27.12.2008

“Netbook” als Marke geschützt

Udo Vetter hat sein Netbook mit in den Urlaub genommen. Aber mit was kommt er zurück?

Über diese Frage sollte er jetzt mal tüchtig am Strand grübeln. Denn geht es nach dem Willen der Firma Psion PLC, dann dürfen nur Computer der Firma Psion PLC Netbook genannt werden, schließlich hat Psion PLC als einstiger Pionier bei Mini-Notebooks die Markenrechte an dem Begriff Netbook.

Zwar produziert Psion schon längst keine Netbooks mehr, aber die Markenrechte sollen verteidigt werden. Deshalb hat eine Londoner Anwaltskanzlei laut mehreren Medienberichten, etwa bei Heise. de, Abmahnungen an Internetseiten-Betreiber verschickt, die den Begriff Netbook verwenden.
.
Den Berichten zufolge ist die Abmahnung nicht kostenpflichtig, außerdem haben die Internetseiten-Betreiber eine Frist bis Ende März 2009 bekommen, ihre Seiten zu ändern.

Unklar ist mir, welchen Vorteil sich Psion davon verspricht. Vielleicht steckt dahinter einfach nur der Frust, vor Jahren die richtige Idee gehabt zu haben, die nun für andere Hersteller zu einem Riesengeschäft geworden ist. Für mich die noch spannendere Frage: Wie wird Netbook-Fan Udo Vetter reagieren? Dass er in weiteren Postings zu seinem treuen Begleiter jetzt nur noch von einem “Ultramobilen Internetzugangsgerät” spricht, halte ich für eher unwahrscheinlich.

Denkbar erscheint mir, dass er einfach weiter bei Netbook bleibt, weil es zur journalistischen Freiheit gehört, Dingen einen Namen zu geben.

Nachtrag 29.12.
Die Anwaltskanzlei hat inzwischen eine Klarstellung veröffentlicht. Demnach seien Abmahnungsadressaten jene Webseiten gewesen, die den Begriff Netbook geschäftlich nutzen. Zwar wäre es Psion lieb, wenn Journalisten und Blogger einen anderen Gattungsbegriff benutzen würden; Klagen gegen Journalisten und Blogger seien aber nicht beabsichtigt.

Wörtlich:

Journalists and bloggers obviously have to use some term to refer to the new class of ultra-low cost portables – we’d rather they didn’t use ‘netbook’ now that they’re aware of Psion’s registered trade marks, and we hope that they too will transition to whatever term becomes the legitimate generic. But are we about to start a wave of lawsuits against journalists and bloggers? The answer is an emphatic ‘no’.

Dank an den Leser für den Link!

(Autor: AK)

31 Kommentare zu ““Netbook” als Marke geschützt”

  1. Fellow Passenger meint: (27.12.2008 um 22:25) AntwortenReply to this comment

    Die letzten Zuckungen eines <a href="http://aktien.onvista.de/snapshot.html?ID_OSI=12545594&PERIOD=7#chart&quot; rel="nofollow">einst durch ein gutes Produkt erfolgreichen Unternehmens</a> haben immer etwas unwürdiges an sich.

  2. VB-208 meint: (27.12.2008 um 22:26) AntwortenReply to this comment

    kleines Notebook = Netbook oder (meine Idee) Portibook?
    Es hat sich zum Gattungsbegriff entwickelt.
    Tempo = Taschentücher,
    Tesa = Klebefilm,
    Uhu = Kleber,
    Pattex = stärkerer Kleber,
    Pritt = Klebestift,
    Tipp-Ex = Korrekturflüssigkeit,
    Piccolo = 0,2 l Sekt,
    googeln = im Internet mittels Suchmaschine etwas suchen.
    Die Liste ließe sich ad libitum fortführen.

  3. 4thmarch meint: (27.12.2008 um 22:49) AntwortenReply to this comment

    Darf er es nicht nenen wie er will? von mir aus auch Webspace oder Coca-Cola.

  4. Wolfgang Pries meint: (27.12.2008 um 22:51) AntwortenReply to this comment

    Jeder kleinere tragbare Cassettenplayer war damals ein Walkman. Sony hat auch gemuckt. Gebracht hat es denen nix. Wenn irgendwer heute noch das Wort Walkman benutzt, meint meistens nicht den von Sony.

  5. Macros meint: (27.12.2008 um 23:17) AntwortenReply to this comment

    Naja, die liegen noch lange nicht im sterben…
    Nur mit den Netbooks machen sie kaum noch etwas, wobei man die soviel ich weiss, immer noch beziehen kann, wenn man entsprechende Vertraege hat.

    Gruss

  6. rae meint: (27.12.2008 um 23:34) AntwortenReply to this comment

    @4, Wofgang Pries:
    Cassettenplayer… wer kennt denn heute ueberhaupt noch Cassetten? mein Sohn schaut mich schon merkwuerdig an, wenn ich die alten LPs in die Hand nehme und mag nicht glauben, dass da tatsaechlich Musik drauf sein soll…

  7. Matze meint: (28.12.2008 um 00:16) AntwortenReply to this comment

    Psion hatte erstklassige Geräte im Angebot und verkaufen immer noch netBook-Zubehör. Wenn sie bald ein neues netBook herausbringen ist es selbstverständlich, dass sie sich den Markennamen schützen lassen. Es darf ja auch keiner alle Smartphones als iPhones bezeichnen…

    "Das neue iPhone von Nokia" <– mit dem Werbespruch werden dann auch Händler abgemahnt, also macht es keiner.

    Psion war schon gut und man sollte eigentlich ein wenig mehr Respekt vor ihnen haben. Es gibt da andere und schlimmere Beispiele wie z.B. Palm.

  8. Delphinmetzger meint: (28.12.2008 um 01:18) AntwortenReply to this comment

    "Udo Vetter hat sein Netbook mit in den Urlaub genommen. Aber mit was kommt er zurück?"

    Nur mit was-ser, da die Dative knapp geworden sind? WOMIT dann ja das Thema verfehlt wäre.

    Schöne Grüße aus dem Glashaus, wo mit was rumwirft: ja, der DM

  9. Ben meint: (28.12.2008 um 01:25) AntwortenReply to this comment

    Muss man nicht (zumindest so tun als ob) seine Markenrechte z.B. durch Abmahnungen verdeidigen, sonst verliert man den Schutz?

  10. Jörn meint: (28.12.2008 um 02:38) AntwortenReply to this comment

    Naja Psion ist nach wie vor in der Indsutrie sehr gefragt von Frust kann da also keine Rede sein, zb. die Geräte welche die Zeugbegleiter mit sich führen werden allesamt von Psion PLC hergestellt ;). Und vom "letzten Zucken sind sie auch noch Meilenweit entfernt…

  11. mark meint: (28.12.2008 um 10:04) AntwortenReply to this comment

    Hat man die Geräte nicht vorher UMPC genannt, oder sind die noch kleiner? Vieleicht ist der name auch zu Technisch. Allerdings frag ich mich ob es für die Marke Netbook nicht zu spät ist. Wer assoziiert den Netbook mit Psion. Bei Tempo weiß zumindest jeder das das ne Marke ist.

  12. Thomas meint: (28.12.2008 um 10:24) AntwortenReply to this comment

    Ich sehe das Problem nicht. Wenn Psion die Marke netBook hat, dann kann man es doch weiterhin Netbook (engl. netbook) nennen? Sind doch verschiedene Zeichenkombinationen.

  13. mica meint: (28.12.2008 um 10:25) AntwortenReply to this comment

    Sicher kann man in einem journalistischem Beitrag das Ding Netbook nennen.
    Genauso wie man über eine Flex schreiben kann,wenn mann eigentlich einen Winkelschleifer meint.
    Bei Werbung/Onlineshop ist das natürlich problematischer.

  14. fernetpunker meint: (28.12.2008 um 10:37) AntwortenReply to this comment

    Die Freiheit des Journalismus ist eine Sache, der Schutzgehalt der Marke eine andere. Die Marke verbietet nur den Gebrauch im geschäftlichen Verkehr, siehe § 14 II, III MarkenG. Allenfalls könnte Herr Vetter dazu gezwungen werden, der Marke ein (R) anzufügen, aber auch nur, wenn es sich bei diesem Blog um ein Nachschlagewerk in Form einer elektronischen Datenbank im Sinne des § 16 III, I MarkenG handelte, was wohl nicht der Fall ist.

    @9 (Ben) Nur bedingt, siehe §§ 21 ff. MarkenG.

    @12 (Thomas) Das dürfte markenrechtlich keinen Unterschied machen.

    @13 (mica) Korrekt.

  15. Don meint: (28.12.2008 um 11:58) AntwortenReply to this comment

    @Thomas: sehr naiv gedacht. Sind Dir nicht die Fälle von "D-" Domains bekannt, soweie "T-" Domains oder von der Marke Explorer? Weiterhin gabs vor Jahren mal einen Bericht, dass eine Taxiunternehmen (!!!!), dass mit der Rufnummer 1147 (Auf Ihren Autotürseiten warb) von dem Hersteller der berühmten marke 4711 Verklagt wurde (mit Erfolg iirc), da sie _befürchtetten_ Ihre Marke könnte verwässert werden.

  16. poodle meint: (28.12.2008 um 12:27) AntwortenReply to this comment

    @2: schon mal beobachtet, dass irgendjemand diese Marken im geschäftlichen Verkehr nutzt?

    Wie jemand daheim seinen Haartrockner nennt, ist schnuppe. Braun wird seinen so schnell aber nicht Fön nennen oder so bewerben.

    Ich bin nebenbei erstaunt, welcher laienhafte Bezug zum Markenrecht in einem "lawblog" herrscht.

    Ist das bei den anderen "lawblogs" auch so? ;-)

  17. Matze meint: (28.12.2008 um 12:52) AntwortenReply to this comment

    Wobei nicht vergessen werden darf, dass "lawblog" auch als Marke etabliert werden sollte. Von wegen journalistische Freiheit usw.

  18. poodle meint: (28.12.2008 um 13:18) AntwortenReply to this comment
  19. Hans Gruber meint: (28.12.2008 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    @16 "poodle":

    Der Autor dieses Beitrages ist die Urlaubsvertretung und kein Jurist.

    H.G.

  20. Nethuman meint: (28.12.2008 um 14:59) AntwortenReply to this comment

    Der Begriff "netbook" gehört sowieso auf eine Bullshitbingoliste oder was bitte ist an diesen Minilaptops so "net"? Ich spreche sogar heute meist noch von Laptops und nicht Notebooks, mit letzterem wollte sich die Konkurrenz bloß von IBM absetzen, die den Begriff Laptop etabliert hatten, als man dafür noch einen Extra-Koffer und Muckis benötigte. "Notizbuch" klingt schon dämlich genug. Da müsste man eigentlich nicht mit "Netzbuch" noch einen nachlegen. Die Älteren werden sich vielleicht auch noch an die Net-PCs aus den 1990ern erinnern, die sang- und klanglos verschwunden sind. Es ist doch immer das gleiche Spielchen: Erst sind die Geräte untermotorisiert und die Branche fängt an von Terminals zu faseln, die sowieso nicht viel Leistung bräuchten. Wenn sich die Hersteller dann gegenseitig in Sachen Leistung überbieten und die Technik sich entsprechend verbilligt hat, sodass die Clients vollwertig sind, verschwindet die Terminal-Idee wieder in der Schublade.

    Allein schon wenn ich lese, dass man mit einem Netbook für Dinge nutzt, die nicht viel Leistung bräuchten, kann ich nur müde lachen. Web Browser, die auf Javascript- und Flash-Orgien stoßen, welche mit hunderten hochauflösenden Fotos garniert sind, bringen schnell auch dicke Desktops ins Schwitzen. So "anspruchslose" Office-Anwendungen wie Word-Processing haben sich noch immer deutlich träge angefühlt, wenn man sie nicht auf einem neuwertigen Gerät genutzt hat. Das war vor 15 Jahren so und ist heute noch so.

    Überhaupt: Werden nachträglich alte Notebooks zu Netbooks, weil sie nicht so viel Leistung bringen oder nur ein kleines Display haben? Einen formalen Unterschied gibt es ja nicht. Marketinggeschwätz gilt nicht.

    Gut finde ich die Klage nicht, aber das ist doch nun wirklich das tägliche Brot für Juristen und Patentanwälte sowieso. Wer sich über solchen nebensächlichen Kleinkram noch aufregt, der hat seit Jahren die Chance verpasst, zu merken, wie kaputt das ganze kapitalistische, pseudo-demokratische System ist und das moralische Werte längst zu Gunsten inflationär ausbordender juristischer Regelwerke aufgegeben wurden.

  21. Sandro Lorenz meint: (28.12.2008 um 16:34) AntwortenReply to this comment

    Ja, immer diese Anwälte und dieses Theater, das ist so affig.
    Gott lacht sich bestimmt tagtäglich kaputt über unsere naive Dämlichkeit.
    Wahrscheinlich wurden wir auch deshalb erschaffen.
    Die Menschheit kommt mir manchmal vor wie ein Comediantheater wo wir alle mitspielen!
    mfg
    yalle

  22. Michael B. meint: (28.12.2008 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    Die Menschheit kommt mir manchmal vor wie ein Comediantheater wo wir alle mitspielen!

    In der Tat. Und die lustigsten Geschöpfe der Menschheit sind jene, welche an einen Gott glauben, der das alles beobachtet.

  23. batman meint: (28.12.2008 um 18:50) AntwortenReply to this comment

    Im Link eine Antwort von Psion bezüglich der Marke “Netbook”.

  24. svb meint: (28.12.2008 um 23:52) AntwortenReply to this comment

    @Batman: Danke für das Licht im Dunkeln.

    An den Autor des Artikels: Wenn jemand Ihre Rechte streitig machen, halten Sie auch die andere Backe hin. Das ehrt sie. Allein mir fehlt der Glaube…

    Und wenn wir schon wieder beim Glauben sind: @Michael B.: Als Gott die Atheisten erschuf, hat er sich aber einen merkwürdigen Scherz erlaubt… ;-)

  25. nec meint: (29.12.2008 um 12:57) AntwortenReply to this comment

    heißt das ganze nicht sowieso subnotebook?

  26. anonym meint: (30.12.2008 um 10:20) AntwortenReply to this comment

    Ganz generell gesehen, müßte eine Firma doch eher stolz darauf sein, daß ein Produkt von ihr einem ganzen Produktsegment den Namen geben kann. Aber Stolz allein ist vmtl. kein juristisches oder merkantiles Kriterium.

  27. Name (benötigt) meint: (30.12.2008 um 11:26) AntwortenReply to this comment

    Also ich hab den Begriff "Netbook" für mich schon lange ersetzt: "Nichts für meine Finger" :-)

  28. Bernhard meint: (31.12.2008 um 00:53) AntwortenReply to this comment

    ULK-Tragbare? Netzbücher? Eindeutschungen von "Ultra Low Cost"-Portables oder Netbooks sind schon lustig. Aber eine Trade Mark (zum Glück nicht Euro oder Pfund für 452 Gramm) ohne Trade ist doch nur noch eine Mark. Wo also soll der Durchsetzungsanspruch für Psion kommen, wenn die seit Jahren – im Heise-Artikel stand was von 2002 – keine "Netbooks" mehr produzieren?

  29. @Parkrocker meint: (9.1.2009 um 16:34) AntwortenReply to this comment

    Psion mahnt Begriff "Netbook" ab: http://tinyurl.com/9pkahf

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