Erledigung gefunden
Brief von einer Bank:
Die Pfändung wurde seit längerer Zeit mit kleineren Beträgen bedient. Wir fragen an, ob die Pfändung zwischenzeitlich ihre Erledigung gefunden hat. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um eine aktuelle Forderungsaufstellung.
Eigentlich ist unschwer zu erkennen, dass die “kleineren Beträge” gerade mal die Zinsen abdecken. Die Hauptforderung wird nur minimal getilgt. Ursprüngliche Forderung am 1. November 2002: 6.253,56 Euro. Forderung heute: 5.387,90 Euro.
Das müsste eigentlich auch der Computer der Bank berechnen können…
IT-Outsourcing :-)
Warum Großrechner mit etwas beschäftigen, das der Kunde per Excel kann? ;-)
von 62k euros auf 5k euros ist doch gut abbezahlt!
oder ist da ne Zahl zu viel? ;)
Gemach, Gemach! Es handelt sich um Banker. Dass die sich mit Geld und Zahlen nicht richtig auskennen, hat sich wohl in letzter Zeit bestätigt.
Also entweder hat sich bei der Ausgangssumme ne Zahl zu viel eingeschlichen, bzw ist der Punkt um ne Stelle verrutscht, oder die Beträge waren doch nicht so minimal klein wie flüchtiges erstes Lesen den Anschein machen könnte. ;)
Aber wahrscheinlich eher ein Tippfehler…
…der da soeben behoben wurde. ;)
Tippfehler, inzwischen berichtigt.
Was denn? Mal nachfragen ob noch Interesse an der Zahlung besteht ist doch äußerst nett, für den Kunden (der Bank)…
Es ist ja schmeichelhaft, dass Herr Vetter den Banken hellseherische Fähigkeiten bescheinigt (oder ist es etwa begrenzter Horizont?), aber es ist in der Menschheitsgeschichte schon häufiger vorgekommen, dass ein Gläubiger mehrere Vollstreckungsmaßnahmen nebeneinander betreibt. Der nur den ihn betreffenden Pfändungsbeschluss kennende Drittschuldner mag zwar wissen, dass die von ihm ausgekehrten Beträge nicht zur Deckung der Verbindlichkeit reichen, aber das heißt ja nicht, dass die Pfändung sich nicht aus anderem Grunde erledigt. Da das Verwalten einer Pfändung ziemlichen administrativen Aufwand verursacht (der nach Rechtsprechung dem Delinquenten, äh Kunden ja nicht weiterbelastet werden darf und unter allen Kunden sozialisiert werden muss), freut sich die Bank über jede erledigte.
Wenn die Bank den Pfändungsbetrag komplett gezahlt hätte, würde sie die Leistung ohne freundliche Nachfrage ganz von selbst einstellen, da sie sich andererseits Schadensersatzansprüchen des Kunden ausgesetzt sehen könnte.
Vielleicht sollte der Bankkunde mal über eine Insolvenz nachdenken… ?!
Wieso tilgen die kleineren Beträge nur die Zinsen? Soweit ich weiß wird immer nur auf die Hauptforderung getilgt, oder? Sonst besteht ja die Gefahr, dass die Zahlung niemals endet….
@9/Kai:
Das ist richtig. Getilgt wird nur die Hauptschuld. Bedient werden müssen allerdings auch die Zinsen. Frag mal bei Deiner Bank nach wie das ist, wenn Du einen Kredit aufnimmst ;-)
Und ich denke, wenn bei einer Schuld/Pfändung Zinsen anfallen und Ratenzahlung vereinbart ist, dann muss die Rate so bemessen sein, dass mindestens die Zinsen bedient werden. Ideal auch noch ein Teil der Hauptschuld, da sonst in der Tat die Zahlungen niemals aufhören.
Aber wenn die Zahlung kleiner als die zu erwartende Zinsbelastung ist ist es doch ziemlich egal was man tilgt….
@9/Kai und @10/Volker:
Zur Anrechnung von Zahlungen ist – wie häufig – ein Blick ins Gesetz hilfreich:
§ 367 BGB Anrechnung auf Zinsen und Kosten
(1) Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.
(2) Bestimmt der Schuldner eine andere Anrechnung, so kann der Gläubiger die Annahme der Leistung ablehnen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__367.html
Daher bleiben ja auch so viele Leute auf Ihren Schulden sitzen, weil eben die Hauptleistung (d.h. i.d.R. die Geldschuld) ohne andere Vereinbarung als letztes bedient wird.