Der schöne Tag
Für unterbeschäftigte oder reiselustige Anwälte tun sich neue Möglichkeiten auf, wenn dieser Beschluss des Landgerichts Berlin die Runde macht. Ein Anwalt kann demnach auch die Kosten geltend machen, die er für die Anreise zu einem Verkündungstermin hat.
Die meisten Zivilgerichte entscheiden nicht am Tag der mündlichen Verhandlung. Sie beraumen vielmehr einen Verkündungstermin an. In diesem Termin wird lediglich die Entscheidung bekanntgegeben. Für den Kläger und den Beklagten sowie ihre Anwälte besteht keine Anwesenheitspflicht, wohl aber ein Anwesenheitsrecht.
In der Praxis geht niemand zu Verkündungsterminen. Da nichts mehr besprochen werden kann, wäre man nur Statist. Außerdem kommt das Ergebnis ohnehin per Post. Wenn man unbedingt kurzfristig Bescheid wissen will, reicht meistens ein Anruf auf der Geschäftsstelle des Gerichts.
Wenn die Regelung Bestand hat, werden sicher mehr Richter bei der Verkündung nicht mehr so einsam sein. Vor allem an Orten, wo man sich gleich noch einen schönen Tag machen kann.
Ein Hoch auf die Wissenschaft!!!… oh… tschuldigung….
Nunja… wenn aber der Mandant noch dazu anreist, muss der Richter nicht nur den Tenor verkünden… wird sicherlich spaßig und wird die RSV noch freuen ;-)
Nur – bis zum V-Termin kann man nicht wissen – allenfalls ahnen – wie die Sache ausgeht. Klar hat man keine Hemmungen, dem unterlegenen – und solventen – Gegner noch ein paar Extra-Kosten reinzuwürgen. Aber wie erklärt man das seinem Mandanten, wenn dieser auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt?
Interessantes Urteil. Wie verträgt sich das denn mit §91 II, Satz 1, letzter Teilsatz ZPO ("nur insoweit, als die Zuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war")? Oder unterlag das Verfahren etwa gar nicht der ZPO?
Berlin ist schon geil, wa?
Ist "Der schöne Tag" schon geschützt? Das gäbe doch ein prima Co-Branding zwischen der Deutschen Bahn und dem LG Berlin:
"In der ersten Klasse reichen wir Ihnen die NJW auch gern am Platz und gegen Vorlage Ihres Fahrausweises erhalten Sie 10% Rabatt auf die Gerichtskosten".
Verkündungstermin in Traunstein, Mitte Februar. Die Skier eingepackt und auf gehts. Die Kilometerpauschale ist mehr als die tatsächlichen Kosten, so dass es für den Skipass auch noch reicht. Super :) Da nimmt man doch gleich noch die Familie mit.
Bin gespannt, wie viele Verkündungstermine jetzt vom Montag und vom Freitag wegbewegt werden in die Mitte der Woche ;)
@6: Crosspromotions u.ä. sind eine furchtbare Erfindung.
"Kaufen sie jetzt unseren Vodka im Extra-Spar-Großpack zu 36 Flaschen und erhalten sie einen Gutschein für drei Wochen Entgiftungskur…"
na, Hauptsache, im KF-Verfahren wird dann bei den Kopiekosten wieder brav nachgezählt*ironiemodus*
Gibts denn auch Reisekostenerstattung wenn man von wo kommt, wo's schön ist?
Aus Ägypten zum Beispiel :>