20.1.2009

Spitzen-Einlassung

Das Frankfurter Landgericht hat einen Priester freigesprochen, der einen Strichjungen in den Penis gebissen hatte. Der ursprüngliche Vorwurf der Körperverletzung konnte nicht aufrecht erhalten werden, denn der Geistliche soll in Notwehr gehandelt haben, berichtet Spiegel online.

Der Leser, der mich auf den Link aufmerksam machte, fasst die Geschehnisse so zusammen:

Aus Notwehr hat der Priester dem Stricher in den Pippimann gebissen, weil der böse Stricher dem Priester das Handy in einer Kneipe gemopst hat und das Telefon nur gegen einen Blowjob wieder herausrücken wollte. Spitzen-Einlassung.

Dem schließe ich mich an.

19 Kommentare zu “Spitzen-Einlassung”

  1. Sektenbeauftragter meint: (20.1.2009 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    Und das ist nur die Spitze des Eisberges. Weltweit sind katholische Priester solchen "Bubenstreichen" ausgesetzt. Und schon so mancher Pfarrer wurde von seinen Ministranten zum Oralsex gezwungen und wurde erst in Frieden gelassen, nachdem er sich freigekauft hatte (Mars, Snickers…).

  2. meteorit meint: (20.1.2009 um 18:45) AntwortenReply to this comment

    Bitter für jeden gläubigen Christen, hoffentlich erfährt es die betroffene Gemeinde. Homosexuell mag man sein, oder nicht – aber käuflicher Sex, dazu noch mit jemandem, der das wohl aus einer Notsituation tut? Und SO eine Einlassung vor Gericht? "Du sollst nicht lügen"?

  3. Martin_mb meint: (20.1.2009 um 19:42) AntwortenReply to this comment

    Wer andere in den Penis beißt – ist böse meist…

  4. wilhelm entenscheisse (Link) meint: (20.1.2009 um 20:20) AntwortenReply to this comment

    Herr, tu meine Lippen auf, daß mein Mund deinen Ruhm verkündige

    Psalm 51,17

  5. ETBI meint: (20.1.2009 um 22:18) AntwortenReply to this comment

    Bubenstreiche, käuflicher Sex? Irgendiwe dachte ich immer, dass der Freier den Blowjob an sich vornehmen lässt, nicht umgekehrt.

  6. Micha meint: (20.1.2009 um 22:34) AntwortenReply to this comment

    Wenn ein Sechsklässler von einem Mitschüler das Handy weggenommen worden wäre. Dieser dann, doof, schwach, verzweifelt oder verängstigt (wegen dem Ärger den er Zuhause von seinem doofen Eltern vieleicht bekäme) genug wäre, sich darauf einzulassen den Mitschüler zu blasen, dann aber doch den Mut fasst zuzubeissen. Dann würde ich auch sagen er soll freigesprochen werden.

    Aber ein erwachsener, gebildeter (sind Priester doch?) Mann der sich wegen eines Handydiebstahls genötigt sieht nachzugeben und dann zubeisst, kann das nur von Anfang an geplant haben. Und welcher Erwachsene Mensch hätte an der Stelle des Strichers eigentlich überhaupt in Erwäägung gezogen das man den Priester mit dem blöden Handy zu sowas zwingen könnte. Der Stricher dachte wahrscheinlich noch bis zum bitteren Ende der Priester würde freiwillig auf das Huhu-hier-habe-ich-dein-Handy-Spiel eingehen.

    Aber gut zu wissen das ich getrost zubeissen kann falls ich mal in Bedrängnis komme. Und zwar in echte.

  7. Hobbyjurist meint: (20.1.2009 um 22:41) AntwortenReply to this comment

    @ 5 (ETBI): Und was ist mit denen, die eine 69er-Stellung bevorzugen? ;-)

    P.S.: Apropos Stricher – wo ist eigentlich Callboy Torsten geblieben? Der könnte doch in diesem Falle gute Aufklärung leisten. ;-)

  8. x meint: (20.1.2009 um 23:21) AntwortenReply to this comment

    Irgendwo fehlt mir bei der "Notwehr" die Erforderlichkeit. Ein Anruf bei der Polizei hätte es auch getan. Gibt ja nicht nur das eine Handy…

  9. akbwl meint: (20.1.2009 um 23:59) AntwortenReply to this comment

    Erstaunlich: Kaum geht es um einen Priester, geht jeder davon aus, dass seine Einlassung nicht der Wahrheit entspricht. Hier sollte nicht dem Angeklagten, sondern den Kommentatoren Doppelmoral unterstellt werden. Von Herrn Vetter selbst ganz besonders. Er hält doch sonst immer die Fahne für die Unschuldsvermutung ganz weit oben.

  10. wilhelm entenscheisse (Link) meint: (21.1.2009 um 00:11) AntwortenReply to this comment

    @9: nun ja, es geht weniger darum in einen penis zu beissen, als darum, ihn überhaupt erst in den mund zu nehmen.
    völlig wurscht ob man hinein beisst, oder nicht, in die wurscht. oh, wortspiel.
    ernsthaft, man muss schon irgendwie gay, oder ein echt übler badass sein, um in solch eine situation zu kommen. nichts gegen schwule, aber ein katholischer priester? wtf???

  11. Chef meint: (21.1.2009 um 03:01) AntwortenReply to this comment

    Udo, lass es. Game over!

  12. scherzcakes meint: (21.1.2009 um 04:58) AntwortenReply to this comment

    Neue Wortmarke wurde angemeldet.
    markenblog.de/2009/01/19/ich-tus-im-beichtstuhl/

  13. Darkstalker meint: (21.1.2009 um 07:19) AntwortenReply to this comment

    Und ich dachte bisher, Priester würden immer nur am passiven Ende des Oralsexes stehen.
    Auch unterstellt, es habe sich so ereignet, wie in der Einlassung, das ändert doch nichts, oder? Notwehr seh ich da beim besten Willen keine.

  14. Chris meint: (21.1.2009 um 08:21) AntwortenReply to this comment

    Der Spiegel hat auch schon seriöseres geschrieben (ich hab nichts gegen Katholikenbashing, aber es ist halt so wichtig wie die Nachricht, dass in China gestern ein Sack Reis umgefallen ist. Mann beisst Hund in neuer Besetzung.).

  15. Bert Bock meint: (21.1.2009 um 08:55) AntwortenReply to this comment

    na ja, "Priester" ist in diesem Fall wohl relativ. Der Mann waltet seines Amtes nach lokalen Presseberichten nicht mehr, u.a. weil er eine 10-jährige Haftstrafe wegen versuchten Mordes abgesessen haben soll (Streit mit einem Geschlechtspartner im Kokain-Rausch)

  16. Erik (Link) meint: (21.1.2009 um 08:57) AntwortenReply to this comment

    ein Schelm der böses dabei denkt….

  17. TheDoctor meint: (21.1.2009 um 11:01) AntwortenReply to this comment

    @9 akbwl:
    "…lasterhaft wie ein Mönch…" war schon vor Jahrhunderten ein gängiger Begriff :)

    Unschuldsvermutung hin oder her, die Einlassung klingt halt hanebüchen…
    …obwohl, im Kontext was 15, Bert Bock schreibt könnte es fast plausibel sein.

  18. forty meint: (21.1.2009 um 13:33) AntwortenReply to this comment

    @9

    Das ist ja auch nicht irgendein Priester, sondern ein einschlägig Vorbestrafter, was Angriffe auf Strichjungen angeht…
    "Zweifellos ist Volker S. in der Schwulenszene unterwegs. Und zweifellos trinkt er oft mehr, als ihm gut tut. Juristisch ist er wahrlich kein unbeschriebenes Blatt. Erst kurz vor der Tat war er aus einem Gefängnis in Österreich entlassen worden, in dem er wegen versuchten Mordes zehn Jahre gesessen hatte. Er soll im Kokainrausch einen Strichjungen im Pfarrhaus niedergestochen haben – zu diesem Zeitpunkt war S. noch katholischer Priester."
    fr-online.de/frankfurt_un...sbiss-freigesprochen.html

  19. ETBI meint: (21.1.2009 um 23:15) AntwortenReply to this comment

    Interessant, dass dem Spiegel die Information, dass es sich um einen Ex-Geistlichen handelte offenbar nichts wert war. Auch clever: Der Spiegel "versäumte" es, ein Namenskürzel anzugeben. Ist ja auch praktischer, weil so stehen alle 47-jährigen Priester unter Generalverdacht.

    Interessant auch die Story an sich. Laut Aussage des Prostituierten habe der Ex-Geistliche bezahlt. Ungeachtet des Einwands von Hobbyjurist (7) frage ich mich, warum jemand dafür bezahlt, einem anderen einen Blowjob zu verpassen. Umgekehrt ja, aber so ist er ja selbst Dienstleister.

    Äußerst ungereimte Sache das, um so verwunderlicher die festgemeißelten Meinungen dazu. Das hat natürlich nichts mit dem ehemaligen Stand des Mannes zu tun, nein nein…

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