5.2.2009

Herr Vorsitzender, Herr Verteidiger

Vorhin fuhr mich ein Strafrichter an. Was mir den einfalle, ihn in der Hauptverhandlung mit seinem Namen anzureden? “Das heißt Herr Vorsitzender, Herr Verteidiger.”

Ich habe ihm gesagt, dass ich mich nach seinen Wünschen richte und ihn so anrede, wie er es für ziemlich hält.

Damit war die Diskussion auch schon beendet.

Wenn ich mich nicht täusche, hat die Frau Staatsanwältin die Augen verdreht.

62 Kommentare zu “Herr Vorsitzender, Herr Verteidiger”

  1. Denny Crane!!! meint: (5.2.2009 um 12:00) AntwortenReply to this comment

    Wenn´s der Wahrheitsfindung dient…

  2. Markus Hansen (Link) meint: (5.2.2009 um 12:01) AntwortenReply to this comment

    Ist die Anrede vor Gericht reguliert? Als Verteidiger in der Situation bestimmt kein Diskussionsthema, aber interessieren würd's mich.

  3. evo (Link) meint: (5.2.2009 um 12:01) AntwortenReply to this comment

    Immer wieder schön die Possen aus dem Gerichtssaal zu lesen, Herr Blogbetreiber.

  4. Gaius meint: (5.2.2009 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    Er bezieht sein Selbewußtsein nur aus der Funktion. Seine Persönlichkeit reicht nicht. Armer Kerl.

  5. Längster meint: (5.2.2009 um 12:07) AntwortenReply to this comment

    Ich hätte ihn zum Schwanzvergleich herausgefordert… :-)

  6. Ma meint: (5.2.2009 um 12:07) AntwortenReply to this comment

    Erinnert mich an folgenden Comic:

    phdcomics.com/comics/archive.php?comicid=1125

  7. Michael meint: (5.2.2009 um 12:09) AntwortenReply to this comment

    Ziemlich unsexy, solche Charaktere. Aber auf der Insel z.B. ist's noch viel unsexier, also kann man das mal hinnehmen….

  8. Dickster meint: (5.2.2009 um 12:26) AntwortenReply to this comment

    @5 bin dabei.

    Es fehlt hier aber einiges an Hintergrundinformationen, die sicher aus Datenschutzgründen auch nicht veröffentlicht werden sollen.
    Wie war denn der Name des Richters? Und wie betont sprach UV ihn aus?
    Sollte es einer der Namen sein, die als lustige Nachnamen, z.B. Poloch usw., gelten, gewesen sein, kann man den Richter doch verstehen.
    Schon bei geläufigen Nachnamen wie Henker oder Student, kann ich nachvollziehen, dass der Richter in einer Verhandlung nicht ständig so genannt werden möchte.

  9. Axel John (Link) meint: (5.2.2009 um 12:28) AntwortenReply to this comment

    Und nach der Urteilsverkündung würde ich dann so reagieren:
    Unserem hochverehrten Herrn Vorsitzenden ein dreifach donnerndes HELLAU.
    (Was könnte er da schon machen)?

  10. AlterEgo meint: (5.2.2009 um 12:29) AntwortenReply to this comment

    @2

    "Ist die Anrede vor Gericht reguliert?"

    § 176 GVG

    Die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung obliegt dem Vorsitzenden.

  11. TheDoctor meint: (5.2.2009 um 12:32) AntwortenReply to this comment

    @9 Axel John:

    …bei der NÄCHSTEN Verhandlung sich dran erinnern? :)

    Herrje, wenns ihn glücklich macht…

  12. Herr Mörder meint: (5.2.2009 um 12:38) AntwortenReply to this comment

    "Herr Richter" – "Das heißt Herr Vorsitzender, Herr Verteidiger."
    oder
    "Herr Mörder" – "Das heißt Herr Vorsitzender, Herr Verteidiger."

  13. Andreas Bergkirchen meint: (5.2.2009 um 12:49) AntwortenReply to this comment

    Wenn der Herr sich seiner Persönlichkeit begeben will – sei's drum.

    Der Herr Verteidiger kann solch' mangelnde Souveränität ja speichern und den Herrn Vorsitzenden mit diesem Tarn- und Decknamen auch in der Kantine, wahlweise im Ohme Jupp und auf der Straße ansprechen.

    Erstaunlich nur, dass unter Juristen die Anrede cum titulo (Doktor etwa) durchgängig obsolet ist…

  14. uhu meint: (5.2.2009 um 12:57) AntwortenReply to this comment

    … und wenn der Angeklagte derzeit in U-Haft sitzt, bietet sich die Anrede "Herr Einsitzender" an.

  15. Till meint: (5.2.2009 um 13:00) AntwortenReply to this comment

    "Jawohl, mein Vorsitzender!"

  16. foxi meint: (5.2.2009 um 13:03) AntwortenReply to this comment

    Die Gerichtsverhandlung ist doch nur ein Rollenspiel in dem die Beteiligten ihre jeweilige Funktion ausüben. Da wirkt der bürgerliche Name tatsächlich etwas befremdlich und spiegelt eine Vertrautheit vor. Ich würde eine gewisse Distanz, verbunden mit der Berufsbezeichnung, auch bevorzugen.

  17. Momo meint: (5.2.2009 um 13:25) AntwortenReply to this comment

    @16: Ich versuch mir eine Gerichtsverhandlung grad wie eine Runde Shadowrun oder DSA vorzustellen. Irgendwie würde dabei die Würde verloren gehen. "Herr Verteidiger, bitte eine vergleichende Probe auf Verhandeln. Ihr Mindestwurf ist 5. Wieviele Erfolge haben Sie?" oder noch besser: "Der Angeklagte kam daraufhin mit einem Messer in der Hand auf mich zu. Wir haben dann Initiative gewürfelt und ich habe den Initiativedurchgang mit 19 gewonnen. Meine erste komplexe Handlung war…"

    Da halte ich das doch lieber wie @9 und frage: "Wollmersenoilosse?"

  18. Jan meint: (5.2.2009 um 13:30) AntwortenReply to this comment

    @6

    Erinnert mich eher an das Comic, wo Prof. Smith seinem damaligen Doktoranden Mike anbietet, ihn doch einfach nur Dr. Smith zu nennen.

  19. MrBrook (Link) meint: (5.2.2009 um 13:36) AntwortenReply to this comment

    Er scheint es nötig zu haben, sich in der Position Selbstbestätigung durch so eine Anrede einzuholen. Wenn es den Herrn Vorsitzenden glücklich macht… Ich bezweifle mal, dass er sich damit mehr Respekt verschafft. Vermutlich tritt der gegenteilige Effekt ein: Es wirkt sich bei den Anwesenden in so einem Fall nicht positiv auf die Meinung von dem Richter aus.

  20. aussenminister_fischer meint: (5.2.2009 um 13:36) AntwortenReply to this comment

    heißt es dann auch herr zeuge 1, herr zeuge 2 usw. ?

  21. TVRichter meint: (5.2.2009 um 13:42) AntwortenReply to this comment

    Ich bitte um Entschuldigung, Euer Ehren.

  22. Jens (Link) meint: (5.2.2009 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    "Ist die Anrede vor Gericht reguliert? Als Verteidiger in der Situation bestimmt kein Diskussionsthema,"

    Aber ganz allgemein vielleicht ein Dissertationsthema …

  23. Jay meint: (5.2.2009 um 13:49) AntwortenReply to this comment

    Wie war das noch? "We salute the rank, not the man….."

  24. KarlAuer meint: (5.2.2009 um 13:49) AntwortenReply to this comment

    Ist die korrekte Bezeichnung für den Vorsitzenden einer großen Strafkammer dann "Großer Vorsitzender"?

  25. Hootch meint: (5.2.2009 um 13:50) AntwortenReply to this comment

    Zitat G. Kreisler:
    "Doch manchmal ist ein Titel auch ein praktischer Genuß,
    weil man sich dann den Namen von dem Mensch nicht merken muß.
    Man nennt ihn Herr Dozent, Herr Bundeskonsulent,
    und er hält das sogar für ein besondres Kompliment,
    so daß man fast schon traurig wird, trotz diesem Happy End."
    (aus: "Professor Doktor med")

    Grüße!

  26. inge meint: (5.2.2009 um 13:56) AntwortenReply to this comment

    Als nächstes verlangt er, daß er codiert wird.

  27. meckimesser meint: (5.2.2009 um 13:58) AntwortenReply to this comment

    ja muss der denn nicht mit seinem Titel angeredet werden .. Herr Richter am Amtsgericht … Herr Vorsitzender Richter am Landgericht … und wie zum Donner werden denn dann ehrenamtliche Richter angesprochen …

  28. keiner meint: (5.2.2009 um 14:10) AntwortenReply to this comment

    Frage am Rande:

    "infiele" oder "einfalle"?

    …soviel Zeit muß (auch bei kollabierendem Wirtschaftssystem und anschließender Abwicklung des politischen Systems) sein.

  29. jj meint: (5.2.2009 um 14:17) AntwortenReply to this comment

    @13 (andreas bergkirchen): unter juristen ist das keineswegs obsolet, wenn auch nicht einheitlich. meiner erfahrung nach steigt aber mit dem "sozialen rang" eher die souveränität in solchen fragen, weil höhere pöstchen meistens doch auch nach intelligenz vergeben werden.

  30. DirkS meint: (5.2.2009 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    Herrlich, einfach nur herrlich.
    Die Kommentare sind fast noch besser als die Blogeinträge. (Dies soll aber keine Abwertung der Blogeinträge sein!)

  31. chris meint: (5.2.2009 um 14:23) AntwortenReply to this comment

    Und was ist, wenn der Herr Richter nicht gerade der Herr Vorsitzende, sondern nur ein Beisitzer ist? Herr Beisitzender wird wohl kaum verlangt werden, oder?

  32. jemand meint: (5.2.2009 um 14:35) AntwortenReply to this comment

    Lass mich raten
    Er hieß Richter mit Nachnamen.

  33. TDIFlorian meint: (5.2.2009 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    You made my day. Vielen Dank :)

  34. Eric (Link) meint: (5.2.2009 um 14:59) AntwortenReply to this comment

    “Das heißt Herr Vorsitzender, Herr Verteidiger.”
    "Ach, nennen sie mich ruhig Herr Rausragend, Herr Vorsitzender!"

  35. oldman (Link) meint: (5.2.2009 um 15:33) AntwortenReply to this comment

    Ich schrieb seinerzeit einmal einem Strafverteidiger,"das müsse er als Diplomjurist eigentlich wissen".

    Der von mir kommentierte Beitrag wurde gelöscht und ich erhielt Kommentarverbot unter/für dem/den Namen "oldman".

    Es gibt eben auch Richter/Vorsitzende mit ausgeprägtem Selbstbewusstsein.

  36. Udo Vetter (Link) meint: (5.2.2009 um 15:54) AntwortenReply to this comment

    @ oldman: Das war aber nicht der Grund. Aber ich will das jetzt nicht erneut diskutieren.

  37. Hans meint: (5.2.2009 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    Da gibt es offenbar von Ort zu Ort verschiedene Gepflogenheiten. Rechtsanwälte aus Köln haben gelegentlich die Eigenart sowohl den Richter als auch den Staatsanwalt mit Herr Kollege anzureden.
    Wenn man sich kennt, ist natürlich auch die Anrede mit dem Namen in Ordnung. Allerdings finde ich im Gerichtssaal doch die Anrede mit Herr Vorsitzender und Herr Verteidiger angebrachter. Man ist ja nicht als Privatperson da, sondern um eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen. Ist aber vielleicht auch eine Altersfrage. Wenn ich feststelle, dass sich junge Richter mit Protokollbeamten in öffentlicher Hauptverhandlung duzen oder Staatsanwälte mit Polizeibeamten gefällt mir das auch nicht, aber muß halt jeder selber wissen.

  38. studiosus juris meint: (5.2.2009 um 16:53) AntwortenReply to this comment

    ich verstehe den richter vollkommen. der richter entscheidet während der verhandlung eben nicht als privatperson hans-uwe müller, sondern als organ des staates. dazu gehört auch die passende anrede.
    das urteil wird ja auch im namen des volkes gesprochen und nicht im namen des hans-uwe müller.
    lediglich zur transparenz steht im urteil, wer der richter war.

    dass der richter das auf ganzer linie konsequent macht, sieht man ja auch daran, dass er UV als "herr verteidiger" angeredet hat.
    insofern gebe ich #16, foxi, absolut recht.

  39. Alex meint: (5.2.2009 um 16:56) AntwortenReply to this comment

    Wow, Reichsgericht Revival oder was? Wenn Titel und Funktionen wichtiger werden als die Namen dahinter, ist die Menschlichkeit im Zweifel schon lange auf der Strecke geblieben.

  40. Herr Kommentator meint: (5.2.2009 um 17:30) AntwortenReply to this comment

    Alex: Ich nomminiere Sie für den Kommentar des Jahres 2009. Dafür bräuchte ich allerdings Ihren vollständigen Namen. Es ist wirklich schlimm, wenn Menschenrechte heute mehr wert sind als Namensrechte und man nicht einmal mit seinem guten Namen bezahlen kann.

  41. studiosus juris meint: (5.2.2009 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    @40, alex bzw. 41 herr kommentator:

    ach, wie lustig sie beide sind. wenn ich sie in ihrem unverständnis (40) oder in ihrer überschwenglichen freude (41) kurz unterbrechen darf:
    vielleicht lesen sie hierzu ein statement von offizieller seite unter bmi.bund.de/Internet/Cont...schriften_und_Anreden.pdf , dort kapitel 3, untertitel "anreden" durch.

  42. vox meint: (5.2.2009 um 18:13) AntwortenReply to this comment

    Ich würde ihm jetzt gar nicht anlasten, dass er mit "Herr Vorsitzender" angeredet werden möchte. Die Art und Weise, wie er das Herrn Vetter kundgetan hat, ist zu bemängeln. Sowas kann man auch freundlich von sich geben!

  43. Axel John (Link) meint: (5.2.2009 um 18:24) AntwortenReply to this comment

    @ 39: das urteil wird ja auch im namen des volkes gesprochen
    Nur weil der Richter das behauptet (sich einbildet), muss es noch lange nicht stimmen.

    @ 40: ist die Menschlichkeit im Zweifel schon lange auf der Strecke geblieben
    Nichts ist unmenschlicher als die Justiz. Außer Verwaltungsbehörden, vielleicht.

  44. elmartino meint: (5.2.2009 um 18:57) AntwortenReply to this comment

    ich habe einmal einen lutherischen Gemeindepastor als "Hochwürden" angesprochen (ja, völlig ernsthaft) und mir dafür eine scharfe Rüge zugezogen. Wie mann's auch macht…

  45. Lionel Hutz meint: (5.2.2009 um 19:10) AntwortenReply to this comment

    In irgendeinem Buch oder Skript, das ich als Referendar las, wurde ausdrücklich empfohlen, die Verhandlungen mit Namen zu führen, um die Atmosphäre etwas konstruktiver zu gestalten – ein Prozess hat ja nicht das Ziel staatliches Säbelrasseln zu demonstrieren, sondern die Wahrheits- und/oder Rechtsfindung zu erleichtern – genügend Richter machen das auch so.

    Hat ja auch seinen Grund, dass bei moderner Gerichtsarchitektur der Richtertisch nicht mehr 3m höher ist, als der Rest des Saals.

  46. studiosus juris meint: (5.2.2009 um 19:18) AntwortenReply to this comment

    @44, axel john:
    dann wäre es ihrer logik nach ja nie möglich, ein urteil im namen des volkes zu fällen. innerhalb des volkes finden sich (zum glück!) immer unterschiedliche stimmen.

    im prinzip ist es doch egal, was ich ihnen schreibe. ich lese schon länger ihre kommentare hier mit und kann mich nicht des eindrucks erwehren, dass sie keine gelegenheit auslassen, um auf die justiz zu schimpfen. egal worum es im einzelfall geht.

    @ 46, lionel hutz:
    ob das zur konstruktivität im strafprozess beiträgt? ich finde die begründung des BMI mit der funktionsanrede jedenfalls schlüssig(er).

  47. Thomas Bliesener meint: (5.2.2009 um 19:45) AntwortenReply to this comment

    Sir, jawoll Sir!

  48. Thomas meint: (5.2.2009 um 21:33) AntwortenReply to this comment

    Die "Erwartungshaltung" an die passende Anrede schwankt scheinbar zwischen beiden Extremen. Während zB in Österreich galoppierende Titelitis herrscht und auch hierzulande schon mancher Bachelor in der ersten Arbeitswoche den Roten Teppich nebst Stretchlimousine erwartet, geht's auch andersherum:

    Ich habe mir in einem Anfall akuter Höflichkeit mal erlaubt, einen Kunden aus Dresden (Prof. Dr. Dr. usw) mit der kompletten Titellitanei anzureden. Die Reaktion lies mir aber dann doch erstmal den Unterkiefer runterklappen:

    "Nun kriegen Sie sich aber mal wieder ein. So ein Titel ist doch erstmal nur der Beweis dafür, daß man _ein_ Gebiet gefunden hat, auf dem man kein Versager ist. Na gut, man bekommt im Restaurant manchmal auch einen etwas besseren Platz."

    Aber der Mann ist wirklich top, was eigentlich meine Erfahrungen (ohne Anspruch auf Allgemeingültigkeit) bestätigt: je selbstsicherer jemand ist, desto weniger Wert legt er auf strikte Einhaltung der Etikette und beeindruckt stattdessen durch Taten.

    @47:
    Manchmal könnte man eh' denken, daß in diesem Land zwei Völker parallel existieren. Anders kann ich mir manches, was ja auch in meinem Namen entschieden bzw beschlossen wurde, nicht mehr erklären… ;-)

  49. Delphinmetzger meint: (5.2.2009 um 22:52) AntwortenReply to this comment

    All die (Nichtanwälte, z.B. # 44,40,41), die so kompromißlos dafür plädieren, einen Richter qua origineller Anrede auf sein menschliches Maß zu stutzen, sind erfahrungsgemäß genau die Mandanten, die von ihrem RA stets das bestmögliche Ergebnis und die Zurückstellung seines eigenen Stolzes etc., d.h. absolute Professionalität erwarten. Dazu gehört es dann aber auch, "Herrn Vorsitzenden" als solchen anzusprechen, wenn man das denn überhaupt wagt und nicht lieber vom "Gericht" spricht. Besonders im am stärksten formalisierten Verfahren, dem Strafprozeß. Wenn der RA im Zivilprozeß über 60 Jahre alt ist und mit dem Richter im Juristenorchester Geige spielt, kann hingegen ausnahmsweise die Anrede mit Namen vorteilhaft sein. Und dann gibt es Richter, die geben sich betont locker. Mich rief neulich ein Amtsrichter wg. einer Terminsverlegung an:
    Er: "Amtsgericht Hamburg, S., Hallo Herr F."
    Ich: "Guten Tag, Herr Vorsitzender"
    Er (lachend): "Oohhhh Entschuldigung, Guten Tag Herr Rechtsanwalt"

  50. Matthias Sch. (Link) meint: (6.2.2009 um 00:01) AntwortenReply to this comment
  51. Herr Kommentator meint: (6.2.2009 um 00:53) AntwortenReply to this comment

    Delphinmetzger: Wofür bitte plädiere ich? Das finde ich jetzt ganz schön schockierend, dass man mit so einer miserablen Lesekompetenz Anwalt werden kann und auch noch darf. Vielleicht lesen Sie sich einfach noch einmal durch, was Numero 40 geschrieben hat. Dass sich Menschlichkeit und ein kleiner Restfunken Gerechtigkeit eben gerade dadurch ergibt, dass man vor Gericht Tatsachen nicht aufgrund von Namen und Ansehen relativiert, scheint dem Nationalhelden in spe nicht aufzugehen. Dazu gehört dann natürlich auch die egalsierende Wirkung der Robe.

    Ich möchte als Angeklagter jedenfalls nicht beim Kaffeeklatsch von Udo, Heinz und Otto abgefertigt werden. Psychologie hin oder her, man kann sie nicht abschalten.

  52. tr meint: (6.2.2009 um 09:05) AntwortenReply to this comment

    #52

    nun, auch ich bin rechtsanwalt und kann 51 nur zustimmen. gerade die versachlichung insbesondere durch die formalien robe und anrede befördert den objektiven charakter einer verhandlung und nicht den eindruck eines kaffeeklatsches.

  53. Raus aus Deutschland (Link) meint: (6.2.2009 um 14:17) AntwortenReply to this comment

    Also das erinnert mich an eine Klienten.

    Er heisst Bader.

    Er hasste es, weil alle Leute ihn

    Master Bader nannten!!!!

    Das an alle, die der englischen Sprache maechtig sind.

  54. RA Werner Siebers (Link) meint: (6.2.2009 um 15:36) AntwortenReply to this comment

    Ja, ja, die heutigen stud. jurs, können es kaum erwarten, cant jurs zu werden, um dann auch so angeredet zu werden.

    Guten Morgen, Frau Bäckereifachverkäuferin, ich hätte gern ein Brötchen.

    Wem seine Funktion so wichtig erscheint, verschafft sich nicht nur keinen Respekt, er erntet in einer Verhandlung nur Spott und Hohn – und das ist auch gut so.

  55. studiosus juris meint: (6.2.2009 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    @55 RA Werner Siebers:
    es besteht ja sogar streit darüber, wann man sich cand. jur. nennen darf. nach scheinfreiheit oder nach examensanmeldung.

    ich halte nichts von titelprahlerei, aber die funktionsbeschreibung des innenministeriums (siehe mein post #42) erscheint mit einleuchtend.

    naja übrigens tolles eigentor, herr siebers: sie konnten es ja auch nicht lassen, das "RA" vor ihren namen oben zu schreiben. obwohl es doch keinen unterschied macht, ob sie hier als RA siebers oder als werner sieber posten?

  56. Herr Kommentator meint: (6.2.2009 um 20:53) AntwortenReply to this comment

    tr: Dann stimmen Sie mir allerdings auch zu. Mir scheint, obwohl hier alle Deutsch schreiben, interpretieren die Juristen die deutsche Sprache anders als die Nicht-Juristen.

  57. Ist ja lustig hier meint: (7.2.2009 um 13:35) AntwortenReply to this comment

    Da gab es mal einen Angeklagten.
    Der war so wuetend auf den Richter das er sagte:

    Wenn ich aus dem Knast raum komme werde ich Deine Alte erstmal richtig in den Arsch ficken.

    Das gab 5 Jahre zusaetzlich!

    Kein Witz, ist tatsaechlich in Koeln beim LG passiert!

  58. Rockafella (Link) meint: (7.2.2009 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    @58 Das konnte aber auch wirklich nur in Koeln passieren.

  59. Marc (Link) meint: (7.2.2009 um 22:28) AntwortenReply to this comment

    Als Gerichtsreporter ist es ganz praktisch, dass es Funktionsanreden gibt, da kann ich die mit "Herr Vorsitzender" oder "Herr Staatsanwalt" ansprechen, um dann nach seinem Namen zu fragen, ohne dass man formell was falsch macht.

  60. Michael meint: (8.2.2009 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    @58: Wie begründen sich die "5 Jahre zusätzlich" denn? Das kann ich nicht ganz glauben.

    Ich habe mal einer Verhandlung am LG Essen beigewohnt, in dem einer der Angeklagten dem Richter auf die Frage, ob er noch was zum geforderten Strafmass sagen möchte, mit "Du kannst mir mal meinen Schwanz lutschen" geantwortet hat. 3 der Angeklagten bekamen 2 Jahre, jener bekam die vom SA geforderten 4 Jahre. Aber 5 Jahre zusätzlich sind kaum zu rechtfertigen, meine ich.

  61. tr meint: (8.2.2009 um 16:19) AntwortenReply to this comment

    @57 kommentator,

    ja und nein, ich stimme ihnen nicht in ihrem angriff auf die lesekompetenz an delphinmetzger (was für komischer nick für einen ra) zu. denn #41 kann unterschiedlich gelesen werden.

    snip/
    Dass sich Menschlichkeit und ein kleiner Restfunken Gerechtigkeit eben gerade dadurch ergibt, dass man vor Gericht Tatsachen nicht aufgrund von Namen und Ansehen relativiert, scheint dem Nationalhelden in spe nicht aufzugehen. Dazu gehört dann natürlich auch die egalsierende Wirkung der Robe.
    /snap

    dem stimme ich zu.

    für mich ist es ein falsches signal, wenn sich rechtsanwalt und gericht als klüngel oder duzfreunde gerieren. wenn man sich kennt, gehört es nicht in den gerichtssaal oder dort zur schau getragen. wem als rechtsanwalt/richter/staatsanwalt im verfahren nicht seine (unterschiedliche) funktion (die distanz erfordert) bewußt ist und danach handelt, ist auch nicht professionell. wer danach handelt, sollte auch kein problem haben, die funktion der restlichen beteiligten zu akzeptieren und entsprechend zu bennen, sowie selbst so benannt zu werden.

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