Abmeldung muss sein
Ein Mandant ist versetzt worden. Er arbeitet nun 150 Kilometer von seinem bisherigen Wohnort entfernt. Logischerweise kann er nicht mehr ins Sportstudio.
Das Studio ist auch bereit, den Vertrag aufzulösen. Oder zumindest bis auf weiteres ruhend zu stellen. Aber nur gegen eine Meldebestätigung. Dumm nur, dass der Arbeitgeber meinen Mandanten vorerst in einem Hotel untergebracht hat – und das auch schriftlich bestätigt.
Ich könnte das mit der Meldebescheinigung ja noch verstehen, wenn im Vertrag etwas von “beruflich bedingtem Umzug” stünde. Das Studio billigt das Kündigungsrecht aber ausdrücklich schon bei, ich zitiere die Klausel wörtlich, “berufsbedingter Ortsabwesenheit” zu.
Dass sich jemand nicht an seine eigenen Klauseln halten will, ist mir neu. Na ja, so ganz neu allerdings doch nicht.
Witzig, solche Mandate machen doch Spaß!
Wie sieht's denn in der anderen Sache aus? Mangels neuer Blog-Einträge gehe ich von einer FK aus?
Udo Vetter. Der Fleisch gewordene Albtraum aller Muckibuden. ;-))
@2: Wenn ich mir da die öffentlich zugänglichen Fotos von UV ansehe, ist da noch nicht allzuviel Fleisch geworden. ;-)
Seit wann befreit das Wohnen im Hotel von der Meldepflicht?
Der Mandant soll sich vorsehen, daß ihm nicht noch ein Verstoß gegen das Melderecht angehängt wird!
Bei der Bundeswehr sagt man "Melden macht frei." Nun ist mir erst sehr viel später aufgefallen, dass dies eventuell eine Anspielung auf "Arbeit macht frei" ist. Sind das beim Bund alles Nazis und ich hab es nur nicht gerafft?
@ 5:
Kann auch eine ganz harmlose Anspielung auf das mittelalterliche "Stadtluft macht frei" sein.
@6
Und bei der CDU Duisburg sagt man
"Ich bin für Adolf…" ;-)
http://unkreativ.net/wordpress/?p=4203
@2:
Ich glaube das trifft auf jeden Anwalt/Richter/Juristen/Rechtsgelehrten zu. Fitnessstudios stehen mit dem Recht traditionell auf dem Kriegsfuß…
@5:
Wie kommt man denn auf dieses morsche Brett? Eigentlich heisst es ja auch "Melden macht frei und belastet den Vorgesetzten". Ist eigentlich gut nachvollziehbar, was das soll, oder?
@4 Stimmt. "Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird."
@8: Wieso kommt mir gerade der Begriff "Faustrecht" in den Sinn?
3247: Nun gut, aber wie stehts dann mit "Bitte freimachen!" was man öfters auf Briefumschlägen und Postkarten findet? Ist das obszön gemeint oder gar wieder antisemitisch?
Udo Vetter, Fachanwalt für Sportstudios
Manchmal habe ich den Eindruck, dass Menschen Vertragsentwürfe machen, wo sie selbst nicht genau wissen was sie tun.
Bei meinem Studio wurden die AGB einseitig geändert.
Rasieren ist nur noch über dem Waschbecken erlaubt.
Intimrasuren sind ganz verboten.
Ein klarer Fall von Sonderkündigungsrecht.
Mein ehemaliger Telefonanbieter (fängt mit AR an und hört mit COR auf) wollte von mir tatsächlich den Mietvertrag meiner neuen Wohnung außerhalb ihres Versorgungsgebietes sehen, um meinen Vertag zu lösen….
beim Lesen des threads hab ich den Eindruck, dass Udo-bashen der wahre Sport ist. ??
Ich kann die Verärgerung durchaus nachvollziehen, mich ärgert diese daily Verarsche auch überall, wenn ständig versucht wird, einen mit ein paar Kröten über den Tisch zu ziehen und das immer wieder auf perfide Weise.
Bin also doch nicht der einzige nichtgeneröse Krösus und Kleingeldnachzähler hier :-(
@17 Schorsch Kamerun, bist du es wirklich?
korrigiert mich wenn ich falsch liege aber fitnessstudios scheinen der absolute (un)rechts-sumpf zu sein. ich spare mir den ärger besser und gehe draußen joggen.
Naja, irgendwie will das Fitnessstudio doch bewiesen haben, dass man wirklich umgezogen ist. Sonst könnte ja jeder der keine Lust mehr hat sowas behaupten.
Was spricht denn dagegen, sich im neuen Wohnort zu melden? Das Hotelzimmer mindestens als Zweitwohnsitz? Schließlich wohnt er da ja.
@14
Manchmal? Andauernd… ^^
@13: Udo Vetter, Fachanwalt für Sportstudios
Nein, Udo Vetter, Fachanwalt gegen Sportstudios
@20 (MrTweek): In einigen Städten/Gemeinden gibt es eine Zweitwohnsitzsteuer… das wäre z.B. Grund genug, dort keinen Zweitwohnsitz anzumelden.
@4, @10: Eine Meldepflicht durch den Hotelgast entsteht erst bei einem Aufenthalt von mehr als zwei Monaten.
§23 Meldegesetz Bayern, §21 Meldegesetz Berlin, §24 Meldegesetz Brandenburg, §26 Meldegesetz Bremen, §26 Meldegesetz Hamburg, §26 Meldegesetz Hessen, §26 Meldegesetz Mecklenburg-Vorpommern, §18 Meldegesetz Niedersachsen etc. ff.
Also erst informieren, dann "klug"reden.