meint:
(25.11.2008 um 22:36) Antworten
@7
Auch wenn ich den konkreten Fall und den Verzicht auf eine Begründung nicht gutheißen mag, so ist dies vollkommen rechtens und im Einklang mit der Privatautonomie und Vertragsfreiheit für die unser BGB steht. Jeder darf sich mit vollkommen subjektiven oder gar willkürlichen Gesichtspunkten seinen Vertragspartner und -inhalt weitgehend selbst aussuchen. Auch mit den AGB-Regelungen zur Form von manitu steht das in Einklang.
Keine Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist hat nun mal Vor- und Nachteile für beide Seiten. Eine lange hat ebenso Vor- und Nachteile für beide Seiten. Hatte 1&1 nicht seinen Powerusern fürs Verschwinden 100 EUR gezahlt?
Allerdings hätte ich von manitu in seiner "Menschlich"keit erwartet, einem eine Übergangszeit zu gewähren. Auch eine Begründung wäre "Einfach besser" gewessen.
@10
Das Thema hat's wohl in sich ;) Nein, liegt an der Blogsoftware, die die zwei Bindestriche im Link zusammenkürzt. Aber über http://www.heise.de/newsticker/meldung/119356 geht's auch.
peter wiesenstock meint:
(25.11.2008 um 23:25) Antworten
offtopic: schöner beitrag gerade bei akte08 (sat1) gewesen. echt ein unding was die abzocker da betreiben.
IB meint:
(25.11.2008 um 23:45) Antworten
Zu den Taxen: So schaufelt man sich selbst das Grab, aber andererseits wird es auch in D'dorf durch jahrzehntelange Korruption viel zu viele Lizenzen geben. Selbstreinigung auf die harte Tour, es leidet jedoch für einige Jahre der (letzte) Fahrgast.
Volkswirt meint:
(26.11.2008 um 00:17) Antworten
Zu den Taxipreisen: So geht's halt, wenn es ein Kartell gibt. Insbesondere ein staatlich geschütztes Kartell.
Manuel Schmitt (manitu) meint:
(26.11.2008 um 07:40) Antworten
@7, 8 und 9: Ich möchte darauf hinweisen, dass es neben dem im Internet immer wieder gerne als Mythos herangezogenen Arguments des "Traffics" auch noch andere Gründe einer Kündigung durch den Anbieter gibt.
Wichtig und vorab: Das soll jetzt nicht heißen, dass das in dem Fall der konkrete Grund war, das Nachfolgende ist also nur ein Beispiel!
Ein Grund für eine Kündigung durch den Anbieter könnten z.B. Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung und/oder der Kreditwürdigkeit des Kunden sein.
Dass wir keinen Grund für die Kündigung nennen, hat auch einen Grund ;-) Es würde zu Diskussionen führen (z.B. in obigem Beispiel-Fall in der Form "Ich zahle auch immer brav" oder "Ich werde mich bessern"). Mit allem nötigen Respekt, aber wir möchten keine Diskussionen. Deshalb bleibt die Kündigung ohne Grund. So, wie es täglich Millionen Kunden mit ihren Anbietern auch tun: Kündigen und woanders hin gehen.
Wer aber auf den Zugang angewiesen ist, und ihn ein paar Tage länger braucht, hat jederzeit die Option, sich bei uns zu melden, wir schieben den Kündigungszeitpunkt gerne um ein paar Tage nach hinten.
Fincut meint:
(26.11.2008 um 07:53) Antworten
@ Manuel Schmitt:
Wie kann ich das verstehen, Ihr holt Euch während der Vertragslaufzeit einfach mal so irgendwelche Bonitätsdaten und wenn Euch der Score nicht passt, wird dem Kunden der Vertrag gekündigt, egal wie pünktlich er bisher gezahlt hat?!
Das Problem, wenn man keine Diskussionen möchte: man wird immer mal wieder ungerechtfertigt einen Kunden vor die Tür setzen. Mir ist das noch nie passiert, aber der Gedanke, eine unbegründete Kündigung zu erhalten, macht mich ganz fuchsig.
AlterEgo meint:
(26.11.2008 um 08:20) Antworten
bzgl. dem Fingerabdruckscannen beim Kindergarten:
Das ist ja wohl die Höhe. Aus lauter sozialer Inkompetenz will man offenbar technische Kompetenz einsetzen. Warum macht man es sich nicht einfach und lernt die Eltern/Mutter mal kennen. Dann würde ein Anruf im Zweifelsfall reichen.
Aber nein, lieber einfach machen und unnütze Daten sammeln.
AlterEgo meint:
(26.11.2008 um 08:26) Antworten
"Dass wir keinen Grund für die Kündigung nennen, hat auch einen Grund ;-)"
Nämlich: Feigheit vor dem Feind.
Wer einen Grund angibt, der ist angreifbar. Wenn man begründet einen Bewerber z.B. ablehnt, kann man angreifbar nach AGG zB sein.
Übrigens kann auch eine unbegründete Kündigung auch mittels § 242 angegriffen werden. Grad bei längeren Dauerschuldverhältnissen kann dann eine Kündigung unrechtmäßig sein.
Den Kunden unbegründet zu kündigen ist für mich auf jeden Fall ein Zeichen mangelnder Professionalität und vor allem auch ein Zeichen eines falschen Umgangs mit den Kunden. Das schlägt sich im Internetzeitalter dann oft in der (negativen) Mundpropaganda nieder und schon hat man dauerhaft ein Problem, wenn man sowas die vernünftigen Kunden abhält.
Auke meint:
(26.11.2008 um 09:46) Antworten
@18
Niemals wird ein Richter einen Generalparagraphen heranziehen um gegen den grundsätzlichen Geist des BGB zu verstoßen und eine einfache, rechtmäßige Kündigung zwischen Vertragsparteien für ungültig zu erklären.
Die Generalparagraphen erlauben sehr vieles und haben das BGB in der NS-Zeit und der DDR überleben lassen; entsprechend werden sie nur in Ausnahmesituation angewandt und keinenfalls um einen anderen Teil des BGB gänzlich zu widersprechen.
Der Schwachsinn der mit dem AGG getrieben werden kann ist eine andere Sache.
mez meint:
(26.11.2008 um 10:14) Antworten
@16
Selbstverständlich machen die das. Das machen die meisten Anbieter: Nehmen wir an, der Kunde hat einen DSL Anschluß gebucht. Vielleicht gab es sogar ab und zu unregelmäßigkeiten bei der Zahlung, hier und da mal ne Lastschrift geplatzt.
Jetzt möchte er zusätzlich zum DSL Anschluß auch noch einen Server für 150 EUR mieten. Da das ein neuer Vertrag ist kann man dann eine Bonitätsauskunft einfordern. Und dann stellt sich heraus: Der Kunde hat inzwischen ein halbes Dutzend Vollstreckungsbescheide und einen Haftbefehl für die Abgabe der EV drinstehen. Dann kann man sich schon überlegen ob man nicht den DSL Vertrag gleich auch fristgerecht kündigt.
Christian meint:
(26.11.2008 um 10:54) Antworten
Zur DSL-Diskussion:
Sicher ist es nicht die feine englische Art, einen Kunden einfach so zu verabschieden. Allerdings beansprucht der Kunde bei Verträgen ohne Bindung genau dieses Recht ja auch für sich: Nämlich einfach dem Anbieter Adieu zu sagen, wenn man gerade Lust hat oder was besseres gefunden hat.
Ich überlege gerade ob ich diskutieren wollte, wenn mein Anbieter mir den Vertrag kündigen würde. Wahrscheinlich würde es nur eine Menge Nerven kosten und der Markt ist voll von anderen Anbietern, also wahrscheinlich ist es besser einfach zur Konkurrenz zu gehen. Damit ist im Fall des Falles beiden Seiten geholfen.
@22
Vom Deliktstypus her ist Brandstiftung (§§ 306, 306a, 306b, 306c StGB) ein Verbrechen. Eine erfolglose und somit lediglich versuchte Anstiftung ist im Fall eines beabsichtigten Verbrechens gemäß § 30 StGB strafbar. Hierbei wird der Anstifter "nach den Vorschriften über den Versuch des Verbrechens" (§ 23 StGB) unter Berücksichtigung der Milderung nach § 49 I StGB bestraft.
alterego meint:
(26.11.2008 um 12:11) Antworten
@ Johan
Warum ist das so betont? Versuchte Anstiftung ist eine Straftat. Sie kommt eher selten zur Anklage, aber sie ist strafbar:
§ 30
Versuch der Beteiligung
(1) Wer einen anderen zu bestimmen versucht, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften, wird nach den Vorschriften über den Versuch des Verbrechens bestraft. Jedoch ist die Strafe nach § 49 Abs. 1 zu mildern. § 23 Abs. 3 gilt entsprechend.
zf.8 meint:
(26.11.2008 um 12:14) Antworten
18/AlterEgo
Ordentliche Kündigungen brauchen regelmäßig keinen Grund, deshalb halte ich es auch für nicht erfolgsversprechend allein mit dem Argument "Vertrag besteht schon lange" auf Treu und Glauben zurückzugreifen. Das lange Bestehen eines Vertrages an sich ruft beim Vertragspartner noch kein schutzwürdiges Vertrauen auf das fortgesetzte Bestehen des Vertrags hervor.
Wenn sie das ganze mit den schweren Geschützen von Generalklauseln angehen wollen, dann würde ich mich eher auf die sehr kurze Kündigungsfrist von 1 Tag stürzen, aber ob man damit Erfolg hat kann ich als Laie auch nicht sagen.
Hondo meint:
(26.11.2008 um 12:56) Antworten
@Kindertagesstätte
Dabei könnte man das mit dem Abholen doch viel einfacher lösen:
Kind wird morgens gebracht => Strich in der Liste
Kind wird abgeholt => weiterer Strich
Sollte ein Kind nicht auffindbar sein und kein zweiter Strich ist in der Liste => Vermistenmeldung
Spart sogar noch Geld. Aber dafür müssten sich die Erzieher ja mit den Eltern unterhalten und sich um die Kinder kümmern und… ja… das will ja keiner *mit den Augen roll*
x meint:
(26.11.2008 um 13:17) Antworten
@ "Berliner Kitas wollen Fingerabdrücke von Eltern scannen":
Alles harmlos. In den Niederlanden führen wir gerade ein elektronisches Kinderdossier (Elektronisch Kinddossier) ein. Es soll dazu dienen, arme misshandelte Kinder aufzuspüren und ihnen zu helfen. Jedes niederländische Kind (0-18 Jahre) wird hierin ab 2009 erfasst.
Wer Niederländisch beherrscht, der lese hier (http://www.nrc.nl/redactie/doc/bds.pdf) weiter. Für den Rest hier ein paar Auszüge. Folgende Daten werden ab 2009 vom Schularzt und anderen Medizinern gesammelt:
BEISPIEL 1
========
BDS-Element: Schambehaarung (Junge)
BDS-Wert:
0=Keine Behaarung
1=Leichte, lange, nichtgewellte Haare rund um den Penis
2=Dunkle, gewellte Behaarung rund um den Penis
3=Behaarung eines Erwachsenen, beschränkte Oberfläche
4=Verteilung bis zu den Oberschenkeln
5=Aufstieg bis zur Medianlinie
(Ich erspare mir, die Daten für Mädchen zu zitieren, da interessiert es den Staat sogar, wie die Schamlippen aussehen)
ANDERE ZU REGISTRIERENDE DATEN
======================
- Bürger-/Steuernummer (was hat die in einer Patientenakte zu suchen)?
- Sexuelle Aktivität des Kindes
- Womit verhütet das Kind?
- "Bedrohung aus der direkten Umgebung" – "Unsicheres Stadtviertel (Kriminalität, Überlast)"
- Ist die Mutter "beschnitten"?
- Nationalität des Kindes
- Ausweisnummern und Steuernummern der Eltern
- Sprachkenntnisse und Ausbildung des Kindes und der beiden Elternteile
- "Risikofaktoren Eltern": "lebend von einem Minimumeinkommen", "langjährige Arbeitslosigkeit"
- etc etc etc (die Liste umfasst in der vorliegenden Version 30 Seiten, auf denen 1.185 Datensätze aufgezählt werden, die pro Kind zu erfassen sind!)
Hobbyjurist meint:
(26.11.2008 um 14:30) Antworten
@ 27 (x): Das ist ein Hammer!
anonym meint:
(26.11.2008 um 15:34) Antworten
@28
Das ist kein Hammer…
Es dient eindeutig und ausschließlich der Rasterfahndung.
Spezielle "Muster" können auf die Art schnell und sicher aufgedeckt werden.
…es ist ein Jammer.
Vicky meint:
(26.11.2008 um 15:54) Antworten
http://regiotrends.de/de/nachrichten/polizeiberichte/index.news.73891.html "Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte daraufhin einen Haftbefehl wegen Erschleichen von Leistungen erlassen und einen Freiheitsstrafe von 10 Tagen festgesetzt. Der Schwarzfahrer wurde in die Justizvollzugsanstalt Kehl eingeliefert."
Meldung der Bundespolizeiinspektion Offenburg, 26.11.2008, 12.15 Uhr
Wie geht das denn?
Michael meint:
(26.11.2008 um 18:06) Antworten
@27(x) Das ist unglaublich! Und das geht bei euch durch? Wurde das in der Öffentlichkeit diskutiert? Meine Herren, die Niederlande fand ich mal gut….
@#4:
- Eine statische IP entspricht einer unbegrenzten Vorratsdatenspeicherung.
- Zusätzlich setzt man sich gegenüber den besuchten Servern einer höheren Gefahr der Wiedererkennung (was zB die ungewollte Erstellung von Nutzerprofilen bei Amazon & Co ermöglicht, die bekanntlich nach Eigenangaben auch noch unbegrenzt gespeichert werden) und gezielter Angriffe aus. Man kann mögliche Angriffe auf die IP nicht mehr durch Neuverbindung ins Leere laufen lassen, sondern müsste notfalls offline bleiben.
- Um besser zu stehen als zB derzeit bei Alice, die eine 5-tägige Vorratsspeicherung betreibt, müsste ich Manitu also öfter als alle 5 Tage anmailen und um IP-Änderung bitten. Wer so einen Aufwand verursacht, dürfte ein Kündigungskandidat werden. Und dann hätte sich der Anschlusswechsel zum performanceärmeren TDSL wegen Manitu ja gelohnt…
- Der IP-Wechsel auf Knopfdruck (wieso nicht gleich automatisch bzw. dynamische IPs?) hat Manitu entgegen eigenen Ankündigungen seit 11 Monaten nicht realisiert bekommen.
- Schade, dass sich unentgeltliches DSL anders als ein unentgeltlicher E-Maildienst wirtschaftlich wohl(?) nicht realisieren ließe: http://www.daten-speicherung.de/index.php/keine-vorratsdatenspeicherung-fuer-unentgeltliche-dienste/
Ein Mensch meint:
(9.7.2009 um 10:03) Antworten
@27: Bleibt abzuwarten, was passiert, wenn ein USB-Stick mit diesen Daten mal zufällig auf der Sitzbank eines Nahverkehrszuges gefunden werden. Solche Datensammlungen sind ein "accident waiting to happen".
Walter Gutschnik meint:
(24.7.2009 um 11:39) Antworten
Mit dem Vorschlag hast du dich selbst übertroffen.
zu "Berliner Kitas wollen Fingerabdrücke von Eltern scannen":
Anzeige
Es tut uns leid, aber diese Seite konnte nicht gefunden werden
Der Artikel mit der ID 2668766 konnte nicht gefunden werden!
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Landespolitik-Kita-Mitte-Kinder-Scanner;art124,2668845
Vergibt manitu nicht eine feste IP?
Dass manitu auch weiterhin nicht speichert nützt ihren DSL-Kunden doch überhaupt nichts. Ausgestattet mit einer festen IP, ist doch jeder Kunde zu jedem Zeitpunkt rückverfolgbar oder?
Die Tricksereien mit der Arbeitslosenstatistik sind nichts Neues – jedenfalls nicht vom Grundsatz her. Das Einzige, das sich ändert, ist das Ausmaß der Statistikverschönerung.
@4
Du kannst deine IP-Adresse jederzeit ändern lassen. Wann wessen IP-Adresse in welche geändert wurde, wird nicht gespeichert.
@Berliner Kitas wollen Fingerabdrücke von Eltern scannen
Stimmt so nicht. Vergleiche http://www.heise.de/newsticker/Berliner-Kitas-Keine-Sicherheitskontrollen-wie-bei-der-Einreise-in-die-Vereinigten-Staaten–/meldung/119356
Dafür sind Manitus "Flatrates" keine echten Flatrates.
Schön wenn man aufs Internet angewiesen ist und dann eine Mail bekommt: "Wir haben uns entschlossen, den DSL-Vertrag mit Ihnen nicht weiterführen zu wollen.
Bitte beachten Sie, dass diese Kündigung nicht zwangsläufig durch Ihr Nutzungsverhalten bedingt war.
Wir kündigen Ihnen daher hiermit Ihren DSL-Flatrate-Vertrag zum Ende des
morgigen Tages."
Die eigenen AGB verlangen übrigens eine schriftliche Kündigung.
@Zeus
Wenn man auf das Internet angewiesen ist, schließt man keine DSL-Verträge ab, die dem Vertragspartner das Kündigen in Tagesfrist erlauben.
Wenn der Vertrag aufgrund einer Überschreitung eines nicht vorher genannten Datenvolumens geschah, dann ist es im Rahmen einer "Flatrate" nicht in Ordnung und ein Fall für den Verbraucherschutz. Dafür liefern weder du noch das von dir zitierte Mail einen Anhaltspunkt.
Was sagte eigentlich der Support dazu? Bei einem Unternehmen mit dem Slogan "Meschlich. Einfach besser." hätte ich eine längere Begründung erwartet und diese auch verlangt.
@7
Auch wenn ich den konkreten Fall und den Verzicht auf eine Begründung nicht gutheißen mag, so ist dies vollkommen rechtens und im Einklang mit der Privatautonomie und Vertragsfreiheit für die unser BGB steht. Jeder darf sich mit vollkommen subjektiven oder gar willkürlichen Gesichtspunkten seinen Vertragspartner und -inhalt weitgehend selbst aussuchen. Auch mit den AGB-Regelungen zur Form von manitu steht das in Einklang.
Keine Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist hat nun mal Vor- und Nachteile für beide Seiten. Eine lange hat ebenso Vor- und Nachteile für beide Seiten. Hatte 1&1 nicht seinen Powerusern fürs Verschwinden 100 EUR gezahlt?
Allerdings hätte ich von manitu in seiner "Menschlich"keit erwartet, einem eine Übergangszeit zu gewähren. Auch eine Begründung wäre "Einfach besser" gewessen.
@6: Der Heiselink führt auch ins Leere, nicht nur http://www.tagesspiegel.de/berlin/Kita-Fingerabdruck-Sicherheit;art270,2668766
@10
Das Thema hat's wohl in sich ;) Nein, liegt an der Blogsoftware, die die zwei Bindestriche im Link zusammenkürzt. Aber über http://www.heise.de/newsticker/meldung/119356 geht's auch.
offtopic: schöner beitrag gerade bei akte08 (sat1) gewesen. echt ein unding was die abzocker da betreiben.
Zu den Taxen: So schaufelt man sich selbst das Grab, aber andererseits wird es auch in D'dorf durch jahrzehntelange Korruption viel zu viele Lizenzen geben. Selbstreinigung auf die harte Tour, es leidet jedoch für einige Jahre der (letzte) Fahrgast.
Zu den Taxipreisen: So geht's halt, wenn es ein Kartell gibt. Insbesondere ein staatlich geschütztes Kartell.
@7, 8 und 9: Ich möchte darauf hinweisen, dass es neben dem im Internet immer wieder gerne als Mythos herangezogenen Arguments des "Traffics" auch noch andere Gründe einer Kündigung durch den Anbieter gibt.
Wichtig und vorab: Das soll jetzt nicht heißen, dass das in dem Fall der konkrete Grund war, das Nachfolgende ist also nur ein Beispiel!
Ein Grund für eine Kündigung durch den Anbieter könnten z.B. Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung und/oder der Kreditwürdigkeit des Kunden sein.
Dass wir keinen Grund für die Kündigung nennen, hat auch einen Grund ;-) Es würde zu Diskussionen führen (z.B. in obigem Beispiel-Fall in der Form "Ich zahle auch immer brav" oder "Ich werde mich bessern"). Mit allem nötigen Respekt, aber wir möchten keine Diskussionen. Deshalb bleibt die Kündigung ohne Grund. So, wie es täglich Millionen Kunden mit ihren Anbietern auch tun: Kündigen und woanders hin gehen.
Wer aber auf den Zugang angewiesen ist, und ihn ein paar Tage länger braucht, hat jederzeit die Option, sich bei uns zu melden, wir schieben den Kündigungszeitpunkt gerne um ein paar Tage nach hinten.
@ Manuel Schmitt:
Wie kann ich das verstehen, Ihr holt Euch während der Vertragslaufzeit einfach mal so irgendwelche Bonitätsdaten und wenn Euch der Score nicht passt, wird dem Kunden der Vertrag gekündigt, egal wie pünktlich er bisher gezahlt hat?!
Das Problem, wenn man keine Diskussionen möchte: man wird immer mal wieder ungerechtfertigt einen Kunden vor die Tür setzen. Mir ist das noch nie passiert, aber der Gedanke, eine unbegründete Kündigung zu erhalten, macht mich ganz fuchsig.
bzgl. dem Fingerabdruckscannen beim Kindergarten:
Das ist ja wohl die Höhe. Aus lauter sozialer Inkompetenz will man offenbar technische Kompetenz einsetzen. Warum macht man es sich nicht einfach und lernt die Eltern/Mutter mal kennen. Dann würde ein Anruf im Zweifelsfall reichen.
Aber nein, lieber einfach machen und unnütze Daten sammeln.
"Dass wir keinen Grund für die Kündigung nennen, hat auch einen Grund ;-)"
Nämlich: Feigheit vor dem Feind.
Wer einen Grund angibt, der ist angreifbar. Wenn man begründet einen Bewerber z.B. ablehnt, kann man angreifbar nach AGG zB sein.
Übrigens kann auch eine unbegründete Kündigung auch mittels § 242 angegriffen werden. Grad bei längeren Dauerschuldverhältnissen kann dann eine Kündigung unrechtmäßig sein.
Den Kunden unbegründet zu kündigen ist für mich auf jeden Fall ein Zeichen mangelnder Professionalität und vor allem auch ein Zeichen eines falschen Umgangs mit den Kunden. Das schlägt sich im Internetzeitalter dann oft in der (negativen) Mundpropaganda nieder und schon hat man dauerhaft ein Problem, wenn man sowas die vernünftigen Kunden abhält.
@18
Niemals wird ein Richter einen Generalparagraphen heranziehen um gegen den grundsätzlichen Geist des BGB zu verstoßen und eine einfache, rechtmäßige Kündigung zwischen Vertragsparteien für ungültig zu erklären.
Die Generalparagraphen erlauben sehr vieles und haben das BGB in der NS-Zeit und der DDR überleben lassen; entsprechend werden sie nur in Ausnahmesituation angewandt und keinenfalls um einen anderen Teil des BGB gänzlich zu widersprechen.
Der Schwachsinn der mit dem AGG getrieben werden kann ist eine andere Sache.
@16
Selbstverständlich machen die das. Das machen die meisten Anbieter: Nehmen wir an, der Kunde hat einen DSL Anschluß gebucht. Vielleicht gab es sogar ab und zu unregelmäßigkeiten bei der Zahlung, hier und da mal ne Lastschrift geplatzt.
Jetzt möchte er zusätzlich zum DSL Anschluß auch noch einen Server für 150 EUR mieten. Da das ein neuer Vertrag ist kann man dann eine Bonitätsauskunft einfordern. Und dann stellt sich heraus: Der Kunde hat inzwischen ein halbes Dutzend Vollstreckungsbescheide und einen Haftbefehl für die Abgabe der EV drinstehen. Dann kann man sich schon überlegen ob man nicht den DSL Vertrag gleich auch fristgerecht kündigt.
Zur DSL-Diskussion:
Sicher ist es nicht die feine englische Art, einen Kunden einfach so zu verabschieden. Allerdings beansprucht der Kunde bei Verträgen ohne Bindung genau dieses Recht ja auch für sich: Nämlich einfach dem Anbieter Adieu zu sagen, wenn man gerade Lust hat oder was besseres gefunden hat.
Ich überlege gerade ob ich diskutieren wollte, wenn mein Anbieter mir den Vertrag kündigen würde. Wahrscheinlich würde es nur eine Menge Nerven kosten und der Markt ist voll von anderen Anbietern, also wahrscheinlich ist es besser einfach zur Konkurrenz zu gehen. Damit ist im Fall des Falles beiden Seiten geholfen.
<a href="http://www.heise.de/newsticker/Bundesanwaltschaft-Schlag-gegen-islamistische-Internetpropaganda–/meldung/119436" rel="nofollow">heise.de</a>
"Der 19-Jährige sei ferner dringend verdächtig, im Dezember 2007 versucht zu haben, einen Mitbeschuldigten zu einer schweren Brandstiftung anzustiften."
o.O
@22
Vom Deliktstypus her ist Brandstiftung (§§ 306, 306a, 306b, 306c StGB) ein Verbrechen. Eine erfolglose und somit lediglich versuchte Anstiftung ist im Fall eines beabsichtigten Verbrechens gemäß § 30 StGB strafbar. Hierbei wird der Anstifter "nach den Vorschriften über den Versuch des Verbrechens" (§ 23 StGB) unter Berücksichtigung der Milderung nach § 49 I StGB bestraft.
@ Johan
Warum ist das so betont? Versuchte Anstiftung ist eine Straftat. Sie kommt eher selten zur Anklage, aber sie ist strafbar:
§ 30
Versuch der Beteiligung
(1) Wer einen anderen zu bestimmen versucht, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften, wird nach den Vorschriften über den Versuch des Verbrechens bestraft. Jedoch ist die Strafe nach § 49 Abs. 1 zu mildern. § 23 Abs. 3 gilt entsprechend.
18/AlterEgo
Ordentliche Kündigungen brauchen regelmäßig keinen Grund, deshalb halte ich es auch für nicht erfolgsversprechend allein mit dem Argument "Vertrag besteht schon lange" auf Treu und Glauben zurückzugreifen. Das lange Bestehen eines Vertrages an sich ruft beim Vertragspartner noch kein schutzwürdiges Vertrauen auf das fortgesetzte Bestehen des Vertrags hervor.
Wenn sie das ganze mit den schweren Geschützen von Generalklauseln angehen wollen, dann würde ich mich eher auf die sehr kurze Kündigungsfrist von 1 Tag stürzen, aber ob man damit Erfolg hat kann ich als Laie auch nicht sagen.
@Kindertagesstätte
Dabei könnte man das mit dem Abholen doch viel einfacher lösen:
Kind wird morgens gebracht => Strich in der Liste
Kind wird abgeholt => weiterer Strich
Sollte ein Kind nicht auffindbar sein und kein zweiter Strich ist in der Liste => Vermistenmeldung
Spart sogar noch Geld. Aber dafür müssten sich die Erzieher ja mit den Eltern unterhalten und sich um die Kinder kümmern und… ja… das will ja keiner *mit den Augen roll*
@ "Berliner Kitas wollen Fingerabdrücke von Eltern scannen":
Alles harmlos. In den Niederlanden führen wir gerade ein elektronisches Kinderdossier (Elektronisch Kinddossier) ein. Es soll dazu dienen, arme misshandelte Kinder aufzuspüren und ihnen zu helfen. Jedes niederländische Kind (0-18 Jahre) wird hierin ab 2009 erfasst.
Wer Niederländisch beherrscht, der lese hier (http://www.nrc.nl/redactie/doc/bds.pdf) weiter. Für den Rest hier ein paar Auszüge. Folgende Daten werden ab 2009 vom Schularzt und anderen Medizinern gesammelt:
BEISPIEL 1
========
BDS-Element: Schambehaarung (Junge)
BDS-Wert:
0=Keine Behaarung
1=Leichte, lange, nichtgewellte Haare rund um den Penis
2=Dunkle, gewellte Behaarung rund um den Penis
3=Behaarung eines Erwachsenen, beschränkte Oberfläche
4=Verteilung bis zu den Oberschenkeln
5=Aufstieg bis zur Medianlinie
(Ich erspare mir, die Daten für Mädchen zu zitieren, da interessiert es den Staat sogar, wie die Schamlippen aussehen)
ANDERE ZU REGISTRIERENDE DATEN
======================
- Bürger-/Steuernummer (was hat die in einer Patientenakte zu suchen)?
- Sexuelle Aktivität des Kindes
- Womit verhütet das Kind?
- "Bedrohung aus der direkten Umgebung" – "Unsicheres Stadtviertel (Kriminalität, Überlast)"
- Ist die Mutter "beschnitten"?
- Nationalität des Kindes
- Ausweisnummern und Steuernummern der Eltern
- Sprachkenntnisse und Ausbildung des Kindes und der beiden Elternteile
- "Risikofaktoren Eltern": "lebend von einem Minimumeinkommen", "langjährige Arbeitslosigkeit"
- etc etc etc (die Liste umfasst in der vorliegenden Version 30 Seiten, auf denen 1.185 Datensätze aufgezählt werden, die pro Kind zu erfassen sind!)
@ 27 (x): Das ist ein Hammer!
@28
Das ist kein Hammer…
Es dient eindeutig und ausschließlich der Rasterfahndung.
Spezielle "Muster" können auf die Art schnell und sicher aufgedeckt werden.
…es ist ein Jammer.
http://regiotrends.de/de/nachrichten/polizeiberichte/index.news.73891.html
"Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte daraufhin einen Haftbefehl wegen Erschleichen von Leistungen erlassen und einen Freiheitsstrafe von 10 Tagen festgesetzt. Der Schwarzfahrer wurde in die Justizvollzugsanstalt Kehl eingeliefert."
Meldung der Bundespolizeiinspektion Offenburg, 26.11.2008, 12.15 Uhr
Wie geht das denn?
@27(x) Das ist unglaublich! Und das geht bei euch durch? Wurde das in der Öffentlichkeit diskutiert? Meine Herren, die Niederlande fand ich mal gut….
@27 (x): Scheint, daß die Niederlande nicht aus der Vergangenheit gelernt haben:
http://en.wikipedia.org/wiki/History_of_the_Netherlands_(1939-1945)#High_Jewish_death_toll
Gruß,
Kristine
@#4:
- Eine statische IP entspricht einer unbegrenzten Vorratsdatenspeicherung.
- Zusätzlich setzt man sich gegenüber den besuchten Servern einer höheren Gefahr der Wiedererkennung (was zB die ungewollte Erstellung von Nutzerprofilen bei Amazon & Co ermöglicht, die bekanntlich nach Eigenangaben auch noch unbegrenzt gespeichert werden) und gezielter Angriffe aus. Man kann mögliche Angriffe auf die IP nicht mehr durch Neuverbindung ins Leere laufen lassen, sondern müsste notfalls offline bleiben.
- Um besser zu stehen als zB derzeit bei Alice, die eine 5-tägige Vorratsspeicherung betreibt, müsste ich Manitu also öfter als alle 5 Tage anmailen und um IP-Änderung bitten. Wer so einen Aufwand verursacht, dürfte ein Kündigungskandidat werden. Und dann hätte sich der Anschlusswechsel zum performanceärmeren TDSL wegen Manitu ja gelohnt…
- Der IP-Wechsel auf Knopfdruck (wieso nicht gleich automatisch bzw. dynamische IPs?) hat Manitu entgegen eigenen Ankündigungen seit 11 Monaten nicht realisiert bekommen.
- Schade, dass sich unentgeltliches DSL anders als ein unentgeltlicher E-Maildienst wirtschaftlich wohl(?) nicht realisieren ließe: http://www.daten-speicherung.de/index.php/keine-vorratsdatenspeicherung-fuer-unentgeltliche-dienste/
@27: Bleibt abzuwarten, was passiert, wenn ein USB-Stick mit diesen Daten mal zufällig auf der Sitzbank eines Nahverkehrszuges gefunden werden. Solche Datensammlungen sind ein "accident waiting to happen".
Mit dem Vorschlag hast du dich selbst übertroffen.