Lastschrift-Killer
Aus der Jahresrechnung der Stadtwerke Düsseldorf:
Ihr Abschlag inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer beträgt künftig … EUR und wird zur Fälligkeit am 02.01.09, 30.01.09, 02.03.09, 30.03.09, 30.04.09, 02.06.09, 30.06.09, 30.07.09, 31.08.09, 30.09.09, 30.10.09 und 30.11.09 von Ihrem Konto abgebucht.
Geschäftsbedingungen und der Gregorianische Kalender sind eine explosive Mischung. Da geht es halt einfach nicht, einmal im Monat abzubuchen. Nein, es muss in manchen Monaten zweimal abgebucht werden, im Folgemonat dafür nicht. Wer sich so was ausdenkt und noch dazu nicht nur Gutbetuchte beliefert, darf sich über unnötig viele geplatzte Lastschriften wohl kaum wundern.
Ich habe die Termine übrigens nachgezählt. Es sind, wie zu erwarten, genau 12 fürs Jahr 2009.
Ich frage mich nur, warum die in so ausgefeilter Weise übers Jahr verteilt sind. Da die Termine nicht zufällig verteilt sind, muss sich ja jemand dort Gedanken gemacht haben. Ich erkenne aber in dieser Folge von Daten kein Muster.
Ich sehe kein Problem, Geldeingang ist doch idR am Monatsende, genau wie die Abbuchung? Nur manchmal ist es halt 3 Tage später, aber da sollte ja noch nicht alles ausgegeben sein…
@1:
Wäre ich ein Schelm der Böses denkt, würde ich Deine Überlegung und die von Udo kombinieren mit einem "Säumniszuschlag", wenn eine Abbuchung platzt. Das kann auf die Summe gesehen einen Arbeitsplatz zur Datenauswahl durchaus rechtfertigen ;-)
So kann man auch Daten sammeln:
Die statistische Auswertung der Rückbuchungen lässt transparent werden, wer starke und weniger starke Kunden sind.
Da wird also das Geld manchmal statt am letzten Werktag eines Monats erst drei Tage später, am ersten Werktag des Folgemonats, abgebucht. Über so etwas kann sich wohl nur ein Rechtsanwalt ereifern.
Das sind ja prima Minikredite. Mit dem Geld anderer Leute lässt sich immer besser arbeiten als mit dem eigenen.
Wie sieht das denn rechtlich aus?
So ganz verstehe ich die Aufregung nicht. Die Lastschrift erfolgt doch offensichtlich am Monatsletzten. Fällt dieser auf einen Samstag oder Sonntag, dann eben am Montag drauf, der dann wenig überraschend schon im neuen Monat liegt. Und das ganze habe ich mit einem kurzen Blick in eine neue Erfindung namens Kalender herausgefunden. Aber bei manchen Leuten geht Tippen halt schneller.
Das System ist doch ganz einfach: Es wird immer am 30. eines Monats abgebucht, es sei denn, dass ist ein Samstag/Sonntag/Feiertag. Dann erfolgt die Abbuchung am nächsten Bankarbeitstag. — Find ich okay.
Wenn's der Monatsletzte ist, ist es OK. Wenn es ein Vorschuß ist, sollten die sich das nochmal überlegen.
Ein Blick auf meinen Kontoauszug lehrt mich:
Fällig 29.02.2008 – Buchungsdatum 03.03.2008
Fällig 25.03.2008 – Buchungsdatum 25.03.2008
Vielleicht sollen die unregelmäßigen Termine auch zu Lastschrift statt Dauerauftrag ermuntern.
Ich bin sicher, dass in dem ehemals geschlossenen Vertrag etwas von "monatlichem Abschlag" drinsteht. Ein Abschlag pro Monat also. Wenn die Stadtwerke mehr abbuchen wollen, sollen sie das auf ihr Risiko – denn vor Fälligkeit können sie eh keine Erfükkung verlangen.
@4 scheunenmann
Wer könnte einen Erkenntnisgewinn oder sonstigen Vorteil haben?
Die Bank kennt die eigenen Kunden am besten, denn sie kennt alle Kontobewegungen.
Dem Finanzamt ist es ziemlich egal, ob ein "Kunde" ein guter oder weniger guter Kunde ist, denn der Fiskus verfügt über ein paar Werkzeuge, von denen normale Gläubiger nur träumen.
Hier denken einige zu Kurz: Leistungsempfänger staatlicher Leistungen erhalten ihr Geld genau am letzten Werktag des Monats. Das kann auch ein Samstag sein. Diese Konten haben dann am (30. wenn der Monat 31 Tage hat), dem vorletzten Tag des Monats, sicher keine Deckung mehr.
Die Rhein Energie Köln ist noch dämlicher! Die wollen ihr Geld am 28./29.
Weiß gar nicht, was daran so schlimm ist.
Wenn ich WEISS, daß ich jeden Monat einen Betrag xxx zu zahlen habe, sollte man doch soweit haushalten können, daß das Geld verfügbar ist.
Oder kauft sich neuerding jeder einen 40-Zoll-Plasma-Fernseher, nur weil der Strom mal 3 Tage später abgebucht wird?
Außerdem habe ich noch nie erlebt, daß ein Stromanbieter die Welle macht, wenn ich mal 3 Tage später überweise.
@bigShit
Klar, mit 347€/Monat (Hartz IV-Satz)kann man prima spielen. Das bisschen Kleingeld für so eine läppische Stromrechnung hat doch Jeder noch am Monatsende als persönliches Klimpergeld in der Hosentasche. Oder man kann ja auf sein Rücklagenkonto zugreifen. In den 347€ ist ja ein Anteil für Anschaffungen eingerechnet und sollen "angespart" werden. Oder man kann mit seinem Bankberater über eine Vorauszahlung reden. Klar, die Hartz IVér sind in Finanzfragen alles gut ausgebildete Bürger die mit ihrem Geld umgehen können.
Hier treiben sich viele realitätsferne Dummschwätzer herum. Muss mal gesagt werden. Ist meine ganz persönliche Meinung.
Die Stadtwerke buchen offensichtlich am Fälligkeitstermin oder dem nächsten darauf folgenden Werktag ab. Das hat sich niemand ausgedacht, das ist ein ganz normaler Standardprozess. Es ist auch nicht das Problem der Unternehmen, wann jemand sein Geld bezieht. Seit wann richten sich Abbuchungen denn nach dem Datum des Lohneingangs ? Aber wenn es wirklich Abbuchungen sind (wie die Stadtwerke schreiben) dann sind Lastschriftrückgaben (wie UV schreibt) schon technisch nicht möglich. Eine Abbuchung garantiert nämlich die Einlösung durch die Bank.
Ich bin Student und arbeite nebenbei.
Bei mir ist das Geld immer erst am Anfang des Folgemonats drauf.
Ich hatte jedenfalls kein Problem den Abbuchungstermin entsprechend anzupassen zu lassen.
Liegt ja auch im Interesse des Versorgers.
Felix
Nein, nein, nein … nicht schon wieder so ein Blödsinn.
Gleich Kerbe! Fälligkeitstermine kann man willkürlich auf jeden beliebigen Termin legen oder mit Verstand festlegen. Und ja, es ist das Problem des Unternehmens! Die Leute müssen das Geld auf dem Konto haben, sonst platzt die Buchung. Und die Bank garantiert dir in dem Fall nur eins: das sie die Forderung mangels Deckung nicht bedient! Die Kosten dieser geplatzten Buchung schlägt man dem Kunden mit auf die nächste Rechnung drauf.
Also, warum nicht mal das Hirn einschalten? Kleinrentner und Hartz IV sind finanziell nicht so flexibel wie Beamte und Geschäftsleute. Aber eins ist sicher: am Monatsanfang rollt der Rubel wieder. Nur mal eine Überlegung? Was würde dem Stromversorger passieren, wenn er die Beträge am ersten Werktag des Monats abbuchen ließe? Weil er dann sicher ist, auch die Beträge der staatlichen Leistungsbezieher gutbuchen zu können. Hmm? Der Konkurs?
@ghost – hier geht es darum, dass jemand offensichtlich als fälligkeitstag den 30. hat. dementsprechend wird am oder nach dem 30. abgebucht. ob das für alle kunden gilt oder ob man auch andere fälligkeitstage vereinbaren kann, geht aus dem beitrag nicht hervor.
es wird ja auch niemand gezwungen am einzugsverfahren teilzunehmen. ich habe zwei jahre lang überwiesen, weil ich mir mit der mainova über meinen tatsächlichen kontostand nicht einig war.
wieso dieser ganz normale vorgang gleich wieder antikapitalistische beißreflexe auslöst, verstehe ich echt nicht.
Ich erhalte als Azubi mein Azubi-Gehalt auch immer erst an einem der letzten Tage des Monats, da laut BBiG die Ausbildungsvergütung während des jeweiligen Monats gezahlt werden muss (die Regelung wird dann gerne so ausgenutzt, dass erst zum Ende des Monats gezahlt wird – gibt ja quasi einen kostenlosen Kredit für den Ausbildenden).
Eventuell gibt es bei diesem Energieversorger auch eine solche Regelung?
Ich möchte mir nicht vorschreiben lassen, auf welche Weise ich die fälligen Beträge zahlen soll und wähle darum das für beide Seiten bequeme Einzugsverfahren. Also sollte es im Interesse des Unternehmens liegen, die Beträge reibungslos einzuziehen und so wenig Rückbuchungen als möglich zu produzieren. Nun gibt es aber eine Reihe Kunden, die nicht über ein flexibles Konto verfügen, sondern ihr Konto "auf Deckung" führen müssen. Und auf solchen Konten sieht es in den letzten Tagen vor Ultimo meist sehr schlecht aus.
Die meisten AZUBIs, Kleinverdiener, Kleinrentner und Hartz IVér bekommt ihr Geld eben erst am letzten Werktag. Da ist die Buchung am 30. meist schon in die Hose gegangen. Mit der Folge, das die Kunden mit den Rückbuchungsbeträgen belastet werden.
Also was soll der Quatsch mit dem Fälligkeitstermin 28./29./30.? Ist das eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Buchhaltungen, Mahnabteilungen und Kontoführende Kreditinstitute?
@ghost – du sagst, du möchtest dir nicht vorschreiben lassen, wie du zahlst. genau das ist der punkt. du hast eine zahlungspflicht und es ist nicht aufgabe des unternehmens, dir das so einzurichten, dass es deinen wünschen und gepflogenheiten entspricht. da werden massenprozesse kostengünstig abgebildet und wenn das nicht so wäre, würden wir alle mehr zahlen müssen.
wer am abbuchungstag kein geld auf dem konto hat und überweisen als zu anstrengend betrachtet, der muss halt gebühren zahlen. wer nicht zahlen kann, sollte nicht noch nach individuellem service rufen.
Mir läge es jetzt auf der Zunge, die Meldungen von diesem Fischer mit dem Wort zu kontern, das nach der neuesten Entscheidung des Verfassungsgericht kein Beleidigung mehr sein muss.
Argumente gehen Ihnen offenbar am Gesäß vorbei. Wir leben zwar vielleicht unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht den gleichen Horizont
Ihnen fehlt neben der intellektuellen auch die soziale Kompetenz!
An alle, die Probleme mit dem Zahlen haben: Einfach keine Lastschrift zulassen, sondern einen Dauerauftrag einrichten. Der kann dann auch am 5. oder sonst wann sein. Aussage des örtlichen Energieversorgers: "Wir mahnen erst nach 14 Tagen, also ist das kein Problem." Und alles, was drüber rausgeht, kann man mit Einzelüberweisungen noch abfertigen – das freut zumindest die Buchhaltung :)
@fischer: Nur darf das Unternehmen nicht vor Fälligkeit buchen. Da Fälligkeit i.d.R. bei Energieversorgern jeweils der Monatsanfang ist, stellt die Abbuchung zum Monatsende eine Vertragsverletzung dar. Feddich aus. Ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Energieversorgers ist hier zumindest nicht ersichtlich. Daher kann er auch nicht die Fälligkeitstermine einfach verschieben.
Wenn das Unternehmen diesen Vertrag mit mir eingegangen ist, dann ist es voll und ganz seine Aufgabe, sich nach den vertraglichen Vereinbarungen zu richten und das bedeutet ggf. auch nach mir.
Die Stadtwerke Düsseldorf beschäftigen seit 2009 so eine Art Feng-Shui-Berater, der unter Berücksichtigung der Mondphasen die glückbringenden Zahlungstermine ermittelt hat. Es ist vorgesehen, ab 2010 für jeden Kunden individuelle Zahlungstermine unter Berücksichtigung seines genauen Wohnortes, Alters, Familienstandes und Gewichts festzulegen.
@ Malte S.
Ich als Nichtjurist frag mich gerade ob das korrekt ist wenn hier von „noch nicht Fälligkeit“ und „Monatsanfang“ gesprochen wird?
a) wird es wohl dazu nähere Bestimmungen im Vertrag geben
und b) handelt es sich hier doch um Abschläge also Teilzahlungen auf eine Leistung die i.d.R. schon längst (vollständig) erbracht wurde (aber nachvollziehbarerweise noch nicht detailliert abgerechnet werden kann oder wird)
MfG
Jupp, sicherlich wird es nähere vertragliche Bestimmungen geben. Diese werden aber aller Wahrscheinlichkeit nach den Monatsanfang als Fälligkeitstermin nennen – z.B. in der Formulierung "Die Abschläge sind monatlich spätestens am 1. Werktag fällig."
Die Leistung wurde möglicherweise schon erbracht. Das hindert aber nicht daran, die Fälligkeit anders zu vereinbaren. Und eine Vereinbarung "Wir buchen, wann wir wollen" würde wohl fraglos eine unangemessene Benachteiligung darstellen.
Selbst wenn man aber tatsächlich ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht in Form der Fälligkeitbestimmung annimmt, dann würde sich dennoch eben der Beweis des Nichtverschuldens beim Schadensersatz recht einfach gestalten. Denn wie soll ein ALG-II-Bezieher bitte 2 Mal aus einer monatlichen Leistung von 345 € den Abschlag zahlen können? Dieses Risiko muss dem Versorger noch viel mehr bewußt sein. Daher trifft ihn jedenfalls ein Mitverschulden.
Noch einfacher wäre es natürlich, wenn man beweisbar dem Versorger mitteilt, dass man ALG-II-/BAFÖG-/Sozialhilfebezieher ist und nunmal erst zum 1. die Gelder bekommt. Dann liegt der Schaden nur noch beim Versorger.
Ah, und worauf fußt die Behauptung, dass als Fälligkeitstermin aller Wahrscheinlichkeit nach der Monatserste in den AGB festgelegt ist? Allgemeine Lebenserfahrung?
Mein Stomversorger spricht in den AGB lediglich von monatlichen Abschlägen zu vorher festgelegten Terminen. Und teilt mir in der Rechnung diese Termine mit, die im Allgemeinen am 28. liegen, bis auf die Monate, in denen der 28. an einem Samstag oder Sonntag liegt. Da teilt er mir für den Fall, dass mir nicht bekannt sein sollte, dass Banken an diesen Tagen eher selten arbeiten, sogar mit, dass dann erst am 29. oder 30. abgebucht wird.
hm, monatliche Abschläge – bedeutet im Umkehrschluss, dass es keine zwei Zahlungen im Monat gibt. Alleine darum geht es mir. In meinem Vertrag steht übrigens genau das gleiche drin – inklusive einer Auflistung der Buchungstermine. Die allesamt am Monatsanfang liegen.
Es ist vollkommen in Ordnung, eine regelmäßige Abbuchung zum Monatsende zu vereinbaren. Nur darf der Abbuchende dann nicht einen Tag vor dem vereinbarten Termin abbuchen, sondern muss sich bis zum nächsten Tag begnügen.
Ein Großteil der Kunden meldet sich zum Monatsanfang bei den Energieversorgern an. Die letzten, mit denen ich Kontakt hatte, haben dann auch gleich einen Buchungsauftrag für den nächsten Tag gesetzt. Wenn dies bei den anderen Anbietern ebenso üblich ist, wird der Durchschnittsnutzer auch einen Fälligkeitstermin am Monatsanfang haben.
Auf das Argument mit den zwei Abbuchungen im Monat habe ich ja fast nur gewartet.
Im Originalbeitrag sind die Abschläge anscheinend am 30. des Monats fällig. Nehmen wir mal an, dass dies den AGB des Versorgers entspricht. Was passiert bei wiederkehrenden Forderungen, wenn der Termin auf ein Wochenende fällt?
Bingo, der Fälligkeitstermin verschiebt sich auf den nächsten Werktag. Eine Selbstverständlichkeit, denn die Forderung kann ja nicht nur deswegen mal eben am Freitag, den 29. fällig sein, nur weil der Kalender so gemein ist, dass der 30. ein Samstag ist. (Und ich möchte nicht wissen, zu welchem Rauschen in diesem Blog ein solches Ansinnen des Versorgers verursacht hätte)
Also richtet sich der Versorger einfach nur nach Recht und Gesetz, wenn z.B. der Abschlag für Mai am 2.6. abgebucht wird. Nichts anderes teilt der Versorger dem Kunden mit.
Wie ich an meinen Kontenbewegungen sehe, sind alle möglichen Geldbezieher bestrebt, möglichst am 1. des Monats abzubuchen.
Ein paar tanzen aus der Reihe, so z.B. die Krankenkasse, die das immer am 28. des Monats tut. Ich erkenne darin das Bestreben, sich als erster aus dem vermuteten Monatseinkommen bedienen zu können und dann die eigenen Schäfchen schon im Trockenen zu haben, wenn die anderen ihre Ansprüche auf den (möglicherweise zu niedrigen) Kontofüllstand anmelden.
Das Spiel könnte tatsächlich beliebig nach vorne verlagert wereden. Warum wird es das aber nicht? Weil es zu der allgemeinen Lebenserfahrung zählt, dass Monatseinkommen auch erst zum Monatswechsel gutgeschrieben werden und man so aufgrund höherer Masse eine höhere Chance auf Erfüllung der Ansprüche hat.
Ergo, wer da als Frühstarter aus der Reihe tanzt versucht meiner Ansicht nach nur schlauer als andere zu sein.
Das erkauft man sich dann aber mit höheren Verwaltungsaufwand, weil der reale Kontostand zu diesem Zeitpunkt nicht unbedingt den Wunschvorstellungen des Abbuchers entspricht – bei recht vielen ist noch genügend Monat am Ende des Geldes übrig.
Vermutlich wird dieser Kostenaufwand in privatwirtschaftlich und explizit gewinnorientierten Unternehmen zu vermeiden gesucht, bei von öffentlicher Hand geführten Quasimonopolen mag das ja anders aussehen.
@Klaus: Wenn der Fälligkeitstermin tatsächlich der 30. ist – und davon gehe ich auch aus -, dann ist zumindest die Abbuchung am 2.1. nicht so ganz folgerichtig. Am 30.12. und 31.12. sind automatische Buchungssysteme in Betrieb. Es stimmt aber, dass in einem solchen Fall natürlich die Verschiebung in den nächsten Monat völlig in Ordnung ist.
Als ALG-II-Bezieher sollte man seinem Lieferanten natürlich zügig klar machen, dass eine Abbuchung am Monatsende wenig sinnvoll ist und den Termin auf den Monatsanfang setzen. Nur wenn sie sich darauf nicht einlassen, kommt man ja zu einem realen Streit über die Kosten der Rückbuchung.
Mein Gehalt geht immer erst am 1. ein. Immerhin kündigen die Stadtwerke dies ja noch an, ganz toll finde ich es, wenn ein ganz konkretes Abbuchungsdatum genannt ist, z.B. der 15., man dann das Geld am 14 einzahlt und auf dem Auszug sieht, die haben schon am 13. versucht abzubuchen. Lastschrift geplatzt + Rückbuchungsgebühren. Ist mir ein Rätsel, weshalb Firmen soetwas tun.
@Caroline: Wenn die entgegen einer Ankündigung zu früh abbuchen würde ich die Rückbuchungsgebühren schlicht und ergreifend nicht zahlen. Ist meines Erachtens nach deren Verschulden.
Seit doch froh, dass der Versorger nicht vor der vereinbarten Monatszahlung das Geld einzieht. Damit könnte der Versorger dann "arbeiten".Wenn ich im Monat einen Abschlag zu zahlen habe, muss ich das Geld auf dem Konto parat halten und nicht alles am 31. des Monats ausgeben. Dann kommt es zum Platzen der Lastschrift. Ich kann auch nicht meine Kreditrate ausgeben, weil die Bank sie vielleicht etwas später einzieht. Erst Kopf einschalten und dann tippen.