4.12.2008

Unwürdiger Drill

Mein Mandant ist Asylbewerber. Die Stadtverwaltung zahlt ihm Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das sind täglich 1,91 € Bargeld und 7,13 € in Form von Einkaufsgutscheinen.

Was meinen Mandanten zu mir führt, ist Folgendes: Er muss seit neuestem jeden Morgen punkt neun Uhr auf dem Amt sein. Dann erhält er einen Scheck über 1,91 € und die Einkaufsgutscheine in die Hand gedrückt. Wehe, er kommt zu spät. Auch wenn es nur Minuten sind, wird ihm die Leistung für den jeweiligen Tag gestrichen.

Ich habe das zunächst nicht glauben wollen, aber er hat sich für die letzten zwei Wochen Kopien der täglichen Barschecks (kostenfrei einzulösen bei der Stadtsparkasse) und Einkaufsgutscheine gemacht.

Er weiß nicht, wieso man ihn so schikaniert (und die Personalkosten, die für ihn aufgewendet werden müssen, steigert). Üblich ist dieser, aus meiner Sicht unwürdige, Drill jedenfalls nicht. Die anderen Bewohner des Asylbewerberheims, in dem er in einem Dreibettzimmer untergebracht ist, erhalten ihre Leistungen jeweils halbmonatlich. Dafür gibt es sogar einen offiziellen “Auszahlplan”.

Ich erwarte mit Interesse, welche Begründung die Behörde liefert.

180 Kommentare zu “Unwürdiger Drill”

  1. studiosus juris meint: (4.12.2008 um 15:41) AntwortenReply to this comment

    meine frage wäre eher, was ihn daran hindert, pünktlich zu kommen.
    arbeiten darf ein asylbewerber ja nicht. und 9 uhr ist auch nicht übertrieben früh.

  2. Markus meint: (4.12.2008 um 15:42) AntwortenReply to this comment

    Wahnsinn. Zusätzlich zur Unwürdigkeit: Die Schecks kosten den Steuerzahler ja auch gar nichts. Der Sachbearbeiter hat ebenfalls nichts besseres mit seiner Zeit anzustellen.

    @1: Vermutlich ist das Amt nicht gleich vor der Haustür. Sagen wir mal eine halbe Stunde Fahrtzeit einfach jeden Tag. Verspätung des ÖPNV? Und von wegen nicht arbeiten: Das ganze sieht schon nach Arbeitsbeschaffungsmaßnahme aus.

  3. R. Umpla meint: (4.12.2008 um 15:44) AntwortenReply to this comment

    @1 Sehr schlau. Wie sieht es mit der Menschenwürde aus? Jede Art von Willkür ist zu verachten.

    Weder auf- noch abreiten sollten die dürfen!

  4. Der Kritiker meint: (4.12.2008 um 15:49) AntwortenReply to this comment

    Mit denen kann mans ja auch machen, die haben keine Alternative dazu, unsere Hilfe zu jeden Konditionen anzunehmen…traurig.

  5. 11X/13 meint: (4.12.2008 um 15:51) AntwortenReply to this comment

    Zu 1: Wenn der Typ tatsächlich angehender Jurist ist, dann gute Nacht…

  6. Schulzkis meint: (4.12.2008 um 15:54) AntwortenReply to this comment

    Je beängstigender die Zeiten, desto kranker die Reaktionen bzw. reaktionärer das Verhalten allerorten:

    WIR (Jahrgang 1963)z.B. haben früher nicht für fünf Minuten Verspätung im Unterricht nach dem dritten Mal einen Blauen Brief bekommen.

    Vielleicht bekommt man bald auch -wieder- Haue für solche ähm Verbrechen wie zu spät kommen?

    Wehren, wehren, wehren.

  7. Dompfaff meint: (4.12.2008 um 15:58) AntwortenReply to this comment

    Würde mich nicht wundern, wenn hier ein einzelner Beamter seine Macht missbraucht um seinen Menschenhass zu befriedigen oder seinen Minderwertigkeitskomplex zu kompensieren.
    Eine allgemeine Anordnung scheint es ja nicht zu geben, da seine Mitbewohner anscheinend nicht so behandelt werden.

  8. Kai meint: (4.12.2008 um 16:00) AntwortenReply to this comment

    "nicht für fünf Minuten Verspätung im Unterricht nach dem dritten Mal einen Blauen Brief" ???

    Also für 20 Minuten Verspätung? Oder 5,5 ? Oder heisst das, dass man immer genau 5 Minuten zu spät kommen durfte?

    :p

  9. J meint: (4.12.2008 um 16:00) AntwortenReply to this comment

    Und Herr V. bekommt nun die nächsten Monate die Schecks über 1,91 EUR, bis sein Honorar ausgeglichen ist?

  10. der, der seinen Namen im Zusammenhang mit diesem Post nicht nenene mag meint: (4.12.2008 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    ich find sowas total in ordnung, solche oder besser genau diese Methode sollte hier zu lande mehr kultiviert werden. Besonders geeignet für 'gechillte' hartz4 Sprösslinge.
    -> dann kann man auch gleich arbeiten gehen.

    so, jetzt bitte auseinandernehmen…

  11. mez meint: (4.12.2008 um 16:08) AntwortenReply to this comment

    Jau, ist ja voll in Ordnung wenn an Personalkosten für die Auszahlung mehr Geld aufgewendet wird, als für den eigentliche Auszahlungsbetrag.

    Dem Beamten der sich das ausgedacht hat, haben Sie wohl:
    http://www.youtube.com/watch?v=d3kYXY2Yrvg

  12. Felix meint: (4.12.2008 um 16:08) AntwortenReply to this comment

    @10: Selbst nach deiner Logik ist das Blödsinn: Als Asylbewerber darf er gerade nicht Arbeiten gehen.

  13. Detlev T. meint: (4.12.2008 um 16:11) AntwortenReply to this comment

    Möglicherweise vermutet da jemand Schwarzarbeit und wollte ihm so "die Suppe versalzen". Man muss es einmal so deutlich sagen: Die Leute auf dem Amt kann man in vielen Fällen nur als Angelernte bezeichnen. Die haben überhaupt keine Ahnung, was sie rechtlich dürfen und was nicht. Wenn dann auch noch die Aufsicht fehlt, dann passiert halt so etwas.

  14. Marc meint: (4.12.2008 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    Es gibt zwei Möglichkeiten:

    a) Der Sachbearbeiter vermutet, dass der Asylbewerber schwarz arbeitet. Also bestellt er ihn ins Amt, um das zu unterlaufen.

    b) Der Sachbearbeiter vermutet, dass der Asylbewerber bei verschiedenen Gemeinden mit verschiedenen Identitäten mehrfach täglich Bargeld und Einkaufsgutscheine abholt. Wenn er aber bei allen Ämtern um Punkt 9 Uhr auf der Matte stehen muss, dann geht das nur einmal. Außer, er beherrscht Bilokation.

    Allerdings sollte man Vermutungen irgendwann mal beweisen können.

  15. Bernie meint: (4.12.2008 um 16:21) AntwortenReply to this comment

    Ich zitiere mal das VG Magdeburg (6 A 672/02 MD, juris):

    "Die in einem Bescheid getroffene Regelung, dass dem Leistungsberechtigten, der verpflichtet ist, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, die ihm zustehenden Asylbewerberleistungen wöchentlich ausgezahlt werden, ist offensichtlich ermessensfehlerhaft. Die Vorschrift in AsylbLG § 3 Abs 4 dient nicht dazu, die Leistungsberechtigten wegen Verletzung von Pflichten, die auf anderen Gesetzen beruhen, zu sanktionieren, hier die ausländerrechtliche Pflicht der Anwesenheit im Bereich der betreffenden Gemeinde."

    Oder auch das OVG RLP (10 B 11432/03, juris) zu Wohnsitzauflagen bei Duldung nach dem alten AuslG (§ 56):

    "Dabei versteht es sich allerdings von selbst, dass sowohl die Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einer derartigen zentralen Unterkunft als auch die ins Auge gefassten Maßnahmen dort ihre Grenzen finden, wo diese keinen sinnvollen Bezug mehr zu dem aufgezeigten Verfahrenszweck aufweisen, in Schikane mit strafähnlichem Charakter ausarten, auf eine unzulässige Beugung des Willens hinauslaufen oder den Betreffenden im Einzelfall unverhältnismäßig treffen…"

    Viel Erfolg!

  16. Timo Reitz meint: (4.12.2008 um 16:23) AntwortenReply to this comment

    @14:
    a) kann nicht sein, denn wenn er jeden Tag zur gleichen Zeit dasein muss, könnte er das bei der Schwarzarbeit ja einplanen.
    b) könnte man auch verhindern, indem Daten entsprechend ausgetauscht werden. Leider wird Datenschutz in Deutschland immer dann beachtet, wenn Daten mal sinnvoll eingesetzt werden könnten, aber immer dann ignoriert, wenn Rechte verletzt werden.

    Und auch hier ist wieder der Fall, dass man den Missstand zwar abschaffen könnte (rechtlich gesehen, zumindest gehe ich davon aus), aber niemand wird zur Verantwortung gezogen.
    Ich bin dafür, Menschen nach _persönlicher_ Verantwortung zu bezahlen. Allerdings würden dann Manager, viele Angestellte und Beamte glatt verhungern.

  17. RA JM meint: (4.12.2008 um 16:23) AntwortenReply to this comment

    Ekelhaft!

  18. ghost meint: (4.12.2008 um 16:37) AntwortenReply to this comment

    Wer so idiotische Fragen stellt wie @1 dem darf man wohl unterstellen, das er "die Neger" lieber in einem Lager mit Massenverpflegung sehen will. Bei Zwangsarbeit natürlich!!

  19. Volkswirt meint: (4.12.2008 um 16:39) AntwortenReply to this comment

    Ist ihm denn schon einmal das Geld wg. Verspätung verweigert worden?

    Wenn ja: Da gibt es doch bestimmt keine rechtl. Grundlage dafür, und man kann das Geld sicher nachfordern, oder? Oder kann der Beamte behaupten, daß der Asylbewerber das Geld einfach nicht abholen wollte und die Leistung damit verfällt?

    Wenn nein: Möglicherweise wird der Beamte behaupten, das sei alles gar nicht so, der Asylbewerber hätte selbst vorgeschlagen das Geld täglich abzuholen, usw. Tja, und dann steht Aussage gegen Aussage…

    Vielleicht wäre es ganz geschickt, wenn der Asylbewerber mal einen Tag eine Stunde zu spät käme und dann die Zahlung einfordern würde. Damit könnte man klare Verhältnisse schaffen.

  20. Rolf meint: (4.12.2008 um 16:43) AntwortenReply to this comment

    Deshalb gibt's dies:

    http://zahltag-jetzt.org/

  21. Volkswirt meint: (4.12.2008 um 16:46) AntwortenReply to this comment

    @20: Was hat das denn mit dem Fall hier zu tun?

  22. dot tilde dot meint: (4.12.2008 um 16:57) AntwortenReply to this comment

    @1 (studiosus juris):

    kennen sie irgend eine aufnahmestelle für asylbewerber, die einigermaßen nah am stadtgebiet ist?

    .~.

  23. dot tilde dot meint: (4.12.2008 um 17:00) AntwortenReply to this comment

    ach ja: die "öffnungszeiten", zapfenstreich sozusagen, wann sind denn die in der betreffenden aufnahmestelle? können sie uns dazu etwas berichten, u.v.?

    .~.

  24. arno nym meint: (4.12.2008 um 17:03) AntwortenReply to this comment

    vielleicht ists auch was zwischenmenschliches und er sieht so gut aus, dass die Amtsfrau ihn einfach jeden Tag sehen will :-)

  25. Bahnfahrer meint: (4.12.2008 um 17:05) AntwortenReply to this comment

    Da die betroffene Person ja Leistungen (in Form von Geld / Gutscheinen) bekommt ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen, finde ich es nicht absolut nicht "Unwürdig" wenn jemand zu einer bestimmten Uhrzeit "bestellt" wird.

    Wäre es auch "Unwürdig", wenn der Betroffene um 15:00 Uhr "bestellt" werden würde? Geht es lediglich um den "Terminlichen Druck" oder um die frühe (?) Uhrzeit? Warum wird ein RA gefragt und nicht der Sachbearbeiter?

    *Disclaimer: Nein, ich bin weder fremdenfeindlich, noch brauner Gesinnung zuzuordnen. Ich würde dies auch schreiben, wenn es sich nicht um einen Asylbewerber handeln würde. Ich würde dies auch von einem deutschem Staatsbürger erwarten.

  26. tom meint: (4.12.2008 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    Mich interessiert es mal ernsthaft, wie ein solcher Asylbewerber sich richterlichen Beistand leisten kann. Ich ging immer davon aus dass das gar nicht geht (finanziell) und nutzte das als Kritik am System, daher wüsste ich gern ob es dafür Regelungen gibt..

  27. Hobbyjurist meint: (4.12.2008 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    Ich tippe mal als Begründung auf einen einzelnen Beamten mit sadistischer Neigung – nach dem Motto: mit einem Asylbewerber kann man's ja machen. Es wären zwar auch Situationen denkbar, wonach der betreffende Asylbewerber zuvor entsprechend unverschämt aufgetreten ist. Dies rechtfertigt für meine Begriffe allerdings nicht eine solche Dressur. Einstweilen schließe ich mich der Meinung von RA JM an: ekelhaft!

  28. Danny77 meint: (4.12.2008 um 17:14) AntwortenReply to this comment

    @25

    Es geht doch nicht nur um die Uhrzeit, sondern auch um das tagliche Abholen.

  29. KarlAuer meint: (4.12.2008 um 17:14) AntwortenReply to this comment

    Wie wäre es denn, wenn zukünftig alle staatlichen Geldanweisungen tagesgenau zur Verfügung gestellt würden? Lohnsteuertagesausgleich zum Beispiel wäre ganz was Feines.

  30. Gantenhammer meint: (4.12.2008 um 17:17) AntwortenReply to this comment

    Ich finde es ja total menschenverachtend, dass ein Asylbewerber nur 1,91 EUR an Bargeld pro Tag bekommt. Da kann er sich gerademal eine Tasse Kaffee kaufen. Klar werden jetzt andere sagen, er hat ja noch Einkaufsgutscheine, aber das finde ich ja total diskriminierend. Da ist er möglicherweise wieder auf einzelne Geschäfte angewiesen, die nur diese Gutscheine annehmen.

    Ich würde gerne jetzt zur Weihnachtszeit diesem Mann 50,00 EUR zukommen lassen, damit er auch sieht, dass es in Deutschland nette Menschen gibt.

  31. Kai meint: (4.12.2008 um 17:26) AntwortenReply to this comment

    @30:

    50,00€ / 9,04€ = 5x ausschlafen. Auch nett.

    SCNR

  32. Hobbyjurist meint: (4.12.2008 um 17:26) AntwortenReply to this comment

    @ 30 (Gantenhammer):
    Asylbewerber mit einem lächerlich geringen Geldbetrag und Einkaufsgutscheinen abzuspeisen, ist politisch vermutlich durchaus so gewollt. Man will es ihnen halt so unbequem wie möglich machen.

  33. dot tilde dot meint: (4.12.2008 um 17:27) AntwortenReply to this comment

    @25 (bahnfahrer):

    menschenwürde und gesetzlich verbriefte rechte sind nicht wie brötchen beim bäcker: sie steht ihnen zu, auch wenn sie nichts bezahlen.

    und wenn ein rechtsanwalt gefragt wird, dann wird die kommunikation mit dem sachbearbeiter sicher schwierig genug sein. oben ist ja zu lesen, dass ihm da klare konsequenzen angedroht wurden. wie würden sie mit diesem sachbearbeiter reden? mehr um verständnis bittend, oder eher richtung eskalation? da wird einem menschen gedroht, ihm sein täglich brot zu nehmen. da kann man schon mal zum anwalt gehen.

    schließlich: warum der disclaimer? weder angst noch phantomschmerz sind hier notwendig.

    .~.

  34. studiosus juris meint: (4.12.2008 um 17:29) AntwortenReply to this comment

    vorweg: sicherlich ist es nicht in ordnung und zu hinterfragen, warum die mitbewohner des mandanten nicht erscheinen müssen wie er.

    aber warum so mancher hier (z.b. #3) schon gleich die menschenwürde ins spiel bringen will?

    er weiß, wann er zu kommen hat. jeden tag zur selben zeit. und kann sich eine leistung ohne gegenleistung abholen. auf diesem hohen sockel von menschenunwürdigkeit zu sprechen, #3, finde ich übertrieben.

    bei manchen beiträgen (#5/#18) finde ich es interessant, mit welcher vehemenz gleich gegen andere meinungen vorgegangen wird. aber wenn möglich noch selbst toleranz predigen. nur selbst hat man dann nicht die toleranz, eine andere meinung zu tolerieren. ;)
    oft habe ich den eindruck, dass sich minimum 75% der blog-leser automatisch der meinung von U.V. anschließen. und dann schön andere meinungen niedermachen!

    @5: ich habe eben eine andere meinung. wenn sie denken, nur stromlinienförmige juristen mit einheitsmeinung wären eine gute lösung, dann ist das ihre sache. aber dann wäre man sicher schnell bei einer situation, die der von in #18 beschrieben gleicht. keine gute vorstellung in meinen augen.

    @22: ich kenne ein wohnheim für asylbewerber, das ca. 1,5km vom stadtkern entfernt ist.

    @18: wenn ich nur schon lese, "dem darf man wohl unterstellen", muss ich schon gar nicht mehr weiterlesen. sie sollten sich hier nicht für (soziale) gerechtigkeit aussprechen und in gleichem atemzug irgendetwas unterstellen. unterstellen hat nichts mit (ge-)recht zu tun.

    @30: neulich hat eine frau in einer supermarktfiliale einer großen deutschen kette vor mir mit ebensolchen gutscheinen bezahlt. wo genau sehen sie das problem, falls (was ja gar nicht sicher ist?) der asylbewerber auf bestimmte läden beschränkt wäre?

    sollte es so sein, wie von #27 erwähnt, wäre es natürlich eine sauerei. aber solange hier nicht bekannt ist, ob es eine sachliche begründung für eine "sonderbehandlung" gibt, sollten hier manche leute lieber mal abwarten und nicht gleich "menschenunwürdig" aufschreien. vielleicht gibt es doch tatsächlich einen guten grund.

  35. Christof meint: (4.12.2008 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    Nur mal zur Erinnerung: aus http://de.wikipedia.org/wiki/Asyl

    "Asyl beantragen Menschen

    * wenn sie politisch verfolgt werden
    * weil sie einer verbotenen Partei angehören
    * weil sie politische Meinungen nicht äußern dürfen
    * weil in ihrem Land gegen Menschenrechte verstoßen wird"

    Ich sehe in dieser Schikane nichts anderes eine weitere Verfolgung. Und das im Schutz gebenden Land. Da könnten wir uns auch das Recht auf Asyl sparen. Aber ist ja nur ein Grundgesetzartikel ohne Bedeutung für einige hier im Forum und in der Verwaltung!

  36. Volkswirt meint: (4.12.2008 um 17:35) AntwortenReply to this comment

    @26 Tom:

    Das würde mich auch interessieren. Ich kenne mich da zwar nicht aus, aber ich hatte bisher immer gedacht, daß Asylbewerber auch Anspruch auf Beratungshilfe bzw. Prozeßkostenhilfe hätten. Ist das nicht so?

  37. kian meint: (4.12.2008 um 17:37) AntwortenReply to this comment

    @ 26: ganz einfach. in dem er beratungshilfe beantragt und udo seine kosten mit der landeskasse abrechnet.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

    und wenn ein streitiges verfahren notwendig werden sollte, kann er prozesskostenhilfe beantragen.

  38. Anke meint: (4.12.2008 um 17:37) AntwortenReply to this comment

    ouuuu, ouuuu, ouuuuu, "Sonderbehandlung".

    Da wär Eva Hermann aber prompt wieder bei Kerner rausgeflogen für! ;)

  39. Rolf meint: (4.12.2008 um 17:46) AntwortenReply to this comment

    @21 Das geht gegen Sozialschikane.

  40. F.Sommer meint: (4.12.2008 um 17:54) AntwortenReply to this comment

    Wovon hat er eigentlich die Kopien bezahlt ? Von den 1,91€ Bargeld oder bekommt man die auch gegen Gutschein ?

    F.Sommer

  41. Seph meint: (4.12.2008 um 17:58) AntwortenReply to this comment

    ..dann hoffen wir mal, daß besagter Beamter nicht krank wird oder gar für 2 Wochen in Urlaub geht.

  42. Christian meint: (4.12.2008 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    Das Amt wird den Asylbewerber der Schwarzarbeit verdächtigen, aber es nicht beweisen können. Der tägliche Termin um Punkt 9 ist dazu da den Tagesablauf entsprechend zu stören/kontrollieren, dass der mutmaßlichen Beschäftigung nicht nachgegangen werden kann.

    Zugeben wird man das im Amt natürlich nicht …

  43. keiner meint: (4.12.2008 um 18:04) AntwortenReply to this comment

    @25: Sowas kommt bei raus, wenn man in der analen Phase nur Holzspielzeug hat, oder?

  44. F.R. meint: (4.12.2008 um 18:14) AntwortenReply to this comment

    Off-topic:

    Hat zwar nicht mit Asylbewerbern zu tun, bezieht sich aber auch auf unwürdige Behandlung sozial Schwacher:

    http://www.taz.de/1/politik/europa/artikel/1/mit-luegendetektor-gegen-sozialbetrug

    Und ist dabei auch wissenschaftlich ziemlich fragwürdig:

    http://www.psycho-blog.net/a01220.htm

  45. jemand meint: (4.12.2008 um 18:16) AntwortenReply to this comment

    @43: Hetzen wir etwa im Namen der Toleranz gegen Schwule?

  46. C. Seidel meint: (4.12.2008 um 18:17) AntwortenReply to this comment

    Find ich wahnsinn wie man so schickaniert werden kann. Ich bin auch schon sehr gespannt auf die Antwort des Amtes ist.
    Finde sowas echt unter aller Sau

  47. mez meint: (4.12.2008 um 18:47) AntwortenReply to this comment

    @42
    Dann fängt er mit seiner Schwarzarbeit eben um 10 Uhr an.

    Falls das der Hintergrund sein sollte, haben wir nicht nur einen schikanösen Beamten sondern auch noch einem dem das Hirn wohl in seiner Bürostube auf Dattelgröße geschrumpft ist.

  48. peter68 meint: (4.12.2008 um 18:56) AntwortenReply to this comment

    @14 Ich kenne noch eine Möglichkeit:
    Der Leistungsempfänger verpraßt regelmäßig das ihm wöchentlich/monatlich zugewiesene Geld sofort und ist folglich gleich wieder bedürftig; laut Gesetz stehen ihm dann erneut Leistungen zu.
    Es gibt Leute, die kennen das Gesetz…
    Mit ist bekannt, daß Behörden in solchen Fällen u.U. wie geschildert verfahren.

  49. Julia meint: (4.12.2008 um 19:02) AntwortenReply to this comment

    Wenn es diesem Asylbewerber in Deutschland nicht gefällt und er lieber ausschlafen möchte, kann er doch gerne wieder nach Hause fahrn…

  50. kaputnik meint: (4.12.2008 um 19:13) AntwortenReply to this comment

    @35
    sehr gut. danke.

    @studiosus
    Ihre Ausführungen sind inhaltlich äußerst befremdlich. Ich kann mich nur wundern, mit was für Ressentiments und Abneigungen Asylbewerber behandelt und beurteilt werden. Dazu siehe auch @35.

    Für mich ist übrigens auch Wirtschaftsflucht als Begründung okay. Aber darum geht es hier aber natürlich auch nicht.

    "bei manchen beiträgen (#5/#18) finde ich es interessant, mit welcher vehemenz gleich gegen andere meinungen vorgegangen wird. aber wenn möglich noch selbst toleranz predigen. nur selbst hat man dann nicht die toleranz, eine andere meinung zu tolerieren. ;)"

    diese Argumentationsführung ist sowas von substanzlos und insgesamt: schnarch.

  51. Ralph meint: (4.12.2008 um 19:35) AntwortenReply to this comment

    Na dazu passt doch direkt mal Artikel 2 der Menschenrechtserklärung:

    "Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

    Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört,…"

    Die wird in wenigen Tagen 60 Jahre alt.

  52. devfwwe meint: (4.12.2008 um 19:49) AntwortenReply to this comment

    @45: das hat nichts mit schwul zu tun, sondern mit bewustseinbildung, die jeder mensch im alter von 2-3 jahre durchläuft siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Triebtheorie

  53. Deutscher meint: (4.12.2008 um 19:49) AntwortenReply to this comment

    Warum geht er nicht einfach zurück in seine Heimat, wenn ihm die tägliche Scheckausgabe nicht passt? Bestimmt ein Afrikaner, hm? Unfassbar, über was sich Asylanten beim Anwalt ausheulen.

  54. Kand.in.Sky meint: (4.12.2008 um 19:49) AntwortenReply to this comment

    Wenn die Schreibtischtäter aus dem Amt meinen, dass der Asylbewerber freiwillig/ohne Zwänge in Deutschland ist und sein Leben für Müssiggang halten, sollen sie doch einfach tauschen:
    Ab für ein halbes Jahr ins Ursprungsland und danach die Vorzüge ihrer verordneten Behandlung geniessen.

    Dieses Rezept (eigene Medizin schlucken lassen) ist pädagogisch erprobt und würde auch andere von unsägbaren Wortquakereien/Taten abhalten (Merkel, Schäuble, Missfelder, Müntefering, Sarrazin und ähnliche Geistesverwandte).

    #k.

  55. foxi meint: (4.12.2008 um 19:52) AntwortenReply to this comment

    Zitat: Was meinen Mandanten zu mir führt…
    Wenn dieser Bagatelle begibt er sich zum Anwalt und der meint er müsse sich für ihn auch noch ins Zeug legen? Auf wessen Kosten?

  56. Claudia meint: (4.12.2008 um 19:53) AntwortenReply to this comment

    Echt der Hammer! Unser Land mit samt seiner Bürokratie ist doch krank. Den einen wird´s in den A…. geschoben und Andere müssen sich zum Affen machen. Schlimm!

  57. aussenminister_fischer meint: (4.12.2008 um 19:56) AntwortenReply to this comment

    da fällt einem nichts mehr ein – kann ein sachbearbeiter denn einfach so mal eben die leistung streichen ? die menschen müssen doch in irgendeiner form ein recht auf diese leistung haben ? wovon sollen die sonst leben ?

    die pünktlichkeitsfanatiker hier sind vermutlich noch niemals irgendwo zu spät gekommen ?

  58. Christian meint: (4.12.2008 um 20:05) AntwortenReply to this comment

    Schon erschreckend und entlarvend wie sehr hier einige Leute Rechte und Pflichten von Herkunft und Status abhängig machen.

  59. dot tilde dot meint: (4.12.2008 um 20:11) AntwortenReply to this comment

    @34 (studiosus juris):

    wirklich aus interesse: wo ist dieses wohnheim für asylbewerber, das ca. 1,5km vom stadtkern entfernt ist?

    auch wenn wir vermutlich über relevanz und ausdehnung von menschenwürde unterschiedlicher meinung sind: ich bin gegen eine konsumistische rechtsauffassung, nach der man sich bestimmte rechte erst nach gegenleistung erwirbt. ich denke nicht, dass sich daraus eine strapazierfähige demokratie stricken lässt. wie sehen sie das?

    @55 (foxi):

    wenn sie nichts zu essen haben, sind rund zehn euro am tag keine bagatelle. sie unterschlagen die tatsache, dass wir hier über einen mittellosen menschen reden. auf die gefahr hin, dass es unerträglich wird: könnten sie ihre fassungslosigkeit bitte in eine argumentation kleiden?

    .~.

  60. SvenC meint: (4.12.2008 um 20:17) AntwortenReply to this comment

    Und WO ist nun das Problem?
    Andere müssen Punkt 6! auf Arbeit sein!
    Kommt man mehrfach zu spät, dann fliegt man.

    Andere Leute haben es halt nicht so gut, wie Anwälte. ;)

  61. Weiß meint: (4.12.2008 um 20:22) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich aus einem Land kommen würde, wo mir (so wie das jeder Asylbewerber behauptet) Folter, Verstümmelung und Tod drohen, dann wäre ich zu tiefst dankbar und überglücklich, wenn mir ein Land und dessen arbeitende Bevölkerung eine kostenlose Unterkunft, eine kostenlose medizinische Versorung sowie jeden Tag Punkt neun mehr als 9,- Euro bieten würde.

    Doch so viel Dankbarkeit ist wohl zu viel verlangt….

  62. Auch Deutscher. Aber mit Hirn. meint: (4.12.2008 um 20:31) AntwortenReply to this comment

    Ziemlich krank, was hier läuft. Wenn ich jemanden der Schwarzarbeit verdächtige, ist ein fester Termin Blödsinn.

    Aber jeden Tag darf sich also erstens ein Mensch aufs Amt begeben, dann hat der Beamte noch die Auszahlung zu bearbeiten und schließlich darf sich auch noch jemand auf der Bank mit einem Scheck in lachhafter Höhe rumärgern. Beeindruckend, diese Ineffizienz.
    So ein Blödsinn schadet mehr als ein Asylbewerber. Und wenn er ausschlafen will, soll er doch. Was anderes darf er ja eh nicht.

    Zu den Kosten: Man sollte hier lieber den fragen, der für den Unsinn verantwortlich ist. Und das ist sicher nicht der Asylbewerber. Bei den anderen gehts ja auch.

  63. n0ne meint: (4.12.2008 um 20:35) AntwortenReply to this comment

    wertungsdefizite und fehlendes verständnis vom sozialstaatsprinzip wie auch der menschenwürde.

    das stelle ich hier fest.

    ich grüße alle, die das auch so sehen!

  64. fernetpunker meint: (4.12.2008 um 20:36) AntwortenReply to this comment

    Wirklich ganz schlimm, dieser "unwürdige Drill". Was ist, wenn es triftige Gründe für diese Einzelfallregelung des allmorgendlichen Antanzens geben sollte? Stürzt dann das wohlfeile Bild des Willkürstaates Deutschland zusammen? Was wäre, wenn es hier nicht um einen Asylbewerber, sondern um einen deutschen Hilfebedürftigen ginge? Wäre dann die Aufregung auch so groß? Jeder, der vom Staat Geld bekommt, müsste in meinen Augen morgens antanzen, schon alleine damit er die nötige Selbstdisziplin behält, um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen zu können. Das nannte man früher "stempeln gehen". Für jeden Arbeitnehmer, der noch früher jeden Morgen auf der Matte zu stehen hat, ist diese Diskussion ein Hohn.

  65. Volkswirt meint: (4.12.2008 um 20:38) AntwortenReply to this comment

    @48, peter68: Danke, das ist unter der hier vorherrschenden Hysterie doch mal ein Beitrag mit einer plausiblen Erklärung.

  66. anonymous meint: (4.12.2008 um 20:42) AntwortenReply to this comment

    Was ich viel verachtender finde ist, dass es Leute gibt, die für weniger jeden Tag früher aufstehen müssen.

  67. Gerd meint: (4.12.2008 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    Passend zum Thema:

    http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/43561/1138332/polizeipraesidium_suedosthessen_offenbach

    "Durch die Arbeitsgruppe, die inzwischen auch vereinzelt über das Kreisgebiet hinaus tätig ist, wurde aufgedeckt, dass durch die nachgewiesenen Scheinasylanten der öffentlichen Hand ein Schaden von mindestens 5.725.000 Euro entstanden ist – und dies seit April 2006, also seit Einrichtung der AG Wohlfahrt."

  68. Abschieber meint: (4.12.2008 um 21:03) AntwortenReply to this comment

    Es ändert alles nichts an seinem Betrug. Er hat versucht Kopien einzulösen. Mal abschieben.

  69. Christian meint: (4.12.2008 um 21:12) AntwortenReply to this comment

    Zum Thema Schwarzarbeit nochmal – das war natürlich nur eine Vermutung dass das Amt so denkt, aber das viele wegen des festen Termins meinen das so eine Maßnahme Quatsch wäre (sie ist Quatsch, zudem nicht rechtens) und beim Amt niemanden einfiele, muss ich wiedersprechen. Das Bild was viele vom Schwarzarbeiter haben, scheint aber falsch zu sein. So ein Schwarzarbeiter arbeitet nicht prinzipiell wann es im beliebt, sondern arbeitet oft in (abgesehen davon das sie Schwarzarbeiter beschäftigen)ganz regulären Betrieben, mit festen Arbeitszeiten und morgendlichem Dienstbeginn. Der Chef sucht sich schnell nen neuen Schwarzarbeiter wenn der "Kollege" nicht mitarbeiten kann zu dem Zeiten wie die anderen.

  70. Heck Rotor meint: (4.12.2008 um 21:17) AntwortenReply to this comment

    Auch in Deutschland fließt Scheisse bekanntlich nach unten wie man auch hier eindrucksvoll an den Kommentaren feststellen kann. Immer schön nach unten treten. Das ist schließlich viel einfacher als nach oben.

  71. Sven meint: (4.12.2008 um 21:27) AntwortenReply to this comment

    @35
    Und wieder mal irrt wikipedia. Asyl beantragen eine Menge Leute auch ohne dass sie diese Kriterien erfüllen. Denn Asyl gewährt bekommen davon vielleicht mal die Hälfte der Antragsteller.

  72. 11X/13 meint: (4.12.2008 um 21:45) AntwortenReply to this comment

    Wirklich erstaunlich finde ich die Logik, daß Leute, die Leistungen erhalten, ohne dafür arbeiten zu müssen, sich zum Dank dafür schikanieren lassen müssen.

    Damit, daß die Freunde dieser Schikanen völlig übersehen, daß Asylbewerbern untersagt ist, einer Arbeit nachzugehen, stellen sie sich selbst auf die selbe Stufe, wie dieser sadistische Hilfsbüttel vom Ausländeramt.

  73. murks meint: (4.12.2008 um 22:14) AntwortenReply to this comment

    Voll die Logiker hier. Motzen rum, der Typ solle sich nicht so anstellen, schließlich bekomme er ja das Geld ohne Gegenleistung. Und merken dabei gar nicht wie irgendso ein Bürokrat ihre Steuergelder mit sinnlosen Arbeiten wie: täglich Schecks über Minibeträge drucken, Ausgabe der Schecks, Buchung der Schecks, Ausgabe der Gutscheine, Buchung der Gutscheine usw. verbrät.

    Ich würde schätzen dass die Kosten für die Ausgabe und Buchung eines Scheckes von 1,91 EUR diesen Betrag übersteigen. Ganz zu schweigen von den Gutscheinen. Und den Kosten die der Stadtsparkasse enstehen bei der Einlösung.

  74. derLars meint: (4.12.2008 um 22:20) AntwortenReply to this comment

    Ohne jetzt irgendwelche Schlussfolgerungen über diesen Fall ziehen zu wollen: Dieses Verhalten von Ämtern ist mir aus dem Bekanntenkreis bekannt.

    Besagter Bekannter war Hartz IV-Empfänger und hatte sich durch einige Verstrickungen eine mögliche Gefängnisstrafe eingebüßt. Normalerweise wurde ihm sein Hartz IV auch am Stück für einen längeren Zeitraum ausgezahlt. Irgendwann hat das Amt ihm das Geld dann auch nurnoch tagesweise ausgezahlt. Nach etwa einem Monat wurde der Bekannte dann bei der täglichen Auszahlung in ein Nebenzimmer gebeten, in dem dann schon zwei Polizisten bereit standen und ihn verhafteten.

  75. dot tilde dot meint: (4.12.2008 um 22:25) AntwortenReply to this comment

    pi später desto abend.

    .~.

  76. Julia meint: (4.12.2008 um 22:30) AntwortenReply to this comment

    In Afrika ist heutzutage jeder irgendwie verfolgt. Der eine Clan metztelt den Anderen, der wiederum metzelt seine Metzler, alles gute Gründe, nach Europa zu kommen. Man muss ja nur “Asyl” sagen können. Der Kurde flieht vorm Türken, wegen vorheriger PKK-Mitgliedschaft, der Türke vor der PKK oder weil er an Kemal Atatürk gezweifelt hat, der Tibeter vorm Chinesen, der Chinese vor den Kommunisten und jeder hat einen guten Grund. Die Schiiten fliehen vor den Sunniten, die vor den Schiiten und vor beiden fliehen die Christen. Ja, selbst der Terrorist kann nach Deutschland, denn er wird anderswo verfolgt. Wie die Taliban, die GUTEN. Und sind sie dann erst einmal hier und es stellt sich heraus, ätsch, gelogen, dann finden sich ein Haufen GUTER, die dafür demonstrieren, die Lügner im Lande zu lassen.

    Aber das Geld für diese Leute muss aufgebracht werden, vielleicht begreift es der Eine oder Andere noch nicht so richtig. Das ist Geld, das uns bei Forschung und Entwicklung fehlt, oder zur Verbesserung der Infrastruktur oder bei der Kultur oder Landesverteidigung. Wenn keine Mehrsteuern erhoben werden, dann muss das Geld für diese Leute von woanders kommen und dort wird es dann fehlen. Und nicht nur das, diese Leute verändern ja auch unsere Gesellschaft, die bringen ihre kulturellen bräuche mit, vor denen sie fliehen. Zum Beispiel den Brauch, die Schwester abzustechen, wie Morsal O., so wie das in Afghanistan liebenswerte Tradition ist.

    Schon mal daran gedacht?

  77. fernetpunker meint: (4.12.2008 um 22:36) AntwortenReply to this comment

    @72 Vollziehern von Gesetzen Sadismus zu unterstellen, entbehrt allerdings auch jeder Logik. Die Emotionen, die in diesem Fall mitspielen, verstehe ich nicht. Es gibt Gesetze, die werden vollzogen, und wenn es dem Asylanten nicht passt, kann er ja wieder dahin zurückgehen, wo er hergekommen ist. Ich erwarte keinen Dank für das, worauf man nach den Gesetzen offenbar Anspruch hat. Aber beschweren sollte man sich auch nicht, wenn einem der Vollzug eines Gesetzes einmal unbequem ist. Wer nicht arbeiten darf, muss ausschlafen dürfen? Was ist das für eine Logik?

    @73 Die Beamten in der Ausländerbehörde werden sowieso bezahlt, egal wieviele Schecks sie ausdrucken und ausgeben müssen. Oder sind das freie Mitarbeiter, die der Behörde jeden Arbeitsgang in Rechnung stellen? Um die arme Sparkasse mache ich mir auch keine Sorgen. Es wird einen Grund für dieses Vorgehen geben, das offenbar eine Ausnahme zu sein scheint, und keine Willkürmaßnahme, und damit hat es sich mit "Logik".

  78. Europäer meint: (4.12.2008 um 22:41) AntwortenReply to this comment

    So entsteht der neue Rassismus in Deutschland :) Ausnutzen, ausnutzen, ausnutzen und dann auch noch beim Anwalt über angebliche Erniedrigungen ablästern – da kann man irgendwann nur noch hassen.

  79. mez meint: (4.12.2008 um 22:56) AntwortenReply to this comment

    @76
    Öh. Und weil das Geld eh schon knapp ist, soll man zusätzlich noch Geld rauschmeißen um Leute zu schikanieren.

    @77
    Buahhaha. Den Paragraph: "Dem Asylbewerber sind ohne Rücksicht auf Effizienz und Kosten seine Leistungen täglich auszuzahlen, sofern der Beamte grade schlechte Laune hat und die an jemandem auslassen will." den hab ich wohl übersehen.

    Und ihrer Meinung nach brauchen Beamte ihre Arbeitszeit nicht sinnvoll nutzen. Die können ruhig ihre Zeit mit Scheckdrucken vergeuden, oder vielleicht ein Nickerchen für ein oder zwei Stunden machen. Oder am besten gar nicht zur Arbeit kommen. Die werden ja eh bezahlt. Heilige Einfalt. Kein Wunder dass es mit Deutschland bergab geht.

  80. Lurker meint: (4.12.2008 um 23:00) AntwortenReply to this comment

    *seufz*

    Die einen denken sich, "es wird schon irgendwie einen Grund geben", die anderen brauchen keinen Grund dafür, Leute zu schikanieren… sind ja nur Asylanten, die können ja wieder heimgehen.

    Liebe Mitmenschen:
    Asyl ist ein Grundrecht – insofern sind die o.g. Versorgungsleistungen ein Anrecht des Asylanten und nichts, was er sich durch das Ertragen von Schikane irgendwie verdienen muß.

  81. Lurker meint: (4.12.2008 um 23:02) AntwortenReply to this comment

    Könnten die "Europäer" und "Deutschen" bitte wieder nach PI zurückkehren? Ich jedenfalls schäme mich angesichts solcher Zeitgenossen, ein "Deutscher" und "Europäer" zu sein…

  82. Europäer meint: (4.12.2008 um 23:06) AntwortenReply to this comment

    @ Lurker / 81:

    Und ich schäme mich für die deutschen Dhimmis, die dem Untergang des Abendlandes tatenlos – oder gar zustimmend – zusehen. Schämen wir uns heute Abend also gemeinsam.

  83. fernetpunker meint: (4.12.2008 um 23:06) AntwortenReply to this comment

    @80. Sie gehen davon aus, dass es keinen Grund für die beschriebene Ausnahmeregelung gibt, sich jeden Tag sein Geld abholen zu müssen, denn Sie reden von "Schikane", obwohl hier schon mehrere plausible Gründe vorgetragen wurden (#14, #48), die hier vorliegen könnten. Wie begründen Sie Ihre Auffassung, dass es sich um Schikane handelt? Laut Sachverhalt steht die Antwort der Behörde noch aus.

  84. ben gunn meint: (4.12.2008 um 23:13) AntwortenReply to this comment

    oh Herr Vetter, ein schönes Publikum haben sie hier versammelt! All die selbstgerechten "Abschieber" lassen einem die Nackenhaare aufspringen. "Der Neger kriegt einfach so sein Geld! Hält die HAnd auf und verkauft dann im Park Drogen!1!! Oder geht zumindest schwarz arbeiten!1!! Und weil er so viel Geld mit seiner illegalen Arbeit, die stolzen Deutschen den Arbeitsplatz kostet so viel illegales Geld verdient geht er auch noch morgens 1,90€ abstauben!1!! Dieses Schwein!1!!"
    Menschenwürde und Überleben (ja, viel mehr ist bei dem Betrag nicht drin auch wenn #66 "Was ich viel verachtender finde ist, dass es Leute gibt, die für weniger jeden Tag früher aufstehen müssen." dem braunen Dünnpfiff noch das Sahnehäubchen verleiht) sind also an eine Gegenleistung geknüpft? Interessanter Gedanke! Was tut denn so ein stolzer Herrenreiter um seine menschliche Behandlung zu legitimieren? Oder erwirbt man jetzt mit Aufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeit einen Lebensberechtigungsschein?
    Herr Vetter, ich wundere mich, dass sie spätestens bei #68 "Es ändert alles nichts an seinem Betrug. Er hat versucht Kopien einzulösen. Mal abschieben." mit seiner Beahuptung und Schlussfolgerung noch nicht eingeschritten sind…
    aber auch mal schön zu sehen, wie dünn das zivilisierte Eis auch hier ist…

  85. mez meint: (4.12.2008 um 23:14) AntwortenReply to this comment

    @83
    Wie bereits von einigen hier erwähnt sind mit vom Amt getroffenen Maßnahmen nicht geeignet die von ihnen genannten "plausiblen Gründe" Schwarzarbeit oder Doppelbeziehung von Leistungen zu verhindern. Inwiefern hindert die Maßnahme den Asylbewerber daran nach 9 Uhr einer Schwarzarbeit nachzugehen? Inwiefern hindert ihn die Maßnahme daran einmal im Monat nachmittags in einen anderen Bezirk zu fahren und dort noch einmal zu kassieren?

    Wenn das der Grund wäre, dann hätten wir es hier mit einem ziemlich dämlichen Beamten zu tun.

  86. Europäer meint: (4.12.2008 um 23:16) AntwortenReply to this comment

    @ben gunn / 84:

    Eigentlich wollte ich Ihnen antworten, also sinnvoll antworten – vorher noch schnell Ihr Blog überflogen… und festgestellt, dass ich Ihnen doch keine sinnvolle Antwort schreiben möchte :) Kleiner Tipp: Ironie-Detektor justieren lassen, sofern vorhanden.

  87. fernetpunker meint: (4.12.2008 um 23:17) AntwortenReply to this comment

    @85 (mez) Wer redet mit Ihnen? Lesen Sie #48, und dann sagen Sie nochmal "Heilige Einfalt".

  88. vader meint: (4.12.2008 um 23:21) AntwortenReply to this comment

    Ist ja schon ziemlich zum Kotzen, wenn ich manche hier lese: Den Studiosus oder den Bahnfahrer zum Beispiel.

    Um es mal klar zu sagen: Der Beamte / die Behörde hat nicht das "Recht" solche Forderungen zu stellen — weder nach Gesetzeslage (das wurde schon ausführlich erläutert) noch moralisch. "Wenn er schon geld kriegt, dann kann er auch …" – Nein!

    Es ist nämlich nicht das Geld des Beamten (oder der Behörde) sondern – tatatah — mein Geld, das Geld des Steuerzahlers. Und der Konsens wie mit diesem Geld umzugehen ist, stellt sich in der Gesetzeslage dar (die mehr oder weniger demokratisch beschlossen ist und, das hatten wir schon, solche "Maßnahmen" gar nicht vorsieht). Dem hat kein Behördenhengst (m/w) willkürlich Bedingungen hinzuzufügen. Er/sie ist nur bestenfalls ZuteilerIn oder KassenverwalterIn dieses Geldes — nicht Eigentümer und hat daraus gar nix abzulaeiten.

    Das Geschwätz von Studiosus lässt tief blicken. Ich denke mal (auch bei der Fachkunde, die er sonst so gezeigt hat), man wird sich beruhigen können: Wahrscheinlich kein Student der Rechtswissenschaft. Nur ein klassischer Troll …

  89. vader meint: (4.12.2008 um 23:23) AntwortenReply to this comment

    Danke, Lurker,

    geht mir genauso.

    Gott-sei-Dank muss diese Gesellschaft wohl eine Minderheit sein, sonst sähe das Asylrecht ja noch schlimmer aus … – Das ist mir immerhin ein Trost.

  90. mez meint: (4.12.2008 um 23:23) AntwortenReply to this comment

    @87
    Gerne: Heilige Einfalt!

  91. vader meint: (4.12.2008 um 23:24) AntwortenReply to this comment

    Ach, und Herr Vetter: Viel Erfolg :-)

  92. vader meint: (4.12.2008 um 23:32) AntwortenReply to this comment

    Liebe Julia,

    Betreffend der Asylbewerber, die, wenn (…) auch gleich wieder nach Hause fahren können: Wenn Ihnen die deutsche Gesetzeslage, die das nicht vorsieht, nicht passt, dann schlage ich Ihnen vor auszuwandern. Es gibt sicher (z.B. gerade in Afrika) einige Länder, in denen die Gesetze etwas weiter in den Hintergrund getreten sind, so dass man sich davon nicht belästigt fühlen muss.

    Gute Reise.

  93. me meint: (4.12.2008 um 23:39) AntwortenReply to this comment

    @76(Julia): Thema Forschung, Entwicklung, Kultur und Asyl:

    Da habe ich immer wieder etwas erlebt, was bei mir ziemlichen Eindruck hinterlassen hat: In der Biographie Lesen eines Wissenschaftlers, mit dessen Arbeit ich gerade im Studium zu tun hatte, oder eines Dichters, dessen Gedicht mir gefallen hat — und dann, viel häufiger als ich das je erwartet hätte, lesen: Der hat damals bloß überlebt, weil er weg konnte konnte, irgendwohin, wo ihn jemand aufgenommen hat.

    Wie viel unserer Wissenschaft, unserer Kultur, unserer Gesellschaft, unseres Staates gibt es nur, weil Menschen fliehen konnten und Zuflucht fanden…

  94. gott meint: (4.12.2008 um 23:40) AntwortenReply to this comment

    was haben hier eigentlich alle gegen PI?

    freut euch doch mal, dass es leute gibt die ihrem IQ nen blog widmen!

  95. Frank meint: (4.12.2008 um 23:40) AntwortenReply to this comment

    Natürlich sollte man die Hintergründe für die Entscheidung des Sachbearbeiters kennen. Aber mir erscheint das auch als Schikane und Willkür. Nennt man glaube ich im Beamtendeutsch "Ermessensspielraum". Ich würde nicht davon ausgehen, wie einige hier, das Asylanten faule Schweine sind, die versuchen, das Land so gut wie möglich auszunehmen. Ich habe schon auch von arroganten Asylanten gehört, bei denen das "Expecations Handling" fehlgeschlagen ist. Aber auch schon von Beamten, die ziemlich arme Willis sind und tagtäglich einen richtigen Scheissjob machen, weil sie zu blöd oder zu ängstlich für etwas anderes sind. Und ganz ehrlich: Obrigkeitshörigkeit zusammen mit willkürlicher Machtausübung ist etwas, was wir in unserem Land nicht tolerieren sollten. Und da bin ich froh, wenn sich Udo drum kümmert.
    Danke und Gruss aus der Schweiz.

  96. me meint: (4.12.2008 um 23:45) AntwortenReply to this comment

    Achso: 2007 gab es, wenn ich richtig gegooglet habe, weniger als 20000 neue Asylbewerber. Einen auf 40000 von uns.

  97. fernetpunker meint: (4.12.2008 um 23:49) AntwortenReply to this comment

    @95. Der erste brauchbare Beitrag seit langem. Wenn hier Ermessensfehler vorliegen sollten, bin ich natürlich dafür, dass diese Praxis korrigiert wird. Aber ob die vorliegen, ist damit auch noch nicht gesagt. Man sollte den Beamten keine sachfremden Erwägungen unterstellen. Das ist selbst unsachlich und emotionalisiert die Diskussion nur unnötig. Ich schlage vor, dass U.V. beizeiten postet, wie die Behörde geantwortet hat. Bis dahin bin ich dafür, dass diese substanzlose Diskussion beendet wird. Ich habe nämlich keinen Bock, mich hier von Herrenreitern auf ihrem moralischen Ross herabwürdigen zu lassen.

  98. gott meint: (4.12.2008 um 23:50) AntwortenReply to this comment

    @96:

    google mal wieviele davon zugelassen worden sind…

    dann sind wir bei deutlich weniger, aber fakten sind etwas worauf unsere hirnis bei PI ja sowieso nix geben.
    da nimmt man halt ne statistik von 1846 die einem dann in dem kram passt…

    armes deutschland!

  99. vader meint: (4.12.2008 um 23:59) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker:

    Dein Posing um 23:49 ist "für jeden Arbeitnehmer, der noch früher jeden Morgen auf der Matte zu stehen hat" — zB dort wo es wirklich zählt, in Krankenhäusern usw. — "[...] ein Hohn."

    "Wenn es nach mir ginge", würde jeder, der um kurz vor Mitternacht noch so einen Schwall postet vorsorglich gekündigt, da er entweder ein spätaufstehender Faulpelz ist, oder seine Arbeitskraft fahrlässig und seine Pflichten als Arbeitnehmer vernachlässigend, gefährdet.

    Hm ….

  100. fernetpunker meint: (5.12.2008 um 00:03) AntwortenReply to this comment

    @99 (vader) Wie so oft liegen Sie auch bei meiner Person falsch. Ich muss um 4:10 Uhr aufstehen und kann mich nach getaner Arbeit nochmal hinlegen. Also weder spätaufstehender Faulpelz noch Arbeitskraftgefährder. Ich verabschiede mich jetzt mal, kommt ja eh nix mehr von Belang.

  101. Detilef meint: (5.12.2008 um 00:04) AntwortenReply to this comment

    Manche Leute sollten sich mal fragen, was sie für die Gemeinschaft tun und nicht die Gemeinschaft für sie. Und damit meine ich nicht schutzbedürftige Asylbewerber, sondern die Art von Kommentatoren, welche diese Behördenwillkür hier lauthalts unterstützen und versuchen per se Asylbeweber als Steuerräuber zu diffamieren.

  102. Fragender meint: (5.12.2008 um 00:08) AntwortenReply to this comment

    Werden nicht knapp 90% aller Asylanträge abgelehnt ?

  103. vader meint: (5.12.2008 um 00:08) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker:Tatsächlich? Ich kenne diese Art von Ausreden nur zu gut, wenn es darum geht, Disziplinlosigkeit wegzuerklären: "Bei mir ist das anders, für mich gilt das nicht".

    Mein Guter — wenn sogar so ein Afrikaner um 9 ausgeschlafen antanzen muss, dann gilt das Sie erst recht. Ihre Ausreden könne Sie sich sparen: Sie kommentieren hier ja auch nicht umsonst unter einem Pseudonym.

  104. vader meint: (5.12.2008 um 00:10) AntwortenReply to this comment

    Ach was, Fragender: Das beweist ja eben, wie verkommen diese Leute sind: 90% wagen es sich auf Asyl zu bewerben, obwohl ihnen GAR NICHTS ZUSTEHT.

    (Geben Sie's auf? Das ist ein geschlossenes Weltbild: Seinen Anhängern kann man gar nichts beweisen … – man kann ihnen nur sagen, dass wie eklig man ihr Gedöns findet)

  105. Senfgnu meint: (5.12.2008 um 00:29) AntwortenReply to this comment

    @102: Eher 95%. Asyl in Deutschland kann man also meist abschreiben, eine Duldung ist das Höchste, was man erwarten kann.
    So, ich gehe jetzt aber auch mal besser schlafen. Muss ja morgen um 6:45 raus. Am Ende schiebt mich noch jemand ab.

    @94: Ich habe sehr gelacht :)

  106. Anti-Error-Einheit meint: (5.12.2008 um 00:35) AntwortenReply to this comment

    fernetpunker: Wenn Sie sich täglich ihren Lohn abholen müssen, gehen Sie wohl entweder auf den Strich, arbeiten schwarz oder beides.

    Ach und wem wegen 10 Minuten Verspätung gekündigt wird, obwohl man diese Zeit auch von der Pause abknapsen oder zum Feierabend nacharbeiten kann, für den brauchte der Chef wohl sowieso nur eine Ausrede um ihn loszuwerden.

  107. @103, 104 vader meint: (5.12.2008 um 00:49) AntwortenReply to this comment

    Ich hoffe ihre beiden Beitraege waren ironisch gemeint. Denn wenn nicht: Armseelig.

  108. Fragender meint: (5.12.2008 um 01:12) AntwortenReply to this comment

    Nochmal:

    "Er muss seit _neuestem_ jeden Morgen punkt neun Uhr auf dem Amt sein."

    …also vermutlich erst seit ein paar Tagen, und da beschwert er sich schon ?

  109. maysun meint: (5.12.2008 um 01:37) AntwortenReply to this comment

    Hallo Nr.1 der Kommentare: schon mal was von "Schnee", "Regen" oder "wetterabhängigen Verkehrsmitteln" gehört? Oder hast Du einen eigenen Zubringer – sprich Chauffeur?? Also bei den öffentlichen Verkehrsmitteln kann man schon eine Stunde früher da sein manchmal – und ist am Ende trotzdem zu spät. Ach und nur so: Asylantenwohnheime oder -Unterkünfte sind meist weit ab gelegen …. schon mal bemerkt? na ja, von "studiosus juris" darf man wohl nicht zu viel erwarten … – an Realismus.

    So bitte sei realistisch oder lerne es, zu sein. Böse Grüße *lächel und grrr* maysun

  110. vader meint: (5.12.2008 um 01:45) AntwortenReply to this comment

    @107: Aber sicher — was denn sonst? ;-) Muss ich da nach den Beiträgen davor denn noch betonen?

    Andererseits ist es schwer wie fernetpunker, den studiosus oder Bahnfahrer gleubhaft zu parodieren: Diese Sorte ist ihre eigene Parodie.

    Ach ja, Fragender: Wie ist denn die Karenzfrist für Behördenwillkür? Nach welcher Zeit darf man sich beschweren? Ich wette, sie jaulen schon bei der ersten kleinen Ungerechtigkeit rum.

    Die Behörde benimmt sich kleinlich und willkürlich. Da kann er es ja wohl auch genau nehmen und sich nach ein paar Tagen "beschweren". Nicht dass es nachher heisst: "Jetzt hat das 2 Monate geklappt, warum soll's denn jetzt plötzlich nimmer gehen: Will er etwa schwarz arbeiten". Oder so. Nöch.

  111. vader meint: (5.12.2008 um 01:48) AntwortenReply to this comment

    @110: Un in Anbetracht der inzwischen eingebürgerten Praxis der "Dschungelheime" dürften es einige Asylbewerber da ganz besonders schwer haben. Ich kenne Leute, die müssten (da sie ja weder Geld für tägliche Busfahrten haben, noch regelmässig Buse verkehren und ihnen das Heim ganz gewiss keinen Fahrer stellt), die dürften sich dann über eine Studne vorher auf Schusters Rappen machen.

    Jeden Tag. Damit ein Sesselfurzer die Genugtun hat "einen von denen" zu Kreuze kriechen zu sehen.

  112. Micha meint: (5.12.2008 um 01:57) AntwortenReply to this comment

    @99: Ich muß um kurz vor acht raus und es ist kurz vor zwei. Bin ich deshalb Vaterlandsverräter? *angsthab*

  113. vader meint: (5.12.2008 um 02:05) AntwortenReply to this comment

    Ja, Micha, Du schädigst Deine Wehrkraft. Dagegen gibt es einen eigenen Paragraphen (hab ich vergessen, welcher, aber die strammen deutschen Disziplinfetischisten hier in den Kommentaren könenn sich bestimmt dran erinnern).

  114. n0ne meint: (5.12.2008 um 02:40) AntwortenReply to this comment

    :D

  115. n0ne meint: (5.12.2008 um 04:12) AntwortenReply to this comment
  116. Daniel meint: (5.12.2008 um 05:11) AntwortenReply to this comment

    @34:
    Was wäre denn, wenn die Unterkunft von der Behörde sagen wir 10 (oder auch 20, soll ja auch solche im ländlichen Raum geben!) Kilometer entfernt und das Busticket teurer als diese 1,91 Euro sind und der Betroffene auch kein Fahrrad hat. Wäre es dann immer noch okay dort jeden morgen um 9 Uhr auftauchen zu müssen?
    Was wäre, wenn der Betroffene etwa infolge sicherlich unter solchen Unterbringungsbedingungen häufigeren Streitereien (an denen er ja nicht einmal beteiligt sein muss, da braucht ja nur ein Zimmergenosse die ganze Nacht herumschreien!) keinen Schlaf bekommt und deswegen den Termin versäumt?

  117. fernetpunker meint: (5.12.2008 um 07:30) AntwortenReply to this comment

    @Anti-Error-Einheit, Sie machen Ihrem Namen keine Ehre. Warum sollte ich mir meinen Lohn abholen müssen? Den bekomme ich laut Arbeitsvertrag einmal im Monat überwiesen. Aber damit das passiert, muss ich jeden Morgen um halb fünf antanzen. Wenn ich verpenne, bedeutet das keine Kündigung, noch nicht einmal eine Abmahnung, aber ich muss mir für etwa das Geld, was der Herr Asylant sich bloß abzuholen braucht, genug den Arsch aufreißen, wo wir wieder bei Ihren Vermutungen wären. Prostituiert sich nicht jeder Arbeitnehmer irgendwo? Wer in diesem Fall des Asylanten eine Verletzung der Menschenwürde erblickt, sollte nochmal Staatsrecht II hören, bevor er Unsinn erzählt. Stichwort: Objekttheorie (Dürig).

  118. Martin meint: (5.12.2008 um 07:56) AntwortenReply to this comment

    Ich vermute, der Mandant wurde mehrmals bei einem Verstoss gegen §56 AsylVfG erwischt und die Behörde will sicherstellen, daß er sich wenigstens einmal täglich im richtigen Bezirk aufhält. Die Alternative zur Nichtauszahlung wäre ihn zur Fahndung auszuschreiben. Das wäre sicher nicht besser, wenn man bedenkt, wie freundlich Polizisten üblicherweise zu Asylbewerbern sind. Billiger als einen Scheck auszustellen wäre es auch nicht. Ob man wegen ein paar Minuten Verspätung Stress machen muß, weiß nicht nicht.

  119. Hein B. meint: (5.12.2008 um 09:46) AntwortenReply to this comment

    Augenscheinlich scheinen sich einige hier ja maßlos darüber aufzuregen das jemand sein Recht in Anspruch nimmt eine fragwürdige Behandlung überprüfen zu lassen. Vermutlich sind das dieselben Leute die sich durch alle Instanzen klagen weil sie abgemahnt wurden – und das nur weil sie mal wieder Toner aus dem Büro mitgenommen haben.

    Und was die ganzen PI-Trolle und Rechts-Außen angeht :

    *plong*

  120. Koala meint: (5.12.2008 um 10:09) AntwortenReply to this comment

    Hm, nach mehrmaligen Lesen frage ich mich, was der "unwürdiger Drill" sein könnte. Bei ersten Lesen war mein Gedanke auch: Na klar, jemand muß täglich pünktlich bei einer Behörde sein, um seinen Lebensunterhalt zu sichern.

    Aber täglich pünktlich und oft sogar zu früherer Stunde irgendwo zu erscheinen, um den Lebensunterhalt zu sichern, dürften den meisten bekannt sein. Nur können die dann nicht fünf Minuten später wieder nach Hause, sondern müssen noch acht Stunden oder länger bleiben und für ihren Lebemsunterhalt arbeiten. Ist das denn auch "unwürdiger Drill"?

    Vielleicht ist das Problem weniger das tägliche Erscheinen – und die damit verbundenen Verwaltungskosten. Für mich ist es problematischer, daß dem Betroffenen nicht die Wahl gelassen wird, ob er täglich für fünf Minuten zur Behörde oder acht Stunden zu einer Arbeit geht.

  121. Lee Harvey Oswald meint: (5.12.2008 um 10:18) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht hat der gute Asyli das ihme ausgezahlte monatliche Geld immer sofort verprasst und kam dann wieder betteln.
    Warum muss der Behördenmitarbeiter eigentlich immer ein Beamter sein? Der weitaus größte Teil im öffentlichen Dienst sind Arbeitnehmer.

  122. Grundgesetz meint: (5.12.2008 um 11:24) AntwortenReply to this comment

    Es wäre doch mal an der Zeit darüber nachzudenken, ob wir das Grundrecht auf Asyl denn benötigen. Unseren braven Steuerzahlern nützt dieses Grundrecht nichts, wir zahlen für dieses Grundrecht nur – hat das jemand schon mal überlegt?

    Also, wie wär´s wenn endlich mal das Grundgesetz dahingehend geändert wird und das Grundrecht auf Asyl ersatzlos gestrichen wird?

  123. Neuling meint: (5.12.2008 um 11:55) AntwortenReply to this comment

    @123 (Grundgesetz): Wenn ich derartige Beiträge wie den Ihren lese, überkommt mich auch manchmal der Gedanke, dass wir das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit abschaffen sollten …

  124. reitman meint: (5.12.2008 um 12:36) AntwortenReply to this comment

    Das ist doch ein wunderbar einfacher Fall. GG1 ist verletzt. Alle (Text editiert. U.V.) die hier anders diskutieren sollten bitte das GG durchlesen.

    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
    (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

  125. Stefan D. Christoph meint: (5.12.2008 um 12:44) AntwortenReply to this comment

    @68, Abschieber
    "Es ändert alles nichts an seinem Betrug. Er hat versucht Kopien einzulösen. Mal abschieben."

    Ähm, entschuldigen Sie meine Frage, aber: Dum?
    Der Asylbewerber hat die Kopien für Udo als Nachweis gemacht, und nicht etwa um damit irgendwelche Leistungen zu erschleichen, sie Heini.

  126. Fincut meint: (5.12.2008 um 12:48) AntwortenReply to this comment

    @ Stefan D / 126:

    Ja, "dum". (Text editiert. U.V.) Das war I-RO-NIE.

    Zum Thema: Wo hier "Drill" oder gar Verletzungen des GG vorliegen sollen (muhahaha) ist mir völlig schleierhaft. Der Asylant wird vermutlich gegen Aufenthaltsauflagen verstoßen haben. Und um sicher zu gehen, dass er den ihm zugesprochenen Bereich nicht verlässt, muss er halt täglich um 9 seine "Geschenke" abholen.

    Das ist sehr großzügig und allein dafür, dass er deshalb auf Steuerzahlerkosten zum Anwalt rennt, würde ich ihn zurück nach Burkina Faso schicken. Oder wo kommen die Dealer… äh Asylanten heute her?

  127. ghost meint: (5.12.2008 um 12:59) AntwortenReply to this comment

    @50
    Menschen die keine Menschenrechte akzeptieren, Menschen die kein Menschenwürde anerkennen stehen in meinen Augen auf gleichem Niveau, wie wir es schon vor 70 Jahren hatten.

    Explizit den Andersdenkern wurde deshalb mein knapper Kommentar gewidmet.
    Wenn ich den Scheiß hier lese, kommt mir teilweise das kotzen!

  128. Stefan D. Christoph meint: (5.12.2008 um 13:08) AntwortenReply to this comment

    @127, Fincut:

    Wenn der Beitrag von #68 Abschieber "I-RO-NIE" war, nennt dieser Herr aber eine explizite Form von Ironie sein eigen. Mir ist sie nämlich nicht ersichtlich…

    Zu der sonstigen geistigen Diarrhoe, die Sie von sich geben: Diese "Aufenthaltsauflagen" sind sowieso das beste. Man verstößt dagegen, nur weil man einen 10-Kilometer weiter entfernt wohnenden bekannten besuchen möchte. Wirklich, wer käme da auf die Idee von Schikane zu reden.

    "und allein dafür, dass er deshalb auf Steuerzahlerkosten zum Anwalt rennt" – Was haben Sie eigentlich in einem "lawblog" zu suchen, wenn Ihnen Maßnahmen des rechtsstaatlichen Verfahrens u.ä. nicht bekannt sind.

    Zu dem restlichen Zeug mit IQ gegen Außentemperatur äußere ich mich mal nicht.

  129. aussenminister_fischer meint: (5.12.2008 um 13:08) AntwortenReply to this comment

    wenn ich bedenke, was so alles auf steuerzahlerkosten betrieben wird, dann sei diesem herrn durchaus gegönnt, sich auf meine Kosten (die sich auf weniger als 0,01 € pro Kopf belaufen werden) dabei helfen zu lassen, sich nicht von irgendeinem amtsbüttel schikanieren zu lassen.

    bei beiträgen wie 127 u.ä. hat man das gefühl, die würden sich noch mehr einfallen lassen, wenn sie entscheiden könnten … vielleicht müsste er sich dann auch noch jeden Tag entlausen lassen oder eine halbe stunde liegestütz auf dem hof machen oder so lange "ich liebe deutsche land" singen, bis die 1,91 in Centstücken abgezählt sind … wirklich erschreckend, was hier an herrenmenschentum so durchkommt.

  130. reitman meint: (5.12.2008 um 13:10) AntwortenReply to this comment

    Noch was: Ich habe kein Problem damit wenn sich jemand kritisch mit den Asylrecht oder anderen Themen auseinandersetzt.

    Alle die jedoch tatsächlich mit Ihrer Argumentation darauf hinaus wollen, dass die Würde des Menschen nicht unantastbar ist betrachte ich als Verfassungsfeinde!

    Gleiches gilt für jene die GG3 "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." meinen einschränken zu müssen. (Also insbesondere jene die denken dieser Artikel müsse "Alle Deutsche sind vor dem Gesetzt gleich" heißen)

  131. Bernie meint: (5.12.2008 um 13:13) AntwortenReply to this comment

    Zur Rechtmäßigkeit der Durchsetzung einer "Aufenthaltsauflage" mit Mitteln des AsylBLG erlaube ich mir einen erneuten Verweis auf das VG Magdeburg –> Kommentar #15.

  132. ghost meint: (5.12.2008 um 13:16) AntwortenReply to this comment

    Ich wette, fernetpunker hätte es in einer gewissen Periode unserer Geschichte mit seiner Einstellung zu Recht und Gesetz und Ausländern großen Erfolg in seiner Karriere gehabt.
    Heute ist er nur ein armes, harmloses Würstchen … und das bleibt hoffentlich so!

  133. Fragender meint: (5.12.2008 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    Wieviel Prozent der Afro-Asylbewerber sind eigentlich im Drogenhandel tätig ?

  134. studiosus juris meint: (5.12.2008 um 15:18) AntwortenReply to this comment

    @59:

    das von mir erwähnte asylbewerberheim befindet sich in baden-württemberg. andere heime in ähnlicher lage lassen sich leicht über google-suche "asybewerberwohnheim + straße" finden, die man dann über google earth anschauen kann. z.b. asylbewerberwohnheim torgauer straße, leipzig.

    im übrigen gebe ich ihnen recht, dass es in ordnung ist, dass ein asylbewerber eine "einseitige" leistung bezieht.

    @117:
    ohne polemisch wirken zu wollen, das wäre sicherlich schade für ihn. die sache ist doch aber, trozt aller rechts- und sozialstaatlichkeit ist die abholung des geldes das einzige, was von dem asylbewerber gefordert wird. dass ihm die leistung nicht ans bett gebracht werden kann, ist ja klar.
    sollte es tatsächlich so sein, dass eine einfache wegstrecke >20km beträgt, dann wäre die situation sicher noch anders zu beurteilen. aber dafür gibt es ja keine hinweise.
    deshalb möchte ich auch nicht jede eventualität durchkauen.
    beinahe 150 kommentare gibt es hier schon, und über 120 kommentare gehen in den nebel, weil bis jetzt noch nicht bekannt ist, ob es einen rechtfertigungsgrund für den täglichen "termin" gibt.

  135. Lurker meint: (5.12.2008 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    @135:

    Das Problem ist:

    a) ein Teil der Kommentatoren scheint hierfür keine Begründung zu benötigen – nur weil der Asylant in einer schwachen Position ist, darf er nach dieser Ansicht schikaniert werden.

    b) man mag sich noch Gründe für eine tägliche Abholung zu einem spezifischen Zeitpunkt ausdenken können – die naheliegenden Gründe rechtfertigen, wie Kommentator "Bernie" zu Recht betont, eine solche Regelung aber z.B. nicht. Ein Grund dafür, die Leistung bereits bei kurzen Verzögerungen zu streichen, ist mir aber nicht ersichtlich – die Behörde ist nunmal nicht dafür da, Bürger zu disziplinieren.

  136. Fincut meint: (5.12.2008 um 15:39) AntwortenReply to this comment

    @ Lurker / 136:

    Ein Mensch kann einfach so, jeden Tag ein geldwertes Geschenk abholen. Wo sehen Sie da die Schikane? Er wird kaum auf dem Amt sechs Jauch-Fragen beantworten müssen, um sich damit für eine Schnitzeljafd nach den Gutscheinen qualifizieren zu müssen, oder?

    Schikane, weil man einfach so Scheck und Gutscheine abholen "muss" (muss er?). Ich kratze mir echt nur noch am Kopf.

  137. Bernie meint: (5.12.2008 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    @Fincut (#137): Dann hätten Sie wohl auch nichts dagegen, Ihre Steuerrückzahlung auf diese Weise zu erhalten? In 1,91-Euro-Häppchen, jeweils persönlich beim Finanzamt abholbar?

  138. Striedel meint: (5.12.2008 um 15:55) AntwortenReply to this comment

    Der "virtuelle Stammtisch" ist ja schon wieder hier. Manchmal glaube ich, dass der Hausherr nur deshalb solche Themen hier reinstellt und (fast) alle Kommentare stehen lässt, damit der Rest der Welt mal sieht, was für Kroppzeug da draußen sonst noch unterwegs ist. Allerdings verliere ich allmählich die Lust, in diesem Blog mehr als die Beträge zu lesen. Diese PI-Klientel ist echt unerträglich. Fehlt nur noch der allseits beliebte Kommentator, der uns erzählt, wie das in Holland so mit dem Asyl läuft.

    Zum Thema kann ich nur wiederholt meinen Respekt und meinen Dank für Udo Vetter aussprechen, dass er auch den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft hilft. Ich engagiere mich in der Flüchtlingshilfe und hab die Behördenbegleitung aufgegeben, da es mich nervlich zu sehr angegriffen hat, mich mit einigen Spezies beim Ausländeramt rumzuschlagen.

  139. Grundgesetz meint: (5.12.2008 um 16:10) AntwortenReply to this comment

    Das Grundrecht auf Asyl vgl. Art. 16 a Abs. 1 GG kann durchaus abgeschafft werden!

    Wäre nur die Zweidrittelmehrheit notwendig. Die Ewigkeitsgarantie greift hier beim Grundrecht auf Asyl nicht.

    Also abschaffbar, wenn die Zweidrittelmehrheit es will!

  140. Cajad meint: (5.12.2008 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    @140: Wir könnten sehr gepflegt und länger darüber diskutieren, ob das Grundrecht auf Asyl nicht einen Menschenwürdekern hat (Schutz vor Verfolgung und unmenschlicher Behandlung, auch wenn diese nicht von deutschen Behörden ausgeht), der seine vollständige Abschaffung über den Umweg des geschützten Art. 1 GG auch im Wege einer Verfassungsänderung verhindern würde.

    Abgesehen davon wundert es mich, dass soviele Kommentatoren es nicht für Schikane halten, wenn jemand für Gutscheine von 9,04 Euro ohne von vornherein gegebene Begründung täglich persönlich antanzen muss, wenn eine wenigstens (!) wöchentliche Auszahlung für alle weniger Mühe bedeuten würde. Der Mensch darf ja nie mit einer Erkältung im Bett liegen oder einen anderen Termin haben, ob beim Arzt oder einer anderen Behörde, wenn er an dem Tag zu essen haben will. Schikane kann man definieren als "grundlos oder in sachfremder Absicht die Wahrnehmung von Rechten mühevoller machen". Vermutlich liegt da der Hase im Pfeffer: die werten Mitkommentatoren können oder wollen nicht anerkennen, dass die Gutscheine für den Asylbewerber nicht Almosen sind, die von der Ausländerbehörde nach Belieben verteilt werden, sondern rechtmäßige Leistungen.

  141. fernetpunker meint: (5.12.2008 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    @Bernie (#15, #132) Es ist bemerkenswert, wie Sie im vorliegenden Fall die Rechtslage aufgrund zitierter Entscheidungen beurteilen wollen. Weder handelt es sich hier um die Frage einer "Verpflichtung zur Wohnsitznahme" noch ist in der hier beschriebenen Anordnung eine Vergleichbarkeit in Bezug auf Sanktionierung wegen Verletzung von Pflichten, die auf "anderen Gesetzen beruhen", ersichtlich. Der Rechtsgedanke, dass eine an Schikane grenzende Disziplinierung nicht angezeigt ist, mag hier wie allgemein gelten. Solange sich aber die Behörde nicht über ihre Beweggründe erklärt hat, ist die Frage aber gerade nicht zu beantworten, ob hier wirklich ein schikanöser Akt der Willkür vorliegt. Dazu empfehle ICH die Lektüre des Beitrages #48.

    @140 (Grundgesetz) Und was ist mit der Wesensgehaltsgarantie des Art. 19 II GG? Im Übrigen verweise ich auf die Ausführungen aus #141, wonach jedem Grundrecht ein unabdingbarer Kern aus Art. 1 I 1 GG erwächst.

    @141 Lesen Sie bitte #48. Die Anordnung ist erst kürzlich aufgrund eines konkreten Vorfalles ergangen.

  142. Bernie meint: (5.12.2008 um 17:02) AntwortenReply to this comment

    @142: Da haben Sie mich wohl missverstanden. Keineswegs will ich die Rechtslage im konkreten Fall beurteilen. Wie könnte ich auch? Mir lag daran, den rechtlichen Rahmen aufzuzeigen. Das erschien mir hilfreich bei all den Spekulationen über Drogendealer, Aufenthaltsauflagen und Disziplinbeibringenmüssen.

  143. zf.8 meint: (5.12.2008 um 17:22) AntwortenReply to this comment

    Bin ich der einzige hier, der die Problematik der Angelegenheit im Bereich von Artikel 3 anstatt von Artikel 16a angesiedelt sieht?

  144. Lurker meint: (5.12.2008 um 17:22) AntwortenReply to this comment

    @FinCut:

    Zunächst einmal handelt es sich mitnichten um ein "Geschenk", sondern um ein einklagbares Recht – man mag sich darüber streiten, ob ein Anspruch hierauf von Verfassungs wegen besteht (m.E.: in geringem Umfang durchaus), das Gesetz spricht ihm diesen Anspruch aber jedenfalls gegenwärtig zu.

    Ich kritisiere aber mitnichten, daß er sich das "Geschenk" täglich abholen "darf", sondern daß er ohne für mich nachvollziehbare Gründe bei der Ausübung seines Rechtes auf eine tägliche Abholung zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt beschränkt wird.

    Oder, um es kurz zu machen:

    Es ist kein Problem, daß er – der er vermutlich kein Konto besitzt – die Zahlungen selbst abholen muß.

    Es könnte zu rechtfertigen sein, daß er die Zahlungen nicht monatlich oder wöchentlich erhält; warum eine tagesweise Stückelung erforderlich sein soll, erscheint mir dagegen schon sehr fraglich.

    Es gibt keinen vernünftigen Grund, ihm diese Zahlungen zu verweigern, wenn er um 9:15, um 8:45 oder auch mal um 10:00 Uhr erscheint, selbst wenn man mit dieser Zeitfixierung irgendwelche Ziele wie z.B. die Schwarzarbeitsverhinderung verfolgen würde.

    Wenn aber schon die allgemeinen Zahlungsumstände aus Effizienzgesichtspunkten fraglich sind und ein Grund für die kleine Stückelung allenfalls unter sehr besonderen Umständen denkbar ist, erweckt die extrem rigide zeitliche Beschränkung bei mir den Eindruck, daß hier eine Person "einfach so" gegängelt oder diszipliniert werden soll – mit anderen Worten: Schikane.

  145. fernetpunker meint: (5.12.2008 um 17:34) AntwortenReply to this comment

    @144 (zf.8) Nein, die Diskussion über die Abschaffung des Asylrechts ist polemischer Natur und habe ich auch nicht aufgeworfen, sondern ich warte wie U.V. auf eine Rechtfertigung der Ungleichbehandlung durch die Behörde. Die es aber meiner Auffassung nach geben wird. Sadistische Willkürherrschaft gibt es meiner Meinung nach seit über 60 Jahren in Deutschland nicht mehr. Wenn man das so sieht, ist man für viele ein Nazi – soviel zur "Logik" gewisser Herrschaften hier.

  146. elmartino meint: (5.12.2008 um 18:20) AntwortenReply to this comment

    Belebend, wie sich die Trolle (auf der einen Seite) und penetrant moralinsaure Gutmenschen (auf der anderen Seite) hier gegenseitig die Köpfe einschlagen. Moment, bevor Ihr weitermacht: ich muss mir neue Limo & Chips holen!

  147. Lurker meint: (5.12.2008 um 18:53) AntwortenReply to this comment

    Bin ich eigentlich auch dann noch ein "Gutmensch", wenn ich Zeitgenossen, die den Begriff "Gutmensch" ernsthaft als Kategorie verwenden, jegliche Fähigkeit zur intelligenten Diskussion abspreche? ;-)

  148. Heinz B. meint: (5.12.2008 um 19:05) AntwortenReply to this comment

    Mensch, sind hier kluge Leute unterwegs…

    U.V. schreibt einen oberflächlichen Bericht und schon wissen alle Bescheid: Ein Beamter treibt Willkür, verletzt die Menschenrechte usw……

    Wo steht denn, dass das ein Beamter war? Könnte es denn nicht auch ein Angestellter mit einem befristeten Arbeitsvertrag sein, der nächsten Monat vielleicht schon selber wieder auf Sozialleistungen angewiesen ist?

    Und wenn es der Behörde um Willkür und Schikane geht, warum ist dann nur ein Asylant davon betroffen und die anderen nicht?
    Deutet denn nicht der Umstand, dass es nur ein eiziger Asylant betroffen ist, stark darauf hin, dass es dafür womöglich trifftige sachliche Gründe gibt, diesen einen Asylanten so zu behandeln wie er momentan (ich zitiere: "seit neuestem") eben behandelt wird?

  149. Cajad meint: (5.12.2008 um 19:41) AntwortenReply to this comment

    @149: Die rechtliche (oder auch politische/moralische) Beurteilung des Falls ändert sich abhängig vom rechtlichen Status des Behördenmitarbeiters? Dann wäre ich allerdings dafür, wieder alle Mitarbeiter zu Beamten zu machen, damit solche Ausreden gar nicht erst Fuß fassen können.

    @144: "Sadistische Willkürherrschaft" im Allgemeinen und Systematischen gibt es sicher seit 1945 in Deutschland nicht mehr. Sadistische oder willkürliche Amtshandlungen Einzelner sehr wohl, denn das liegt nun mal in der Natur des Menschen, dass er Macht gelegentlich für eigene Ziele und Zwecke ausnutzt oder von Untergebenen ausnutzen lässt. Solche Einzelfälle dürfen dann auch kritisiert werden, oder nicht?

  150. Face the Facts meint: (5.12.2008 um 20:02) AntwortenReply to this comment

    Ich fasse zusammen:

    Asylbewerber = schikaniertes Unschuldslamm

    Ausländeramtsmitarbeiter = NAZI !!!

  151. Klaus meint: (5.12.2008 um 20:11) AntwortenReply to this comment

    Hauptsache direkt zum Anwalt rennen, wird aber wohl nicht das erste Mal gewesen sein.

    In Düsseldorf kann sich der "Mandant" auch hier melden:

    http://www.psz-duesseldorf.de/fluechtlinge/angebote.htm

    Für Flüchtlinge bieten wir…

    * Psychotherapie, psychosoziale Beratung und therapiebegleitende Sozialarbeit, Informationen und realitätsbezogene, kultursensible Interventionen zur Stabilisierung und Traumaverarbeitung

  152. lawblogfan meint: (5.12.2008 um 20:23) AntwortenReply to this comment

    Von mir verlangt ´ne Behörde auch schon seit langem, dass ich da jeden morgen um Punkt 08:00 zu erscheinen habe, damit ich mein Geld bekomm… Beim Anwalt war ich deswegen noch nicht…aber vielleicht sollte ich da mal hin.. so wie die in letzter Zeit meine Unterstützung zusammengestrichen haben…

  153. vader meint: (5.12.2008 um 20:29) AntwortenReply to this comment

    "Deutet denn nicht der Umstand, dass es nur ein eiziger Asylant betroffen ist, stark darauf hin, dass es dafür womöglich trifftige sachliche Gründe gibt, diesen einen Asylanten so zu behandeln wie er momentan (ich zitiere: “seit neuestem”) eben behandelt wird?"

    Nein, mein Herzchen. Es "deutet" darauf hin, dass es sich um eine persönlich aufzufassende Schikane handelt. Wenn ich nur Ihnen eins auf die Nase geben würden, würden Sie daraus auch nicht schlussfolgern, dass ich, weil ich anderen das nicht antue, dafür "triftige sachliche Gründe hätte". Lernen Sie mal was Logik ist, Mann.

    (Möcht ich allen "könnte man doch erwarten, jeder muss doch auch, blah, ein Geschenk, ist das zuviel verlangt"-Schwallern hier empfehlen.
    Ausschlaggebend ist einzig die Rechtslage. Punkt. Und die wirft erst mal einige Fragen auf, würde ich sagen).

    Und "deutet nicht darauf hin" ist sowieso schwiemelige Argumentation vom Letzten. Irgendwie fällt mir schon auf, dass gerade auf einschlägigen rechten Sites genau so präzise argumentiert wird (gar nicht, nämlich). Deutet das nicht auf etwas hin, irgendwie? Sollte man da nicht vermuten? Usw.

    Haha.

  154. vader meint: (5.12.2008 um 20:30) AntwortenReply to this comment

    Klaus (152): Warum setzt Du "Mandant" in Anführungszeichen? Denkst Du, der ist gar nicht Mandant von UV?

  155. dot tilde dot meint: (5.12.2008 um 22:56) AntwortenReply to this comment

    @135 (studiosus juris):

    danke. ich kannte bisher keines, alles jwd.

    und in die runde:

    das ging wie zu erwarten wieder mal hoch her. gut gefallen hat mir, wie klar sich einige der lauten stimmen zu erkennen gegeben haben (julian…), und dass es ein, zwei meldungen in den späten kommentaren gab, die trotz allem ein übersichtliches, ruhigeres gegeneinander pflegen konnten.

    schönes wochenende,

    .~.

  156. ghost meint: (5.12.2008 um 23:47) AntwortenReply to this comment

    Gut .. da steht einer um 4:10 auf weil er sich um 6:00 bei der Arbeitsagentur als Tagelöhner andienen muss. Aber: da er für nur wenige Arbeiten geeignet ist, legt er sich auch wieder schnell auf´s Ohr. Ich denke mal, daher kommt der Frust dieses (Text editiert. U.V.)

  157. Wehrhaft meint: (6.12.2008 um 00:19) AntwortenReply to this comment

    anders gefragt, warum laesst sich der Mann schikanieren?
    Er kann sich doch wehren!

    (Text editiert. U.V.)

    Die Deutschen sind genauso.
    Lassen sich alles gefallen.

  158. Nightingale meint: (6.12.2008 um 01:36) AntwortenReply to this comment

    @158
    Sachbeschädigung, Nötigung, Drohung, Falschaussage, Beleidigung.
    Sollten sie ihre Drohung wahrmachen käme noch hinzu: Hausfriedensbruch, Beleidigung.
    Sollten sie die Drohung gründlich wahrmachen: Körperverletzung, Vergewaltigung.
    Wegen solchem antisozialen Schwachsinn wurde das Grundgesetz überhaupt erst nötig. Die Asylgesetzgebung im Grunde übrigens auch.

  159. forty meint: (6.12.2008 um 02:40) AntwortenReply to this comment

    @148 lurker
    Nein, dann bist du sogar ein übker "Besser-Mensch"
    Leute die diese Termini im Netz verwenden sind meist verkappte Faschisten, die im Gegensatz zu ihren NPD/AN-Kameraden auf der Straße nicht mal die Eier haben das in der Öffentlichkeit zu sagen.
    Arme PI-Tastatur-Maulhelden, mehr nicht, jedenfalls niemand der wirklich satisfaktionsfähig wäre. Mir ist das Menschenrecht jedes Flüchtlings tausendmal mehr wert als die Befindlichkeit solcher Schmocks.

  160. Wehrhaft meint: (6.12.2008 um 09:42) AntwortenReply to this comment

    159

    ich behaupte, ich komme bei der Sache frei heraus.
    Maximal 12 Monate auf Bewaehrung was die Sache wert ist!

    Allerdings wuerde ich damit sicher "ein Zeichen setzen"!

    Lies bitte
    http://www.infokrieg.tv/

    Die Deutschen sind zu (hand)zahm und bequem geworden.
    Wer nicht bereit ist FUNKTIONIERENDEN Widerstand zu leisten
    ist selbst schuld und darf sich nicht beklagen.

  161. 12 meint: (6.12.2008 um 10:07) AntwortenReply to this comment

    AHHHHHHH! Einge der Kommentare machen mir noch mehr Sorgen als diese Behörde! Furchtbar unintelligent!

  162. gott meint: (6.12.2008 um 11:36) AntwortenReply to this comment

    och nö, es reicht ja nicht das sich das PI-gesocks hier rumtreibt, nein jetzt haben wir auch noch die infokrieger hier…

    passt bloß auf das euch die illuminaten nicht beim kacken in den arsch beißen!

    es ist 11:35!
    11+35=46/2=23!!!!!

  163. Max24 meint: (6.12.2008 um 11:44) AntwortenReply to this comment

    Es wäre für die Gesellschaft weitaus besser, man würde die Sozialunterstützung nur noch gegen eine Gegenleistung gewähren.

    Wer Hartz IV will oder Hilfe nach dem Asylantengesetz, sollte dafür zu mindestens 80 Stunden gemeinnützige Arbeit pro Monat verpflichtet werden.

    Darum begrüsse ich die oben von U.V. erwähnte Praxis, einzelne (warum nur einzelne?) Asylanten täglich antreten zu lassen.

  164. gott meint: (6.12.2008 um 12:02) AntwortenReply to this comment

    asylanten bekommen kein hartz 4…

    ich zitiere mal beitrag nummer 70:

    "Auch in Deutschland fließt Scheisse bekanntlich nach unten wie man auch hier eindrucksvoll an den Kommentaren feststellen kann. Immer schön nach unten treten. Das ist schließlich viel einfacher als nach oben."

  165. vader meint: (6.12.2008 um 12:09) AntwortenReply to this comment

    "Max24 meint: (6.12.2008 um 11:44)
    Es wäre für die Gesellschaft weitaus besser, man würde die Sozialunterstützung nur noch gegen eine Gegenleistung gewähren."

    Blödsinn. Es wäre für die Gesellschaft weit besser, man hätte genug Arbeitsplätze und würde gerade Migranten nicht vom Arbeit ausschließen.

    Ach so, ich vergaß: War wieder nur ein Troll.

    Wirklich erbärmlich, was sich hier rumtreibt.

  166. Max24 meint: (6.12.2008 um 13:17) AntwortenReply to this comment

    "Es wäre für die Gesellschaft weit besser, man hätte genug Arbeitsplätze"

    Richtig!

    Wenn Sie dann auch noch wissen, wie man diese fehlenden Arbeitsplätze schafft, dann teilen Sie uns dann bitte so schnell wie möglich mit.

  167. fernetpunker meint: (6.12.2008 um 17:03) AntwortenReply to this comment

    Nochmal zu dem Kostenargument: Es wird immer noch billiger sein, jeden Tag einen Scheck auszudrucken und auszuhändigen, als jede Woche die volle Monatsleistung nochmal leisten zu müssen, weil sie schon nach wenigen Tagen verprasst wurde und der Asylant somit wieder bedürftig geworden ist. So wird es nämlich sein, liebe Gutmenschen. Alles andere macht keinen Sinn. Ende der Diskussion.

  168. vader meint: (6.12.2008 um 17:28) AntwortenReply to this comment

    "So wird es nämlich sein, liebe Gutmenschen"

    Schön, dass Sie sich so sicher sind. Passenderweise bin ich mir aber jetzt auch ziemlich sicher: Das Wort "Gutmenschen" wird so nur vom rechten, rassistischen Rand der Gesellschaft verwendet: Das dürfen dann auch gerne mal Angehörige der "Elite" sein, die sich für "Leistungsträger" halten — aber gesellschaftlich wichtige Arbeiten wie Kindererziehung (oder auch die Lösungsfindung bei sozialen und politischen Problemen, an den sie nichts verdienen können) entweder niedrigbezahlten Lohngruppen oder gegen Kost und Logis ihrer sogenannten Ehefrau überlasssen.

    Viel Spass weiter beim intellektuellen Vor-sich-hin-müffeln (anders kann man die mentale Ausstrahlung ihrer Auslassungen ja wirklich nicht charaktrisieren).

    Die grosse Hoffnung, die ich damit verbinde, ist, dass Leute, die solches Sentiment in sich bergen, nicht besonders gut dazu gerüstet sind, selbst glücklich zu werden, weil ihre Problem ja hauptsächlich in ihnen selbst liegen und dort nicht wirklich gelöst werden. Bei "fremdländischer" Musik werden solche Leute nicht vom Rythmus mitgenommen werden, sondern müssen nur an "Überfremdung" denken, und an die ganzen Asylbewerber und an ihre Tasche (wo angeblich die Mittel herkommen) etc. In jeder Suppe finden die ein Haar und in jedem Strassenbild einen "Asyslbetrüger". Und deshalb sind die natürlich auch so hocherfreut, wenn "einer von denen" mal so ein bisschen schikaniert wird. Und wer das nicht teilt ist ein "Gutmensch" — nicht deshalb, weil er Unrecht hätte (dann könnte man sich das Wort sparen), sondern weil er nicht wie der andere schlechtfühlt. Das spricht eigentlcih schon für sich.

    Es ist auch zu erwarten, dass die dann alle vorzeitig an stressbedingten Krankheiten von uns gehen — aber hey, die wollen das nicht anders.

    Naja, vielleicht kriegen Sie ja noch die Kurve, sie "Ungutmensch".

    (Wenn Gutmensch was Schlechtes ist — das entnehme ich ihren Ausführungen – dann möchten Sie ja wohl eher das Gegenteil sein oder? Die offensichtliche Antithese hab ich mir jetzt erst mal gespart: Sonst muss UV vielleicht wieder editieren)

  169. ohno meint: (6.12.2008 um 18:19) AntwortenReply to this comment

    Max24, Mal abgesehen von der Unsäglichkeit Ihrer Forderung: Was sollen die Empfänger irgendwelcher Leistungen Ihrer Meinung nach denn für diese Leistungen tun? Und wenn es dieses "Tun" gibt, warum gibt es das dann nicht als richtige, bezahlte Arbeit?

  170. Max24 meint: (6.12.2008 um 23:07) AntwortenReply to this comment

    Je nach Qualifikation und Motivation der Sozialempfänger fällt mir da auf Anhieb eine ganze Menge ein:
    - Alte Menschen im Altersheim besuchen
    - Einkauf gehen für alte und behinderte Menschen
    - Kinder sicher in die Schule bringen
    - Straßen kehren
    - Parks säubern
    - Sich um Problemfamilien bzw. Problemkinder im eigenen Viertel kümmern
    - etc., etc., etc., etc….

    Als "richtige, bezahlte Arbeit" gibts das leider nicht, weil das keiner bezahlen kann.

  171. ghost meint: (6.12.2008 um 23:44) AntwortenReply to this comment

    Jau .. versklaven wir diese Neger halt zu niederen arbeiten! Die Schmarotzer sollen Straßen kehren gehen!
    Und die schwarzen Weiber schicken wir gleich dem Peter Hartz vorbei!
    Davon träumt doch der Herrenmensch .. oder nicht?

  172. Striedel meint: (6.12.2008 um 23:45) AntwortenReply to this comment

    @ 168: …als jede Woche die volle Monatsleistung nochmal leisten zu müssen, weil sie schon nach wenigen Tagen verprasst wurde und der Asylant somit wieder bedürftig geworden ist.

    Habe ich etwas übersehen, oder wo steht die Erklärung dafür, dass das Amt ihm die Leistung verweigert, wenn er zu spät kommt?

    Alles andere macht keinen Sinn. Ende der Diskussion.

    Ein entwaffnender Diskussionsstil… ;) Rassismus o.ä. würde zum Beispiel auch Sinn machen.

    Schöne Grüße von der "Gutmenschenfront".

    @ 169: *tosender Applaus*

  173. fernetpunker meint: (7.12.2008 um 01:04) AntwortenReply to this comment

    @173, das stimmt, die Versagung der Leistung, wenn der Asylbewerber zu spät kommt, wird dadurch nicht erklärt. Wahrscheinlich ist das eine Sanktionierung für bisheriges Fehlverhalten wie z. B. verprassen der zugeteilten Gelder, wie gesagt. Rassismus macht keinen Sinn. Warum sollte ein Beamter/Angestellter der Behörde Willkür üben? Dabei riskiert er doch seinen Job. Er hat keinen Nutzen davon, außer man unterstellt ihm Sadismus. Ich bleibe dabei, dass es da einen rechtlichen Hintergrund geben muss. Die Unterstellungen, die von U.V. ("unwürdiger Drill") befeuert wurden, entbehren jeglicher realistischer Grundlage. Möglich ist alles, solange die Behörde sich nicht erklärt hat. Die Vorurteile, die hier gegen die Behörde gerichtet werden, sind aber fehl am Platz.

  174. Bernhard meint: (7.12.2008 um 03:15) AntwortenReply to this comment

    Willkommen im Lager Deutschland mit der Zwangsbürokratie.

  175. Lurker meint: (7.12.2008 um 09:44) AntwortenReply to this comment

    @FP:

    Danke, daß sie mir zustimmen.

    Oder was soll eine "Sanktionierung für bisheriges Fehlverhalten", die völlig ermessenswidrig ist und keinen Bezug zu dem von ihnen behaupteten Fehlverhalten aufweist, anderes sein als "Willkür" oder "Schikane"?

  176. cm meint: (7.12.2008 um 10:20) AntwortenReply to this comment

    @171 (Max24)

    Das was Ihnen da einfällt sind so ziemlich genau Arbeiten, die
    judendliche Straftäter teilweise verrichten müssen.

  177. Striedel meint: (7.12.2008 um 12:50) AntwortenReply to this comment

    @ 174: Aber eine "Sanktionierung" macht doch auch keinen Sinn. Das darf der Beamte/Angestellte so nämlich auch nicht und er riskiert u.U. seinen Job.
    Dass man sich mit seinem Urteil zurückhalten sollte, solange man die Position der Behörde nicht kennt, ist sicherlich richtig. Da musst Du etwas nachsichtig mit mir sein, da ich durch meine Erfahrungen bei Ämterbegleitungen ziemlich voreingenommen bin.

    Ich empfehle allen, die das Verhalten der Behörde für gerechtfertigt halten, mal einen Tag bei einer Flüchtlings-Hilfsorganisation mitzumachen. Das öffnet einem die Augen – aber ganz weit.

  178. ohno meint: (8.12.2008 um 17:48) AntwortenReply to this comment

    Max24, sehen Sie, genau da sind die Arbeitsplätze, von denen Sie (Nr. 167) ja nicht wissen, wie man Sie schafft. Kurz danach ist Ihnen dann das Schaffen dieser Arbeitsplätze zu teuer, deswegen können es ja irgendwelche Leute als Strafarbeit erledigen. Genau so habe ich mir Ihr Weltbild vorgestellt. Schade.

  179. Fiona Lee meint: (19.9.2011 um 21:10) AntwortenReply to this comment

    Tut mir leid!Ich habe kein Mitleid fuer solche Arschloch.Ehrlich sagen,ich habe so einen Asylbewerber durch Internet kennengelernt,er hat mich betrogen und schlimmer ist,er hat so am gleichen Tag mit einer fremden Frau geschlafen,sogar hat er nicht sich geduscht,dann nach Hause wieder mit mir geschlafen,ich erfuhr das spaet,ich war wutet und ekelt bis heute!

  180. Fiona Lee meint: (20.9.2011 um 00:06) AntwortenReply to this comment

    Ich lernte Herrn einen Asylant über das Internet im Jahr 2009 kennen. Am Anfang dachte ich, dass er wie vielen Chinesen nach Deutschland zu studieren käm, er hätte schon sein Studium erfolgreich abgeschloßen und daher bleibt er wegen der Arbeit hier in Deutschland. Aus dem Respekt und der Höflichkeit vor dem gegenüber zum Ausdruck,hatte ich nicht nach seinem Hintergrund viel gefragt, ich wollte nicht, dass er sich unangenehmen fühlte und ich bin sehr dringlich.

    Seit dem Jahr 2010 waren wir beiden miteinander liiert. Aber ich habe immer etwas komisches Gefühl. Er kommt nur zur mir( meine Wohung), ich habe nie die Wohnung von ihm betreten. Ich weiß nur ,dass diese in Dormagen liegt. Ich darf auch nicht etwas über ihn mehr nachfragen, manchmal hatte ich eine Frage(z. B. Wo hast Du studiert?) gestellt, wirkte er sofort unruhig und fragte mich sehr laut, warum wollte ich so viel wissen? Es ging mich nicht an…ect. Weil ich im Ergebnis blind vor Liebe war, tröste mich immer selber, es ist vielleicht noch zu früh um alles zu erfahren, er braucht vielleicht viel Vertrauen von mir…Ich habe meines Gesetz, wenn Jemand mir etwas erzählen will,erzählt er/sie mir bestimmt eines Tags; wenn Jemand nicht, kann ich nicht die Intimsphäre von andere verletzen.

    Hierbei erfuhr ich erst im Jahr 2011 im Zuge einer beabsichtigten Eheschließung auf Grund einer vermuteten Schwangerschaft den richtigen Namen des Asylantes Über den gesamten Vorzeitraum hatte er gegenüber mich einen falschen Namen angegeben. Nachher erzählte er endlich mir etwas undeutlich , ich war sofort klar,dass er ein Asylbewerber ist!!! Ich fragte ihn ob er vor mir sich geschämt und Angst hatte? Aus diesem Grund hatte er seinen Sachverhalt mir so lang verheimt? Er gab zu,ich war weich geworden und hatte ihm verziehen.

    Deshalb ware wir beiden im April des Jahres bei Standesamt. Nach der Auskünfte von Standesamt fangten wir an, alle gewünschte Unterlagen zu besorgen. Ich hatte mit ihm über 3 Sachen über Eheschließung gesprochen. Wenn wir uns heiraten würden, wünsche ich mir dass:

    1.Ich seinen Name führen.
    2.Er sollte mit mir nach Malaysia gehen und meine Eltern treffen. Er stellt mich für seine Eltern.
    3.Eine kirchliche Hochzeit.(Das ist heilig, ein Mann hat nur eine Frau, keine Seitesprung)

    Er hatte meine Wünsche sofort abgeleht.Ich verstande überhaupt nicht, was ich ihm zu hoch Anspruch verlangt habe!Wir hatten uns darüber gestritten, dann hatte ich über die Trennung gesprochen, er war sehr traurig und hatte geweint. Weil ich ihn noch liebe, seine Träne hat mir wieder weich gemacht.Wir hatte uns versöhnen. Ich erfuhr ihn weiter bißchen. Laut seiner Aussage, er war ein Student in Hannover, der Name der Uni wollte er aber mir nicht erzählen, aus seinem finanziellen Wirtschaftsgrund und dem Problem der deutschen Sprache schaffte er seines Studium nicht mehr, hat er Asyl beantragen. Er wohnt in Dormagen, aber genau wo er wollte mir auch nicht erzählen…

    Am 06.05.2011 sollte er zur Ausländerbehörde für seine 3 monatlich Aufenthalgenehmigung verlängern. Ich habe ihm mehrmals angerufen, sollte er bißchen früh aus Haus, nicht zu spät zur Ausländerbehörde gehen. Der Termin ist wichtig!!! Er hörte nicht zu und ging 10 Minuten vor der Freierabend der Ausländerbehörde, ich war bißchen sauer und sagte ihm, wenn er zu spät würde, bekäm vielleicht keine Aufehthalgenehmingung,was machte er dann? Er hat das Gespräch beendet. Nach 20 Minuten rief mich an und sagte, er die Aufenthalgenehmigung bekommt hat, gleichzeitig hat mir ein Bomble geworfen, er wollte mir 20,000.00 euro bezahlen,ich sollte mit ihm nur wegen seinem Aufenthal heiraten, damit kann er legal in Deutschland bleiben, nach 3 Jahren machen wir Scheiden! Ich weinte sofort am Telefon und beschimpt ihn als ein herzlos Schwein…Wieviel Geld hat er? Er lebt jetzt noch von Deutschland!!! Er nimmt Sozialhilfe von unser Staat!!! Er bezieht Sozialhilfe jede Monat vom Sozialamt, Wie ich weiß,er geht jeden Tag noch schwarz arbeiten( Er beladet und entladet das Container),ist das legal?

    Ich habe nie gedacht, mein gutes Herz und Mitleid wurde von ihn ausgenutzt. Bisher kann ich feststellen, er liebt mich überhaupt nicht, nur wegen seinem Zweck!!!

    Jetze hat Polizei gegen ihn wegen Diebstahl von Fahrräder ermittelt,ich sollte als Zeugin erforderlich sein.

    Er sagte, ich habe keine Beweise,sowieso könnten die Polizei ihn nichts machen. Er hat einen sehr guten Rechtsanwalt, er wird nicht nach China abgeschieben,sein Rechtsanwalt kann ihm helfen.

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