9.1.2009

Oft eingeladen

Da ich mich nicht zweiteilen kann, muss ich ab und zu darum bitten, einen Hauptverhandlungstermin zu verlegen. Heute habe ich erstmals den Fall, dass weder ich noch mein Mandant können. Wir müssen an dem Tag, an dem das Gericht verhandeln möchte, schon an einem anderen Gericht mit einer anderen Anklage gegen ihn kämpfen.

Im Verlegungsantrag werde ich aber – wie üblich – keine Namen nennen und nur erwähnen, dass ich an dem Tag bereits wegen einer “anderen Strafsache” verhindert bin. Ich hoffe nur, dass der Richter keine “Glaubhaftmachung” verlangt.

7 Kommentare zu “Oft eingeladen”

  1. powermax meint: (9.1.2009 um 13:24) AntwortenReply to this comment

    spätestens jetzt… ;-)

  2. Kaltblütiger meint: (9.1.2009 um 14:27) AntwortenReply to this comment

    Reicht nicht der Hinweis, dass es auch für den Mandanten gilt?

  3. Darkstalker meint: (9.1.2009 um 15:35) AntwortenReply to this comment

    "andere Anklage gegen ihn" … oder
    "gegen ihn kämpfen"

    Satzbau lässt hier einiges an Interpreatation zu :)

  4. Alexander meint: (9.1.2009 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    "Ich hoffe nur, dass der Richter keine “Glaubhaftmachung” verlangt." – und nicht in dieses Blog schaut…

  5. Mark meint: (9.1.2009 um 17:24) AntwortenReply to this comment

    Kommt das eigentlich sehr häufig vor, dass Strafrechtsmandanten gleich mit mehreren Anklagen zu kämpfen haben? Irgendwie sieht man das bei dir dauernd, Udo ;-)

  6. Ben meint: (9.1.2009 um 20:41) AntwortenReply to this comment

    Glaubhaft? Ist das Ehrenwort nix wert?

  7. RA Werner Siebers (Link) meint: (10.1.2009 um 08:13) AntwortenReply to this comment

    Ein Mittel der Glaubhaftmachung im Rahmen der StPO ist die anwaltliche Versicherung.

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