Der Fall Zumwinkel.
Fällt nur mir was auf?
Im Vorfeld war davon die Rede, die Staatsanwaltschaft habe der Verteidigung zugesagt, im Falle eines Geständnisses auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren zu plädieren. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Bochum wurde in diversen Medien mit dem Satz zitiert, es sei unüblich, dass Gerichte über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgehen.
Das Landgericht Bochum beraumt für die Hauptverhandlung zwei Tage an. Offensichtlich ist dem Gericht zumindest bekannt, dass Zumwinkel gestehen wird. Denn ansonsten käme man mit zwei Verhandlungstagen nicht hin. Sicher nicht.
Der ehemalige Postchef kommt zum Gericht. Nach der Mittagspause legt er die Karten auf den Tisch. Er vergibt damit insbesondere die Möglichkeit, ein Verwertungsverbot der Beweismittel geltend zu machen, die ja durch anrüchiges staatliches Handeln erlangt wurden. Er lässt gleichzeitig jede Chance fahren, dass man ihm vielleicht doch nicht alles nachweisen kann. Und jede Gelegenheit, die Schuld anderen in die Schuhe zu schieben.
Vorhang auf für das Gericht:
Der Vorsitzende Richter der 12. Großen Strafkammer, Wolfgang Mittrup, widersprach jedoch Spekulationen, es habe Absprachen über eine Bewährungsstrafe für den Angeklagten gegeben. “Eine irgendwie geartete Absprache zur konkreten Strafhöhe gibt es nicht.” Und er fügte hinzu: “Dieses Verfahren wird genauso geführt wie jedes andere.”
Es mag vielleicht kein Papier geben, auf dem eine Absprache festgehalten ist. Aber das ist auch nicht üblich. Ich kann mir nach dem bisherigen Ablauf allerdings nicht vorstellen, dass es keine wechselseitigen Signale gegeben hat, welche die Weichen in eine ganz bestimmte Richtung stellten. Es ist dann mitunter Sache und Risiko des Angeklagten, auf diese Signale zu vertrauen und die Vorleistung in Form des Geständnisses zu erbringen.
Neu ist mir nur, dass dieses stillschweigende Verstehen keine Absprache wäre. Aber man lernt halt immer dazu.
Sogar vom Schmierentheater.
Zum Thema: Ausgang des Verfahrens scheint programmiert
Der Fall Zumwinkel.
Fällt nur mir was auf?
Im Vorfeld war davon die Rede, die Staatsanwaltschaft habe der Verteidigung zugesagt, im Falle eines Geständnisses auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren zu plädieren. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Bochum wurde in diversen Medien mit dem Satz zitiert, es sei unüblich, dass Gerichte über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgehen.
Das Landgericht Bochum beraumt für die Hauptverhandlung zwei Tage an. Offensichtlich ist dem Gericht zumindest bekannt, dass Zumwinkel gestehen wird. Denn ansonsten käme man mit zwei Verhandlungstagen nicht hin. Sicher nicht.
Der ehemalige Postchef kommt zum Gericht. Nach der Mittagspause legt er die Karten auf den Tisch. Er vergibt damit insbesondere die Möglichkeit, ein Verwertungsverbot der Beweismittel geltend zu machen, die ja durch anrüchiges staatliches Handeln erlangt wurden. Er lässt gleichzeitig jede Chance fahren, dass man ihm vielleicht doch nicht alles nachweisen kann. Und jede Gelegenheit, die Schuld anderen in die Schuhe zu schieben.
Vorhang auf für das Gericht:
Der Vorsitzende Richter der 12. Großen Strafkammer, Wolfgang Mittrup, widersprach jedoch Spekulationen, es habe Absprachen über eine Bewährungsstrafe für den Angeklagten gegeben. "Eine irgendwie geartete Absprache zur konkreten Strafhöhe gibt es nicht." Und er fügte hinzu: "Dieses Verfahren wird genauso geführt wie jedes andere."
Es mag vielleicht kein Papier geben, auf dem eine Absprache festgehalten ist. Aber das ist auch nicht üblich. Ich kann mir nach dem bisherigen Ablauf allerdings nicht vorstellen, dass es keine wechselseitigen Signale gegeben hat, welche die Weichen in eine ganz bestimmte Richtung stellten. Es ist dann mitunter Sache und Risiko des Angeklagten, auf diese Signale zu vertrauen und die Vorleistung in Form des Geständnisses zu erbringen.
Neu ist mir nur, dass dieses stillschweigende Verstehen keine Absprache wäre. Aber man lernt halt immer dazu.
Sogar vom Schmierentheater.
Zum Thema: Ausgang des Verfahrens scheint programmiert
hmm… wie war das nochmal mit dem "Fruit of the poisonous tree" in dt. Strafprozess, ob es so tatsächlich unverwertbar ist?
Kann man nicht auch einen Deal machen, der nicht die Strafanträge umfasst?
Nach dem Motto: "Wir haben viel gegen Euren Mandanten, dass wir kein Geständnis brauchen. Aber wenn ihr mitspielt, halten wir die öffentliche Demütigung möglichst gering."
Wie man das semantisch verbrämt, ist eigentlich egal.
Prozesse in dieser Gehaltsklasse sind grundsätzlich schreiendes Unrecht. Absurde Schmierenkommödien, die jedem Versuch einer Rechtfertigung spotten.
Wer da mit ehrlicher Überzeugung von Rechtsstaatlichkeit redet, sollte sich besser um ein Richteramt in Somalia oder Kongo bemühen.
irgendwie glaube ich, dass wir da noch nicht alles erlebt haben
Z. wird sich da sicher nicht so einfach vera*** lassen, wenn es denn der Fall sein sollte
Insofern erwarte ich gespannt, was da noch kommen mag
@4: Wieso Z.(umwinkel?) verarscht? Hier werden ganz andere Leute verarscht..
Ich frage mich, wann die Diskussion losgeht, das Zumwinkel doch Schuldig ist und deshalb auch zu Recht jetzt bestraft wird. Und man solche ja auch eigentlich gar nicht verteidigen sollte, da ist man mindestens genauso schlecht.
Wird nicht mehr lange dauern, schätze ich ;)
@6 Zumindest hat er seine Schuld eingestanden, worauf meistens der Schuldspruch folgt;). Also im rechtlichen Sinne schuldig und zu Recht bestraft.
Daß man solche Leute gar nicht verteidigen sollte, hab ich noch nie gehört. Ich glaube du versuchst da aus dem Täter ein Opfer zu generieren.
@5: Hier wird jeder verarscht, einschließlich Zumwinkel selbst. Die Publizität verhindert ein faires Verfahren auf beiden Seiten. Er hat verständlicherweise dringendes Interesse, dass das Verfahren möglichst geräuschlos über die Bühne geht, um die Prangerwirkung des ganzen möglichst klein zu halten. Die Staatsanwaltschaft ist von dem Druck getrieben, diesen "Sozialschädling" ja nicht zu gut davonkommen zu lassen. Nachdem die BGH-Entscheidung neulich in ihren Gründen ja deutlich anders daherkommt, als das vorab veröffentlichte Rubrum (u.a. nicht absolute Höhe der Hinterziehung ist entscheidend, sondern Verhältnis gezahlte zu hinterzogenen Steuern), könnte Zumwinkel tatsächlich mit einer deutlich geringeren Strafe wegkommen, als jetzt rauskommen wird.
Ich frage mich, ob man in so einem Fall nicht besser nichtöffentlich verhandeln sollte, der Schaden für die Justiz durch letzteres mag kleiner sein, als der Schaden durch solche Laientheaterdarbietungen?
Die Beweismittel wurden durch anrüchiges staatliches Handeln erlangt? Das ist aber sehr nett formuliert. In meinen Augen ist das ein geradezu skandalöser Vorgang, wenn der Staat quasi mit Erpressern zusammenarbeitet um an für ihn wichtige Informationen zu gelangen. Das sind Methoden, wie ich sie bis vor ein paar Jahren nur in afrikanischen Bananenrepubliken verortet hätte. Ich würde sogar so weit gehen, zu behaupten, daß jedes Verfahren auf solch einer zweifelhaften Grundlage nur ein Schmierentheater sein KANN. Ein Rechtsstaat muß sich an seine eigenen Gesetze halten und darf nicht auf einmal als Hehler auftreten, weil dies gerade finanziell lukrativ ist, sonst ist er kein Rechtsstaat mehr.
@6/Philipp
Wozu über Schuldfrage diskutieren wenn Zumwinkel bereits gestanden hat?
Es geht hier um den Deal der mit der Staatsanwaltschaft offensichtlich ausgehandelt wurde.
Am Ende wird es keine Überraschungen geben, nicht für den Angeklagten, nicht für die Rechtsexperten.
Nur paar BILD-Deppen werden erstaunt sein – kurzzeitig und allerhöchstens bis zum nächsten Tag.
#k.
So sind sie halt, sie lügen, wenn sie den Mund aufmachen. Und werden doch vom Staat bezahlt.
Die Festnahme Zumwinkels war sicherlich auch nicht koscher, mit der Presse auf der Straße. Es war doch der "Spiegel" (?), der schrieb, wie armselig es in der Küche der Villa angeblich aussah. Da habe ich mich beim Lesen auch gefragt, für wen genau diese Information relevant sei. Sicherlich sind die Presseleute auch nicht ganz von selbst darauf gekommen, wann Zumwinkel abgeführt werden sollte. Leid tut mir der Mann zwar nicht direkt; trotzdem ist es keine Art.
Eine konkrete Höhe ist nicht vereinbart, also nur z.B. "irgendwas unter 2 Jahren zur Bewährung". Und der Fall wird wie alle anderen Bochumer Steuerfälle behandelt. Damit hat der Richter also artig die Wahrheit gesagt.
Ich dachte, eine Bewährungsstraße kommt bei der Höhe der hinterzogenen Steuern nicht mehr in Frage?
Für mich ist immer noch die Kernfrage – trotz eines Schuldeingeständnisses – ob Herr Zumwinkel überhaupt schuldig ist. Er hat eine Stiftung gegründet, die eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt. Das ist das Gleiche, als ob er eine Firma als juristische Person gegründet hat. Diese Stiftung hat Zinsgewinne erzielt. Steuerpflichtig ist die Stiftung aber dort, wo sie ihren Sitz hat – in diesem Fall in Liechtenstein. Demzufolge könnte Herr Zumwinkel nur dann Steuern hinterzogen haben, wenn die Stiftung an ihn direkt Geld überwiesen hat. Das war meines Wissens nach nicht der Fall! Warum soll er also jetzt in Deutschland Steuern zahlen??
Ähnlicher Fall, die Hypo Real Estate hat eine Filiale in Irland gegründet. Dieses Filiale erwirtschaftet Gewinne, die in Irland einer Steuer von ca. 12% unterliegen. Die Hypo Real Estate in Irland wird jetzt mit Milliarden von Steuergeldern gemästet. Aber kein Mensch regt sich darüber auf, daß die Filiale in Deutschland keine Steuern gezahlt hat. Das ist meines Erachtens Steuerhinterziehung mit krimineller Energie. Übrigens, nur zur Information: die meisten Landesbanken haben eine Filiale in den Steueroasen. Und für die Aufsicht sind die Länder und der Bund verantwortlich – die gleichen Personen die jetzt ihren Kreuzzug gegen Steuerhinterzieher führen.
Auch ich halte das Verfahren für ein abgekartetes Spiel, Herr Zumwinkel frißt Kreide und zeugt sich zerknirscht und reumütig – alles bloßes Taktik. Da ist mir die Ehrlichkeit eines Christian Klar schon lieber, der nichts gesteht und keine Reue zeigt.
Ich finde diese ganze Absprachegeschichte wird viel zu hoch aufgehängt. Es ist doch eine Frage der Fairness, einem Angeklagten im Rahmen eines Rechtsgesprächs oder schon im Vorfeld der Hauptverhandlung zu erkennen zu geben, welche Strafe – nach Aktenlage – aus Sicht der beteiligten Berufsrichter zu erwarten ist. Und ein Geständnis ist nunmal ein nicht unerheblicher Strafmilderungsgrund. Ob er diesen angesichts der in Aussicht gestellten Strafe nutzen möchte (und dadurch vielleicht noch etwas gut macht) oder nicht, kann der Angeklagte – beraten durch seinen klugen Verteidiger – doch erst dann richtig beurteilen.
@14: Zu Zumwinkel: Mich würde auch mal die genaue Argumentation interessieren. Der Kern des ganzen ist ja wohl der Umstand, dass es sich um eine privatnützige Stiftung zu seinen Gunsten handelte. Mir ist allerdings ebenfalls nicht klar, welche steuerlichen Probleme das haben soll, solange kein Geld aus der Stiftung entnommen wird. Oder betrachtet der deutsche Fiskus eine liechtensteiner Stiftung als steuerlich transparent? Das schiene mir allerdings recht gewagt!
Zur HRE: Die HRE hat durchaus auch deutsche Steuern gezahlt und Irland ist zwar ein Niedrigsteuerland, aber keine wirkliche Steueroase. Und die HRE hat da nicht nur einen Briefkasten, sondern eine Tochtergesellschaft mit eigenen operations, einem Haufen Personal und so weiter. Wo da die Steuerhinterziehung liegen soll, frage ich mich schon?
Ob die Stützung der HRE umgekehrt nicht auch Aufgabe der Republik Irland sein sollte, ist eine durchaus sehr valide Frage, aber eben eine ganz andere!
@ gerhardq: AStG § 15? Vielleicht hat er einfach das falsche Konstrukt gewählt.
Welcher Richter würde wegen einer Verurteilung von Zumwinkel seine Karriere aufs Spiel setzten? Der Richter, der Zumwinkel zu einer Haftstrafe verurteilt, sitzt mit Sicherheit ab dem nächsten Quartal in einer Verkehrsgerichtskammer und urteilt die nächsten 5 Jahre über Einsprüche wegen Fahrens ohne Führerschein oder Telefonieren während der Fahrt. So einer wird nie eine Kammer führen, geschweige denn zum Gerichtspräsident ernannt.
@ Ghost: Bingo.
Ich bewundere das Augenmaß unserer Richter. Nimm einem 10-fachen Millionär 5 Millionen weg, wegen eine Strafe zur Steuerhinterziehung zum Beispiel. Der Mann wird sich sicher sein Auto noch volltanken können, die Waschmaschine reparieren lassen und sich auch noch die Winterschuhe für die Kinder leisten können.
Nimmt ein Richter einem Arbeiter, verheiratet mit zwei Kinder, 100 € wegen einem Verkehrsvergehen ab, dann wird die Familie zwei Wochen Bratkartoffel essen müssen, denn er muss mit dem Auto zur Arbeit. Die Rate für die Waschmaschine wird er diesen Monat nicht bedienen können, die Mahnkosten zur Folge haben wird.
So ist es nun mal mit der "Gerechtigkeit"
@Ghost (Nr. 18) und UV (Nr. 19)
Sorry, aber solche Gedanken hab ich mir noch nie gemacht. Und gerade was das Strafmaß betrifft, hat man relativ viel Spielraum – wenn das gut begründet ist und nicht vollkommen über das Ziel hinausschießt, dann geht der BGH da nicht dran! Und das zurecht, denn nur am Landgericht hat man den persönlichen Eindruck vom Täter, von den Zeugen, etc., der BGH prüft nur noch auf Rechtsfehler.
Und von politischer Seite dürfte auch kein Widerspruch kommen – derzeit wird von dort eher die Eröffnung zusätzlicher Wirtschaftsstrafkammern forciert. Denn die Öffentlichkeit (Presse) hat offenbar den Eindruck, dass dort zuviel gedealt wird und die Strafen deshalb zu NIEDRIG ausfallen. Was in dem Sinne, dass man die Kleinen hängt und die Großen laufen läßt, so auch nicht stimmt. "Verständigungen" finden überall statt und das vollkommen zurecht!
Jedenfalls glaube ich nicht, dass irgendjemand seine "Karriere" aufs Spiel setzen würde, wenn er Z. zu einer Haftstrafe verurteilen würde. Zumal in einer Kammer ja auch das Beratungsgeheimnis gilt (jeder Richter kann ja durch die anderen Berufsrichter und Schöffen überstimmt worden sein) und die Karrieremöglichkeiten in der Justiz ohnehin eher begrenzt sind.
@14 (gerhardq) Sie referieren die Rechtslage, wie sie in Deutschland der Fall ist. Hier ist aber das Ausland betroffen, sodass das Außensteuergesetz (AStG) greift, wie von Daniel in #17 geschildert.
hmm, dann definieren wir mal "Absprache" so: wechselseitig unterzeichnetes Dokument dass das Höchststrafmaß festlegt sowie als Gegenleistung ein Geständnis, welches dann in mindestens 3 überregionalen Zeitungen abgedruckt und per Aushang veröffentlicht wird. Nein, eine Absprache hat es nicht gegeben!
Oder wie Clinton sagen würde "ich hatte keinen Sex mit Monica".
Aber soll mit dieser angeblichen Absprache nicht nur kaschiert werden, dass der zuständige Amtsrichter den Durchsuchungsbeschluss so lange liegen ließ, bis die Taten aus 2001 verjährt waren und die Steuerhinterziehung damit unter die – mittlerweile auf jeden Fall Knast bedeutende – 1-Mio-Euro-Marke gesunken ist (von 1,18 Mio auf 996.000)?
http://www.ftd.de/koepfe/:Agenda-Staatsanw%E4ltin-im-Krieg/451510.html
Das folgende paßt zwar nur am Rande hierher, soll aber als mein Kommentar @20 dienen:
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/ZWICKAU/ZWICKAU/1440355.html
@ghost:
>>Was in dem Sinne, dass man die Kleinen hängt und die Großen laufen läßt, so auch nicht stimmt. <>“Verständigungen” finden überall statt und das vollkommen zurecht!<<
Wieso "zu Recht"? Sorry, aber rein IMO sind es gerade diese Verständigungen, die seit Jahren unser Rechtssystem immer mehr aushöhlen. Und immer sind es Prominente Spitzenverdiener, die von solchen "Verständigungen" profiteren – beim sogenannten "kleinen Mann" habe ich jedenfalls *noch nie* über eine erfolgreiche "Verständigung" gelesen.
Woran DAS wohl liegen mag?
Volker
Zumwinkel muß sich vor dem Deal oder Geständnis ziemlich sicher gewesen sein, das Bespitzelungsverfahren unbeschadet zu überstehen.
http://www.rp-online.de/public/article/wirtschaft/news/665855/Zumwinkel-droht-doch-noch-Haft.html