16.12.2008

Rätsel auf der gelben Tonne

Am Frankfurter Flughafen, vor der Personenkontrolle, werden von den Fluggästen juristische Grundkenntnisse erwartet. Wer zu viele Flüssigkeiten oder unerlaubte Gegenstände bei sich trägt, darf diese in einer gelben Tonne entsorgen. Diese ist so beschriftet:

Eigentumsaufgabe nach § 959 BGB.

081217b

Wenn das als “Allgemeine Geschäftsbedingung” gemeint ist, Glückwunsch an den Verfasser. Besser kann man wohl nicht an seiner Zielgruppe vorbeischreiben.

43 Kommentare zu “Rätsel auf der gelben Tonne”

  1. Sebastian meint: (16.12.2008 um 13:46) AntwortenReply to this comment

    Heißt das dann auch, dass ich mir die in der Tonne befindlichen Sachen nach § 958 BGB aneignen darf?

  2. anonym meint: (16.12.2008 um 13:50) AntwortenReply to this comment

    Wenn man jetzt (als juristischer Laie) etwas penibel sein möchte: Der Paragraph dürfte doch hier eigentlich keinerlei Anwendung finden, denn der Eigentümer MÖCHTE sein Eigentum gar nicht aufgeben. Er wird von fremden Mächten mit der Drohung eines Übels dazu gezwungen. Ist das nicht vielmehr Nötigung oder Erpressung? (Meinetwegen auf der Grundlage bestehender Gesetze oder Verordnungen.)

  3. Hoernchen meint: (16.12.2008 um 13:58) AntwortenReply to this comment

    Aber es steht doch jedem frei zugunsten seiner 200ml Cola auf die paar tausend Euro die der Urlaub kostet zu verzichten ! Von Erpressung kann da doch wohl kaum die Rede sein ;)

  4. jj meint: (16.12.2008 um 14:13) AntwortenReply to this comment

    @1/ sebastian:
    nein, d.h., dass du dir die tonne aneignen darfst… ;-)

  5. Brandau meint: (16.12.2008 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    "Eigentumsaufgabe" ist ja durchaus etwas, worunter sich auch ein Laie etwas vorstellen kann oder denke ich da zu sehr als Jurist? Insbesondere in Verbindung mit einer Mülltonne sollte eigentlich klar sein, dass die Sachen nicht für einen aufbewahrt werden.
    Die andere Möglichkeit ist immerhin die Sache für 2 Wochen in einem Schließfach einzuschließen und dann nach dem Urlaub wieder mitzunehmen. Ist wahrscheinlich nur etwas teuer.

  6. nuecht meint: (16.12.2008 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    Oh Gott, vermischen sich also etwa in einer ordinären Plastikmülltonne literweise hochgefährliche Flüssigkeiten?
    Können "Terrrrrrrrroristen"(c) problemlos Chaos am Frankfurter Flughafen erzeugen, indem sie einer nach dem anderen ihre "Killerflüssigkeitssprengstoffe"(c) dort hinzugeben?

  7. Die Mann oder Der Frau meint: (16.12.2008 um 14:28) AntwortenReply to this comment

    So einfach ist daß ja wohl nicht:

    Die Sachen sind dann zwar herrenlos aber in der heutigen Zeit müßten diese Gegenstände ja auch damenlos werden um alleinreisende Frauen nach dem Gleichstellungsgesetz nicht zu arg zu diskriminieren. Oder liege ich da so falsch dass ich mich am besten gleich in die gelbe Tonne begebe?

  8. Lionel Hutz meint: (16.12.2008 um 14:29) AntwortenReply to this comment

    In der Tat: Bei bloßer Gewahrsamslockerung ("Do not leave any unattended luggage …") kommt schon das Sicherheitskommando und dann stellen die da sogar eine Derelinquierungstonne auf …

  9. Patrick meint: (16.12.2008 um 14:29) AntwortenReply to this comment

    @ Brandau

    "Die andere Möglichkeit ist immerhin die Sache für 2 Wochen in einem Schließfach einzuschließen und dann nach dem Urlaub wieder mitzunehmen. Ist wahrscheinlich nur etwas teuer."

    Das einzige Problem hierbei: Der Frankfurter Flughafen hat gar keine Schließfächer, in denen man was einschließen könnte. Zumindest nicht außerhalb des Bereichs, der nur für Fluggäste zugänglich ist.

  10. Name meint: (16.12.2008 um 14:30) AntwortenReply to this comment

    @7mann/frau
    genau.

  11. Th. Koch meint: (16.12.2008 um 14:59) AntwortenReply to this comment

    Ich schlage folgende Präzisierung vor:

    "Tonne zum derelinquieren von Fahrnis"

    Damit wird die Angabe lästiger Paragraphen vermieden…

  12. Hannes meint: (16.12.2008 um 15:23) AntwortenReply to this comment

    He, und nach jeder Schicht macht die Security ein großes Tonnen-Wichteln. Jeder darf sich was aus der Tonne rausziehen und auf eBay verschachern.

  13. Kand.in.Sky meint: (16.12.2008 um 15:56) AntwortenReply to this comment

    @12/Hannes

    Das passiert sowieso, oder meint man der Flughafen kann einen ordentlichen Nachweis über die Entsorgung bringen?!?

    #k.

  14. Max meint: (16.12.2008 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    Die Dereliktion ändert aber nichts an der polizeirechtlichen Verantwortlichkeit (§ 14 Abs. 4 ASOG Berlin, in anderen Ländern ähnliche Regelungen).

    Und wo ist das anders?
    In ganz Deutschland nur da, wo sie angeblich alles anders können, außer Hochdeutsch. Warum muss dieses rückständige Land, in dem ich schicksalshaft gelandet bin, sich immer sein eigenes Süppchen kochen? -.-

  15. fab meint: (16.12.2008 um 17:29) AntwortenReply to this comment

    bestünde denn für mich als fluggast auch die möglichkeit mein "überschüssiges" (hand)gepäck in einer normalen mülltonne welche nicht steril ist zu entsorgen, um eben der resteverwertung respektive feierabendparty durch das überprüfungspersonal, vorzubeugen?
    einem bekannten von mir wurde eine im duty free shop gekaufte flasche whiskey abgenommen, welche ich, und er im ürbrigen auch, definitv nicht den angestellten gönnen wollten.

  16. BPfH meint: (16.12.2008 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    Ich glaub ich muss mal zum Flughafen, mir so eine gelbe Tonne abholen. Der Eigentümer hat ja erklärt, das er nach §959 BGB sein Eigentum an der Tonne aufgibt, oder?

    Sollte ich beim Abtransport aufgehalten werden (womit ich rechne), werde ich die Staatsbeamten auffordern, die Tonne solange zu beschlagnahmen, bis die Eigentumsfrage richterlich geklärt ist ;)

    Das ganze noch mit ein paar Helfern durch versteckte Kameras filmen lassen … und ich hab meine 5 Minuten Ruhm auf youtube & Konsorten.

    Bastard Pizzadriver form Hell,
    Michael

    PS fab: hätte auch anders laufen können, da wurde doch mal eine Mutter gezwungen ca. die halbe Babyflasche, welche ihre eigene Milch enthielt, auszutrinken. Also ne halbe Flasche Whisky auf ex – man-oh-man

  17. Kampftrinker meint: (16.12.2008 um 19:44) AntwortenReply to this comment

    @15

    Wenn mir einer den Whiskey abnehmen möchte von den Sicherheitsfuzzis dann würde ich die Flasche noch schnell ungeschickt zu Boden fallen lassen….

  18. Judas meint: (16.12.2008 um 19:59) AntwortenReply to this comment

    @17:
    Wer Alkohol verschüttet, kommt aber definitiv nicht in den Himmel. Also nix Huri Huri! Das solltest gerade DU als Kampftrinker aber wissen.

  19. fab meint: (16.12.2008 um 20:18) AntwortenReply to this comment

    er fragte dann wirlich nach einem ort wo er die flasche zerschlagen könne, da er den beamten diesen spaß nicht gönnen wollte.

  20. foxi meint: (16.12.2008 um 21:08) AntwortenReply to this comment

    Da die Alternative darin besteht, nicht befördert zu werden, werden alle Reisenden SEHR GERN und SEHR FREIWILLIG auf ihre Flüssigkeiten verzichten.

  21. MP meint: (16.12.2008 um 21:11) AntwortenReply to this comment

    Nicht das da jemand sein Gepäck aufgeben will :)

    Nach §958 I BGB freut sich dann eventuell das Sicherheitspersonal.

  22. Detlev T. meint: (16.12.2008 um 21:13) AntwortenReply to this comment

    Die ganze Sache ist Schwachsinn hoch fünf. Das es den zu Grunde liegenden Plot überhaupt gegeben hat, konnten die Behörden vor Gericht nicht belegen. Trotzdem bleiben die Maßnahmen in Kraft. Wozu? Könnte in einer Flasche wirklich Sprengstoff sein, dürfte man sie gar nicht auf diese Art behandeln. Geht man hingegen davon aus, dass kein Sprengstoff drin ist, bräuchte man sie dem Passagier auch nicht abnehmen.

    Das ganze nützt nur den Duty-Free-Shops, weil die Geschäftsreisenden das gleiche Parfum für die Gattin, was ihnen gerade abgenommen worden ist, dort ein zweites Mal kaufen müssen. Wahrscheinlich landen die eingesammelten Flaschen dort im Shop. So etwas nennt man wohl Warenkreislauf. ;)

  23. Reisender meint: (16.12.2008 um 21:21) AntwortenReply to this comment

    Ist Eigentumsaufgabe die neue Bezeichnung für die Gepäckaufgabe? Oder wie lautet der Paragraph für die Gepäckaufgabe? Nunja, ist ja bei dem Wirrwarr kein Wunder, wenn das Gepäck oft nicht korrekt ankommt.

  24. Anna meint: (16.12.2008 um 21:53) AntwortenReply to this comment

    Ist der FRA Flughafen nicht den derzeitigen Trennungs-Verordnungen unterlegen? Geht man hier nicht mit der Zeit in puncto Umweltschutz? In meiner Gegend muß ich jeden Furz trennen: Bio, Glas, Papier. Müll und auch sonstige high-explosion-things. Da is wohl mal wieder ein neuer Paragraph fällig, geliebtes Bürokratenland :-)

  25. Delphinmetzger meint: (16.12.2008 um 23:00) AntwortenReply to this comment

    Habe in einem der Heimann-Läden ("Travel-Value") in MUC eine Literflasche Gin gekauft und auf die Frage der Kassiererin, ob ich eine Tüte haben möchte, mit fester Stimme geantwortet, "nein danke, die trinke ich gleich aus", worauf sie mich entsetzt an- und sich nach einem der zahlreichen Wachleute umsah, den sie dann auch tatsächlich, wie ich beim Rausgehen in der spiegelnden Fensterscheibe sehen konnte, heftig mit dem Kopf deutend auf mich aufmerksam machte. Am Check-In wurde ich dann von dem Cousin von Mohammed Atta kontrolliert, den ich nur schwer verstehen konnte und daher meinen Fuß nach hinten anstatt nach vorn ausgestreckt habe, worauf er mich – ganz Weltmann – fragte: "Sie fliegen wohl nicht so oft?"
    Und ich dachte: doch, aber ungern

  26. Jürgen meint: (17.12.2008 um 00:30) AntwortenReply to this comment

    Bei meinem letzten Abflug habe ich doch glatt 2 Dosen eines coffeinhaltigem Erfrischungsgetränk in meinem Handgepäck vergessen.

    Auch ich wurde aufgefordert diese in der Tonne zu entsorgen.

    Man hätte das Gesicht filmen sollen als ich die beiden Dosen in sekundenbruchteilen geöffnet hatte und die Flüssigkeit in die schon fast gefüllte Tonne schüttete.

    Mein lapidarer Kommentar: "Die Mitnahme von Flüssigkeiten über 100mL je Gefäß ist reglementiert, aber nicht die Gefäße. Und da ist Pfand drauf und ich verschenke nichts."

    Von den umherstehenden bekam ich spontan Beifall und einer meinte noch laut zu seinem Begleiter, "Wo kann man hier Getränke kaufen?"

    Dabei hatte ich es wirklich nur vergessen.

  27. jo meint: (17.12.2008 um 00:32) AntwortenReply to this comment

    völlig offtopic, aber interessant: Dokumentation aus der Abschiebehaft. Ich hatte nicht gewusst, dass man seine Abschiebehaft auch noch bezahlen muss – mit immerhin 85 EUR pro Tag!

    http://de.youtube.com/watch?v=Zu23yQVkiMA

  28. Bierlos Glücklicht meint: (17.12.2008 um 01:39) AntwortenReply to this comment

    Parfum und Hochprozentiges ist immerhin brennbar. Die Leute zu zwingen, dass literweise in einer Tonne zu entsorgen ist ziemlich kontraproduktiv.

  29. Snickerman meint: (17.12.2008 um 02:30) AntwortenReply to this comment

    Kann man da auch die von der Leyen abgeben?

    Aber im Ernst, diese Flüssigkeitsabgabeverordnung ist doch wohl
    mit das blödeste, was in den letzten 100 Jahren gesetzmäßig
    erfunden wurde (und da ist die letztens aufgehobene Gurkenkrümmungs-Bestimmung schon mit drin)

    zu 26:
    Bravo!

  30. Matthias meint: (17.12.2008 um 06:59) AntwortenReply to this comment

    @26:

    Nette Geschichte, aber eher Kategorie Märchen. Doch, es geht auch um die Größe der Gefäße.

  31. blub meint: (17.12.2008 um 07:32) AntwortenReply to this comment

    Die Tonnen sollen ja immerhin zum Transport verschlossen und versiegelt sein, damit sich das Flughafenpersonal nicht bedienen kann. Naja freuen sich halt die Mitarbeiter der Müllverbrennungsanlage…

  32. Jennifer Miller meint: (17.12.2008 um 08:16) AntwortenReply to this comment

    @25: Ja die in München geben sich überhaupt keine Mühe, ihren Dialekt wenigstens ein bisschen abzulegen. Extrem schwer zu verstehen.

    Meine Erfahrung in MUC: Wer den Mund aufmacht, wird extra kontrolliert. Dafür muss man den Gürtel nicht ablegen. Damen müssen aber Schuhe mit Absatz ausziehen, die werden dann extra durchleuchtet.

    Meine Erfahrung in Nürnberg: Gürtel ausziehen. Wer den Mund aufmacht und einen Kommentar loslässt "dann müssen Sie aber meine Hose halten" bekommt einen schriftlichen Verwarnzettel auf dem sinngemäß steht: Noch so ein Spruch und Sie haben Hausverbot hier.

    Meine Erfahrung in Frankfurt: Alle technischen Geräte vorführen. Notebook starten, es wird wahrscheinlich geschaut ob ein Osama-Betriebssystem geladen wird? Digicam vorführen ("aber machen Sie ja keine Bilder vom Sicherheitsbereicht hier, sonst Tod+Teufel"). Handyladegerät wurde nochmal extra geröngt.

  33. Jochen meint: (17.12.2008 um 10:01) AntwortenReply to this comment

    Wenn die Sachen Herrenlos sind in der Tonne, könnte man sich dann einfach daran bedienen oder motzt das Personal dann?

    Übrigens, Hosen darf man auch nicht mitnehmen:
    http://failblog.org/2008/10/08/travel-fail/

  34. Ethelbert meint: (17.12.2008 um 10:06) AntwortenReply to this comment

    In MUC hatte ich das freundliche Vergnügen bei der Rückkehr aus Toronto so geleitet zu werden, dass man den Transitbereich verlässt und nochmal die Sicherheitskontrolle über sich ergehen lassen muss, wie das dann vernünftig mit Einkäufen aus dem Dutyfree shop zu bewerkstelligen ist? k.A.

    War auch so mit Kleinkind nicht sehr lustig noch mal die Security zu passieren.

  35. Jochen meint: (17.12.2008 um 10:10) AntwortenReply to this comment

    @15:
    Wäre es nicht legitim den Whiskey seperat vom Behältnis in die Tonne zu geben? Schließlich — so würde ich jedenfalls argumentieren — würde die kostenlose Überlassung (an das Personal) eine Wertminderung bedeuten und damit wirtschaftsschädigend sein.
    Oder?

  36. fab meint: (17.12.2008 um 10:52) AntwortenReply to this comment

    @26: sehr gut! :)
    @35: sicherlich wäre es möglich gewesen, ich weiß auch nicht wie ich an seiner stelle reagiert hätte. wahrscheinlich einen tiefen schluck nehmen, meinen begleitern, und/oder den umstehenden auch etwas anbieten, flasche verschließen und trotzdem nach einem ort fragen an dem ich die flasche zerdeppern kann, den spaß würde ich mir nich nehmen lassen!.

    @32: sehr bequem finde ich diesbezüglich immernoch die flughäfen tegel und schönefeld. in tegel wollte ich einmal ein photostativ mit ins handgepäck nehmen. air berlin erlaubte mir das auf eine mailanfrage hin. die damen und herren beim einlass verwehrten es. darauf hin ging ich problemlos zurück, drängelte mich bei allen schlagen wie empfohlen vor, gab innerhalb von einer halben minute mein rucksack als handgepäckt auf, ging zurück und ohne probleme durch die kontrolle.
    dinge wie gürtel oder hosenknöpfe bereiteten keine probleme. (beim rückflug aus london dagegen schon)
    in SXF hatte ich das entspannteste einchecken das ich bisher erlebte. solch eine gelassenheit, hach ich weiß warum ich gerne air berlin fliege, und keinerlei probleme bei den kontrollen.

  37. Lionel Hutz meint: (17.12.2008 um 16:37) AntwortenReply to this comment

    @34: Im Duty Free sollte man den gekauften Kram in einer versiegelten Tüte bekommen, die kann man dann auch bei Umsteigen o.ä. wieder durch neue Sicherheitskontrollen mitnehmen, solange die Versiegelung intakt ist. Man wollte ja nicht eine ganze Branche zerstören.

    Genereller Tipp: Für heitere Stunden am Flughafen mit Aufgabegepäck immer Automatik-Rettungswesten mitnehmen. Wenn man sie kommentarlos aufgibt, ist es aber langweilig, dann interessiert sich keine Sau. Unbedingt vorher anmelden und sich auf stundenlange Diskussionen über die Legalität von deren Mitnahme und die inneren Widerspräche von IATA-und sonstiger Regulierung, Airline-Bestimmungen und Meinung des Personals freuen. Immerhin habe ich mal ein Bier auf Kosten der Air France an der Flughafenbar bekommen, nachdem der Kapitän des Fliegers den Abfertigungsleuten erklärt hat, dass CO2 Patronen dieser Größenklasse a) nicht gefährlich sind und b) zu Hunderten zum Equipment eines Flugzeugs gehören.

  38. gans meint: (17.12.2008 um 17:52) AntwortenReply to this comment

    @1
    You are new to this Germany thing?

    @2 (Auch juristischer Laie)
    das BGB regelt hier nur, wie die Willenserklärung aussehen muß. Rückabwicklung wegen Pöse steht woanders.
    Wobei die Angelegenheit sowieso unkoscher ist, denn bei "diese Proben hat mir die Uni Haifa geliehen" ist der Fahrnierer ja keinesfalls Eigentümer. Bzzt, Willenserklärung schon von vornherein bemakelt!

    Und nochwas: das ist ja wohl der beste Beweis, dass nur mit harmlosen Kram gerechnet wird, ja? Ich meine, wenn ein Fährnant sein Eigentum – z.B. 10 l Altöl und ein paar alten Anthraxkulturen – "herrenlos macht", ist das normalerweise mindestens eine Umweltstraftat, um nicht zu sagen ein `grep Gemeingefährlich StGB`, ja?

  39. ARGV meint: (17.12.2008 um 18:15) AntwortenReply to this comment

    hatte auch nie probleme in txl, sxf und lej. da ist das alles noch sehr geruhsam.

  40. mahatma meint: (17.12.2008 um 20:32) AntwortenReply to this comment

    Mooooment….
    Grundsätzlich sind herrenlose Sachen doch nicht im Besitz irgendeiner Person, nach (fast) völlig herrschender Meinung hat aber der Betreiber öffentlich zugänglicher Einrichtungen (vertreten durch seinen Geschäftsführer o.ä.) nen generellen Herrschaftswillen an den Sachen in seinem Herrschaftsbereich, wäre also quasi Besitzer. Damit würde3 die eingeworfene Sache doch nicht herrenlos, oder?
    So, während ich diese Zeilen schrieb fällt mir ein, dass das Ganze aber noch insoweit Sinn machen kann, dass die Besitzergreifung durch den Flughafen (im untechnischen Sinne) eine juristische Sekunde nach dem Einwurf stattfindet, die sache also zuerst herren- und besitzerlos wird und anschließend sofort in den Besitz des Betreibers übergeht. Gibt da so Sinn? In meinen Augen jetzt doch wieder…
    Zu viel Jura für Heute – Feierabend!

  41. Heppner meint: (17.12.2008 um 21:11) AntwortenReply to this comment

    Was sind Sie denn für ein erbärmlicher Jurist, bis 21h ist doch wohl Ehrensache ;)

  42. Sandro Lorenz meint: (20.12.2008 um 19:35) AntwortenReply to this comment

    Wow, die Bürokratie hat selbst den Müll verschlungen, was kommt wohl als nächstes?
    Vielleicht muß ich demnächst ein Formular ausfüllen, wieviel cm Toilettenpapier ich verbrauche um nicht gegen geltende Umweltrichlinien zu verstoßen?

  43. Smoo meint: (27.12.2009 um 03:46) AntwortenReply to this comment

    Was passiert eigentlich, wenn man zuerst den Hochprozentigen (sagen wir mal einen halben Liter) in die Tonne kippt und dann die Schachtel Streichhölzer (darf ja glaub ich auch nicht mit? Oder die zweite oder so?) hinterher, wobei man ganz (un)geschickt mit einem Zündholzkopf über die Reibefläche kommt?

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