2.3.2009

Vorneweg

Aus einer Mail:

Gleich mal vorneweg: Falls Sie zur Beantwortung der folgenden Frage einen Vorschuss sehen möchten, so teilen Sie mir bitte Ihre Vorstellung und eine Bankverbindung mit.

Klartext, aber angenehmer.

13 Kommentare zu “Vorneweg”

  1. Darkstalker meint: (2.3.2009 um 11:45) AntwortenReply to this comment

    Kurze Antwort: 100 Euro
    Lange Antwort: 200 Euro
    Richtige Antwort: 50 Euro Aufpreis
    Oder den Mystery-Beutel für 99 Euro :)

  2. Rockafella meint: (2.3.2009 um 11:45) AntwortenReply to this comment

    Und, Herr Vetter? Möchten Sie?

  3. Hobbyjurist meint: (2.3.2009 um 12:38) AntwortenReply to this comment

    Warum eigentlich einen Vorschuß? Ist die Zahlungsmoral der Mandanten so schlecht, daß man lieber auf Nummer sicher gehen möchte? Ich habe bisher noch nie einen Vorschuß zahlen müssen (habe bisher aber auch nur relativ wenig mit Anwälten zu tun gehabt).

  4. Daniel223 meint: (2.3.2009 um 12:39) AntwortenReply to this comment

    Musste sehr über den Mystery-Beutel lachen.

    Und ja, finde es ist nichts auszusetzen an einer derartigen Direktheit.

  5. AlteEgo meint: (2.3.2009 um 12:43) AntwortenReply to this comment

    Wer Strafrecht ohne Vorschuss macht, ist wohl kein guter Anwalt. Man muss doch mal die Kundschaft sehen:

    1. Die Mandantschaft hat meistens nichts, was man pfänden könnte

    2. Wenn die Mandantschaft einsitzt, gibt es nichts zu holen.

    3. Der Druck VOR Verurteilung/Prozess ist riesig. Bei einem gewonnenen oder verlorenen Prozess fast gegen null.

    4. Man hat es als Verteidiger auch gelegentlich mit kriminellen Leuten zu tun. Das kann im Einzelfall dazu, dass eine Begleichung der Forderung nicht gewollt ist vom Mandanten.

    5. Man hat ja durchaus auch eigene Kosten als Anwalt, die man vorstrecken muss. Ein Bank ist aber keine Bank, die einen Kredit gibt.

  6. Darkstalker meint: (2.3.2009 um 12:51) AntwortenReply to this comment

    @5: Ein "Anwalt" ist keine Bank, die Kredit gibt.
    Ansonsten ist dem nichts hinzuzufügen. Gerade die strafrechtliche Mandantschaft ist halt schwierig. Vorschuß verlangen ist vollkommen in Ordnung und gängig.
    Kann mitunter auch außerhalb des Strafrechts Sinn machen.

  7. Carsten meint: (2.3.2009 um 13:17) AntwortenReply to this comment

    Und wer mich vorher nicht bezahlen kann oder will, der will es hinterher erst recht nicht. Kenne ich die Leute nicht, gibt es Leistung in den meisten Fällen nur gegen Vorschuss. Bei manchen, de ich gut kenne, erst recht!

  8. Siebenbürgen meint: (2.3.2009 um 14:07) AntwortenReply to this comment

    >> Bei manchen, die ich gut kenne, erst recht!

    ROFL

  9. 321 meint: (2.3.2009 um 16:06) AntwortenReply to this comment

    Alte Ego @5 hat vollkommen recht. Wenn nicht Deckungszusage von Rechtsschutz vorliegt und Mandant unbekannt – sollte man so vernünftig sein das direkt anzusprechen und auch abzurechnen.

    Wenn der "Mandant" da schon nicht bereit ist – dann kann man sich den Rest denken.

    Ich liebe auch immer die Anrufe zu seltsamen Zeiten wo jemand nur mal kurz ne Frage hat …. da habe ich inzwischen auch mal kurz keine Antwort.

  10. Jens meint: (2.3.2009 um 16:12) AntwortenReply to this comment

    Viel interessanter finde ich die Frage: Wieviel nimmt der gute Herr Vetter für eine Rechtsauskunft?

  11. KaiBerlin meint: (2.3.2009 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    @10: Das kommt darauf an.

  12. Badexp meint: (2.3.2009 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    Gute Arbeit hat halt so seinen Preis :-)

  13. Manuel_M meint: (2.3.2009 um 21:45) AntwortenReply to this comment

    hehe, ich glaube ich habe das falsche gelernt ;)

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