1.1.2009

Reef oder Rente

Ich hatte kurz überlegt, ob ich von der Stewardess erzähle, die sich heute unbedingt einen Acer Aspire One bestellen will, um bequem ihre E-Mails lesen und vermutlich stundenlang Big Kahuna Reef 2 spielen zu können.

Aber dies ist ein juristisches Blog, hier interessiert sich keiner für Nachtflüge, deshalb schnell zum Thema: Altersversorgung für Rechtsanwälte. Das Versorgungswerk Nordrhein-Westfalen schickt wie immer zum Jahresende Post, den einzigen von mir bezogenen Newsletter übrigens, der “Mitgliederrundschreiben” heißt.

Wie schon zu erwarten, gilt auch für uns Anwälte ab heute die Rente mit 67. Ich habe aber ausnahmsweise mal Glück, dass ich schon in die Jahre gekommen bin. Für meinen Geburtsjahrgang 1964 gilt eine Übergangsregelung. Ich darf schon mit 66 Jahren in Rente.

Aber eine Sache (wer liest schon Mitgliederrundschreiben?) ist mir bis heute völlig entgangen. Wir Juristen dürfen anscheinend vorzeitig in Rente gehen. Mit frühestens 60 Jahren. Wenn ich es richtig verstehe, ist die vorzeitige Rente nicht an irgendwelche sonstigen Bedingungen geknüpft, wie sie ja in der Gesetzlichen Rentenversicherung gang und gäbe sind.

Die vorgezogene Rente wird natürlich auch im Versorgungswerk mit Abschlägen erkauft. Wenn ich pünktlich mit 60 tschö sagen täte (wobei Rentenbezug und weiter arbeiten sich wohl nicht ausschließen), würde meine Rente um 26,1 % gekürzt.

Nicht ganz ohne, aber sechs Jahre Flexibilität beim Berufsausstieg sind als Wahlmöglichkeit ja nicht zu verachten. Ich kann dem Gedanken jedenfalls durchaus etwas abgewinnen. Ich könnte zum Beispiel an meinen Gamerfähigkeiten feilen. Da habe ich echt noch Defizite.

18 Kommentare zu “Reef oder Rente”

  1. Thomas meint: (1.1.2009 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    Das Game zur Rente dann extra für Sie: Duke Nukem Forever!

    Hoffentlich ist es bis dann fertig…

  2. Hoshpak meint: (1.1.2009 um 14:23) AntwortenReply to this comment

    Ich hatte mir kurz überlegt, ob ich diesen Post kommentieren sollte, mich dann aber doch dagegen entschieden. ;)

  3. Fincut meint: (1.1.2009 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    Hier sind auch mehr als genug Unjuristen, die nach zwischenmenschlichen Themen gieren, weil sie selbst keins haben.

    Also, erzählen Sie schon!!

  4. toebi meint: (1.1.2009 um 15:03) AntwortenReply to this comment

    lieber Udo,

    als nichtjuristischer Freiberufler, der ein paar Tage/Monde/Winter mehr gesehen habe, stellen sich mir die gleichen Fragen. Aber ich habs aufgegeben. Wohl dem, der es sich leisten kann mit 60… dabei geht mir die Zahl 70 nicht so ganz aus dem Kopf. Was solls, die Renten sind sicher und verar***t werden ja auch nicht jeden Tag, wie gesagt nicht jeden….

  5. Hannes meint: (1.1.2009 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    Wie spielt es sich denn so …

    … mit der Stewardess? ;-)

  6. Freiberufler meint: (1.1.2009 um 15:43) AntwortenReply to this comment

    Rente mit 60? Viel zu spät, ich werde mich so früh wie möglich in die Rente und damit auch aus Deutschland verabschieden.

    Aber da ich noch ein paar Lenze weniger zähle als Udo, muss ich noch etwas durchhalten.

    Dennoch Pläne (Wohin…) und Weichen (Rücklagen…) sind bereits gestellt.

    Wahaha… ich schreibe was von Rente, dabei hätte ich doch lieber ein Bild von der Stewardess. *lach*

  7. Hannes meint: (1.1.2009 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    Naaa, lese ich da leichten Ärger heraus? Abgezogen von der Stewardess auf dem eigenen Laptop? ;)

  8. Hannes meint: (1.1.2009 um 16:55) AntwortenReply to this comment

    Der "7. Hannes" von 16:48 ist eine Fälschung. Ich bin der einzig echte Hannes hier.

  9. fernetpunker meint: (1.1.2009 um 17:56) AntwortenReply to this comment

    Seit wann bekommen selbstständige Freiberufler eine gesetzliche Rente?

  10. Harry meint: (1.1.2009 um 18:15) AntwortenReply to this comment

    Wer hat noch "Reefer oder Rente" als Titel gelesen?

  11. Hannes meint: (1.1.2009 um 18:16) AntwortenReply to this comment

    @8: oh, hast du meinen Vornamen markenrechtlich schützen lassen? :P

  12. DJ meint: (1.1.2009 um 19:24) AntwortenReply to this comment

    Nicht nur mit 60 schon Rente, man darf als Anwalt auch neben dem Rentenbezug weiterarbeiten…

    Also Stundenzahl zurückschrauben und locker bis 70 weitermachen.

  13. Falk meint: (2.1.2009 um 07:45) AntwortenReply to this comment

    So lange es nicht der Pilot ist, der damit herumspielt… 8)

    Guck mal, ich kann mit meinem Handy die Steuerklappen beeinflussen! 8)

    Ich fliege ja schon eine Weile nicht mehr. Aber nicht deswegen 8)

  14. Jan meint: (2.1.2009 um 12:19) AntwortenReply to this comment

    Joystick mit Anit-Händezitter Automatik?

    Demnächst gibt es dann Spiele die erstmal die dann aktuelle Jugendkultur abfragen um die Oldies mit viel zu viel Zeit und Monster-Riggs von den Servern fernzuhalten, damit die armen Jugendlichen die dessen Rente verdienen muessen auch mal zum spielen kommen.

  15. Stefan B. meint: (2.1.2009 um 13:04) AntwortenReply to this comment

    Als jemand der mir Rentenstatistiken normalerweise nicht viel am Hut hat kommen mir 26% als ein echtes Schnaeppchen vor: 6 Jahre weniger einzahlen, und 6 Jahre laenger Auszahlungen bekommen, der Rentenabschlag den ich erwarten wuerde waere eher in der Region um 40%. Oder leben Rechtsanwaelte grundsaetzlich 20 Jahre laenger als Normalsterbliche?

  16. JMW meint: (2.1.2009 um 17:05) AntwortenReply to this comment

    @10 Harry: Ich, und das, obwohl ich damit nichts am Hütchen hab.

  17. Knuddelleguan meint: (3.1.2009 um 21:17) AntwortenReply to this comment

    Bin ich der einzige, der bei Acer Aspire One an Aspirin denkt?

  18. Bernhard meint: (4.1.2009 um 17:45) AntwortenReply to this comment

    Ab 25+ ist man für daddelnde Kids doch „Quasi-Rentner“. Für diese Zielgruppe bietet ein Jungunternehmer bestimmt Fortbildungskurse wie „Einführung in WoW“ oder „Die Rolle des Rechtsanwalts in GTA 4“ an (RAe braucht man da nicht, da das kann jeder beantworten). Dank eines findigen Beraters sind diese Kurse mit EU-Zuschüssen entstanden und selbstverständlich steuerlich abzugsfähig.

    Also dann mal ran!

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