Vorneweg
Aus einer Mail:
Gleich mal vorneweg: Falls Sie zur Beantwortung der folgenden Frage einen Vorschuss sehen möchten, so teilen Sie mir bitte Ihre Vorstellung und eine Bankverbindung mit.
Klartext, aber angenehmer.
Aus einer Mail:
Gleich mal vorneweg: Falls Sie zur Beantwortung der folgenden Frage einen Vorschuss sehen möchten, so teilen Sie mir bitte Ihre Vorstellung und eine Bankverbindung mit.
Klartext, aber angenehmer.
Kurze Antwort: 100 Euro
Lange Antwort: 200 Euro
Richtige Antwort: 50 Euro Aufpreis
Oder den Mystery-Beutel für 99 Euro :)
Und, Herr Vetter? Möchten Sie?
Warum eigentlich einen Vorschuß? Ist die Zahlungsmoral der Mandanten so schlecht, daß man lieber auf Nummer sicher gehen möchte? Ich habe bisher noch nie einen Vorschuß zahlen müssen (habe bisher aber auch nur relativ wenig mit Anwälten zu tun gehabt).
Musste sehr über den Mystery-Beutel lachen.
Und ja, finde es ist nichts auszusetzen an einer derartigen Direktheit.
Wer Strafrecht ohne Vorschuss macht, ist wohl kein guter Anwalt. Man muss doch mal die Kundschaft sehen:
1. Die Mandantschaft hat meistens nichts, was man pfänden könnte
2. Wenn die Mandantschaft einsitzt, gibt es nichts zu holen.
3. Der Druck VOR Verurteilung/Prozess ist riesig. Bei einem gewonnenen oder verlorenen Prozess fast gegen null.
4. Man hat es als Verteidiger auch gelegentlich mit kriminellen Leuten zu tun. Das kann im Einzelfall dazu, dass eine Begleichung der Forderung nicht gewollt ist vom Mandanten.
5. Man hat ja durchaus auch eigene Kosten als Anwalt, die man vorstrecken muss. Ein Bank ist aber keine Bank, die einen Kredit gibt.
@5: Ein "Anwalt" ist keine Bank, die Kredit gibt.
Ansonsten ist dem nichts hinzuzufügen. Gerade die strafrechtliche Mandantschaft ist halt schwierig. Vorschuß verlangen ist vollkommen in Ordnung und gängig.
Kann mitunter auch außerhalb des Strafrechts Sinn machen.
Und wer mich vorher nicht bezahlen kann oder will, der will es hinterher erst recht nicht. Kenne ich die Leute nicht, gibt es Leistung in den meisten Fällen nur gegen Vorschuss. Bei manchen, de ich gut kenne, erst recht!
>> Bei manchen, die ich gut kenne, erst recht!
ROFL
Alte Ego @5 hat vollkommen recht. Wenn nicht Deckungszusage von Rechtsschutz vorliegt und Mandant unbekannt – sollte man so vernünftig sein das direkt anzusprechen und auch abzurechnen.
Wenn der "Mandant" da schon nicht bereit ist – dann kann man sich den Rest denken.
Ich liebe auch immer die Anrufe zu seltsamen Zeiten wo jemand nur mal kurz ne Frage hat …. da habe ich inzwischen auch mal kurz keine Antwort.
Viel interessanter finde ich die Frage: Wieviel nimmt der gute Herr Vetter für eine Rechtsauskunft?
@10: Das kommt darauf an.
Gute Arbeit hat halt so seinen Preis :-)
hehe, ich glaube ich habe das falsche gelernt ;)