16.1.2009

Polizei will auch an Mautdaten

Im Mordfall Kardelen möchte die Polizei auch Mautdaten auswerten, berichtet Focus online:

Ebenso könnten die Maut-Automaten an den Autobahnen wichtige Hinweise enthalten. Die brückenartigen Geräte kontrollieren alle Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab zwölf Tonnen auf die fällige Mautgebühr. Viel wichtiger ist jetzt aber: Die Automaten liefern auch Fotos von Fahrern und Kennzeichen der Lkw. Polizeisprecher Schneider: „Wir werden jede Möglichkeit nutzen, um den Täter zu finden.“

Allerdings ist es verboten, die Mautdaten zum Zweck der Strafverfolgung zu verwenden (§ 7 Absatz 2 Satz 2 Autobahnmautgesetz). Ausnahmen sind nicht vorgesehen.

Eine andere Frage ist, wie lange noch.

48 Kommentare zu “Polizei will auch an Mautdaten”

  1. Denny Crane!!! meint: (16.1.2009 um 20:08) AntwortenReply to this comment

    Zur Messung von Geschwindigkeitsübertretungen werden die auch noch eingesetzt werden…

    Man darf raten, warum es damals nicht eine simple Mautplakette sein durfte…

    Es ist doch offensichtlich, dass die Dinger auch noch zu etwas anderem genutzt werden sollen.

  2. Stefan meint: (16.1.2009 um 20:10) AntwortenReply to this comment

    Und fünf Kommentare zum Artikel bewegen sich auf diesem exemplarisch zitierten Niveau:

    "Unseren Datenschützern ist der Datenschutz wichtiger als das Leben eines Kindes."

  3. zf.8 meint: (16.1.2009 um 20:19) AntwortenReply to this comment

    "Allerdings ist es verboten, die Mautdaten zum Zweck der Strafverfolgung zu verwenden (§ 7 Absatz 2 Satz 2 Autobahnmautgesetz). Ausnahmen sind nicht vorgesehen."

    Das heißt aber nicht viel. (vgl. AG Gummersbach NJW 2004, 240)

    Diese unrühmliche Ansicht ist aber von zumindest einem anderen Gericht zu Recht abgeschmettert worden. Sie hat sich auch, soweit ich das überblicke, noch nicht verbreitet.

  4. Der Rechthaber meint: (16.1.2009 um 20:34) AntwortenReply to this comment

    Nein: die spannende Frage ist doch, ob ein Gericht bei Erhebung der Daten trotz Verbotes von einem Beweisverwertungsverbot ausgeht – was wohl allerdings auf der Hand liegt.

  5. ghost meint: (16.1.2009 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    Noch eine Legislaturperiode mit der CDU/CSU und das Thema ist vom Tisch! Schäuble und Bosbach richten das schon ..

  6. Uwe meint: (16.1.2009 um 20:53) AntwortenReply to this comment

    Und wer weiß, ggf. werden ja auch Kinderpornografie-Filme im Führerhaus gedreht, das wäre noch ein Grund, die Fotos auszuwerten!

  7. Leser meint: (16.1.2009 um 20:59) AntwortenReply to this comment

    Dass "die Polizei an die Mautdaten will" bzw. dies erklärt hat, steht doch gar nicht in dem Focus-Artikel.

    Da steht nur, dass der Polizeisprecher Schneider sagt: "Wir werden jede Möglichkeit nutzen, um den Täter zu finden." Dabei denkt er offenbar an "Blitzautomaten an Bundes- oder Landstraßen und an Ampelkreuzungen". Ob er dabei auch an die Mautdaten denkt, wissen wir nicht, und auch der Focus-Redakteur schreibt das bei genauem Hinsehen nicht. Wir wissen nur, dass der Focus-Redakteur daran denkt.

    Sorgfältiger lesen, Herr Rechtsanwalt!

  8. Satans Kuscheltier meint: (16.1.2009 um 21:05) AntwortenReply to this comment

    Deshalb sage ich, zurück zu den Wurzeln! Gebt jedem eine ordentliche Waffe und wir haben am Ende ein ehrlicheres, gerechteres und ökonomischeres System als jetzt. Das sollte doch auch der schweigenden Mehrheit zusagen, die Kinderficker am liebsten eigenhändig aufknüpfen würde und sei es nur um sich mal abzureagieren. So pervers es klingt, aber auf einen Fall wie diesen haben Schäuble und sein BKA doch nur gewartet. Denen dürfte sich jetzt das Blut gen Italien stauen. Die nächste Stufe ist damit erreicht.

    Bleiben Sie dran, wir scheißen auf Sie!

  9. Detlef Borchers meint: (16.1.2009 um 21:09) AntwortenReply to this comment

    Die Forderung nach Fahndung in Mautdaten kommt immer wieder auf. Im bekannten Kasseler Fall, als ein mordender und vergewaltigender LKW-Fahrer gesucht wurde, hat diese Fahnung bekanntlich nichts gebracht, weil der Fahrer genau deshalb über Bundesstraßen nach Marburg gefahren ist, wo er später mit konventionellen Ermittlungsmethoden gefasst werden konnte.

    ad #1: Nein, die Brücken werden nicht zur Messung von Geschwindigkeitsübertretungen eingesetzt werden können. Das geht technisch nicht. Was aber geht, ist der Einbau von Section Control-Systemen auf den ohnehin vorhandenen Brücken. darüber wird der nächste Verkehrsgerichtstag verhandeln, vgl.

    http://www.cardor.de/nachrichten/anzeigen.php?id=3999

  10. cassidy meint: (16.1.2009 um 21:09) AntwortenReply to this comment

    son Quatsch …

    Auf Deutschlands Autobahnen stehen 300 Kontrollbrücken (nicht Mautbrücken), von denen das BAG als Aufsichtsbehörde jeweils 30 aktiv schaltet. Die können dann über eine Infrarotkommunikation feststellen, ob der jeweilige LKW unter der Brücke korrekt bezahlt hat. Fotos werden nur dann gemacht, wenn der LKW auf die Infrarot-Kommunikation nicht reagiert (also keine OBU oder defekte OBU). Erfaßt wird nur das Kennzeichen, nicht der Rest der Fahrerkabine. Das Kennzeichen wird per OCR datenlesbar gemacht und mit der Datenbank der manuelen Zahler abgeglichen. Bei bezahlter Maut wird der Datensatz unwiderruflich gelöscht. Das dauert in der Regel etwa 0,3 Sekunden.

    Was übrig bleibt, sind Kennzeichen, die nicht automatisch gelesen werden können (manuelle Nachbearbeitung) und Kennzeichen von Mautprellern (aktuelle Quote ca. 2%).

    Daraus läßt sich die Wahrscheinlichkeit erechnen, daß hier Bildmaterial (vom Kennzeichen) vorhanden ist, was zur Aufklärung der Straftat beitragen kann. Nämlich nahe Null.

    Die Fahnder sollten sich zuerst mal mit der Funktion des Mautsystems auseinandersetzen, bevor sie so irrwitzige Ideen entwickeln und sie dann auch noch öffentlich kommunizieren …

    cassidy

    Nachtrag zu meinem Vorredner: Wenn man weiß, wie die Technik in den Kontrollbrücken funktioniert, könnte man damit sehr wohl Geschwindigkeiten erfassen …. ;-)

  11. Lionel Hutz meint: (16.1.2009 um 21:15) AntwortenReply to this comment

    @1: Ich hatte damals beruflich einiges damit zu tun. Die einfache Plakette durfte es deswegen nicht sein, weil man mit einer streckengebundenen Maut ein Vielfaches an Gebühren rauslatzen kann, ich meine die Schätzungen waren das fünffache einer durchsetzbaren Pauschalmaut, alle anderen Länder machen es genauso oder ziehen nach.

    Es war damals ein Riesenpolitikum und das System ließ sich politisch überhaupt nur deswegen durchsetzen, weil so ein Verbot ins Gesetz kam – und Schily war zu dieser Zeit ja auch schon ein ziemlich tougher Innenminister!

    Liberale warnen: Regierungen ohne Beteiligung von FDP oder Grünen führen leider zu einer politischen Landschaft, in der der ein freiheitlicher Staat den Bach runtergeht!

    Sollte eigentlich auf jeden Wahlzettel gedruckt werden!

    @9: Section Control dürfte doch aber schwierig sein, weil ja wohl kaum zwei Brücken so nah beieinander sind, dass man mit dem Ergebnis viel anfangen kann, oder? Oder was wäre dann der andere Endpunkt der "section"?

  12. Hobbyjurist meint: (16.1.2009 um 21:28) AntwortenReply to this comment

    Ich vermute mal, ein paar Jährchen brauchen unsere werten Damen und Herren Volks(ver)treter wohl noch, bis sie den Datenschutz vollumfänglich in die Tonne gekloppt bekommen haben und die Mautdaten für jede erdenkliche Auswertung zur Verfügung stehen.

  13. Detlef Borchers meint: (16.1.2009 um 21:33) AntwortenReply to this comment

    ad #10: Ja, man könnte. Aber und damit auch ad #11: viele Kontrollbrücken für die LKW-Maut liegen nicht in den Gebieten, in denen die Section Control kommen soll. In dieser Hinsicht hat es z.B. das österreichische Mautsystem mit den vielen Brücken viel einfacher.

  14. cassidy meint: (16.1.2009 um 21:55) AntwortenReply to this comment

    @13: Das Enforcement in Österreich hat den Schwerpunkt auf der mobilen Kontrolle. Die meisten DSRC-Baken können in der Regel nix anderes als Maut abrechnen oder Go-Box sperren. Das ist der Vorteil/Nachteil eines Billig-Maut-Systems. Flexibilität ist hier jedenfalls wesentlich weniger gegeben, als in D. Der Vorteil in A ist allerdings, daß Begehrlichkeiten bezüglich Datensammelwut, wie hierzulande garnicht erst in dem Umfang aufkommen können.

  15. typ fawkes meint: (16.1.2009 um 22:37) AntwortenReply to this comment

    ein polizist spricht von blitzgeräten und ein journalist schreibt was über mautdaten, die büchse der pandora ist geöffnet.

  16. Tox meint: (16.1.2009 um 22:41) AntwortenReply to this comment

    @10.

    Ich hör es schon kommen. "Was da an Verbrechensaufklärungspotential verschwendet wird, ist ja entsetzlich. Die Dinger müssen unbedingt so umgestellt werden, dass immer alle an sind, und PKW, nicht ignoriert werden. Es ist ja auch ganz schön diskriminierend, dass jedes mal wenn ein kleines (in diesem Fall nicht mal blondes) Mädchen tot aufgefunden wird sofort pauschal nur die LKW-Fahrer verdächtigt werden, und die PKW-Fahrer nicht."

    @11:
    Mehr Brücken! Da kann man sicher ein schönes Konjunkturpaket schnüren. Und wenn man den Kameras beibringt auch noch die Insassen zu photographieren, dann ist das sicher auch gut für die Wirtschaft.

    Bei Wikipedia lese ich übrigens: ''Nähert sich ein Fahrzeug – egal welcher Art – der Brücke, wird zuerst ein Frontalfoto des Fahrzeugs erstellt.''

  17. az meint: (16.1.2009 um 22:58) AntwortenReply to this comment

    @9, 10: Die Brücken erstellen von jedem Fahrzeug ein Foto und extrahieren das Kennzeichen, dieses wird aber nur dann weiterverarbeitet wenn durch eine Heuristik ein LKW erkannt wurde und die OBU nicht oder nicht korrekt reagiert hat. Eine Totalerfassung aller Fahrzeuge oder die Erfassung von Geschwindigkeitsübertretungen erfordern lediglich ein Softwareupdate.
    Das System ist klar mit Totalüberwachung im Hinterkopf konzipiert worden. Es gibt zwei Gründe warum das System aber wohl noch nicht so weit ist: Telekom und Siemens. Können eigentlich immer noch nur max. 10% aller Mautbrücken gleichzeitig aktiv sein?

  18. Kritiker meint: (16.1.2009 um 23:20) AntwortenReply to this comment

    Und wo liegt das Problem die Kapazitäten auszubauen? Sollte die Begehrlichkeit doch noch mal überhand nehmen wünschen wir uns sicher alle ein Urteil wie beim KFZ-Kennzeichenscanning.

  19. Hoffen wir auf unsere Helden… meint: (16.1.2009 um 23:21) AntwortenReply to this comment

    …beim Bundesverfassungsgericht! Die müssen uns wieder mal retten von der computertechnik-ermöglichten und machtpolitisch-verlockenden slippery slope, die geradewegs in die digitale Diktatur führt!

  20. GxS meint: (16.1.2009 um 23:52) AntwortenReply to this comment

    Ich zitiere mal einen unserer Volksvertreter auf abgeordnetenwatch
    (die Verlinkung zu eine bestimmten Frage ist schon mehrmals bei der Seite schiefgegangen, darum versuche ich es hier gar nicht.).
    Herr Dr. Wiefelspütz antwortet am 17.04.2008:

    >ich bin seit geraumer Zeit der Überzeugung, daß Mautdaten im Einzelfall kraft richterlicher Anordnung zur Aufklärung schwerer Straftaten heranzuziehen sind. Sie können ganz sicher sein: Ich werde nicht locker lassen, bis diese Befugnis gesetzlich geregelt ist. Die jetzige gesetzliche Regelung halte ich für eine Art "Strafvereitelung durch den Gesetzgeber". Im Rechtsstaat heiligt der Zweck niemals die Mittel. Mautdaten dürfen herangezogen werden, um Geld einzutreiben. Sie dürfen nicht herangezogen werden, um ein Tötungsverbrechen aufzuklären. Sie, Frau…, mögen das verstehen. Ich verstehe das nicht. Und deshalb wird das geändert.

    Ein weiterer Kommentar erübrigt sich…

  21. BND-Jünger meint: (17.1.2009 um 00:02) AntwortenReply to this comment

    Memo: Langsam wird es mir zu heiss. Muss morgen A.H. unbedingt darauf hinweisen, die Freigabe der Mautdaten nicht so offensichtlich zu bewerben. Wenn er so weitermacht, wird er mir noch enttarnt. Er ist doch mein einziger Mann beim Focus.

  22. Mark meint: (17.1.2009 um 00:03) AntwortenReply to this comment

    Ich finde auch das Sich die Leute erst mal über das Deutsche Mautsystem in Deutschland informieren sollten (Auch der Autor).

    In Deutschland darf nur stichprobenartige Überprüfungen der Mautzahlung durchgeführt werden. Insgesamt ist die Kontrollzahl mit 10 Mio. Lkw pro Jahr festgelegt. Der Betreiber Toll Collect hat sich verpflichtet, davon jährlich 7 Mio. Fahrzeuge auf Mautzahlung zu überprüfen.

  23. GxS meint: (17.1.2009 um 00:22) AntwortenReply to this comment

    @22 Mark
    >In Deutschland darf nur stichprobenartige Überprüfungen der Mautzahlung durchgeführt werden.

    Das kann man ändern, und Herr Wiefelspütz (siehe oben 20) wird nicht locker lassen, bis das und die Weitergabe der Daten an interessierte Kreise (Geheimdienste, Polizei, etc…) gesetzlich geregelt ist.

    Grüße

  24. mathias k meint: (17.1.2009 um 00:55) AntwortenReply to this comment

    Auch wenn da steht "Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig."
    so steht da nicht "
    Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig. Ein Verstoß wird mit mindestens 10 Jahren Gefängnis bestraft"
    Das ist doch das Problem in Deutschland. Es gibt bei vielem keine konkrete Strafandrohung was geschehen soll, falls ein Gesetz z.B. von der Exekutive nicht eingehalten wird. Die Richter sagen später sehr wohl, dass das ganze nicht rechtmäßig ist, aber solange der entsprechende Ermittler nicht 10 Jahre in Bau geht und seinen Beamtenstatus verliert, interessieren Gesetze dort niemanden.

  25. carlo meint: (17.1.2009 um 01:08) AntwortenReply to this comment

    Die Meinung von Herrn Wiefelspütz wird sich durchsetzen, denn die Menschen einschließlich meiner Person finden es schwer erträglich, wenn eine Fahndungsmöglichkeit aus ideologischen Gründen nicht genutzt wird. Natürlich ist das problematisch, denn die meisten Menschen reflektieren nicht gleichzeitig das Mißbrauchspotential eines Überwachungsstaats.
    Wer sich mal bezüglich Kardelen in entsprechenden wer-kennt-wen.de Gruppen umsieht, wird feststellen,daß Volkes Stimme viel weitergehende Maßnahmen nicht nur bei der Ermittlung, sondern bei der Bestrafung des Täters wünscht. Guantanamo erscheint da als vergleichweiser harmloser Freizeitvollzug. Interessant auch, daß in diesen Foren viele Migranten aktiv sind und aus dieser Richtung die deutlichsten Forderungen in Richtung Vollzugsverschärfung kommen.

  26. Rockafella meint: (17.1.2009 um 01:57) AntwortenReply to this comment

    @24 Mir reichte es schon, wenn in einem Satz 3 so etwas Ähnliches wie das Folgende stünde: "[...] unzulässig. Ein Verstoß gegen Satz 2 führt zu einem absoluten Beweisverwertungsverbot vor sämtlichen Behörden und Gerichten."

  27. Hobbyjurist meint: (17.1.2009 um 02:02) AntwortenReply to this comment

    @ 25 (carlo): in der Eckkneipe nebenan wird angesichts eines Kindesmordes vielleicht auch die sofortige Einführung des islamischen Rechts gefordert. Zum Glück entscheidet aber nicht der einfache Pöbel über die weitere politische und rechtliche Marschroute.

  28. Kampfschmuser meint: (17.1.2009 um 02:33) AntwortenReply to this comment

    MAUT:
    Mal wieder sauber dargestellt. Die Mautdaten sind (im Moment) unantastbar. Das ist der lieben Polizei ein Dorn im Auge. Nüchtern betrachtet, kann man das nachvollziehen. Und so wird bei jeder Möglichkeit die Oh-Oh-Karte gezogen. Es passiert was schlimmes und schon steht man Spalier: Wenn wir dürften, hätten wir den Bösewicht schon längst.
    Datenschutz? Ach was, der Zweck heiligt die Mittel. Immer ein Stück mehr aufweichen macht am Ende auch einen matschigen Kuchen.

    Wenn ich dieses Geschreibsel von diesen Vollpfosten lese, wo drin steht, "hey, ich hab nichts zu verbergen", könnt man demjenigen glatt auf die Schuhe kotzen. Nicht nur zu blöd über den Tellerrand zu schauen, nein, sie sehen den eigenen Rand noch nicht mal.

  29. theblackflash meint: (17.1.2009 um 03:02) AntwortenReply to this comment

    Ach verdammt.
    Jetzt habe ich tatsächlich die Kommentare bei dem Focus Artikel gelesen.
    Was da steht lässt mich nun Bestimmt die halbe nacht nicht schlafen, und darüber nachdenken ob es wirklich so viele naive Dummköpfe geben kann, die ihren Stammtisch von der Kneipe um die Ecke ins Internet verlegt haben.
    Und da ich weiß das es sie gibt, werde ich schlecht schlafen.

  30. Andreas meint: (17.1.2009 um 10:16) AntwortenReply to this comment

    Und da war Sie wieder, die Unterminierung des Datenschutzes vor dem Hintergrund eines abscheulichen Verbrechens.
    Übrigens las ich neulich in einem Magazin, dass ein Politiker im Osten fordert, dass alle PKWs von Fahranfängern mit GPS ausgestattet werden sollen, um diese per Satellit ständig überwachen zu lassen.Natürlich nur zur Wahrung der Sicherheit und zur Vermeidung von Unfällen.
    Schöne neue Welt.
    Nur…wer geht denn hier noch auf die Strasse? Immer schön alles gefallen lassen….

  31. horst deutschmann meint: (17.1.2009 um 10:22) AntwortenReply to this comment

    Also fassen wir mal zusasmmen:
    Ein LKW-Fahrer fährt eine Strecke durchc den Ort und entführt am hellerlichten Tage ein Kind.
    Es fällt ja nicht auf, wenn so ein großer LKW unterwegs mal hält und ein Kind reingezerrt wird.
    Dann fährt er mit dem LKW zum See.
    Es fällt ja auch nicht auf, wenn so ein großer LKW zu einem See fährt.

    Dann fährt er seelenruhig seine Tour weiter?

    Klingt mir alles sehr abenteuerlich.
    Oder werden etwa nicht nur LKW sondern auch PKW von den Mautbrücken grundsätzlich erfasst?

  32. Lord meint: (17.1.2009 um 10:43) AntwortenReply to this comment

    Zumal die meisten Speditionen ihre LKW eh per GPS tracken; offiziell um die Ladung besser vor Verlusten schützen zu können. Fahrer eines großen Unternehmens sollten somit keinen Abstecher mal so eben an nen See machen – und die Mehrzahl der anderen hat Termindruck. Die vielen Lenkzeitüberschreitungen kommen nicht von ungefähr…

  33. carlo meint: (17.1.2009 um 13:36) AntwortenReply to this comment

    @27: doch, letztendlich ist der Pöbel Wähler von Wiefelspütz und Co., und der Pöbel verlangt undifferenzierte Handlungen. Der 68-er Pöbel wollte alle Schwerstkriminelle therapieren und dann rauslassen( hat es z.T. auch getan, siehe Christian Klar), der jetzige Pöbel möchte alle Täter mit Körperstrafen überziehen. Eine differenziert Abstufung von sowohl Strafen als auch Fahndungsmaßnahmen scheint so nicht erreichbar. Ich finde mich damit ab, will aber reflektiert das Ganze beobachten, damit ich mich möglichst vor Gefahren schützen kann. Und diese Gefahren liegen sowohl bei einem Laisser-faire gegenüber Extremstraftätern als auch in der unreflektierten Überwachungsgesellschaft

  34. Kurt meint: (17.1.2009 um 14:06) AntwortenReply to this comment

    Hier regen sich die Kommentatoren über Stammtischsprüche auf – und sind selbst nicht besser. Harmlose (vermutlich falsch interpretierte) Meldungen in Illustrierten wie Focus werden aufgezogen, um über das Ende des Abendlandes zu schwafeln.

    Bleibt doch einfach mal bei den Fakten: Niemand hat in diesem konkreten Fall die Auswertung von Mautdaten gefordert. Und wenn dies doch geschieht, folgt daraus nicht automatisch die Umsetzung. Fordern darf man schließlich alles, sogar ein Bundestagsabgeordneter, dessen Meinung hier nun stellvertretend für alle anderen Abgeordneten stehen soll.

    Ich zum Beispiel fordere ein bundesweites Verbot von Blogs. Dadurch wären Tausende von Blog-Kommentatoren wieder zur Rückkehr an ihren Stammtisch gezwungen und der Bierabsatz in Deutschland würde endlich wieder steigen.

  35. Rockafella meint: (17.1.2009 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    @34 "Differenziert" und "reflektiert" kommt mir aber nicht in den Sinn, wenn ich Ihren Beitrag lese.

  36. Jo meint: (17.1.2009 um 15:19) AntwortenReply to this comment

    @32 Genau das denke ich auch.Zumal nirgendwo etwas von einem "verdächtigen LKW" zu lesen ist.
    Im Kasseler Fall gab es eine Überlebende aus einem vorhergehenen Verbrechen, dies war eine Tramperin gewesen.

    Die halten uns für dermaßen blöd …

  37. Hans meint: (17.1.2009 um 16:14) AntwortenReply to this comment

    Es war zu ahnen, in welche Richtung die Beiträge hier gehen werden. Diese Sorge um den Datenschutz kann ich jedenfalls nicht mehr nachvollziehen. Ob die technischen Voraussetzungen dieser Mautbrücken hier richtig beschrieben sind, kann ich nicht beurteilen. Nehmen wir aber mal an, es wäre möglich Bilder von den fahrenden Autos zu produzieren,die vielleicht ermittlungsmäßig weiterhelfen könnten – als reine Hypothese. Dann ist doch rechtlich das Schutzgut der datenrechtlichen Vorschriften mit dem Schutzgut des Interesses an der Aufklärung eines Tötungsdeliktes und der diesbezüglichen Strafverfolgung und der Prävention weiterer Taten abzuwägen. Wie man da ernsthaft zu der Überlegung kommen kann, das Schutzgut Datenschutz sei vorrangig, ist mir jedenfalls schleierhaft. Meiner Ansicht nach wäre es deshalb eindeutig geboten, durch gesetzliche! Regelungen festzulegen, dass und bei welchen Delikten auf die Daten zugegriffen werden darf.Natürlich sollte man das auf erhebliche Straftaten – wie z.B. Tötungsdelikte/ Entführungen/ Geiselnahmen beschränken.Aber was spricht denn dann dagegen.

  38. Zwischenfrage meint: (17.1.2009 um 16:21) AntwortenReply to this comment

    Könnte nicht das (geheim operierende) Propagandaministerium der BRD, das immer wieder für die Medien "böse LKW-Fahrer" oder "Bombenbastelanleitungs-Gesinnungstäter" oder "Festplatten-Verschlüsselungs-Gefährder" designt, um den Datenschutz ganz abzuschaffen und die Totalüberwachung zu ermöglichen, in der aktuellen Weltwirtschaftskrise ein bisschen mehr die veröffentlichten Zahlen fälschen, damit die Krise nicht durch absolute Konsumverweigerung der Bevölkerung noch schlimmer wird? Sie tun ja schon was (z.B. die Vorhersage, dass die Wirtschaft nur um 2 Prozent schrumpft in 2009 – guter Anfang!), aber sie könnten mehr bewirken!

    PS: Die Fälschung der Umfrage-Zahlen für die Hessenwahl war allerdings eine Glanzleistung der Propaganda, die via "Dann-kann-ich-ja-daheim-bleiben-es-ist-eh-ziemlich-kalt-Reflex" dazu führen wird, dass die Partei von Herrn TSG ca. 5% mehr Stimmen bekommen wird als die Partei von Herrn RK.

  39. Einwurfschreiben meint: (17.1.2009 um 17:32) AntwortenReply to this comment

    Erst wurde die kleine Maus sexuell miss"braucht". Jetzt wird sie es polizei-politisch.

  40. bombjack meint: (17.1.2009 um 22:37) AntwortenReply to this comment

    @39
    [...]Dann ist doch rechtlich das Schutzgut der datenrechtlichen Vorschriften mit dem Schutzgut des Interesses an der Aufklärung eines Tötungsdeliktes und der diesbezüglichen Strafverfolgung und der Prävention weiterer Taten abzuwägen. Wie man da ernsthaft zu der Überlegung kommen kann, das Schutzgut Datenschutz sei vorrangig, ist mir jedenfalls schleierhaft.[...]

    In dem bei der Diskussion zur Einführung des Mautsystems die Kritker des Systems eben mit dieser datenschutztrechtlichen Vorschrift abgespeist worden sind, ansonsten wäre das Mautsystem nicht in der Weise eingeführt worden, wie es jetzt ausssieht.
    D.h. es wäre nie und nimmer solch ein System geworden, wenn die Karten (wird auch bei Straftat xyz eingesetzt) offen auf dem Tisch gelegen hätten.

    Zudem wird wieder bestätigt, das realer Datenschutz nur in der Vermeidung von Daten besteht, denn ansonsten kommen immer wieder Gelüste von anderen Gruppen auf die Daten doch auswerten zu dürfen.

    bombjack

  41. genevainformation meint: (17.1.2009 um 23:04) AntwortenReply to this comment

    Na, dat ging ja schnell.

  42. Lawlita meint: (18.1.2009 um 16:43) AntwortenReply to this comment

    Man bedenke allein zwei System-Aspekte:

    - Das System musste in der Lage sein, KFZ bei Geschwindigkeiten bis zu 200km/h und gleichzeitigem Spurwechsel zuverlässig zu erfassen

    - Das System wurde ohne technische Notwendigkeit so entworfen, dass erst Fotos von allen KFZ gemacht werden und dann anhand der hinter den Kameras stattfindenden Vermessung Fotos von nicht mautpflichtigen KFZ aussortiert werden. (Soviel zur Datensparsamkeit)

  43. Justus meint: (18.1.2009 um 17:39) AntwortenReply to this comment

    @ 7 (Leser)

    Sie sollten selbst genauer hinschauen und dann auch korrekt zitieren, bevor sie bei Anderen Sorgfalt anmahnen!

    Es heißt im Artikel u.a.:

    „Wir werten, wenn es nötig sein sollte, sämtliche vorhandenen elektronischen Datenträger aus“, sagt Polizeisprecher Schneider

  44. Kritiker meint: (18.1.2009 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    Hach, das Wieselpütz. Ein Überzeugungstäter durch und durch. Es ist immer sehr bedenklich wenn Politiker solche Wege einschlagen. Lustigerweise hat er vor 2 Jahren noch gesagt das man am Verwertungsverbot nicht rütteln werde (das war, wenn ich mich recht erinnere, bei Hart aber Fair als es noch im WDR lief). Naja, Zeiten ändern sich und Politiker sowieso. Schönes Beispiel Otto Schiley. Was hat der am 11.01.1984 in der Tagesschau sich dagegen ausgesprochen den Personalausweis computerlesbar zu machen. "Im Orwell-Jahr…" Ja, ja, Otto. Du nimmermehr.

  45. Leser meint: (20.1.2009 um 00:05) AntwortenReply to this comment

    @ 45 (Justus): Wie der folgende Satz erhellt, bezieht sich diese Aussage aber nur auf "Blitzautomaten an Bundes- oder Landstraßen und an Ampelkreuzungen." Und deren Auswertung ist auch durch nichts verboten.

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