2.3.2009

Dänische Sperrliste mobilisiert Polizei

Die dänische Sperrliste gegen Kinderpornografie ist ein Thema in der Diskussion um Ursula von der Leyens Pläne zum Einstieg in die Internetzensur. Kritiker weisen darauf hin, dass die Liste ein Negativbeispiel ist. Sie enthält laut Medienberichten auch zahlreiche Internetseiten, die keine strafbaren Inhalte haben.

Die Sperrliste ist mittlerweile auch auf Wikileaks aufgetaucht. Für die deutschen Ermittlungsbehörden ein willkommener Anlass, Ermittlungsverfahren einzuleiten und Hausdurchsuchungen vorzunehmen. Und zwar gegen deutsche Seitenbetreiber, die sich lediglich an der Diskussion über Internetsperren beteiligen und hierbei direkt oder indirekt auch auf die Sperrliste verlinken.

Vor einigen Tagen wurde bei jemandem durchsucht, der auf seiner Internetseite auf ein Weblog verlinkt hatte, das wiederum einen Link zur Sperrliste auf Wikileaks gebracht hatte. Gegen den Betreiber des Weblogs selbst wird mittlerweile auch wegen der “Verbreitung von Kinderpornografie” ermittelt. Er ist zu einer Vernehmung vorgeladen worden.

Die Begründung im Durchsuchungsbeschluss gegen den Weblog-Verlinker ist bemerkenswert: Aus dem Umstand, dass der Betreffende auf das Weblog verweist, in dem die Sperrliste auf Wikileaks verlinkt wird, wird der Schluss gezogen, er habe auch auf der Sperrliste verzeichnete Seiten angesurft, so dass sich Kinderpornos zumindest im Zwischenspeicher seines Computers befinden dürften.

Mal wieder ein Beispiel dafür, dass man sich als Ermittlungsrichter auch ohne tatsächliche Anhaltspunkte – wie vom Gesetz gefordert – einen Anfangsverdacht basteln kann. Hauptsache, man verfügt über eine blühende Fantasie und ausreichende Betriebsblindheit für die Grundrechte der Betroffenen.

Hintergründe im betroffenen Weblog.

86 Kommentare zu “Dänische Sperrliste mobilisiert Polizei”

  1. markus meint: (2.3.2009 um 13:16) AntwortenReply to this comment

    Na dann viel Erfolg Herr Vetter!
    Ich bin gespannt wann ich über eine Hausdurchsuchung der gleichen Sache wegen hier bei Ihnen im Lawblog lesen kann.

  2. Nick meint: (2.3.2009 um 13:19) AntwortenReply to this comment

    Haha, ich werd ganz bestimmt nicht auf diesen Link klicken ;)

  3. Atrocity meint: (2.3.2009 um 13:19) AntwortenReply to this comment

    Tja, so wird wohl versucht Kritiker Mundtot zu machen oder einzuschüchtern.
    Dann noch ein paar Gesetze ala §184c StGB und man kann im Grunde gegen jeden politisch unangenehmen Menschen vorgehen. Hoffentlich führt uns diese ganze Entwicklung nicht in das 4. Reich.

  4. Dirk Becker (Link) meint: (2.3.2009 um 13:20) AntwortenReply to this comment

    Und Udo, setzt Du auch einen Link auf die Sperrliste? Würde mich ja interessieren, ob die auch bei einem Anwalt (der zudem noch ein wenig öffentliche Aufmerksamkeit genießt) auch die Kanzlei durchsucht und die privat Räume geschändet werden…

    In jedem Fall wird mir mulmig, wenn ich sehe, was dieser Tage wieder vor sich geht.

  5. Tribble meint: (2.3.2009 um 13:20) AntwortenReply to this comment

    Ist das ernsthaft passiert?! Was genügt denn bisher noch nicht, um Ermittlung und Hausdurchsuchung zu rechtfertigen?

  6. Jens meint: (2.3.2009 um 13:32) AntwortenReply to this comment

    Die Argumentation ware selbst dann noch hölzern, wenn diese Person angegeben hätte, Seiten davon aufgerufen zu haben (wobei sich dann bestätigte, dass da kein KiPo drauf war).

    Aber es gab HD und Beschlagnahme. Super.
    Und was wird Beschlagnahmt? "Computeranlage mit Peripheriegerät zur Sichtbarmachung digitaler Speicher" – die meinten wohl die Inhalte der Speicher. Aus der Formulierung lese ich nämlich nur, dass mir der Computer sagt, welcher von normal scheinenden Gegenständen ein digitaler Speicher ist bzw. in welchem Bereich der CD sich Daten befinden.
    Gibt es dabei Interpretationsspielraum oder kann man die Beschlagnahme von Gegenständen, die nicht im Beschluss stehen, als Raub/Diebstahl ahnden?

    Und wie war das jetzt mit dem Cache, zählt das als Besitz (Verfielfältigung?) oder erhält man die Chance, nachzuweisen, dass der Computer im vorauseilenden Gehorsam die Daten angefordert hat? Ob im Zweifel für den Angeklagte von dieser Technik ausgegangen wird, frage ich noch nicht mal.

    Eine weitere Frage zum Wörtchen "einschlägig" – wie man sieht, bin ich kein Jurist: Bedeutet es nur, dass jemand mehrere Vorstrafen hat oder bedeutet es, dass diese thematisch relevant sind? Bedeutet es in diesem Fall also nur, dass jemand vorbestraft ist oder sagt man damit, dass dieser wegen Sexualdelikten vorbestraft ist?

    Derjenige, der auf das Weblog verweist, bekommt die HD. Der Betreiber des Weblogs, der in der Kette näher an der Liste ist, wird nur vernommen. Da passt doch auch etwas nicht.

  7. Euripides meint: (2.3.2009 um 13:35) AntwortenReply to this comment

    Oh Gott, lawblog verweist auf ein Blog, das auf ein Blog verweist, das eine Sperrliste verlinkt! Hilfe, lauter Pädophile hier, wie bin ich nur in diese Gesellschaft geraten?

    Aber mal ernsthaft: tragisch, wie leichtfertig hier mit den Grundrechten umgegangen wird.

  8. AlterEgo meint: (2.3.2009 um 13:41) AntwortenReply to this comment

    Hm, wie sieht eigentlich die Haftung eines Telemediendienstleisters aus, der durch seine Verlinkung eine Hausdurchsuchung u.a. verursacht?

    SE auf Anwaltskosten? ;-)

  9. TheDoctor meint: (2.3.2009 um 13:48) AntwortenReply to this comment

    Na, dann klappt ja alles wie vorgesehen.

    GENAU solche Effekte scheinen ja der Sinn der Sperrlisten zu sein. Ihren direkten "Auftrag" können sie eh' nicht erfüllen, aber die Kollateralschäden erfolgen wie erwartet und erwünscht.

    Die andere Möglichkeit ist natürlich meine These, das unsere Politiker komplett nicht mehr von dieser Welt sind, und demzufolge natürlich Gesetze und Aktionen einleiten, die senkrecht auf der Realität stehen.

    Die Exekutivorgane setzen das dann nur noch blind und obrigkeitstreu um…

  10. Soph meint: (2.3.2009 um 14:03) AntwortenReply to this comment

    Hier wird oben geschrieben "..lediglich an der Diskussion über Internetsperren beteiligen.." Wenn man auf den Link zum Blog mit mehr Informationen klickt (was in diesem Fall wohl auch nötig ist um sich ein Bild zu machen) dann gibt es dort eine klitzekleine Zusatzinfo:
    "[Der/Die] Beschuldigte betreibt die [...] Plattform [...] und ist einschlägig vorbestraft."

    -> "einschlägig vorbestraft" !!!

    Ich kenne diese Person nicht, ich kenne die Hintergründe nicht. Aber ich hätte von einer Seite die "lawblog" heisst zumindestens erwartet, dass hier alle Infos zusammengetragen werden und nicht Infos, die den Vorgang für mich in einem schon extrem anderen Licht darstellen, einfach weggelassen werden.

  11. SpeicherPutzer meint: (2.3.2009 um 14:09) AntwortenReply to this comment

    "Kinderpornos zumindest im Zwischenspeicher" dagegen hilft <a href="http://personal.inet.fi/business/toniarts/ecleane.htm" rel="nofollow"> EasyCleaner</a>. ;-)

  12. gant meint: (2.3.2009 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    Da bekommt man natürlich gleich ein wohliges Gefühl und Gewissheit, dass die Ermittler auch bei ganz brenzligen Sachen wie dem BKAG die Einhaltung verfassungsmägiger Rechte an höchster Stelle stellen.

    Es wird dringen Zeit, dass hier etwas passiert – so wie die hier die Bürger eingeschüchtert und damit die Meinungs- und Diskussionsfreiheit torpediert werden.

    Ist Schäuble immer noch "erbost" darüber, dass man ihn und seine geheimpolizeilichen Phantasien mit Stasi2.0 umschreibt? Die Bezeichnung passt immer mehr, insbesondere wenn man, wie hier gezeigt, Bürger mit Hausdurchsuchungen einschüchtert, damit sie ihre Grundrechte nicht mehr wahrnehmen.
    Und wenn KiPo nicht mehr zieht, ist es das verletzte Urheberrecht an der Sperrliste?

  13. 11X/13 meint: (2.3.2009 um 14:22) AntwortenReply to this comment

    Das ist die Methode, alle Webnutzer mit eigener Homepage oder eigenem Blog kriminalisieren zu können.

    Wenn man einer beliebigen Person auf der Welt eine Nachricht zukommen lassen will, die man einfach an Bekannte weitergibt, mit der Bitte, sie näher zum gewünschten Ziel zu bringen, benötigt man im Schnitt 6 Hops, bis die Nachricht am Ziel ist.

    Bis eine KiPo-Seite durch das Verfolgen von Links gefunden wird, muß man wahrscheinlich auch nicht viel mehr Ebenen auflösen.

  14. st meint: (2.3.2009 um 14:26) AntwortenReply to this comment

    Ich muss dringend von meinen Webseiten sämtliche Links zu Suchmaschinen und zu Seiten die auf Suchmaschinen verlinken löschen.
    Ich hab letztens einen Punkt in Flensburg bekommen – zur Not kann man das bestimmt auch als einschlägig vorbestraft werten.

    Ich frag mich nur was passiert wenn ich Prefetching anhabe und zufällig auf eine Seite komme die auf eine Seite verlinkt.

  15. AnonymeParanoia meint: (2.3.2009 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    @15

    webseiten werden bei aktivem Prefetching (Firefox Standard) nur dann im voraus geladen, wenn die betreffende webseite dem browser befiehlt, links im voraus zu laden

    bsp google:
    standardmäßig wird bei google immer das erste suchergebniss in den cache geladen, auch wenn man die betreffende seite nie besucht

    abhilfe:
    unter firefox about:config in die url-leiste tippen, eingabetaste und dann nach prefetch suchen und deaktivieren

  16. Any meint: (2.3.2009 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    Man kann das Netz der Überwachung nicht eng genug knüpfen. Stellt euch nur vor, ein Berufskrimineller, mit Korruption und den dunklen Seiten der Macht bestens vertraut, würde hindurchschlüpfen und sich gar auf den Posten des Bundesinnenministers mogeln. Nein, das darf nicht passieren.

  17. NB meint: (2.3.2009 um 14:45) AntwortenReply to this comment

    Das Kernproblem ist, dass vielen Richtern die technischen Zusammenhänge gänzlich fremd sind und in diesen Fällen der Antrag kaum ernstlich geprüft werden kann. Da bleiben eklatante Logiklöcher in der Argumentation der Ermittlungsbehörden oft verborgen.

    Hier müsste der Gesetzgeber dringend an die Schaffung von Spezialzuständigkeiten denken.

  18. Stefan (Link) meint: (2.3.2009 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    Unglaublich, mit welch fadenscheinigen Argumenten heutzutage Menschen in ihren Wohnungen überfallen werden. SO lässt sich jederzeit jede Hausdurchsuchung "rechtfertigen":
    de.wikipedia.org/wiki/Kleine-Welt-Ph%C3%A4nomen
    Das ist schon nicht mehr fahrlässig und auch nicht rechtswidrig: das ist Rechtsbeugung.

  19. Amüsiert (Link) meint: (2.3.2009 um 15:11) AntwortenReply to this comment

    Ursula von der Leyen ist schlimmer als (Text editiert. U.V.)!

    Ähh..nein..wie heisst der andere…SCHÄBULE, genau.

  20. Stefan meint: (2.3.2009 um 15:14) AntwortenReply to this comment

    @NB
    Würde der Antrag denn gründlich geprüft werden, wenn der technische Sachverstand vorhanden wäre?

    Mich würde ja schon seit Jahren interessieren, wieviel Prozent der gestellten Durchsuchungs- und z.B. auch Abhöranträgen von den Gerichten überhaupt abgelehnt werden und wieviel Zeit sich ein Richter pro Antrag nimmt.

  21. Kritiker meint: (2.3.2009 um 15:15) AntwortenReply to this comment

    Nicht vergessen:

    "Deutschland ist der qualifizierteste Rechtsstaat" und hat auch das "qualifizierteste und rechtsstaatlichste Polizeigesetz".

    Nur das bringt alles nichts wenn es keine Konsequenzen für fatale Fehlentscheidungen gibt.

  22. Hans Gruber meint: (2.3.2009 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    Ich hab's euch doch gesagt trifft's ganz gut.

  23. SvB (Link) meint: (2.3.2009 um 15:37) AntwortenReply to this comment

    Jedenfalls zeigt die Sache, dass der Staat, der zensiert, auch unfreiwillig zum Herausgeber kriminellen Materials werden kann. Die Erzeugung einer Liste birgt immer die Gefahr der Veröffentlichung. Sollten wir nun vorsichtig sein, auf Seiten des Innenministeriums zu verlinken?

    Und ich dachte schon, <a href="http://www.svb.bayern.net/2009/02/16/cccensur/" rel="nofollow">mein Blogbeitrag</a> sei brisant….

  24. Sebastian C. (Link) meint: (2.3.2009 um 15:39) AntwortenReply to this comment

    @23 Stefan

    Die Zahl dürfte wohle eher gering sein, was aber daran liegt, und das wird bei der Diskusion um Durchsuchungen u.a. immer wieder verschwiegen, dass schon die Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen für eine Maßnahme prüft. Und Staatsanwälte haben auch die Befähigung zum Richteramt. Sie sind daher keinesfalls schlechter qualifiziert.

  25. Marc meint: (2.3.2009 um 15:39) AntwortenReply to this comment

    Ich habe das Gefühl in einem ganz schlechten Film zu sein, wenn ich das alles lese. Das kann doch nicht wirklich passieren, oder?!

  26. Peter meint: (2.3.2009 um 16:03) AntwortenReply to this comment

    Die Talibanisierung des deutschen Rechts treibt weiter fröhliche Blüten.

    Die einzig interessante Frage dahinter ist noch die: Steckt da ein Masterplan dahinter oder ist das einfach nur eine Mischung aus Unwissenheit und billiger Symbolpolitik? Ich glaube inzwischen eher ersteres.

  27. André (Link) meint: (2.3.2009 um 16:04) AntwortenReply to this comment

    Das heißt dann wohl, dass ich schleunigst alle Links aufs lawblog von meiner Seite entfernen sollte, weil ich damit auf ein Blog verlinke, das auf ein Blog verlinkt, das auf ein Blog verlinkt, das auf die Liste verlinkt.

    Das einnert mich ans Kleine-Welt-Phänomen: Jeder kennt jeden über sechs Ecken. In Verbindung mit der Logik des Durchsuchungsbeschlusses wäre also auch jeder Kontaktperson eines Schwerstkriminellen, weshalb man mit den Mitteln der StPO auf ihn einprügeln könnte…

    @11:
    Dass jemand einschlägig vorbestraft ist, heißt noch lange nicht, dass man nicht trotzdem einen Tatverdacht benötigt. Und dieser muss sich auf Tatsachen gründen, nicht auf bloß vage Vermutungen. Leider werden aber die meisten Durchsuchungsbeschlüsse von den Ermittlungsrichter einfach durchgewunken…

  28. Christian meint: (2.3.2009 um 16:21) AntwortenReply to this comment

    "Einschlägig vorbestraft" ist in diesem Fall wohl das Zauberwort bei der ganzen Gesichte und auch der Grund warum ich jetzt nicht sonderlich schockiert bin.

    Es ist selbstverständlich möglich etwas wie diese Liste auf wiki-leaks zu verlinken so dass "interessierte" dort hinkommen können, auch ohne dies direkt zu tun. Wenn ich jemandem zeige wie er etwas illegales machen kann, kann ich auch zur Rechenschaft gezogen werden auch wenn ich es selber nicht tue. Ich finde es (ganz im Gegenteil zu dem was einige hier schreiben) reichlich naiv diese Möglichkeit nicht in Betracht zu ziehen und den Ermittlungsbehörden technische Unkenntniss zu unterstellen.(ob das in diesem konkreten Sache der Fall war ist wieder ne andere Frage, ausschliessen möchte ich es auf jedenfall nicht und ich habe auch verständniss dafür das Staatsanwaltschaft und Gericht das bei einem "einschlägig vorbestraft"en das auch nicht tun wollen)

  29. Rumpelstilzchen meint: (2.3.2009 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    Hier bitte ein Link zu einem Posting im Heiseforum, das zum Scusiblog verlinkt, auf dem ein langer, aber überaus lesenswerter Beitrag eines Kipoinsiders steht, der berichtet, wie es wirklich ist und in dem u.a. auch zur Sperrliste weiterverlinkt wird. (Schnell!!; Sonst ist es weg. Falls der Insiderbericht von Scusi entfernt werden sollte, kann man ihn mittlerweile auch auf Wikileaks lesen (nicht wegen der Sperrliste, sondern weil er einen interessanten Überblick über die Szene liefert.))
    heise.de/newsticker/foren...153056/msg-16351108/read/

  30. Kinch meint: (2.3.2009 um 16:41) AntwortenReply to this comment

    @31

    Ich glaube ich verstehe deine Gedankengänge nicht:
    Die Hausdursuchung wäre dann ungerechtfertigt, wenn der Betreffende nicht einschlägig vorbestraft wäre? Haben Vorbestrafte dann deiner Meinung nach keine (Grund)-Rechte mehr?

    Nebenbei wurde auch der Blogbetreiber selbst angeklagt:
    http://schutzalter.twoday.net/stories/5551874/

    Ob das Vorgehen gerechtfertigt ist oder nicht, werden wir wohl erst beurteilen können, wenn wir erfahren, ob der Betroffende vorbestraft ist oder nicht.

    Könntest du mir ausserdem diesen Satz erklären:
    "Es ist selbstverständlich möglich etwas wie diese Liste auf wiki-leaks zu verlinken so dass “interessierte” dort hinkommen können, auch ohne dies direkt zu tun."

    Selbst nach mehrmaligem Lesen ist es mir nicht möglich darin eine Aussage zu finden.

    Außerdem schreibst du:
    "Wenn ich jemandem zeige wie er etwas illegales machen kann, kann ich auch zur Rechenschaft gezogen werden auch wenn ich es selber nicht tue."

    Was hat das mit dem Fall zu tun? Wurde er wegen "Anstiftung zur Verbreitung/Konsum von Kinderpornographie" vernommen? (rethorische Frage)
    Aber allein dein Gedanke, dass eine Verlinkung zu einer Verlinkung zu einer Sperrliste, die schon bereits öffentlich war, eine Anstiftung zur Straftat ist, finde ich verquer. Du musst dir nurmal vor Augen halten, dass der Lawblog hier auf den gleichen Blog verlinkt hat. Ist es daher gerechtfertigt Herrn Vetter anzuklagen, weil ein Konsument von Kinderpornographie durch diesen Blog auf einen Blog kommt, auf dem eine Sperrliste verlinkt ist?

  31. TheDoctor meint: (2.3.2009 um 16:43) AntwortenReply to this comment

    @31. Christian:
    "Wenn ich jemandem zeige wie er etwas illegales machen kann, kann ich auch zur Rechenschaft gezogen werden auch wenn ich es selber nicht tue"

    Interessante Argumentation.

    Gilt auch hierfür:
    "Einen spitzen Gegenstand durch das Herz eines Lebewesens rammen führt zum Tode"

    So einfach ist es nun auch wieder nicht, dann wäre Krimiautor oder Dokumentarfilmer ein gefährliches Geschäft.

  32. soso meint: (2.3.2009 um 16:55) AntwortenReply to this comment

    @11:
    Auch wenn er "einschlägig vorbestraft" ist (was auch immer das tatsächlich bedeutet) hat er jedenfalls die entsprechende Strafe abgesessen.
    Hier wird NUR aufgrund das Verlinken auf einen Blog, der auf die wikileaks seite link ermittelt. Das ominöse Portal das er betreibt und von dem er verlinkt (was auch immer die als Portal bezeichnen, kann auch ein Blog sein…) jedenfalls scheint ja keine entsprechenden Inhalte zu haben.
    Der gesamte Beschluss (liegt auf der von uv verlinkten seite als pdf vor) lautet auf eine Kurzform gebracht etwa:
    Der Beschuldigte hat auf das Blog gelinkt, dass auf die liste bei wikileaks verlinkt und diese thematisiert. Außerdem ist er einschlägig vorbestraft. Deshalb besteht der Verdacht dass er KiPo besitzt.
    Wer also einschägig vorbestraft ist, ist verdächtig wenn er sich mit dieser Thematik beschäftigt und sich erdreistet einen link auf legale Inhalte zu setzen.
    Diese Schlussfolgerung lässt sich so nicht halten,außer wenn man der "die tun das alle immer wieder" Argumentation folgt, ein Gericht dieses Landes darf sich das aber nicht so leicht machen.

  33. KaiBerlin meint: (2.3.2009 um 16:56) AntwortenReply to this comment

    Oh, oh – finstere Zeiten. Und ich habe mir die Sperrlisten aus Dänemark und Schweden sogar heruntergeladen.

    Übrigens läßt sich der Webbrowser Firefox optional so konfigurieren, dass der Browsercache komplett im Arbeitsspeicher gehalten wird. Das verhindert dann rekonstruierbare Spuren auf der Platte.

    Es juckt mir gerade in den Fingern, hier einen Link zu den entsprechenden Dokumenten zu posten. Dann hätte ich wenigstens etwas Gesellschaft in meiner Zelle. Was ist schon eine Versuchung wert, der man nicht nachgibt?

    Und die Kommentarfunktion ist ein Sägen. Ritsch ratsch.

  34. staatsanwalter meint: (2.3.2009 um 16:57) AntwortenReply to this comment

    @36 Kai

    wie?!

  35. Kinch meint: (2.3.2009 um 17:01) AntwortenReply to this comment

    @36

    Lässt sich meiner Meinung nach technisch nicht gewährleisten. Das Pageing wird vom Betriebssystem geleistet und drauf sollten Anwendungsprogramme keinen Einfluss haben.
    Den Firefox kann man höchstens so konfigurieren, dass er von sich aus den Cache nicht auf die Platte schreibt. Allerdings frage ich mich, welchen Sinn Cache überhaupt haben sollte, wenn man ihn auf die Festplatte schreibt (außer, man will den Cache persistent speichern).

    Jedenfalls: Gegen unliebsame Daten auf der Festplatte hilft generell eine Vollverschlüsselung des Systems.

  36. Demokraturvorsteher meint: (2.3.2009 um 17:03) AntwortenReply to this comment

    11X/13: Allgemeinwissen, you're doing it wrong. Das Small-World-Phänomen gilt eben nicht für das Web. Ein Grund dafür ist, dass es eigentlich keinen Menschen gibt, der niemand anderes kennt oder besser gesagt begegnet und sei es nur ein Sachbearbeiter. Es gibt aber sehr viele Webseiten die eine Sackgasse sind und es sind auch sehr leicht Webseiten vorstellbar auf die niemand verlinkt.

    Wenn man natürlich den Begriff "Kinderpornographie" so weit fasst, wie es der deutsche Gesetzgeber tut und dann sogar noch weiter ausdehnt, dann reicht natürlich schon der primitivste Suchbegriff und findet garantiert Zeichnungen, die genauso böse sind wie Vergewaltigung oder Totschlag. Der Name Lolita ist doch sicher längst verboten oder nicht? Ich nenne mein Kind ja auch nicht Adolf.

  37. IB meint: (2.3.2009 um 17:03) AntwortenReply to this comment

    Bin mal gespannt, wann endlich so böse Sachen wie TrueCrypt verboten werden und man einfach einwandert, weil man es wagt, seine Platten zu verschlüsseln. Aber nicht vergessen: "Wer nichts Unrechtes tut, der hat nichts zu befürchten." Geht doch mal hinaus auf die Straße und sucht nach Leuten, die diesen Satz _nicht_ total einleuchtend und richtig finden.

  38. st meint: (2.3.2009 um 17:15) AntwortenReply to this comment

    @17: Mir ist durchaus bewusst wie man es abschalten könnte (es gibt allerdings auch Addons und andere Browser die stärker prefetchen), ich frag mich eher wie es Rechtlich ist.
    Für weniger versierte Anwender dürfte es unmöglich sein festzustellen ob Prefetching aktiv ist (ich denke ein Großteil weiß nichteinmal was es ist und das es überhaupt soetwas gibt).

    @31: Wenn dieser einschlägig Vorbestrafte (wobei sich mir als Nichtjurist die Frage stellt was in der Beziehung alles einschlägig ist) einen Link zu irgendeiner Suchmaschine oder einen Forum (es gibt ja genug mit 100k+ Usern, es wird wohl unmöglich sein jeden Link darin zu kontrollieren) setz und darin ein zweifelhafter Link auftaucht, darf man also ohne Probleme sein Haus durchsuchen?

  39. mib (Link) meint: (2.3.2009 um 17:26) AntwortenReply to this comment

    Armes Deutschland kann ich da nur sagen, ich frage mich schon wann die Staatsanwaltschaft auf den armen Blogger zukommt und um die sofortige Herausgabe aller Schluessel auffordert da seine Datensaetze verschluesselt sind.

  40. Phil meint: (2.3.2009 um 17:44) AntwortenReply to this comment

    ähhhhm, meines erachtens nach wurde ein blog, der genau diese sperrliste enthielt auf heise.de verlinkt…

    na herzlichen glückwunsch muss man sich da jetzt auch als besucher in acht nehmen???

  41. Caroline Kaiser meint: (2.3.2009 um 17:46) AntwortenReply to this comment

    Ich muß Ihnen zum 1.Mal widersprechen, Herr Vetter:
    "Sie enthält laut Medienberichten auch zahlreiche Internetseiten, die keine strafbaren Inhalte haben."

    Diese Listen enthalten bis zu 98% völlig legale Webseiten.
    Dies ist ja der Skandal. Auch diese Seite: google.de KÖNNTE ja strafbare Inhalte enthalten und mit Sicherheit wird man über Google auch einige strafbare Inhalte finden.

    Unsere legale Seite habe ich jetzt nicht hier als Homepage angegeben, denn selbst die Verlinkung legaler (!) Seiten hat in Österreich schon als Grund für eine HD ausgereicht. Und Österreich scheint ja immer mehr auch ( mal wieder ) ein Vorbild für D zu sein.

  42. Kinch meint: (2.3.2009 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    @46

    Wo ist der Widerspruch? Vetter schreibt doch auch, dass die Liste zahlreiche legale Seiten enthält?

    Bei dieser Diskussion kommt noch hinzu, dass es unmgölich sich legal eine umfassende Meinung zu bilden.
    Angenommen ein Politiker würde eine Gesetz mit dieser Sperrliste begründen und damit, dass dort tausender Seiten übelster Kindesmisshandlungen öffentlich zugänglich wären. Die Überprüfung selbst, ob diese Liste tatsächlich und wenn ja in welchem Umfang sie Kinderpornographisches Material enthält ist nicht möglich, ohne Gefahr zu laufen sich strafbar zu machen.
    Enthält die Sperrliste jetzt tatsächlich zu 98% legale Inhalte? Ich werde es bestimmt nicht herausfinden, obwohl ich es gerne wüsste.

  43. Caroline Kaiser meint: (2.3.2009 um 18:20) AntwortenReply to this comment

    "Wo ist der Widerspruch? Vetter schreibt doch auch, dass die Liste zahlreiche legale Seiten enthält?"

    Nicht zahlreiche, sondern fast nur legale. Bis zu 98%, abhängig davon, aus welchem Land diese Liste stammt.

    Nach niederländischem Recht ist allerdings der Aufruf noch legal, solange man selbst keine Bilder runterlädt. Außerdem gibt es im NL § noch einige wenige Ausnahmen, die den straflosen Besitz von KP für einige wenige Berufsgruppen zulassen. Die EU drängt da aber schon auf eine Änderung.

    Erwähnt sei auch noch, daß ja jetzt auch jahrzehntelang legale Pornographie mit Jugendlichen in D illegal ist, die man aber auch heute noch vereinzelt in dt. Sexshops findet, wenn die Polizei nicht vorher schon da war.

  44. RC meint: (2.3.2009 um 18:28) AntwortenReply to this comment

    Haha, ich werd ganz bestimmt nicht auf diesen Link klicken ;)

    Na hoffentlich ist in deinem Browser jetzt automatisches prefetchen von Links deaktiviert. :P Sonst bist jetzt trotzdem dabei. :D

  45. Richard meint: (2.3.2009 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    Hat eigentlich jemand mal versucht den Staatsanwalt zu sprechen, der den Beschluß beantragt hat? Oder den Richter, der dembeschluß erlassen hat. Der Beschluß selbst scheint ja im Internet zu kursieren. Wenn nein, warum nicht?

  46. KingPorno meint: (2.3.2009 um 18:55) AntwortenReply to this comment

    Das einzig unzüchtige Link, das ich auf der Liste finde, ist 'prestige-cars.com', wo obszön teuere Umweltverschmutzer-Autos an Pusher, Schmiergeldempfänger, Raubtierkapitalisten und ähnliche Stützen unserer Gesellschaft verhökert werden!

  47. KaiBerlin meint: (2.3.2009 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    Also Jungs und Mädels, ich studiere gerade den Artikel aus dem @32/Rumpelstilzchen-Link.

    Besonders hat's mir ja der Absatz <cite>"4. DIE HEUTIGE TECHNOLOGIE"</cite> angetan.<cite>"Ein wesentlicher Teil der heutigen kommerziellen Kinderpornographie wird heute in Deutschland gehostet und aus Deutschland vertrieben."</cite>

    Ist ja der reine Horror(technisch gesehen).

  48. AVGP (Link) meint: (2.3.2009 um 21:46) AntwortenReply to this comment

    Was müssen die Depp… äh… "Behörden" (oder seit 2009 doch besser "Abhörden"?) eigentlich noch alles anstellen, bis die Diskussion um diese Farce (auch "Kindepornoseiten-Sperre" genannt) endlich mit dem Fazit "Abgelehnt" den Bundestag wieder verlässt. Hoffentlich auf Nimmer-Wiedersehen…

    Wenn die das jetzt noch durchprügeln wird das hoffentlich wenigstens die sichere Abwahl. Grauenvoll!

  49. Oliver meint: (2.3.2009 um 21:58) AntwortenReply to this comment

    Naja, hatte auch was Gutes. Nachdem ich den Link 3 Leuten weiter gegeben habe, soll ich in den nächsten Tagen 2 PCs verschlüsseln. Nicht weil die KiPo auf Ihren Kisten lagern, sondern weil sie keine Lust haben, dass fremde Beamte unter fadenscheinigen Gründen deren private Dateien durchschnüffeln. Aber so ist das in einer Bananenrepublik …

  50. Christian meint: (2.3.2009 um 22:32) AntwortenReply to this comment

    @ 34 – muss ich sie jetzt sprichwörtlich an die Hand nehmen und ihnen das mit Beispielen von der Herstellung von Drogen, Giften oder Atomwaffen erklären? Selbstverständlich ist das ein sehr weites Feld mit grossen Grauzonen, aber falls (und ich unterstelle nicht das dem so war) z.B. jemand in seinem Blog schreibt "klickt mal hier, da gibts nen Link zu einer Seite mit jeder Menge Links zu KiPo Seiten" – kann man doch nicht ernsthaft über die Harmlosigkeit des ganzen diskutieren. Nur weil man Leute um eine Ecke schickt um Straftaten zu begehen, ist man doch die Verantwortung nicht los weil es nicht auf der eigenen Website oder dem eigenen Rechner stattfindet.

    @ 33 – die Bewertung eines Sachverhaltes kann (und muss) sich für die Ermittelnden Behörden auch an den Vorstrafen (und daraus ableitend) und der mutmaßlichen Motive eines Beschuldigten orientieren. Ich halte es durchaus für gerechtfertigt z.B. einen vorbestraften Bombenbauer im Sinne der Gefahrenabwehr anders zu behandeln (als einen um Aufklärung und Bürgerrechte bedachten Anwalt) der einen ähnlichen Link setzt wenn er andere Leute in Richtung Bombenbau-Anleitungen dirigiert. Und nur weil etwas bereits "öffendlich" war, ist es damit noch lange nicht legal.

    Um das nochmal klar zu sagen, es kommt auf den Kontext an, dazu gehört auch die Vorstrafe. Ergibt sich aber aus dem Kontext der dringende Verdacht der Beschuldigte habe absichtlich durch die Linksetzung die verbreitung von KiPo fördern wollen – sollte sich hier auch mal jeder fragen ob die Behörden da tatenlos zuschauen sollen und die verbreitung akzeptieren. Ich verneine dies.

  51. Timo Reitz (Link) meint: (2.3.2009 um 23:24) AntwortenReply to this comment

    Und die Konsequenz? In Deutschland können Menschen andere Menschen durch Gesetze geschützt massiv drangsalieren (Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen), aber selbst wenn sich herausstellt, dass die Maßnahmen unzulässig waren, kommen die Täter (nicht im juristischen Sinne) ungeschoren davon, können im Gegenteil noch so weitermachen. Dieser Missbrauch wird so ja indirekt gefördert, passieren kann nichts, aber eventuell kann man Erfolge vorweisen.

    Schöner "Rechtstaat".

  52. Berni meint: (3.3.2009 um 03:04) AntwortenReply to this comment

    Das ganze hat doch Methode. Dasselbe Spiel läuft, wenn die Ermittlungsbehörden "Tips" vom Verfassungsschutz oder Geheimdienst bekommen und mit den "Beweisen" nicht rausrücken – ist ja alles geheim (!) und die Behörden müssen halt auf die Substanz der Tips "vertrauen". Dort wird ebenfalls auf Verdachtsbasis ermittelt, die "geheimen" Beweise gibt es natürlich nicht.

    Das ist eine Praxis, der endlich mit strafrechtlichen Konsequenzen der Riegel vorgeschoben werden muß, statt BKA & Co. jetzt auch noch mit Geheimdienstbefugnissen auszustatten.

  53. henteaser (Link) meint: (3.3.2009 um 09:21) AntwortenReply to this comment

    @65 / Christian: "aber falls (und ich unterstelle nicht das dem so war) z.B. jemand in seinem Blog schreibt “klickt mal hier, da gibts nen Link zu einer Seite mit jeder Menge Links zu KiPo Seiten” – kann man doch nicht ernsthaft über die Harmlosigkeit des ganzen diskutieren"

    Was aber, wenn dir jemand in Uniform aufs Dach steigt, weil du dich durch die Links geklickt hast, um rauszufinden, ob sie tatsächlich 'nur' zu Kinderpornografie führen, oder etwa auch auf regimekritische Webseiten.

    Überhaupt finde ich es schon ziemlich bedenklich, dass einem Hausdurchsuchungen und Ehrverlust drohen, weil die Ermittler zu faul(?) sind, die Seitenbetreiber (also nicht Wikileaks, sondern den Pädosexuellen) zu besuchen, sondern lieber via Vorratsdatenauswertung oder so zigtausend kleine Fische fangen.

    Was ist denn das für eine Form der Verbrechensbekämpfung? Da könnteste ja genausogut all jene als Terroristen anklagen, die an den 9/11-Fakten zweifeln.

  54. TheDoctor meint: (3.3.2009 um 10:08) AntwortenReply to this comment
  55. Lutz Baier (Link) meint: (3.3.2009 um 10:14) AntwortenReply to this comment

    Genau so funktioniert eine Diktatur!
    Man sagt einfach, was verboten ist und alle halten sich dran. Zur Abschreckung werden öffentlichkeitswirksam einige wenige vorgeführt und der Rest duckt sich weg.
    So war es in der DDR und so ist es heute in Deutschland.
    Wer es nicht glaubt, braucht nur die Kommentare hier zu lesen.
    Die Mehrheit traut sich nicht, die in Rede stehenden Links anzuklicken. Warum? Na weil dann der große Bruder kommt…
    Die richtige Reaktion wäre jedoch, diesem Regime zu zeigen, dass es so nicht geht.
    Wie? Die Liste zum Beispiel in Tauschbörsen verbreiten oder auf anonymen Websites veröffentlichen.
    Nur so kann man die Stasi lahm legen. Millionen Hausdurchsuchungen schaffen selbst die nicht.

  56. Hb meint: (3.3.2009 um 10:47) AntwortenReply to this comment

    @38 Kinch meint: (2.3.2009 um 17:01)

    … Lässt sich meiner Meinung nach technisch nicht gewährleisten. Das Pageing wird vom Betriebssystem geleistet und drauf sollten Anwendungsprogramme keinen Einfluss haben…

    Paging To Disk oder auch "Auslagerung von Inhalten des Arbeitsspeichers auf die Festplatte" läßt sich selbst unter Windows abschalten.

  57. Angshase meint: (3.3.2009 um 11:53) AntwortenReply to this comment

    Ähm, erinnert sich noch jemand, an die Studie (etliche Jahre her), wieviele klicks man benötigt um von einer durchschnittlich verlinkten WEbseite zu Pornografie zu gelangen? Waren das nicht auch nur 3-4 Klicks?

  58. Christian meint: (3.3.2009 um 12:16) AntwortenReply to this comment

    @ 78 – och, bitte verschwenden sie nicht meine Zeit und die derer die hier ernsthaft über das Thema diskutieren wollen (Anleitung zu Straften im Internet) nicht mit dem Versuch sich hier weiter im Kreis zu drehen nur um das letzte Wort zu haben. In wie weit ein allgemein gehaltener Artikel in einem Nachschlagewerk einer detailierten Anleitung ("how-to") gleichkommen soll, erschliesst sich wohl nur ihnen (in diesem Fall möchte ich jedem mit einem ironischen Unterton "viel Spass" wünschen die Atombombe nach besagtem Wiki-Artikel bauen zu wollen) oder sie wollen uns hier nur verschaukeln und die Argumente zerreden statt sie zu widerlegen.

  59. Seph meint: (3.3.2009 um 12:27) AntwortenReply to this comment

    Eigentlich ist schon alles gesagt.

    Aber eine kleine Anmerkung habe ich trotzdem noch, heute frisch auf der Karte:
    spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,611028,00.html

  60. Caroline Kaiser (Link) meint: (3.3.2009 um 12:51) AntwortenReply to this comment

    Eins verstehe ich bei den Ermittlungen gegen unseren Schutzalterblog NICHT.
    z.B. wurde wikileaks damals auch im Forum der WELT verlinkt, sowie x andere Nachrichtenportale, sowie Foren deutscher Nachrichtenmagazine, usw.

    Mit der Begründung der Berliner Staatsanwältin könnte man ja JEDEN anklagen, der entweder diese Seite besucht hat, bzw. eine Seite, die auf diese Seite verlinkt.

    Wenn also das Nachrichtenportal xy diesen Link gesetzt hat, dieses dann wieder bei Yahoo News verlinkt ist, dann könnte man doch bei praktisch jedem Internetuser sagen:

    "Der Beschuldigte hat Yahoo aufgerufen, nutzt sogar deren Emaildienst. Ein Link über Yahoo News führt auf das Nachrichtenportal xy, welches auf Wikileaks verlinkt.
    Es ist davon auszugehen, daß die Nutzer von Yahoo diese Links angeklickt haben und sich deren Inhalt zu eigen gemacht haben. Eine HD ist wegen §184 anzuordnen."

    In der DDR nannte man soetwas früher mal einen Gummiparagraphen. ( Wir hatten Verwandte in der DDR, die könnten aus leidvoller Erfahrung darüber sprechen. Stichwort: Staatsfeindliche Hetze, nur weil sie die Ineffektivität der Planwirtschaft kritisiert haben )

    Wird fortan jeder Kritiker unzureichender und fehlerhafter KP Ermittlungen jetzt schon als Verteidiger derselben angeklagt ? Würde hier nur ein einziger Direktlink angegeben sein, könnte ich das Verhalten der Staatsanwälte noch verstehen, aber nicht bei über 7000 Sublinks, von denen fast alle ins Nichts führen, bzw. auf völlig legale Seiten.
    z.B. auf die eines niederländischen Produzenten von Gabelstablern !

    Diese Firma war übrigens vollauf begeistert, daß Kunden aus DK ihre Webseite nicht mehr aufrufen konnten, da sie im KP Blocker gelandet war.

  61. TheDoctor meint: (3.3.2009 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    @86, Christian:
    …seufz…

    Ja, die GunBomb hat ein Problem, die Anreicherung des Uran235. Danach ist das ein hübsch einfaches Prinzip.
    Der Nitroglyzerinartikel ist SEHR konkret.

    Egal, ich war halt etwas polemisch.

    Aber Sie haben mir ja das Stichwort geliefert:
    "Anleitung zu Straftaten im Internet"

    Letzlich läuft das auf Meinungs- und Gesinnungsstrafrecht hinaus. Lese ich den Nitroartikel als ehrbarer Sprengmeister (der auch nichts böses vorhat) ist alles ok. Flüstert mir dann der Teufel ins Ohr, ich sollte endlich mal eine Terroranschlag begehen, wird die eben noch unschuldige Lektüre strafbar.

    Das kanns nicht sein.

    Und GENAU DAS hat unsere geschätzte Justizministerin eingebracht (und schon durch ?!?)

    Das dann Links auf Links auf Links zu Begründung von Hausdurchsuchungen herhalten müssen ist nicht verwunderlich.

  62. Caroline Kaiser meint: (3.3.2009 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    Wie schon an anderer Stelle beschrieben, es geht ja noch absurder, in ÖST wurde sogar jemand verurteilt, weil er auf eine in den USA legale Pornoseite verlinkt hat ( in ÖST sind Links auf Pornoseiten – im Gegensatz zu D – prinzipiell legal ).

    Der schmutzigen Fantasie der Richter und Staatsanwälte sind bisher scheinbar keine Grenzen gesetzt.

  63. Sebs meint: (3.3.2009 um 23:28) AntwortenReply to this comment

    Also die Durchsicht der sperrliste auf leaks hat ergeben das viele der Seiten ja schon am Namen eindeutig erkennbar sind.
    In den nächsten Tagen setz ich erst mal meinen Rechner neu auf und greife zur Totalverschlüsselung.
    Der Staat hats nicht anders verdient. Thailand zeigt ganz klar (und hier liegt die Sprengkraft des Wikileaks Artikels) das die Sperrlisten ganz anders benutzt werden können.
    Politisches engagement wird nicht einfacher in diesem land ;) ic.
    Hack the planet!!!

  64. Ein Mensch meint: (4.3.2009 um 11:58) AntwortenReply to this comment

    Eine Bitte habe ich: Sorgt bitte dafür, dass die Verursacher dieser Misere dieses Jahr nicht wiedergewählt werden. Auch die Europawahl ist wichtig. Hingehen! Wählen!

  65. Donald (Link) meint: (4.3.2009 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    @65, Christian,

    "Ergibt sich aber aus dem Kontext der dringende Verdacht der Beschuldigte habe absichtlich durch die Linksetzung die verbreitung von KiPo fördern wollen – sollte sich hier auch mal jeder fragen ob die Behörden da tatenlos zuschauen sollen und die verbreitung akzeptieren."

    Im konkreten Fall ist es allerdings so, dass ein "einschlägig Vorbestrafter" des Besitzes und nicht der Verbreitung verdächtigt wird. Obwohl auch das zugegebenermaßen strafbar wäre, sehe ich da schon einen Unterschied zu dem von dir angeführten vorbestraften Bombenbauer, der "im Sinne der Gefahrenabwehr anders zu behandeln wäre". Es geht hier eben nicht um polizeiliches Handeln zur Gefahrenabwehr – durch den Besitz von Kinderpornografie durch eine Einzelnen wird ja niemand konkret gefährdet — sondern um Strafverfolgung.

    Hingegen wird ein weder einschlägig noch sonstwie Vorbestrafter, nämlich ich, des eigentlich sogar schwereren Deliktes, nämlich der "Verbreitung von Kinderpornografie" verdächtigt (allerdings wohl nicht gleichzeitig des Besitzes).

    "… (und ich unterstelle nicht das dem so war) z.B. jemand in seinem Blog schreibt “klickt mal hier, da gibts nen Link zu einer Seite mit jeder Menge Links zu KiPo Seiten” – kann man doch nicht ernsthaft über die Harmlosigkeit des ganzen diskutieren."

    Danke für das Nichtunterstellen. Mehr Sorge, als es mir so ein fiktive Aussage machen könnte, macht mir allerdings die reale Aussage "ihr dürft nicht klicken, sondern müsst mir einfach glauben, dass es da jede Menge Links zu KiPo Seiten gibt, die es durch eine geschlossene Zensurinfrastruktur zu bekämpfen gilt" aus dem Mund einer mit einem grausamen Beispielbild wedelnden Familienministerin.

  66. Caroline Kaiser meint: (4.3.2009 um 15:21) AntwortenReply to this comment

    Sebs meint:
    "Also die Durchsicht der sperrliste auf leaks hat ergeben das viele der Seiten ja schon am Namen eindeutig erkennbar sind."

    Namen sind Schall und Rauch. Fast keine der Seiten mit verfänglichen Namen hat tatsächlich KP. Genauso ist es mit den Dateien auf Downloadseiten, unter "7yearoldgirlraped" verbirgt sich dann ein harmloses Playboyvideo von 1986.
    Viel gefährlicher ist, daß KP unter völlig nichtssagenden Namen versteckt wird, z.B. "xyz" oder sogar "Bussi Bär geht einkaufen", usw. Wer da klickt, weil er sich darunter nichts vorstellen kann, bzw. zurecht etwas ganz anderes erwartet, der macht sich dann auch schon strafbar, was ja ein Unding ist.

    Genauso könnte mir jemand als SPAM Mail KP zusenden, oder mir ein altes Lolita Magazin in den Briefkasten werfen und dann die Polizei rufen. Ein perfektes Mittel um jemanden kaltzustellen.

    Was die EU Wahlen angeht: Das kleinste Übel ist da wohl die EU kritische Linkspartei. Ich bin froh, daß ich hier in den NL noch mehr Auswahl habe. Entscheidend wird der Ausgang der Europa Wahl in DK sein, da es mit der Radikal Venstre, der sozial-liberalen Partei Dänemarks, eine Partei gibt, die europafreundlich, aber EU Richtlinien gegenüber sehr kritisch ist. Vielleicht setzt ja ein Denkprozess ein, wenn sie außergewöhnlich gut abschneidet. In den meisten EU Ländern gibt es leider keine richtig liberalen Parteien mehr.

  67. Rochus meint: (4.3.2009 um 16:47) AntwortenReply to this comment

    @97:
    Strafbarkeit setzt Vorsatz voraus, wenn fahrlässiges Handeln nicht explizit unter Strafe gestellt ist. Beim Klick auf einen harmlos scheinenden Link dürfte der Vorsatz KP zu erhalten i.d.R. nicht gegeben sein (es sei denn die Polizei findet auch noch ein Schreiben vor mit einem Inhalt wie "Klick auf 'Bussi Bär geht einkaufen', da findest Du KP!"). Dass man dadurch erst mal in Verdacht geraten kann, ist etwas anderes als die tatsächliche Strafbarkeit.

  68. Faroer (Link) meint: (4.3.2009 um 17:12) AntwortenReply to this comment

    Und? Bei aus der Linkliste sich ergebenden Providern wurden die Anlagen auch schon abtransportiert..?
    Der gesamte "Kinderpronografie"-Wahn ist nur Rechtsgrundlage für beliebig einsetzbare Erpressung – das ist der Anschlag auf den Rechtsstaat!

    Faroer

  69. bombjack meint: (4.3.2009 um 18:45) AntwortenReply to this comment

    [...]@97:
    Strafbarkeit setzt Vorsatz voraus, wenn fahrlässiges Handeln nicht explizit unter Strafe gestellt ist.
    [....]
    Dass man dadurch erst mal in Verdacht geraten kann, ist etwas anderes als die tatsächliche Strafbarkeit.
    [...]

    Vielleicht mag das juristisch was anderes sein…genau so wie z.B. die Herren Juristen in dem Passus "eine Zensur findet nicht staat" nur die "staatliche Vorzensur" als verboten sehen und nicht die diversen kleinen Verbreitungsverbote des StgB im Sinne des z.B. §131 (die zu Schnittauflegen bei Filmen führen die eh schon indiziert oder/und nur für über 18 Jährige freigegeben sind) oder die kleinen Einschränkungen durch jugenschutz.net oder gar die gewünschten Sperrverfügungen usw.
    Bloß blöde das die Auswirkungen unterm Strich die Gleichen sind…..mit anderen Worten was hilft es mir wenn später kein Vorsatz festgestellt wird, mir aber zuvor trotzdem die Bude eingerannt wurde, mein Computeranalge erstmal für längere Zeit weg ist, mich die Nachbarn blöde ansehen und nette Zeitgenossen meinen "das Recht" in die eigenen Hände nehmen zu müssen?
    Oder anders gefragt, welche eindeutigen Hinweise haben diese Damen/Herren Strafverfolger außer dem Verdacht noch bzw. ist es okay auf einen vagen Verdacht hin jemanden die Bude einzurennen oder sollte für so eine gravierenden Eingriff in die Grundrechte die Schwelle schon etwas höher liegen? Stellt sich überhaupt die Frage ob ein Delikt was vom Strafmaß Sachbeschädigung gleichgestellt ist, es verdient das die Staatsmacht auch nur bei einem vagen Verdacht eine HD macht….und wenn ich ehrlich bin, fällt meine Entscheidung gegen die HD aus, da die eigentliche Tat schon passiert ist und die Bilder sich eben vervielfältigen lassen.
    Problematisch ist, daß eben die Schwelle immer weiter runter gesetzt wird, ebenso wie die Definition was denn überhaupt unter den Begriff fällt immer mehr erweitert wird und zum Schluß wird wohl auch die Darstellung von Kindern/Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonten Körperhaltungen wie sie jetzt noch im JMStV zu finden ist in das StgB übernommen.
    Btw. andere Länder sind da auch schon weiter:
    dailymail.co.uk/news/worl...ticle-1032762/Australian-
    premier-steps-new-row-art-photograph-nude-girl-six.html
    Das Tatbild:
    artistquirk.com/curiouser-and-curiouser/
    und die Meinung des „Opfers“ dazu:
    abc.net.au/news/stories/2008/07/07/2296347.htm
    und gehen dann auch schon mal dazu über solche Bilder:
    thefileroom.org/documents...n/DisplayCase.cfm/id/1398 aus Austellungen zu entfernen bzw. bei solchen Bildern
    thefileroom.org/documents...n/DisplayCase.cfm/id/1379 einen wie auch immer gearteten Mißbrauch zu unterstellen…..
    Stellt man sich die Frage ob man in so einem Staat, in so einer Gesellschaft überhaupt noch leben möchte bzw. das Leben da noch lebenswert ist….denn wenn Gesetze gemacht werden (wie z.B. der §184c StgB) die einem Blankoscheck zur HD gleich kommen, dann ist man nicht mehr allzuweit von einer "verdachtunabhängigen HD" weg und das hatten wir schon mal….
    Zudem werden unterm Strich, wenn man sich die ganzen Aktionen über Wonderland, Smasher, Marcie, Mikkado ansieht nur recht wenige reale Täter erwischt…und eigentlich sollte man doch meinen das unter den ganzen Konsumenten doch viel mehr Personen sind die real dann Kinder/Jugendliche mißbrauchen. Komischerweise haben aber zum Teil Personen die dort als Konsumenten aufgeflogen sind eigen Kinder und rühren diese nicht an…wie kann das sein? Besodners wenn man sich die Aussagen von Madam Leyen über die Einstiegsdroge Kinderporno ins Gedächtnis ruft….sollte doch die Trefferquote in Bezug auf realem Mißbrauch (der zu 70/80% in der Familie oder nahem Kreis stattfindet) höher sein, schließlich hat man die Personen doch schon vorgesiebt.

    bombjack

  70. Caroline Kaiser meint: (4.3.2009 um 20:33) AntwortenReply to this comment

    Rochus, formal hast Du natürlich recht. Bei Klick auf einem Link, der als solcher nicht als KP Link erkennbar ist, ist zwar kein Vorsatz gegeben, allerdings führt er trotzdem, sofern dies von den Ermittlern entdeckt wird, zu einer Hausdurchsuchung.

    Und bei einer HD findet man dann irgendetwas anderes, der sogenannte Zufallsfund. Ich glaube auch, daß der §184er nur deshalb so absurd erweitert wurde, damit man jede HD nachträglich rechtfertigen kann. Interessant ist, ob das Klicken auf einen Link namens "Pedo-little-girl-raped" schon illegal ist, wenn sich dahinter KEINE KP verbirgt. In den USA wurde dies früher von den Gerichten immer verneint. (Meinungsfreiheit schließt auch geschmacklose Meinungsäußerungen mit ein ). In Europa geht die Tendenz in die Richtung, auch dies schon unter Strafe zu stellen.

  71. Caroline Kaiser meint: (5.3.2009 um 13:34) AntwortenReply to this comment

    Da Herr Vetter jetzt direkt auf den Schutzalterblog verlinkt hat….. Wann müssen wir dann von einer HD in seiner Kanzlei lesen ? Auch er hat dann ja theoretisch die Möglichkeit, weil er auf eine Seite verlinkt, die auf wikileaks verlinkt, dort unter 6000 Seiten im KP Blocker, genau die ca. 20 echten KP Seiten darunter zu finden, diese komplett zu archivieren und sich zu eigen zu machen, wie es die forsche Staatsanwältin unterstellt.

    Mir wäre es allerdings lieber, gewisse Staatsanwaltschaften, nicht nur in Berlin, würden sich den gesunden Menschenverstand wieder zu eigen machen.

  72. 7schläfer (Link) meint: (5.3.2009 um 17:34) AntwortenReply to this comment

    Zum Nachdenken:

    Da ja jeder jede Person der Welt über durchschnittlich 6 Ecken kennt faz.net/s/Rub02DBAA63F9EB...Tpl~Ecommon~Scontent.html sind folglich auch unsere Politiker, Staatsanwälte, Richter, Polizisten, etc. mit Schwerverbrechern (inkl. Pädophilen) bekannt; müssen jetzt alle dafür in Sippenhaft genommen und eingesperrt werden?

  73. 7schläfer (Link) meint: (5.3.2009 um 17:37) AntwortenReply to this comment
  74. fetteLola meint: (5.3.2009 um 20:32) AntwortenReply to this comment

    Es ist schon interessant zu lesen wie eine Caroline, die vielleicht doch eher Marita heisst die Wahrheit verdreht und zum täuschen, tarnen und tricksen ansetzt. So wie übrigens das ominöse "Schutzalter" Blog, das nur aus einem Grund existiert, damit es weiter Pornobilder von Jugendlichen geben darf. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

    Und auch wenn ich gerade noch etwas entsetzt war über die mögliche Strafbarkeit einer Verlinkung einer Verlinkung, hat sich das gerade gelegt. Denn ich habe soeben die Hintergründe erfahren. Hier geht es nur um ganz normale Straftaten, sonst nichts.

    Die Information, dass es sich bei dem angeblichen Justizopfer um einen wegen Kinderpornografie vorbestraften, hier wohl allseits bekannten Pädophilen handelt WÄRE NÄMLICH NICHT GANZ UNWICHTIG GEWESEN HERR VETTER!

    carechild.de/news/aktuell..._aus_pforzheim_567_1.html

  75. Holgi (Link) meint: (5.3.2009 um 22:50) AntwortenReply to this comment

    Inwiefern ist diese Information denn von Belang? Ändert sich irgendetwas an meinen Rechten, wenn ich vorbestraft bin? Habe ich dann womöglich nicht mehr dieselben Rechte wie alle anderen Bürger?

  76. Donald (Link) meint: (6.3.2009 um 11:32) AntwortenReply to this comment

    @108, fetteLola,

    in dem von Herrn Vetter als "Hintergründe im betroffenen Weblog" verlinkten Artikel, ist die Begründung des Durchsuchungsbeschlusses doch anonymisiert, aber ansonsten vollständig wiedergegeben. In dem Artikel gehe ich sogar auf das "einschlägig vorbestraft" nochmal ein. Es ist also nicht so, dass dieser Teil der Hintergrundes unterschlagen wurde, gar um ein einseitiges Bild zu liefern.

  77. Caroline Kaiser meint: (6.3.2009 um 13:32) AntwortenReply to this comment

    @fette Lola: "Es ist schon interessant zu lesen wie eine Caroline, die vielleicht doch eher Marita heisst die Wahrheit verdreht und zum täuschen, tarnen und tricksen ansetzt."

    Frau ( oder Herr ? ) Lola, im Gegensatz zu Ihnen lege ich mir hier keinen Künstlernamen zu. Sie können mir vieles vorwerfen, z.B. mein Engagement gegen die Sexualstrafrechtsreform, eins allerdings nicht, daß ich die Wahrheit verdrehe. Dafür ist die offizielle Seite zuständig.

    Es gibt wohl keinen Blog, der dermaßen viele Originaldokumente verlinkt, wie der Schutzalterblog. Sie können darin auch lesen, daß die alte CDU/CSU/FDP Koalition noch 1992, die Legalität von jugendpornographischen Aufnahmen verteidigte.

    "….., damit es weiter Pornobilder von Jugendlichen geben darf. Ein Schelm, der Böses dabei denkt."

    Ist mir ehrlich gesagt egal, was Sie dabei denken. Nur waren diese "Pornobilder" 35 Jahre lang auch in D legal.

    Waren deshalb alle Justizminister in D Verbrecher, nur weil sie sich für eine 14er Schutzaltersgrenze ausgesprochen haben ?
    Gab es eigentlich persönliche Angriffe gegen den SPD Justizminister Jahn, einem der Väter der Sexualstrafrechtsliberalisierung, der wohlweislich zwischen strafbarer KP und legalen Aufnahmen einvernehmlicher Jugendsexualität zu trennen wußte ?

    Vorgelegt wurde dieses Konzept schon 4 Jahre früher vom JM Heinemann, der später dann Bundespräsident wurde. Sind dies alles "Pädophile" ?

    Außerdem werden durch diese Reform ja selbst "Pornobilder" Erwachsener kriminalisiert, erinnert sei an die ominöse "Scheinminderjährigkeit", sowie der Tatsache, daß die niederl. Modelle zum Zeitpunkt der Filmaufnahmen bereits mit 16 volljährig waren.

  78. lichterloh meint: (18.3.2009 um 14:37) AntwortenReply to this comment

    @65

    Linksetzung die verbreitung von KiPo fördern wollen

    Das wäre aber ein neuer Straftatbestand – Anstiftung zum möglichen runterladen von Kinderpornografischen Bildern und Seiten, gegen die selber auch nach x-Monaten immer noch nicht rechtlich vorgegangen wurde.

    In dem Zusammenhang sehe ich auch die Bedeutung der Vorstrafe nicht. Der Vorwurf lautet, das der / die Betroffene selber Kinderpornografie besitzen würde. Wenn diese wirklich haarsträubende Begründung mit den mehrstufig verlinkten Links wirklich rechtlich haltbar ist, wieso spielt dann die Vorstrafe eine Rolle? Der Vorwurf ist im Vergleich dazu, das gegen die Betreiber der entsprechenden Server augenscheinlich nicht vorgegangen wird, auch geradezu lächerlich.

  79. Ben (Link) meint: (19.3.2009 um 14:46) AntwortenReply to this comment

    Watch out! The Nazi's are back!!!

    Incredible news, and I have to say – it reminds me of bad second world war movies I used to watch about the SS in France.

  80. Marion meint: (25.3.2009 um 14:17) AntwortenReply to this comment

    Da geht es mir momentan wie Pingback
    Das hatte ich heute geschrieben

    readers-edition.de/2009/0...ie-writer-der-apokalypse/
    Zu unserer Familienministerin kann ich nur sagen das ich selber vor 2 Jahren eine Seite habe sperren lassen. Die war innerhalb eines Tages vom Netz verschwunden.
    Das Gesetz ist nur vorgeschoben.
    Filme als Anschauungsmaterial zu zeigen sollte meiner Meinung nach strafbar sein.

    Aber ich bin nur ein Bürger der nur fragt und nicht urteilt.

  81. Rose meint: (29.3.2009 um 18:27) AntwortenReply to this comment

    wenn ich jetzt der Polizei einen Link schicke (um diesen zu melden) werde ich dann auch wegen "Verbreitung" beschuldigt ???

    ich verstehe die Welt bald nicht mehr

  82. babsi meint: (9.5.2009 um 11:09) AntwortenReply to this comment

    Ich fordere: Endlich ein sicheres Internet!
    Eines ohne Viren Würmer und Kimderpornos!

    Am besten verzichten wir im Web einfach auf Links!

  83. Harald meint: (26.7.2009 um 13:17) AntwortenReply to this comment

    Hi

    hatte am Freitag den 24. Juli Hausdurchsuchung weil ich Oktober 2008 7 Sek. per Durchlink auf einer KIPO Seite verbracht habe.
    Die Seite war in der Blacklist der australischen Regierung, die ich über wikileaks fand. Die KIPO Seite könnte über 2 klicks aus GOOGLE gefunden werden, wenn der Suchbegriff Wikileaks eingegeben wird. Also: wikileaks ENTER klick, klick!
    Daraus hat man in der HD Anord. VERBREITUNG gemacht!

    Das Problem für mich könnten nun aber die Zufallsfunde sein, die nat. mit KIPO garnix zu tun haben, dafür aber mit der Verlezung des Urheberrechts. Denn nat. habe ich mit KIPO nix zu tun!! Da muß dann heftig substituiert werden!

    Harald

  84. Caroline Kaiser (Link) meint: (27.7.2009 um 10:58) AntwortenReply to this comment

    @Harald: Ist ja auch sehr praktisch und einfach für die Polizei, anstatt gegen die Kinderpornomafia in Weißrussland, Russland, Moldawien, der Ukraine usw. vorzugehen, geht man lieber mit der Härte des Gesetzes gegen die vor, die auch nur Sekunden auf so einer Seite sind. u.U. auch unbeabsichtigt.
    Übrigens will D jetzt bald als erstes Land der Welt auch das Anschauen von KP unter Strafe stellen.

    Ich denke die Strafverfolgungsbehörden spekulieren fast nur noch auf den Zufallsfund, dafür kommt ihnen ja jetzt der §184c zugute = Jugendpornographie. Die dürfte man in 99% aller deutschen Haushalte finden, ist nur eine Frage der Definitionssache. Eine alte NEUE REVUE oder ein altes SCHWEDENRÄTSELHEFT mag da schon ausreichen.

  85. Rubenfeld meint: (21.3.2010 um 11:07) AntwortenReply to this comment

    wenn ich jemandem sage und zeige wie und was er nicht machen darf, und er daraus den Rueckschluss zieht wie es geht, bin ich dann auch der dumme?

  86. schutzalter (Link) meint: (6.4.2010 um 16:00) AntwortenReply to this comment

    Inzwischen ging der hier besprochene Fall bis vors Bundesverfassungsgericht und wurde dort abgewiesen (ohne Begründung).

    siehe: http://schutzalter.twoday.net/stories/6276593/

    Demnach ist es in Deutschland nicht rechtswidrig, den nötigen Tatverdacht für eine Hausdurchsuchung allein daraus zu konstruieren, dass
    - die Person schon einmal wegen Besitzes von Kinder- bzw. Jugendpornographie verurteilt wurde
    und
    - die Person auf ein Blogartikel verlinkt, der wiederum auf eine Wikileaks-Sperrliste mit angeblicher Kinderpornografie verlinkt (wo aber fast ausschließlich legale Seiten enthalten sind) und diese mit den Worten "Es kann sich ja mal jeder selbst ein Bild machen und 20-30 Links anklicken, dann wird er merken, dass dort keine Kinderpornografie entahlten ist" (sinngemäß) kommentiert.

    Insbesondere die Tatsache, dass andere Blogbetreiber keine Durchsuchungen bekamen, zeigt, wie hier ein Gesinnungsstrafrecht betrieben wird. Eine uralte Strafe, die verbüßt wurde, wird benutzt, um einen völlig aus der Luft gegriffenen Tatverdacht zu begründen. Mit Resozialisierung und Rechtsstaat hat das nichts, aber auch gar nichts zu tun.

    Dass sich ausgerechnet das Bundesverfassungsgericht mit in diese Reihe von Verfassungsbrüchen einreiht, ist zutiefst bedenklich.

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress, vollmar.net Server und Florian fh Holzhauer