13.2.2009

Der Baustoff für von der Leyens Große Mauer

Der Chaos Computer Club hat den Vertrag (PDF) veröffentlicht, den Internetprovider mit dem Bundeskriminalamt schließen sollen. Auf dieser Basis sollen dann kinderpornografische Inhalte oder solche, die das Bundeskriminalamt hierfür hält, gesperrt werden.

Man kann nur hoffen, dass es mutige Internetprovider gibt, welche sich diesem Ansinnen verweigern. Schon aus dem Grund, weil die Maßnahme lediglich Augenwischerei sind. Keinem einigermaßen ernsthaften Interessenten an Kinderpornografie werden die läppischen “Sperren” davon abhalten, an die gewünschten Inhalte zu kommen.

Auf der anderen Seite ist der “Vertrag” der Einstieg in staatliche Zensur. Denn es ist abzusehen, dass demnächst auch Interessengruppen, zum Beispiel Kirche, Musikindustrie und Kämpfer gegen “Rechts”, auf den Zug aufspringen und die Sperrung ihnen unangenehmer Inhalte fordern werden.

Selbst der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat erst vor einigen Tagen vor Internetsperren gewarnt (PDF).

(via kLAWtext)

95 Kommentare zu “Der Baustoff für von der Leyens Große Mauer”

  1. zaungast meint: (13.2.2009 um 17:49) AntwortenReply to this comment
  2. Oliver meint: (13.2.2009 um 18:02) AntwortenReply to this comment

    VDN = Vollqualifizierter Domain-Name. Sehr schöne Übersetzung (grusel).

    "Die Sperrung erfolgt mindestens auf der Ebene des VDN". Das bedeutet im Klartext – wenn ich das richtig verstehe – mit der IP-Nummer komme ich weiter. Das ist ungefähr so, als würde man jemand Telefonverbot erteilen und ihm dafür das Telefonbuch wegnehmen.

    Ein weiteres Beispiel für mangelnde Gesetzgebungskunst und völlige Ahnungslosigkeit in der Informationstechnik.

  3. RA JM meint: (13.2.2009 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    Das Schlimme ist eben, dass diese <a href="http://ra-melchior.blog.de/2009/02/12/unterirdischer-blindflug-5562092/&quot; target="_blank"> IT-Blindgänger</a> in dieser unserer (???) Regierung absolut beratungsresistent sind und aber auch jeden Kollateralschaden in Kauf nehmen, um ihren plakativen Aktionismus durchzusetzen.

  4. der Beschuldigte meint: (13.2.2009 um 18:06) AntwortenReply to this comment

    Aktionismus und pure Augenwischerei, für meine Mama die nicht mal weiß wie man einen PC hochfährt geschweige denn einen Browser bedient würde sich eventuell toll anhören. Wäre ich vor sagenwirmal drei Jahren ins Koma gefallen und wäre heute aufgewacht und das erste was ich im Wachzustand mitgekriegt hätte wäre diese Nachricht, zumindestens wüßte ich sicher das die nächste Bundestagswahl ins Haus steht.

  5. peter77 meint: (13.2.2009 um 18:09) AntwortenReply to this comment

    Heise/CCC:
    "Es werde deutlich, dass das Bundesinnenministerium kein Interesse an einer Strafverfolgung gegen die Täter habe, sondern eine geheime Infrastruktur für das Zensieren von Internetseiten plant."
    Das ist schon ein Plan aus dem Tollhaus:
    Man läßt die Täter absichtlich frei herumlaufen, um so einen Vorwand für die Zensur des Internet zu haben.

  6. Torsten meint: (13.2.2009 um 18:10) AntwortenReply to this comment
  7. ralph meint: (13.2.2009 um 18:12) AntwortenReply to this comment

    @3
    wobei ich mich manchmal frage ob die wirklich bind sind oder ob das eine mischung aus stimmensammelei und machtgier ist :(

  8. Oliver meint: (13.2.2009 um 18:13) AntwortenReply to this comment

    Wenn man entsprechende Analogien aufzeigt, die auf das IT-Wissen der Abgeordneten Rücksicht nehmen, wird es absurd:

    "Die Bundesregierung möchte Maßnahmen ergreifen, den Zugang zu harten Drogen zukünftig zu erschweren. Die Handynummern der einschlägig bekannten Drogendealer werden in einer geheimen Liste vom Bundeskriminalamt geführt und einmal jährlich an Adress- und Telefonbuchverlage übermittelt. Diese sind vertraglich verpflichtet, diese Handynummern von der Veröffentlichung auszunehmen. Die Telefonauskünfte führen zusätzlich eine Statistik, wie oft die entsprechenden Nummern angefragt werden und übermittelt diese an das Bundeskriminalamt."

    Interessant ist die rechtliche Würdigung, die im ersten Kommentar verlinkt ist. Besonders dieser Aspekt: Eine beliebige Behörde kann also einen Vertrag mit privatwirtschaftlichen Dienstleistern schließen, in dem sich dieser dazu verpflichtet, die Leistungen gegenüber seinen Kunden einzuschränken. Ich würde den Vertrag nicht unterschreiben.

  9. J. meint: (13.2.2009 um 18:19) AntwortenReply to this comment

    §303a StGB stellt eine widerrechtliche Veränderung und Unterdrückung von Daten unter Strafe.

    Nachdem ich keine Rechtsgrundlage kenne und eine Rechtmäßigkeit strittig ist, sehe ich eindeutig eine Gefahr der Strafbarkeit für die Provider.

    Länger hierzu unter

    http://www.blog.beck.de/2009/02/13/vertragsentwurf-zu-internetsperren-vom-chaos-computer-club-veroffentlicht/#comment-7260

  10. mark meint: (13.2.2009 um 18:21) AntwortenReply to this comment

    Ist eine Sperrung mittels manipulations von DNS überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar. Immerhin wird dadurch nicht nur die http Kommunikations. Sondern sämtliche inklusive der über Email gesperrt.

  11. Meineidfreak meint: (13.2.2009 um 18:25) AntwortenReply to this comment

    Schon mal einen ISP aus NRW benutzt? Bitte tun Sie nicht so, als gäbe es DNS-Sperren nicht schon seit Jahren in Deutschland. Oder googlen Sie doch mal aus Deutschland nach stormfront.org. Zensur kann und braucht man nicht einführen. Sie findet längst statt. Grundgesetz kommt immer noch von "Im Grunde Gesetz, aber…". Aber verlieren Sie deswegen nicht die Verfassung, die haben wir schließlich gar nicht.

  12. mark meint: (13.2.2009 um 18:34) AntwortenReply to this comment

    @11: Die Seiten wurden aber durch IP Sperren (nicht DNS) gesperrt, zumindest hier sind 4 gesperrte IPs aufglistet. Ausserdem nur weil Provider sich fügen heisst es noch lange nicht das es legal ist.

  13. Torsten meint: (13.2.2009 um 18:37) AntwortenReply to this comment

    @mark: Die Provider in NRW haben keine Vorgaben wie sie zu sperren haben.

  14. Any meint: (13.2.2009 um 18:44) AntwortenReply to this comment

    Ich verstehe nicht, warum man zu einem Gesetz noch einen Vertrag braucht?

  15. Meineidfreak meint: (13.2.2009 um 18:47) AntwortenReply to this comment

    Any: Ganz einfach. Das Bundesverfassungsgericht kann das Gesetz einkassieren, die "freiwilligen" Verträge wohl eher nicht.

  16. Torsten meint: (13.2.2009 um 18:48) AntwortenReply to this comment

    Any: Das Gesetz tritt – wenn überhaupt – erst nach der Wahl in Kraft.

  17. MaxR meint: (13.2.2009 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    @14: Auch wenn das Gesetz von Karlsruhe aus irgendeinem Grunde gekippt werden sollte, könnte der Vertrag weiterhin bindend sein.

  18. anonym meint: (13.2.2009 um 18:53) AntwortenReply to this comment

    Ohne den Vertrag schon vollkommen gelesen zu haben, stelle ich mir ebenfalls vor, daß vielleicht die eine oder andere Firma ihn zurückweist. Vermutlich wird die übliche Feigheit verhindern, daß es viele Firmen sind, die sich das trauen. Was aber will man staatlicherseits tun, wenn eine Firma oder zwei Firmen nicht mitspielen? Sie unter Druck setzen? Als Firma würde ich gleich an die Medien gehen, das ist m. E. die beste Variante.

  19. heu meint: (13.2.2009 um 18:53) AntwortenReply to this comment

    @ 15

    Stimmt, gar nicht schlecht die Idee. Spätestens wenn dann in der Bild-Zeitung der Artikel "Diese Ekelprovider schützen perverse Kinderschänder" erscheint, wird es keinen Provider mehr ohne "Vertrag" geben.

    Der nächste Artikel lautet dann:

    "Die Katholische Kirche rät von den Providern X, Y, Z ab, da diese sich nicht vertraglich verpflichtet haben, gotteslästerliche und pornographische Webseiten zu sperren." Naja, wenigstens haben wir dann durch ein faktische Pornographie-Verbot eine klare Rechtslage und keine Rechtsunsicherheiten mit der Abgrenzung zwischen einfachen Nacktbildern und Pornographie.

  20. Thomas meint: (13.2.2009 um 19:00) AntwortenReply to this comment

    Hier diskutiert eine Elite. Otto-Waltraud-Normalverbraucher wird sagen: richtig so. Sperren. Und auf die Frage: Raubkopien, Computerspiele! Sperren. Schund. Mist.

    Auch der ganze Porno und Sexkram. Gehört auch gesperrt.

    Und Seiten wie diese, wo der Sinn der aktionistischen Taten der BR angezweifelt wird: Spe …

    Armes Deutschland.

  21. zaungast meint: (13.2.2009 um 19:01) AntwortenReply to this comment

    @19 Eine Schwarzliste der katholischen Kirche wäre aber mit ziemlicher Sicherheit eine Liste, auf der sich einige Provider gerne wieder finden würden. Bessere Werbung geht doch schon fast nicht mehr…

  22. lupus meint: (13.2.2009 um 19:09) AntwortenReply to this comment

    Ab wann ist denn nun genau der Zustand erreicht gemäß §20 GG als Volk gegen die Regierung vorzugehen? Solang ist das nicht mehr auszuhalten.

  23. Thomas meint: (13.2.2009 um 19:10) AntwortenReply to this comment

    Nachtrag: Ich finde, das Internet in Deutschland sollte in die Hände der öffentlich-rechtlichen übergehen.

    .

  24. spiromat meint: (13.2.2009 um 19:21) AntwortenReply to this comment

    @15: Falsch, denn das hier ist kein normaler Vertrag, auch wenn das viele glauben. Ich verweise nochmals auf den Link unter 1:

    http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/ccc-publiziert-bka-vertrag-zur-sperrung-von-kipo/

    Auch wenn wohl "aus dem Bauch" ist die Einschätzung als öffentlich-rechtlicher Vertrag richtig, so dass besondere Bedingungen bei formeller und materieller Rechtmäßigkeit erfüllt sein müssen. Verträge statt Gesetze geht im Rechtsstaat nun mal nicht so einfach. Noch nicht.

  25. Hobbyjurist meint: (13.2.2009 um 19:30) AntwortenReply to this comment

    Manchmal hätte ich echt Lust dazu, diejenigen Politiker, die besonders großen populistischen Mist verzapfen, in einen geräumigen Sack zu stecken und auf den Mond zu schießen. Die von der Leyen wäre auf jeden Fall mit dabei. So beratungsresistent und merkbefreit kann man doch gar nicht sein, daß man die mit einer Filterung des Internets einhergehenden Risiken bezüglich der Informationsfreiheit nicht bemerkt.

    Wobei: der erste Schritt in Richtung Internet-Zensur wurde eigentlich schon mit der Einführung der Impressumspflicht getan. Freilich ist die mit der Impressumspflicht einhergehende Zensur nicht ganz so offensichtlich, aber ihre Wirkung ist zweifellos vorhanden.

  26. Jan Eijking meint: (13.2.2009 um 19:38) AntwortenReply to this comment

    "[...] Denn es ist abzusehen, dass demnächst auch Interessengruppen, zum Beispiel Kirche, Musikindustrie und Kämpfer gegen “Rechts”, auf den Zug aufspringen und die Sperrung ihnen unangenehmer Inhalte fordern werden. [...]"

    Ist es denn nicht richtig, Zensur recht(sextrem)er Inhalte zu fordern? Ich kann das Gemeinte zwar durchaus nachvollziehen, aber müsste man nicht beispielsweise die Website des Ku Klux Klan sperren lassen sollen? -> Meinungsfreiheit: Ich spreche hier nicht von Meinungen, sondern von Verbrechen.

    Gruß,
    Jan

  27. Jens M. meint: (13.2.2009 um 19:39) AntwortenReply to this comment

    Also als Laie kann ich mir kaum vorstellen, dass es rechtmäßig ist, wenn zwei Partner einen Vertrag schließen zu lasten dritter (nämlich meiner) und dabei mal so nebenbei die einen oder anderen Grundrechte über Bort gehen.

    Auch Verträge unterliegen Gewissen Bedingungen – sowohl Öffentlich Rechtliche als auch Privat Rechtliche.

    Problem: Bis ein Gericht dazu Urteilt werden Jahre vergehen. (Man vergleiche einfach mal die Dauer einer Normalen Verfassungsbeschwerde…)

  28. heu meint: (13.2.2009 um 19:45) AntwortenReply to this comment

    @ 27

    Aber wie möchtest du nach rechtsstaatlichen Grundsätzen dies beurteilen? Inhalte, die nicht gegen Strafgesetze (hier vor allem §§ 86 f., 130, 185 ff. StGB) verstoßen, können im allgemeinen nicht verboten werden. Auch rechtsextreme Inhalte fallen unter die Meinungsfreiheit.

    Ferner ist es schwierig, dann die ganze Webseite sperren zu lassen. NPD, KKK und Scientology mögen zwar vielleicht auf ihren Webseiten verfassungswidrige (nicht ausreichend: verfassungsfeindliche) Inhalte aufweisen; da müsste aber jede Seite einzeln analysiert werden.

    Gerade hier wird es schwierig, wirklich annähernd jede Webseite zu erfassen. Wenn dann noch Videos und Audiodateien hinzukommen sollen, zeigt sich, dass eine Sperrung gar nicht möglich ist.

    Problematisch ist auch der Rechtsschutz. Inhaber von gesperrten Webseiten müssten auch die Möglichkeit des Widerspruchs und / oder der Anfechtungsklage haben.

  29. 11X/13 meint: (13.2.2009 um 19:49) AntwortenReply to this comment

    RA JM (3):
    > Das Schlimme ist eben, dass diese IT-Blindgänger in dieser unserer
    > (???) Regierung absolut beratungsresistent sind und aber auch jeden
    > Kollateralschaden in Kauf nehmen, um ihren plakativen Aktionismus
    > durchzusetzen.

    Ich halte das für eine grobe Fehleinschätzung. Es geht nicht wirklich um KiPo, sondern um den Aufbau einer Zensur-Infrastruktur.

    Die Päderasten werden nur als Vehikel benutzt – das Muster hat sich hierzulande schon mindestens 1000 Jahre lang bewährt…

  30. anony meint: (13.2.2009 um 19:54) AntwortenReply to this comment

    "Meinungsfreiheit: Ich spreche hier nicht von Meinungen, sondern von Verbrechen."

    Lieber Jan, zum Glück gibt es auch noch Leute, die Grundrechte zu schätzen wissen und zum Glück sitzen einige davon am Bundesverfassungsgericht und so habe ich zum Glück die Freiheit, Dich auf Grund oben zitierter Passage von ganzem Herzen einen DUMMSCHWÄTZER nennen zu dürfen.

  31. Avantgarde meint: (13.2.2009 um 19:54) AntwortenReply to this comment

    In Zukunft werde ich also davor geschützt, Dinge zu sehen, die ich nicht sehen will, die ich aber seltsamerweise ohnehin nie gesehen habe, weil ich sie nicht sehen wollte.

    Was war jetzt noch mal ein Browser?

  32. Palladium meint: (13.2.2009 um 19:55) AntwortenReply to this comment

    Das schöne an den Sperrlisten ist, dass sie niemand kontrollieren oder dagegen vorgehen kann. Falls irgendwann "zufällig" auch regierungskritische Seiten darauf zu finden sind, dann ist das bestimmt nur ein versehen.

    Die Erfahrungen aus Skandinavien geben uns schon mal ein gutes Beispiel, wie solche Sperrlisten anfangs aussehen werden. Von den 1047 Internetseiten auf der geleakten Sperrliste (http://maraz.kapsi.fi/sisalto-en.html) ist auf gerade einmal 9 Seiten wirklich Kinderpornografie zu finden (angeblich – ich habs nicht ausprobiert). Auf den restlichen Seiten sind gewöhnliche und legale Pornos mit volljährigen Darstellern zu finden. Der Anteil an Schwulenpornos ist dabei erstaunlich hoch. Etwa 80% der Seiten sind in den USA gehostet. Von daher sollte es auch kein Problem sein über zwischenstaatliche Abkommen die Schließung der Seiten zu veranlassen – wenn sie denn wirklich illegale Inhalte hätten.

  33. Meineidfreak meint: (13.2.2009 um 20:02) AntwortenReply to this comment

    Palladium: Das hatten wir doch schon in der letzten Runde. Woher wollen Sie wissen, was in der "Hinterstube" angeboten wird? Steht an einer Geldwäscherei etwa außen groß "Money Wash"? Nein? Und wenn da "Car Wash" steht, dann ist natürlich eindeutig klar, dass da kein Geld gewaschen wird, oder wie?

  34. Lawlita meint: (13.2.2009 um 20:05) AntwortenReply to this comment

    Naja, das schöne für alle Nutzer in ganz D (und die hohen Kosten für die Provider):

    Es gibt eine AGB-Änderung der man zustimmen muss. Tut man das nicht hat man je nach Vertrag noch bis zu zwei Jahre unzensierten Zugang.

    Oder der Provider stimmt einer Kündigung zu, und man ist endlich seinen Vertrag los…

  35. Sascha meint: (13.2.2009 um 20:05) AntwortenReply to this comment

    Sicherlich: gleich werde ich einen lebhaften Diskurs losbrechen. Jedoch möge mir meine Meinung nachgesehen werden, dass ich solche Sperren für sinnvoll halte.

    Die Wirksamkeit sei dahingestellt. Ich habe mir die Ausarbeitung des WD angeschaut und halte von der formalen Abhandlung da nix. Man muss auch die normative Seite einer solchen Willensbekundung derartige "Sachen" sperren zu wollen, sehen. Eine solche Abwägung fehlt mir.

    Zensur ist sicherlich ein böses Wort, aber wir sind in einer Demokratie. Zensur, wie in der DDR, gibt es hier nicht. Zweitens: Auch in der Presse sind doch bestimmte Äußerungen und "Bilder" nicht erlaubt, warum sollte das nicht für das Internet gelten?!

  36. heu meint: (13.2.2009 um 20:13) AntwortenReply to this comment

    @ 36

    Was ist denn das für eine Dummschwätzerei? Was ist denn die normative Seite einer Willensbekundung? Auch eine Demokratie ist an die Grundrechte gebunden.

    Vielleicht auch noch ein bisschen mehr Substanz hinsichtlich der Aussage, manche Äußerungen und Bilder seien nicht erlaubt? Für die Presse gelten die gleichen Gesetze wie für das Internet.

  37. Sascha meint: (13.2.2009 um 20:16) AntwortenReply to this comment

    @37/heu: Mit dem ersten Satz haben Sie sich schon für eine weitere Diskussion ausgeschlossen. Ich empfinde das als Beleidigung.

  38. Palladium meint: (13.2.2009 um 20:17) AntwortenReply to this comment

    @Meineidfreak (34)
    Selbstverständlich kann ich mich nicht dafür verbürgen, dass auf keiner dieser legalen Seiten nicht doch irgendwo versteckte Kinderpornografie zu finden ist. Dennoch möchte ich als Beispiel den Fall von Matti Nikki nennen. Dessen Seite ist nur auf die Sperrliste gelangt, weil er die Sperrliste veröffentlich hat. Auf seiner Seite ist kein einziges pornografisches Bild zu finden. Über die Hintergründe wird in einem Interview des Heise-Magazins Telepolis berichtet (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29693/1.html). Von daher scheinen die Verfasser der Sperrlisten durchaus eigene Interessen zu verfolgen und nicht immer sauber zu arbeiten.

  39. heu meint: (13.2.2009 um 20:19) AntwortenReply to this comment

    Beleidigen kann man nur Menschen, keine Handlungen von Menschen. Diese kann man allenfalls kritisieren.

    Zudem glaube ich sowieso nicht, dass Sie ernsthaft diskutieren wollen. Ihr Beitrag ist ja ohne jeglichen nachvollziehbaren Inhalt.
    Jetzt fehlt nur noch Ben der Unerwünschte.

    In anbetracht der normativ-ökonomischen Auswirkungen auf die ökosoziale Prävalenz der Gesellschaft muss demonstriert werden, dass …

  40. Meineidfreak meint: (13.2.2009 um 20:37) AntwortenReply to this comment

    Palladium{39}: Das Interview ist mir bekannt. Wenn das Verlinken bereits als Sperrungsgrund genügt, dann war die Sperrung seiner Domain konsequent, da er das Zeug ja verlinkt hat, wie er selbst zugibt mit voller Absicht.

    Ich verstehe nicht ganz, was sie fordern. Soll die Polizei Ihnen den Content zur Verfügung stellen, damit Sie sich selbst davon überzeugen können, dass es sich um illegales Material handelt?

    Es ist übrigens durchaus möglich – und per WHOIS teilweise prüfbar, dass die gesperrten Domains gelöscht und dann von anderen Anbietern geschnappt wurden. Das passiert bei jeder auch nur halbwegs interessanten Domain innerhalb von Minuten. Pornoanbieter haben in der Regel auch keine Skrupel mit vermeintlich illegalem Material zu werben. Fragen Sie doch mal die netten Kanadier von Yourbrain Media Inc. oder Onkea Interactive Ltd, warum sie Kinderpornographie in P2P-Netzen verbreiten. Ach tun sie gar nicht? Die Dateinamen sind aber mehr als eindeutig.

  41. Palladium meint: (13.2.2009 um 20:54) AntwortenReply to this comment

    @Meineidfreak (41)

    Nein, ich verlange nicht, dass die Polizei MIR den Content zur Überprüfung zur Verfügung stellt. Ich will nur nicht, dass Sperrverfügungen ohne eine unabhängige Prüfung, ohne regelmäßige Aktualisierung und ohne rechtliche Mittel sich dagegen zu wehren getroffen werden. Ein Rechtsstaat sollte es auch schaffen, das ganze in einem transparenten Verfahren auf der Basis eines Gesetzes zu regeln.
    Idealerweise sollte eine Sperrung auch nur die letzte Möglichkeit sein. Da die fraglichen Inhalte sich fast alle auf Servern in den USA oder der EU befinden, sollte sich die Problematik doch auch leicht mit Amtshilfe und dem Strafrecht lösen lassen anstatt mit Zensur. Wenn man etwas gegen Gewalt in der Ubahn unternehmen will, dann erreicht man das ja auch nicht in dem man den anderen Fahrgästen die Augen verbindet. Da versucht man schließlich auch gegen die Täter vorzugehen.

  42. SvenC meint: (13.2.2009 um 20:57) AntwortenReply to this comment

    lol
    Was zum Geier ist das denn?
    "Das Bundeskriminalamt verpflichtet sich, dem ISP an Tagen, an denen Dienstverpflichtung besteht, spätestens um 10.00 Uhr…"

    Der arme MA der das vergisst, fliegt dann raus?

  43. Stefan meint: (13.2.2009 um 21:29) AntwortenReply to this comment

    "und den hierfür erforderlichen Stopp-Server zu be-
    treiben". Ein Stopp-Server? Ah ja.

  44. Johannes meint: (13.2.2009 um 21:30) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich KiPo-Konsument wäre, würde ich mit ein paar Zeilen Code einen kleinen Bot schreiben, der den ganzen Tag versucht, Listen von Domainnamen anzusurfen. Dort, wo ich wegen der Sperrung nicht hinkomme, würde ich dann noch mal genauer nachschauen, was ich dort so finde. Wenn ich noch etwas böser wäre, würde ich das ganze von meinem Botnetz erledigen lassen, und die herausgefundenen Schwarzlisten als eine Art KiPo-Yahoo verkaufen.

    Scheint mir mal wieder eher kontraproduktiv zu sein, was die merkbefreiten IQ-Amöben äh Politiker ausgedacht haben…

  45. Torsten meint: (13.2.2009 um 21:31) AntwortenReply to this comment

    Palladium: Diese Liste war veraltet, viele Seiten nicht mehr online.

  46. Meineidfreak meint: (13.2.2009 um 21:45) AntwortenReply to this comment

    Johannes: Und wären Sie Eichhörnchen, würden Sie das Internet nutzen, um nach leckeren Nüssen zu suchen.

  47. Max meint: (13.2.2009 um 21:46) AntwortenReply to this comment

    Das ist Missbrauch missbrauchter Kinder für politische Zensur.
    Zusätzlicher Opferschutz und Täterfandung, Fehlanzeige!
    Wozu überhaupt noch wählen?

  48. Meineidfreak meint: (13.2.2009 um 21:49) AntwortenReply to this comment

    Max: Ich glaube, es gibt eine Menge Parteien die diesen Mist nicht mitmachen würden und solche Gesetze prompt nach der Regierungsübernahme entsorgen würden. Eine davon fängt mit Pi an, geht ins raten über, und endet mit partei.

  49. Detlev T. meint: (13.2.2009 um 22:02) AntwortenReply to this comment

    Selbst mir als juristischem Laien fallen da Merkwürdigkeiten auf. Zwar verspricht das BKA, Unterlagen als Beweise für eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung bereit zu halten (§2(2)). Halten sie dieses Versprechen aber nicht, trägt der ISP den Schaden ganz allein, da die Haftung (§4) diesen Bereich nicht abdeckt. Hat also beim BKA einer Mist gebaut und Seiten ohne KiPo sperren lassen, sind diese Unterlagen dann wahrscheinlich "nicht mehr auffindbar". :-)

    Und was die Herrn Ermittler so alles für KiPo halten, weiß der "Himmel". ;-)

  50. Kritiker meint: (13.2.2009 um 22:03) AntwortenReply to this comment

    Das Interessante an der Sache ist ja das in der PKS bzgl. KiPo alle Delikte von 06 nach 07 angestiegen sind, nur die Verbreitung nach §184b (1) ist um 10% gesunken. Vorallem der gewerbliche Handel mit KiPo ist um fast 180% angestiegen (auf 347 Fälle). Dass es nach §184 (2) und (4) mehr Fälle gibt verwundert mich nicht. Das Material ist vorhanden und verteilt sich, ist aber nicht unbedingt ein Idikator dafür das es ständig neues Material gibt.

  51. Bombur meint: (13.2.2009 um 22:51) AntwortenReply to this comment

    "§ 7 Vertragsdauer und Kündigung
    [...]
    (4) Dem ISP überlassene Listen sowie alle gegebenenfalls vorhandenen Kopien sind unverzüglich nach der Kündigung zu vernichten und dem Bundeskriminalamt schriftlich die Vernichtung zu bestätigen."

    Da gibt man sich aber große Mühe, die Listen unter Verschluß zu halten. Bin ich nun ein Schelm, wenn ich denke, daß man da auch noch ganz andere Dinge einfließen lassen könnte?

  52. Andre Heinrichs meint: (13.2.2009 um 23:05) AntwortenReply to this comment

    Ich bin definitiv nicht überrascht. Immerhin hat doch Frau von der Leyen im Prinzip alle Kritiker für <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/132448&quot; rel="nofollow">inkompetent</a> erklärt. Dabei übersieht sie nur, dass es nicht alle Anderen sind, die keine Ahnung haben, sondern sie selbst.

    Aber mal ehrlich: Wer würde denn Kompetenz bei einem Vertreter der Regierung erwarten? Okay, der letzte Minister, dem man mangelnde Kompetenz hätte vorwerfen können, hat vor einer Woche seinen Rücktritt angeboten. Vielleicht wäre das ja auch eine Option für die Familienministerin.

  53. Stuff meint: (13.2.2009 um 23:15) AntwortenReply to this comment

    @30 und ähnliche Argumente.

    Wem gehören die DNS-Daten?

    Mir. Wenn ich einen DNS-Server laufen habe, sind dies meine Daten…

    Ausserdem: Schon die Sperrung einer "Webseite" – à lá ana-Blogs – sperrt nicht gezielt die indizierte Seite, sondern – vergleichsweise – sozusagen die Adresse des Verlages, das geamte Gebäude bzw. Stadtviertel.
    Meine These zu den "Kinderpornografieservern": Erpressung, wenn diese Server nicht vom Netz genommen werden sondern von Polizeibehörden weiterbetrieben werden, um angebliche Konsumenten zu phischen, soll mir bitte keiner was von Rechtsstaat erzählen. In Grossbritannien erpressete die Polizei vom Unterhaus ein Schlaraffensalzamt und vom Oberhaus haben einige Erpressungsopfer, die die Daten auch hatten, einen Untersuchungsausschuss darüber erpresst. Sollte man sich doch antun, die "ORE/Landlside"-Affäre komplett durchzulesen, eine gute Zusammenfassung in deutscher Sprache hier:

    http://karlweiss.twoday.net/stories/4056209/

    Dass 85% aller "gesperrten" Seiten in der EU bzw. in den USA stehen, wo sofort Hubschraubereinsatz angesagt ist (angeblich!), zeigt wohl weniger die "Unfähigkeit" der Bürokratie, sondern die Mutmassung, dass da hier wie oben beschrieben erpresst wird, diese Unterstellung soll möge bitte ausgeräumt werden…

    Stuff

  54. wvs meint: (14.2.2009 um 02:36) AntwortenReply to this comment

    Was soll die Geheimniskrämerei um die Listen [§§3/IV] wenn es um die Seiten von Gesetzesbrechern geht?
    Nein, da muß man doch vermuten, daß für spätere Fälle – wenn man 'andere Seiten' die aus irgendwelchen Gründen 'mißliebig' sind sperrt – keine Erklärungsnot aufkommt.

    Die Deutschen sollen als gute Untertanen das machen was ihnen die Obrigkeit schon seit langer, langer Zeit empfiehlt:
    Maul halten und dienern!

  55. Onk meint: (14.2.2009 um 07:38) AntwortenReply to this comment

    @36 (Sascha): Soso, wenn es hier keine Zensur gibt, was ist denn dann Deine Definition von Zensur, unter die "Verhinderung der Wahrnehmung der Realitaet durch staatliche Massnahmen ohne demokratische Kontrollmoeglichkeit" wohl nicht faellt?

  56. Stefan meint: (14.2.2009 um 08:28) AntwortenReply to this comment

    Zensur?
    Aber doch nicht in Deutschland. Hier wird allenfalls "freiwillig gefiltert". Unter Einsatz einer Blackbox.

    Konkret: die Suchmaschinenbetreiber filtern eh schon über das bpjm-Modul.
    http://unkreativ.net/wordpress/?p=3850
    http://unkreativ.net/wordpress/?p=3994
    http://unkreativ.net/wordpress/?p=4018
    und so weiter….

    Scheint aber ja nicht mal mehr genug zu sein. Und Widerspruchsmöglichkeiten o. ä. wurden damit ja von Anfang an umgangen.

    Übelst.

  57. Depp meint: (14.2.2009 um 08:32) AntwortenReply to this comment

    In Deutschland regiert der Faschismus.

    Und zu einem richtigen Faschismus gehört auch eine zünftige Geheimzensur. So dumm, öffentlich Bücher zu verbrennen, wird die Junta in Berlin nicht mehr sein.

    Zudem weiß die Junta, daß sie Sperrmittel braucht, wenn die Systemkrise (Finanzkrise, Wirtschaftskrise, etc.) sich zuspitzt. Paßt insofern perfekt ins Zeitraster.

    Unterschätzt die Faschisten nicht! Der Fehler wurde in Deutschland schon einmal gemacht.

  58. Euripides meint: (14.2.2009 um 08:33) AntwortenReply to this comment

    @46 (Johannes): Hätte ich vor, ein "KiPo-Yahoo" zu machen, würd' ich nicht wochen- oder monatelang Domainnamen abgrasen, sondern einfach dem zuständigen unterbezahlten und überarbeiteten Sysadmin für die BKA-Liste ein Kuvert mit kleinen Scheinen zukommen lassen.

    Social engineering ist meistens einfacher…

  59. Darkstalker meint: (14.2.2009 um 09:41) AntwortenReply to this comment

    Ich weiss zwar nicht, was ich tue, aber ich vertrete es mit aller Überzeugung.

    Die Ziele der Regierung in Ehren, da wird mir niemand widersprechen, aber die Mittel zur Durchsetzung sind nutzlos.

    Abgesehen davon, brauchen wir denn ernsthaft noch ein Urteil des BVerfG zu Art. 5 GG? Gibt doch genug, wieso hält man sich nicht einfach dran?

  60. Kritiker meint: (14.2.2009 um 10:01) AntwortenReply to this comment

    Warum sollte man sich an das Urteil halten? Es gibt leider keine Konsequenzen bei Missachtung. Außer das man eventuell weniger Stimmen bekommt oder nach langem qualvollem Weg vor dem BVG das Ganze korrigiert wird.

  61. Rolf Schälike meint: (14.2.2009 um 11:58) AntwortenReply to this comment

    Jede Zensur, ob über Gesetze, Verträge oder gerichtliche Entscheidungen gegen angeblich nur einige Bilder und Texte in der Presse, gegen Journalisten und Blogger, aber auch die innerbetriebliche Zensur (Geheimnisschutzt) ist ein Versagen der Venunft und das Eingeständnis der eigenen Schwäche, gewaltfreie Lösungen zu finden bzw. finden zu wollen.

    Das nicht Finden wollen ist das Gefährliche und die Basis einer jeden Diktaur, auch der in Deutschland Heute.

    Niemand kann behaupten, lediglich die anderen sind schuld an der Misere..

  62. Volkes Stimme meint: (14.2.2009 um 13:17) AntwortenReply to this comment

    Wer einen Eindruck erhalten will, wie die Allgemeinheit zum Thema steht, sollte sich die Kommentare der Schwanzab-Fraktion hier durchlesen:

    http://www.youtube.com/watch?v=ll0fLZgZG0w

  63. Detlev T. (nochmal) meint: (14.2.2009 um 13:46) AntwortenReply to this comment

    Ich habe mir diesen Vertragsentwurf noch einmal genauer angesehen. In diesem verpflichten sich die ISPs, stets immer ganze Domänen zu sperren und nicht nur einzelne Inhalte, selbst wenn sie technisch dazu in der Lage wären.

    In Großbritannien wurde letztens das Coverfoto vom Scorpions-Album "Virgin Killer" als KiPo eingestuft und eine Sperrung dieser Seite veranlasst. Bei uns müssten die ISP nach diesem Vertrag die Domäne "en.wikipedia.org" sperren, also die komplette englischsprache Wikipedia!

    Und kann mir mal jemand erklären, wie der Domänenname selbst "kinderpornografische Schriften im Sinne von § 184b des Strafgesetzbuches (StGB) beinhalten" kann, wie es in §1(1) steht? Das ist doch Blödsinn!

  64. ano nymos meint: (14.2.2009 um 13:55) AntwortenReply to this comment

    Also stehen jetzt Verträge über Gesetze?! – Aha, danke, schöne bunte Lobbywelt.

  65. Meineidfreak meint: (14.2.2009 um 14:10) AntwortenReply to this comment

    Detlev T.: Ihr zweiter Absatz ist kompletter Blödsinn, denn das Bild liegt auf upload.wikimedia.org. Man beachte:

    upload != en
    wikimedia != wikipedia

  66. AnonymeParanoia meint: (14.2.2009 um 14:18) AntwortenReply to this comment

    @Meineidfreak

    man bedenke aber, dass wikipedia auf wikimedia verlinkt, somit sich diese inhalte zu eigen macht und sich damit selbst (nach deutscher gesetzgebung) strafbar macht

  67. Detlev T. (nochmal) meint: (14.2.2009 um 14:30) AntwortenReply to this comment

    @72(Meineidfreak)
    In Großbritannien wurde nicht die Sperrung des Bildes sondern der gesamten Seite verfügt, auf der das Bild zu sehen war, bei uns wäre das also doch die gesamte (englische) Wikipedia.

    Aber selbst wenn wider meines Erwartens diese Feinheiten dem zuständigen BKA-Beamten auffallen würde, wären immer noch alle Bilder aus der Wikipedia futsch.

  68. Putze meint: (14.2.2009 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    "Man läßt die Täter absichtlich frei herumlaufen"
    "Was ist denn das für eine Dummschwätzerei?"
    "die merkbefreiten IQ-Amöben äh Politiker"
    "Grundrechte über Bort"
    "In Deutschland regiert der Faschismus."

    Und zusammenfassend:
    "Hier diskutiert eine Elite."

  69. Meineidfreak meint: (14.2.2009 um 17:50) AntwortenReply to this comment

    Putze: Man merkt, Sie sind darauf dressiert Schmutz zu finden, aber für mehr reichts dann eben nicht.

  70. bombjack meint: (14.2.2009 um 20:44) AntwortenReply to this comment

    @34
    [...]
    Meineidfreak meint: (13.2.2009 um 20:02)
    Palladium: Das hatten wir doch schon in der letzten Runde. Woher wollen Sie wissen, was in der “Hinterstube” angeboten wird? Steht an einer Geldwäscherei etwa außen groß “Money Wash”? Nein? Und wenn da “Car Wash” steht, dann ist natürlich eindeutig klar, dass da kein Geld gewaschen wird, oder wie?
    [...]

    Ist für diese Diskussion irrelevant, da um in "Hinterzimmer" zu kommen die Personen interessiert sein müssen, d.h. diese werden mit hoher Sicherheit andere Möglichkeiten haben (VPN, "dark internet" oder "Deep Web" oder gar ein "darknet") sich diverse Inhalte anzusehen und da die Sperrungen eben leicht umgangen werden können stellen sie kein Hindernis da, erzeugen aber zugleich ein wunderbares Werkzeug die Wahrnehmung von Informationen für einfache Leute zu verhindern z.B. wenn natürlich versehentlich mal eine Webseite die zu einer Demonstration einlädt auf die Liste gesetzt wird. Okay, der harte Kern, der sich per Mail kennt wird wissen wie er sich austauschen kann, aber der normale Bürger, der Interesse zeigt, der vom Hören und Sagen nur so ungefähr weiß, das da eine Veranstaltung stattfinden kann kommt dann nicht drauf, kann sich nicht informieren und wird damit an seinem Recht auf Meinungbildung behindert und warum bekommen ich das Gefühl, daß da dann nicht eine große rote Stoppseite gezeigt wird sondern eher ein "Error 404" oder gar "Error 405"?
    Genau deswegen, wegen diesen Mißbrauchsmöglichkediten ist der Aufbau so einer Infrastruktur zu verhindern, noch dazu weil zugleich die Rechte der Exekutive (BKA) mit den Rechten der Judikative (Gericht) vereinigt werden, denn mir wäre nicht bewußt, daß das BKA das Recht hätte zu Entscheiden ab wann etwas unter den §184b fallen würde zu treffen und ehrlich gesagt, seit der Aktion Himmel habe sich so meine Zweifel was von den Strafverfolgern alles unter dem §184b StgB so aufsummiert wird und ob man denen diese Entscheidung so einfach überlassen sollte….

    bombjack

  71. Meineidfreak meint: (14.2.2009 um 23:14) AntwortenReply to this comment

    Ich sag es noch einmal: In NRW gibt es solche Sperren seit Jahren. Daher wird es sie auch bundesweit geben. Es kann nicht sein, dass man in NRW als Deutscher zweiter Klasse behandelt wird. Entweder die Menschenrechte gelten für alle oder niemanden. Wo waren Sie die ganzen Jahre, liebe Restdeutschen? Warum haben Sie wieder nur zugeschaut anstatt Ihren Nachbarn zu helfen?

    Die 60% Nichtwähler, die wir auch diesen September wieder in freier Wildbahn beobachten können, sind schon ein schräges Völkchen, denn alle zusammen würden locker reichen, den gesamten Bundestag in die Wüste zu schicken, aber dann hätten sie ja hinterher nichts mehr zum Meckern. Nichtwählen bedeutet Zustimmung zum größtmöglichen Übel! Nur damit das mal klar ist. Wer die Parteidemokratie abschaffen und direkte Demokratie will, der hat nur zwei Chancen: Bürgerkrieg oder die etablierten Parteien abwählen. Nur als Tipp: Das eine macht aua, das andere nicht.

  72. cosmo meint: (15.2.2009 um 00:06) AntwortenReply to this comment

    @79 Meineidfreak
    In der Tat, Ihre Ausführungen zum Wahlverhalten kann man nur unterstreichen.
    Wer Politikern, die Unsinn wie diesen anstellen, keine Macht mehr einräumen will, sollte seine Stimme der Piratenpartei geben.

  73. bombjack meint: (15.2.2009 um 06:07) AntwortenReply to this comment

    @79
    [...]Meineidfreak meint: (14.2.2009 um 23:14)
    Ich sag es noch einmal: In NRW gibt es solche Sperren seit Jahren. Daher wird es sie auch bundesweit geben. Es kann nicht sein, dass man in NRW als Deutscher zweiter Klasse behandelt wird. Entweder die Menschenrechte gelten für alle oder niemanden.
    [...]

    Am 6. April 2002 auf der Demo gegen Mr. Büssow gewesen und mich im Forum der Bezirksregierung http://www2.bezreg-duesseldorf.nrw.de/cgi-bin/ubb/forumdisplay.cgi?action=topics&forum=Medienaufsicht+-+offenes+Forum&number=9&DaysPrune=1000&SUBMIT=Los%21 mit den netten Herren gestritten…

    Desweiteren, das zweiter Klasse Argument ist etwas für den Papierkorb, denn wenn ich mich richtig erinnere wurde in einigen Prozessen damit argumentiert, daß Betroffene eben den Provider wechseln können und zudem haben einige der größten Provider eben nicht den Sitz in NRW und sperren daher nicht.
    Außerdem handelt es sich so wie es hier ausschaut http://www.heise.de/newsticker/Nazi-Websites-Es-darf-gesperrt-werden-oder–/meldung/106676 um zwei Seiten, so daß das Interesse und auch die Zahl der Betroffenen recht gering ist und wenn man den Artikel glaubt, dann wurden auch keine weiteren Sperrverfügungen mehr erlassen zugleich war und ist die Umsetzung anscheindend recht chaotisch gewesen…

    [....]
    Wo waren Sie die ganzen Jahre, liebe Restdeutschen? Warum haben Sie wieder nur zugeschaut anstatt Ihren Nachbarn zu helfen?
    [....]

    Gegenfrage: Wo waren die Bürger aus NRW bei der Demo gegen Herrn Büssow?
    Wo waren die NRW-Provider die durch alle Instanzen gegangen sind und nicht den Schwanz vor der Bezirkregierung eingezogen haben?
    Wo waren die betroffenen Bürger aus NRW, die das Recht gehabt hätten dagegen zu klagen (allerdings sei da angemerkt, daß eine Klage mit eben der Begründung der Möglichkeit zum Wechsel des ISP abgeschmettert worden wäre)?

    bombjack

  74. mychie meint: (15.2.2009 um 11:10) AntwortenReply to this comment

    Die Kirche? Die wird heute genug zerissen und hat so wenig zu sagen, dass das eine völlig utopische Vermutung wäre. Siehe Merkel…

  75. guru meint: (15.2.2009 um 11:59) AntwortenReply to this comment

    Angenommen, die Maßnahme wirkt und weniger Menschen finden kinderpornografische Inhalte im Netz. Wie genau ergibt sich daraus, dass weniger Kinder missbraucht werden?
    Die Musikindustrie behauptet, dass die Verbreitung von Musik über Internet ihrem Geschäft schadet. Ist das bei der Kinderpornografie-Industrie anders?
    Oder geht es hier um die Sperrung von Websites, wo KiPo gegen Geld angeboten wird? Wenn dem BKA solche Websites bekannt sind, lassen sich doch wohl die Anbieter über die Kontodaten leicht ermitteln.
    Mir scheint, hier wird wieder mal moralische Entrüstung benutzt, um eine vernünftige Diskussion zu verhindern und wessen Interessen auch immer durchzusetzen.

  76. Querdenker meint: (15.2.2009 um 16:35) AntwortenReply to this comment

    Zunächst einmal steht allem voran die Feststellung, daß Kinderpornographie äußerst verwerflich ist und zurecht unter Strafe steht. Da sind wir uns wohl alle einig!

    Doch denken wir mal einen Schritt weiter…

    Was passiert, wenn der "geistig Verwirrte" seinen "Stoff" nicht mehr im Internet erhält? Er wird wohl selbst tätig werden um seinen Suchtdruck zu kompensieren. Somit werden diese Leute quasi durch die Regierung dazu gebracht, selbst Kinder zu mißbrauchen. Ist das etwa damit gewollt?

    Ich kann da wirklich nur mit dem Kopf schütteln.

    Das ist wiedereinmal ein klares Zeichen und ein Beweis, daß die "Oberen" nicht weit genug denken, lediglich Symtombewältigung betreiben, aber an der Ursachenbekämpfung scheinbar kein Interesse haben, bzw. schlicht und einfach keine Ahnung von der Materie haben.

    Von der schleichenden Zensur mal ganz abgesehen.

    Heute schon ist Deutschland nur noch der Schatten einer Demokratie und nur noch eine Ahnung eines freien Landes.
    Ich sage nur Vorratsdatenspeicherung.
    Und dank des "Kampfes gegen Rechts" und dem "Kampf gegen den Terror" habe ich schon beinahe Angst, nackt unter die Dusche zu gehen.

    Wer weiß, wer da bereits heute zuschaut….

  77. Meineidfreak meint: (15.2.2009 um 17:10) AntwortenReply to this comment

    Wer auch immer da zuschaut, auch der hat Angst, dass Sie wieder nackt Duschen gehen. Mich persönlich würde es mehr stören, beim Kacken beobachtet zu werden.

  78. Querdenker meint: (15.2.2009 um 21:54) AntwortenReply to this comment

    @Meineidfreak: Ja, das ist ja das Problem!!!

  79. Blogger4567 meint: (16.2.2009 um 08:20) AntwortenReply to this comment
  80. der ich meint: (16.2.2009 um 10:32) AntwortenReply to this comment

    Rettet dem Dativ!

  81. AnonymeParanoia meint: (16.2.2009 um 13:33) AntwortenReply to this comment

    So hats damals auch George W. Bush gemacht ("either you are with us or with the terrorists"):

    Die CDU/CSU-Fraktionsvizechefin Ilse Falk hat die Gegner von Internetsperren per Access Blocking beschuldigt, Kinderpornografie zu fördern. Kritiker handelten verantwortungslos und stellten "die Interessen skrupelloser Geschäftemacher über den Schutz der Kinder", sagte Falk wörtlich.
    Quelle: http://www.golem.de/0902/65288.html

  82. Seph meint: (16.2.2009 um 14:50) AntwortenReply to this comment

    Die ersten "VDN"s auf dieser Liste werden logischerweise die von Google, YouTube und flickr (bzw. deren Media-Server) sein, da hier die Auffinde- und Meldehäufigkeit die höchste sein dürfte und dort sicher regelmäßig entsprechendes Material zu finden sein wird, auch, wenn es sehr schnell wieder gelöscht wird.

    Und wann genau kommt ein "VDN" dann wieder runter von der Liste?

    Eine andere interessante Frage ist, ob ein Vertrag, der einem von beiden Vertragspartnern nur Nachteile bereitet, überhaupt gültig ist.

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