Sie mich im übrigen auch
Sehr geehrte Frau Kollegin Günther,
ich sage es ganz offen:
Ihre Mandantin, die Firma Online Content Ltd., kann mich mal.
Sie mich im übrigen auch.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
U. Vetter

Sehr geehrte Frau Kollegin Günther,
ich sage es ganz offen:
Ihre Mandantin, die Firma Online Content Ltd., kann mich mal.
Sie mich im übrigen auch.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
U. Vetter

Könnte man die Grafik etwas vergrößern? Ist leider unleserlich. Absicht?
ist der ton als anwalt wirklich angemessen?
Aufgrund des tones tippe ich dann mal auf absolut hirnrissige Ansprüche und eine Abmahnung an einen Anwalt über die jeder lacht, auch wenn er nichtmal das geringste, juristische Grundwissen hat?
(Ja, das ist eigentlich keine Frage.. egal)
Wahrscheinlich sowas wie Opendownload.de – die Betrugsmaschinerie, die für Freeware ne kostenpflichtige Registrierung verlangt.. und die Leute fallen seitenweise drauf rein – die wagen es tatsächlich, den Rechtsapperat zu bemühen? Is doch ein Witz :P
Ich empfehle eine Google Suche zu den Themen und dem Namen der Anwältin… Als Stichwort lasse ich mich Gravenreuth und Co. fallen.. Der Abmahnwahnsinn wird wohl nie ein Ende finden.. und wenn weiterhin ein paar dumme bezahlen.. wird es das auch nie.
Ich drück's einfach mal so aus:
?
Hab ich auch heute in der Post. Darf ich Sie zitieren ? :-)
was schreibt man denn?
zumindest ich kann das vom bild nicht lesen
Hmm, auf der Index-Seite steht das hier 8 Kommentare vorhanden sind, im moment sehe ich aber keinen einzigen. Neulich schon
mal so einen Eintrag hier gelesen. Werde die erst freigeschaltet?
Nachtrag: Nach dem abschicken sind die auf einmal Sichtbar. Nun gut.
Ich würde gerne Erfahren weswegen man Sie Abmahnt?
Leider sind meine Fähigkeiten, Text selbst dann noch lesen zu können wenn er extrem klein ist in die Jahre gekommen.
Aber ansonsten, schön Gesagt.
Ich ahne, was in dem Brief der Frau Günther wohl steht, aber ich würde es gern mal lesen. Gibt es das Bild auch in größer? Mich amüsieren solche untauglichen Versuche.
Hier ist das richtige Bild..
http://www.lawblog.de/wp-content/uploads/2009/01/090121a1.jpg
Ich schließe mich mit Freuden an!
Leider sind meine zwei Eingaben an die RAK München im Namen meiner Mandanten bislang nicht beantwortet worden. Imho sollte jeder Betroffene eine solche Eingabe absetzen. Irgendwann müssen die Kollegen der RAK etwas unternehmen.
In meinen Fällen wurden die Mandanten trotz meiner Tätigkeit mehrfach erneut direkt angeschrieben (2. Mahnung, etc…).
Hab ich nicht gerade neulich erst was über den Barcode gelesen?
Übrigens zum Thema Frau G. kann ich die Seite
rotglut.org
nur empfehlen :-D
Sollte der Tussi nicht die Lizenz enzogen werden?
Ich dachte, da läuft schon längst ein Ermittlungsverfahren oder wenigstens was Antwaltskammerinternes.
Und die ist immer noch aktiv????
PS: Der Ton ist OK – soll sie halt Klage einreichen ;-)))
PPS: BITTE die Grafik zoombar machen! BITTE!
@6: Die Menschen, die eine solche Rechnung bezahlen, sind nicht automatisch dumm, sie wissen es in einem solchem Moment einfach nicht besser.
Im übrigen glaube ich, dass jeder von uns schon einemal irgendwo übers Ohr gehauen wurde. Dann kommt immer der berühmte Spruch: "Hinterher ist man immer schlauer" und "So etwas passiert mir nicht nochmal". Aber ich bin mir sicher für jeden wird es in dieser Hinsicht ein "erstes Mal" geben. Ich hatte meins schon.
*kicher* Hübsche Replik – so deutlich hört oder liest man das gerne.
Nebenfrage im Klugscheißermodus: "Sie im übrigen auch" – wer kann hier wen: Die Fa. Content Blablabla kann Frau Günther, oder Frau Günther den Herrn Vetter?
Surft Udo über Strato?
Edith: ich meine nein…
Ich frag mich, auf was für Seiten der Herr Vetter unachtsam seine Daten angegeben hat, dass er jetzt in diese Mahnungswelle mit reingeraten ist. :)
Udo Vetter löst also gerne Sudokus?
"…können mich mal" was? Verklagen?
Mit der Dame hatte ich auch schon das Vergnügen. Die Anrede als "Kollegin" habe ich jedoch bewusst unterlassen. Solche "Kollegen" ruinieren die ganze Innung. Der Inhalt meines Schreibens war jedoch ähnlich, incl. Androhung einer Strafanzeige.
Die Dame macht das wohl öfters:
http://www.google.de/search?hl=de&q=katja+g%C3%BCnther&btnG=Google-Suche&meta=
Ah ja, nun seh ich's auch auf dem vergrößerten Bild.
Auf der Webseite sind ja die Kosten im Kleingedruckten deutlich beschrieben – allerdings vermutlich erst seit einer Weile.
"Mit kollegialen Grüßen" hätte ich besser gefunden, vermutlich weigert Udo sich aber auch, die Frau Günther als Kollegin zu akzeptieren.
Aber angesichts dessen, was ich bisher über die Online Content Ltd und dir RA Katja Günther in Erfahrung gebracht habe, ist das eigentlich noch ein gesitteter Tonfall.
Eigentlich hättest Du aber gar nicht reagieren sollen, aus der Anrede geht nämlich irgendwie nicht hervor, ob nun Herr oder Frau Vetter gemeint ist. Da muß man ja noch ankreuzen. Vielleicht hättest Du schreiben sollen: "Es kann sie mal" ;-)
… hmm da waren andere schneller mit dem sudoku-hinweis
mmhhh…so ein Brief verschickt sich ja auch nicht ganz kostenfrei. Ich schätze mal so ca 80 Cent all incl.
Ob es vielleicht Sinn macht, ein Programm zu schreiben, dass sich einfach mal immer und immer wieder auf den von Online Content betriebenen Seiten registriert?
Könnte hübsch teuer werden, wenn die pro Registrierung mehrere Briefe rausschicken.
Heisst es nicht: "Sie _mich_ im übrigen auch." ?
Etwas ausführlicher:
http://www.abzockwelle.de/m_031.htm
Der Wahnsinn mit diesen Mahnungen wird erst dann ein Ende haben, wenn die Rechtslage so geändert wird, dass die Dinger von vorneherein nicht einforderbar sind.
Alternativ wird es dann ein Ende haben, wenn JEDER, der eine solche Website betreibt und sich traut, Inkassobriefe zu verschicken, damit rechnen muss, die Nase brutalst eingeschlagen zu kriegen. Das wäre dann aber widerrechtlich.
Leider – insoweit leider – leben wir in einem Rechtsstaat. Das wäre nämlich wirklich hilfreich.
Erfüllt das nicht den Tatbestand der Beleidigung?
was für einen ruf haben eigentlich anwälte in der welt dieser frau g.? ich würde mich schämen.
.~.
@17
bin ganz Deiner Meinung und hatte meins auch schon.
@29 (martin) Das wäre grammatikalisch korrekt. Aber dadurch, dass der Satz syntaktisch mit dem vorhergehenden verbunden ist und dort das "mich" schon erwähnt ist, ist es hier vernachlässigbar.
Ich würde es mich nicht trauen, einem Anwalt diesen Text zu schreiben. Scheinbar ist das aber möglich. Weswegen könnte man denn den Verfasser einer "..xy kann mich mal"-Formulierung überhaupt angehen? Ist das denn sofort klar, WAS man ihn hier kann? Der Satz ließe sich ja auch mit "freundlich Grüßen" fortführen, oder "in Ruhe lassen". Klar, erscheint das erstmal nicht freundlich, aber ist das schon gleich mehr… Beleidigung zB, und das dann auch strafbar bzw. verfolgenswert?
Die in dem Brief genannte IP gehört zu einem TOR-Node, der wohl bei STRATO gehostet wird. Aber dies wird Frau Günther sowieso nicht begreifen … mangels Masse! ;)
Daran sind letztlich unsere Politiker schuld.
Einzig was hiergegen hilft:
Erste Abmahnung/Hinweis muss kostenfrei erfolgen, ansonsten ist der Parasitensumpf nie trocken zu legen.
36/FrageFrageFrage
http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/2260-Lerneinheit-zu-185-StGB.html
Ausführungen des OLG Karlsruhe (nicht lang, laienverständlich) zur "Sie können mich mal" und ob es (stets) eine Beleidigung ist.
Die Dame kann sogar freuen, wenn Reaktionen nur mündlich ausfallen, es gibt auch andere Ausdrucksformen von Wut und wütend scheinen in Deutschland schon eine ganze Menge an Opfern zu sein…
Wundervoll… Genau den richtigen Ton getroffen.
Ich hoffe dieser Fall wird im blog weiter begleitet.
Oh oh…freundliche kollegiale Grüße… ;-)
wähähäää das petz ich beim künther im kassiber !!!1111!11
Kann man das auch kombinieren?? Zum Beispiel: "Ach, wissen Sie was? Sie können mich kreuzweise, Herr Oberförster! :D
Leiter geht das nicht bei jeder Abmahnung so einfach, man soll ja Grundsätzlich auf jede Abmahnung reagieren – in diesen Fall Richtig.
Gruß Erzhammer
> Ihre Mandantin, die Firma Online Content Ltd., kann mich mal.
> Sie mich im Übrigen auch
…verklagen meint Kollege Vetter natürlich. Nichts anderes ;-)
Eben Katja G. mal wieder – Ist der Ruf erst ruiniert, lebt's sich gänzlich ungeniert.
@2 etc.:
"Sie können mich mal…" ist (in dieser Form, also ohne Vollendung!) keine Beleidigung. Gängige OLG-Rechtsprechung.
Vielleicht macht demnächst eine Aktion wie "No More AOL CDs" [1] auch bei den Mahnungen Sinn. Vielleicht hört es dann auf?!
[1]:http://de.wikipedia.org/wiki/No_More_AOL_CDs
Hätte er mal Firefox mit installiertem Addon WOT genommen ;)
Die Seite wird übrigens von WebWasher geblock:
URL: http://www.sudoku-welt.com/
Category: Computer Crime
http://www.strafrecht-guenther.de
14 cent/min, was es dafür wohl alles gibt?
Eine solche Wortwahl, Herr Vetter, ist alles andere als angemessen. Damit geben Sie ein schlechtes Vorbild ab. Was sollen denn die unerfahrenen Kollegen jetzt von ihrem Berufsstand denken, wenn Sie nicht in ganzen Sätzen schreiben:
"Sie kann mich mal…"
@ 52: Eine solche Wortwahl, Herr Vetter, ist alles andere als angemessen.
UV hätte auch schreiben können: "Sie können -mir- mal".
(In der stillen Hoffnung natürlich, dass sie selbst das nicht kann).
@ UV:
Jetzt müssen Sie aber noch damit rausrücken, wie IHRE Mandanten darauf reagiert haben. ;-)
@51: Das frage ich mich auch gerade – besonders bei folgendem Satz, zu finden auf der "Homepage":
"Parteienverkehr ausdrücklich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!"
Dazu das freundliche Rot der Web-Visitenkarte … oder verstehe ich da jetzt vielleicht irgend etwas falsch!?!?!
Da steht in etwa:
MAHNUNG
Sehr geehrter Herr/Frau [Insert geklauter Datensatz here]
in der vorbezeichneten Angelegenheit [*rhabarber*, *schwurbel*] [sind wir] im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung [...] berechtigt das Mahnverfahren gegen sie einzuleiten.
Es geht um: "Bereitstellung Dienstleistung Sudoku-Welt.com"
spannend finde ich, dass nicht gesagt wird man plane das Mahnverfahren einzuleiten. Ich könnte jetzt auch aus dem Fenster springen, aber vor habe ich das noch lange nicht.
Wer es immer noch nicht begriffen hat: Katja G. ist ein Succubus.
http://4topas.wordpress.com/2008/05/07/ist-die-coole-katja-gunther-allein-zu-haus/
http://www.southparkstuff.com/images/stories/epiimgs/epi303/sp303_succubus_bg.gif
http://de.wikipedia.org/wiki/Succubus
Bwahahahaha!
Die IP von der TOR-Node wird sicher ein kräftiges Beweismaterial in der Sache gegen Herrn Vetter sein. Wer sonst könnte sich da schon eingewählt haben UND seine Adresse kennen :-D
@40: Die Dame ist ja nie anzutreffen, was diverse Fernsehsender schon bemerkt haben.
Das erschwert natürlich den "direkten Zugriff".
Zu dem ersten Link von #57 fällt mir ein, daß ein Bangkok-Reisender in diesem Blog einmal (scherzhaft) darauf hinwies, daß man "sie" oft am Kinn erkennt. Günther ist ja auch ein Vorname.
Ich an ihrer Stelle Herr Vetter, würde mit einer negativen Feststellungsklage reagieren. Dann entstehen der Dame nämlich doch plötzlich Kosten von mehr als Briefbogen, Kuvert und Porto.
Frau Günther tut mir leid. Kann sehr gut lesen, schreiben und denken, hat was studiert, ist Akademikerin geworden, könnte stolz auf sich sein. Stattdessen prostituiert sie sich juristisch. Kann ihr denn niemand helfen? Mal kollegial Kaffeetrinken gehen mit ihr und ihr erklären, was sie in ihrem Beruf an Sinn verpasst, wenn sie so weitermacht?
Stark. Ganz stark. Ich verleihe Dir den Titel "Held der Woche".
Bin mal gespannt, ob das Ärger gibt.
Schreiben dieser Frau (ES ist doch eine Frau?) fand ich auch desöfteren in meinem Briefkasten, um meinen Blutdruck niedrig zu halten pflege ich (für gewöhnlich) allerdings nicht darauf einzugehen.
So, gerade aus dem Inet-Kaffee zurück. Erst mal im Namen von K.G. auf Sudoku-Welt.com ein Abo bestellt. Mal sehn, ob sie sich selber verklagt! :-)
Herr Vetter, mich würde mal interessieren wie das so in den Anwaltskammern läuft. Gegen diese Frau Günther laufen immerhin schon x Strafanzeigen. Außerdem sind gegen sie in der für sie zuständigen Anwaltskammer seit geraumer Zeit diverse Beschwerden anhängig. Die Anwaltskammer wolle prüfen, heißt es dazu nur.
Wie läuft so was also ab? Setzen sich da ein paar alte, Taubblinde an einen Tisch und halten ein Schwätzchen ob man nun die Frau Kollegin rausschmeißen solle oder nicht? Oder Setzt sich ein kompetentes Gremium zusammen, berät über die Rechtslage und Gesetze, berücksichtigt das Gebahren der Kollegin und gibt dann an Unterausschüsse weiter, die nach Erreichen des Rentenalters der Frau Kollegin die Sache endlich niederlegen? Oder wird da richtig heftig überlegt und rasch entschieden?
Mit welchem Zeitraum darf man da rechnen? Ich meine, wie lange guckt man dem Treiben krimineller oder dem Berufsstande schadender Kollegen im Allgemeinen tatenlos zu? 1 Jahr? Zwei? Fünf? Bis zum St. Nimmerleinstag? Was muß noch passieren, damit eine Anwaltskammer endlich ihrer Pflicht nachkommt?
U.V. könnte natürl. auch einmal eine Abmahnung an Frau G. senden. Im Impressum steht keine Mailadresse resp. nur per Link erreichbar und das Impressum ist als Grafik eingefügt. Als Wettbewerber dürfte Udo V. hier aktiv werden. Sinnvoll wäre hier eine EV.
Außerdem: Sollte da nicht stehen
"Katja Günther ist (noch) Rechtsanwältin in der Bundesrepublik Deutschland" ???
Ach ja, laut Impressum der Webseite ist die Online Content Ltd. gar nicht Anbieterin des Dienstes und somit auch nicht Forderungsinhaberin. Würde ich zumindest mal vor Gericht behaupten. Sie ist auch nicht Inhaberin der Domain. Mindestens seit dem 02.07.2008 nicht. Und Katarina Dovcova ist zwar Domaininhaberin, aber nicht Inhalteanbieterin und somit unmöglich Forderungsinhaberin. Liegt da nicht mindestens ein versuchter Betrug vor?
Liegt das an der Münchner Luft? Oder hat K.G. Sehnsucht, im Knast Erfahrungsaustausch mit Ex-Kollegen zu betreiben?
Ich verstehe die Aufregung ehrlich gesagt nicht so ganz. Denn auf der Website, um die es geht, steht doch unter dem Anmeldeformular, daß es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt:
"Der einmalige Preis für einen Sechs-Monats-Zugang zu unserer Sudoku-Datenbank beträgt 59,95 € inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer."
Der Preis ist auf der Internetseite sogar in Fettschrift zu lesen. Wo also ist das Problem? Man könnte natürlich argumentieren, daß der Preis fairerweise etwas größer hätte herausgestellt werden können und auch sollen. Aber nach meiner hobbyjuristischen Analyse würde ich mal sagen: Frau RAin Günther hat sich zumindest formal nichts zuschulden kommen lassen.
Zur Abschätzung des Zeitraums sei das Studium des Lebens des Günter Freiherr von Gravenreuth empfohlen. Soweit ich informiert bin ist er ehrenwertes Mitglied der Münchner Anwaltskammer.
Soweit ich informiert bin ist Katja Günther ebenfalls ehrenwertes Mitglied der selben Kammer. Wir müssen uns daher vermutlich auf "St. Nimmerleinstag" einstellen.
Meiner Meinung nach sollten alle Anwaltskammern zum Teufel gejagt werden. Das Privileg der Selbstverwaltung gehört ihnen entzogen und sollte durch ein mit harter Hand geführte unabhängige Aufsicht ersetzt werden. Was offensichtlich gar nicht funktioniert ist die Selbstkontrolle und Selbstreinigungskräfte. Alle halten schön den Mund, denn man ist über vielfältige private und berufliche Abhängigkeiten verknüpft. Wo sich schon lange ein öffentlicher Aufstand der anständigen Anwälte gehört hätte, ist nur Schweigen und stille Duldung. Ich finde es bezeichnend, das eine Kaste, der man nun wirklich nicht gerade Zurückhaltung, mangelnde Ausdruckskraft oder mangelnde Chuzpe nachsagen kann, absolut kein Rückrat zeigt und sich zu Tode schweigt, wenn es um die Selbstreinigung und den Ruf des Standes geht.
Es wird Zeit die Festungen der Anwaltskammern zu schleifen.
Mich hat jemand unter Verwendung meiner E-Mail Adresse bei so einer Seite angemeldet. Soweit ich weiß ist das bei unserem Gastgeber nach seiner Aussage auch der Fall gewesen.
Ich würde daher bitten in Zukunft Andeutungen von "Ihr seit alle nur zu blöd und könnt nicht Lesen" zu unterlassen.
Ob sich bei der in meinem Fall mich mit Mahnungen per E-Mail bedrängenden Firma jemand was zu Schulden hat kommen lassen mag ich nicht beurteilen. Fest steht, dass ich in meinem Fall keinen Vertrag geschlossen habe, man mir trotzdem auf den Sack geht, da man nicht bereit, willens oder in der Lage war und ist die Verträge mit den Kunden ordentlich zu abzuschließen. In meinem Fall habe ich den Eindruck, dass es der dahinterstehenden Firma reichlich egal ist, ob es einen Vertrag gibt oder nicht, Hauptsache sie haben jemanden, aus dem sie eventuell eine Abogebühr für einen nutzlosen Dienst, plus Phantasie-Mahnkosten herauspressen können.
Rechtlich ok oder nicht, das ist unredlich und unehrenhaft.
@ 72 (Hannes):
Auf der Anmeldeseite wird auch die IP-Adresse des Anmelders angezeigt.
In der Mahnung wird auch auf die aufgezeichnete IP-Adresse Bezug genommen.
Wenn also jemand anders die Anmeldung vornimmt, wird das Ganze demzufolge aus meiner Sicht sowieso früher oder später im Sande verlaufen.
Treibt die Dame immer noch ihr Unwesen? Bereits seit ca. einem Jahr laufen die Beschwerden bei der Anwaltskammer München.
http://forum.boocompany.com/viewtopic.php?t=2369&postdays=0&postorder=asc&start=26
Interessant, dass Sie wissen wie meine Mahnungen aussehen.
Der Punkt ist aber nicht die IP-Adresse, sondern dass in meinem Fall eine dahergelaufene Firma mächtig Druck macht um Geld zu kassieren, das ihnen nicht zusteht. In meinem Fall ist die dahinterstehende Firma keinerlei Argument zugängig, sondern macht mit einer Zermürbungstaktik weiter und weiter – in der Hoffnung, dass man irgendwann einfach die Nase voll hat. Das völlig unabhängig davon, dass die Forderung zu unrecht besteht. Das scheint mir in meinem Fall das dahinterstehende Geschäftsmodell zu sein, nicht etwa eine Ware anzubieten, sondern mit sicher legalen, aber meiner Laienmeinung nach grenzkriminellen Konstrukten Leute unter Druck zu setzen sich durch Zahlung vom Druck "freizukaufen".
Das Verschleifen meiner Nerven, das Verheizen meiner Zeit mögen Sie lächerlich finden, ich finde es nicht lächerlich. Mich kotzt es an, dass eine dahergelaufene Bande das im großen Stil ungestraft tun darf, und dass es solche Besserwisser wie Sie gibt, die glauben das wären Kleinigkeiten.
@70/ Hobbyjurist
Der Hinweis bzgl. der Kosten ist aber so erstellt, daß er nur sichtbar ist, wenn nach unten gescrollt wurde. Laut mehrerer Gerichtsurteilen (stand glaub ich auch mal in der c't) ist das dann überraschend und somit unzulässig.
Wer sie noch nicht kennt – bitte sehr!
Herrn Google fragen:
http://www.google.de/search?q=Hier+noch+ein+Bild+unserer+%22Freundin%22+Katja+G%C3%BCnther&sourceid=navclient-ff&ie=UTF-8&rlz=1B3GGGL_deDE263DE263
@ 75 (Hannes):
Mit der IP-Adresse in der Mahnung meinte ich nicht Deine Mahnung, sondern die von UV. Da steht sie nämlich definitiv drin. Mag sein, daß Deine Mahnung anders ausieht, das kann ich in der Tat nicht beurteilen – auch wenn ich offengestanden nicht so recht daran glauben mag, daß für jede Person eine Mahnung mit individuellem Text angefertigt wird.
Zu Deinem letzten Absatz: kotz Dich ruhig in Ruhe aus, wenn es Dir danach besser geht. ;-)
"Vollmacht wird anwaltlich versichert"
Na, die kann man sich aber auch gern noch zuschicken lassen.
“Die Anwaltskammer München hat Beanstandungen hinsichtlich der Tätigkeit der Anwältin Katja Günther geprüft und ist zu der Auffassung gekommen, daß berufsrechtliche Maßnahmen einzuleiten sind. Das erforderliche sei veranlasst.”
quelle: http://alt.rotglut.org/nachricht,100020,Erste+Erfolge+im+Kampf+gegen+Abzockbande+Berufrechtliche+Massnahmen+gegen+Katja+Guenther
sollte also künftig etwas ruhiger werden.
zu 80.)
Das ist schon lange nicht mehr aktuell. Irgendwie sind die bei der Anwaltskammer München machtlos und können oder wollen nichts machen. Oder warum ist die heute immer noch Anwältin?
@Hobbyjurist
Bitte erklaeren Sie mir doch mal was Sie mit der IP-Adresse beweisen wollen. Ein schreiben der Nutzlosbranche mit einer IP-Adresse kommt dahin wo es hingehoert. In den Muell !!
Meine Antwort nach Muenchen war wie folgt: "Wenn Sie Eier in der Hose haben verklagen sie mich doch"
Da bis jetzt Ruhe ist gehe ich davon aus das Fr. G keine Eier in der Hose hat :)
PS: besten Dank an Axel John, seine Schreiben an Boris Hoeller und Katja G waren eine gute Inspiration
Hat Spaß gemacht diesen Eintrag zu lesen! :-D
haha. sehr geil. ich lieg am boden :D
Noch ein aktuelles Mahnschreiben von K.G.:
http://forum.computerbetrug.de/attachments/allgemeines/13944d1231568636-online-content-ltd-tiere-infos-de-guenther.jpg
PS: Von der Rechtsanwaltskammer (seit April 2008 damit befasst) werdet Ihr NIE etwas hören!
@U.V. Das "sehr geehrte" hat bei diesem Subjekt nichts verloren.
Ihr Anwälte, warum finanziert ihr sinnlose Kammern, die offenbar tatenlos zusehen, wie solche Leute euren guten Namen und den eurer ganzen Branche beschmutzen?
Steigt denen auf's Dach, verweigert die Zahlung der Mitgliedsbeiträge oder macht was ihr hoffentlich am besten könnt: Klagt! Gegen den deutschen Kammernwahn!
Kammer, Kammer, Kammer, Kammer, Kammer Comedian …. *träller*
@38
Ich sehe das genauso wie du, allerdings gibt es da ein Problem: Falls im großen Stil Urheberrechtsverletzungen begangen würden, müsste der Rechteinhaber ja sämltiche ersten Hinweise aus eigener Tasche zahlen.
Ich würde daher eine angemessene Kostenpauschale in Höhe von zehn Euro (o.ä. – eine im Vergleich zu den derzeiten Abmahnkosten eben sehr geringe Summe, die auch nicht der Gewinnerwirtschaftung dienen kann) vorschlagen.
Ansonsten würde der widerrechtlichen Nutzung von fremden Rechten ja Tür und Tor geöffnet – a la "Ich kopier jetzt einfach mal den Text / das Bild, wenns wem nicht passt, soll er sich halt melden und das kostet mich dann eh nichtmal was".
Ich bekomme ähnliche Drohbriefe von Auer Witte Thiel seit Dezember, auf meine Antworten gehen die auch überhaupt nicht ein.
Ich habe auch mit dem gedanken gespielt an die RAK München deswegen zu schreiben, aber das scheint ja wenn ich mir das hier ansehe nur zeitverschwendung zu sein?
Ob das funktioniert?
Mein erster Comment nach vielen Jahren lesen hier :D
Wie sieht eigentlich eine Falllösung zu solchen Fällen aus?
Ich meine, die Klägerin hat doch, wenn man sich wirklich auf der Seite angemeldet hat, eine Anspruchsgrundlage, wegen einer Willenserklärung meinerseits, von der Klägerin ist es doch eher als invitatio ad offerendum zu sehen, oder nicht?
Es gibt also 2 übereinstimmende Willenserklärungen und damit ist ein Rechtsgeschäft zustande gekommen. Bei Anfechtung müsste doch jetzt §138 BGB i.V.m. §142 BGB wirken, oder liege ich da falsch?
Wird in solchen Fällen einfach nur auf die guten Sitten gepocht oder was wird da gemacht?
@69: Es scheint an der Münchner (und Frankfurter) Luft zu liegen.
"Ich" habe mich am 15.7.08 um 20:28 mit der IP-Adresse 130.243.157.143 (Universität Uppsala) beim Hausaufgaben-Server angemeldet.
Dabei habe ich schon lange Abitur und war noch nie in Uppsala.
Manchmal kommen solche "Anmeldungen" schon auf seltsame Weise zustande: http://tinyurl.com/b5vovz ;-)
@92: So viele Fehler auf einem Haufen tun fast schon weh :)
@94:
Hey, ich bin nur BWL Student und hab Privatrecht als Vorlesung :D
Die Krönung i(I)hrer Innung begleitet die betrügerisch agierenden Firmen doch schon seit Jahren ungestraft.
Schön das sich jetzt auch Anwälte angemessen Luft verschaffen.
Danke für die klaren Worte!.
In meinen Augen hat aber nicht nur die Anwaltskammer eine moralische Bringschuld .
Unsere Richter sollten sich ebenfalls kompetent mit der Sache befassen und dem Spuk endlich ein Ende bereiten.
Nicht nur im Sinne einer Schadensminderungspflicht sondern auch um eine zeitgemäße
Weiterentwicklung der Rechtsprechung zu erreichen.
Mich würde wirklich interessiren, ob in Fällenvon solchen unberechtigten Abmahnungen eine negative Feststellungsklage
Erfolg versprechen würde??
Habe auch gerade ein solches Schreiben vor mir.
Die Antwort endet:
"Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung"
@ 82: Meine Antwort nach Muenchen war wie folgt: “Wenn Sie Eier in der Hose haben verklagen sie mich doch”
Dafür hätte ich gerne 1 EUR Lizenzgebühr.
http://www.abzockwelle.de/m_026.htm
@97: Aber mit Sicherheit ist die neg. FK. erfolgsversprechend. Nur das Problem ist, die 3 Gebühren müssen sie selbst verauslagen. Zum Termin wird niemand erscheinen, so viel ist sicher – Ergebnis: Stattgebendes VU.
Aber aus dem obsiegenden Urteil gegen die Mandantschaft (Ltd.) in die Kosten zu vollstrecken (Feststellung wird ja nicht vollstreckt), vermutlich auch noch im Ausland – das wird nichts. Der Erfolg ist also rein theoretischer Natur.
Es gab schon genug Versuche, negative Feststellungsklage zu erheben. Wie ich höre, sind sie alle daran gescheitert, dass die Klagen nicht mal zugestellt werden konnten, weil die Unternehmen an den angeblichen Firmensitzen nicht auffindbar sind.
@ A. John
Bitte BLZ und Kontonummer veroeffentlichen, ich werde dann ueberweisen. Nicht das Sie mir noch den lieben Udo P. aus Hanau, sorry jetzt Mainz vorschicken :)
Wobei Ihr schreiben an Hoeller fand ich sogar besser als das an Katja G. Hat der sich denn mal darauf gemeldet ??
Kann ich mich anschließen, Herr Vetter? Auf Schreiben an Fr. Günther gab es bislang keine Antworten – woran das wohl liegen mag? Jetzt foppt sie gerade einen kleinen Praktikanten in unserem Büro. Ich könnte vor Scham in den Boden versinken über solche Kollegen! Wie kann es sein, dass sie ihr Unwesen immer noch treiben kann?
"Mit freundlichen kollegialen Grüßen" ist doch die schönste floskel unter anwälten *g*
ich frag mich nur, wann frau g. ihre lizenz zum nerven verliert.
eigentlich ist es unverständlich, dass man so 'nen fall auf die lange bank schiebt, da kommen ja täglich 1000 neue betroffene hinzu.
bald kann ganz deutschland frau g. als brieffreundin bezeichnen.
in diesem sinne – zum schutze der allgemeinheit – in gewahrsam nehmen! ;)
@99: das mit Urheberrecht lernen wir nochmal richtig. ist dieser satz schützenswert?
Warum fragen Sie das hier? Fragen Sie doch mal laut und deutlich bei der Münchner Anwaltskammer nach. So richtig öffentlich und mit lautem Gepolter. Vielleicht direkt mit ein paar Anzeigen. Gründen sie eine Anwalts-Initiative gegen das Unwesen. Machen Sie mal Lärm. Machen Sie Schluss mit dem anwaltlichen Fresse-Halten und Korpsgeist zur Maximierung des Einkommens.
Es wird höchste Zeit, dass die Anwälte selber ihren Saustall aufräumen. Warum sol das der Job geschändeter Bürger sein?
Ist die Aussage "sie können mich mal" rechtlich problematisch? Ich habe mich in einigen Fällen zurückgehalten mit solchen Äußerungen, in der Annahme, dass man mit sowas vorsichtig sein sollte.
@106: Selbst wenn, die gute Frau hat ja bekanntlich weder Lust noch Energie, sich um die Verfolgung von Beleidigungen zu kümmern :)
@105: Mal rein ökonomisch betrachtet, sind schlechte, böse, lügende Gegenanwälte eigentlich ganz toll. Die Betrogenen kommen ja dann doch zu irgend einem Anwalt weil sie Angst haben o.ä. Da kann man doch gleich noch kurz aufklären, wie es mit den Kosten aussieht. Wer dann wirklich noch ein Schreiben haben will, bitte sehr, Geschäftsgebühren hat man immer gern.
Aber ja, es wäre schön, wenn die Kammer sich endlich mal darum kümmerte. Tut sie aber offensichtlich nicht. Aber mit einer Lichterkette durch München oder mit einer Petition wird sich auch nichts ändern, schätze ich. Ausserdem hat doch dafür nun wirklich keiner Zeit. Es sind ja alle damit beschäftigt, die Post aus München zu lesen :)
Ich meine ja das riecht das Adresshandel.
Sehr gut, immer feste druf! Die Frau ist eine Schande für den ganzen Berufsstand, einfach erbärmlich.
Hannes schrieb:
"Es wird höchste Zeit, dass die Anwälte selber ihren Saustall aufräumen. Warum sol das der Job geschändeter Bürger sein?"
Yau, da gibt es noch viel härtere Pflegefälle. Ein gewisser M.B. aus Gießen schreibt zur Zeit wild Klagen für die Nachbarn. Einmal für eine Klitsche aus Dubai, der andere Spassverein sitzt in BVI und der Geschäftführer, ich nenne ihn mal Ben Schnur, ist gerade immer da, wo er gerade gebraucht wird. In meiner Jugend hätte sich niemals jemand getraut, einen Richter derartig zu verarschen. Für solche Leute gehören die Zuchthäuser wieder aufgemacht!!!
Liebe Anwälte, ich meine hiermit die ehrenhafte Mehrheit, unternehmt endlich was!
Hier zur Erinnerung einige Vertreter der ehrenwerten Zunft der Rechtsanwälte in einer Liste der VZHH:
http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteTelekommunikation/Abofallen%C3%9Cbersicht.htm
hallo,
haben Sie schon einen gerichtlichen mahnbescheid bekommen?
katja günther beantragt diese jetzt für die online content ltd. massenhaft, siehe
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ123630239725126/link546111A.html
http://anti-abzocke.blogspot.com/2009/03/anwaltin-katja-gunther-verschickt.html
http://www.abzocknews.de/2009/03/05/internetabzocke-nimmt-an-scharfe-zu-munchner-anwaltin-beantragt-echte-mahnbescheide/
http://www.betrugsopferforum.com/f10/akte09-berichtet-erneut-ueber-anwaeltin-katja-guenther-polyphem-media-ltd-6/
Eine Video über die Machenschaften von Katja Günther
habt ihr das gelesen ? Frankfurter-Gericht-lehnt-Anklage-gegen-Abofallenbetreiber-ab–/meldung/134645
Das thema hat sich damit wohl erledigt. Wahnsinn !
http://www.ratgeberrecht.eu/internet-aktuell/online-content-ltd.-anwaeltin-katja-guenther.html
Prozessieren oder nicht? Akzeptieren oder nicht? Wer sich nicht entscheiden kann, lässt sich helfen.
Mein Tipp ist der Zufallsgenerator / Decision Helper von http://www.kessera.com
Und schon gibts ein paar Problemchen weniger auf dieser Welt
Have fun ;)