3.3.2009

Hexenjagd 2009

Der Landrat des Kreises Heinsberg warnt die Bevölkerung vor einem Sexualstraftäter. Er nennt öffentlich den Vornamen des Mannes, den ersten Buchstaben des Nachnamens und den Heinsberger Ortsteil, in den der Betreffende gezogen ist.

Wie die Rheinische Post berichtet, handelt es sich um einen 57-Jährigen, der eine Haftstrafe wegen Vergewaltigung verbüßt hat und aus dem Gefängnis entlassen worden ist. Das Landgericht München soll eine Sicherungsverwahrung abgelehnt haben.

Zur Rechtfertigung seiner “Warnung” beruft sich der Landrat darauf, er verspüre “Unbehagen” über die Entscheidung des Gerichts. Er teile dieses Gefühl mit dem bayerischen Innenminister.

Es gibt auch eine Pressemeldung der Polizei.

Nachtrag: SZ-Interview mit einem beteiligten Richter

203 Kommentare zu “Hexenjagd 2009”

  1. Hendrix meint: (3.3.2009 um 14:28) AntwortenReply to this comment

    Und nun wissen wir alle, wer Herr Landrat Pusch ist.
    Hat doch alles geklappt und seinen Zweck erfüllt – oder?

  2. DarkSpir meint: (3.3.2009 um 14:28) AntwortenReply to this comment

    Kann man sich gegen sowas wehren? Ich mein, hier wird der Täter, der für seine Straftat bestraft wurde und diese Strafe auch verbüßt hat, zum Opfer. Der kann doch nie und nimmer ruhig in seiner Nachbarschaft leben.

    Wenn der Landrat ein Unbehagen verspürt, sollte er sich darum kümmern, dass hier eine Diskussion über den Strafverlauf von Sexualstraftätern angetreten wird und gegebenenfalls die geltenen Gesetze und Richtlinien überarbeitet werden. Oder er soll zum Arzt gehen.

    Naja, Bayern. Ich sag nix.

  3. Rudi meint: (3.3.2009 um 14:29) AntwortenReply to this comment

    Es ist aber hinzuzufügen, daß der Gutachter den Mann lt. RTL als "hochgefährlich" eingestuft hat und dieser wärend der Haft sämtliche Therapie abgelehnt hätte.

    Lt. RTL soll er die beiden Mädchen nach der Tat an den Geschlechtsteilen zusammengenäht haben.

    Ein Vetreter des Kinderschutzbundes meinte, daß keine Sicherungsverwahrung möglich gewesen sei, weil der Betroffene sich während der Haft tadellos gezeigt hätte.

    Ich halte solche Präventivmaßnahmen auch für problematisch, aber ich habe 3 Kinder…
    Ich halte auch nichts von Lynchjustiz, wenn jemand aber sowas einem meiner Kinder antut, dann hoffe ich, daß ich keinen schwachen Moment habe…
    Eine Freundin von mir ist mit 12 von einem wesentlich älteren Bekannten vergewaltigt worden. Sie hat heute noch oft Alpträume…

  4. Prior meint: (3.3.2009 um 14:29) AntwortenReply to this comment

    da müssen sich gerade die spitzbuben der CDU/CSU aufplustern, die sich gerne durch bestechung, volksverhetzung, mord auf raten durch heroinverkauf etc. einen namen machen. ganz zu schweigen von verfassungsfeindlichkeit.

  5. Stefan meint: (3.3.2009 um 14:34) AntwortenReply to this comment

    So richtig gut sind die Kommentare der Leser:

    "…Datenschutz ist und bleibt Tatenschutz…"

    Möge der Autor dieses Kommentars doch bitte Opfer einer "Ganzheitlichen Durchleuchtung" werden – ich bin sicher, es werden sich genügend Taten finden. Ich würde mich sicherer fühlen, wenn solche Menschen sich einfach selbst wegsperren – effektiver kann man sich ja kaum schützen…

  6. Kerstin (Link) meint: (3.3.2009 um 14:36) AntwortenReply to this comment

    So sehr ich es begrüsse, dass hochgefährliche Täter aus dem Verkehr gezogen sind, so groß ist MEIN Unbehagen darüber, dass die Polizei sich offenbar nicht an die Urteile der Justiz gebunden fühlt.

    Der Täter hat seine Strafe abgebüsst und wenn er freigelassen wird, obwohl er noch gefährlich ist (wobei ich die Kompetenz eines Boulevardsenders wie RTL das festzustellen, mal negieren möchte, da wird doch gelogen bis sich die Balken biegen), hat die Justiz versagt.

    Sollte es ein derartiges Gutachten geben, dann haben sämtliche Institutionen versagt, die eigentlich eine Wiederholung verhindern sollten.

    Aber es kann und darf nicht Aufgabe der Ortspolizeibehörden sein, sich selbstherrlich über ein Urteil hinwegzusetzen und den Lynchmob anzustacheln.

    Der Kerl gehört weg von seinem Posten.

  7. nachdenklich meint: (3.3.2009 um 14:36) AntwortenReply to this comment

    Wenn Gefühle das Leben dominieren,

    1. dann tritt ein Landrat wegen "Unbehagen" eine Hexenjagd los
    2. dann wird bei einer Person wegen setzen von Links eine HD durchgeführt, weil er ja mal straffällig war
    3. dann zählt "kriminalistische Spürsinn" mehr als belastbare Fakten

    Ich fordere: zurück zur Sachlichkeit, harte Fakten anstatt Vermutungen. (Strafverfolgungs-) Behörden, die sich nicht an Recht und Gesetz halten, stellen sich auf eine Stufe mit dem Personenkreis, die sie eigentlich verfolgen sollen.

  8. robson meint: (3.3.2009 um 14:43) AntwortenReply to this comment

    Peinlich! Da hat wohl jmd zu viel USA inhaliert!? Ohne irgendwas zu lesen, weiß man aber aus welcher politischen Ecke "sowas" kommt.

    Soviel zum Thema: Resozialisierung

  9. winston smith meint: (3.3.2009 um 14:46) AntwortenReply to this comment

    Die Verletzung der Rechte des Sexualstraftäters halte ich im Vergleich zum Rückfallrisiko dieser Tätergruppe nicht für so schwerwiegend. Anders gasagt: Lieber diesem Mann das Leben schwer machen, als auch nur mit 10%iger Wahrscheinlichkeit in Kauf nehmen, dass er noch ein Opfer findet (bevor ich Kinder hatte, hätte ich dies evtl. anders gesehen). Und , lieber Herr Vetter, Hexenjagd heißt, Unschuldige zu verfolgen. Hier haben wir es aber mit einem Menschen zu tun, dessen Vergangenheit darauf schließen läßt, dass er eine Gefahr für andere ist. Aufgrund dieser statistisch belegbaren Gafahr halte ich es für angemessen, dass dieser Mensch nicht wie jeder andere unter uns leben kann.

  10. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (3.3.2009 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    @3 (Rudi),

    RTL? RTL behauptet viel wenn der Tag lang ist, RTL II wurde sogar mal zu Schmerzensgeld verurteilt weil sie eine Person ungerechtfertigt als Kinderschänder dargestellt hatten.

    Hätte er sich einer angeordneten Therapie entzogen würde man nicht behaupten, er hätte sich tadellos gezeigt.

    Also immer schön bei der Wahrheit bleiben, und die ist ganz sicher nicht bei RTL zu finden.

    Ansonsten hat ja auch schon IM Hövelmann in Sachsen-Anhalt Gerichtsurteile ignoriert. Der Typ lebt heute übrigens friedlich und tut keiner Seele was.

  11. Der Dorfdepp meint: (3.3.2009 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    Ich frage mich, welche Gründe für seine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis gesorgt haben? Einzig, dass er im Knast nicht rückfällig geworden ist? Wie denn auch, da liefen wohl eher wenige junge Mädchen rum, die er hätte vergewaltigen können..
    Aber das hat RTL nicht wirklich interessiert, wie viel quotenbringender war es doch, wenn man alle möglichen Leute aufbieten konnte (Gutachter, 2 ehem. Mithäftlinge), die sich gegen den Freigelassenen aussprachen..

  12. jj meint: (3.3.2009 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    ekelhaft: tat, umgang mit dem täter, bezugnahme auf rtl.

  13. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (3.3.2009 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    @9 (Winston Smith)

    70% aller Vergewaltiger und Sexualmörder sind vorbestraft. Insbesondere wegen Körperverletzung, Diebstahl, Unterschlagung und Betrug.

    Also müsste man dann doch auch die Name aller Diebe veröffentlichen, um seine Kinder zu schützen, oder nicht?

  14. anonym meint: (3.3.2009 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    @3 Sicherlich stimmt die Aussage von RTL, denn das ist ja eine hochseriöse Nachrichtenquelle, die deshalb vor allem von Intellektuellen konsumiert wird, oder? Leider besitze ich keinen Fernseher, daher kann ich mir kein Urteil darüber erlauben …

  15. Schaffi meint: (3.3.2009 um 15:00) AntwortenReply to this comment

    HIn wie her, wir leben in einer Demokratie. Er hat seine Strafe abgesessen. Die Polizei möge von unseren Steuergeldern präventiv tätig sein und der Landrat ein Geschwindigkeitsmeßgerät weniger anschaffen, dann reicht das Geld für diese Maßnahme. Das Problem ist bloß, das sich wahrscheinlich zunächst über Urteile bei Sexualstraftätern hinweggesetzt wird und letztendlich dann bei allen. Es ist ein gesellschaftliches Problem, wie mit den Tätern nach der Tat umgegangen werden soll. Ständig wegschließen erinnert mich sehr schnell ans Dritte Reich.

  16. Rudi meint: (3.3.2009 um 15:02) AntwortenReply to this comment

    Wie angedeutet: RTL ist sicher keine gute Quelle, ich habe auch Bauchschmerzen bei der Sache, aber ich habe auch Kinder und die Rückfallquote bei nicht- therapierten Pädophilen ist "vergleichsweise hoch" (Wikipedia)
    So jemanden will ich nicht als Nachbarn.
    Nein, ich gebe so jemandem keine 2. Chance!

  17. Stefan meint: (3.3.2009 um 15:02) AntwortenReply to this comment

    Tja, und wenn die Polizei nichts gesagt hätte und es wäre in den nächsten Monaten/Jahren wirklich was passiert, dann wäre das Geschrei auch groß gewesen, dass die Polizei das schon gewusst hätte, aber die Bevölkerung nicht gewarnt hat.

    Die wissen ganz genau, was die hier tun und wollen damit nur eine Diskussion lostreten.

  18. Jens (Link) meint: (3.3.2009 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    Wer übt die Dienstaufsicht über den Herrn Landrat aus?

  19. Bert Bock meint: (3.3.2009 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    Lebach lässt grüßen

  20. Jens (Link) meint: (3.3.2009 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    "Die Polizei möge von unseren Steuergeldern präventiv tätig sein und der Landrat ein Geschwindigkeitsmeßgerät weniger anschaffen, dann reicht das Geld für diese Maßnahme."

    Eins weniger? Eins mehr!

  21. Jens (Link) meint: (3.3.2009 um 15:05) AntwortenReply to this comment

    Kinder? Wo geht es denn um Kinder?

  22. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (3.3.2009 um 15:12) AntwortenReply to this comment

    @16 (Rudi),

    "nicht- therapierten Pädophilen"

    Der Kerl hat 14/15jährige vergewaltigt. Der ist also einwandfrei heterosexuell. Wenn man schon Wikipedia als Quelle nutzen will dann sollte man wenigstens alles lesen…

    @21 (Jens),

    von den "Simpsons" geklaut?

  23. anonym meint: (3.3.2009 um 15:21) AntwortenReply to this comment

    @22 Internet? Gibt es diesen Blödsinn immer noch? (Homer Simpson)

  24. Mitfühlender Laie meint: (3.3.2009 um 15:27) AntwortenReply to this comment

    @2
    [quote]
    Naja, Bayern. Ich sag nix.
    [/quote]

    Hessen von der Karte streichen, Bayern muss bis Essen reichen? Dann kann Heinsberg auch mal so gerade als bayrisch durchrutschen. Vorausgesetzt, auch Nordrhein-Westfalen beschließt den Anschluss. Juchhu!

  25. Dominik (Link) meint: (3.3.2009 um 15:31) AntwortenReply to this comment

    Aber es gibt doch einen Unterschied zwischen polizeilichen Maßnahmen, die eine mögliche Gefährdung auch ohne größeres Aufsehen und ohne Bloßstellung des, in diesem Falle nur Verdächtigen, ausschließen sollen und dem hier.

  26. Axel John (Link) meint: (3.3.2009 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    Ein Interview mit einem beteiligten Richter.
    http://www.sueddeutsche.de/bayern/612/460247/text/

    In diesem Interview offenbart sich die ganze widerwärtige und Menschen verachtende Kaltschnäuzigkeit weltfremder Paragrafenreiter. Leider kein Einzelfall.
    Hauptsache, der Fall ist vom Tisch, macht keine Arbeit mehr und ist formalrechtlich nicht zu beanstanden.

    Für seine Zivilcourage und sein Verantwortungsbewusstsein hat der Landrat einen Orden verdient. Wer meint, Karl D. würde Unrecht geschehen, der kann ihm ja seine Frau oder seine halbwüchsigen Töchter zu Übungszwecken für eine "Resozialisierung" überlassen.

  27. Jack meint: (3.3.2009 um 15:34) AntwortenReply to this comment

    Ich kann nachvollziehen, dass vor dem Mann gewarnt wird. Er hat insgesamt drei Kinder/Jugendliche vergewaltigt, trotz Haftstrafe. Es gibt in der Tat Sexualstraftäter, die untherapierbar bleiben. Von daher kann ich nicht nachvollziehen, inwiefern das einer Hexenjagd, wie die Überschrift impliziert, gleichen soll. Man scheint wohl zu vergessen, dass früher Unschuldige(!) als Hexen verbrannt(!) wurden.

  28. Kesselwärmer meint: (3.3.2009 um 15:36) AntwortenReply to this comment

    In Amiland sind die Registered Sex Offenders auch öffentlich bekannt.
    google.de/search?hl=de&q=sex+offender+registry

  29. capisto meint: (3.3.2009 um 15:37) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht hat man Verständnis für die Warnung, wenn man weiß, wie Kriminelle ihre Gutachter belügen:
    http://www.youtube.com/watch?v=BhbCp_qvwJ0

  30. me meint: (3.3.2009 um 15:38) AntwortenReply to this comment

    @16(Rudi):
    > So jemanden will ich nicht als Nachbarn.
    > Nein, ich gebe so jemandem keine 2. Chance!

    Nun. Irgendwo muß er aber leben. Ins Gefängnis könnte er erst zurück, wenn er eine weitere Straftat begehen würde.

    Das Ziel ist aber, dass er keine Straftat mehr begeht. Auch, dass er das Leben in Freiheit als lebenswert genug empfindet, dass ihm das ein Anreiz ist, keine Straftat mehr zu begehen.

    Wo soll er also bleiben?

  31. Wuwei meint: (3.3.2009 um 15:40) AntwortenReply to this comment

    @winston smith
    "Aufgrund dieser statistisch belegbaren Gafahr halte ich es für angemessen, dass dieser Mensch nicht wie jeder andere unter uns leben kann."

    Wie soll er denn leben ? In welchem Ghetto ? Was schwebt Ihnen da vor ?

    Und wenn nichts vorschwebt ….. Muss er nicht eine Chance bekommen ? Anstatt ein Stigma auf die Stirn?

    Wuwei

    Wuwei

  32. Scharnold Warzenegger meint: (3.3.2009 um 15:41) AntwortenReply to this comment

    @13:
    Das ist reine Polemik. Praktisch 100% aller Vergewaltiger haben mal Windeln getragen. Soll man jetzt alle wegsperren, die mal Windeln trugen?

    Abgesehen davon bin ich auch der Meinung, daß die Bevölkerung ein Anrecht hat vor solchen Menschen gewarnt zu werden. Das Recht sich potentiell schützen zu können, werte ich wesentlich höher ein, als das Recht schwere Straftaten "vertuschen" zu können.

    Resozialisierung ist ja schön und gut. Beim Ladendieb und Einbrecher mag das der richtige Weg sein. Sogar beim Mörder kann ich mir das vorstellen. Aber bei einem (mit hoher Wahrscheinlichkeit) möglicherweise rückfälligen Sexualstraftäter ist die Resozialisierung ganz klar eine nachrangige Maxime. Das hat der Täter zumeist selbst nicht unter Kontrolle.

    Knast ist eben nicht nur eine Maßnahme der "Vergeltung" oder der "Abschreckung", sondern auch ein effektiver und pragmatischer Schutz vor neuen Straftaten.

    Wenn jemand seine Strafe also abgesessen hat, dann ist mitnichten "alles wieder gut". Die Opfer sind lebenslang bestraft. Dann kann auch der Täter daran lebenslang erinnert werden.

    Ich kann jedenfalls gut damit leben, wenn das Ansehen und die Rechte solcher Menschen beschädigt werden, damit es Anderen möglichst nicht passiert. Und wenn unser Rechtssystem das nicht hergibt, dann finde ich den Weg über den Bürger, der seine Mitmenschen warnt, völlig richtig. Daß Gesetzte nicht perfekt sind, wird sich jedem verständigen Menschen erschließen.

    (edit: typo)

  33. Thomas (Dresden) meint: (3.3.2009 um 15:42) AntwortenReply to this comment

    Dafür sind wir '89 auf die Straße gegangen!?

  34. Detlev T. (Link) meint: (3.3.2009 um 15:44) AntwortenReply to this comment

    @28(Kesselwärmer): "In Amiland sind die Registered Sex Offenders auch öffentlich bekannt."

    … und werden dort öfters von "anständigen" Bürgern erschossen, die die dazu notwendigen Adressen aus dem Internet beziehen. In Hamburg hat übrigens gerade jemand seinen Nachbarn wegen Besitzes von "Kinderpornografie" erstochen.

    Ich kann die Lage der Behörden ja verstehen, die diesen Mann für weiterhin gefährlich halten und denen dennoch die Hände gebunden sind. Aber was wollen sie mit dieser Veröffentlichung eigentlich erreichen? Dass er von verängstigten Vätern und Müttern aus der Stadt geprügelt wird? Wie sieht das rechtlich aus, wenn es auf Grund dieser Mitteilung wirklich zu Übergriffen kommt?

  35. Martin_mb meint: (3.3.2009 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    Ist in Heinsberg demnächst Wahl?

  36. jj meint: (3.3.2009 um 15:50) AntwortenReply to this comment

    @26/axel john:
    offensichtlich haben sie ein anderes interview gelesen als ich. und gott sei dank hat der richter sein emotionales ich besser unter kontrolle als sie.

  37. R.A. meint: (3.3.2009 um 15:56) AntwortenReply to this comment

    Sehr schwierig.
    Es ist wohl deutlich, daß dieser Typ nach heutigem Erkenntnisstand in Sicherheitsverwahrung gehört.

    Und das Problem ist, daß die Rechtslage zu seiner Zeit noch anders war – und man kann wirklich nicht vertreten, daß die Justiz Leute ohne Rechtsgrundlage in den Knast steckt, auch wenn sie Gefahren abwehren möchte.

    Also läuft der Kerl nun frei rum.

    Und ich kann verstehen, daß der Landrat so reagiert – eine "Hexenjagd" ist das bestimmt nicht, wenn auch eine zweifelhafte Maßnahme.
    Letztlich verschiebt er damit das Problem auch nur, das Risiko wird ja nicht kleiner, wenn der Täter nun anderswohin zieht.

  38. Dr. Leary meint: (3.3.2009 um 15:58) AntwortenReply to this comment

    @26(Axel John) Dem kann ich leider nicht folgen. Es gibt Bedingungen die erfüllt sein wollen, um eine nachträgliche Sicherungsverwahrung zu rechtfertigen. Diese Bedingungen lagen nicht vor. Hätten die Richter hier nach "Bauchgefühl" die Sicherungsverwahrung angeordnet, wäre das ein angreifbares Urteil. Recht muss Recht bleiben, auch wenn der ein oder andere durch die Maschen schlüpft. Wenn schon, dann haben die Richter versagt, die das erste Urteil gesprochen haben; die haben eine anschliessende Sicherungsverwahrung für unnötig erachtet. Das ist Grundlage für die neuerliche Beurteilung.

    In der Sache: ich unterstelle mal, der Landrat kennt die Akten und dementsprechende Details der Taten. Wahrscheinlich ist somit sein Verhalten, wider jede Vernunft und bar der Rechtsbetrachtung, verständlich. Recht muss Recht bleiben, ja. Aber das Menschsein in Schemata und rein logischer Natur kann uns nicht, und sollte uns auch nicht gelingen. Gesetze und Regeln müssen (wahrscheinlich) sein, dürfen und können aber nicht unbedingt befolgt werden… Klartext: Ich wäre nicht böse, würde der Mann erschossen.

  39. Hobbyjurist meint: (3.3.2009 um 15:59) AntwortenReply to this comment

    Okay, der Täter hat seine Strafe abgesessen. Daß aber ein mulmiges Gefühl zurückbleibt, kann ich unter den gegebenen Umständen verstehen. Den Begriff "Hexenjagd" finde ich in diesem Falle auch etwas überzogen, wenngleich sich der Landrat hier mit seiner Warnung der Bevölkerung etwas weit aus dem Fenster lehnt (Stichwort Kompetenzüberschreitung).

  40. Rudi meint: (3.3.2009 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    Wo er leben soll:
    1. Von mir aus auf dem Nordpol, hauptsache so weit von Kindern weg, daß er denen nix antun kann.
    2. Sorry, wenn ich polemisch werde, aber entweder, er hat sich und seine Neigungen im Griff (hat er als Wiederholungstäter offenbar nicht), dann er hat es sich selbst zuzuschreiben und muß auch mit der Stigmatisierung leben, wie er es auch mit der Haftstrafe mußte. Oder er hat sich nicht im Griff. Dann muß er weg von Kindern; und zwar möglichst weit!

  41. Stefan meint: (3.3.2009 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    "Ich wäre nicht böse, würde der Mann erschossen"
    So schnell trägt die bedenkliche Aktion des Herrn Landrat Pusch Früchte. Der Frage von 34 kann man sich nur anschliessen.

  42. Florian meint: (3.3.2009 um 16:08) AntwortenReply to this comment

    Bei Sexualstraftätern ist das Instrument der "anschließenden Sicherungsverwahrung" ja recht verbreitet.

    Dieses Instrument ist nicht als Strafe gedacht, sondern als Sicherungsmaßnahme für die restliche Bevölkerung vor einem gefährlichen Straftäter.

    Gegenüber diesem Instrument finde ich die Veröffentlichung von Täterdaten als ein verhältnismäßig sanftes Mittel.
    Man erreicht ein ähnliches Ziel (Schutz der restlichen Bevölkerung) und greift weniger stark in die Rechte des Täters ein ("informationelle Selbstbestimmung" ist m.E. ein weniger grundlegendes Recht als die persönliche Freiheit).

    Insofern halte ich die Veröffentlichung der Daten eines Verbrechers für in Ordnung.
    (Übrigens: Nur weil ein Vergewaltiger seine Strafe abgesessen hat, bedeutet das nicht, dass man ihn nicht mehr als Vergewaltiger bezeichnen kann).

    Nicht in Ordnung ist hier m.E. nur, dass diese Maßnahme von einem Landrat (=Exekuritve) abgesegnet wurde und nicht von einem Gericht.

  43. Stefan meint: (3.3.2009 um 16:11) AntwortenReply to this comment

    Beim Schlagwort "Sex"+"Straftäter" setzt bei einigen wohl der Verstand aus, oder wie sind Wortmeldungen u. a. hier zu verstehen, die "solche Leute" durchaus mal einfach so aus *vermuteter* Gefährlichkeit auf Dauer irgendwo verwahren wollen ("Bloß nicht in meiner Nachbarschaft, oh heiliger St. Florian!!"), nichts dagegen haben, wenn sie lebenslang stigmatisiert, ausgegrenzt, verachtet und angespuckt werden ("Die sind doch eh nicht [re]sozialisierbar!!") oder auch nicht böse wären, würden sie einfach mal so gelyncht.
    Ist Ihnen allen der Begriff der Menschenwürde geläufig?

    Wie bei allen Prognosen für die Zukunft, weiß niemand, wie sich diese tatsächlich gestalten wird.
    Alles ist reine Vermutung und meinetwegen noch stochastische Extrapolation.
    Es kann aber immer alles ganz anders kommen.

    Bei all den "Sicherheitsfanatikern" geht es doch genau darum: alle verfügbaren Daten sammeln und daraus ein eindeutiges Zukunftsbild modellieren, worauf man dann präventiv jetzt reagiert, um Unwillkommenes vor seinem tatsächlichen Eintritt ungeschehen zu machen. Es geht also um die Kontrolle der Zukunft.

    Das ist allerdings unmöglich und geradezu schizophren.

    Der Mann, um den es hier nun geht, hat seine Strafe für *begangene* Taten abgebüßt, er hat nichts weiter getan, für daß man ihn nun nochmal belangen könnte.
    Wer jetzt schreit: "Aber willst Du solange warten, *bis* er wieder jemanden vergewaltigt!", dem muß ich antworten: "Nein, natürlich nicht. Aber die Lösung kann nicht in öffentlichem Aufstacheln, Verbreiten von Angst und Panik (völlig absurd, daß gerade keine-Hysterie-bitte als Argument für die öffentliche Warnung genannt wird) liegen, sondern in sorgfältigem Umgang mit dem Thema, z. B. konsequente Betreuung des Mannes, sofern das notwendig erscheint. Ihn in die Enge zu treiben wie ein wildes, tollwütiges mehr-Tier-als-Mensch-Wesen, das eben keine Menschenrechte besitze oder diese verwirkt habe, ist nicht nur nicht hilfreich, sondern abstoßend."

  44. TheDoctor meint: (3.3.2009 um 16:12) AntwortenReply to this comment

    @28, Kesselwärmer:
    Und in Amiland ist man ein "Sexual offender" wenn man im Suff im Centralpark an einen Baum pinkelt.

    Nicht die glassklaren Fälle sind das Problem, es sind die darauf folgenden schreiend ungerechten Fälle.

    Ist eine Regel gebrochen, folgt Missbrauch, so sicher wie die Nacht dem Tag folgt.

    Ausserdem kenn wir ja alle die Kriminalstatistiken der letzten Jahre und wissen daher das der Verschärfungs-Run im Justitzsystem kontrafaktisch ist.

  45. Scharnold Warzenegger meint: (3.3.2009 um 16:24) AntwortenReply to this comment

    @43:
    Der Mann will sich nicht helfen lassen. Und angesichts seiner Taten ist ihm nicht mehr zu helfen.

    Und ja: ihn in die Enge zu treiben scheint mir ein geeignetes Mittel zur Vermeidung einer erneuten Tat. Solange er sich beobachtet fühlt, wird er sich (hoffentlich) eher zurückhalten.

    Nochmal: wenn die Opfer lebenslang leiden, dann darf man dem Täter die Last nicht einfach als "abgesessen" abnehmen und so tun, als ob nichts gewesen wäre. Auch er muß seine Last tragen.

    Der Mann gehört weggesperrt. Und wenn die Behörden die Bevölkerung aufgrund von Formalien nicht schützen können bzw. wollen, dann ist es die Pflicht jedes aufrechten Mannes das selbst in die Hand zu nehmen.

    Nur weil die Justiz versagt, muss man weitere Taten nicht einfach schulterzuckend in Kauf nehmen.

  46. Axel John (Link) meint: (3.3.2009 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    @ 38: Es gibt Bedingungen die erfüllt sein wollen, um eine nachträgliche Sicherungsverwahrung zu rechtfertigen. Diese Bedingungen lagen nicht vor.
    Das zu bewerten, liegt im Ermessen des Gerichts und das hat da durchaus einen Ermessensspielraum. Aber wenn der Richter "es nicht sieht"…

    Klartext: Ich wäre nicht böse, würde der Mann erschossen.
    Das wäre sicher kein Schaden, aber ich bin ein entschiedener Gegner der Todesstrafe.
    Man kann es allerdings keinem Familienvater verdenken, wenn er, um seine Familie zu schützen, so einer Kreatur das Genick bricht.

  47. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (3.3.2009 um 16:29) AntwortenReply to this comment

    @26 (Axel John),

    blöd nur, dass es Richter gibt die sich an Recht und Gesetz halten… Dem muss ja nicht jeder Landrat nachkommen.

    @27 (Jack),

    er hat seine Strafe abgesessen.

    @28 (Kesselwärmer),

    jepp, inkl. 9jährige, die mit anderen 9jährigen rumgefummelt haben.

    @32 (Scharnold Warzenegger),

    dass ist keine Polemik, dass ist die Wahrheit. Es sind nicht aus Zufall 70% wegen Körperverletzung vorbestraft, das ist m.W. nicht bei jedem Menschen so.

    Zu Ihrem weiteren Gelaber ist wie folgt anzumerken:

    Fast alle Sexualdelikte sind Ersttaten, nur 10 bis 20% aller Täter werden rückfällig. D.h. dass die Gefahr durch einen Vorbestraften nicht sonderlich erhöht wird. Also kann man das damit auch nur äußerst begrenzt rechtfertigen, abgesehen dass es eh nicht wirkt (oder laufen alle Mädels da ab sofort mit Waffen rum, um sich zu wehren?)

    @34 (Detlev T.)

    Ich würde den Landrat minimum wegen Beihilfe vor Gericht stellen. Oder doch wegen mittelbarer Täterschaft?

    @39 (Hobbyjurist),

    welches Ziel verfolgt der Landrat? Wie gesagt ist die Gefahr durch Ersttäter um ein vielfaches höher, also wird er die Leute nicht warnen. Also ist es natürlich eine Hexenjagd.

    @42 (Florian),

    Schmarn. Sowas erhöht eher die Gefahr.

    @45 (Scharnold Warzenegger),

    Sie haben von Kriminalpsychologie reichlich wenig Ahnung.

    @46 (Axel John),

    und dann wegen Mordes 15 Jahre+x hinter Gittern wandelt. Ob dass der Familie hilft?!

  48. JLloyd meint: (3.3.2009 um 16:37) AntwortenReply to this comment

    Dazu passt dieser Link: spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,611028,00.html

    Eigentlich ist die Meldung zu kurz um sie zu interpretieren, aber ich habe den Eindruck der mutmassliche Täter glaubte sich durch die Öffentlichkeit bestätigt.

  49. Stefan meint: (3.3.2009 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    Und da haben wirs schon:
    Man kann es allerdings keinem Familienvater verdenken, wenn er, um seine Familie zu schützen, so einer Kreatur das Genick bricht.

    Der Mann ist schon kein Mensch mehr, sondern eine "Kreatur".
    An was erinnert mich diese Sprachqualität nur… ich weiß nicht, ich weiß nicht. In welchen Zusammenhängen spricht man Menschen ihr Menschsein gerne ab?

    @Scharnold Warzenegger
    Solange er sich beobachtet fühlt, wird er sich (hoffentlich) eher zurückhalten.

    Also, jetzt muss sich die "dem ist nicht mehr zu helfen"-Fraktion aber mal langsam entscheiden: ist er ein wildes instinktgeleitetes Tier, das völlig irrational und unkontrollierbar ist – dann lässt er sich durch noch soviel "Überwachung" nicht von irgendwelchem Tun abhalten – oder ist er ein Straftäter, dem man z. B. mit vernünftigen Mitteln ein selbstkontrolliertes Leben ermöglichen kann – dann ist die Mob-Mobilisierung daneben. Was denn nun?

    wenn die Opfer lebenslang leiden, dann darf man dem Täter die Last nicht einfach als “abgesessen” abnehmen

    Glückwunsch und schon sind wir im Mittelalter.
    Der Grundgedanke des Rechtsstaates ist eben nicht Sühne, Vergeltung und Rache, sondern Resozialisierung.

    Nur weil die Justiz versagt, muss man weitere Taten nicht einfach schulterzuckend in Kauf nehmen.

    Inwiefern hat die "Justiz versagt"? Weil sie ihren persönlichem Ekelempfinden und Angst nicht Genüge getan hat und einen Menschen nicht vorsorglich weggesperrt hat?
    Haben Sie gelesen und verstanden, was ich über "weitere Taten" geschrieben habe? Niemand – ich nicht, Sie nicht, niemand – weiß, ob überhaupt "weitere Taten" geschehen werden.

  50. ninjaturkey meint: (3.3.2009 um 16:47) AntwortenReply to this comment

    So sehen also die grundrechtstreuen Kommentare aus, wenn sich die Gelegenheit zur Selbstjustiz ergibt. Ein Sexualstraftäter läuft nach verbüßter Strafe wieder frei herum. Wegsperren! Und wie wärs mit Folter wenn damit vielleicht ein Entführungsopfer frei kommen könnte? Hatten wir schon mal, nicht wahr? Ein wenig Guantanamo? Wozu bürgerliche Rechte wenns doch Verbrecher sind? Und was ist mit flächendeckende Präventivüberwachung gegen Terroristen, am besten flächendeckend? Wenn hier niemand die Gemeinsamkeiten sieht, schauts wirklich dunkel aus in Deutschland.
    Damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich habe selbst zwei Kinder, und würde jedem ohne zu Zögern die Gurgel umdrehen, der sich an ihnen vergeht, oder von dem ich ausgehe (!!!), dass er es getan hat. Aber – ich dürfte selbstverständlich und zu Recht nicht über ihn richten! Dazu ist eine Objektivität vonnöten die ich als Beteiligter oder potentieller Beteiligter (alle anderen Väter und Mütter hier) nicht habe, nicht haben kann. Eben dazu ist ein unbefangenes Gericht erforderlich.
    So wenig, wie wir unser Rechtssystem zerschlagen dürfen um ein wenig sicherer vor Terroristen zu sein, so wenig dürfen wir elementarste Rechstgrundsätze außer Acht lassen, wenn es um eine immerhin verbüßte (14 Jahre sind kein Pappenstil) Sexualstraftat geht.
    Auch auf die Gefahr einer (und das schreibe ich nicht leichthin!) erneuten Straftat mit all ihren entsetzlichen Folgen.

  51. kleiner grüner Zwerg meint: (3.3.2009 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    @26 (Axel John):

    Aha, Sie hätten also lieber, dass der Richter nach Gefühl und Wellenschlag entscheidet, wie es ihm gerade beliebt? Dann würde er aber nicht "Richter" heißen, sondern "Politiker". Und die sitzen schon an genug Stellen, an die sie nicht gehören, zum Glück nicht auch noch auf Richterstühlen.
    Haben Sie sich schonmal Gedanken gemacht darüber, was ein Rechtsstaat ist? Offensichtlich nicht. Aber wahrscheinlich geht das ohnehin über Ihren Horizont.

  52. mez meint: (3.3.2009 um 16:54) AntwortenReply to this comment

    Und was sollen Eltern jetzt mit solch einer "Warnung" praktisch anfangen?

    Wegziehen? Kinder wegsperren?

  53. Dr. Leary meint: (3.3.2009 um 16:54) AntwortenReply to this comment

    @41(Stefan) Da trägt doch nicht des Landrats Aktion Früchte; vielmehr handelt es sich bei meiner Aussage um die tiefere Einsicht, daß christliche Wünschbarkeit unerfüllbar gegen die menschliche Wirklichkeit steht.

    @43(Stefan – der gleiche?) Manche Strafen lassen sich nur sehr abstrakt "abbüßen", nämlich wenn man theoretisch eine Buße für eine begangene Tat erfindet. Ob das, in die Tiefe diskutiert, breiten Konsens findet, wage ich zu bestreiten. Duldung und Akzeptanz, als Kompromiss, trifft es in vielen Fällen eher. Wenn ich an Sühne glaube, dann läßt sich mein zartes Seelchen für eine erhaltene Ohrfeige nach Richtergunst mit Geld besänftigen. Wenn aber nicht, dann ohrfeige ich zurück. Eine Frage der Toleranz im Gemüte, wenn man so will, die sich wiederum aus Konditionierung und genetischer Grundlage auswickelt. Dem steht die Wünschbarkeit (wessen eigentlich?) einer alles beantwortenden "gerechten" Staatsform gegenüber, die, durch Moral geprägt, sich selbst zu genügen sucht. Der "Wille zum Guten" ist eine moralische Doktrin; andere Moral – anderer Wille. Da es nicht gelingen kann, alle Menschen unter einer Moral zu einen, müssen Sie notwenig damit leben dass es Menschen wie mich gibt. Woraus leitet sich denn, Ihrer Meinung nach, "Menschenwürde" und das "Recht auf Leben" her? Aus christlicher Doktrin und, in der Folge, einem Staatsprinzip? Oder gibt auch "die Natur" (des Menschen, der Dinge an sich) eine Definition her?

  54. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (3.3.2009 um 16:55) AntwortenReply to this comment

    @51 (kleiner grüner Zwerg),

    Das empfinde ich persönlich als Beleidigung…

  55. Agir meint: (3.3.2009 um 16:58) AntwortenReply to this comment

    @47: Logik scheint nicht Ihre Stärke zu sein…?
    Wenn aus A B folgt, heißt das nicht, das aus B auch A folgt.
    Beispiel: Jeder Dackel ist ein Hund, aber nicht jeder Hund ein Dackel.

    meine 2 cent:
    Imho müßte der Typ mindestens eine elektronische Fußfessel bekommen.

  56. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (3.3.2009 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    @52 (MEZ),

    die Frage ist ja eh sekundär. Die Gefahr durch Ersttäter ist um einiges höher, sprich müsste der Landrat jede Woche durch die Gegend rennen und alle warnen. Es ist also gar keine Warnung.

    Man muss also nichts machen, was man eh nicht machen würde. Außer natürlich man erkennt Gefahren erst dann, wenn man einen Namen dazu hat.

  57. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (3.3.2009 um 17:04) AntwortenReply to this comment

    @55 (agir),

    Und? Immerhin ist fast jeder Vergewaltiger wegen Körperverletzung und Diebstahl vorbestraft, was ja nicht Eigenschaft jedes Menschen ist. Ihr Vergleich passt also nicht.

    Und zu Ihren "2 cent" (Wert: 0,1 cent):

    Und? Was soll das bewirken? Er gesteht bis heute nicht seine Schuld ein, also wird ihm eine Fußfessel nicht von anderen Taten abbringen. Wie gesagt, dass ist Kriminalpsychologie. Würde er bewusst etwas böses machen wollen und es nicht von sich weisen würde würde er sagen dass er es war und dem Therapeuten lieber Schund erzählen. (Ferndiagnose, keine Notwendigkeit der 100%igen Richtigkeit)

  58. Rochus meint: (3.3.2009 um 17:16) AntwortenReply to this comment

    @42:
    Gegenüber der Veröffentlichung von Täterdaten und den damit vebundenen Folgen finde ich Sicherheitsverwahrung das WESENTLICH humanere Mittel.

  59. Agir meint: (3.3.2009 um 17:17) AntwortenReply to this comment

    @57 (Christian Unger):
    Sie gehen davon aus: A->B deshalb gilt auch B->A. Das ist schlichtweg falsch und eigentlich nicht so richtig schwer einzusehen (sorry).

    Eine Fußfessel kann die Straftat technisch nicht verhindern, aber sie kann die gefühlte Chance einer Entdeckung auf 100% bringen. Selbst wenn er seine Tat nicht als Unrecht ansieht, wird er wg. des zu erwartenden Übels evtl. davon ablassen. Ich sehe z.B. auch nicht ein, warum ich nicht über eine rote Ampel fahren soll, wenn weit und breit kein Verkehr ist (siehe rechtsabbiegen), tue es aber wegen der Chance auf ein Übel nicht.

    Mir ist die Unversehrtheit meiner Kinder wichtiger als eine kleine Einschränkung der persönlichen Freiheit eines sadistischen Vergewaltigers. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das viele Eltern anders sehen.

    just my 2 micro-cent
    (Edit: Typo)

  60. anonym meint: (3.3.2009 um 17:19) AntwortenReply to this comment

    @28 Im von Ihnen beschworenen Ami-Land wird auch ganz offiziell gefoltert, wenn auch unter etwas anderem Namen. Für die Betroffenen macht der Name keinen Unterschied. (Ob das jetzt nicht mehr so ist, wurde wohl noch nicht erwiesen.) Also was soll Ihr "Argument" eigentlich?

  61. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (3.3.2009 um 17:25) AntwortenReply to this comment

    @59 (Agir),

    "Sie gehen davon aus: A->B deshalb gilt auch B->A. Das ist schlichtweg falsch und eigentlich nicht so richtig schwer einzusehen (sorry)."

    Ich glaube wir reden aneinander vorbei, also schlüsseln Sie mir das mal bitte genau auf.

    "Eine Fußfessel kann die Straftat technisch nicht verhindern, aber sie kann die gefühlte Chance einer entdeckung auf 100% bringen."

    Bei Wiederholungstätern liegt die jetzt schon bei 100%, da die i.A. als erstes besucht werden.

    "Selbst wenn er seine Tat nicht als Unrecht ansieht, wird er wg. des zu erwartenden Übels evtl. davon ablassen."

    Er fühlt seine Tat nicht als zu sich gehörig. Deshalb ist er da auch nicht mit Druck beeinflussbar.

    "Ich sehe z.B. auch nicht ein, warum ich nicht über eine rote Ampel fahren soll, wenn weit und breit kein Verkehr ist (siehe linksabbiegen), tue es aber wegen der Chance auf ein Übel nicht."

    Sie vergleichen nicht ernsthaft psychologischen Ausnahmesituationen mit Alltagssituationen?

    "Mir ist die Unversehrtheit meiner Kinder wichtiger als eine kleine Einschränkung der persönlichen Freiheit eines sadistischen Vergewaltigers. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das viele Eltern anders sehen."

    Es wird die Unversehrtheit Ihrer Kinder nicht sichern oder steigern.

  62. kleiner grüner Zwerg meint: (3.3.2009 um 17:34) AntwortenReply to this comment

    @54 (Christian Unger): Politiker, insbesondere Berufspolitiker, verlieren mit der Zeit den Bezug zur Realität. Zudem haben sie sich meist jahrelang darauf konzentriert, überhaupt an wichtige Positionen zu kommen, und das bedeutet gleichzeitig: sie haben weniger Zeit gehabt, sich wirklich fachlich mit Themen auseinanderzusetzen. Sobald sie also an der Macht sind, sind sie fachlich nicht mehr kompetent, die Dinge, über die sie entscheiden, zu beurteilen (bestes Beispiel dafür sind Themen, die mit dem Internet zu tun haben, wobei das allerdings auch viele Richter betrifft). Leider – man sieht es täglich in der Landes- und Bundespolitik – sind sie auch nicht mehr in der Lage, sich kompetente Berater zu holen. Es wird vielfach auf Lobbyistengeflüster zurückgegriffen. Die Vermutung liegt also für mich auf der Inkompetenz eines Politikers. Ob Sie eine der Ausnahmen sind, die die Regel bestätigen, kann ich nicht sagen, da Sie mir gänzlich unbekannt sind.

  63. Dr. Leary meint: (3.3.2009 um 17:34) AntwortenReply to this comment

    @46(Axel John) Die Todesstrafe als Staatsmittel lehne ich auch ab…

    @49(Stefan)

    Glückwunsch und schon sind wir im Mittelalter.

    Warum redet man das Mittelalter immer so schlecht? Das ist eine Epoche in der Vita der Menschheit, ein Entwicklungsschritt. Betrachten Sie auch die Zeit in Ihrer eigenen Vita, in der Sie auf dem Spielplatz öffentlich an Ihren Genitalien gespielt haben, als "unselig"? Sie sind, was Sie sind, eben weil Sie an Ihren Genitalien gespielt haben. Was hat im Mittelalter aus den Menschen gesprochen? Ist das gänzlich "ausgelöscht", sind wir ausgewechselt?

    Der Grundgedanke des Rechtsstaates ist eben nicht Sühne, Vergeltung und Rache, sondern Resozialisierung.

    Welch hübscher Gedanke. Wünschbarkeit. Aller? Sie geben vor, mit Verstand zu urteilen, gehen aber dabei der Moral Ihrer Großeltern auf den Leim. Um mit Vernunft zu urteilen, muß man aber seine Moral untergraben. Da braucht es einen großen Spaten und viel Zeit…

    Im Übrigen ist es mir egal, ob weitere Taten geschehen. Er hat eine Tat begangen, und wäre es meine Tochter gewesen…

    @50(ninjaturkey)

    ber – ich dürfte selbstverständlich und zu Recht nicht über ihn richten!

    Sagt wer? Und warum? Und seit wann? Und dann nochmal: warum?

    Auch Ihre Banalisierungen (Vergewaltigung von Kindern -> Präventivüberwachung von Terroristen) sind wenig hilfreich für eine Übersicht (im Sinne des Wortes).

  64. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (3.3.2009 um 17:36) AntwortenReply to this comment

    @62 (kleiner grüner Zwerg),

    bei uns kann ich das nicht sehen. Da sind die meisten durchaus kompetent. Natürlich muss man in Koalitionsverhandlungen die Kompetenz manchmal hinten anstellen, das Ergebnis ist wichtig.

  65. MrBrook (Link) meint: (3.3.2009 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    @46 (Axel John):
    Die Bewertung liegt nur dann im Bereich des Gerichts, wenn der Richter unbedingt die geltende Rechtslage ignorieren will. Die Fakten waren schon bei der Verurteilung des Täters bekannt. Es sind keine neuen Fakten hinzugekommen, also fällt der Ermessensspielraum weg. Wann Sie hier die Anordnung der Sicherheitsverwarung verlangen, verlangen sie damit nichts anderes, als dass der Richter das geltende Recht ignorieren soll.

  66. anonym meint: (3.3.2009 um 17:45) AntwortenReply to this comment

    Es ist doch immer wieder beeindruckend, wie viele Leute es gibt, die (kraft ihrer eigenen Überlegung) mit allem Ernst hier erklären müssen, daß im Rechtsstaat das Recht letztlich keine besondere Rolle spielt, weil sie im Fall X oder Y dann doch lieber Selbstjustiz üben oder diese zumindest billigen würden. Ich finde das schandbar, aber auch etwas seltsam, weil genau diese Leute sich ja selbst schädigen, denn letztlich begehen sie damit (und zwar hier: in der Öffentlichkeit) eine Art von intellektuellem Selbstmord (offenbar ohne es zu merken, was natürlich ins Bild paßt).

    Gäbe es in Deutschland (schon) eine Datei von sex offenders, dann würde ich diesen Personen dringend wünschen, daß sie durch einen Irrtum in dieser (öffentlich zugänglichen) Datei landen würden. Dann könnten sie aus erster Hand erfahren, wie es ist, von dummen, braven Bürgern bedroht, beschimpft und attackiert und vielleicht sogar getötet zu werden. Und das Beste wäre: All das geschieht ihnen, ohne daß sie etwas getan hätten! Das wäre wunderbar! Da bestände zumindest die geringe Chance, daß die eine oder andere betroffene Person ihr Hirn aktivieren könnte, um zu begreifen, daß eine solche Barbarei nicht nur für sie persönlich gefährlich, sondern auch für die Gesellschaft schädlich und überhaupt menschenunwürdig wäre.

  67. Sinnfrei meint: (3.3.2009 um 17:46) AntwortenReply to this comment

    @63: Vielleicht weil er kein Richter ist, und deshalb per Gesetz nicht dazu befugt? Vielleicht auch weil Jesus gesagt hat: "Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet. Denn nach welchem Recht ihr richtet, werdet ihr gerichtet werden; und mit welchem Maß ihr meßt, wird euch zugemessen werden."?

  68. Robin meint: (3.3.2009 um 17:49) AntwortenReply to this comment

    Ich weiß ja nicht, ob es andere auch kennen aber eigentlich gilt doch "Opferschutz vor Täterschutz". Wenn ich die Wahl habe zwischen

    a) Der Freiheit des Täters (und er wurde ja zuhauf angeklagt und für schuldig befunden) oder
    b) Der Sicherheit von möglichen Opfern

    dann muss doch die Sicherheit weiterer Opfer vor der Freiheit des Täters stehen! Ich denke viele hier würden ganz anders über den Sachverhalt denken, wenn sie selbst Kindern hätten, die in der Nähe dieses Ex-Vergewaltigers rumlaufen. Die Schande ist nur, dass viele aus der Sicherheit weder Kinder noch die Nähe zu haben hier kluge Sprüche reißen wollen.

  69. Agir meint: (3.3.2009 um 17:50) AntwortenReply to this comment

    @61 (Christian Unger)
    Sie schreiben bei 13:
    "70% aller Vergewaltiger und Sexualmörder sind vorbestraft. Insbesondere wegen Körperverletzung, Diebstahl, Unterschlagung und Betrug.

    Also müsste man dann doch auch die Name aller Diebe veröffentlichen, um seine Kinder zu schützen, oder nicht?"

    Sie argumentieren (Vergewaltiger war Dieb) -> (Dieb wird Vergewaltiger).
    Deshalb müsste man die Kinder auch vor Dieben schützen, da da ja eine Vergewaltigungsgefahr besteht. Und genau der Schluß ist falsch.

    "Er fühlt seine Tat nicht als zu sich gehörig. Deshalb ist er da auch nicht mit Druck beeinflussbar."
    Er kann also nicht vernünftig denken? Wenn das so ist, muß er auf Lebenszeit von Kindern ferngehalten werden – da fällt mir eigentlich nur wegsperren ein.

    "Sie vergleichen nicht ernsthaft psychologischen Ausnahmesituationen mit Alltagssituationen?"
    Wenn der Anblick eines Kindes ihn dahinbringt haben sie Recht. Dann aber muß er weg. Wenn nicht, dann sollte sein Verstand einsetzen, dass er sich besser nicht in eine solche Situation bringt. Und deshalb erhoffe ich mir eine höhere Sicherheit von der Fußfessel.

    Ein Alkoholiker der 15 Jahre in den Bau wandert, wenn er trinkt, wird vermutlich eher trocken bleiben, als einer, der keine Represalien zu befürchten hat. Und er wird von vorneherein einen Bogen um Situationen machen, die ihn verführen können.

    wenigstens haben sie meinen
    just my 2 micro-cent
    nicht widersprochen

  70. Sinnfrei meint: (3.3.2009 um 17:51) AntwortenReply to this comment

    @68 Robin: Wie genau wird denn Sicherheit durch diesen indirekten Aufruf zur Lynchjustiz gewonnen?

  71. AlterEgo meint: (3.3.2009 um 17:56) AntwortenReply to this comment

    Nur weil jemand nicht nach der Haft in Sicherungsverwahrung genommen wurde, heißt das noch lange nicht, dass dieser nicht gefährlich ist, Herr Vetter.

    Die Gefahr ist doch nicht zu leugnen. Gefahr hat auch nichts mit schuldig/nicht schuldig zu tun.

    Ein Bürgermeister ist in der Regel Gefahrenabwehrbehörde (zumindest hier im Nachbarland) und hat daher auch Pflichten gegenüber der Bevölkerung diesbzgl.

    Wo ist denn ihre Stellungnahme dazu, Herr Vetter? Wollen Sie neben so einer tickende Zeitbombe wohnen? Oder Ihre Mitanwältin samt Kinder? Aber vermutlich ist das anwaltliche Selbstinteresse bei Herrn Vetter zur Lebenseinstellung geworden. Wo nicht gemordet wird, gibt es halt nichts zu verteidigen. Das ist die Krux beim Strafverteidigen halt …

    Übrigens zum Titel: Hexen waren unschuldig, weil "Hexerei" nur normativer Unsinn war. Der erwähnte Straftäter ist wohl nicht unschuldig, wenn er schon mehrmals deswegen verurteilt wurde.

  72. Gerhard meint: (3.3.2009 um 17:57) AntwortenReply to this comment

    Da scheinen sich mal wieder einige Politiker nicht mit unserem Rechtsstaat identifizieren zu können. Hoffentlich ziehen sie die notwendigen Konsequenzen und verzichten auf ihr Amt.

  73. anonym meint: (3.3.2009 um 17:58) AntwortenReply to this comment

    @68 Manchmal kommt man fast auf den bösen Gedanken: Gibt es einen Zusammenhang zwischen IQ und Fortpflanzung?

  74. Sinnfrei meint: (3.3.2009 um 18:02) AntwortenReply to this comment

    @71 AlterEgo: Was genau bringt einem denn die Information, wenn man weiß, dass man neben einem verurteilen Sexualstraftäter wohnt?

    Kinder einsperren? Nachbar ermorden? Nachbar terrorisieren bis er wegzieht? Selber wegziehen?

  75. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (3.3.2009 um 18:05) AntwortenReply to this comment

    @68 (robin),

    was glauben Sie, wo die Vergewaltiger (pp.), die nicht mehr in Haft sind, so rumlaufen? Nur weil sie nicht irgendwo angeprangert werden gibt es sie dennoch. Was glauben Sie wie schön schockiert Anwohner immer gucken, wenn sie erfahren wie viele verurteilte Sexualstraftäter täglich an ihren Kinder vorbeigelaufen sind, ohne dass es zu irgendwas gekommen ist…

    Und wie erwähnt ist die Gefahr durch Ersttäter deutlich höher.

    Aber schön, dass man sowas immer ignorieren kann, weil es nicht in der BILD steht, was?!

    @69 (agir),

    "Sie argumentieren (Vergewaltiger war Dieb) -> (Dieb wird Vergewaltiger).
    Deshalb müsste man die Kinder auch vor Dieben schützen, da da ja eine Vergewaltigungsgefahr besteht. Und genau der Schluß ist falsch."

    Genauso falsch wie der andere. Die wenigsten Sexualstraftäter werden rückfällig, die meisten Taten sind Ersttaten. Also schafft man mit der Veröffentlichung von persönlichen Daten von Vergewaltigern auch keine Sicherheit, insb. siehe vorige Beiträge.

    "Er kann also nicht vernünftig denken? Wenn das so ist, muß er auf Lebenszeit von Kindern ferngehalten werden – da fällt mir eigentlich nur wegsperren ein."

    Ob dies krankhafte Ausmaße einnimmt weiß ich nicht. Auch die Schwere kann ich nicht aus der Ferne benennen. Grundsätzlich sehe ich da aber eine Therapie für geboten.

    "Wenn der Anblick eines Kindes ihn dahinbringt haben sie Recht."

    Das waren Jugendliche, keine Kinder! Ich sehe jetzt schon wie 8jährige in ihre Zimmer gesperrt werden…

    "Dann aber muß er weg. Wenn nicht, dann sollte sein Verstand einsetzen, dass er sich besser nicht in eine solche Situation bringt. Und deshalb erhoffe ich mir eine höhere Sicherheit von der Fußfessel.

    Ein Alkoholiker der 15 Jahre in den Bau wandert, wenn er trinkt, wird vermutlich eher trocken bleiben, als einer, der keine Represalien zu befürchten hat. Und er wird von vorneherein einen Bogen um Situationen machen, die ihn verführen können."

    Da irren Sie sich ganz gewaltig.

    @71 (AlterEgo),

    und selbst bei einer sehr hohen Gefährdung werden nur die wenigsten rückfällig.

    @74 (Sinnfrei),

    Jugendliche wegsperren.

  76. Os Ama Pin L. meint: (3.3.2009 um 18:07) AntwortenReply to this comment

    @13
    —–Zitat—-
    70% aller Vergewaltiger und Sexualmörder sind vorbestraft. Insbesondere wegen Körperverletzung, Diebstahl, Unterschlagung und Betrug.

    Also müsste man dann doch auch die Name aller Diebe veröffentlichen, um seine Kinder zu schützen, oder nicht?
    —–Zitatende—–

    Es kommt sogar noch viel schlimmer. 100% aller Ersttäter waren vorher unbescholten. Deswegen Pranger für alle und die Sharia in seiner härtesten Form für alle.

    Wäre doch ein kultureller Fortschritt, oder?

    /sarkasmus=off

  77. Kinch meint: (3.3.2009 um 18:07) AntwortenReply to this comment

    @73

    Ich glaube es gibt einen Zusammenhang zwischen Bildung und Fortpflanzung.

    @63

    Man muss das Mittelalter nicht schlecht reden, da es definitiv schlecht war. Es war eine beschissene Zeit zu leben, zumindest für den Großteil der Menschen in Europa. Unter anderem auch wegen den rückständigen und oftmals menschenverachtenden gesellschaftlichen Normen; eben wie Hexenverbrennungen.
    Deine Rhetorik, dass das ja zur Vita der Menschheit gehört, ist mit so ziemlich das Lächerlichste, was ich hier gelesen habe.

  78. meckimesser meint: (3.3.2009 um 18:11) AntwortenReply to this comment

    @35 ja der Landrat steht dieses jahr zur Wiederwahl an

    Das ist der gleiche Landrat, der dem Verkauf des Krankenhauses Wegberg an Dr P. zugestimmt hat – 'P. soll sich bei der Behandlung seiner Patienten der Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen, der schweren Körperverletzung in einem Fall, der fahrlässigen Tötung in vier Fällen, der gefährlichen Körperverletzung in 24 Fällen und der vorsätzlichen Körperverletzung in 30Fällen schuldig gemacht haben. So lautet die Anklage.' RP 12.9.2008 – zugestimmt obwohl der Vertrag vorsah, dass Millionen Euro Steuergelder seitens der Stadt Wegberg ins Krankehaus gesteckt werden mussten um es dann an P. für ca. 26.000 Euro zu verkaufen.

    Der Landrat, der eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Bürgermeisterin Wegbergs niedershclug, obwohl diese verantwortlich dafür war, dass die Stadt Wegberg 300.000 Euro Schadenersatz leisten musste, zu der Zahlung kam es aufgrund von Amtspflichtverletzung(n) seitens der Verantwortlichen der Stadt Wegberg … ach ja …

    (Text editiert. Namen abgekürzt. U.V.)

  79. Johannes meint: (3.3.2009 um 18:15) AntwortenReply to this comment

    …der Landrat hat völlig recht!

    In den USA ist man weiter, was den Umgang mit Sexualstraftätern betrifft. Insbesondere die Therapierbarkeit von Sexualstraftätern ist in fast jedem Fall zu bestreiten. Aber dazu muss man sich mit diesem Thema tiefer befassen. Das hat nichts mit Datenschutz usw. zu tun auch nicht mit Gesetzen. So ein Verbrecher wie D. gehört weggeschlossen – für immer. Gesetze versagen bei solchen Tätertypen. Alles andere widerspricht der Realität. Ein Täter wie D. wird zweifelsfrei wieder entsprechende Taten begehen.

  80. Euripides meint: (3.3.2009 um 18:15) AntwortenReply to this comment

    Ich hätte da eine ganz andere Frage: wie viele Karl D.s im Alter von ungefähr 57 gibt es eigentlich in dem betreffenden Stadtteil? Und was halten die anderen alle davon, unschuldig als Gewalttäter in Verdacht zu kommen?

  81. Agir meint: (3.3.2009 um 18:16) AntwortenReply to this comment

    @74(Sinnfrei)
    "Kinder einsperren? Nachbar ermorden? Nachbar terrorisieren bis er wegzieht? Selber wegziehen?"
    Alle Vorschläge lösen das Problem :-o

    Aber im Ernst: wenn sie an einer stark befahrenen Straße wohnen, werden Sie doch Ihre Kinder anders instruieren, als wenn Sie auf dem Bauernhof wohnen.

    Wenn Sie nun Kenntniss der potentiellen Gefahr haben, werden Sie ihren Kindern eintrichtern, nicht allein rauszugehen und einen weiten Bogen um den Herrn zu machen.

  82. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (3.3.2009 um 18:18) AntwortenReply to this comment

    @79 (Johannes),

    genau, die USA. Da wo 4jährige die ihre Kindergärtnerin umarmen wegen sexueller Belästigung verfolgt werden, fummelnde 10jährige in die Sextäterdatenbank kommen und "sexuell auffällige" 12jährige mit starken Elektroschocks "therapiert" werden…

  83. Agir meint: (3.3.2009 um 18:23) AntwortenReply to this comment

    @75 (Christian Unger):
    "Die wenigsten Sexualstraftäter werden rückfällig, die meisten Taten sind Ersttaten."
    Und ich dachte wir reden hier von einem Wiederholungstäter, bei dem Fachleute ein hohes Risiko unterstellen…?

    "Das waren Jugendliche, keine Kinder!"
    Und, ach so, ist ja weniger schlimm, wenn Jugendliche vergewaltigt und gefoltert werden.

    Kopfschüttel

  84. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (3.3.2009 um 18:32) AntwortenReply to this comment

    @83 (Agir),

    zu 1.) Und? Die wenigsten mit einem sehr hohen Risiko werden rückfällig.

    zu 2.) Wenn Sie betonen, dass es Kinder waren, betone ich, dass es Jugendliche waren.

  85. dot tilde dot meint: (3.3.2009 um 18:35) AntwortenReply to this comment

    @9 (winston smith):

    hexenjagd muss nicht heißen, dass unschuldige verfolgt werden. es werden halt hexen verfolgt. und hexen lügen, verstellen sich, sind mit dem teufel im bunde, warten nur auf ihre böse gelegenheit. das geht auch, ohne sich "strafbar" zu machen. hexen werden nicht gejagt, weil sie etwas tun, sondern weil sie etwas tun könnten. diese gefahr ist naturgemäß unermesslich (s. bündnispartner, verhältnis zur wahrheit etc). für die hexe geht's immer ziemlich unangenehm aus, manchmal wird dabei aber <a href="http://www.youtube.com/watch?v=yp_l5ntikaU">noch der sachverhalt geklärt</a>.

    hexen sind nie unschuldig, sie sind immer opfer satans. oder so.

    manches passt doch ganz gut, oder?

    .~.

  86. besseralskino meint: (3.3.2009 um 18:37) AntwortenReply to this comment

    ich bin enttäuscht erst 83 Kommentar… was ist los hatte mit >200 gerechnet… (Chips und Cola besorgen gehn…)
    XD

  87. Anders meint: (3.3.2009 um 18:43) AntwortenReply to this comment

    Also ich finde auch, jeder Sexuastraftäter sollte gekennzeichnet werden!!!!!!!EinsEinsElf
    Ich würde gelbe Kreise am Revers vorschlagen, damit man sie auf der Straße gleich erkennt!
    Schließlich gilt: "Die Verletzung der Rechte des Sexualstraftäters halte ich im Vergleich zum Rückfallrisiko dieser Tätergruppe nicht für so schwerwiegend. Anders gasagt: Lieber diesem Mann das Leben schwer machen, als auch nur mit 10%iger Wahrscheinlichkeit in Kauf nehmen, dass er noch ein Opfer findet"

    Und hier hat endlich jemand genhandelt(http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,611028,00.html). Wir brauchen doch mehr Leute wie diesen 18-Jährigen, die mal handeln!

    Oder nicht … oder?

    Anders

  88. Sebastian meint: (3.3.2009 um 18:45) AntwortenReply to this comment

    Erbärmliche Kommentare…

    Wo sind wir hier denn, im blog der Bild???

  89. Nietnagel meint: (3.3.2009 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    Also ich hab den Bericht gestern abend auf RTL gesehen. Er war schon sehr tendentiös, keine Frage. Aber, es sind 2 Mithäftlinge von ihm zu Wort gekommen, die gesagt haben, dass er während der Haftzeit sich Kinderbikinibilder ausgeschnitten habe, weil er "die geil fände". "je jünger um so besser" ist auch noch ein Zitat gewesen. Pornobilder von erwachsenen Frauen hingegen, die im Knastumlauf waren, hätten ihn nicht interessiert.
    Ferner ist sein Gutachter zu Wort gekommen, der die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls auf 80% geschätzt hat (Dies auch vor Gericht), wobei es bei einem Rückfall mit großer Sicherheit zu einem Tötungsdelikt kommen werde. Unter den Umständen kann ich den Landrat gut verstehen.

  90. anonym meint: (3.3.2009 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    Eigentlich wartet man jetzt nur noch auf den Kommentator, der schreibt, es wäre am besten, die in Frage kommenden Leute vorsorglich zu vergasen … Die Leute kapieren den Rechtsstaat halt nicht, und wenn man es ihnen hundertmal zu erklären versucht; aber gern zeigen sie mit dem Finger besserwisserisch auf die Diktaturen in der Welt.

  91. Straftäter meint: (3.3.2009 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    Da läuft es mir kalt über den Rücken runter.

    Ich habe Anfang der 90er selbst zwei schwere Straftaten gegangen, darunter eine Vergewaltigung. Folge: eine Haftstrafe im zweitstelligen Jahresbereich. Nicht schön.

    Auch in meinem Fall gab es so genannte "Gutachter", die Bedenken gegen meine Entlassung aus der Haft hatten. Diese tollen Negativprognosen sind alle nicht eingetreten: ich lebe seit Jahren straffrei, habe Frau, Kinder und einen Job.

    Dies alles hätte ich vermutlich nicht (oder viel schwerer…) erreichen können, hätte es damals auch in meinem Fall einen klugscheißerischen Landrat gegeben, der ob meines Zuzuges in Panik ausgebrochen wäre.

    Ich wünsche daher dem "Kollegen" alles Gute. Möge er sauber bleiben.

    Straftäter

  92. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (3.3.2009 um 18:59) AntwortenReply to this comment

    @89 (Nietnagel),

    wieviel Geld haben die Mithäftlinge für die Aussagen bekommen?

    Warum sollte er "je jünger desto geiler" finden und 14/15jährige vergewaltigen? Genug 6/7jährige gabs damals auch schon.

    Alles schmarn, wenn Sie mich zu RTL fragen. Den glaub ich weniger als einem gegnerischen Anwalt.

    @91 (Straftäter),

    und da sind Sie ja zum Glück der Regelfall, wenn auch jedes Einzelschicksal schwer erarbeitet werden muss und damit Respekt verdient hat.

  93. Dr. Leary meint: (3.3.2009 um 19:04) AntwortenReply to this comment

    @77(Kinch)

    Deine Rhetorik, dass das ja zur Vita der Menschheit gehört, ist mit so ziemlich das Lächerlichste, was ich hier gelesen habe.

    Da kann ich doch nichts dafür. Welches "Werden der Menscheit" möchten Sie noch gern ungeschehen machen? Und was wären wir dann? Von Beginn der Zeit "gut"? Hach ja…

  94. Spaßroutenläufer meint: (3.3.2009 um 19:15) AntwortenReply to this comment

    Irgendjemand muss es ja tun: Schwanz ab!

    Der Fall ist eigentlich eine ideale Gelegenheit, das Schutzalter auf 18 Jahre anzuheben, sodass solche Täter eben doch wie pädophile Straftäter behandelt werden. Wenn man Jugendlich so effektiv zwingen kann bis zur Volljährigkeit keusch zu leben, ist das umso besser.

  95. Kinch meint: (3.3.2009 um 19:21) AntwortenReply to this comment

    @93 Dr. Leary

    Ich habe nichts davon gesagt, dass ich etwas gerne ungeschehen machen würde. Nur, dass das Mittelalter eine beschissene Epoche für die in ihr lebenden Menschen war. Und, dass die reichlich nichtssagende Feststellung, dass das Mittelalter zur Geschichte der Menschheit gehört, ein lächerliches Gegenargument gegen den Einwand ist, dass mittelalterliche Zustände nichts sind, was man sich wünschen sollte.

    @96

    Ich würde da noch weiter gehen: Jeder bleibt bis zur Hochzeit per Definition noch Kind.

  96. Isabel S. meint: (3.3.2009 um 19:25) AntwortenReply to this comment

    @83 (Agir)

    »@75 (Christian Unger):
    “Das waren Jugendliche, keine Kinder!”
    Und, ach so, ist ja weniger schlimm, wenn Jugendliche vergewaltigt und gefoltert werden.«

    Christian Unger hat aber geschrieben:
    "Das waren Jugendliche, keine Kinder! Ich sehe jetzt schon wie 8jährige in ihre Zimmer gesperrt werden…"

    Die Absicht dahinter war die vermutete Irrationalität der Bevölkerung darzustellen. Ihr verkürztes Zitat dagegen lässt die Absicht vermuten Christian Unger als schlechten Menschen der es nicht schlimm findet wenn Jugndliche vergewaltigt werden darzustellen. Obwohl aus dem Gesamtzitat eindeutig hervorgeht das er das nicht meint.

    Ich grusel mich vor Menschen wie Ihnen.

  97. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (3.3.2009 um 19:50) AntwortenReply to this comment

    @98 (Isabel S.),

    Agir bezog sich dort auf ein anderes Zitat von mir. Und selbstverständlich war das meine Absicht, denn wenn bei Vergewaltigungen von 17/18jährigen die Eltern immer ihre 5jährigen Kinder wegsperren ist das schon fast krankhaft…

  98. Fisch meint: (3.3.2009 um 20:25) AntwortenReply to this comment

    Die Debatte kreist um den Aspekt des (teilweisen) Schutzes eines Opfers einer möglichen Straftat. In der Tat leiden die Opfer oft für den Rest ihres Lebens an den Folgen und das gilt oft auch für die Angehörigen. Doch gilt so etwas auch für die Opfer von anderen (Straf-)Taten. Argumentiert man also mit der Wiederholungsgefahr und dem nötigen Schutz, dann dürften wir aber sehr schnell an einer Stelle landen, die dann bestimmt nicht so gemeint war: sollen dann alle Autofahrer per Warnmeldung "ausgerufen" werden, die zu schnell oder unter Alkoholeinfluß unterwegs waren – die Wahrscheinlichkeit, daß das ein "einmaliger Ausrutscher" war, ist doch klein. Glück hat da, der keinen Unfall verursacht und einen Unschuldigen geschädigt hat. Also Achtung: da kommt der Raser, paßt auf!

    Von Opfern von Wohnungseinbrüchen wird berichtet, daß sie ihr Sicherheitsgefühl der eigenen vier Wände verlören – also ertappte Einbrecher markieren, damit erhöhte Aufmerksamkeit herrscht?

    Sicherlich herrscht bei den Eltern Sorge, ihr Kind könne zum Opfer werden – aber wird so nicht der Blick eingeengt und andere Risiken augeblendet? Rache ist ein schlechter Ratgeber und eine präventive "Gefahrenabwehr" in Form eines hochgekochten Volkszorns sollte in den dunklen Ecken der Zivilisation begraben sein.

  99. Pascal (Link) meint: (3.3.2009 um 20:34) AntwortenReply to this comment

    Gibt es eigentlich Erhebungen dazu, in welchem Umkreis seines Wohnorts sich Otto Normalkinderschänder seine Opfer sucht?

    Wenn der nämlich ein Auto hat oder mit dem Bus fahren kann, hilft die Information der Nachbarn nun wirklich nicht.

  100. bandersnatcher meint: (3.3.2009 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    Nach 99 gelesenen Kommentaren beschleicht mich ein seltsames Gefühl: Ich wohne im Kreis Heinsberg, ich habe auch eine Tochter – aber eigentlich hoffe ich mehr, dass D. nicht aussieht wie ich, denn wenn es da zu Verwechselungen käme…

  101. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (3.3.2009 um 21:23) AntwortenReply to this comment

    @101 (Pascal),

    der normale Vergewaltiger sucht sich seine Opfer im erreichbaren Umfeld. Also auch mal 100 KM weiter, wenn er dort regelmäßig unterwegs ist.

    @102 (bandersnatcher),

    dann wären Sie wohl der erste "Kolleteralschaden".

  102. Kladatsch meint: (3.3.2009 um 22:09) AntwortenReply to this comment

    Christian Unger: Ihr Senfglas ist gleich leer.

  103. André meint: (3.3.2009 um 22:15) AntwortenReply to this comment

    also nachdem ich hier ca. 90% der "Beiträge" gelesen habe …:

    1. selten so viel geballten Unsinn gelesen – weder hier noch anderswo

    2. zur Religion: meine mich zu erinnern, irgendwo im Neuen (christlichen) Testament was von der "anderen Wange" gelesen zu haben … also: Vergebung statt Rache (das mit der Rache war nämlich das ALTE, und wer will schon so alten Kram wie Blutfehden wiederhaben?)

    3. Eine Aussage bleiben uns die "Opferschützer" hier schuldig: wie kann man denn ein Opfer schützen? Das ist man doch erst NACH der Tat, oder? Muss wohl den Artikel zur Erfindung der Zeitmaschine verpasst haben. Und wenns um zukünftige/potentielle Opfer geht, warum messt ihr dann hier mit zweierlei Maß? Immerhin ist auch ein vorbestrafter Mensch genauso gefährdet, Opfer einer x-beliebigen Straftat zu werden, wie jeder andere auch.
    Oder anders: wenn also ein Räuber sein Opfer wegen ein paar Groschen erschlägt, isses nich so schlimm, wenn das Opfer wegen $anstößiges Verbrechen einfügen$ eingesessen hat, aber am besten Rübe ab, wenn das Opfer liebevolle Mutter von 3 Kindern ist? Und was, wenn beides zutrifft?

    4. die Folgerung "weil X Prozent zu Wiederholungstätern werden, sind 100 Prozent der Täter gefährlich" scheint mir irgendwie … doof. Weil wo kommen dann die "100 minus X Prozent" her, die nachweislich ungefährlich sind?

    5. Mängel im Rechtswesen DÜRFEN NICHT durch Unrecht ausgeglichen werden. Sonst löst sich das ganze Gebilde in Luft auf.

    André

  104. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (3.3.2009 um 22:24) AntwortenReply to this comment

    @104 (Kladatsch),

    keine Sorge, ich hab noch einen großen Senf-Eimer. Der ist noch ungeöffnet.

  105. Megalaberfisch meint: (3.3.2009 um 23:09) AntwortenReply to this comment

    Andre(105):

    1. Dann lesen Sie wahrscheinlich nicht sehr viel. Aber vielleicht war dieser Rundumschlag auch nur so eine dumme Floskel, die Sie bei einem Beliebtheitswettbewerb aufgeschnappt haben.

    2. Richtig, Jesus sprach von Wangen, aber nicht von Vaginae oder Anus. Ich denke mal, Jesus meinte damit nicht, dass jede erdenkliche Untat straflos bleiben soll, sondern dass man Eskalation vermeiden muss und der Racheteufelskreis durchbrochen werden muss, indem einer nachgibt. Und wenn er sagt "wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein", dann kann man immer noch ein unschuldiges Kind nach vorn schicken. Es geht ja nur um den *ersten* Stein. Aber die Todesstrafe haben wir ja sowieso nicht und wenn Gott sowieso alle Sünden vergibt, wieso soll man den Tätern dann nicht wenigstens auf Erden die Hölle heiß machen? Diese Blutfehdenschwafelwaffel gilt doch in unseren Breitengraden sowieso nicht. Im Iran hätte man die Mädels ("diese Schlampen") gesteinigt und den Täter laufen lassen. In Afghanistan hätten es wohl ein paar dutzend Schafe getan und der Täter dürfte sofort wieder frei herumlaufen. Die Bibel spielt übrigens im nahen Osten und nicht in Mitteleuropa. Im nahen Osten findet tatsächlich nachwievor jeden Tag das alte Testament von Neuem statt. Das liegt aber an inhärenten Konflikten dieser Gegend und nicht daran, dass sie zu doof sind Jesus als Messias anzuerkennen.

    3. Ein ausgewachsener Mann hat wohl ein wesentlich geringeres Risiko Opfer einer Sexualstraftat zu werden, als ein Kind, Mädchen oder auch nur eine Frau. Ich glaube, es gibt tatsächlich sehr wenige Frauen, die nicht im Laufe ihres Lebens – im Gegensatz zu Männern – mindestens körperlich belästigt werden. Das zweierlei Maß kommt wohl daher, dass Sexualstraftäter oft triebgesteuert handeln und man diesen Trieb nicht einfach wegsitzen kann. Immerhin wurde dieser Täter nicht einmal therapiert. Wenn jemand psychisch krank ist, dann verschwindet diese Krankheit nicht von allein. Eventuell braucht man sogar Medikamente. Die meisten psychisch Kranken sind allerdings keine Gefahr für andere.

    4. Das Problem ist wohl eher, dass man so etwas niemals nachweisen kann. Man kann es nur abschätzen. Aber ohne behandeln Therapeut, der solche Täter intensiv betreut und kennt, ist das kaum mehr als ein bisschen Statistik und Raten.

    5. Das behauptet auch niemand, aber es gibt auch so etwas wie legitimen zivilen Ungehorsam, der immer dann gefragt ist, wenn das Rechtssystem versagt. Das Rechtssystem ist doch auch keine feste Konstante, sondern muss sich ständig gesellschaftlichen Entwicklungen stellen, an wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen und mindestens in Details korrigiert werden. Richter sagen dann "Hier ist der Gesetzgeber gefragt."

  106. Merker meint: (4.3.2009 um 00:45) AntwortenReply to this comment

    @81 (Agir) und alle, die sich um ihre Kinder sorgen

    Erklären Sie Ihren Kindern lieber, von wem wahrscheinlicher die Gefahr (sexueller) Gewalt ausgeht: Von Vater, Stiefvater, Onkel, Opa, Bruder, Mutter (ca. 1/7 der Sexualstraftäter sind weiblich!), langjährigen Nachbarn, Vater der Spielkameradin……….
    Der nächtliche Spaziergang alleine über den dunklen Spielplatz ist, objektiv betrachtet, weitaus ungefährlicher als der Aufenthalt im "sicheren" Kinderzimmer zu Hause oder bei Verwandten/Bekannten.
    Also, liebe Kinderfreunde: Hysterie meiden, Verstand benutzen!

  107. qwertz meint: (4.3.2009 um 03:03) AntwortenReply to this comment

    @108
    volle Zustimmung.

    Die Panik von manchen hier ist wirklich nicht mehr nachvollziehbar. Zum Glück sitzen nicht nur solche Leute auf den Richterstühlen in Deutschland. DABEI würde mir Angst und Bange, hingegen nicht wenn einer nach ordnungsgemäß abgesessener Haftstrafe frei kommt.

    Bringen Sie Ihren Kindern lieber bei anständig Fahrrad zu fahren und dass sie nicht auf der Straße zu spielen haben, da tun Sie mehr für die Sicherheit als wegen eines Einzelfalls Grundprinzipien unseres Rechtsstaates aufgeben zu wollen.

    Es ist immer das gleiche bei solchen Themen, man brauch gar nicht rein gucken in solche Foren/Threads/Kommentare, man weiß schon vorher wie ein nicht unerheblicher Anteil der Leute argumentiert ( je niedriger das Niveau des betreffenden Forums, desto mehr Leute argumentieren auf diese Art und Weise) – sie wollen für einzelne, nicht genau bestimmbare Fälle Grundprinzipien über Bord werfen.
    Ob das nun das Folterverbot ist (vgl. Daschner-Fall), der Abschuss von Flugzeugen wenn sie entführt werden (verfassungswidriges Luftsicherheitsgesetz), die Todesstrafe und ganz schlimm bei allen Straftaten wo das Wort "Kind" drin vorkommt.

    In einem Rechtsstaat kann es keine absolute Sicherheit geben. Man muss gewisse Risiken dulden – um Grundrechte und Freiheiten des Einzelnen zu sichern.

  108. Bill meint: (4.3.2009 um 07:15) AntwortenReply to this comment

    Ach kommt schon! Der Mann hat mehrere Kinder gewalttätig brutal sexuell penetriert! Die Wahrscheinlichkeit das er es wieder tut ist nach Erfahrungswerten die man hat hoch. Ich finde die Warnung völlig Okay! Er ist ein MEHRFACHER Vergewaltiger!

  109. Rudi meint: (4.3.2009 um 08:25) AntwortenReply to this comment

    *Polemik on*
    Es steht jedem frei, dem Herren eine Wohnung in seinem Umfeld zu besorgen. Die eigene Frau bzw. die eigenen Kinder können ja dann als "Testsubjekte" prüfen, ob noch Gefahr von dem Herren ausgeht…
    *Polemik off*

  110. winston smith meint: (4.3.2009 um 08:35) AntwortenReply to this comment

    Hier tun einige so, als ob ein Straftäter unter allen Umständen nach Verbüßung der Strafe das Recht hat, so zu leben, als hätte er die Tat nicht begangen. Dies ist sicher ein grundsätzlich richtiger Ansatz, aber es muß zum Schutz der Allgemeinheit Einschränkungen geben, und zwar welche, die über das Instrument der der Sicherungsverwahrung hinausgehen. Zivilrechtlich haftet man bis zu 30 Jahre für sein Verhalten. Warum soll ein Straftätter unter bestimmten Voraussetzungen nicht auch nach der Haft mit Einschränkungen seiner Rechte leben müssen? Seine Opfer haben ohnehin oft lebenslänglich!

  111. Axel John (Link) meint: (4.3.2009 um 09:04) AntwortenReply to this comment

    @ 109: In einem Rechtsstaat kann es keine absolute Sicherheit geben. Man muss gewisse Risiken dulden – um Grundrechte und Freiheiten des Einzelnen zu sichern.
    Das hat er aber fein aufgesagt. Dafür gibt es vom Repetitor bestimmt ein Fleißkärtchen.
    Die Absolutheit, mit der sich manche Hardcore-Dogmatiker der Lebenswirklichkeit verweigern, hat schon was sektiererisches.

    BTW: Die Freiheit des Täters geht natürlich über alles.

  112. jj meint: (4.3.2009 um 09:43) AntwortenReply to this comment

    man kann bei jedem beliebigen thema einen betroffen auf das sofa setzen und sehen, dass der einzelfall der tod jeder diskussion ist. es ist doch völlig unstreitig, dass für die opfer und deren familien eigentlich überhaupt keine "vernünftige" genugtuung gibt. aber der rechtsstaat bewährt sich gerade an seinen grenzen- auch wenn das axel john nicht passt. an diesen auch die frage: was ist denn ihre vorstellung von gerechtigkeit in einem solchen fall? und wie soll der einzelne richter, der hier rechtsanwender ist, reagieren? nach "augenmaß" urteilen? oder vorher bei ihnen anrufen, um ein angemessenes urteil zu finden?

  113. inga meint: (4.3.2009 um 10:57) AntwortenReply to this comment

    Die "Lebenswirklichkeit" sieht so aus, dass, wie schon Merker (108) sagte, die größte Gefahr von Menschen aus dem persönlichen Umfeld des potenziellen Opfers ausgeht. Was hier abgeht, ist eine zutiefst menschliche Reaktion: Eine Gefahr wird erst massiv aufgebauscht und dann auf völlig Fremde projeziert, um die Angehörigen des sozialen Nahbereichs zu schützen. Einfach ausgedrückt: Lieber verfolge ich in einem Forum mit aller Härte und übershäumender "gerechter" Wut einen hypothetischen Fall (auch wenn es hier um einen realen Fall geht, so bleibt er doch für uns Unbeteiligte hypothetisch), als dass ich z.B. den ach so netten Onkel verdächtige, sich an meiner Tochter zu vergreifen. Ein solches Verhalten dient einerseits dazu, reale Ängste zu verarbeiten, indem man sich an einem "Außenfeind" abarbeitet, und andererseits dem Schutz der "In-Group", die von Verdächtigungen verschont bleibt. Psychologisch höchst funktional, da permanentes Misstrauen eine soziale Gruppe zerstören würde, aber hinsichtlich Schutz der Kinder/Jugendlichen vor Missbrauch dysfunktional.

  114. Detlev T. (nochmal) (Link) meint: (4.3.2009 um 11:56) AntwortenReply to this comment

    @113(Axel John):"BTW: Die Freiheit des Täters geht natürlich über alles." (und andere)

    Bei dem, was hier diskutiert wird, gibt es (noch?) keine Tat und daher auch keinen Täter. Wenn ich Kinder hätte, wäre mir auch nicht wohl dabei, wenn ich wüsste, das nebenan jemand wohnt, der wegen Vergewaltigung von Kindern schon mehrfach vorbestraft ist. Da würde ich es auch mit St. Florian halten und wollen, dass er woanders hinzieht. Aber müsste das dann nicht für jede Art von Straf- oder zumindest Gewalttaten gelten? Möchte ich einem Nachbarn haben, der wegen Körperverletzung vorbestraft ist? Oder wegen Sachbeschädigung, wenn mein teures Auto vor dem Haus auf der Straße parkt?

  115. Sinnfrei meint: (4.3.2009 um 11:57) AntwortenReply to this comment

    So manches was man hier ließt könnte man, wenn man wollte, durchaus als "Billigung von Straftaten" und "Öffentliche Aufforderung zu Straftaten" verstehen.

    Herr Vetter, brauchen Sie so dringend neue Mandanten? ;)

  116. Birgit meint: (4.3.2009 um 12:07) AntwortenReply to this comment

    Als Mutter kann ich nur sagen: Der Kerl hat mehrere Mädchen sexuell missbraucht! Diese Mädchen werden sicherlich bis an ihr Lebensende an dieser Tatsache zu "knabbern" haben. Und der Kerl soll jetzt ein normales Leben weiterführen dürfen, als sei nichts geschehen? Und hat sich mal jemand der hier Diskutierenden Gedanken gemacht, was passiert, wenn der Typ sich in naher Zukunft wieder ein Kind schnappt, es vergewaltigt und sogar tötet? Rückfallquote hin oder her, aber bei so einer abscheulichen Tat hat der Typ es nicht verdient, ein normales Leben führen zu dürfen. Zumal er sicherlich auch brav von HartzIV lebt – also von dem mir brav versteuerten Geld! Es tut mir nicht leid, sagen zu müssen, dass man solche "Menschen" am besten auf ner Insel beherbergen sollte. Wenn keine Kinder da sind, die man vergewaltigen oder umbringen kann, müssen halt die "Kollegen" herhalten. Für Lebewesen, die sich an Kindern vergehen, habe ich absolut kein Verständnis geschweige Mitgefühl. Und ich finde es richtig, dass der Kerl jetzt überwacht wird, dann ist die Chance für ihn geringer, sich ein Kind zu schnappen. Nicht zu vergessen, wir reden hier über einen Vergewaltiger, nicht über jemanden, der seine Steuern hinterzogen hat oder Strafzettel nicht bezahlt hat!!

    Und auch wenn der Aufschrei jetzt groß ist, der durch diesen Blog geht, vielleicht sollte man wirklich mal von der Kuschel-Rechtssprechung abweichen und konsequent durchgreifen! Manche Leute gehören einfach bis an ihr tatsächliches Lebensende hinter Gittern!!! Mit gewissen Handlungen verwirkt man sein Recht auf ein Leben in Freiheit. Die missbrauchten Kinder werden die Taten niemals vergessen können!

  117. Dr. Leary meint: (4.3.2009 um 12:11) AntwortenReply to this comment

    @97(Kinch) Und ich habe nur gesagt, dass jedesmal, wenn etwas "Unchristliches" ins Haus steht, das böse Mittelalter wieder heraufbeschworen wird. Wir gehen nicht wieder dahin, wo wir hergekommen sind. Sollten ähnliche Zustände zutage treten, sind die von anderer Qualität und mit "Mittelalter" nicht ins Gleichnis zu setzen.

    @108(Merker)

    "…von wem wahrscheinlicher die Gefahr (sexueller) Gewalt ausgeht: Von Vater, Stiefvater, Onkel, Opa, Bruder, Mutter…"

    …oder halt vom netten Opa nebenan, der schon mindestens zwei Jugendliche an den Geschlechtsteilen zusammengenäht hat. Es ist doch nicht die Frage, von wem noch Gefahr ausgeht, sondern die, dass wenn ich um die Gefahr weiss (was die Gutachter auch bestätigen), christliche Vorstellungen von Nächstenliebe, Gleichheit, Menschenwürde und Recht auf Leben langsam ihre Wirkung aushauchen und die Frage, ob denn sowas aus dem Kontext der Gesellschaft herausgedacht auch noch existiert. Die Antwort darauf fällt nicht schwer. Und im Kontext der Gesellschaft ist es denkbar, dass man sich solch ein "würdiges Miteinander" erstmal verdienen muss. Und was man sich verdient hat, kann man auch verwirken. Es gibt nichts "Verwerfliches", alles ist "menschlich". Mord, Totschlag, Einbruch und Diebstähle sind menschlichen Gemeinden ab einer gewissen Volkesgröße inhärent. Damit kann ich gut leben, und auch auf die Gefahr hin, dass ich morgen Opfer einer Horde Rechtsradikaler werde bin ich nicht bereit, deren Freheit auch nur einen Deut preiszugeben. Das "allgemeine Lebensrisiko" ist die Triebfeder der Menschheit, ist Entwicklung und Fortschritt. Für viele Vergehen gibt es "gerechte", für einige sehr "ungerechte" Strafen; hier ein probates Maß im Kontext der jeweiligen Moral zu schaffen, ist Aufgabe der Legis- und Judikative. Auch für Sexualstraftäter gibt es "passende" Strafmaße. Oft zu weich, werden viele sagen, aber im Hinblick auf die relative Unschärfe durch Unkenntnis aller Details wahrscheinlich hinzunehmen. Hier wird nun gesagt, man könne an einem Einzelfall nicht rechtsstaatliche Prinzipien zerschellen lassen. Das tue ich auch nicht, und "unbedingte Prinzipientreue" von den Gewalten einzufordern ist sicherlich nicht der schlechteste Weg. Aber "unbedingte Prinzipientreue" auch im Volke einzufordern trägt etwas Lebloses, Mechanisches in sich. Ja, und Kinder verdienen nun mal besonderen Schutz (dies für jene, welche immer darauf herumreiten, dass sobald das Wort "Kinder" fällt, der Verstand ausgeschaltet scheint).

    Hier haben wir einen Sonderfall, eine Straftat, die aus dem Rahmen fällt. Einen Straftäter mit der Prognose, Wiederholungstäter zu werden; einen Straftäter, bei dem sich alle, die die Akten kennen, einig sind, daß Sicherungsverwahrung angezeigt wäre. Und der ist jetzt durch die Maschen geschlüpft. Das kann passieren, das muss man hinnehmen, weil ein zu dichtes Netz die Gesellschaft erstickt. Aber, und das ist meine Aussage, wenn dieser Sonderfall (die wenigsten Straftaten an Kindern werden mit solcher Brutalität ausgeführt), der auch noch als Sonderfall seiner angemessenen Strafe (anschliessende Sicherungsverwahrung) entgangen ist, nun durch einen unschicklichen Sonderfall sein Leben aushaucht, so ist dies nicht zu bedauern, sondern im Rahmen eben der relativen Unschärfe hinzunehmen, die wir auch in den Gewalten hinnehmen müssen. Das ist nicht "Kopf-Ab-Fraktion", sondern purer Pragmatismus. Oder ausgleichende Gerechtigkeit. Oder allgemeines Lebensrisikio (ja, der Täter unterliegt dem auch…). Und in diesem Sinne: Ich wäre nicht böse, würde der Mann erschossen. Zu allem Schlechten (in diesem Bezug), das diesem Mann widerfährt, ist er selbst Verursacher. Das kann man von seinen Opfern nicht sagen.

  118. Sinnfrei meint: (4.3.2009 um 12:13) AntwortenReply to this comment

    @118 Birgit: Dafür gibt es ja jetzt die Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung.

    Kann man halt in diesem Fall noch nicht anwenden – so ist das leider manchmal in einem Rechtsstaat. Immer noch besser als in einem absoluten Willkürsystem zu leben (auch wenn wir uns auf dem besten Wege dahin befinden).

  119. anonym meint: (4.3.2009 um 12:55) AntwortenReply to this comment

    @118 Das ist ja hier schon alles zigmal wiedergekäut worden, richtiger wird es in der Wiederholung dennoch nicht. Sie zeigen nur (wie viele andere), daß Sie die Überschrift "Hexenjagd 2009" offensichtlich nicht richtig interpretieren können.

    Mich würde nur eins interessieren: Stellen Sie dem Betroffenen eine Insel aus Ihrem Eigentum zur Verfügung?

  120. Lurker meint: (4.3.2009 um 13:22) AntwortenReply to this comment

    @Birgit:

    Ich hoffe inständig, daß sie (tatsächlich) keine Kinder haben.

    Wenn doch: Noch ist es nicht zu spät, sie zu Erziehern zu geben; Ihre Erziehung will ich den Kleinen jedenfalls nicht wünschen.

  121. WakeAlan meint: (4.3.2009 um 13:45) AntwortenReply to this comment

    Ich finde es gruselig, was hier teilweise abgeht, besonders dann, wenn einige glauben, dass ihnen ihre "Qualifikation" als Eltern das Recht gibt, hier in Rache- und Gewaltphantasien zu schwelgen.

    Der Richter hat in dem Interview die Entscheidung begründet. Er hat sich sich an das geltende Recht zu halten und konnte in diesem Fall zu keinem anderen Urteil kommen, auch wenn sich hier viele ob der Schwere der Tat ein anderes Urteil gewünscht hätten. Das Problem ist aber nicht dieses Urteil, sondern das Urteil, das vor 14 Jahren gefällt wurde, und das der Richter nicht mehr korrigieren konnte. Es wäre vielleicht sinnvoller gewesen, den Täter in den Maßregelvollzug zu überweisen, da er ja sehr offensichtlich therapiebedürftig ist. Aufgrund seiner Therapieunwilligkeit (und bei den strengeren Richtlinien, die seit einiger Zeit für die Gutachten gelten), hätte er deutlich länger als 14 Jahre sitzen können. Sinnvoll wäre damals schon eine Anordnung der Sicherungsverwahrung gewesen, aber die Regelungen dafür wurden erst später (1998) geändert.

    Dass die Gesetze zur nachträglichen Sicherungsverwahrung kompliziert und ganz offensichtlich nicht für jeden begreifbar sind, kann man ihm nicht vorwerfen sondern ist der Schwere dieser (prinzipiell unbegrenzten) Maßnahme geschuldet.

    Das ist nun einmal der Rechtsstaat. Wem's nicht gefällt, der kann ja nach drüben gehen. Oder halt aufhören, in Blog-Kommentaren rumzunölen, sondern über die jeweils gewählten Vertreter entsprechende Reformen anzutreten. Kommentar-Vigilanten sind eher peinlich.

  122. André meint: (4.3.2009 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    @ Megalaberfisch(107)

    Zunächst mal Danke, dass Sie den geballten Unsinn hier nochmal so schön zusammengetragen haben, das macht es anderen Lesern einfacher. Allerdings verstehe ich nicht, warum Sie mich jetzt gleich persönlich angreifen wollen, sind Ihnen schon die Argumente ausgegangen?

    Begeistert bin ich immer wieder von Menschen, die auf der einen Seite ihr $religiöses Buch$ möglichst wörtlich lesen und andererseits dann schnell vom eigentlichen Thema ablenken. Sowas nennt man mancherorts auch "religiösen Fanatismus". Zum Thema Blutfehde (nochmal danke, dass Sie das aufgegriffen haben) finde ich ihre Argumentation irgendwie komisch: wir haben hier keine Blutfehde, weil unsere Vorfahren und auch die meisten hier lebenden sich dagegen aussprechen und die Bestrafung von Unrecht dem Rechtsstaat überlassen – und nicht, weil wir auf einem irgendwie ungeeigneten Breitengrad leben.
    Und um das Ganze weiterzuspinnen, vielleicht wird Ihnen dann ja klar, was ich meine: nehmen wir mal an, die Mehrheit der Bevölkerung ist einverstanden damit, dass Irgendjemand diesen Mann tötet, und weil das ja ein vorbestrafter Vergewaltiger war, wird gegen diesen Jemand auch nicht wirklich intensiv ermittelt, wir sind ja alle besser ohne ihn dran (ich mag gar nicht wirklich weiterschreiben, so gruselts mich bei dem Gedanken, aber …). Das findet nun vermutlich seine Familie nicht so wirklich toll, und dem Vorbild folgend kann man sich vorstellen, dass sie auf Rache sinnt. Und schon ist der Grundstein für eine Blutfehde gelegt …

    Schön finde ich auch, dass Sie, meine Behauptung, jeder könne Opfer einer Straftat werden, zu Ihren Gunsten abwandeln, um gegen die Untermenge der Sexualstraftaten zu argumentieren. Wie Sie aber anschließend sich selbst wiederlegend feststellen, ist das Zukünfige "kaum mehr als ein bisschen Statistik und Raten". Und Dank der Aktion des Herrn Landrats ist die Wahrscheinlichkeit eines "Unglücks", dass dem Betreffenden geschieht nunmehr deutlich höher, als zuvor die Wahrscheinlichkeit, dass eben dieser einem anderen wieder etwas antut. Wo also bleibt nun der vielgepriesene Opferschutz?

    Und selbstverständlich gibt es soetwas wie "zivilen Ungehorsam". Der steht uns allen genauso das Recht zu, der Meinung zu sein, das "so jemand aufgehängt gehört" , wie auch der Meinung zu sein, dass "er seine Strafe abgesessen hat und fertig".
    Sie steht aber nicht einem Landrat als Repräsentant des Rechtsstaates, dem er sich verpflichtet hat, zu! Ein Landrat – wie im übrigen jedes andere Mitglied der 3 Staatsgewalten auch – hat einzig und allein die Meinung des Rechtsstaates zu vertreten. Allenfalls ist es an ihm, eine sinnvolle (Gesetzes-) Änderung in die Wege zu leiten, nicht jedoch sich über bestehende Gesetze und richterliche Vorgaben hinwegzusetzen. Und genau DAS ist es, was der Herr Vetter und viele Kommentatoren hier kritisieren.

    Kurz: FALLS die gesetzlichen Vorgaben nicht zu der aktuellen "gesellschaftlichen Entwicklung" – wie Sie es nennen – passen, müssen die Vorgaben überarbeitet werden, nicht aber die Anwendung dieser Vorgaben.
    WENN man aber die Vorgaben anpasst, sollte man auch die möglichen "Kollateralschäden" im Auge behalten, nicht dass die am Ende größer sind, als die Schäden, die man durch die Änderung zu verringern suchte …

    Und einen wirklichen Vorschlag, wie man das Ganze ohne größere Nebenwirkungen verbessern könnte, habe ich hier noch nicht gelesen.

    noch ein Wort @ Dr Leary (119):
    Auch wenn ich in vielen Punkten Ihrer Meinung bin, so kann ich doch nicht nachvollziehen,
    a) inwieweit ein neuerliches Unglück (dass nun allerdings diesem Mann wiederfährt) das vergangenge Schlechte (dass seinen Opfern vor 14(?) Jahren wiederfuhr) ungeschehen machen / lindern soll, und
    b) warum Sie den Fakt, dass der "Verursacher" eines solchen "Unglücks" auch seinen Platz in der Gesellschaft verwirkt hat, einfach ausblenden.

    André

  123. qwertz meint: (4.3.2009 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    @Birgit

    Sie sind der Prototyp des durchschnittlichen Dummdeutschen.

    Das mit dem Durchgreifen hat schonmal ein deutscher Staat versucht vor ein paar Jahrzehnten. Das endete dann darin, dass manch Richter nichtmal mehr ein StGB brauchte um ein "gerechtes" Urteil zu finden.

    Ich fände es gut wenn vielmehr Leute wie Sie auf eine Insel gebracht würden damit sie dort ihr (Un-)Rechtssystem aufbauen können und uns nicht weiter damit belästigen. Dort wären Ihre Kinder dann auch "sicherer".

  124. schredder66 meint: (4.3.2009 um 13:55) AntwortenReply to this comment

    Ja, ja, "mein" Landrat. Ich hab´s gestern im Radio WDR 2 gehört. Dort äusserte Herr Pusch, dass er keineswegs eine Hexenjagd eröffnen wollte. Schliesslich seien schon seit einiger Zeit Kamerateams unterwegs rund um den Wohnort des "Täters" gewesen. Ausserdem wolle er mit dieser Veröffentlichung weiteres Unheil vermeiden. Er wolle sich nicht den Klagen der Eltern aussetzen, falls der "Täter" wieder rückfällig wird und im Kreis Heinsberg zuschlägt.

    So sehr man sich mit Herrn Pusch einig sein kann, dass Kindesmisshandlung hart bestraft gehört, an geltendes Recht sollte sich auch ein Landrat halten müssen. Er fühlt sich jetzt im Recht – ich wünsche ihm, dass diese "Hexjagd" für ihn zum Bumerang wird.

    Im WDR-Radio hieß es noch, dass der "Täter" nicht therapierbar bzw. therapierunwillig sei. Ob das ein Grund für Herrn Pusch war, hier besonders zu "puschen"? Oder will er den "Täter" einfach nur aus seinem Kreis scheuchen – so nach dem Motto "mögen sich andere un ihn kümmern"? Man könnte den Eindruck gewinnen.

    Was wäre, wenn der aufgestachelte Pöbel den "Täter" seiner "gerechten Strafe" zuführt – sprich: tötet? Wie werden Herr Pusch und die Beifallklatscher dann argumentieren?

  125. Axel John (Link) meint: (4.3.2009 um 13:57) AntwortenReply to this comment

    @ 114: was ist denn ihre vorstellung von gerechtigkeit in einem solchen fall?
    Wegsperren. Endgültig und für immer.
    und wie soll der einzelne richter, der hier rechtsanwender ist, reagieren?
    Er soll sich das aktuelle Verhalten des Täters und die durch sein Verhalten bestätigten neuen Erkenntnisse der Gutachter und Sachverständigen vergegenwärtigen und dann den ihm gegebenen Handlungsspielraum nutzen.

    @ 122: Ich hoffe inständig, daß sie (tatsächlich) keine Kinder haben.
    Wenn doch: Noch ist es nicht zu spät, sie zu Erziehern zu geben

    Und zu was sollen sie da erzogen werden? Zu juristischen Transistoren, die nur an oder aus kennen? In denen weniger menschlichkeit innewohnt, als in einem primitiven Basic- Vierzeiler?

    Deutsches Richtergesetz § 9 Voraussetzungen für die Berufungen
    In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer
    [.....]
    4. über die erforderliche soziale Kompetenz verfügt.

    Dem zufolge ist der Richter, um den es hier geht, für sein Amt ungeeignet.

  126. jj meint: (4.3.2009 um 14:04) AntwortenReply to this comment

    @127/ axel john:
    wie können sie aus der ferne eigentlich die soziale kompetenz des richters beurteilen?
    außerdem haben sie m.e. das interview nicht richtig gelesen. der richter macht deutlich, dass er gerade KEINEN beurteilungsspielraum gesehen hat; und darüber hinaus lese ich aus dem interview ein deutliches unbehagen des richters selbst über dieses urteil heraus.

  127. Marcel Dunkelberg meint: (4.3.2009 um 14:10) AntwortenReply to this comment

    Ich finde es richtig, von mir aus sollen auch alle Straftäter unverpixelt gezeigt werden. Wenn ein Gutachter eine 80%ige Rückfallquote diagnostiziert ist es für mich vollkommen unverantwortlich so eine auf die Menschheit loszulassen. Hoffentlich begeht er wieder eine Tat damit sich dieser Fehlgriff von Richter in seiner Rente über sein Fehlurteil, im Namen des Volkes, zu Tode schämt.

  128. MrBrook (Link) meint: (4.3.2009 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    @118 (Birgit):

    Was für eine Einstellung. Ich bin beeindruckt. Wie elegant, Kinderschänder als willenlose Bestien hinzustellen, die nicht zu einem sozialen Leben fähig sind und sich auf einer einsamen Insel selbst zerfleischen würde. Und diese argumentative Grundlage ("Er hat ein Kind vergewaltigt, das reicht; Argumente sind da überflüssig. Außerdem bezieht er bestimmt Hartz IV und lebt von meinen Geldern."): Erstaunlich fundiert.

    Die Vergewaltigung von Kindern ist sicherlich kein Verbrechen, was man verharmlosen sollte. Für die Opfer ist so eine Tat schlimm und sie werden ihr ganzes Leben darunter leiden. Trotzdem ist die Rechtsprechung in Deutschland keine "Kuschel-Rechtsprechung". Mehrere Jahre im Gefängnis als Kinderschänder sind mit Sicherheit alles andere als erbaulich. Die Rückfallquote liegt jedenfalls unter 15%, von 20 Tätern vergreifen sich also 17 Täter anschließend nicht mehr an Kindern. Diese Menschen kann man erfolgreich rehabilitieren und wieder in die Gesellschaft eingliedern, anstatt sie zu stigmatisieren. Dort leisten sie bessere Dienste, als wenn man sie im Knast verrotten lässt.
    Ihre Argumentation lässt auch insofern Bezüge zur Realität vermissen, als dass – wie hier bereits mehrfach erwähnt wurde – der Großteil der Täter aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis kommt. Es ist nicht so, als würde jeder Kinderschänder mit dem Auto hunderte Kilometer weit fahren, um dort ein wildfremdes Kind in sein Auto zu zerren und es dann zu vergewaltigen.
    Beispiel: Der 40-jährige Familienvater, der überall als sehr nett beschrieben wird und auch seine Tochter scheinbar gut behandelt, wird irgendwann nach Jahren angeklagt, weil er seine Tochter mehrfach vergewaltigt hat. Diese Person ist zum einen im Bekannten- und Verwandtenkreis komplett unten durch. Und dass er diese Tat bei Kindern begangen hätte, zu denen er überhaupt keine Beziehung hat, ist auch mehr als fraglich. Die Hemmschwelle davor, ein Kind zu entführen (also es ins Auto zu zerren und möglicherweise noch mehrere Kilometer zu fahren, es dann zu vergewaltigen und anschließend vor dem "Problem" zu stehen, was man mit diesem Kind jetzt macht), ist sehr viel höher, als "die Gunst der Stunde" (so ekelhaft sich das auch anhören mag) zu nutzen und zu der kleinen Tochter ins Bett zu steigen.
    Wieso sollte dieser Täter jetzt "zum Schutz der Kinder" für immer weggesperrt werden, wenn die Wahrscheinlichkeit verschwindend gering ist, dass er sich ein fremdes Kind schnappt?

    Abgesehen davon ist das lebenslange Wegsperren auch nicht zielführend. Erstens haben mögliche Täter damit keinen Grund mehr, Kinder nach einer Vergewaltigung am Leben zu lassen. Zweitens bringen höhere Strafen zumindest hinsichtlich der Abschreckung nichts. Argumentiert man dagegen damit, dass man die Gesellschaft vor solchen Leuten effektiv schützen müsse, kann man gleich dafür plädieren, bei sämtlichen schweren Verbrechen lebenslange Freiheitsstrafen zu verhängen. Unabhängig davon, ob es in jedem Einzelfall zum Schutz notwendig ist. Raubüberfälle und schwere Körperverletzungen können bei Opfern auch recht leicht traumatisch wirken.

  129. Kerstin (Link) meint: (4.3.2009 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    Mir wird schlecht, wenn ich hier einige Kommentare sehe. Erstens: Sexualstraftäter sind nicht gleich Pädophile. Wieso das immer gleichgesetzt wird und nach Pawlowschem Reflex "Rache für missbrauchte Kinder" gebrüllt wird, weiß ich nicht. Es waren Teenies, aber keine Kinder. Aus die Maus. Also ist der Kerl gefährlich, aber kein "Kinderschänder".

    Das er zu Vergewaltigungen neigt und untherapierbar ist, ist eine Sache. Fakt ist aber auch, das wir in einem Rechtsstaat leben und er vor 14 Jahren zu Sicherungsverwahrung hätte verurteilt werden müssen. Das ist nicht geschehen, also läuft er frei rum. Auch aus die Maus.

    Und an alle die dem Landrat nen Orden umhängen wollen: Glaubt ihr Traumtänzer wirklich, dass er das gemacht hat, weil er sich Sorgen gemacht hat? Guckt doch mal beim Kreis Heinsberg nach den nächsten Wahlterminen…

    Und zum Schluß: Es ist nicht Aufgabe eines aufgepeitschten Lynchmobs (und der ist da schon vorhanden), diesen Mann zu bewachen. Das geht einwandfrei mit der Führungsaufsicht und mit Rundumüberwachung.

    Es war nicht nötig an die Presse zu gehen, mit dem Finger auf ihn zu zeigen und zu sagen: "Guckt mal, ich hab Angst um euch, weil DER da wohnt".

    Das ist das Auslösen einer Hexenjagd und es ist bezeichnend, dass das Haus wo er wohnt, inzwischen unter Polizeischutz steht und selbst die Familie seines Bruders extremen Belastungen ausgesetzt ist, weil "die da" zu ihm gehören. Und die haben nu wirklich keinerlei Anteil an seinen Taten. Und die Kinder können nu mal wirklich überhaupt nichts dazu.

    Widerlich ist das ganze, widerwärtig und ekelerregend.

  130. Seph meint: (4.3.2009 um 14:59) AntwortenReply to this comment

    Also, ich will ausnahmsweise nicht über den Täter schreiben, der zwar die Phantasien vieler zu beflügeln scheint imho aber hier völlig uninteressant ist.

    Sondern über die Opfer von Herrn Puschs Aktion:
    Eltern und Kinder.

    Denn stellt Dir mal vor, Du wohnst nebenan und hast Kinder.
    Was machst Du dann?
    Deine Kinder einsperren?
    Ihnen Angst machen?
    Ihnen erklären, wie böse die Welt ist?
    Sie zum Schützenverein schicken?
    Ich beneide echt keinen Elter um diese Misere.

    Und die Kinder in der Nachbarschaft?
    Deren bis dato völlig normales Leben ist jetzt vorbei.
    Und das trifft jedes Kind in der Gegend und zwar nicht nur "vielleicht" sondern 100%.

    Danke, liebe Behörde, toll gemacht, super die Bürger geschützt.

  131. Annanym meint: (4.3.2009 um 15:02) AntwortenReply to this comment

    "Widerlich ist das ganze, widerwärtig und ekelerregend."

    ja
    genau wie ein Großteil des hier schreibenden Mobs

    und der Bloginhaber schaut dem Treiben (teilnahmslos ? zynisch grinsend? sich auf neue Mandanten freuend?) zu

  132. inge meint: (4.3.2009 um 15:06) AntwortenReply to this comment

    Leider musste ich diesen Beitrag selbst zensieren, da er einen Aufruf zu Gewalt beinhaltete :)

  133. schredder66 meint: (4.3.2009 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    Ja, die lieben Kopf-ab-Befürworter: Ob sie auch dafür wären, ihre Daten und Schandtaten veröffentlicht zu sehen? Schandtaten wie z. B. regelmässig begangene und geahndete Geschwindigkeitsüberschreitung "weil´s der Job erfordert"? Ach, eine solche Tat darf nicht mit der Vergewaltigung und dem Missbrauch von Kindern verglichen werden? Richtig, aber sie ist genauso bestrafungs- und anprangerungswürdig! Und nur weil das "jeder" macht, ist das noch längst keine Legitimation für die eigene unrechte Handlung.

    Was wäre, wenn der unbescholtene "Gutmensch" aufgrund seiner permanenten Raserei ein Kind totfährt? Macht nichts, schliesslich wurde das Kind ja nicht von Karl D. missbraucht und vergewaltigt – somit hält sich auch der Schmerz der Angehörigen in Grenzen?

    Oder das Kind des unbescholtenen "Gutmenschen" wird von Karl D. in Ruhe gelassen, dafür hat der Nachbar nichts besseres zu tun, als das Kind beim rückwärts aus der Garage fahren zu überfahren. Nicht schlimm?

    In solchen Fällen wäre mir ein den Buchstaben des Gesetzes urteilendes Gericht lieber als die "gefühlte" Meinung meiner ach so guten Mitmenschen!

  134. Kerstin (Link) meint: (4.3.2009 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    Äh, @133, annanym, bitte was erwartest du von Herrn Vetter denn? Er hat schon mehrfach sehr deutlich gemacht, dass er kein Freund von Zensur ist.

    Er mag die Meinung der Leute nicht teilen und ich wette, dass er das bei den meisten nicht tut. Aber er würde nicht die Meinungsäußerungen beschneiden.

    Auch wenns sehr weh tut. Und was mich erschreckt ist, wie selbstverständlich inzwischen Zensur gefordert wird, wenn eine Meinung nicht passt.

    Wenn einer seine Meinung äußert, muss man sie sich ja noch lang nicht zu eigen machen.

  135. Knut meint: (4.3.2009 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    Ob der Landrat seine Vorsichtsmaßnahmen öffentlich verbreiten muß, ist wohl strittig ("Hexenjagd" ist aber nur ein Begriff für Idi*ten), unstrittig richtig ist es, m.M. die Polizeibehörden vor Ort an den Unmenschen D. zu erinnern und sie um größtmögliche Aufmerksamkeit zu bitten. Wenn dem Gericht die Hände gebunden sind, dann doch wohl nur, weil hier eine "praxisferne" Gesetzeslage vorzuliegen scheint.

  136. Axel John (Link) meint: (4.3.2009 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    @ 128: wie können sie aus der ferne eigentlich die soziale kompetenz des richters beurteilen?
    Dadurch:
    der richter macht deutlich, dass er gerade KEINEN beurteilungsspielraum gesehen hat
    Die Betonung liegt auf "sehen".

    @ 130: Wieso sollte dieser Täter jetzt “zum Schutz der Kinder” für immer weggesperrt werden, wenn die Wahrscheinlichkeit verschwindend gering ist, dass er sich ein fremdes Kind schnappt?
    Weil die Wahrscheinlichkeit eben nicht gering ist, sondern extrem hoch, wie Gutachter feststellen und weil der Täter seinen "Rückfall" selbst angekündigt hat.

    131: Das ist das Auslösen einer Hexenjagd und es ist bezeichnend, dass das Haus wo er wohnt, inzwischen unter Polizeischutz steht
    Das ist die logische Konsequenz. Wenn der Staat seine Bürger nicht schützt, darf er sich nicht wundern, wenn die das selbst tun. Ein Staat, der das Gewaltmonopol exklusiv beansprucht, muss es auch ausüben, wenn er reapektiert werden will.

  137. Kesselwärmer meint: (4.3.2009 um 16:11) AntwortenReply to this comment

    Das UrhG erlaubt zum Beispiel folgendes:
    blog.mattiasschlenker.de/...1/17/der-pranger-der-gvu/
    Bei dieser geringen Strafe ist offenbar sogar die Nennung des kompletten Namens und des Geburtsdatums erlaubt.

  138. jj meint: (4.3.2009 um 16:13) AntwortenReply to this comment

    @ 138/ axel john:
    d.h. sie unterstellen dem richter rechtsbeugung?

  139. Axel John (Link) meint: (4.3.2009 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    @ 140: d.h. sie unterstellen dem richter rechtsbeugung?
    Nein. Ich werfe ihm nicht vor, das Recht "gebeugt" zu haben, sondern die ihm gegebenen Möglichkeiten zum Schutz der Bevölkerung nicht genutzt zu haben.
    Er hat seine Möglichkeiten nicht "gesehen", obwohl sie ihm unmißverständlich erklärt wurden. was IMO auf fehlende soziale Kompetenz hindeutet. Man beachte:
    Deutsches Richtergesetz § 9 Voraussetzungen für die Berufungen
    In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer
    [.....]
    4. über die erforderliche soziale Kompetenz verfügt.

  140. Megalaberfisch meint: (4.3.2009 um 16:55) AntwortenReply to this comment

    Ich finde es reichlich primitiv, den Heinsbergern zu unterstellen, sie würden den Typen jetzt lynchen. Anscheinend haben Sie eine höhere Meinung von dem Vergewaltiger als der Restbevölkerung. Es ist auch sicherlich nicht ungewöhnlich, dass Straftäter in ihrem Heimatort als solche bekannt sind. Gerade so eine Tat geht doch durch die Presse und ist auch nach Jahren nicht vergessen, ganz unabhängig davon, was irgendein Lokalpolitiker ausplaudert.

    Wie oft werden denn Straftäter nach ihrer Entlassung Opfer von Racheakten und dann auch durch nicht Betroffene? Das kommt doch so gut nie vor, oder bin ich da falsch informiert? Man sollte die leeren Drohungen und das Stammtischgerede nicht als mehr sehen als es ist. Schon Angela Merkel sagte, "Wir müssen eine Drohkulisse aufrecht erhalten."

    Immerhin hat der Landrat hier offen gehandelt. In den meisten Fällen ist es doch so, dass Straftäter durchaus bekannt sind, aber nur hinter vorgehaltener Hand getuschelt wird und die Straftäter diskriminiert werden, sodass sie beispielsweise gar keine Arbeit finden. Es liegt an ihm in einer fernen Großstadt unterzutauchen, wo ihn niemand kennt. Dass er im Dorf bei Verwandten unbehelligt leben kann, ist einfach illusorisch. Wer etwas anderes behauptet, leidet unter Realitätsverlust oder ist ein Maulheld.

    Man kann das StGB als reinen Strafenkatalog auffassen, aber auch als Preisliste. Ich glaube allerdings, das auch der lauteste Schreihals hier kein sinnvolles Preisleistungsverhältnis sieht. Der Landrat fand den Preis anscheinend angemessen und deshalb hat er gegen das Gesetz gehandelt.

  141. MrBrook (Link) meint: (4.3.2009 um 17:16) AntwortenReply to this comment

    @138 (Axel John):

    Das Zitat ist aus dem Zusammenhang gerissen. Der Satz war auf das von mir konstruierte Beispiel bezogen.

    Übrigens würde mich immer noch interessieren, wo der Richter die Möglichkeit gehabt hätte, der Sicherheitsverwahrung zuzustimmen, ohne geltendes Recht zu missachten.

  142. Birgit (nicht identisch mit #118) meint: (4.3.2009 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    Hey, unter dem Namen kommentier ich doch sonst immer!(Und Kinder hab ich auch keine.)

    @kerstin
    "Äh, @133, annanym, bitte was erwartest du von Herrn Vetter denn? [...] Aber er würde nicht die Meinungsäußerungen beschneiden."
    Stellung beziehen = Meinungsäußerungen beschneiden?
    Befremdende Weltsicht.

    Herr Vetter hat in der Vergangenheit durchaus immer wieder mal bestimmten Kommentaren seine eigene Sichtweise gegenübergestellt. Anti-Muslim-Hetze trat er entschlossen entgegen, seitenlange Haßtiraden gegen Frauen entlockten ihm einen belustigten Kommentar, antisemitische Hetze nimmt Herr Vetter "fein" und "liberal" schweigend hin.

    Für mich bringt es @137 Knut unaufgeregt und kurz genau auf den Punkt. Die Argumentationsweise des Richters konnte auch ich als Laie problemlos nachvollziehen, allerdings sollte man dann mal über eine Modifizierung der Gesetzeslage nachdenken, und zwar dringend.

    Wenn Eltern vor einem sadistischen Folterer und Vergewaltiger, der den Willen zur Fortsetzung seiner Karriere bereits bekundet hat, gewarnt werden, und dies dann abfällig als "Hexenjagd" und das angebliche Schielen nach Wählerstimmen abqualifiziert wird, dann hat das schon was äußerst Befremdendes, um nicht zu sagen, Erschreckendes. Es ist eine selbstgefällig-dummdreiste Unterstellung vieler Kommentatoren hier, daß zurecht besorgte Bürger nichts weiter als dumpfer Pöbel seien, der derartige Täter grundsätzlich am nächsten Baum baumeln sehen wolle.

    Mir als dumpfer Pöbel gefiele es gut, wenn beide Seiten – Opfer- und Täterseite – betrachtet, gehört und in die Wagschale fallen würden. Doch ich sehe es nach jahrelanger Lektüre dieses Blogs nun ein: dieses Anliegen ist einfach lachhaft primitiv. Ausschließlich eine formaljuristische Herangehensweise und ausschließlicher Fokus auf den Täter bürgen für das ganz gewisse Niveau.

    Was verstimmt, ist, daß der (mir) verständliche Wunsch nach Unversehrtheit des noch relativ verwundbaren Nachwuchses ebenso überheblich wie weltfremd von technokratischen, ausschließlich formaljuristisch agieren könnenden Mutanten abgebügelt wird. Dieses menschenverachtende, ekelerregende Gehabe füllt den Begriff "schreckliche Juristen" bedauerlicherweise mit Sinn.

  143. Stefan meint: (4.3.2009 um 17:37) AntwortenReply to this comment

    Im Forum der Rheinischen Pest geht es reichlich "zur Sache". Die Kritik am Vorgehen des Herrn Landrat ist dort schon ausreichend um dem Kritiker zu unterstellen, dass er "auch so einer" sei. Cola, Chips und Popcorn!

  144. Rochus meint: (4.3.2009 um 17:57) AntwortenReply to this comment

    @142 (Megalaberfisch):
    Lesen Sie sich alle Kommentare zu diesem Thema durch und sagen Sie mir dann nochmal, dass es in Deutschland nur Menschen gibt, die sich emotional niemals zu Lynchjustiz hinreissen lassen würden.

  145. MrBrook (Link) meint: (4.3.2009 um 17:58) AntwortenReply to this comment

    @144 (Birgit (nicht identisch mit #118)):

    Dass der Gesetzgeber hier über eine Modifizierung der Gesetzeslage nachdenken und schauen sollte, inwiefern so etwas wie zu realisieren ist, ist einleuchtend.
    Auch dass die Interessen des Täters gegen die möglichen Gefahren abgewogen werden sollten, steht wohl außer Frage. Trotzdem sind viele Meinungen hier keineswegs von einer "formaljuristische Herangehensweise" getragen.
    Der Staat wird nunmal durch das Gesetz eingeschränkt und darf nur im Rahmen des Gesetzes handeln. Das ist wichtig, weil die Exekutive der Legislative die Entscheidungen nicht abnehmen darf, indem sie Fakten schafft und sich nach eigenen Gesetzen und Vorstellungen richtet. Ganz egal, wie gut diese Entscheidungen auch immer gemeint sein mögen.

    Besonders problematisch ist hier, dass die entsprechenden Behörden die Identität des Straftäters offenlegen, wozu sie nicht befugt sind. Da muss man sich doch fragen: Welchem Zweck soll diese Offenlegung dienen und gibt es nicht eventuell andere Möglichkeiten, diesen Zweck zu erreichen? Zumindest wirkt diese Maßnahme ziemlich einseitig zu Ungunsten des Täters. Man muss beachten, dass er seine Strafe abgesessen hat. Und nur weil Psychologen sagen, die Rückfallwahrscheinlichkeit sei sehr hoch, bedeutet es nicht, dass er rückfällig wird. Bei den Gutachten zum Zeitpunkt seiner Verurteilung wurde immerhin genau das Gegenteil behauptet. Und wenn er die Therapien während der Haftzeit stets verweigert hat frage ich mich, auf welcher Basis diese Diagnosen gestellt werden.

    Die Bedenken gegen das Handeln der Behörden sind auch weiterreichender, als es hier den Anschein hat. Es ist nicht nur für den Einzelfall relevant. Vielmehr muss verhindert werden, dass sich solche eigenmächtigen Gesetzesverstöße zur Regel ausweiten. Heute setzen sie sich über die Gesetzeslage hinweg, weil es sich um einen Vergewaltiger handelt. Und was passiert morgen? Wird dann vor Mohammed M. in der Bahnhofsstraße 12 in xxxxx Kleinhausen gewarnt, weil der Verfassungsschutz angeblich erfahren haben will, dass es sich um einen potentiellen Terroristen handelt?

  146. Axel John (Link) meint: (4.3.2009 um 18:17) AntwortenReply to this comment

    @ 143: wo der Richter die Möglichkeit gehabt hätte, der Sicherheitsverwahrung zuzustimmen
    Eine Sicherungsverwahrung kann angeordnet werden, wenn sich während der Haft neuer Erkenntnisse ergeben, die das begründen.
    Der Täter hat während der Haft Rache angekündigt, sich jeder Therapie verweigert und wurde von Gutachtern als hochgradig gefährlich mit hoher Rückfallwahrscheinlichkeit eingestuft.
    Das sind definitiv neue Erkenntnisse. Aber wenn der Richter nichts sieht…

    @ 144: Was verstimmt, ist, daß der (mir) verständliche Wunsch nach Unversehrtheit des noch relativ verwundbaren Nachwuchses ebenso überheblich wie weltfremd von technokratischen, ausschließlich formaljuristisch agieren könnenden Mutanten abgebügelt wird.
    Vorneweg: Die weit überwiegende Zahl der Juristen macht einen verantwortungsbewussten und sehr ordentlichen Job.
    Bei viel zuvielen jedoch bewirkt das Jurastudium einen erstaunlichen Wandel.
    Auf sie wirkt das Studium wie die Gehirnwäsche einer Psycho-Sekte. Sie beginnen sich der Lebenswirklichkeit zu verweigern und werden unfähig, menschlich zu empfinden.
    Sie kennen 1000 Gesetze auswendig, sind aber zu doof, ein Loch in den Schnee zu pinkeln. Vokabeln wie "Opferschutz" lösen bei ihnen hysterische Beißreflexe aus, Menschen,die ethische Empfindungen erkennen lassen, lesen grundsätzlich nur "BILD", leben bildungsfern in der Bierlache unter ihrem Stammtisch und wollen die Todesstrafe für Eierdiebe.

    Würde ein solcher Jurist sehen, dass jemand seine Mutter an die Haustür genagelt hat, wäre seine erste Überlegung vermutlich, ob die Hausratversicherung freiwillig die kaputte Tür bezahlt, oder verklagt werden muss.
    Solche Typen sind zwar die Ausnahme, dafür aber sehr lautstark. Das führt dann bisweilen zu ungerechtfertigten Verallgemeinerungen.

  147. dirtydan (Link) meint: (4.3.2009 um 19:00) AntwortenReply to this comment

    Ich stelle als vollkommener Laie folgende Überlegungen an:
    1. Wenn ich feststelle, dass ein Gesetz nichts taugt, sollte ich es dann nicht ändern?
    2. Recht und Gerechtigkeit sind zwei paar Schuhe.
    3. In Dubio pro reo
    4. Juristerei und Politik sind eineiige (oder zumindest zweieiige) Zwillinge?
    5. Populismus ist ein schlechter Ratgeber. Nicht-Ernstnehmen von Ängsten auch.
    7. Wie wirksam sind Zwangs-Therapien?
    8. Mit Grausen lese ich, dass Opferschutz in Deutschland immer noch ein Schattendasein im hintersten Kämmerlein von Justiz und Politik zu fristen scheint.
    9. Prävention ist immer besser als oft vergebliche und teurere Intervention.
    10. Schon die Bibel berichtet von ungerechten Richtern, die auf dem Auge, das die Schwachen und Armen der Gesellschaft schützend und wohlwollend betrachten sollte, blind waren (Lukas.18,1ff)! Wahre Gerechtigkeit gebe es daher nur bei Gott!

  148. MrBrook (Link) meint: (4.3.2009 um 19:24) AntwortenReply to this comment

    @148 (Axel John):

    Das sind keine neuen Tatsachen i.S.d. StGB. Das Verhalten des Verurteilten im Strafvollzug und eine fortdauernde Gefährlichkeit sind rechtlich irrelevant. Der Richter hatte also keine Möglichkeit, die Sicherungsverwahrung anzuordnen, ohne die Rechtslage zu ignorieren. Die richtige Adresse für Kritik ist nicht der Richter, sondern der Gesetzgeber.

  149. Axel John (Link) meint: (4.3.2009 um 20:15) AntwortenReply to this comment

    @ 150: Das sind keine neuen Tatsachen i.S.d. StGB. Das Verhalten des Verurteilten im Strafvollzug und eine fortdauernde Gefährlichkeit sind rechtlich irrelevant.

    123recht.net/article.asp?a=15132&ccheck=1
    Zitat:
    reicht nicht jeder während der Haft aufgetretene "Ungehorsam" aus, um eine nachträgliche Sicherungsverwahrung anzuordnen. Dazu seien vielmehr Tatsachen nötig, die auf eine "erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit hinweisen".

    rechtsprechung.com/2008/0...che-sicherungsverwahrung/
    Zitat:
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfasst das absolute Rückwirkungsverbot aus Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz nur die repressive, schuldabhängige Strafe, nicht hingegen die dem Schutz der Allgemeinheit dienende Maßregel der Sicherungsverwahrung, und zwar ungeachtet ihrer durchaus strafähnlichen Ausgestaltung.

  150. Megalaberfisch meint: (4.3.2009 um 20:23) AntwortenReply to this comment

    Rochus: Ich habe alle Kommentare gelesen. Ich muss passen. Klären Sie mich auf: Wer ist der Mörder?

  151. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (4.3.2009 um 20:38) AntwortenReply to this comment

    @118 (Birgit),

    der Sinn des Strafrechts ist nicht die Rache.
    Ansonsten kann ich nur hoffen, dass Sie keine Kinder haben.

    @126 (shredder66),

    selbstverständlich will der Landrat die Person nur los werden.

    @127 (Axel John),

    Sie haben immer noch nicht verstanden, dass sich Richter an Gesetz und Recht orientieren müssen. Wenn Ihnen das nicht gefällt wandern Sie gen China.

    @131 (Kerstin),

    wenn man hier das gleichbedeutende Wort zu Jugendliche nicht kennt macht man halt Kinder draus. Man muss ja irgendwelche besonderen Feindbilder wiedererkennen, sonst macht das hetzen keinen Spaß.

    @144 Birgit (nicht identisch mit #118)

    Ich halte nichts davon, dass man Gerichtsurteile so oft ändern kann, so viele Richter es gibt. Es gibt ein Urteil, punkt, fertig, aus. Wie oft wollen wir denn Urteile ändern lassen können? Einmal? Zweimal? Dreimal?
    Wenn der StA gegen die damalige Entscheidung etwas hatte hätte er auch damals Beschwerde (sprich Revision) dagegen einlegen können. Hat er nicht, Pech gehabt.

    @148 (Axel John)

    "@ 143: wo der Richter die Möglichkeit gehabt hätte, der Sicherheitsverwahrung zuzustimmen
    Eine Sicherungsverwahrung kann angeordnet werden, wenn sich während der Haft neuer Erkenntnisse ergeben, die das begründen.
    Der Täter hat während der Haft Rache angekündigt, sich jeder Therapie verweigert und wurde von Gutachtern als hochgradig gefährlich mit hoher Rückfallwahrscheinlichkeit eingestuft.
    Das sind definitiv neue Erkenntnisse. Aber wenn der Richter nichts sieht…"

    Die Gefährlichkeit war definitiv bekannt, er hat wohl auch schon im Verfahren gedroht und nur weil jemand eine Therapie verweigert ändert das nichts an einer Gefährlichkeit.

    Es gibt KEINE neuen Erkenntnisse.

    @151 (Axel John),

    dem spricht die Aussage von #150 nicht entgegen, sondern unterstützt sie.

  152. MrBrook (Link) meint: (4.3.2009 um 20:41) AntwortenReply to this comment

    @151 (Axel John)

    Vielleicht hätte ich "grundsätzlich rechtlich irrelevant" schreiben sollen. Dass der Verurteilte eine Gefahr ist, war schon bei der Verurteilung klar, nur hat das Gericht das Ausmaß der Gefährlichkeit verkannt. Ansonsten hat er sich in der Haft scheinbar mehr oder weniger tadellos verhalten. Er hat nicht gesagt, dass er wieder jemanden vergewaltigen würde, hat keine Wärter angegriffen, nur die Therapien hat er nicht mitgemacht. Im Grunde genommen haben also – wenn ich das richtig verstehe – nur die Gutachter inzwischen andere Ansichten zur Gefährlichkeit des Täters. Was ist daran eine neue Tatsache?

    Wenn eine reine Meinungsänderung ausreichen würde, würde das Gesetz höchstwahrscheinlich einer Prüfung der Vereinbarkeit mit dem GG nicht standhalten.

  153. Axel John (Link) meint: (4.3.2009 um 21:08) AntwortenReply to this comment

    @ 153: Die Gefährlichkeit war definitiv bekannt, er hat wohl auch schon im Verfahren gedroht
    Sollte dem tatsächlich so sein, war es erst recht verantwortungslos, ihn nicht schon im Urteil mit anschließender Sicherungsverwahrung zu belegen.

    Sie haben immer noch nicht verstanden, dass sich Richter an Gesetz und Recht orientieren müssen.
    Die meisten Gesetzte (siehe Internetrecht) sind so formuliert, dass Juristen sie mühelos so interpretieren können, wie sie es gerade brauchen. Zudem bieten sie genügend Handlungsspielraum, um auch komplizierten Einzelfällen gerecht zu werden.
    Wenn man da Verbesserungen fordert, muss man auch ein System schaffen, in dem nicht Parteibuchträger bevorzugt werden, die noch nie eine geldwerte Leistung erbracht haben und im realen Leben schon als Parkwächter überfordert wären.
    Nicht umsonst sitzen in den Ministerien Lobbyisten und Konzernabgesandte, die sich die für sie wichtigen Gesetze selber schreiben.
    Solange Politiker für jeden arbeiten der sie bezahlt, nur nicht für das Gemeinwohl, wird sich da kaum etwas verbessern.
    In der Politik gilt die Maxime: Nur wer nichts macht, macht auch nichts verkehrt und wenn wir was machen, dann möglichst das Gegenteil von dem, was die Opposition will.

    @ 154: nur die Gutachter inzwischen andere Ansichten zur Gefährlichkeit des Täters. Was ist daran eine neue Tatsache?
    Dass der Täter nun als gefährlich eingestuft wird.
    Wenn einem der Inhalt des Sachverständigengutachten nicht gefällt, wird es eben ignoriert. Auch eine Möglichkeit.

  154. Rochus meint: (4.3.2009 um 21:52) AntwortenReply to this comment

    @Axel John:
    Also, wenn ich die Situation richtig verstanden habe, gab es das Gesetz zur nachträglichen Sicherheitsverwahrung zur Tatzeit noch nicht. Und nach dem Rechtsgrundsatz "keine Strafe ohne Gesetz", der sogar mir als nicht-Juristen bekannt ist, darf nur ein Gesetz angewandt werden, das zur Tatzeit galt.

    Korrektur: Ergibt sich aus §2(1) StGB und nicht nach dem von mir vermuteten $1.

  155. Rochus meint: (4.3.2009 um 22:31) AntwortenReply to this comment

    Sorry, hab natürlich nicht alle Gesetze im Kopf und §2(6) und §66b(1), vor allem der 2. Satz, waren mir nicht geläufig. Tja, dann bleibt wohl nur die Frage, wer hat was wann gewusst.

  156. justmyself meint: (4.3.2009 um 22:36) AntwortenReply to this comment

    "Der Täter hat seine Strafe abgebüsst und wenn er freigelassen wird, obwohl er noch gefährlich ist (wobei ich die Kompetenz eines Boulevardsenders wie RTL das festzustellen, mal negieren möchte, da wird doch gelogen bis sich die Balken biegen), hat die Justiz versagt."

    Genau, dann hat die Justiz VERSAGT, und zum SCHUTZ der Bevölkerung kann dann die Polizei eine 100%ig LEGALE Beobachtungsmaßnahme durchführen, die die Bevölkerung dennoch schützt. Und sofern der Mann tatsächlich nichts anstellt wird er daraus kein Problem kriegen.

  157. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (4.3.2009 um 22:51) AntwortenReply to this comment

    Die Justiz hat nicht versagt, denn die Justiz hat das Recht hier wohl richtig angewandt. Es gab schon BGH-Entscheidungen zu ähnlichen Fällen, da konnte der BGH quasi nur noch den Kopf schütteln, wie bewusst man teilweise das Recht ignoriert hat.

    Auch der Strafrahmen ist in den Gesetzen vorgeschrieben, und Richter können den auch nicht nach Belieben senken oder erhöhen. Warum die das bei der Sicherungsverwahrung machen sollten weiß ich nicht.

    Und ich stell mich auch massiv dagegen, Verfahren so oft zu betreiben bis das Ergebnis passt. Wenn es nichts neues gibt kann man auch nicht plötzlich anders entscheiden!

  158. jj meint: (5.3.2009 um 10:00) AntwortenReply to this comment

    @axel john:
    #das zitat aus dem drig wirkt ziemlich fehl am platz, und es wird durch exzessiven gebrauch auch nicht besser.
    #nennen sie die dinge doch beim namen, aber scharwenzeln sie nicht so rum.
    #sie tun genau das, was sie den richtern vorwerfen: sie wollen es nicht "sehen".

  159. Sam0815 meint: (5.3.2009 um 10:01) AntwortenReply to this comment

    Ich sag es gleich vorweg, meine Sichtweise ist ungetrübt von tiefergehenden juristischen Kenntnissen und es ist nur meine Sicht.

    Wenn der Mann nicht in Sicherungsverwahrung genommen werden konnte, weil der Richter sich nun mal an geltendes Recht zu halten hat – schön und gut. Dann sollte man aber über eine Änderung der Rechtslage nachdenken, wenn in einem Fall wie diesem ein Täter sich als nicht therapiewillig oder nicht therapierbar erweist.

    Wenn zwei Gutachter unabhängig voneinander zu dem Schluss kommen, dass mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, das der Täter rückfällig wird und eine Sicherungsverwahrung dann nicht möglich ist, stimmt etwas nicht.

    Gesetzt den Fall der Mann wird rückfällig und es kommt auch nur ein weiteres Kind zu Schaden, wer will dann den Eltern erklären, warum das passieren musste?

    Ich halte nichts davon, jemanden bloßzustellen und damit die Chance auf Resozialisierung zu mindern, die Warnung hätte aus meiner Sicht auch ohne weitere Einzelheiten erfolgen können.

    Aber ich möchte als Elternteil die Chance haben, auf eine erhöhte Bedrohungslage für meine Kinder mit erhöhter Aufmerksamkeit und zusätzlichen Schutzmaßnahmen reagieren zu können, wenn ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter mit schlechter Prognose in mein Umfeld zieht.

    Die Warnung halte ich für richtig, die Art und Weise und die Ausführung lässt sich sicher diskutieren.

  160. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (5.3.2009 um 11:28) AntwortenReply to this comment

    @161 (sam0815),

    eine Sicherungsverwahrung kann vorbehalten sein (§66a StGB).

    Wenn man es weiß verhängt man es im Urteil, wenn es wahrscheinlich ist, die Gefährlichkeit aber noch nicht so feststeht dass man es verhängt kann man es vorbehalten. Und wenn erst neue Umstände dies bedingen kann man es nachträglich verhängen.

    Wo ist denn da eine Lücke? Wollen wir jetzt, ohne dass wir etwas neues wissen, so lange verhandeln bis der Gesellschaft (und dem werten Landrat) das Ergebnis passt? Wenn man das im Namen der Sicherheit macht kann man auch solange Strafverfahren durchziehen, bis einem das Ergebnis irgendwann mal passt. Neue erhebliche Erkenntnisse braucht man dann ja anscheinend nicht, um so elementar in die Grundrechte des Betroffenden einzugreifen.

    Der damalige Richter hats abgelehnt, seit dem gibt es nichts neues, also kann es der jetzige Richter auch nur ablehnen.

    Also – wie lange wollen Sie verhandeln, bis einem das Ergebnis dann mal passt? Und genauso würde ich das Eltern auch erklären – Richter urteilen, und wenn einem das Ergebnis nicht passt kann man sich mal als Politiker nicht eben schnell hinstellen und das Ergebnis korrigieren bzw. solange verhandeln lassen, bis einem das Ergebnis passt. Dafür haben wir nämlich eine Gewaltenteilung, und warum wir die haben erkläre ich sicherlich keinen Eltern, die hätten dann im Politikunterricht besser aufpassen sollen.

    Und wie ich schon erwähnt habe: Fast alle Täter sind Ersttäter, bei den Tätern wo so eine erhebliche Gefährlichkeit diagnostiziert wurde wurden nur die wenigsten rückfällig und nur ganz wenige wieder mit erheblichen Straftaten. Wenn Sie erst dann mit Schutzmaßnahmen reagieren waren Sie also entweder reichlich blind, oder lassen sich auch von der Hysterie anstecken. Der von IM Hövelmann massiv überwachte Ex-Häftling, dem ebenso eine ganz erhebliche Gefährlichkeit unterstellt wurde (lawblog.de berichtete) hatte einen leichten Verstoß gegen Weisungen begangen, lebt seit dem aber friedlich vor sich hin. Und das ist nur der bekannteste Fall.

  161. jj meint: (5.3.2009 um 11:58) AntwortenReply to this comment

    und noch eine sache, die hier wohl (bewusst?) missverstanden wird: wenn der täter nun als gefährlich(er) eingestuft wird, dann ist das eine WERTUNG (der sachverständigen), aber keine TATSACHE. sonst könnte man sich jede (auch rechtliche) diskussion um die nachträgliche sicherheitsverwahrung schenken, weil es dann immer neue "tatsachen" gibt, die die nachträgliche anordnung rechtfertigen könnten. und nochmal: das kann man dann dem gesetzgeber vorwerfen, aber nicht dem richter. außer man will es nicht "sehen".

  162. Rochus meint: (5.3.2009 um 12:13) AntwortenReply to this comment

    @162 (Christian Unger):
    Danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, das hier sachlich zu erklären. Das musste einfach mal gesagt werden ;)

  163. schredder66 meint: (5.3.2009 um 12:24) AntwortenReply to this comment

    Gestern wurde im WDR-Radio verlautbart, dass die bayerische Justiz eine nachträgliche Sicherungsverwahrung prüft.

    Das NRW-Innenministerium möchte Herrn Landrat Pusch zu den Vorgängen befragen.

  164. Axel John (Link) meint: (5.3.2009 um 13:35) AntwortenReply to this comment

    @ 161: Gesetzt den Fall der Mann wird rückfällig und es kommt auch nur ein weiteres Kind zu Schaden, wer will dann den Eltern erklären, warum das passieren musste?
    Eine ganz bestimmte Sorte von Juristen. Die brächte es eiskalt fertig, sich vor die Mutter eines vergewaltigten Kindes zu stellen und ihr aus der StPo vorzulesen.
    Das sind juristische Sektierer, die haben keine Achtung vor dem Leben und ihre Wahrnehmungsfähigkeit endet auf der letzten Seite des Tröndle/ Fischer.

  165. Dr. Leary meint: (5.3.2009 um 13:37) AntwortenReply to this comment

    @124(André)

    "…inwieweit ein neuerliches Unglück (dass nun allerdings diesem Mann wiederfährt) das vergangenge Schlechte (dass seinen Opfern vor 14(?) Jahren wiederfuhr) ungeschehen machen / lindern soll"

    Das soll es nicht. Der Mensch neigt dazu, Probleme zu lösen; auch dann, wenn die Problemlösung keine mittel- oder unmittelbaren Vorteile bringt. Hier sieht man, in aller Schwere, die Integrität der Gesellschaft verletzt, und gerade weil Wiedergutmachung nicht möglich ist, wird die "Lösung des Problems" abstrakt. Denkbar (und wahrscheinlich legitim) ist auch eine (späte) Rache. Die kann übrigens auch von Unbeteiligten gelebt werden. Dies mag man als "Niedrigkeit" schmähen wollen, ist aber aus dem Menschlichen so wenig wegzudenken wie z.B. die Schadenfreude. Dass vermeintlich "höhere" Gefühle sich literarisch, unter Zuhilfenahme des Pathos (auch Ethos), vornehmer verkaufen lassen, macht sie für den Rachsüchtigen nicht attraktiver. Es teilen sich im Menschen nunmal Ratio und Emotio, die beiden Schelme, ein Schlachtfeld…

    "…b) warum Sie den Fakt, dass der “Verursacher” eines solchen “Unglücks” auch seinen Platz in der Gesellschaft verwirkt hat, einfach ausblenden."

    Nach welchen Kriterien hätte er das? Subjektiv erhöht er sich, wenn er sich (auch nur zum Teil), der Achtung des Volkes sicher weiss. Und das Volk ist, wie wir hier sehen können, nicht einhellig der Meinung, dass eine solche Tat zu ächten wäre. Ich erinnere mal an den Fall Bachmeier. Diesem Sinne folgend würde er durch eine Verurteilung (subjektiv) zum Märtyrer. Hier würde aber wahrscheinlich nicht die Rache, sondern Prävention in den Vordergrund gestellt.

    @130(MrBrook)

    Die Rückfallquote liegt jedenfalls unter 15%, von 20 Tätern vergreifen sich also 17 Täter anschließend nicht mehr an Kindern.

    Das mag stimmen. Aber: wahllos 20 Täter herausgepickt und "unseren hier" dazwischen gestellt – was glauben Sie, stünde er eher bei den 17 oder bei den anderen beiden….? Statistiken sind nur für die Ansicht des Ganzen interessant; in einer Einzelfallbetrachtung gehören sie in den Hintergrund.

    @152(Megalaberfisch) ;-)

    @161(Sam0815)

    Wenn der Mann nicht in Sicherungsverwahrung genommen werden konnte, weil der Richter sich nun mal an geltendes Recht zu halten hat – schön und gut. Dann sollte man aber über eine Änderung der Rechtslage nachdenken, wenn in einem Fall wie diesem ein Täter sich als nicht therapiewillig oder nicht therapierbar erweist.

    Das sehe ich nicht. Man muss nicht für einen Sonderfall ausreichend funktionierende Gesetze verschärfen. Dass es Rückfallquoten gibt ist ein bedauerlicher Umstand, dem man durch verschiedene Ansätze entgegen zu wirken sucht. Dass viele Ansätze fruchtlos waren, einige jetzt praktizierte es noch werden und verschiedene Therapien unterschiedliche Erfolge zeigen werden, liegt in der Natur der Sache. Try and error, würde ich sagen, weil die Psychologie nunmal keine exakte Wissenschaft ist.

    Sonderfälle brauchen Sonderlösungen.

  166. A.H. meint: (5.3.2009 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    Ja endlich ein Politiker der was macht, ich bin dafür das man den Kindermöprder so lange belagert bis Er wieder in Knast sitzt…aber den Richter gleich mit…weiter ober fragt einer wo Er leben sollte nirgends!!! Für solche Monster gibt es nur die TODESSTRAFE

  167. Kinch meint: (5.3.2009 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    Sexualstraftäter = Kinderschänder = Kindermörder

    Muss man ja nicht sooo genau nehmen.

  168. justmyself meint: (5.3.2009 um 18:06) AntwortenReply to this comment

    @167:
    >>Die Rückfallquote liegt jedenfalls unter 15%, von 20 Tätern vergreifen sich also 17 Täter anschließend nicht mehr an Kindern.
    >Das mag stimmen. Aber: wahllos 20 Täter herausgepickt und “unseren hier” dazwischen gestellt – was glauben Sie, stünde er eher bei den 17 oder bei den anderen beiden….? Statistiken sind nur für die Ansicht des Ganzen interessant; in einer Einzelfallbetrachtung gehören sie in den Hintergrund.

    Wir wissen also, dass mehr als jeder Zehnte schon juristisch erfasst so eine abscheuliche Tat begangen habende früher oder später wieder ein unschuldiges, selbstschutzesunfähiges Leben auf bestialische Weise zerstören wird.
    Wohlgemerkt, einer von Zehnen, die ALLE schon mindestens ein Menschenleben zerstört haben.
    Schnurzpiepegal, ob durch Therapie während der Haft diese "niedrige" Quote an Rückfällen erst erreicht werden kann, es ist und bleibt eine schlimme Gefahr. Und eine Justiz, die vorrangig FÜR die Bürger, die potentiellen Opfer, entscheidet, so wie es in einem RECHTSstaat sein sollte, würde hier keinerlei Risiko eingehen und nichtmal eine solche potentielle Gefahrenquelle auch nur einen Tag wieder aus dem Bau lassen.

    Das kann man auch vergleichen, so wird die pure Idiotie, die solcher Argumentation zugrunde liegt, deutlich. Besorgen Sie sich zehn Granaten und entfernen sie in neunen davon den Zünder und Sprengstoff und ersetzen den Inhalt mit Sand. Dann nochmal gut durchmischen. Würden Sie nun diese zehn Granaten, von denen eine noch scharf, aber nicht bekannt ist, an Kinder als originalgetreue Spielzeugatrappen verteilen? 10 Prozent, ich bitte Sie, das ist doch wohl ein zu vernachlässigendes Restrisiko! 90% dieser Gegenstände sind absolut zweckgeeignet und es spricht nichts dagegen, sie so zu nutzen.

    Dass unsere Justiz solche Monster wieder frei lässt, derartigen Täterschutz betreibt, ist einfach nur noch pervers und zeigt sehr deutlich, dass jene, die die Gesetze machen, sich nur einen feuchten Dreck darum scheren, dass die Schutzbedürftigen unserer Gesellschaft diesen Schutz auch erhalten. Es ist ein einziges Armutszeugnis für diesen Staat.

    >Das sehe ich nicht. Man muss nicht für einen Sonderfall ausreichend funktionierende Gesetze verschärfen. Dass es Rückfallquoten gibt ist ein bedauerlicher Umstand, dem man durch verschiedene Ansätze entgegen zu wirken sucht. Dass viele Ansätze fruchtlos waren, einige jetzt praktizierte es noch werden und verschiedene Therapien unterschiedliche Erfolge zeigen werden, liegt in der Natur der Sache. Try and error, würde ich sagen, weil die Psychologie nunmal keine exakte Wissenschaft ist.

    Eine solche Argumentation kann man bei banalen Steuerdelikten anwenden, oder wenn jemand ne kleinere Menge Stoff dabei hat, aber doch nicht bei einem Problem, bei dem jeder Fehler Leben zerstört!!
    Try and Error auf unumkehrbare Kosten dritter, und das nennen Sie gerecht?

    Armes Deutschland

  169. Frauenversteher meint: (5.3.2009 um 18:21) AntwortenReply to this comment

    @144(Birgit – nicht identisch mit #118)

    "Herr Vetter hat in der Vergangenheit durchaus immer wieder mal bestimmten Kommentaren seine eigene Sichtweise gegenübergestellt. Anti-Muslim-Hetze trat er entschlossen entgegen, seitenlange Haßtiraden gegen Frauen entlockten ihm einen belustigten Kommentar…")

    Haßtiraden gegen Frauen? Ich liebe Frauen und will doch nur helfen. Aber Sie haben die Diskussion ja nicht mal verstanden, und sogar Frauen, die auf Ihrer Seite diskutierten, wurden Opfer Ihrer unkontrollierten Beißreflexe.
    Das war erkennbar der Zeitpunkt, an dem Sie sich mehr Ihrer Hausfrauentätigkeit widmeten und weniger "Beiträge" in diesem Blog verfassten. Argumentativ hatten Sie den angeblichen "Haßtiraden" nichts entgegen zu setzen. Und deshalb sind Sie jetzt böse auf den Herrn Vetter? Typisch Frau.

  170. Dr. Leary meint: (5.3.2009 um 18:43) AntwortenReply to this comment

    @170(justmyself)

    Ich weiß nicht, ob Sie nicht aufmerksam genug gelesen haben oder nur verallgemeinern. Ich bin Ihrer Ansicht, das sage ich schon die ganze Zeit. Man muss aber unterscheiden, ob jemand ein Kind (oder einen Jugendlichen) unsittlich berührt hat, oder ob massive Gewalt angewandt wurde. Letztere finden, in meinen Augen, keine Gnade. Die bleiben im Knast. Ich halte jemanden, der mit beiden Händen im offenen Brustkorb eines Kindes gewühlt hat, um mal polemisch auf die Spitze zu treiben, für nicht resozialisierbar. In aller Regel werden solche Täter mit anschliessender Sicherungsverwahrung bedacht. Das ist in Ordnung und reicht aus. Jetzt ist einer durch die Maschen geschlüpft, für den ich aber rechtsstaatliche Prinzipien nicht über den Haufen werfen möchte, sondern, und das schrieb ich des öfteren schon, den Sonderfall eben auch gesellschaftlich als "Sonderfall" zu nehmen gedenke. Seiner Rechte durch die Tat enthoben, ist es mir recht, wenn er ums Leben kommt.

  171. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (5.3.2009 um 21:51) AntwortenReply to this comment

    @163 (jj),

    das hab ich hier schon ein dutzend mal erwähnt, nur scheint man manchmal meine Beiträge nicht ganz so zu verstehen (zu wollen?)

    @164 (Rochus),

    no problem.

    @165 (schredder66),

    wenn der Staatsanwalt Rechtsmittel einlegt dann prüft selbstverständlich die nächste Instanz. Deshalb wird es trotzdem nicht wahrscheinlicher, spätestens der BGH macht da i.A. einen Strich durch die Rechnung.

    @166 (Axel John),

    ich würde eher aus dem StGB zitieren. Und die Schlußfolgerungen, die ich hier genannt habe, nennen.

    @167 (Dr. Leary),

    "Dies mag man als “Niedrigkeit” schmähen wollen, ist aber aus dem Menschlichen so wenig wegzudenken wie z.B. die Schadenfreude."

    Ich bin westlicher Buddhist, Rachegefühle sind bei uns aus gutem Grund der Feind der Seele. Und da rede ich aus eigener Erfahrung.

    @168 (A.H.),

    in Ihren blinden Rachegefühlen scheinen Sie so blind zu sein, dass Sie da einiges verwechseln. Aber damit sind Sie ein wunderbares Beispiel für ein Subjekt, dass bei gewissen Themen gänzlich das Gehirn abschaltet.

    @170 (justmyself),

    9 von 10 Personen, die eine Körperverletzung begangen haben, sind erheblich gefährdet schwerere Straftaten zu begehen. Sperren die wir jetzt auch für immer und ewig weg, und da dass derzeit nicht geht, ignorieren wir deshalb auch einfach mal die Gesetze?

    Manchen Leuten kann man auch nur wünschen, dass die anderen mal das ein oder andere Gesetz vergessen.

  172. Brian meint: (5.3.2009 um 22:01) AntwortenReply to this comment

    Habe nur ca. zwei Drittel der Kommentare gelesen und kann nur noch mit dem Kopf schütteln. Wieso fällt mir gerade jetzt die Steinigungsszene aus "Das Leben des Brian" ein?!

  173. marc (Link) meint: (5.3.2009 um 22:02) AntwortenReply to this comment

    ich finde die Warnung des Landrats vorbildlich. eine so gefährliche Lücke im Gesetz muss einfach durch Zivilcourage überbrückt werden. das als "Hexenjagd" zu bezeichnen ist schon sehr zynisch.

  174. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (5.3.2009 um 22:34) AntwortenReply to this comment

    @175 (marc),

    Sie sind also allen ernstes dafür, dass wir Verfahren so oft durchführen, bis das Ergebnis der Gesellschaft passt?

    Exakt diese Person mit diesen Eigenschaften wurde schon bewertet, wenn es nix neues gibt kann man auch nicht plötzlich anders entscheiden. Es wurde schon entschieden. Was würde denn das 2. Urteil besser als das 1. machen?

  175. Dr. Leary meint: (6.3.2009 um 01:52) AntwortenReply to this comment

    @173(Christian Unger)

    Ich bin westlicher Buddhist, Rachegefühle sind bei uns aus gutem Grund der Feind der Seele. Und da rede ich aus eigener Erfahrung.

    Das ist löblich, ernsthaft. Aber die Buddhisten schmähen die Rache nicht, sie sehen diese eher als Hindernis, das überwunden werden will. Wohl dem, dem's gelingt. Für die anderen: im nächsten Leben…

  176. MrBrook (Link) meint: (6.3.2009 um 13:43) AntwortenReply to this comment

    @170 (justmyself)

    Das tolle an einem Rechtsstaat ist, dass jeder Mensch bestimmte Grundrechte hat. Ganz unabhängig davon, was er getan hat. Genau das zeichnet (unter anderem) einen Rechtsstaat aus.
    Würde ich 20 Leute für immer wegsperren, weil statistisch gesehen 3 rückfällig werden, habe ich in Deutschland zu Recht ein Problem. Ich verletze die Grundrechte von 17 anderen Menschen.

    Die Aussage "sie haben es verdient und die Kinder müssen geschützt werden" ist dabei kein Argument. Wer mit so etwas anfängt begibt sich rechtsstaatlich auf ganz dünnes Eis. Damit kann man auch Folter bei einer Verurteilung oder die Totalüberwachung bestimmter Bevölkerungsgruppen rechtfertigen, in denen die Kriminalitätsrate – statistisch gesehen – verhältnismäßig hoch ist. Es geht hier eben nicht um Gegenstände (insofern ist das Granatenbeispiel sehr schlecht gewählt), sondern um Menschen.

  177. Heinsberger meint: (6.3.2009 um 14:50) AntwortenReply to this comment

    Habe es auch nicht ganz geschafft hier alle Beiträge zu lesen, aber mir ist aufgefallen dass hier einige Tatsachen komplett verdreht werden. RTL ist keine Quelle gewesen, sondern mehrere Gutachter haben ihn als hochgefährlich eingestuft, zudem hat er selbst zugegeben dass er nicht therapierbar ist und seine Mithäftlinge haben ausgesagt, dass er Rache an seinen Opfern üben will. Zudem sprechen hier viele von einer 2. Chance die er verdient hätte, die hat er doch gehabt! Er ist ja ein Rückfalltäter.
    Ich gehöre nicht zu den Menschen die demonstrieren gehen, ob das auch toll ist oder nicht will und kann ich nicht entscheiden, im Endeffekt geht es hier ja auch nicht nur um seine Person, sondern darum, dass das Rechtsystem Lücken aufweist, deshalb wird demonstriert.
    Viele sprechen hier auch die Menschenrechte an, jeder hat auch sein Recht auf Meinungsfreiheit und Recht zu demonstrieren.
    Lasst uns einfach alle HOFFEN das viel Wind um nix gemacht wird, und dieser "Mensch" wirklich nicht nochmals rückfällig wird…

  178. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (6.3.2009 um 20:08) AntwortenReply to this comment

    @179 (Heinsberger),

    "RTL ist keine Quelle gewesen, sondern mehrere Gutachter haben ihn als hochgefährlich eingestuft, …"

    Sie sind also zu den Gutachtern gegangen und haben die gefragt?

    "zudem hat er selbst zugegeben dass er nicht therapierbar ist"

    Er hat die Taten gar nicht zugegeben sondern sie abgestritten, also braucht er nach seiner Ansicht keine Therapie.

    "Ich gehöre nicht zu den Menschen die demonstrieren gehen, ob das auch toll ist oder nicht will und kann ich nicht entscheiden, im Endeffekt geht es hier ja auch nicht nur um seine Person, sondern darum, dass das Rechtsystem Lücken aufweist, deshalb wird demonstriert."

    Welche Lücke?

  179. Axel John (Link) meint: (6.3.2009 um 21:02) AntwortenReply to this comment

    @ 180: “RTL ist keine Quelle gewesen, sondern mehrere Gutachter haben ihn als hochgefährlich eingestuft, …”

    Sie sind also zu den Gutachtern gegangen und haben die gefragt?

    Das ist die Darstellung wie sie übereinstimmend in allen Medien verbreitet wurde. Auch, das diese Gutachten nach der Verurteilung des Täters erstellt wurden.
    Natürlich kann man das abstreiten, verdrängen und "nicht sehen" wenn es nicht in das eigene, ideologisch verblendete Weltbild passt.

    Welche Lücke?

    In der Tat, es ist keine Lücke, sondern eine Spaltung der Gesellschaft.
    Auf der einen Seite elitäre, der Lebenswirklichkeit entrückte Juristen, die demokratische Mehrheiten nur akzeptiert, solange sie der Lehrbuchmeinung ihres akademischen Elfenbeinturms entsprechen. Die einem Formal-Rechtsstaat frönen, in dem ein Menschenleben nichts- und die Formalie alles ist.

    Auf der anderen Seite eine Bevölkerung, die immer weniger bereit ist, ihr Recht auf Sicherheit und Unversehrtheit auf dem Altar schöngeistiger Traumtänzer in Roben zu opfern.
    Die zunehmend bereit sind, sich selbst zu schützen, wenn die Justiz das nicht tut.

    Zum Glück gibt es immer mehr Juristen, aber auch ein paar Politiker die erkennen, dass es gefährlich ist, wenn das Recht von Menschen in die Hand genommen wird, die von der Justiz ignoriert und im Stich gelassen werden.
    Proteste, wie sie gerade stattfinden, werden sich vermehren und eskalieren, wenn die Justiz nicht von ihrem hohen Ross herabsteigt und Recht tatsächlich "im Namen des Volkes" spricht.
    Für Formalrechts-Fetischisten mag das der Untergang des Abendlandes bedeuten, aber sie werden erleben, dass die Duldungsstarre der Bevölkerung gegenüber der "Obrigkeit" Grenzen hat.
    Dass sie es auch akzeptieren und verstehen, ist dabei absolut nicht notwendig.

  180. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (6.3.2009 um 21:38) AntwortenReply to this comment

    "Das ist die Darstellung wie sie übereinstimmend in allen Medien verbreitet wurde. Auch, das diese Gutachten nach der Verurteilung des Täters erstellt wurden."

    Medien berichten auch gerne übereinstimmend, Sicherungsverwahrung würde bedeuten, dass der Betreffende nie wieder in Freiheit käme. Nur weil es jeder erzählt ist es noch nicht wahr.

    "Natürlich kann man das abstreiten, verdrängen und “nicht sehen” wenn es nicht in das eigene, ideologisch verblendete Weltbild passt."

    Aha.

    "In der Tat, es ist keine Lücke, sondern eine Spaltung der Gesellschaft."

    Ich spalte niemanden.

    "Auf der einen Seite elitäre, der Lebenswirklichkeit entrückte Juristen, die demokratische Mehrheiten nur akzeptiert, solange sie der Lehrbuchmeinung ihres akademischen Elfenbeinturms entsprechen. Die einem Formal-Rechtsstaat frönen, in dem ein Menschenleben nichts- und die Formalie alles ist."

    Wenn drei Räuber eine Beute gleich teilen ist das keine Demokratie.

    "Auf der anderen Seite eine Bevölkerung, die immer weniger bereit ist, ihr Recht auf Sicherheit und Unversehrtheit auf dem Altar schöngeistiger Traumtänzer in Roben zu opfern.
    Die zunehmend bereit sind, sich selbst zu schützen, wenn die Justiz das nicht tut."

    Und dann der gerechten Strafe zugeführt werden.

    "Zum Glück gibt es immer mehr Juristen, aber auch ein paar Politiker die erkennen, dass es gefährlich ist, wenn das Recht von Menschen in die Hand genommen wird, die von der Justiz ignoriert und im Stich gelassen werden.
    Proteste, wie sie gerade stattfinden, werden sich vermehren und eskalieren, wenn die Justiz nicht von ihrem hohen Ross herabsteigt und Recht tatsächlich “im Namen des Volkes” spricht."

    Recht spricht man anhand von Gesetz und Gerechtigkeit, und nich anhand dem "gesunden" Volkszorn.

    "Für Formalrechts-Fetischisten mag das der Untergang des Abendlandes bedeuten, aber sie werden erleben, dass die Duldungsstarre der Bevölkerung gegenüber der “Obrigkeit” Grenzen hat.
    Dass sie es auch akzeptieren und verstehen, ist dabei absolut nicht notwendig."

    Die Zeiten werden sich wieder ändern. Die politische Jugend besteht zum Glück nicht nur aus Spinnern, ich kenne einige Christdemokraten die dem Begehren ihres Landrats-Parteifreundes kritisch gegenüber stehen. Auch WoBo wird davon wenig begeistert sein.

  181. jj meint: (7.3.2009 um 09:54) AntwortenReply to this comment

    das wirklich gefährliche an dieser diskussion sind einige leute hier, die glauben, unser rechtssystem krankt am einzelnen richter. diesen hier auf diese billige art und weise zum abschuss freizugeben, ist genauso eine hexenjagd wie das, was in heinsberg passiert.

  182. Axel John (Link) meint: (7.3.2009 um 12:28) AntwortenReply to this comment

    @ 182: Die politische Jugend besteht zum Glück nicht nur aus Spinnern, ich kenne einige Christdemokraten die dem Begehren ihres Landrats-Parteifreundes kritisch gegenüber stehen.
    Ja, so sind sie, unsere enthusiastischen, von ihren Idealen und Parteibüchern getragenen Jungdynamiker.
    Zielstrebig steuern sie vom Kreißsaal über den Hörsaal in den Plenarsaal.
    Spätestens hier legen sie fest, wie ihre Zukunft verläuft:
    Ob sie zum Häuflein der Edlen und Aufrechten stoßen, das bedeutungs- und einflusslos auf der hintersten Bank versauert, oder:
    Ob sie ihr Rückgrat gegen die Fähigkeit zur bedingungslosen Selbstverleugnung eintauschen und sich in ein System integrieren, das von Korruption, Intrigen und Verdrängung der eigenen Meinung getragen ist.
    Merke: Für die, die in ihrer Leistungsbilanz nicht mehr vorzuweisen haben, als ein Paar Diplome und Examina, führt der Weg zu den parlamentarischen Versorgungsposten über die Kriechspur.
    Vertritt man dort eine nicht opportune Meinung, wird sie ganz schnell zur Sackgasse.

    @ 183: das wirklich gefährliche an dieser diskussion sind einige leute hier, die glauben, unser rechtssystem krankt am einzelnen richter.
    Es sind einzelne Richter, die durch lebensfremde Urteile das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat erschüttern.
    Leider ist es ebenso lebensfremd, von einem Richter zu erwarten, das er sich für befangen erklärt, wenn ihn das Formalrecht zu einem Urteil zwingt, das Menschen in Gefahr bringt und ethisch nicht zu vertreten ist.

  183. mariechen (Link) meint: (7.3.2009 um 14:24) AntwortenReply to this comment

    hab dazu eine ganz eigene meinung. vielleicht einfach nur populistisch, aber,… ?
    zu lesen im berlinclan.de. artikel: "unbändige wut" und "es ist leichter zu töten"
    sucht unter mariechen

  184. MrBrook (Link) meint: (7.3.2009 um 14:41) AntwortenReply to this comment

    @181 (Axel John):

    Es ist keineswegs "Formalrechtsfetischismus", wenn man auf eine Einhaltung der Gesetze pocht. Was sie fordern ist nichts anderes, als dass Richter und Juristen das geltende Recht ignorieren und im Einzelfall nach moralischen Gesichtspunkten entscheiden sollen. Recht ist aber nunmal nicht Moral. Im übrigen würde das dazu führen, dass wir unseren Status als Rechtsstaat aufgeben müssten, weil keiner wüsste, welche moralische Vorstellungen grade welcher Richter von einem Fall hat.
    Juristen interpretieren das Gesetz. Wenn sie sagen, die Urteile, die dabei herauskommen, wären lebensfremd, mag das in Einzelfällen zutreffen; In den weitaus meisten Fällen liegt es aber daran, dass der Gesetzgeber nunmal Gesetze erlassen hat, die nicht einfach ignoriert werden können. Wenn sie also also sagen, dass Juristen demokratische Mehrheiten nur dann akzeptieren würden, wenn sie der Lehrbuchmeinung entsprechen (Was im übrigen nicht stimmt; In der juristischen Literatur werden fast alle rechtlichen Fragen kontrovers diskutiert, "die Lehrbuchmeinung" gibt es in vielen Fällen nicht. Es ist alles eine Frage der Argumentation) könnte das auch daran liegen, dass sich diese demokratischen Mehrheiten nicht in entsprechenden Gesetzen manifestieren. Vielleicht sollten sie sich dann aber mit den Beschwerden an den Gesetzgeber wenden.

  185. jj meint: (7.3.2009 um 15:22) AntwortenReply to this comment

    @ 184/ a.j.:
    "befangen" meint auch etwas ganz anderes. und: nach ihrer logik dürfte über den mann keiner ein urteil sprechen, das ist ja auf grundlage des gesetzes in einer ethisch vertretbaren weise nicht möglich…

  186. Axel John (Link) meint: (7.3.2009 um 16:21) AntwortenReply to this comment

    @ 186: Was sie fordern ist nichts anderes, als dass Richter und Juristen das geltende Recht ignorieren und im Einzelfall nach moralischen Gesichtspunkten entscheiden sollen.
    Es gibt sicher vieles, was vom Gesetzgeber noch einzufordern wäre. Allerdings dürfte es kaum möglich sein, jede extreme Ausnahmesituation und ihre unzähligen Konstellationen gesetzlich zu regeln.
    Dafür bieten Gesetze Ermessensspielräume und Interpretationsmöglichkeiten. Von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen heißt noch lange nicht, das Gesetz zu ignorieren.
    Wie wäre es sonst möglich, dass ein armer Schlucker, der 100 EUR aus der Supermarktkasse abgreift und nicht daran denkt dass er ein Taschenmesser am Schlüsselbund hat, für 5 Jahre einfährt?
    Ein Politiker hingegen, der im Suff einen Menschen tot fährt, mit 12 Monaten auf Bewährung davon kommt?

  187. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (7.3.2009 um 16:23) AntwortenReply to this comment

    @184 (Axel John),

    Spannend.

    @185 (mariechen),

    dieses seltsam grinsende Subjekt oben rechts hat mir schon gereicht.

    @186 (Mr.Brook)/@187 (jj),

    ich glaub bei dieser Person ziehen sowieso keine Argumentationen.

  188. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (7.3.2009 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    @188 (Axel John),

    es gibt KEINE Lücke. Wenn es nichts neues gibt kann man nicht anders entscheiden.

    Da die nachträgliche Sicherungsverwahrung so und so ineffektiv und kontraproduktiv ist hat die FDP diese daher auch abgelehnt.*

    *http://www.liberale.de/webcom/show_article.php/_c-567/_nr-317/i.html

  189. Axel John (Link) meint: (7.3.2009 um 17:35) AntwortenReply to this comment

    @ 190: es gibt KEINE Lücke. Wenn es nichts neues gibt kann man nicht anders entscheiden.

    OK. Die Staatsanwaltschaft lügt, die Medien lügen unisono und überhaupt alle lügen. Außer Christian Unger natürlich, der sieht nur nix. Amen.

    Da die nachträgliche Sicherungsverwahrung so und so ineffektiv und kontraproduktiv ist

    Was ist ineffektiv daran, eine Mehrfachvergewaltiger durch Sicherungsverwahrung an der Begehung weiterer Gewalttaten zu hindern? Besonders, wenn er diese auch noch ankündigt? Halt, Stop. Das ist bestimmt nur eine Medienente.

    hat die FDP diese daher auch abgelehnt.

    Dann zitieren wir mal (Hervorhebung von mir):

    "Laut einem Urteil der Karlsruher Richter müsse es dafür (Anm: Sicherungsverwahrung) "erhebliche" Anhaltspunkte für neue Straftaten geben, wie beispielsweise zu erwartende Angriffe des Verurteilten auf das Leben anderer, auf deren sexuelle Selbstbestimmung oder deren Freiheit.

    Wären die Medienberichte nicht alle erlogen, würde das auf diesen Fall wohl zutreffen.

    Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg VAN ESSEN, begrüßt das Urteil"

    Bestimmt gelogen, zumindest fehlinterpretiert.

    Insbesondere die Ersttäterunterbringung sei aus Sicht der FDP unverhältnismäßig.

    Dass es sich hier um einen Wiederholungstäter handelt, ist bestimmt auch nicht wahr.

  190. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (7.3.2009 um 21:41) AntwortenReply to this comment

    @191,

    "OK. Die Staatsanwaltschaft lügt, die Medien lügen unisono und überhaupt alle lügen. Außer Christian Unger natürlich, der sieht nur nix. Amen."

    Ihre Polemik dürfen Sie sich sonst wohin stecken.
    Und StA würden sich gerne viele Rechte zugestehen, die man ihnen einfach nicht zugestehen darf. Und zu den Medien habe ich ausreichendes gesagt.

    "Was ist ineffektiv daran, eine Mehrfachvergewaltiger durch Sicherungsverwahrung an der Begehung weiterer Gewalttaten zu hindern? Besonders, wenn er diese auch noch ankündigt? Halt, Stop. Das ist bestimmt nur eine Medienente."

    Weil die nachträgliche Sicherungsverwahrung ein Geschenk an den Staat ist, nichts tun zu müssen und die Resozialisierung verhindert. Wer hat echtes Interesse an Therapie, wenn ihm Sicherungsverwahrung droht? Da tut man lieber als einsichtiger Mensch, hauptsache man kommt wieder frei.

    "Wären die Medienberichte nicht alle erlogen, würde das auf diesen Fall wohl zutreffen."

    Wissen Sie, was das tolle an Fakten sind? Es gibt mehr als nur jeweils einen. Parteifreund Van Essen führt nämlich weiter aus:

    *Nach Ablauf der Strafe dürfe nur dann eine weitere Inhaftierung angeordnet werden, wenn während der Haftzeit neue, gravierende Hinweise auf schwere Straftaten nach einer Entlassung gebe.*

    Das ist hier nicht der Fall. Es gibt keine neuen Hinweise.

    "Bestimmt gelogen, zumindest fehlinterpretiert."

    Er lügt sich selber an? Also wirklich, was erzählen Sie hier eigentlich? Parteifreund Van Essen hat auch danach in mehreren Pressemitteilungen seine und die Sicht der Partei geäußert. Zuletzt am 23.07.2008*, die Einschränkung der Sicherungsverwahrung ist auch Bestandteil des FDP-Programm**

    *http://www.joerg-van-essen.de/?wc_c=1592&wc_lkm=&id=10824&suche=Essen,%20J%C3%83%C2%B6rg%20van
    **http://www.hansjoachimotto.de/download/18022401/FdpDeutschlandprogramm.pdf

    "Dass es sich hier um einen Wiederholungstäter handelt, ist bestimmt auch nicht wahr."

    Die FDP lehnt
    a) die nachträgliche Sicherungsverwahrung im speziellen und
    b) die Ersttäterunterbringung im Allgemeinen
    ab.

    Lesen, Denken, Verstehen…

  191. Axel John (Link) meint: (7.3.2009 um 22:47) AntwortenReply to this comment

    @ 192: Weil die nachträgliche Sicherungsverwahrung ein Geschenk an den Staat ist, nichts tun zu müssen und die Resozialisierung verhindert.
    Sorry, ich dachte da eher an den Schutz der Bürger vor tickenden Zeitbomben.
    Jaaa, ich weiß… Bildzeitung, Stammtisch, Kopf ab…

    Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg VAN ESSEN, begrüßt das Urteil”
    Bestimmt gelogen, zumindest fehlinterpretiert.
    Er lügt sich selber an?
    Lesen, Denken, Verstehen…

    Das ist hier nicht der Fall. Es gibt keine neuen Hinweise.
    Wenn Sie es nochmal wiederholen, wird es zum Evangelium.

    Die FDP lehnt
    a) die nachträgliche Sicherungsverwahrung im speziellen und
    b) die Ersttäterunterbringung im Allgemeinen ab.

    Ich zitiere wiederum aus den beiden Links:

    Die FDP im Deutschen Bundestag mahnt eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung an.
    Die gesetzlichen Anordnungsvoraussetzungen müssen dringend harmonisiert und auf eine neue rechtsstaatlich einwandfreie Grundlage gestellt werden.

    Die Ausweitung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf Täter, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden, lehnt die FDP im Deutschen Bundestag ab.

    Lesen, Denken, Verstehen…

    Und von "Ersttäterunterbringung" steht da auch nichts.
    Wollen Sie ernsthaft behaupten, es handelt sich in dm Fall um den es hier geht, um einen Ersttäter?

    BTW: Mit Ihrem bisherigen Kommunikationsverhalten haben Sie sich IMO für höchste politische Ämter qualifiziert.

  192. jj meint: (8.3.2009 um 07:49) AntwortenReply to this comment

    gähn. herr john, sie haben das zitat aus dem drig vergessen.

  193. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (8.3.2009 um 10:22) AntwortenReply to this comment

    @193 (Axel John),

    "Sorry, ich dachte da eher an den Schutz der Bürger vor tickenden Zeitbomben.
    Jaaa, ich weiß… Bildzeitung, Stammtisch, Kopf ab…"

    Dazu kann man die Sicherungsverwahrung im Urteil verhängen oder vorbehalten.

    "Lesen, Denken, Verstehen…"

    Die FDP-Bundestagsfraktio hat die Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung und jede weitere Verschärfung abgelehnt, und dass Parteifreund Van Essen das Urteil begrüßt ist keine Fiktion. Er hat dies aktiv so gesagt.

    "Ich zitiere wiederum aus den beiden Links:

    (…)

    Lesen, Denken, Verstehen…"

    Die Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung kann man auch nicht ablehnen, da diese schon eingeführt ist. Das fällt unter den Allgemeinsatz, die Sicherungsverwahrung wieder auf eine rechtsstaatlichen Rahmen zurückzuführen.

    "Und von “Ersttäterunterbringung” steht da auch nichts."

    Dazu verweise ich auf den zu aller erst genannten Link.
    Auch dies fällt unter den Standpunkt, das ganze auf eine rechtsstaatlich korrekte Basis zu stellen und fällt damit in den allgemeinen Kontext im Deutschlandprogramm.

    "Wollen Sie ernsthaft behaupten, es handelt sich in dm Fall um den es hier geht, um einen Ersttäter?"

    Was hat dass mit der Diskussion zu tun? Ich habe die rechtlichen Rahmenbedingungen der Sicherungsverwahrung allgemein kritisiert, und dazu gehört auch Ersttäterunterbringung. Wenn Sie schon keine Argumente haben sollten Sie wahrhaft nicht mit solchen Stuss daher kommen.

    "BTW: Mit Ihrem bisherigen Kommunikationsverhalten haben Sie sich IMO für höchste politische Ämter qualifiziert."

    Ich bleib lieber in der zweiten Reihe und setze den Parteifreunden gute Ideen ins Ohr.

  194. Kand.in.Sky meint: (8.3.2009 um 22:40) AntwortenReply to this comment

    gerade die ersten 3Minuten eines Berichts auf SpiegelTV gesehen, musste vor Übelkeit umschalten – sowas ekelhaftes, widerlich, dieses Dummpack auf den Strassen, stolze BILD-Leser auf den Strassen, natürlich in Gruppen, skandieren vor die Kamera Selbstjutiz.
    das ist das ekelhafteste seit langer Zeit.

    #k.

  195. Axel John (Link) meint: (9.3.2009 um 15:51) AntwortenReply to this comment

    @196: stolze BILD-Leser auf den Strassen
    Haben sie auch "Kopf ab" gerufen, oder zumindest "Schwanz ab"?

    natürlich in Gruppen
    Was besonders verwerflich ist, denn das dürfen nur Hooligans und Autonome.

    Wie gesagt:
    @ 148: Menschen,die ethische Empfindungen erkennen lassen, lesen grundsätzlich nur “BILD”, leben bildungsfern in der Bierlache unter ihrem Stammtisch und wollen die Todesstrafe für Eierdiebe.

  196. schredder66 meint: (11.3.2009 um 07:17) AntwortenReply to this comment

    Der Mob lyncht nicht! Oder doch?

    Gestern hat Landrat Pusch die "Demonstranten" aufgerufen, sich bei Ihren Aktionen ans Gesetz zu halten. Die Kreispolizeibehörde wird die Einhaltung kontrollieren und ggf. ahnden. Ausserdem arbeite man daran, Karl D. eine Therapie zu ermöglichen.

    Sinneswandel beim Landrat? Oder doch nur die Angst vor den nicht absehbaren Folgen des lynchenden Mobs?

  197. Rochus meint: (12.3.2009 um 01:04) AntwortenReply to this comment

    Gerade lief ein recht interessanter Beitrag in RTL extra,
    wo auch mal auf die Sicht des Täters und vor allem
    seines Bruders, der ihn aufgenommen hat, eingegangen wurde.
    Richtiger Journalismus, den ich RTL schon längst nicht mehr zugetraut hätte.
    Dass der Lynchmob den kleinen Sohn des Bruders völlig verängstigen könnte ist diesem Landrat wohl nie in den Sinn gekommen, oder?

  198. schredder66 meint: (12.3.2009 um 07:54) AntwortenReply to this comment

    Gestern gab es im (derzeitigen) Wohnort des Karl D. eine Bürgerversammlung. Landrat Pusch hat freudig verkündigt, dass man Karl D. dazu bewegen konnte, eine Therapie – in einer geschlossenen Einrichtung – zu machen. Nun sucht er einen passenden Therapieplatz – und hofft dabei auf die Hilfe des Landes (NRW).

    Zum Erstaunen der Medien und anderer Beobachter lief die Veranstaltung, mit 350 Bewohnern des Ortes, erstaunlich friedlich und gesittet ab. Keine Anzeichen von lynchendem Mob.

  199. mariechen (Link) meint: (16.3.2009 um 18:46) AntwortenReply to this comment

    @ 189

    ihr Zitat:"@185 (mariechen),

    dieses seltsam grinsende Subjekt oben rechts hat mir schon gereicht."

    Menschen sind zum einen keine Subkjekte und zum anderen besitze ich noch alle Bürgerrechte. Für jemand der unter dem Banner einer liberalen, demokratischen Partei auftritt, ein bemerkenswertes Defizit an Verfassungskonformität. Sie arbeiten zufälliger Weise nicht im öffentlichen Dienst ? Wenn ja, was würde ihr potentieller Dienstherr dazu sagen ?
    Egal, Sie tragen ja das Banner der FDP, frei, demokratisch, liberal und auf dem Boden der Verfassung.
    Ach, Sie haben doch nichts dagegen, das ich Ihren Kommentar zu mir inklusive Ihrer Webadresse, in einem meiner nächsten Artikel verarbeite, oder ?

  200. Michael meint: (17.3.2009 um 03:51) AntwortenReply to this comment

    @202(mariechen)

    Ich fürchte, da haben Sie den Unger mißverstanden. Mit dem "grinsenden Subjekt" meinte er den Schäuble, der als Flash-Plugin auf der Seite prangte und, iirc, auf wwx.vorratsdatenspeicherung.de verlinkte. Sie waren nicht gemeint. Eigentlich ist der Unger nämlich wirklich liberal. ;)

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Durchgestrichen: <s> - Zitat: <blockquote>

Kommentar-Editierfunktion ist aus Sicherheits/Datenschutzgründen bis auf weiteres deaktiviert. Eine Wiederinbetriebnahme dieser Funktion ist nicht geplant.

Powered by WordPress, vollmar.net Server und Florian Holzhauer