Oft eingeladen
Da ich mich nicht zweiteilen kann, muss ich ab und zu darum bitten, einen Hauptverhandlungstermin zu verlegen. Heute habe ich erstmals den Fall, dass weder ich noch mein Mandant können. Wir müssen an dem Tag, an dem das Gericht verhandeln möchte, schon an einem anderen Gericht mit einer anderen Anklage gegen ihn kämpfen.
Im Verlegungsantrag werde ich aber – wie üblich – keine Namen nennen und nur erwähnen, dass ich an dem Tag bereits wegen einer “anderen Strafsache” verhindert bin. Ich hoffe nur, dass der Richter keine “Glaubhaftmachung” verlangt.
spätestens jetzt… ;-)
Reicht nicht der Hinweis, dass es auch für den Mandanten gilt?
"andere Anklage gegen ihn" … oder
"gegen ihn kämpfen"
Satzbau lässt hier einiges an Interpreatation zu :)
"Ich hoffe nur, dass der Richter keine “Glaubhaftmachung” verlangt." – und nicht in dieses Blog schaut…
Kommt das eigentlich sehr häufig vor, dass Strafrechtsmandanten gleich mit mehreren Anklagen zu kämpfen haben? Irgendwie sieht man das bei dir dauernd, Udo ;-)
Glaubhaft? Ist das Ehrenwort nix wert?
Ein Mittel der Glaubhaftmachung im Rahmen der StPO ist die anwaltliche Versicherung.