Reger Zugriff auf Vorratsdaten
Innerhalb von drei Monaten sollen Ermittlungsbehörden schon über 2000-mal auf Vorratsdaten zugegriffen haben. Diese Zahl ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion, berichtet Spiegel online.
Das sind beeindruckende und erschreckende Zahlen. Vor allem, weil das Bundesverfassungsgericht per einstweiliger Anordnung den Zugriff ausdrücklich auf Fälle beschränkt hat, in denen Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.
Schon die Zahl der Verfahren zeigt, dass die Vorgaben des Verfassungsgerichts nicht ernst genommen werden. Wenn das mal nicht zum Eigentor wird. Die Bundesregierung muss nämlich auch dem Verfassungsgericht über den praktischen Umgang mit den Vorratsdaten berichten. Wenn die Richter sehen, wie lax und verantwortungslos der Datentopf aufgemacht wird, haben sie jedenfalls ein Argument mehr, die Speicherung zu verbieten.
definiere "schwerwiegende fälle".
da darf man nicht sagen, "ach das ist doch nicht so schlimm". hier mal in der zweiten reihe geparkt, dort mal was weggeschmissen, da mal jemanden angerempelt[...]NULL toleranz bei innerer sicherheit, meine damen und herren *applausapplausapplaus
http://www.youtube.com/watch?v=zicgrpSYSYQ
@1: Den Link nicht gelesen? Da steht ziemlich genau beschrieben, was "schwerwiegend" ist. Und den Teil "und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre" kann man ja auch nicht all zu weit auslegen.
…und heute das Ermächtigungsgesetz für das Reichssicherheitshauptamt durchgewunken. Klasse!
Kann es sein, dass sich einige Amtsrichter dachten, dass sie genau mit dieser Methode – auch wenns sicherlich in einem Teil der Fälle rechtswidrig war – das BVerfG eben dazu bringen, die VDS vollständig zu kippen? So ein oder zwei pöse, linke, muslimische Terroramtsrichter gibts doch bestimmt, die das System unterminiert haben und nun seine eigenen Lücken in Vollendung verwenden… (achso: )
@2 (MrTweek): Ironiedetektor defekt?
edit: AAAH – der Countdown macht mich verrückt…
Nicht so ganz richtig! Laut http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5iE0q4lV4-z_VI__bwX3skhFvOyUg wurde in 2186 ERMITTLUNGSVERFAHREN auf diese Daten zugegriffen. In 3 Monaten wohlgemerkt!
Soviel also mal wieder zum Thema "Wir brauchen das nur, um die ganzen bösen Terroranschläge zu verhindern".
@3 (keiner):
ich teile ihr bedürfnis, mit heftiger polemik einer starken entrüstung raum zu geben. die wahl ihrer bilder finde ich aber doch ein bisschen primitiv. ohne einen hauch differenzierten hintergrundes ist das einfache "nazi!"-brüllen doch sehr hohl und eher ein schwaches argument. das können sie sicher auch verständlicher formulieren.
@5 (declinator):
ironie erkennt sich im geschriebenen, knappen wort so schlecht. ist ihnen das vorher <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Emoticon#Entstehung" rel="nofollow">noch nie aufgefallen</a>?
.~.
@2: das sind doch ganz offensichtlich nur formalitäten, die direktive ist eine andere. ausserdem besteht immer gefahr für leib und leben, nicht einmal zuhause ist man mehr sicher. das leben ist wirklich lebensgefährlich und wer weiss, vielleicht ist der 62jährige rüdiger ein schläfer. zumindest haben das seine nachbarn angedeutet. das rüdiger einfach nur gerne lange schläft, spielt keine rolle.
ich bin froh in solch einem diskreten rechtsstaat zu leben, wo man bespitzelt wird und nicht einmal was davon merkelt. denn was man nicht weiss, mach dich nicht heiss – man braucht also nicht einmal rechtsmittel gegen seine beschattung einlegen, denn man kriegt es gar nicht mit.
das jetzt die FDP angefragt, und die zahlen veröffentlicht wurden, war nur zufall und stört unser eigentlich unbeschwertes leben doch nur.
OT: seit wann wird man hier eigentlich wie im SPON Forum ganz förmlich gesiezt?
Ich vermute einfach mal, dass da viele KiPo-Fälle a'la "Himmel" dabei sind und die sind ja im Katalog von §100a(2) StPO mit drin. Aus den Zahlen allein kann man jedenfalls noch nicht auf einen Missbrauch der Regelung durch die Ermittler schließen.
Eine Staatsmacht, die ihre Befugnisse ständig ausweitet sowie gerne auch mal illegitim nutzt auf der einen Seite und Bürger, die das teilnahmslos und passiv hinnehmen auf der anderen Seite. Gab es das nicht schonmal in der deutschen Geschichte? Ist glaube ich noch nicht einmal sooo lange her.
Da bekommt man auch mal einen schönen Vorgeschmack dafür, was wohl der Richtervorbehalt beim BKA-Gesetz wert ist, der als toller Kompromiß zwischen Bund und Ländern angepriesen wird: faktisch so gut wie nichts.
Ich hätte nie gedacht das es in 3 Monaten so viele Fälle von Abgeordnetenbestechung nach § 108e gibt.
Leider finde ich die Kleine Anfrage nicht auf den Seiten der FDP oder Frau Piltz, allerdings lese ich doch in der Mehrzahl der Fälle, v. a. bei der Berliner Zeitung, auf die sich viele berufen, nichts von drei Monaten, sondern vielmehr:
"In 2186 Ermittlungsverfahren haben Richter von Mai bis Juni dieses Jahres"
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2008/1203/politik/0064/
Wir reden also vermutlich nicht von drei Monaten, sondern vielmehr von maximal zwei, möglicherweise gar nur einem Monat für die nahezu 2200 Zugriffe auf Verkehrsdaten, bzw. 934 rein aus der VDS.
Naja, auf der anderen Seite, wenn man nur sagen wir mal 10 Leute pro Jahr kontrolliert und dafür 80 Mio Menschen unter Generall-Verdacht stellt wäre das ebenfalls unverhälnismässig und auch viel zu teuer.
@ 16 (mark):
Die Kosten für die Vorratsdatenspeicherung wurden schon von Anfang an auf die Telekommunikationsunternehmen (und damit indirekt auf die Verbraucher) abgewälzt.
@17: Das ist zwar nicht direkt falsch, aber unvollständig.
Nehmen wir nur einmal an, die Kosten dafür wären nicht auf die Telcos umgelegt worden, sondern würden vom Staat getragen.
Wer würde denn dann – letzten Endes – die Zeche zahlen?
Genau, auch die Bürger.
Egal, was die Politik an Kosten verursacht, gezahlt wird das immer mehr oder weniger direkt von den Bürgern. Selbst wenn Unternehmen etwas zahlen müssen – wie jetzt im Falle der VDS – wird das doch über höhere Preise (oder niedrigere Löhne) direkt an die Bürger weitergegeben.
@ 3 (keiner): "…und heute das Ermächtigungsgesetz für das Reichssicherheitshauptamt durchgewunken. Klasse!"
Ich wohn ja schon in nem (König-)reich ;-) Bei uns in Amsterdam beginnen auch die Razzien wieder: http://www.telegraaf.nl/binnenland/2710457/__Politie_registreert_scooters__.html
Dummerweise haben ein paar Marrokaner ein paar Omas die Handtasche aus dem Auto geklaut und dabei einen Scooter benutzt. Nunmehr hat die Polizei eine Woche lang alle Amsterdammer (auch die von Nicht-Ausländern) Scooter angehalten, das Fahrzeug fotografiert (!) sowie die Personalien des Fahrzeugführers und des eventuellen Beifahrers notiert. Angeblich soll es nämlich so sein, dass die Beraubten nach einem Überfall meistens nur noch die Scooterfarbe nennen können.
Ich hoffe mal nicht, dass der nächste Räuber einen roten Scooter benutzt, sonst wird nämlich unter Umständen auch meine Freundin vorgeladen ;-(
Wenn die Richter sehen, wie lax und verantwortungslos der Datentopf aufgemacht wird, haben sie jedenfalls ein Argument mehr, die Speicherung zu verbieten.
Haben nicht auch Richter jeden einzellnen Zugriff erlaubt?
@20 (PeterX) Wenn ich die Vorschrift richtig verstehe, gibt es nach § 112 Abs. 2, Abs. 4 TKG für den Abruf der gespeicherten Daten keinen Richtervorbehalt, was auch die große Zahl der "Auskunftsersuchen" erklärte: http://dejure.org/gesetze/TKG/112.html
Ich ziehe Beitrag #21 zurück. Bitte löschen. Danke.
@2 dass sich diese Liste mit den sogenannten schweren Straftaten jederzeit erweitern läßt (zuletzt am 05.11.2008, Jugendpornographie)ist Dir aber schon bekannt?
In meinem Wortbeitrag #3 ging es lediglich um die schöne, deutsche Tradition der Selbstentleibung demokratischer Institutionen (und nichts anderes ist diese demokratisch völlig unkontrollierte Organisation, die mit diesem "Gesetz" geschaffen wird. Verfassungsgericht bewahre uns…), gepaart mit der latent autoritären Neigung in weiten Teilen der Bevölkerung, incl. der sog. "Volxvertreter". Um nicht schon wieder den Spruch mit dem Staubsaugervertreter zu zitiere…
schade, dass nur die zahl 2000 abfragen überall genannt wird. tatsächlich sind ja deutlich mehr menschen von der abfrage betroffen als anschlüsse. und zwar
1. menschen, die den gleichen anschluss nutzen
2. menschen, die von diesem anschluss aus angerufen, bemailt, befaxt, was auch immer werden.
welchen zeitraum legt man die datenabfrage zugrunde? vermutlich wird da ja eher großzügig angesetzt. geht man mal von 30 verschiedenen angerufenen oder sonstwie kontaktierten "anschlüssen" oder kontakten jeder art in 4 wochen aus landet man bei 60.000 potenziell, ähm, verdächtigen.
klar, das ist jetzt eine milchmädchenrechnung – aber "2000 abfragen" spiegeln einfach tatsächlich nicht die dimension wieder.
(P.S.: und teilt man dann nochmal 83 mio bundesbürger durch die milchmädchenhaft errechneten 60.000, dann kommt jeder 1383. raus. uhm….)
@19 Na, ALLE halte ich jetzt mal fuer deutlich uebertrieben :)
Ich selbst fahre mit meinem (schwarzen) Scooter mindestens zweimal taeglich quer durch Amsterdam – auf Hauptverkehrsadern, zur Arbeit und zurueck – und ich habe keine derartige Kontrolle gesehen und bin nicht angehalten worden.
T.
@Klaas/25: Auf der anderen Seite ist die Frage, wie viele Telefone, Handys etc. ein einzelner Verdächtiger nutzt, also ob man nicht vorher schon dividieren müsste. Gibt es denn dazu eine Zahl, wie viele Abrufe einer einzigen Person innerhalb eines einzigen Verfahrens gelten/galten? Das würde den Kreis nämlich zunächst mal kleiner machen und nicht größer..
@25,29
Zur Klarstellung: 2186 ist die Zahl der Ermittlungsverfahren, nicht die Zahl der Anschlüsse und auch nicht die Zahl der richterlichen Anordnungen.
Ich würde mir als Verfassungsrichter einfach mal von zufällig rausgepickten Gerichten die Liste aller Anordnungen schicken lassen. Und dann daraus wieder zufällig ne Stichprobe rauspicken, und die mal genauer anschauen …
eine erschreckende Zahl wenn man bedenkt das innerhalb von 3 Monaten sicherlich nicht als zuviele Fälle richtig untersucht werden konnten… da bleibt nicht viel für den Datenschutz übrig.
Vielleicht sollte man den Spieß einfach mal umdrehen:
Wenn die Ermittlungsbehörden regelmäßig alle gespeicherten Verbindungsdaten auswerten MÜSSEN, erledigt sich das Ganze von alleine.
@33: Jetzt plauder doch bitte nicht Interna von (S?)Schäuble aus, was in seiner Planungsschublade liegt.
Das würde sicher gerne gemacht werden. Der Steuerzahler zahlt dann für die automatisierte Durchleuchtung.
@30 stehe ich auf dem schlauch, oder möchtest du damit ausdrücken, dass die zahl der anschlüsse tendenziell höher liegt? Vermutlich werden ja pro Verfahren eher mehrere Kommunikationskanäle einer Person angesehen.
Die Demokratie wird beerdigt.
Schäuble für Schäuble.
Zwar ein bisschen älter der Beitrag, aber ich kommentiere mal trotzdem noch:
Man braucht nur in die Kriminalststistik 2007 zu schauen (http://www.bka.de/pks/pks2007/index2.html) um festzustellen, dass es in dem Jahr 8800 Fälle von Kinderpornografie (und das ohne Verdachtsfälle) gab. Und da es mittlerweile eine Strafrechtsänderung gegeben hat, dürften es für dieses Jahr nicht weniger sein. Insofern ist an der Zahl von 2200 Ermittlungsverfahren eher überraschend, dass sie nicht höher ausgefallen ist.
Es geht oft auch nicht darum, sämtliche Kommunikationen einer Person herauszufinden, sondern zu einer IP-Adresse überhaupt erst einmal den jeweiligen Festnetzanschluss zu erhalten. Ohne dieses Mittel könnte man überhaupt kaum Ermittlungen über das Internet mehr durchführen.