6.12.2008

Links 318

Allerdings hätte ein erfahrener Arzt nicht weiter Brechmittel verabreicht, nachdem das Opfer nicht mehr ansprechbar war und aus Mund und Nase weißer Schaum quoll

Gutachter: Netzsperren bringen nichts

Wer war eigentlich dieser Palandt?

Lieber Cocktail als ein Mischgetränk

Post will sich den Samstag sparen

Wie Leichen verwertet werden

68 Kommentare zu “Links 318”

  1. Malte meint: (6.12.2008 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    Ich dachte früher immer, die Post käme zur Vormittagszeit vorbei oder wenigstens am frühen Nachmittag, aber bei uns in Schleswig-Holstein holt man manchmal am Nachmittag erst die Post von gestern Abend aus dem Kasten. Am Sonnabend liegt mitunter gar nichts im Kasten — dafür am Montag gleich doppelt so viel…

  2. der echte n.n. meint: (6.12.2008 um 18:38) AntwortenReply to this comment

    "Der angeklagte Gerichtsmediziner habe aber offenbar nicht das Risiko erkannt – erstmals war er für einen solchen Einsatz verantwortlich und damit überfordert gewesen."

    Wenn der Angeklagte nicht für die Strafverfolgungsbehörden gearbeitet hätte, sondern Autofahrer wäre, und der Tote kein Drogenhändler sondern ein totgefahrenes Kind, dann hätte diese Begründung nicht einen Freispruch getragen, sondern eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung.

    Aber es ist ja nichts Neues, dass für Ermittlungsbehörden und ihrer Helfer im Zweifel andere Maßstäbe gelten.

  3. haldol meint: (6.12.2008 um 18:41) AntwortenReply to this comment

    Naja das ist ja nicht das erste Mal das Menschen (vornehmlich schwarzafrikanischer Herkunft) bei dem behördlichen Versuch Beweise für einen Verstoss gegen das BTM-Gesetz zu gewinnen versterben. U.a. ist dies ja auch schon am Institut des Gutachters in dem angesprochenen Prozess geschehen. Aber vermutlich sehen die Beteiligten Ärzte und Behörden das nicht so eng – immerhin wollten diese schlimmen Typen ja evtl. Drogen handeln….

    Was das Medizinische angeht : Also wenn ein Prüfling auf die Beschreibung "der Patient hat weißen Schaum vor Mund und Nase (nach dem ihm gegen Widerstand Flüssigkeit zugeführt wurde)" antworten würde "egal wird schon nichts sein ich mach mal weiter" könnte sich vermutlich direkt unter "durchgefallen" einsortieren.

    Ob Gerichtsmediziner – deren Patienten normalerweise bereits tot sind – eine potentiell lebensbedrohlichen Prozedur durchführen sollten wenn es andere Kollegen gibt die für sowas besser geeignet wären ist eine Frage die sich m.E. von selber beantwortet.

  4. gott meint: (6.12.2008 um 19:12) AntwortenReply to this comment

    das der fall laya conde so viel aufmerksamkeit erregt hat, lag unter anderem auch daran das herr röwekamp diesen vorfall ganz heimlich still und leise unter den teppich kehren wollte…

    soweit ich das noch in erinnerung habe wurde der fall erst ende januar bekannt…

    aber wer posaunt schon gerne einen mord -*hüstel* tschuldigung- einen "kuntsfehler" heraus?

    edit:sachma udo,willst du die PI vögel zufälligerweise hier anködern?
    ich unterstelle dir ja nur gute absichten, aber die sind nunmal extrem lernresitent…

  5. Hobbyjurist meint: (6.12.2008 um 19:18) AntwortenReply to this comment

    Meiner Meinung nach sollte ein Brechmitteleinsatz (genauso wie ein Auspumpen des Magens) generell unterbleiben. Und zwar aus gesundheitlichen wie auch aus humanitären Gründen. Ganz egal, ob da nun ein paar Drogen, ein Kassiber oder was auch immer gefunden wird. Ein solches Vorgehen ist schlichtweg würdelos.

  6. Klopfer (Link) meint: (6.12.2008 um 20:04) AntwortenReply to this comment

    Zur Postsache: "Der Markt wird es richten"? Ist der Mann sich da ganz sicher? Wenn ein Paketbote eines anderen Paketdienstes ein Paket nicht bei mir oder meinen Nachbarn loswird, muss ich mit großer Wahrscheinlichkeit irgendwo in die Pampa fahren, um das Teil abzuholen (wenn man kein Auto hat, kann das schwierig werden). Deswegen benutze ich diese anderen Dienste nicht. Der Markt wird es richten? Nur wenn die Konkurrenten die aufgegebenen Filialen der Post in den Orten selbst übernehmen.

  7. Treater meint: (6.12.2008 um 20:32) AntwortenReply to this comment

    Ah, der Palandt also auch. Bisher konnte ich mich nur über den Schönfelder enervieren, der hierzulande zu den wenigen erlaubten Arbeitsmitteln im Examen gehört.
    (Aber jetzt natürlich ohne Parteiprogramm der NSDAP und ohne Rassengesetze.)

  8. Wolf-Dieter (Link) meint: (6.12.2008 um 20:53) AntwortenReply to this comment

    Zur Brechmittel-Zwangseinflößung:

    Das Prozedere der Zwangseinflößung hat alle Merkmale von Folter. Und das bleibt straffrei in Deutschland? Meine Fresse!

    Hoffentlich hat die Revision Erfolg.

  9. carlo meint: (6.12.2008 um 21:12) AntwortenReply to this comment

    zum brechmitteleinsatz:Mein vertrauen zu Ärzten ist mindestens so eingeschränkt wie zu Juristen.beide berufsgruppen behandeln den Normalmenschen herablassend-gleichgültig ohne Rücksicht auf das individuum.meiner Erfahrung nach werden nicht nur knackis schlecht behandelt.

  10. DWQT meint: (6.12.2008 um 21:39) AntwortenReply to this comment

    Ich frage mich immer wie Menschen wie der Arzt so etwas überhaupt tun können.
    Wie kann ich mir das vorstellen?

    Staat: "Hey, ich geb dir Geld wenn du den Körper von dieser Person solange malträtierst bis er sich übergeben muss."

    Arzt: "Ja klar, mach ich. Ich kenne den zwar garnicht, aber warum nicht?"

    Arzt: "Oh, jetzt ist er bewusstlos geworden und hat Schaum vorm Mund. Naja, ohne Fleiss kein Preis. Mach ich eben trotzdem weiter."

    Ich kann mir das nur mit ganz tiefem Rassismuss nach dem Motto "Das ist ja gar kein richtiger Mensch" erklären. Oder durch einen durch und durch authoritären Charakter: "Wen ein Vertreter der für mich vorteilhaften Ideologie das will, dann muß ich es ja nicht hinterfragen."

    Die Polizisten, der Arzt und auch die Richter die ihn freisprachen sind schließlich kaum durch eine Notlage dazu gezwungen diese Dinge zu tun.

  11. tone meint: (6.12.2008 um 21:41) AntwortenReply to this comment

    @6 (Gulia): nettes Fake!

    @10 (carlo): Schön, dass du so frei von allen Vorurteilen auch über mich urteilst! Kann mir nämlich nur schwerlich vorstellen, dass du alle Ärzte kennst. Oder mangelt es dir an Selbstvertrauen, so dass jeder dir herablassend vorkommt?

  12. Der Typ, der sich der Typ nennt (Link) meint: (6.12.2008 um 22:11) AntwortenReply to this comment

    Letztlich spielt es ja keine Rolle, ob der Mann Drogendealer war oder nicht, tragisch und unnötig ist sein Tod in jedem Falle…

  13. Hecky meint: (6.12.2008 um 22:32) AntwortenReply to this comment

    @Fincut

    Das ein solches Kommentar von ihnen kommt war ja mal wieder abzusehen. Sind Sie eventuell schon mal auf den Gedanken gekommen, dass nicht jede Persion die des Dealens verdächtigt wird, schuldig sein muss?
    Ein solch unmenschliches Verhalten auch ihnen duchaus passieren klönnte, nur weil sie villeicht am Frankfuter Hauptbahnhof mit den falschen Leuten gesprochen haben und dabei noch "zufällig" das ein oder andere Gegessen haben?

    Wie auch immer, sobald man solche Fälle in kauf nehmen würde,
    wäre praktisch jede Handlung zu legitimieren. Hochnotpeinliche Befragungen bei KiPo bitzern, kastration bei Vergewaltigern, Hand abschlagen bei Dieben etc.

    Einen Rechtsstaat macht aus, das er sich an seine Gesetzte hält und sich nicht auf eine Stufe mit den Gesetzesbrechern stellt.

  14. Hobbyjurist meint: (6.12.2008 um 22:44) AntwortenReply to this comment

    @ 13 (Fincut):
    Es stellt sich doch die Frage, ob der Staat unmittelbare Gewalt anwenden darf, wenn er genauso gut auch darauf verzichten könnte. Im Falle der Brechmittelvergabe würde ich sagen, daß er locker darauf verzichten könnte, ohne daß irgendein gravierender Schaden entsteht. Natürlich handelt es sich im Falle eines Drogendealers um einen Straftäter. Natürlich ist es nicht in Ordnung, andere Menschen durch den Verkauf von Drogen zu schädigen. Nichtsdestotrotz halte ich eine Brechmittelvergabe für unverhältnismäßig. Nicht zuletzt: die originäre Aufgabe eines Arztes ist es, anderen Menschen zu helfen und nicht, Zwangsmaßnahmen zur Beweismittelbeschaffung anzuwenden. Das ist nachgerade die Karikatur einer ärztlichen Tätigkeit. Wäre ich Arzt, würde ich die Verabreichung eines Brechmittels kategorisch ablehnen – es sei denn, diese Handlung wäre medizinisch erforderlich und zum Nutzen des Patienten (z. B., weil der Patient Gift zu sich genommen hat, ö. ä.).

  15. Dompfaff meint: (6.12.2008 um 22:53) AntwortenReply to this comment

    @11 (DWQT): Wenn Sie wirklich interessiert, warum Menschen in der Lage sind Dinge zu tun die im nachhinein unglaublich sind, empfehle ich Ihnen sich mal über das Milgram-Experiment sowie das Stanford-Prison-Experiment zu informieren.
    Kurz zusammengefasst: Menschen wollen Autoritäten gefallen und zu einer Gemeinschaft gehören, daher sind sie bereit sich ein-/unterzuordnen und Befehle auszuführen. Menschen mit Macht (über andere) aber ohne Kontrolle neigen dazu diese auszunutzen.
    In diesem Fall werden wohl beide Faktoren eine Rolle gespielt haben.

  16. 11X/13 meint: (6.12.2008 um 22:56) AntwortenReply to this comment

    Was für ein Stümper muß ein Arzt eigentlich sein, um für Behandlungsfehler strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen zu werden?

    Oder gibt es etwa doch Sondertarife für gekillte Neger?

  17. n0ne meint: (6.12.2008 um 22:58) AntwortenReply to this comment

    gibt es mittlerweile schon einen beweis, dass der verkauf von drogen dritten schadet?

    aber so 10.000 euro, um jemanden legal zu beseitigen. schon ein schnäppchen.

  18. 4thmarch meint: (6.12.2008 um 22:58) AntwortenReply to this comment

    Eine Brechmittelvergabe ist schon deshalb unverhältnismäßig, weil völlig unnötig für eine Beweismittelbeschaffung. Rausgeschissen ist immer noch besser als rausgekotzt.

    Aber ihr habt fincut nicht verstanden und nicht den Nutzen der Brechmitteleinsätze gesehen. Eine Fortsetzung der beschriebenen Brechmittelvergabe würde definitiv die Schwemme an Dealern aus Burkina Faso stoppen.

  19. carlo meint: (6.12.2008 um 23:00) AntwortenReply to this comment

    @12 gegenüber der ärztlichen Autorität gibt es nur zwei verhaltensmöglichkeiten:unterwürfigkeit,meist no dem Begriff " vertrauen" beschönigend rstionalisiert.oder paranoides mißtrauen,meine wahl. Beides ist riskant,die Leute mit dem vertrauen haben sich zu.b . völlig unnötige Hüftgelenk-0ps per robodoc aufschwatzen lassen und sind jetzt schwerbehindert.ich wurde als 17-jähriger getreu schulmedizinischer Doktrin wegen einer knochenentzündung operiert.vor zwei Jahren,fast 30 Jahre später bin ich mit denselben Symptomen gar nicht erst zum Arzt gegAngen. Zwei monAte hochsosiertes wobenzym geschluckt und die entzündung war Weg und eine op vermiedem.aber natürlich hat auch meine Paranoia Nachteile,denn beim nächsten Problem könnte die schulmedizin mal richtig liegen und genau deshalb nerven mich die meisten Ärzte,die nicht wirklich forschungsfreudig sind,sondern autoritär-gewinnorientiert Ihr statusorientiertes Ding durchziehen.

  20. Hobbyjurist meint: (6.12.2008 um 23:10) AntwortenReply to this comment

    @ 21 (4thmarch):
    Du meinst, es sei legitim, Brechmitteleinsätze lediglich zur Abschreckung durchzuführen? Noch schlimmer!

  21. Hans Gruber meint: (6.12.2008 um 23:36) AntwortenReply to this comment

    Zum Brechmitteleinsatz:

    In meinen Augen sollte die Frage lauten: Welcher Weg ist *wirklich* am ungefährlichsten für den Patienten. Nehmen wir mal an es liegt der Verdacht vor, dass ein Mann Kokain verschluckt hat. Gründe gibt es viele dafür und ihr könnt euch sicher sein, dass die Drogencouriere nicht das "große Geld" verdienen. Oftmals werden sie sogar zu der "Arbeit" gezwungen. Also der Mann hat eine mehrfach letale Menge Kokain im Körper die vermutlich auch noch schlecht verpackt ist. In meinen Augen sollte dort nicht mehr die Beweissicherung im Vordergrund stehen sondern sollten sich die Ärtze viel mehr Gedanken machen, wie sie am besten das Leben des Patienten retten. Und ich kann mir nicht vorstellen
    das erbrechen unbedingt der beste Weg ist.

  22. Thomas R. meint: (6.12.2008 um 23:45) AntwortenReply to this comment

    Thema Brechmittel:

    1. Ich habe den Verlauf des Prozesses verfolgt, weil ich erst durch die Prozess-Berichterstattung auf die Praxis der Brechmittelverabreichung aufmerksam wurde. Allein wäre ich auf diesen Gedanken nie gekommen und selbst jetzt frage ich mich noch ungläubig, wie irgendjemand so ein Verbrechen gutheißen kann. Jemanden mit einer Chemikalie zum Kotzen zu bringen ist schlicht und ergreifend Körperverletzung. Oder wie würde es genannt, wenn ich selbiges bei meinem Nachbarn tun würde ? Körperverletzung gegen Straftäter steht dem Staat aber nur sehr bedingt zu. Dazu müsste es schon gelten, eine Gefahr abzuwehren. Und die sehe ich nicht. Zeit und Verdauung könnten das Problem von allein lösen.
    Die Praxis der Brechmittelvergabe ist ein Verbrechen.
    Dass so etwas in unserem Land geschieht, ist beschämend.

    2. Ist es altmodisch, davon auszugehen, dass manche Berufe eine Art Berufsehre kennen ? Eine moralische Selbstverpflichtung, die untrennbar mit dem beruflichen Selbstverständnis verbunden ist ? Journalisten, Ärzte, Priester ?
    Ein Arzt, der einem Patienten bewusst schadet, ist kein Arzt.

    3. Die Komplikationen bei der Misshandlung des Verstorbenen waren derart offensichtlich, dass jeder Verweis auf die Unerfahrenheit des Arztes lächerlich wirkt. War der Arzt ein Kind im Arztkostüm oder was ?!?
    Mal im Ernst, sämtliche Berichte zu jedem Zeitpunkt des Prozesses sprachen einheitlich von deutlich sichtbaren Komplikationen, deren Ernstheit jedem Laien klar sein muss. Niemand flößt jemandem weiter Chemikalien ein, der bewusstlos wird und Schaum vorm Mund hat. Das war keine Unerfahrenheit, das war gefährliche Körperverletzung (oder schlimmeres).

    4. Der Herzfehler. Schon wieder ein Herzfehler. Der Mann, der vor einigen Jahren im Kölner Polizeigewahrsam zu Tode getreten wurde, erlag auch einem Herzfehler. Allgemein gibt es wohl eine gewisse Häufung von Herzfehlern bei Todesfällen nach staatlicher Misshandlung. Natürlich, diese Leute sind nicht durch Tritte oder Chemikalien gestorben, sondern wegen ihres lädierten Herzens. Trotzdem, ich fände es sehr erfeulich, wenn man unsere Haft auch überleben könnte, wenn man nicht bei bester Gesundheit ist.

  23. Thomas R. meint: (6.12.2008 um 23:53) AntwortenReply to this comment

    @Fincut
    Nicht jede Aussage ist eine Meinung.
    Was Sie hier von sich geben, ist ein Brei aus Rassismus und Vorurteilen der übelsten Sorte.

    Schon Ihre Wortwahl (Dhimmi? Mal im Ernst,sind wir auf dem Niveau schon angekommen?) offenbart Ihren Beitrag als das, was er ist.

    Und noch eines sei gesagt: Nur weil Sie glauben, viele schlechte Erfahrungen gemacht zu haben (und hey, wenn der Tag lang ist, können wir alle erzählen, wir kämen aus der Bronx), wird aus rassistischen Vorurteilen noch keine Wahrheit.

    Apropos, ich lehne mich mal weit aus dem Fenster:
    Es handelt sich bei Ihnen um einen der oben angesprochenen "PI-Vögel", nicht wahr ?

  24. Thomas R. meint: (6.12.2008 um 23:59) AntwortenReply to this comment

    @Fincut
    Es mag Ihnen seltsam erscheinen, aber wenn jemand von Ihrer Gesinnung jemand anderen als Gutmenschen betitelt, dann empfinden das nur wenige als Beleidigung.

  25. Striedel meint: (6.12.2008 um 23:59) AntwortenReply to this comment

    @ 25: Du bedauerst bestimmt auch den unrühmlichen Abgang des (Text editiert. U.V.)
    Innensenators "Richter Gnadenlos", der Schwarze auf Grund ihrer Hautfarbe auch gerne mal ein bisschen mehr bestraft hat. Leute wie Du haben den nämlich gewählt. Für dessen Lebensunterhalt zahlt übrigens auch der "Deutsche Michel". Ich geh dann mal kotzen.

  26. 4thmarch meint: (7.12.2008 um 00:04) AntwortenReply to this comment

    @23 Hobbyjurist
    Die Zustimmung zu der These, daß Dealer umzubringen deren Zahl reduziert, ist keine Zustimmung zur Legitimität dieses Vorgehens.

    @24,25
    Selbst wenn man die Brechmittelvergabe als potentiell lebensrettende Behandlung verkauft, geht das nicht ohne Zustimmung des Patienten.

  27. Thomas R. meint: (7.12.2008 um 00:10) AntwortenReply to this comment

    @Fincut
    Ist es nicht bizarr, im selben Post braune Vorwürfe von sich zu weisen und dann gleich von "Schulderziehung" zu sprechen ?

    Jetzt weiß ich es genau, Sie gehören zu diesen seltsamen politisch inkorrekten Leuten.

    Edit: Ihr letzter Beitrag kann nicht ernst gemeint sein.
    Sie können unmöglich so einen Unsinn schreiben und dann bestreiten, ein Rassist zu sein, und zwar, um mich in dieser Sache zu wiederholen, einer der übelsten Sorte.

  28. Striedel meint: (7.12.2008 um 00:20) AntwortenReply to this comment

    @ 31: Muss ich das jetzt echt erklären? Wenn ein Politiker vor seiner politischen Karriere Richter war und in dieser Funktion Urteile verhängt hat, dann wird er ja wohl auch für diese verantwortlich sein. Googel doch mal ein bisschen. Bei Youtube gibt z.B. es ein nettes Video von dem Mann zu sehen, in dem er sich zu seiner "Rechtsprechung" recht eindeutig äußert. Für einen Hamburger bist Du offenbar ziemlich schlecht informiert (ging vor einiger Zeit groß durch die lokale und überregionale Presse).

  29. Hein B. meint: (7.12.2008 um 00:51) AntwortenReply to this comment

    |||/
    (o o)
    ,~~~ooO~~(_)~~~~~~~~~,
    | Please |
    | don't feed the |
    | TROLL! |
    '~~~~~~~~~~~~~~ooO~~~'
    |__|__|
    || ||
    ooO Ooo

  30. fernetpunker (Link) meint: (7.12.2008 um 01:18) AntwortenReply to this comment

    @15 (Fincut) Wie ist es mit Unschuldvermutung, Menschenwürde, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie dem Satz: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."? Gilt das alles nicht für Drogendealer, egal welcher Hautfarbe?

  31. Delphinmetzger meint: (7.12.2008 um 01:39) AntwortenReply to this comment

    @ Striedel:
    Sie kennen sicherlich nur die Urteile von Schill, die durch die Presse gegangen sind. Sein Werdegang zum Sheriff (der zeitweilig ttsl. eine Pistole unterm Sakko trug) dürfte aber differenzierter verlaufen sein. Sicherlich werden Sie es nicht glauben aber ich habe ihn wirklich als humorvollen und nachsichtigen Richter erlebt. Auch seine ersten ungewöhnlich harten Urteile waren m.E. noch von einem sehr lebendigen Mitgefühl mit den Opfern der Straftaten (die z.b. jahrelang auf ein Auto gespart hatten) geprägt. Erst als dann die linke Boulevard-Presse (Hamburger Morgenpost) über ihn als "Richter Gnadenlos" berichtete, war sein Saal stets gefüllt und dieser eitle und geltungssüchtige Mann begann, sich in dieser Rolle zu gefallen. Ich glaube, das war mehr so eine Geschäftsidee als eine politische Überzeugung. Entgegen seiner späteren Sprüche hat er Schwarze meines Wissens nicht anders bestraft als Weiße.
    Womit wir dann beim Thema wären: Der Straßenverkauf bestimmter Drogen wird bei uns in Hamburg schon traditionell durch Asylbewerber aus Afrika abgewickelt. Das hat wohl nichts mit Rassismus zu tun. Eine andere Frage ist, ob man statt Brechmitteln an Grammverkäufer nicht vielleicht mal zwangsweise unseren Senatoren Wahrheitsdrogen spritzen sollte, damit sie erzählen, von welchen Herren am anderen Ende der Drogenhandelskette sie immer so schön geschmiert werden (Fincut: ich denke da an zwei albanische Mitbürger).
    Wer aber die Verbindung von bestimmten Asylbewerbern mit bestimmter Kriminalität für Rassismus hält, ist ein potemkinscher Dorftrottel, d.h. einer, der sich nur trottelig gibt, es aber in Wirklichkeit besser weiß. Und das macht ihn zu einem "Gutmenschen".

  32. Thomas R. meint: (7.12.2008 um 01:59) AntwortenReply to this comment

    Eine Mehrzahl der Dealer ist schwarz ? Geschenkt.
    Die Zahl der Dealer ist aber klein gegenüber der Zahl der Dunkelhäutigen, weswegen der Umkehrschluss nicht gilt (Schwarze seien in der Mehrheit Dealer). Genau diese beiden Aussagen werden häufig und wurden auch in den vorherigen Kommentaren oft vermischt. Und DAS ist Rassismus.

  33. Fragensteller meint: (7.12.2008 um 02:09) AntwortenReply to this comment

    Herr Vetter, haben Sie schon mal erwägt, gewissen Kommentatoren hier "Hausverbot" zu erteilen? Diese Kommentatoren haben immerhin eigene Blogs und darüber hinaus andere Foren, wo sie ihre Meinung kundtun können. Ich habe zumindest immer weniger Lust hier mitzulesen, auch wenn die Artikel meist sehr interessant sind. Ich möchte mich zumindest nicht jeden Tag über die gleichen Personen aufregen, die meines Erachtens sehr offensichtlich an einer Persönlichkeitsstörung leiden oder besser gesagt andere darunter leiden lassen. Diese unablässige und dabei sehr vorsehbare Trollerei vergällt doch nur ihr Blog.

  34. Gutmensch meint: (7.12.2008 um 03:23) AntwortenReply to this comment

    mensch leute sucht euch ein hobby is ja nicht zu aushalten

  35. Fellow Passenger (Link) meint: (7.12.2008 um 04:42) AntwortenReply to this comment

    Wenn man jemanden verdächtigt, er versuche in seinem Magen Verbotenes zu verbergen, müsste es doch genügen, ihn in Gewahrsam zu nehmen und abzuwarten, was, im wahrsten Sinne des Wortes, am Ende herauskommt.

  36. fruit of the poisonous tree meint: (7.12.2008 um 09:02) AntwortenReply to this comment

    Die Entscheidung des LG Bremen ist ja wohl der Blanke Hohn…

  37. Lurker meint: (7.12.2008 um 09:21) AntwortenReply to this comment

    Voran:

    Ich kenne das Urteil nicht.

    Für mich drängt sich in dieser Situation aber die dogmatische Konstruktion des Übernahmeverschuldens auf. Würde man einen Leichtmatrosen, der die Titanic gegen den Eisberg fährt, tatsächlich mit dem Argument laufen lassen, er habe ja schließlich keine Ahnung von Ozeandampfern gehabt? Oder würde man ihm das zwar zugestehen, ihm dann aber vorwerfen, daß er einen Ozeandampfer gesteuert hat, obwohl er erkennbar keine Ahnung davon hatte?

    Natürlich kann es sein, daß das Gericht diese Erwägungen angestellt hat und zum Ergebnis kam, daß der Arzt weder den Brechmitteleinsatz einschätzen konnte noch eine Möglichkeit hatte, zu erkennen, daß er in dieser Hinsicht unterqualifiziert ist – wenn man übliche Maßstäbe an Sorgfaltspflichten von Berufsspezialisten ansetzt, muß hier aber schon ein ganz besonderer Fall vorgelegen haben.

    Ich hoffe einfach, daß der "ganz besondere Fall" hier nicht lediglich darin begründet liegt, daß der Staat gehandelt hat… nachprüfen kann man das nur anhand der Urteilsgründe.

  38. SvenC meint: (7.12.2008 um 11:32) AntwortenReply to this comment

    Also DAS wäre doch mal Service, wenn die Post nimmer mehr Samstags kommen würde. Denn dann hat sie komplett am Markt vorbeigeplant. Komisch, dass kein Anbieter generell nachmittags / abends anbietet. Können ja nicht alle HartzIV Empfänger sein…
    @1 malte
    Mein Prime Konto bei Amazon wäre dann nichtig… klappt eh kaum irgendwie mit der Post.

  39. Axel John (Link) meint: (7.12.2008 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    @ 20 gibt es mittlerweile schon einen beweis, dass der verkauf von drogen dritten schadet?
    Nein. Genausowenig wie Gammelfleisch oder Schusswaffen.

    @ 26 Jemanden mit einer Chemikalie zum Kotzen zu bringen ist schlicht und ergreifend Körperverletzung. Oder wie würde es genannt, wenn ich selbiges bei meinem Nachbarn tun würde
    Kommt darauf an. Ob dem Arzt in dieser Situation eine Schuld anzukreiden war, kann ich als Nicht-Mediziner nicht beurteilen.
    Eine solche mit einer wo auch immer hergeleiteten Rechtsstaatsdoktrin zu begründen, kann dem Einzelfall nicht gerecht werden.
    Tatsache ist, dass Ärzte schon wegen weit schlimmerer Kunstfehler nicht verantwortlich gemacht wurden. Auch ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Sache nur deshalb so hoch gehängt wird, weil es sich um einen farbigen Asylbewerber handelt.
    Hätte jener das Zeugs in seinem Magen zum "anfüttern" an Schulkinder verteilt und eines wäre daran gestorben, wäre die Reaktion lediglich "ach Gottchen wie traurig, so ein Pech aber auch".

  40. Daniel W. meint: (7.12.2008 um 12:10) AntwortenReply to this comment

    Also ich hab gelesen, das die Post auf gar keinen Fall den Samstag sparen will, weil an diesem Tag die meisten Kunden anzutreffen sind. Die Streichung eines Tages bezieht sich also auf einen regulären Werktag.

  41. Udo Vetter (Link) meint: (7.12.2008 um 12:14) AntwortenReply to this comment

    Bitte nicht übersehen, dass der Brechmitteleinsatz bei Beschuldigten mittlerweile eindeutig rechtswidrig ist. Das Urteil bezieht sich auf die Zeit, bevor es die Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gab. (Die Rechtslage war vorher natürlich auch nicht "anders", nur jetzt kann man selbst bei größter Anstrengung gegenteilige Positionen nicht mehr in die Praxis umsetzen.)

    Näheres:

    de.wikipedia.org/wiki/Bre...satz#Rechtliche_Bewertung

  42. Peter meint: (7.12.2008 um 13:13) AntwortenReply to this comment

    Angenommen der Typ hat echt soviel Kokain im Magen. Wie würde mann es dort am schnellsten herausbekommen bzw. erstmal herausbekommen, dass welches dort ist.

    Kann man es auf Ultraschall oder Röntgenbildern sehen?

    Mir wär der Weg hinten raus sicherlich auch lieber, aber zwischen Magen und Anus liegen glaube ich noch 5 Meter Darm. Der andere Weg ist WESENTLICH kürzer.

    Gibts mittel die es schaffen das der Mageninhalt über den Popo sehr schnell ausgeschieden werden? Bin mir da nicht sicher.

  43. Axel John (Link) meint: (7.12.2008 um 13:29) AntwortenReply to this comment

    @ 43: Kann man es auf Ultraschall oder Röntgenbildern sehen?
    Man sieht etwas, kann aber nicht sagen, was genau.

    Gibts mittel die es schaffen das der Mageninhalt über den Popo sehr schnell ausgeschieden werden?
    Es gibt Durchfall erzeugende Mittel, die wären in diesem speziellen Fall aber weitaus gefährlicher als Brechmittel.
    Wenn eines der Päckchen im Darm reißt war es das, auch bei korrekter Anwendung.
    Natürlich ist die Gefahr des einreißens im Darm auch ohne Nachhilfe extrem, dafür aber rechtssicher. Unterlassene Hilfeleistung kommt IMO nicht in Betracht, die ist in dem Fall ja verboten.

  44. Thomas R. meint: (7.12.2008 um 13:54) AntwortenReply to this comment

    Man muss doch zwei Dinge betrachten:

    Einerseits ist die Gefahr, dass sich das Päckchen im Körper öffnet und den Kurier umbringt, viel geringer, als gemeinhin angenommen wird. Die Zahl der Todesfälle ist enorm gering gegenüber der zu vermutenden Zahl der Schmuggelfälle. Es ist also überzogen, zu argumentieren, dass man dem Verdächtigen geradezu zwangsläufig schade, wenn man das Päckchen im Körper lasse. Die Risiken beider Optionen gegeneinander abzuwägen dürfte schwer sein, aber es drängt sich hier der Verdacht auf, dass ein Interesse des Verdächtigen am Herbeiführen des Erbrechens an den Haaren herbeigezogen wird, um das eigene Interesse zu rechtfertigen.

    Und andererseits ist ein Drogenpäckchen im Körper immer nur eine Vermutung. Man zwingt einen Verdächtigen also zu einer gesundheitsgefährdenden und im Ausnahmefall sogar lebensgefährlichen Behandlung, da man ihm unterstellt (!), ein Verbrechen begangen zu haben, dass ihm vielleicht (!) schaden könnte.

    Das ist bizarr.

  45. 4thmarch meint: (7.12.2008 um 15:26) AntwortenReply to this comment

    Wenn der Verdächte etwas entgegen der normalen Verdauungsrichtung aus dem Körper entfernt haben möchte, wird er schon darum bitten.

    Und nur dann kann man über eine Brechmittelgabe nachdenken.

  46. Axel John (Link) meint: (7.12.2008 um 15:39) AntwortenReply to this comment

    @45 Die Zahl der Todesfälle ist enorm gering gegenüber der zu vermutenden Zahl der Schmuggelfälle.
    Mag sein, aber die, die sich jetzt über die Brechmittelverabreichung aufregen, werden sich genauso aufregen wenn einer wegen einem geplatzten Drogenpäckchen stirbt.
    Skandal! Polizei lässt hilflosen Gefangenen sterben.
    Ich wage mal zu behaupten, dass die Zahl der Todesfälle durch Brechmittel noch weit geringer ist.

    Und andererseits ist ein Drogenpäckchen im Körper immer nur eine Vermutung.
    Das ist eine Alkoholfahne bei einem lallenden Autofahrer auch.

  47. jetzt-gehts-lo-hos meint: (7.12.2008 um 15:40) AntwortenReply to this comment

    zum Thema "Netzsperre" ganz frisch auf heise.de:

    ===
    Britische Provider sperren Wikipedia-Artikel
    ==

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/120048

    Es geht dabei um ein Platten-Cover der Band "The Scorpions", auf dem ein nacktes, ungefähr 12jähriges Mädchen abgebildet ist.

    Kunstfreiheit?
    Oder darf ich bereits nicht nach dem Titel des Albums googeln, weil ich es schon ein Versuch ist, mir verbotene KiPo zu verschaffen?

    Ring frei –der Kulturkampf hat begonnen.

    Allein schon das damalige Photo-Shooting mit dem Mädel würde heute wohl alle Beteiligten sofort hinter Gitter bringen (Stichworte: "gemeinschaftlich", "für gewerbliche Zwecke", "gegen Entgelt"), einschließlich Auftraggeber.
    Und die Eltern wären das Kind los (Erziehungspflicht massiv verletzt, oder Mittäterschaft. Mädel: ab ins Heim).

    Toll, dieser neue Gesamtkomplex des Sexualstrafrechts.

  48. 4thmarch meint: (7.12.2008 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    @47 Axel John
    Das stimmt. Wenn der Verdächtige unbedingt etwas rauskotzen will und man läßt ihn nicht, dann ist das ein Skandal.

    "Das ist eine Alkoholfahne bei einem lallenden Autofahrer auch."
    Der Eingriff in die Körperliche Unversehrtheit ist hier aber ein ganz anderer.

  49. Axel John (Link) meint: (7.12.2008 um 17:42) AntwortenReply to this comment

    @ 50: Der Eingriff in die Körperliche Unversehrtheit ist hier aber ein ganz anderer.
    Wer zieht wo die Grenze, steht dafür gerade und va. mit welcher Begründung?
    Hinterher haben es dann alle schon immer gesagt. Erst recht, wenn es schief ging…

  50. Thomas R. meint: (7.12.2008 um 18:06) AntwortenReply to this comment

    @Axel John
    Ihre Argumente, die Kritiker würden sich in jedem Falle aufregen und Grenzen seien nicht zu ziehen, sind lediglich Platzhalter, die in jeder Diskussion eingebracht werden können und bei keinem Thema weiterhelfen.

  51. Europäer meint: (7.12.2008 um 18:21) AntwortenReply to this comment

    Linksfaschist mit Granatwerfer und sechs scharfen Splittergranaten im Rucksack auf Weg zur Demo in Berlin festgenommen:

    img222.imageshack.us/img222/2452/bialkefotoiw9.jpg

    Die "interessanten" Vorbilder und Wiki-Artikel des Festgenommenen: de.wikipedia.org/wiki/Ben...s_Bialke#Artikelmitarbeit

    Täter bereits bekannt: tagesspiegel.de/berlin/Stoerer;art270,2420211

    Und wieder berichtet kein einziges "Mainstreammedium". Man stelle sich vor, es wäre anders gelaufen und ein "Faschist" wäre mit Granatwerfer aufgelaufen – Sondersendungen im Ersten?

  52. Florian meint: (7.12.2008 um 19:19) AntwortenReply to this comment

    @Europäer (53):

    Machen wir uns nichts vor, in Deutschland gibt es sowohl gewaltbereite Linksextreme wie gewaltbereite Rechtsextreme. Einen an der Waffel haben beide Gruppen.

    Nur weil nicht jede Straftat in den Medien breit getreten wird, heißt das allerdings noch lange nicht, dass die Medien in einer Richtung blind sind.

  53. Extremist der neuen Mitte (Link) meint: (7.12.2008 um 19:57) AntwortenReply to this comment

    Ich habe den Ausdruck "Linksfaschist" jetzt schon ein paar Mal gehört, aber es ergibt m.E. reichlich wenig Sinn, diese Formulierung zu benutzen. Faschismus ist ziemlich klar markiert als von Mussolini (und später den Nazis) aufgegriffene Symbolik des S.P.Q.R. (das Reißigbündel, "fasces"). Das hat in Anwendung auf extreme linke Gruppen reichlich wenig Aussagekraft, außer vielleicht "Ich nenn euch Faschisten, weil ich euch genauso böse wie die Nazis finde und weil ihr euch sicher furchtbar darüber aufregen werdet…"

  54. Jens (Link) meint: (7.12.2008 um 20:17) AntwortenReply to this comment

    "Natürlich wäre es gut, wenn mehr Deutsche ein besseres Deutsch sprächen, wenn sie zwischen "scheinbar" und "anscheinend" unterscheiden und begreifen würden, dass der Satz "Das macht Sinn" keinen Sinn ergibt."

    Spätestens ab der Stelle macht es keinen Sinn mehr, den Artikel zu lesen.

  55. Thomas meint: (7.12.2008 um 21:21) AntwortenReply to this comment

    @Jens:

    Bevor du den Intellektuellen und Sprachverteidiger raushängen läßt, solltest du dich informieren.

    iaas.uni-bremen.de/sprach...07/10/01/sinnesfreuden-i/

    Und die übrigen Folgen der Serie.

  56. Der Typ, der sich der Typ nennt (Link) meint: (7.12.2008 um 21:37) AntwortenReply to this comment

    @ Jens (56): Bravo, bravo, bravo. Die Bastian-Sick'sche Hysterie in Bezug auf Verfall der Sprache, und die panische Angst vor jeder linguistischen Entwicklung hängt mir genau so aus dem Halse wie dir! Wieso soll die Formulierung "das ergibt Sinn" der Formulierung "das macht Sinn" logisch überlegen sein? Sick regt sich darüber auf, dass Sinn von vorne herein da ist, nie geschaffen werden kann und da genau da krankt seine Argumentation. Bei jedem Leseakt wird aufs neue Sinn geschaffen, immer werden die vorliegenden Informationen aufs neue vernetzt und interpretiert, der Text schafft, 'macht' aufs neue 'Sinn'. Das schließt natürlich nicht aus, dass all das schließlich einen Sinn 'ergibt', aber Logik ist genau so ungeeignet, sich gegen die 'häßliche' Formulierung 'Sinn machen' zu verteidigen, wie das Argument der Amerikanisierung, die deutsche Wendungen unterwandert. Ob die Angst vor Amerikanisierung jetzt wohl immer noch so stark um sich greifen wird, wo jeder den zukünftigen Präsidenten dufte findet?

  57. Sick Basty meint: (8.12.2008 um 00:40) AntwortenReply to this comment

    Sinn ergib dich! Du bist umstellt.

  58. AlterEgo meint: (8.12.2008 um 12:48) AntwortenReply to this comment

    Interessante Hintergrund-Reportage u.a. über den Kofferbomber-Fall, der auch einige (unglaubliche) Ermittlungsfehler aufzeigt und vor allem auch die Möglichkeiten & Wünsche des BKA beschreibt. Vielleicht dient es auch ggf. zum Realitätscheck für viele BKA-Verschwörungsfans ;-)

    Zwar nicht alles neu, aber eine schöne und kurze Darstellung:

    Möglichkeiten und Grenzen der Terrorabwehr in Deutschland
    Sendezeit: 07.12.2008 18:40
    Autor: Clement, Rolf
    Programm: Deutschlandfunk
    Sendung: Hintergrund
    Länge: 18:12 Minuten

    ondemand-mp3.dradio.de/fi...0081207_1840_04e670f5.mp3

  59. Lionel Hutz meint: (8.12.2008 um 16:46) AntwortenReply to this comment

    Jegliche Reduzierung des Postservice kann mich nicht mehr schrecken. Ausgerechnet am Tag der Zustellung des Ergebnisses meines 2. Staatsexamens kam der Postbote erst um 16:30 und ich hatte den ganzen Tag schon telefonische Liveberichterstattung der Kollegen, deren Postboten schneller waren. Wenn man das erlebt hat, ist einem völlig wurscht, ob Samstags Post kommt oder nicht!

  60. Putze meint: (8.12.2008 um 18:05) AntwortenReply to this comment

    @14 (Hobbyjurist) die originäre Aufgabe eines Arztes ist es, anderen Menschen zu helfen und nicht, Zwangsmaßnahmen zur Beweismittelbeschaffung anzuwenden.

    Wer soll denn dann die entsprechenden Eingriffe vornehmen? Niemand? Ein besoffener Autofahrer, der sich weigert zu pusten, geht dann straffrei aus, weil es niemanden gibt, der die Blutabnahme macht? Oder wie?

  61. AlterEgo meint: (8.12.2008 um 18:20) AntwortenReply to this comment

    "Präsident Zwanziger erwägt Rücktritt

    Theo Zwanziger setzt sein Amt als Präsident des Deutschen Fußballbunds (DFB) aufs Spiel. Der erste Mann im Verband macht sein Schicksal abhängig vom Ende seines Rechtsstreits mit einem Journalisten."

    faz.net/s/RubBC20E7BC6C20...Tpl~Ecommon~Scontent.html

    "Die einstweiligen Verfügungen waren schlecht vorbereitet. Da wurde nur der bloße Begriff geklärt.“ Diesmal würden die Bezüge und die Zusammenhänge hergestellt. Dafür werde er selbst sorgen: „Ich werde wesentliche Inhalte der Anklageschrift mitgestalten“, kündigte Zwanziger an."

  62. Reisleiter meint: (8.12.2008 um 18:40) AntwortenReply to this comment

    62: Ihre Argumentation ist wirr. Wenn der Autofahrer offensichtlich fahruntüchtig ist, braucht man ihm keinen Alkohol nachweisen. Wenn der besoffene Autofahrer in einen Unfall verwickelt ist, kann ihm der Nachweis von Alkohol im Blut nur helfen (Stichwort: "verminderte Schuldfähigkeit" oder so). Ein Arzt darf nur dann einen Menschen verletzen – und ein Nadelstich ist nichts anderes – wenn es sich um Notfallhilfe handelt oder der Patient zustimmt. Alles andere ist Körperverletzung. Das gilt sogar dann, wenn der Arzt alles richtig macht, der Patient glücklich ist und der Arzt am Ende gar kein Arzt war. Die Idee Menschenrechte zu verletzen um Recht oder gar Gerichtigkeit herbeizuführen ist absurd.

  63. Putze meint: (8.12.2008 um 22:33) AntwortenReply to this comment

    @64 (Reisleiter): Ich frage mich gerade, ob man auf solchen Quatsch überhaupt antworten soll.

    Wenn jemand des Fahrens unter Alkohol beschuldigt wird: Auf welcher Grundlage soll denn das erfolgen, wenn kein Alkoholwert nachgewiesen ist?

    Wenn ein Unfall verursacht wurde: Falls man von verminderte Schuldfähigkeit ausgehen muss, wird der Fahrer wegen Vollrausch verknackt. Selbst wenn das ein Vorteil wäre (was nicht der Fall ist), sagt das nichts über die Notwendigkeit einer Blutprobe aus bzw. über die Bereitschaft des Beschuldigten, eine solche vornehmen zu lassen.

    Ein Arzt darf nur dann einen Menschen verletzen [...] wenn es sich um Notfallhilfe handelt oder der Patient zustimmt

    Aus welchem Gesetz sollte sich das ergeben? Aus gar keinem, denn es würde besagte Maßnahmen unmöglich machen. Trunkenheit am Steuer könnte de facto gar nicht mehr verfolgt werden.

  64. 4thmarch meint: (8.12.2008 um 22:37) AntwortenReply to this comment

    @64, Reisleiter
    Die meisten Behandlungen der Ärzte sind Körperverletzungen. Und keine Straftaten, da mit Zustimmung des Patienten.

    Und anderherum:
    Wenn ein Autofahrer besoffen ist, muß man das auch nachweisen um damit die Fahruntüchtigkeit nachzuweisen. Ein unbegründeter Verdacht läßt sich hier durch auspusten ausräumen.

    @51, Axel John
    Was soll der Eingriff? (und bitte nicht mischen, lallenden Autofahrern mit Fahne rettet man durch keine Körperverletzung das Leben)
    a) mögliche Beweise sichern?
    Das macht auch die Verdauung, also unverhältnismäßig.
    b) den Patienten retten?
    Wenn er dagegen ist und behauptet da wär nichts, dann muß man auch davon ausgehen. Selbst wenn er es zugibt, aber dagegen ist rechtfertigt es keine Körperverletzung=Behandlung gegen den Willen des Patienten.
    c) Folter als Abschreckung? (nur der Vollständigkeit halber. Das wurde ja oben in den gelöschten Beiträgen angedeutet).

  65. Reisleiter meint: (9.12.2008 um 00:28) AntwortenReply to this comment

    Putze: Lesen Sie gefälligst mal das Grundgesetz und die Menschenrechtskonvention, bevor Sie meinen Beitrag als "Quatsch" beschimpfen! Wo bin ich hier eigentlich gelandet? Das ist wirklich kaum auszuhalten, was hier an menschenverachtenden, verfassungsfeindlichen Kommentaren abgesondert wird.

  66. Putze meint: (9.12.2008 um 22:45) AntwortenReply to this comment

    Wo bin ich hier eigentlich gelandet?

    Das frage ich mich auch gerade. Wenn jemand Quatsch schreibt, kann man das auch so benennen. Wenn Sie meinen, die behördlich verordneten Blutentnahmen verstoßen gegen das GG, gehen Sie doch vor's Verfassungsgericht. (Das hat übrigens schon eine Entscheidung dazu getroffen.)

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Durchgestrichen: <s> - Zitat: <blockquote>

Kommentar-Editierfunktion ist aus Sicherheits/Datenschutzgründen bis auf weiteres deaktiviert. Eine Wiederinbetriebnahme dieser Funktion ist nicht geplant.

Powered by WordPress, vollmar.net Server und Florian Holzhauer