3.12.2008

Würde gern, kann aber nicht

Die Mandantin ist nach einem Schlaganfall krankgeschrieben. Auf unabsehbare Zeit. Sie bezieht Hartz IV. Die ARGE verlangt nun, dass sie eine Wiedereingliederungsvereinbarung unterschreibt, in der sie sich unter anderem zu Folgendem verpflichtet:

… drei schriftliche Bewerbungen um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis pro Woche.

Wie soll man sich das vorstellen? “Ihr Stellenangebot interessiert mich. Ich bin sicher auch qualifiziert für den Job, kann ihn wegen Arbeitsunfähigkeit, deren Ende nicht abzusehen ist, aber derzeit nicht antreten. Seien Sie so freundlich und reservieren Sie mir den Arbeitsplatz zunächst bis zum 30. Juni 2009.”

Ob sie rechtlich zur Unterschrift verpflichtet ist, lasse ich mal offen. Ich habe die Mandantin an einen Fachanwalt für Sozialrecht “überwiesen”.

39 Kommentare zu “Würde gern, kann aber nicht”

  1. Hecky meint: (3.12.2008 um 15:41) AntwortenReply to this comment

    Dreist ist es allemal…..

  2. T meint: (3.12.2008 um 15:44) AntwortenReply to this comment

    Ein weitere Frechheit ist dass es "Vereinbarung" genannt wird, obwohl es ja wohl eher eine "einseitige Verpflichtung" ist.

  3. studiosus juris meint: (3.12.2008 um 15:48) AntwortenReply to this comment

    @2:
    intern heißen die hartz4-bezieher auch "kunden".

  4. KaiBerlin meint: (3.12.2008 um 16:03) AntwortenReply to this comment

    Einen spezialisierten Anwalt braucht die Mandantin zur Zeit (noch) nicht.

    Ich würde die Unterschrift mit dem erwähnten Argument verweigern, das entsprechende Schreiben aber zusätzlich als Kopie an den Leiter der ARGE versenden. Das Amt kann daraufhin die Wiedereingliederung per Verwaltungsakt erzwingen, woraufhin das normale Verwaltungsverfahren (Widerspruch/Klage vor dem Sozialgericht) in die Gänge kommt.

    Hier in Berlin würden die sehr volksverbundenen Sozialrichter sicherlich zum Wohle des Klägers entscheiden. Je weiter südlich man sich in Richtung Bayern bewegt, desto ungewissen scheint mir der Erfolg. Ganz gefährlich sind aber eher dörflich geprägte Gegenden.

    Im übrigen empfehle ich in solchen Fällen immer http://www.tacheles-sozialhilfe.de.

  5. Florian meint: (3.12.2008 um 16:12) AntwortenReply to this comment

    @2:
    Nein, das ist keine einseitige Verpflichtung. Die Dame bekommt ja Gegenleistungen, etwa finanzielle und personelle Unterstützung.

    Was übrigens unabhängig vom konkreten Fall auch ein Unding ist, ist das Festnageln auf "3 Bewerbungen pro Woche".
    Das mag bei absoluten Standard-Jobs wie "Reinigungskraft" oder "Kassiererin" vielleicht noch gehen.
    Aber sobald es etwas speziellere Qualifikationen gibt, sind die wirklich guten potenziellen Arbeitgeber schon enger gefasst. Da wäre u.U. "4 Bewerbungen pro Quartal" zielführender. (Denn wenn man einfach nur wild Bewerbungen raushaut, vesaut man sich ja ggf. auch seinen Marktwert).

  6. Thomas meint: (3.12.2008 um 16:13) AntwortenReply to this comment

    Wer "reserverieren" schreibt, wird sowieso gleich abgelehnt…

  7. Knilch meint: (3.12.2008 um 16:18) AntwortenReply to this comment

    …wäre da nicht der Zusatz angemessen:

    … drei schriftliche Bewerbungen um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis pro Woche, wozu mir die Mitarbeiter der ARGE pro Woche mindestens zehn aussichtsreiche Stellen meinem Profil entsprechend vermitteln.

    Schließlich verwalten die ARGEn ja die freien Stellen. Sollten sie zumindest.

  8. Torsten meint: (3.12.2008 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    Hatte die Mandantin den Schlaganfall oder die Sachbearbeiterin?

  9. Der Regenmacher meint: (3.12.2008 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    @ Knilch: "Schließlich verwalten die ARGEn ja die freien Stellen. Sollten sie zumindest."
    Ja, bei "sollten" liegt dann wohl der Hund begraben, was? :-D

  10. DJ meint: (3.12.2008 um 16:57) AntwortenReply to this comment

    Wenn die Frau arbeitsunfähig ist, hat sie keinen Anspruch auf ALG II – allenfalls auf Krankengeld (im Falle vorheriger Arbeit) oder Sozialgeld.

    Da liegt der Hase im Pfeffer.

  11. Lars meint: (3.12.2008 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    Mehr als eine Bewerbungen pro Woche sind eh nicht drin, da die Arge max. 260€ innerhalb von 12 Monaten bezahlt. Jede Bewerbung wird pauschal mit 5€ abgegolten. 260€ durch 52 Wochen macht 5€ pro Woche was eine Bewerbung ist.

    Man sollte zwar mehr schreiben, aber zu mehr kann man in einer Eingliederungsvereinbarung nicht gezwungen werden.

  12. mog0 meint: (3.12.2008 um 17:01) AntwortenReply to this comment

    Das ist leider der HartzIV-Alltag!

    Völlig sinn- und zwecklose Anordnungen für den "Kunden" bei NULL Leistung der Arge.

    Herr wirf Hirn vom Himmel für die unsäglichen Sachbearbeiter.

  13. Ralf meint: (3.12.2008 um 17:07) AntwortenReply to this comment

    Die früheren Arbeitsämter waren da auch nicht besser: So wurde ich mal gezwungen einen Internetführerschein zu machen. Mein Beruf? Netzweradministrator!

  14. Stefan meint: (3.12.2008 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    @5 Florian

    Das ist denen völlig egal auf welchen Job man sich bewirbt…
    Sobald man in die Mühlen der ARGE Bürokratie geraten ist haben Dinge wie die persönliche Qualifikation, Lebensumstände, sowie mittel- oder gar langfristige Zukunftsaussichten noch geringsten Stellenwert.
    Wer eine speziellere Qualifikation hat, hat eben Pech gehabt. Es sind schon Leute mit unbefristeten 30h Teilzeit aufgefordert worden sich auf Vollzeit, 6 Monate befristet, zu bewerben weil sie dort 50 euro brutto mehr bekommen würden(sic!).

  15. Jens meint: (3.12.2008 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    5 €? Was sind das denn für Bewerbungen?!

  16. JDS meint: (3.12.2008 um 17:31) AntwortenReply to this comment

    @12 mog0: Diese Anordnungen/Vereinbarungen sind keineswegs sinn- und zweckfrei. Die ARGE konstruiert damit einen formalen Grund, Leistungen zu streichen. Wenn eine schlaganfallgeschädigte Frau es nicht _schafft_, drei Bewerbungen pro Woche zu schreiben, werden Leistungen eben gestrichen.
    Ich helfe im Moment jemandem, dem die Arge damit droht, ab 15.12. die Leistungen komplett einzustellen, wenn ein Dritter (hier der Vermieter) nicht bis zu diesem Zeitpunkt die Nebenkostenabrechnung für 2007 vorlegt. Dass der Vermieter die NK-Abrechnung laut BGB erst am 31.12.2008 vorlegen muss, wird geflissentlich übersehen. Liegt die Abrechnung nicht bis zum 15.12. vor, wird eben Hartz4 gestrichen.
    Die spekulieren m.E. darauf, dass die meisten Leistungsempfänger sich nicht wehren und rechtswidrige Bescheide einfach hinnehmen.

  17. mog0 meint: (3.12.2008 um 18:00) AntwortenReply to this comment

    @jds
    Das der Sinn und Zweck NUR im Argen Interesse leigt habe ich schon durchblickt – fechte selber einige Planchen mit denen.

    Aber der EIGENTLICHE Sinn und Zweck: Vermittlung, Beschaffung von Arbeit, Verlassen oder Mindern des ALGII-Bezugs wird durch solche hirnlosen Aktionen nicht erreicht. BTW haben das einige Gerichte den Argen auch schon schwarz auf weiß gegeben.

  18. Aufstockerin meint: (3.12.2008 um 18:41) AntwortenReply to this comment

    Tja, das entspricht so ganz und gar der dehumanisierenden Verfolgungsbetreuung, wie sie leider gang und gäbe ist und nur dazu dienen soll, die Menschen mit völlig sinnlosen Blindbewerbungen auf nicht vorhandene Stellen zu schikanieren, zu knechten, am besten ganz aus dem Leistungsbezug zu stoßen – damit für die aufgehübschte Statistik wieder einer als in "Arbeit vermittelt" gelten kann!

  19. Th. Koch meint: (3.12.2008 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    Ich kann das Lamento hier nicht nachvollziehen: Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hat nur, wer mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann (§ 7 Abs. 1 S. 2 iVm § 8 Abs. 1 SGB II). Liegen diese Voraussetzungen vor, ist eine Eingliederungsvereinbarung grds. möglich, erfüllt jemand "auf absehbare Zeit" diese Voraussetzungen nicht, besteht schon kein Leistungsanspruch nach dem SGB II (sondern nach dem SGB XII). In dem geschilderten Beispielsfall besteht daher wohl keine Pflicht zum Abschluss der Vereinbarung, aber auch kein Leistungsanspruch. Zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung sind ARGE und Hilfeempfänger i.Ü. gesetzlich verpflichtet, die freien Stellen verwaltet weiterhin das Arbeitsamt.

    Ich stelle immer wieder fest, dass die Lautstärke der Beschwerden über die Behörden mit der sachlichen Ahnungslosigkeit zunimmt …

  20. Torsten meint: (3.12.2008 um 19:11) AntwortenReply to this comment

    Th. Koch: Wenn kein Leistungsanspruch besteht, sollte das ein Sachbearbeiter doch eigentlich so schreiben können, nicht? So wie es sich hier darstellt, hat eine Frau mit Schlaganfall eine völlig unbrauchbare, wenn nicht schädliche Auskunft bekommen.

  21. Gerhard meint: (3.12.2008 um 19:26) AntwortenReply to this comment

    Wer oder was ist denn eine ARGE? Ich kenne das Arbeitsamt und deren Nachfolger die Arbeitsagentur. Aber eine Arbeitsgemeinschaft? Ist das ein lokales Phänomen?

  22. Hobbyjurist meint: (3.12.2008 um 19:33) AntwortenReply to this comment

    Als sogenannter "Kunde" der ARGE (welch ein Zynismus!) ist man normalerweise zum Abschluß einer Eingliederungsvereinbarung verpflichtet. "Vereinbarung" bedeutet in der Praxis, der Arbeitsvermittler knallt einem ein bereits vorgefertigtes Stück Papier auf den Tisch, das irgendwelche zu erfüllenden Planzielvorgaben enthält (die DDR läßt grüßen!) und das man gefälligst zu unterzeichnen hat. Wenn man nicht unterschreibt oder das Planziel nicht erreicht, wird ein Teil des Arbeitslosengeldes gestrichen. Vertragsfreiheit? Das war einmal.
    Die Mandantin hat es vom Grundsatz her richtig gemacht: eine solche Eingliederungsvereinbarung am besten sofort einem Anwalt zur Prüfung vorlegen – zweckmäßigerweise natürlich einem Fachanwalt für Sozialrecht.

  23. adimin meint: (3.12.2008 um 19:38) AntwortenReply to this comment

    @19: UNd die Überheblichkeit nimmt mit dem Nichtwissen zu.
    1. Wer ALGII bezieht und krank wird, der erhält kein Krankengeld. Der bezieht weiterhin ALGII. Der Anspruch besteht weiterhin. Irgendwann wird dann eine Überprüfung der Erwerbsfähigkeit durchgeführt durch einen Amtsarzt der BA. Wenn diese ergibt, das der Mensch noch länger als ein halbes Jahr erwerbsunfähig ist, dann kann eine Weiter Verweisung auf das Sozialamt und/oder Rente erfolgen. Ist die Dame aber Mitglied einer BG, dann kann sie auch weiterhin Sozialgeld nach II erhalten.
    SGBXII, also Grundsicherung gibt es nur für über 65 jährige oder auf Dauer erwerbsunfähige.

    Sicherlich sind Arge und HE zu einer EGV verpflichtet. Aber eine EGV ist ein Vertrag auf gleicher Augenhöhe. Dem Gesetz und den Weisungen der BA nach. Und frei verhandelbar. UNd nicht eine einseitige Sache. Wenn es zu keiner Einigung kommt, dann kann die Arge die EGV als Verwaltungsakt erlassen.
    Die EGV soll aber auch Sinn und Verstand haben. Eine kranke, vom Schlaganfall betroffene, au-geschriebene Dame sollte nicht mit einer EGV zusätzlich belastet werden. Was sollte da auch drinnen stehen? Das sie sich verpflichtet, wieder gesund zu werden? Das wäre ja das zuerst dringliche.
    Für Hilfe und weitere Fälle empfehle ich: http://www.aktive-erwerbslose.de/forum

  24. Hobbyjurist meint: (3.12.2008 um 19:58) AntwortenReply to this comment

    @ 5 (Florian):
    Es bleibt eine einseitige Verpflichtung, auch wenn die Dame eine finanzielle Unterstützung erhält.
    "Vereinbaren" bedeutet nämlich normalerweise, etwas in einem gemeinsamen (!) Beschluß festzulegen und nicht einseitig jemand anderem etwas aufs Auge zu drücken.

    @ 16 (JDS):
    Sehe ich auch so. Es geht um Geldeinsparen (und natürlich auch um Statistikbereinigung) um jeden Preis.
    Viele Leistungsempfänger nehmen rechtswidrige Bescheide vermutlich auch deswegen hin, weil sie deren Rechtswidrigkeit noch nicht einmal erkennen.

    @ 21 (Gerhard):
    Eine ARGE ist leider kein lokales Phänomen, sondern eher ein bundesweites Phänomen. So heißen die Hartz-IV-"Behörden". An manchen Orten heißen sie auch Job-Center oder sie haben eine individuelle Bezeichnung.

  25. Hugo meint: (3.12.2008 um 20:32) AntwortenReply to this comment

    @22

    Vertragsfreiheit? Das war einmal.

    Nein volle Vertragsfreiheit. Nur gibt es ohne Leistung (=Bewerbung) halt keine Gegenleistung (immerhin: beheizte Wohnung, Essen nach Sarazin-Katalog & kleines Taschengeld) mehr. Das ist im Grunde genommen fair. Und wer schon rumjammert, wenn er läppische drei Bewerbungen pro Woche schreiben soll, hat wohl eher ein grundsätzliches Problem mit dem Arbeiten an sich.

    Fälle in denen Bewerbungen sinnlos sind, wie offenbar derjenige von U.V., sind natürlich ausgenommen. Aber wer grundsätzlich arbeitsfähig ist und auf Kosten der im internationalen Vergleich extraordinär großzügigen Allgemeinheit lebt, sollte eher zu drei Bewerbungen am Tag verpflichtet werden.

  26. Bert meint: (3.12.2008 um 21:10) AntwortenReply to this comment

    Wozu die Pflicht, X Bewerbungen nachzuweisen führt, hat Björn hier http://www.shopblogger.de/blog/archives/7693-Hab-ihn!.html beschrieben.

    Leider lässt sich in so einer "Vereinbarung" nicht sinnvoll festlegen, daß diese Bewerbungen ernsthaft und ordentlich, sozusagen "nach besten Fähigkeiten gefertigt" sein müssen. Die Quantität hilft hier gar nicht – das produziert bei unmotivierten "Kunden" nur Altpapier.

  27. Angus meint: (3.12.2008 um 21:36) AntwortenReply to this comment

    "Völlig sinn- und zwecklose Anordnungen für den “Kunden” bei NULL Leistung der Arge.

    Herr wirf Hirn vom Himmel für die unsäglichen Sachbearbeiter."

    Ca. 700 – 800 € pro Monat (im Durchschnitt, je nach Höhe der Miete) an finanzieller Unterstützung für Alleinstehende, zzgl. Übernahme von Betriebs- und Heizkostennachzahlungen, ggf. Mehrbedarfe und einmalige Leistungen, Bewerbungstraining und Qualifizierungskurse für junge Menschen ohne oder mit nur geringen Qualifikationen, Vermittlung in sv-pflichtige Maßnahmen mit echtem Erwerbseinkommen für Langzeitarbeitslose, Einstiegsgeld und Gründungsbeihilfe bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, Mobilitätshilfen, Umzugskosten, etc. pp. halte ich jetzt nicht für "NULL Leistungen", von der normalen Arbeitsvermittlung mal ganz abgesehen.

    Und ganz nebenbei werden EGVen nicht von Sachbearbeitern der ARGE geschlossen, sondern von Arbeitsvermittlern.

    "Dass der Vermieter die NK-Abrechnung laut BGB erst am 31.12.2008 vorlegen muss, wird geflissentlich übersehen. Liegt die Abrechnung nicht bis zum 15.12. vor, wird eben Hartz4 gestrichen."

    Wird es mit Sicherheit nicht. Wir Sachbearbeiter sind nicht dumm, immerhin habe ich zwei juristische Staatsexamina hinter mir und ich bin nicht der einzige Volljurist bei der ARGE (nein, wir haben nicht alle mit knappem ausreichend bestanden). Wir wissen auch, dass die NK-Abrechnung erst ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes beim Mieter eingehen muss.
    Die Frist von 14+3 Tagen und die Androhung der Versagung/Entziehung sind einfach in dem Formular "Aufforderung zur Mitwirkung" in A2LL vorbelegt.
    Deswegen schreibe ich in solchen Fällen z. B. immer hinter die einzureichenden Unterlagen "nach Erhalt".
    Außerdem wird nach dem Verstreichen der Frist erstmal eine Erinnerung mit neuer Frist versandt, und frühestens dann passiert überhaupt was. Im Falle der NK-Abrechnungen für das Jahr 2007 wird aber allenfalls im Januar 2009 nochmal erinnert.

    Man könnte ja als Kunde einfach mal die Telefonnummer wählen, die oben rechts auf dem Schreiben mit Sicherheit angegeben ist, und der Sachbearbeitung mitteilen, dass die Abrechnung erst Ende des Jahres eingeht und dann sofort eingereicht wird. Mit uns kann man tatsächlich reden. Aber das ist wohl zu viel verlangt.

    Die EGV im hier angesprochenen Fall kann ich allerdings auch nicht nachvollziehen. Wenn aufgrund dieser EGV bei andauernder Arbeitsunfähigkeit tatsächlich ein Arbeitsvermittler auf die abwegige Idee kommt, eine Sanktion zu verhängen, wird diese garantiert allerspätestens im Widerspruchsverfahren aufgehoben, wenn die Akte der Teamleitung vorgelegt wird.

  28. skugga meint: (3.12.2008 um 22:45) AntwortenReply to this comment

    "Man könnte ja als Kunde einfach mal die Telefonnummer wählen, die oben rechts auf dem Schreiben mit Sicherheit angegeben ist,…"

    Von wegen. Die Rhein-Main Jobcenter GmbH z. B. gibt keinerlei Sachbearbeiter und schonmal gar keine Rufnummer an. Dort jemanden erreichen? Viel Spaß… Durchwahlen werden vom dort eingerichteten Callcenter grundsätzlich nicht rausgerückt, auch nicht gegenüber Sozialarbeitern/Betreuern etc.

  29. Hobbyjurist meint: (4.12.2008 um 01:05) AntwortenReply to this comment

    @ 26 (Bert):
    Ich weiß nicht, was ich für stupider halten sollte – den angegebenen Blog-Artikel oder die Kommentare darunter. Für meine Begriffe beides weitgehend auf Stammtisch-Niveau.
    Übrigens: auf Biegen und Brechen eine bestimmte vom Arbeitsvermittler festgelegte Stückzahl an Bewerbungen zu schreiben, bewirkt in jedem Falle eine Menge Altpapier. Aus dem einfachen Grund, weil es schlichtweg nicht so viele offene Stellen gibt, daß jeder Bewerber eine Chance auf einen Arbeitsplatz hätte.

    @ 27 (Angus):
    Hört sich gut an. Hat aber mit der Realität – zumindest so wie ich sie bei "meiner" ARGE erlebe – nur wenig zu tun: so findet das, was Du als "normale Arbeitsvermittlung" bezeichnest, bei der hiesigen ARGE gar nicht statt. Man beschränkt sich dort schlichtweg auf das Aufdrücken von Eingliederungsvereinbarungen, die zunächst sogar vorsahen, daß man ohne Erlaubnis der ARGE nicht einmal mehr den eigenen Wohnort verlassen darf. Und die telefonische Erreichbarkeit von ARGEn ist auch so ein Thema für sich: man kann Glück haben oder aber die zuständige Person geht gar nicht erst ans Telefon.
    Stattdessen bekommt man einen Haufen Kontrollanrufe mit unterdrückter Rufnummer. Widersprüche werden erst gar nicht bearbeitet, um Leistungsempfänger davon abzuhalten, gegen einen daraus resultierenden Ablehnungsbescheid gerichtlich vorzugehen.
    Wirklich toller Dienst am "Kunden", muß ich schon sagen! Von der verfassungswidrigen Konstruktion der ARGEn will ich erst gar nicht reden.

  30. Anders meint: (4.12.2008 um 12:52) AntwortenReply to this comment

    @27 (Angus)

    Schön, dass Sie schon erkannt haben, dass ihre Vordrucke nicht sinnvolle Terminvorgaben enthalten und diese von Ihnen dann sinnvoll ergänzt werden und Sie sich sowieso erst im nächsten Jahr noch mal melden würden …

    Aber der durchschnittliche Kunde der Arge hat von solchen Vorgängen keine Ahnung. Er bekommt eben keine sinnvoll ergänzten Vordrucke und kann auch nicht einschätzen, was das Ganze jetzt soll und wie er einen Nachweis beschaffen soll, denn es noch gar nicht gibt.

    Wer solche Vordrucke erstellt und verwendet, der beweist gerade damit, dass es um seine Kompetenz schlecht bestellt ist. Oder um es mit einem Zitat aus Forest Gump zu sagen: 'Dumm ist nur der, der Dummes tut'.

    Der Gipfel der Unverforenheit wird dann erklommen, wenn der, der etwas von einem Anderen möchte, dies nichtmal sinnvoll auszudrücken vermagt, dann auch noch erwartet, dass man ihm für seine Versäumnisse und Fehlleistungen noch hinterhertelefoniert.

    Anders

  31. JDS meint: (4.12.2008 um 14:06) AntwortenReply to this comment

    @27 Angus
    Schön, zu erfahren, dass der Hartz4 Bezug mit Sicherheit nicht gestrichen wird. Warum wird er dann angedroht? Warum bitte, wird ohne Rechtsgrundlage Buh gemacht?
    Ich habe nochmal nachgesehen: die Androhung, die Leistungen ganz einzustellen, war nicht auf einem Formular, es handelt sich dann wohl eher um einen Textbaustein. Also frage ich noch einmal: warum werden Textbausteine verwandt, mit denen der leistungsbezieher zu Unrecht bedroht wird?
    Die Telefonnummer auf dem Brief ist übrigens falsch, wie ich nach mehrmaligen Hinterhertelefonieren feststellen konnte.
    Im Übrigen halte ich die Sachbearbeiter der ARGE nicht für dumm, man sollte seinen Gegner nicht unterschätzen. Aber bei einigen Sachbearbeitern, mit denen ich bisher zu tun hatte, drängte sich mir der Eindruck der Boshaftigkeit geradezu auf.

  32. Hobbyjurist meint: (4.12.2008 um 14:40) AntwortenReply to this comment

    @ 31 (JDS):
    wenn man in den einschlägigen Hartz-IV-Foren stöbert, kann man manchmal fast schon den Eindruck bekommen, daß Hartz IV an sich bereits auf dem Prinzip der Boshaftigkeit beruht. Okay, ist vielleicht etwas überspitzt formuliert. Aber das Hartz-IV-System fördert meines Erachtens geradezu die Herausbildung von Mitarbeitern vom Typ "Behördenschwein". Ursache dafür ist einerseits der gesetzgeberisch herbeigeführte Machtzuwachs auf Seiten der ARGE-Angestellten, aber natürlich auch die offenbar geduldete Abwendung von grundlegenden rechtsstaatlichen Verfahrensweisen. Das geht sogar bis hin zu einer Verweigerung der Bestätigung einer Antragsannahme.
    Wen wundert's, daß unter diesen Umständen so viele Menschen aus der BRD auswandern, wie schon seit fünfzig Jahren nicht mehr. Sollte man vielleicht auch mal als Option in Erwägung ziehen, bevor hier alles restlos den Bach runtergeht.

  33. Tommy meint: (4.12.2008 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    @27: Telefonische Erreichbarkeit von Mitarbeitern der ARGE? Hier in Düsseldorf kommt man noch nicht einmal als Kollege der Stadtverwaltung an die Jungs und Mädels ran…
    Wenn man mit viel Mühe und Not eine der geheim gehaltenen Rufnummern ergattert hat, kann man sich die Finger blutig wählen. Rückrufe? Mmmh…wohl eher nicht. Reaktionen auf E-Mails, Faxe, Schreiben? Es wird Frühling, Sommer, Herbst…
    Da muss man schon auf der höheren Führungsebene anfangen, um mal eine Reaktion zu erhalten.

    Und was die Texte aus A2LL betrifft: das ist eben der Preis, den der Kunde dafür zahlen "darf", dass die Fachleute von T-Systems gefrickelt haben. Nur hat ihn vorher leider keiner gefragt. Da wäre ja die Wiedereinführung von Schreibmaschinen noch ein technologischer Fortschritt; die "können" wenigstens auch individuelle Texte…

    Indem man die ehemaligen Sozialhilfeempfänger dem Moloch "Arbeitsagentur" ausgeliefert hat, war allen Insidern klar, dass Schluss mit jeglicher Einzelfallösung und individueller Hilfe – und sei sie auch noch so rudimentär – sein wird. Das haben die Nürnberger nie verstanden, das wollen sie auch nicht und werden sie nie…

    Aber in der Produktion von Handlungshinweisen und Richtlinien sind die wirklich spitze…das muss man anerkennen!

  34. Flying Circus meint: (4.12.2008 um 17:00) AntwortenReply to this comment

    Telefonische Erreichbarkeit?

    Ich war auch mal (zum Glück nur kurze Zeit) Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung. Ich war immer heilfroh, wenn das Telefon mal nicht bimmelte und ich meine Arbeit erledigen konnte. Zwischen den Kunden, die angemeldet und unangemeldet hereinschneiten, den Telefonanrufen und den Anrufen vom "Front Desk" blieb dafür nämlich nur begrenzt Zeit über. Die Akten führen sich aber nicht von selbst und hin und wieder sollte man aktuelle Entwicklungen schon in A2LL eintragen. (Nebenbei bemerkt, der Gebrauch von A2LL sollte eigentlich zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld führen. Und wer wars: die üblichen Verdächtigen inkl. T-Systems. Das konnte ja nichts werden.)

    Was die Nebenkostenabrechnung angeht: Da haben wir niemals Trara drum gemacht. Schon gar nicht so früh und nicht in diesem Ton. Die wurden eh eingereicht, wenn die Leute massiv nachzahlen sollten.

    Die Art, wie die Kunden mitunter behandelt wurden, möchte ich stellenweise schon als "Schikane" einstufen. Daß auf der anderen Seite der Job nicht der Einfachste ist und es durchaus Kunden gab, die auch mir den Kragen platzen ließen, gestehe ich zu.

    Übrigens, es ist völlig hirnrissig, zu fordern, jemand möchte 3 Bewerbungen am Tag rausdonnern. Dafür sollte man auch ausreichend realistische (!) Stellenangebote liefern können. Sonst ist das eine Verschwendung von Zeit und Geld.

  35. Bernhard meint: (7.12.2008 um 03:04) AntwortenReply to this comment

    Kunden? Jobcenter? Kann man sich da Arbeit kaufen? Wieso spiegeln diese Bezeichnungen nie die Realität wider?

    Schon vor 15 Jahren glich das damalige "Arbeits"-Amt einer reinen Verwaltung von Millionen Geldempfängern. Wenigstens hat man bei uns frühzeitig erkannt, daß man Mitarbeiter für die persönliche und telefonische Behandlung abstellen muß, damit der Rest ungestört die Aktenberge abarbeiten kann. Aber mehr als eine computergestützte Verwaltung war es nie.

    Die ständig wechselnden Vorgaben des Gesetzgebers potentiert mit der (Un)Fähigkeit des Ladens von T-Systems sorgen nun bei Arbeitslosen wie bei Arbeitslosenämtern für ARGEn Druck und Bauchschmerzen: Von den einen verlangt man X Bewerbungen pro Woche, die anderen müssen ihre Vorgaben für die Statistiken erfüllen und vermitteln vermehrt in Ein-Euro-Jobs, die man als "Weiterbildung" deklariert. Auch außerhalb der Weiterbildung wird bei dem Druck, einen Job anzunehmen, nicht gefragt ob man davon überhaupt leben kann.

    Am Ende leben immer mehr Leute von nicht oder pauschal versicherungspflichtiger Arbeit plus staatlicher Hilfe, immer weniger Menschen in versicherungspflichtigen Jobs zahlen in die Sozialkasse ein.

    Die Bundesregierung wären keine echten preußischen Beamten, würden sie hier nicht gegenregulieren. Ein preußischer Beamte fragt sich nicht, ob eine von ihm erlassene Maßnahme wie Hartz IV mit freundlicher technischer Unterstützung von T-Systems zur sozialen Strangulation führt. Diesen Zusammenhang kann oder will ein preußischer Beamter, äh, Bundestagsabgeordneter, nicht erkennen – man ist ja sakrosankt und nimmt sich auch schon vom BKA-Gesetz aus. Statt also den eigenen Beschluß auf Nachhaltigkeit zu prüfen und ggfs. zu korrigieren, wird als Gegenmaßnahme ein Gesetzespaket zu Mindestlöhnen diskutiert.

    Was wird passieren? Entweder die 400-Euro-Jobs fallen ganz weg, weil sich die Firmen das nicht mehr leisten können (nur noch 7 statt 20 Stunden pro Woche zu arbeiten wäre für den Arbeitnehmer alledings nicht schlecht). Oder das Gesetz enthält so viele Ausnahmen, daß der eigentliche Sinn und Zweck der Maßnahme wie heiße Luft verpufft.

    Vielleicht bekomme ich demnächst noch eine Mahnung, für meinen Sekretär im Wohnzimmer Mindestlohn, Sozialabgaben und Steuern zu bezahlen. Von wegen Schwarzarbeit und so. Da käme einiges zusammen: Das gute Stück ist von 1850.

  36. vali meint: (8.12.2008 um 16:18) AntwortenReply to this comment

    @Florian:
    > Denn wenn man einfach nur wild Bewerbungen
    > raushaut, vesaut man sich ja ggf. auch seinen Marktwert).

    Das ist egal. Auch die Qualifikation ist völlig egal. Ein Harz IV Empfänger, Dr. der Physik, der 1 Jahr keinen Job gefunden hat soll dann gefälligst die Straße kehren gehen!elf!!! ;-(

  37. Thorsten meint: (24.3.2009 um 11:58) AntwortenReply to this comment

    @36
    Ja, wieso auch nicht? Nur, weil er studiert hat, ist er sich zu fein für solche Arbeiten? Finde ich völlig ok, wenn ein Student, der sein Leben lang noch nicht in die Sozialkasse eingezahlt hat und sein Leben von BAfÖG finanziert hat, dass die arbeitende Bevölkerung zahlt, als Gegenleistung für empfangene Sozialleistungen auch eine nützliche Tätigkeit übernimmt.

  38. krassnico meint: (15.1.2010 um 10:45) AntwortenReply to this comment

    ich habe vom Jobcenter einen €1,50 Job angeboten bekommen,auf dieser zuweisung steht drauf, das ich mich bei diesem träger umgehend melden soll, was ich auch tat, am telefon sagte man mir aber dann, ich solle mich schriftlich mit allen erforderlichen unterlagen bewerben.
    was ich aber nicht einsehe, wieso muß ich mich bei € 1,50 Job, den ich nicht mal freiwillig mache dann noch schriftlich bewerben. Meine Frage. muß ich dies tun oder nicht

  39. krassnico meint: (15.1.2010 um 10:45) AntwortenReply to this comment

    ich habe vom Jobcenter einen €1,50 Job angeboten bekommen,auf dieser zuweisung steht drauf, das ich mich bei diesem träger umgehend melden soll, was ich auch tat, am telefon sagte man mir aber dann, ich solle mich schriftlich mit allen erforderlichen unterlagen bewerben.
    was ich aber nicht einsehe, wieso muß ich mich bei € 1,50 Job, den ich nicht mal freiwillig mache dann noch schriftlich bewerben. Meine Frage. muß ich dies tun oder nicht

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