1.1.2009

Die Partyfrage

“Strafverteidiger sind nicht dafür da, Mutter Teresa zu verteidigen.”

Der Berliner Anwalt Carsten R. Hoenig beantwortet die “Partyfrage”, welche jedem Verteidiger regelmäßig gestellt wird und die auch schon im law blog Gegenstand endloser Diskussionen war.

23 Kommentare zu “Die Partyfrage”

  1. scheunenmann meint: (1.1.2009 um 09:09) AntwortenReply to this comment

    Mahnende, erinnernde und auch aufmunternde Begrüßung für das neue Jahr 2009.

  2. carlo meint: (1.1.2009 um 11:05) AntwortenReply to this comment

    Sobald eine Person nicht verteidigt wird, befinden wir uns nicht in einem demokratischen, sondern in einem totalitären Staat."

    Dieser Schlußsatz ist eigentlich der einzige Grund, warum jeder auch noch so schlimm Angeschuldigte eine konsequente Verteidigung benötigt. Denn in einem totalitären Staat-wir sind in Gefahr, einer zu werden- handeln die Behörden eben nur scheinbar nach dem demokratisch beschlossenen Recht, sondern in Wirklichkeit zu Gunsten einer kleinen Herrschaftsgruppe. Wie weit wir uns in diese Richtung schon entwickelt haben, möge jeder selbst beurteilen. Die Verhaftungen im Fall Mannichl erscheinen mir schon sehr rechtsstaatsfern, schließlich wußten die Behörden durch eine aus anderen Gründen durchgeführte Observation der Verhafteten, daß diese gar nicht die Täter sein konnten.Ich verlinke aus Rücksicht auf die eher linksliberale Grunhaltung des Blogautors hier nichts, bitte mal selbst nach den Verhaftungsberichten in dem Fall googeln ( Manuel Heine).

  3. carlo meint: (1.1.2009 um 11:14) AntwortenReply to this comment

    Noch ein Zusatz: Der Verhaftungsbericht des Betroffenen erinnert doch stark an die Verhaftungsmethoden in http://cwoehrl.de/files/lbdt_v1.pdf .

  4. Thomas meint: (1.1.2009 um 12:12) AntwortenReply to this comment

    Strafverteidiger sind nicht dazu da, religiös geprägte Abtreibungs- und Verhütungsgegner, die schon lange tot sind, zu verteidigen?

  5. Interessierter Laie meint: (1.1.2009 um 12:34) AntwortenReply to this comment

    Sollte es mal vorkommen, dass ich ungerechtfertigt einer Straftat beschuldigt werde, dann werde ich gerne die Dienste eines erfahrenen Strafverteidigers in Anspruch nehmen. Was aber, wenn ich wirklich jemanden totgeschlagen haben sollte, und mein Verteidiger mir anstatt der vielleicht 10 Jahre, die ich nach dem Gesetz verdient hätte, zu lediglich 2 Jahren Haft verhilft, weil die Glaubwürdigkeit von Zeugen kleingeredet wird, Gutachten nach Gutachten präsentiert wird, nach denen ich nicht schuldfähig bin (oder sonstwie selbst Opfer) und überhaupt mit allerlei halbseidenen Tricks versucht wird, meine Verurteilung möglichst gering ausfallen zu lassen?

    Dann freue ich mich darüber, dass ich gut weggekommen bin, und mein Verteidiger hat es möglich gemacht.

    Vorverurteilung, Lynchmob und politische Verfahren sind allesamt üble Dinge, gegen die sich ein Verteidiger zu Recht einsetzt. Aber das "billige raushauen" echter Täter schadet dem guten Ansehen in meinen Augen enorm.

  6. tobe meint: (1.1.2009 um 12:36) AntwortenReply to this comment

    das neue jahr hat kaum begonnen und schon ist der erste eintrag da. lawblog schläft nie… frohes neues und alles gute für 2009!

  7. Hobbyjurist meint: (1.1.2009 um 12:50) AntwortenReply to this comment

    Ha! Ich muß gestehen, die "Partyfrage" einem mir bekannten Strafverteidiger auch schonmal gestellt zu haben. Dieser hat sie IMHO aber besser beantwortet als RA Hoenig es tut (nämlich schlichtweg nüchtern-sachlich und ohne gleich auf Mutter Theresa oder den Totalitarismus zurückzugreifen).

  8. Gerechtigkeit meint: (1.1.2009 um 13:44) AntwortenReply to this comment

    Frohes neues Jahr vorab!

    >Aber das “billige raushauen” echter Täter schadet dem guten Ansehen in meinen Augen enorm.

    @5 das ist mit das Dümmste an Naivität, das ich mir vorstellen kann. In welcher Welt lebst du? Es war so, ist so und wird immer so sein, daß die Großen und Mächtigen alles zu ihren Gunsten dealen und die Kleine gehängt werden.

    Siehe Fall Zumwinkel: Doch glatt um ein paar Tage die Verjährung zugelassen. Zufall?
    Siehe Fall Richter am OLG Naumburg, denen das BVerfG persönlich "Willkür" attestiert hat: http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/olg/2008/007_2008_b1e854f09b8ad42a6651ed150385fd28.htm Zufall?

    Weit und breit geht es vornehmlich den Schein aufrecht zuhalten. Kleine Fische, auch ein Mörder, sind dafür ein gefundenes Fressen. Die Serientäter im Amt, die beim Kegeln über Recht entscheiden, sind die, die mir Angst machen. Ich weiß von einem Kegelverein für Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte, die Kegeln einmal im Monat und einmal im Jahr gibt es ein privates Kegelwochenende ohne Ehepartner.

    Noch Worte?

  9. Gerechtigkeit meint: (1.1.2009 um 13:56) AntwortenReply to this comment

    Über die Richter hatte Herr Vetter auch schon mal geschrieben:

    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/11/26/recht-gebeugt/
    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2006/11/23/olg-richter-angeklagt/

    Im Nachhinein muß auffallen, daß sich Herr Vetter gewaltig geirrt hat. Die Sache war nie ernst. Die Richter haben nicht einmal mit der Wimper gezuckt!

  10. Matthias Pannek meint: (1.1.2009 um 14:02) AntwortenReply to this comment

    Auch wenn jeder eine Verteidigung verdient hat…es mag schon gewisse Täter geben, die imho keine Verteidigung verdient haben bzw. die man am besten für immer wegsperren möchte…

  11. Kand.in.Sky meint: (1.1.2009 um 14:22) AntwortenReply to this comment

    @10/Matthias Pannek

    Das ist ganz auf der Linie von SSchäuble, der will unterscheiden dürfen zwischen Menschen und Tätern/Gefährdern. Wer braucht da noch Gerichtssäle und Verfahren?

    #k.

  12. 4thmarch meint: (1.1.2009 um 14:34) AntwortenReply to this comment

    Der Verteidiger ist doch der, der bei der Trennung von Unschuldigen und Tätern hilft.

  13. Hobbyjurist meint: (1.1.2009 um 14:35) AntwortenReply to this comment

    @ 10 (Matthias Pannek):
    Möchtest Du eine Zweiklassenjustiz haben, die unterscheidet zwischen Leuten, die eine Verteidigung verdient haben und Leuten, die keinerlei Verteidigung würdig sind? Das gab es auf deutschem Boden zuletzt in der NS-Zeit. (Eventuell gab es das in einer abgeschwächten Form auch in der DDR, aber da kenne ich mich nicht so gut aus.)

  14. Matthias Pannek meint: (1.1.2009 um 15:19) AntwortenReply to this comment

    Schon klar, Verteidigung hat jeder verdient, nur gibt es sicher Straftäter (vorallem Sexualstraftäter), die man nicht wirklich heilen kann. Die gehören dann halt in eine geschlossene und nicht auf freien Fuß.

  15. 4thmarch meint: (1.1.2009 um 16:20) AntwortenReply to this comment

    @15
    Da landen die auch, auch mit Verteidiger. Und dem, dem das fälschlich vorgeworfen wird, braucht nun wirklich einen Anwalt.

    Merke: Ob's ein Täter war, weiß man erst, wenn der Anwalt seine Arbeit gemacht hat. Bis dahin ist es ein Verdächtiger oder Beschuldigter.

  16. Axel John meint: (1.1.2009 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    “Strafverteidiger sind nicht dafür da, Mutter Teresa zu verteidigen.”
    Manche versuchen ihr Gewissen damit zu beruhigen, dass sie behaupten, sie würden nicht den Täter, sondern den "Rechtsstaat" verteidigen.

    @ 13: Möchtest Du eine Zweiklassenjustiz haben, die unterscheidet zwischen Leuten, die eine Verteidigung verdient haben und Leuten, die keinerlei Verteidigung würdig sind?
    Die haben wir doch.
    Allerdings differenziert die nicht zwischen "verdient" und "würdig", sondern richtet sich danach, wieviel Geld der Angeklagte in Anwälte und den Zug durch alle Instanzen investieren kann.
    Aktuelle Beispiele finden sich im Hochadel und Topmanagement.

  17. Kazaanova meint: (1.1.2009 um 18:56) AntwortenReply to this comment

    Warum nicht einfach mit "Gar nicht." antworten, vom Thema ablenken und die Dame aufreißen? Es heißt doch "dumm fickt gut" und noch offensichtlicher kann die Dame ja kaum werden ohne sich ihr Ego zu stauchen.

  18. Stefan meint: (2.1.2009 um 07:51) AntwortenReply to this comment

    [...] das “billige raushauen” echter Täter schadet dem guten Ansehen in meinen Augen enorm.

    Dann hast Du ein Wahrnehmungsproblem. Mir sind zwei "zu billig" Weggekommene allemal lieber als einer, der unschuldig unter die Räder gekommen ist…

    Warum? Vor allem, weil ich (und viele Menschen, die ich sehr schätze) vermutlich eher mal Gefahr laufen, zu der zweiten Gruppe zu gehören…

    Wenn der Verteidiger einen offensichtlich Schuldigen "unter Preis" freikauft, dann hat "der Staat" seine Hausaufgaben nicht gemacht und muss mit den Folgen seines Handelns leben.

  19. anon meint: (2.1.2009 um 10:49) AntwortenReply to this comment

    @stefan

    im Prinzip ja, aber..

    Deine Wahrscheinlichkeit zur Gruppe 1 .. selber Beurteilen, mag ja gering sein. Aber mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit gehörst Du zur Gruppe 3 als zur Gruppe 2; nämlich zu denen die von Mitgliedern der Gruppe 1 eine auf's Mail kriegen; schließlich bist Du in der Gruppe 2 ja eher "Täter" und die armen Mitglieder der Gruppe 1 sind ja eher "Opfer der Gesellschaft."

  20. 4thmarch meint: (2.1.2009 um 13:10) AntwortenReply to this comment

    Der Rechtsstaat wird dadurch verteidigt, dass *jeder* Verdächtige verteidigt wird.

  21. E.B. meint: (3.1.2009 um 19:28) AntwortenReply to this comment

    @8&9,
    kaum noch Worte.

    http://www.blog.beck.de/2008/10/14/olg-naumburg-rechtsbeugung-zweier-von-drei-richtern-einer-kammer-nicht-beweisbar/

    Schöne neue Welt – lesen !

    ODER:

    Wann steht mal jemand auf ?

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