Frau von der Leyen sollte eigentlich zurücktreten und sich öffentlich entschuldigen ob der eigenen Demontage!
Solche "Volksvertreter" habe ICH nicht gewählt!
Gabriel meint:
(5.3.2009 um 19:20) Antworten
Kaninchen: WTF?
Was ist denn daran anders als an den täglichen Vorgängen in der Schlachterei? Und es war doch sogar ein praktizierender Schlachter am Werk. Mir fehlen die Worte. Das ist der Gipfel der Scheinheiligkeit. Werden jetzt in logischer Folge reihenweise Schlachter verknackt?
Leroy meint:
(5.3.2009 um 19:21) Antworten
@Softporno: Na… wenn es weiter nichts ist…
Christian meint:
(5.3.2009 um 19:24) Antworten
@ Softporno auf Flugzeug – die (Us)amerikanische Prüderie überrascht mich immer wieder. Kaum ein halbes jahr ohne entsprechende Meldungen (zumindest solche die es hier in die Medien schaffen) und schon denkt man dort ginge es mittlerweile etwas lockerer zu. Aber in der Hinsicht ist auf die Us-Amerikaner verlass. Bezeichnend finde ich das sich (zumindest laut SPON Artikel) die Leute über das "freizügige" Bild aufregen, nicht über den (eventuellen) Sexismus der hinter dieser Werbung steht, denn der stört wohl nur die wenigsten.
(und Ja, ich habe aktuell die Grippe und konnte heute die Debatte im Bundestag zu den Frauenrechten verfolgen)
Axel John meint:
(5.3.2009 um 19:36) Antworten
Deutschen Beamten in einer Weltstadt ist das Weltstadtimage scheissegal
Kann ich bestätigen. Ähnlich sperrig war meine Anerkennung 1994 in München auch. Übersetzung der Heiratsurkunde durch einen vereidigten Übersetzer und jede Menge Knüppel zwischen die Beine. Wir haben uns dann, um weitere Schikanen zu vermeiden darauf geeinigt, dass jeder seinen ursprünglichen Familiennamen behält.
Der typische deutsche Verwaltungsbeamte ist die furchtbarste Heimsuchung, die einem Menschen widerfahren kann.
Der Bürger ist eben der natürliche Feind des Beamten.
Thomas meint:
(5.3.2009 um 19:52) Antworten
Immer schön verallgemeinern, das ist gut für die Glaubwürdigkeit…
cassassa meint:
(5.3.2009 um 20:04) Antworten
zur Ehebrecherin: Naja, wenn die Ehe intakt gewesen wäre, wäre die Ehefrau wohl kaum heimlich fremdgegangen… oder gibt es eine juristische Definition von "intakt", die von der alltäglich-normalmenschlichen abweicht?!
horst meint:
(5.3.2009 um 20:11) Antworten
@ Trennungsunterhalt
Das Verschuldensprinzip hat jetzt wieder Einzug erhalten.
So war dies ursprünglich einmal im BGB angelegt.
Warum die Bundestags-Irren in den 70iger Jahren (soweit ich informiert bin)
das geändert haben, war sowieso nicht nachvollziehbar.
mahatma meint:
(5.3.2009 um 20:14) Antworten
Da vermute ich aber mal, dass die feinen Leute vom Stern den Richter etwas falsch zitieren. Andernfalls sollte es uns doch zu denken geben, dass ein Mensch dieses Berufsstandes Sätze wie "Das mag so gewesen sein, damals hatten wir noch nicht den Paragrafen 20a." gesagt haben soll.
Denn es steht seit Juli 2002 kein Paragraph 20a im GG, genauso wenig wie irgendein anderer Paragraph. http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20a.html
Schulzki meint:
(5.3.2009 um 20:14) Antworten
Wenn´s um Geld geht, schleppen Kerle gerne den mittelalterlichen Pranger für "Ehebrecherinnen" an. Woran nur erinnert mich das fatal?
Schroppi meint:
(5.3.2009 um 20:41) Antworten
(…)„Missbrauch des Missbrauchs von Kindern“, schimpfte der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss, (…)
Nachdem gerade über diesen Herrn viel berichtet wird etwas lustig dieses Zitat von ihm zu lesen
Pr0n0gr4ph meint:
(5.3.2009 um 20:54) Antworten
S0ftpr0n: Ich finde, Flugzeuge sind alles andere als soft, sondern harte Pornographie. So ein Flugzeug sieht doch wie ein Penis, ganz besonders während des Starts, wenn sich so ein Riesending in den Himmel bohrt und die Wolkendecke entjungfert. Nicht umsonst sind gewisse Muschifrisuren als "landing strip" bekannt.
Klopfer meint:
(5.3.2009 um 21:50) Antworten
Jungejunge, wenn ich mir so die Kommentare unter dem Leyen-Artikel angucke, komme ich nicht umhin festzustellen, dass Demokratie einfach nicht funktionieren kann, solange die Bürger einfach zu blöd sind und nicht bis drei denken können, aber dafür bei Reizworten einfach anspringen. Darf ich endlich König werden? Bittebitte?
saibot meint:
(5.3.2009 um 22:03) Antworten
Affäre kann Unterhaltsanspruch kosten… steht natürlich in der Ärztezeitung… lol
streitberg meint:
(5.3.2009 um 22:40) Antworten
Kaninchen:
"Der (Richter) hatte gemeint, Richwien sei aufgrund seiner Gesundheit und Intelligenz in der Lage, eine Tätigkeit auszuüben, die ihm mindestens 9000 Euro statt der angegebenen 4000 Euro jährlich einbringen würde."
Moment mal. Dieser Richter legt also nicht nur das GG sehr eigenwillig aus, sondern ist gleicheitig absolute Authorität darin, was der Künstler eigentlich in der Lage sein müsste, zu verdienen. Und legt dann auch gleich den Tagessatz entsprechend fest. Abgesehen von der unerträglichen Arroganz stellt sich mir zumindest die Frage nach der Rechtmäßigkeit.
"…Gesundheit und Intelligenz…"? Da wird dann also vor der Verkündung des Urteils erstmal ein Gesundheitscheck und ein Intelligenztest gemacht um den angemessenen Tagessatz zu ermitt… Ach nee, sorry, das kann ein SO erfahrener Richter natürlich ganz alleine :-)
[...]Und es war doch sogar ein praktizierender Schlachter am Werk.[...]
und genau das ist der Knackpunkt; eingesehen hätte ich die Bestrafung, wenn das Töten nicht von einem ausgebildeten Schlachter vorgenommen worden wäre, da ja auch bei Hauschlachtungen es Vorschrift ist, daß ein Schachter dies macht, so aber stellt sich für mich die Frage, worin der Unterschied ziwschen dieser Bühnenschlachtung und einer Hauschlachtung besteht, außer das letztere nicht so Öffentlich ist. Zudem wurden die Tierchen ja auch dann verspeist, so daß man nicht mal sagen kann sie wurden "just for fun" getötet.
bombjack
Sebastian Salzgeber meint:
(5.3.2009 um 23:15) Antworten
@13, Klopfer:
Das sind Focus-Leser. Was haben Sie denn erwartet?
Wir meint:
(5.3.2009 um 23:31) Antworten
@15 streitberg & alle Juristen hier: Was soll das überhaupt mit dem "Sie könnten ja theoretisch doppelt so viel verdienen"? Kann ein Richter etwa auch entschließen, dass ein HartzIV -Empfänger ja schließlich theoretisch die Möglichkeit hätte 20-Mio. im Jahr zu verdienen, wenn er nur mal öfter die richtigen Zahlen auf seinem Lottoschein ankreuzen würde. Und müsste der HartzIV-Empfänger dann auch einen Tagessatz von 55.000 Euro bezahlen?
Sebastian C. meint:
(6.3.2009 um 00:12) Antworten
@ 19
§ 40 Abs. 2 S. 1 und 2 StGB
Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte.
$ 40 Abs. 3 StGB
Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung eines Tagessatzes können geschätzt werden.
Michael meint:
(6.3.2009 um 01:09) Antworten
@4(Christian)
und Ja, ich habe aktuell die Grippe und konnte heute die Debatte im Bundestag zu den Frauenrechten verfolgen)
Du hast mein tiefstes Mitgefühl!
@7(cassassa)
Naja, wenn die Ehe intakt gewesen wäre, wäre die Ehefrau wohl kaum heimlich fremdgegangen…
[ ] Du kennst die Frauen.
[x] Frauen sind böse Egoisten.
@17(bombjack) Man kann nur vermuten, und das mache ich jetzt auch mal. Der Richter hat dem "Künstler" nicht geglaubt, dass die Tiere von Anfang an für den Verzehr gedacht waren ("eine Woche später verspeist"), sondern dies als Schutzbehauptung gewertet. Bei einem angegebenen Jahreseinkommen von 4000 Euro die Köpfe der getöteten Kaninchen für 10 Mille anzubieten, sieht sehr nach monetärem Hintergrund aus und wurde ja wohl so auch gewertet. Die Aussagen der "Künstler" wirken sehr konstruiert. Das wird wohl auch zu dem Urteil geführt haben (zumal die Tusnelda mittlerweile "den Sinn des Ganzen anzweifelt"). Solche "Performance-Künstler" braucht kein Arsch.
tox meint:
(6.3.2009 um 02:04) Antworten
Das Kaninchen-Urteil hat eine sehr interessante Implikation. Es ist verboten Tiere zutöten, weil man damit Geld verdienen will. Ein Nerzmantel liegt preislich doch auch etwa in dem Bereich wie die nicht verkauften Köpfe. Könnte man solche Pelze nicht auch als Kunst bezeichnen? Und wäre dann die Herstellung auch strafbar? Militante Tierschützer setzt euch dafür ein, dass Kürschner zu Künstlern werden.
heu meint:
(6.3.2009 um 09:28) Antworten
Hinsichtlich des Urteils für "Ehebrecher" (-innen):
@ 7:
Sicher, es gibt eine objektive und eine subjektive Definition der Intaktheit einer Ehe. Eine nach außen hin (objektiv) intakte Ehe kann – wie mittlerweile mindestens die Hälfte der nicht geschiedenen Ehen – für die Partner zutiefst beunfriedigend und damit (subjektiv) desolat sein.
Ferner hat die Ehe verschiedene Aspekte. Sie zeichnet sich durch gegenseitiges Vertrauen, Vermögens- und Haftungsgemeinschaft und – zu einem weitaus geringeren Teil – geschlechtlicher Verbindung aus. Gerade letztere soll eben eine sonst intakte Ehe nicht scheitern lassen.
heu meint:
(6.3.2009 um 09:43) Antworten
Man kann zu den Urteilen stehen, wie man will. Zum einen ist fraglich, ob eine Ehe bloß wegen einer Affäre geschieden werden muss (wenn die anderen Merkmale der Ehe noch erfüllt sind).
Und zum anderen muss schon die Frage gestellt werden, warum derjenige, welcher bloß wegen geschlechtlicher Differenzen verlassen wird (unbefriedigender Sex oder mangelnde gegenseitige Zuneigung), auch dann Unterhalt zahlen soll, wenn er sonst alles "richtig" gemacht hat und die Ehe sonst intakt war. Jahrzehntelange Ehen werden wegen vielleicht kurzfristiger Affären (welche gar nicht die anderen Merkmale der Ehe erfüllen werden) geschieden, Vermögenswerte zerschlagen und Anwälte reich gemacht.
Zumal doch auffallend ist, dass meist der finanziell schwächere Partner auf die Scheidung besteht, wenn er selber oder der andere die Ehe gebrochen hat.
Allerdings war die Abschaffung des Verschuldensprinzip hin zum Zerrüttungsprinzip im Grundsatz sinnvoll. Nur: Wer bloß wegen Verletzung der ehelichen Treue, welche nur einen kleinen Anteil der ehelichen Lebens- und Vermögensgemeinschaft ausmacht, die Scheidung verlangt, sollte nicht noch Unterhalt zahlen müssen (wenn er selber fremdgegangen ist) bzw. von Unterhaltszahlungen verschont bleiben (wenn der andere fremdgegangen ist).
Solange im Grundsatz trotz des – vielleicht noch andauernden – Ehebruches ein Vertrauen zwischen den Partnern besteht und die Entfremdung sich lediglich auf die geschlechtliche Verbindung bezieht, verstößt nur derjenige, welcher die Scheidung verlangt, m.E. gegen die eheliche Solidarität. Ein andere gilt selbstverständlich, wenn der Ehebruch z.B. auch mit einer Veruntreuung des ehelichen Vermögens verbunden ist oder sonst dem anderen Partner besonders entwürdigende Umstände des Ehebruches zugemutet werden; ferner, wenn beiden Partnern die besondere, insbesondere an Gewissen, Religion und Glauben gebundene Bedeutung der ehelichen Treue für den anderen bewusst war, sofern diese Auffassung sich den von denen der allgemeinen Meinung in der Gesellschaft stark auffallend unterscheidet.
juus meint:
(6.3.2009 um 11:47) Antworten
@kaninchen
Ich verstehe bei dem Urteil immer noch nicht, was der Unterschied zu einer Hausschlachtung ist. Außer das hier 20 Menschen anwesend waren wobei einer ja Journalist ist, und im anderen Fall vielleicht nur 5.
Außerdem sollte der Großteil der Deutschen vielleicht einmal eine Ausflug zu einer Großschlachterei machen. Da kann man auch einmal sehen, wie Fleisch im industriellen Maßstab produziert wird.
ThomasM meint:
(6.3.2009 um 12:02) Antworten
@8
Die Abschaffung des Schuldprinzips und die Ersetzung durch das Zerrüttungsprinzip war eine sehr positive Entwicklung im Scheidungsrecht.
Ich stamme aus einer Scheidungsfamilie und jahrelang wurde wegen des Unterhalts vor Gericht schmutzige Wäsche gewaschen. Darunter hat nicht nur meine Mutter sondern vor allem wir Kinder sehr gelitten. Die paar Mark, die am Ende dabei rausgekommen sind, waren diese Belastung sicherlich nicht wert.
Insofern bin ich sehr froh, dass der Unterhalt danach berechnet wird (werden sollte, das Gerichtsurteil möchte wohl das Rad zurückdrehen und zurückkehren zu Schuldprinzip), wer ihn benötigt und nicht danach, wer "Schuld" hat und wer nicht.
Thomas
Markus meint:
(6.3.2009 um 13:31) Antworten
Tiere dürfen überhaupt nicht getötet werden. Nicht zur Kunst und auch nicht zum Essen! Wir haben kein Recht dazu! Es gibt genügend fleischlose Alternativen.
Stefan meint:
(6.3.2009 um 14:39) Antworten
@27 völlig falsch , totaler Mist was hast dir nur da dabei gedacht. Es gibt überhaupt keine (in Zahlen 0,0) Alternativen zum Schnitzel.
zum Weltstadtimage: Wenn ich zu einer Hochzeit nach Las Vegas fliege sind die Flugkosten, Hotelkosten etc. völlig ok, aber ca. 80 EUR für die Beglaubigung und Übersetzung der Urkunde sind viel zuviel Geld ?
Ist es denn wirklich unzumutbar, sich vor einer Hochzeit kurz beim Standesamt zu erkundigen ,welche Unterlagen benötigt werden ?
TheDoctor meint:
(6.3.2009 um 17:03) Antworten
@27, Markus:
Ab welcher Größe soll es verboten sein ?
Und was ist mit Fahrlässigkeit ? Wie hoch setzen wir die Gelstrafe an ?
Frau von der Leyen sollte eigentlich zurücktreten und sich öffentlich entschuldigen ob der eigenen Demontage!
Solche "Volksvertreter" habe ICH nicht gewählt!
Kaninchen: WTF?
Was ist denn daran anders als an den täglichen Vorgängen in der Schlachterei? Und es war doch sogar ein praktizierender Schlachter am Werk. Mir fehlen die Worte. Das ist der Gipfel der Scheinheiligkeit. Werden jetzt in logischer Folge reihenweise Schlachter verknackt?
@Softporno: Na… wenn es weiter nichts ist…
@ Softporno auf Flugzeug – die (Us)amerikanische Prüderie überrascht mich immer wieder. Kaum ein halbes jahr ohne entsprechende Meldungen (zumindest solche die es hier in die Medien schaffen) und schon denkt man dort ginge es mittlerweile etwas lockerer zu. Aber in der Hinsicht ist auf die Us-Amerikaner verlass. Bezeichnend finde ich das sich (zumindest laut SPON Artikel) die Leute über das "freizügige" Bild aufregen, nicht über den (eventuellen) Sexismus der hinter dieser Werbung steht, denn der stört wohl nur die wenigsten.
(und Ja, ich habe aktuell die Grippe und konnte heute die Debatte im Bundestag zu den Frauenrechten verfolgen)
Deutschen Beamten in einer Weltstadt ist das Weltstadtimage scheissegal
Kann ich bestätigen. Ähnlich sperrig war meine Anerkennung 1994 in München auch. Übersetzung der Heiratsurkunde durch einen vereidigten Übersetzer und jede Menge Knüppel zwischen die Beine. Wir haben uns dann, um weitere Schikanen zu vermeiden darauf geeinigt, dass jeder seinen ursprünglichen Familiennamen behält.
Der typische deutsche Verwaltungsbeamte ist die furchtbarste Heimsuchung, die einem Menschen widerfahren kann.
Der Bürger ist eben der natürliche Feind des Beamten.
Immer schön verallgemeinern, das ist gut für die Glaubwürdigkeit…
zur Ehebrecherin: Naja, wenn die Ehe intakt gewesen wäre, wäre die Ehefrau wohl kaum heimlich fremdgegangen… oder gibt es eine juristische Definition von "intakt", die von der alltäglich-normalmenschlichen abweicht?!
@ Trennungsunterhalt
Das Verschuldensprinzip hat jetzt wieder Einzug erhalten.
So war dies ursprünglich einmal im BGB angelegt.
Warum die Bundestags-Irren in den 70iger Jahren (soweit ich informiert bin)
das geändert haben, war sowieso nicht nachvollziehbar.
Da vermute ich aber mal, dass die feinen Leute vom Stern den Richter etwas falsch zitieren. Andernfalls sollte es uns doch zu denken geben, dass ein Mensch dieses Berufsstandes Sätze wie "Das mag so gewesen sein, damals hatten wir noch nicht den Paragrafen 20a." gesagt haben soll.
Denn es steht seit Juli 2002 kein Paragraph 20a im GG, genauso wenig wie irgendein anderer Paragraph.
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20a.html
Wenn´s um Geld geht, schleppen Kerle gerne den mittelalterlichen Pranger für "Ehebrecherinnen" an. Woran nur erinnert mich das fatal?
(…)„Missbrauch des Missbrauchs von Kindern“, schimpfte der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss, (…)
Nachdem gerade über diesen Herrn viel berichtet wird etwas lustig dieses Zitat von ihm zu lesen
S0ftpr0n: Ich finde, Flugzeuge sind alles andere als soft, sondern harte Pornographie. So ein Flugzeug sieht doch wie ein Penis, ganz besonders während des Starts, wenn sich so ein Riesending in den Himmel bohrt und die Wolkendecke entjungfert. Nicht umsonst sind gewisse Muschifrisuren als "landing strip" bekannt.
Jungejunge, wenn ich mir so die Kommentare unter dem Leyen-Artikel angucke, komme ich nicht umhin festzustellen, dass Demokratie einfach nicht funktionieren kann, solange die Bürger einfach zu blöd sind und nicht bis drei denken können, aber dafür bei Reizworten einfach anspringen. Darf ich endlich König werden? Bittebitte?
Affäre kann Unterhaltsanspruch kosten… steht natürlich in der Ärztezeitung… lol
Kaninchen:
"Der (Richter) hatte gemeint, Richwien sei aufgrund seiner Gesundheit und Intelligenz in der Lage, eine Tätigkeit auszuüben, die ihm mindestens 9000 Euro statt der angegebenen 4000 Euro jährlich einbringen würde."
Moment mal. Dieser Richter legt also nicht nur das GG sehr eigenwillig aus, sondern ist gleicheitig absolute Authorität darin, was der Künstler eigentlich in der Lage sein müsste, zu verdienen. Und legt dann auch gleich den Tagessatz entsprechend fest. Abgesehen von der unerträglichen Arroganz stellt sich mir zumindest die Frage nach der Rechtmäßigkeit.
"…Gesundheit und Intelligenz…"? Da wird dann also vor der Verkündung des Urteils erstmal ein Gesundheitscheck und ein Intelligenztest gemacht um den angemessenen Tagessatz zu ermitt… Ach nee, sorry, das kann ein SO erfahrener Richter natürlich ganz alleine :-)
Einen hätte ich noch:
http://www.internet-law.de/2009/03/kinderpornografie-im-web-kann-effektiv.html
[...]Und es war doch sogar ein praktizierender Schlachter am Werk.[...]
und genau das ist der Knackpunkt; eingesehen hätte ich die Bestrafung, wenn das Töten nicht von einem ausgebildeten Schlachter vorgenommen worden wäre, da ja auch bei Hauschlachtungen es Vorschrift ist, daß ein Schachter dies macht, so aber stellt sich für mich die Frage, worin der Unterschied ziwschen dieser Bühnenschlachtung und einer Hauschlachtung besteht, außer das letztere nicht so Öffentlich ist. Zudem wurden die Tierchen ja auch dann verspeist, so daß man nicht mal sagen kann sie wurden "just for fun" getötet.
bombjack
@13, Klopfer:
Das sind Focus-Leser. Was haben Sie denn erwartet?
@15 streitberg & alle Juristen hier: Was soll das überhaupt mit dem "Sie könnten ja theoretisch doppelt so viel verdienen"? Kann ein Richter etwa auch entschließen, dass ein HartzIV -Empfänger ja schließlich theoretisch die Möglichkeit hätte 20-Mio. im Jahr zu verdienen, wenn er nur mal öfter die richtigen Zahlen auf seinem Lottoschein ankreuzen würde. Und müsste der HartzIV-Empfänger dann auch einen Tagessatz von 55.000 Euro bezahlen?
@ 19
§ 40 Abs. 2 S. 1 und 2 StGB
Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte.
$ 40 Abs. 3 StGB
Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung eines Tagessatzes können geschätzt werden.
@4(Christian)
Du hast mein tiefstes Mitgefühl!
@7(cassassa)
[ ] Du kennst die Frauen.
[x] Frauen sind böse Egoisten.
@17(bombjack) Man kann nur vermuten, und das mache ich jetzt auch mal. Der Richter hat dem "Künstler" nicht geglaubt, dass die Tiere von Anfang an für den Verzehr gedacht waren ("eine Woche später verspeist"), sondern dies als Schutzbehauptung gewertet. Bei einem angegebenen Jahreseinkommen von 4000 Euro die Köpfe der getöteten Kaninchen für 10 Mille anzubieten, sieht sehr nach monetärem Hintergrund aus und wurde ja wohl so auch gewertet. Die Aussagen der "Künstler" wirken sehr konstruiert. Das wird wohl auch zu dem Urteil geführt haben (zumal die Tusnelda mittlerweile "den Sinn des Ganzen anzweifelt"). Solche "Performance-Künstler" braucht kein Arsch.
Das Kaninchen-Urteil hat eine sehr interessante Implikation. Es ist verboten Tiere zutöten, weil man damit Geld verdienen will. Ein Nerzmantel liegt preislich doch auch etwa in dem Bereich wie die nicht verkauften Köpfe. Könnte man solche Pelze nicht auch als Kunst bezeichnen? Und wäre dann die Herstellung auch strafbar? Militante Tierschützer setzt euch dafür ein, dass Kürschner zu Künstlern werden.
Hinsichtlich des Urteils für "Ehebrecher" (-innen):
Die Implikitation war eine intakte Ehe. Diese einseitig aufzulösen kann – wie ja ein anderes umstrittenenes Urteil (http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=tz&dig=2008%2F04%2F18%2Fa0100&cHash=7fc4d34a2e) herausstellte – auch dann den Unterhalt kosten, wenn der abtrünnig gewordene Partner (hier eine Sie) eine andere geschlechtliche Orientierung angenommen hat.
@ 7:
Sicher, es gibt eine objektive und eine subjektive Definition der Intaktheit einer Ehe. Eine nach außen hin (objektiv) intakte Ehe kann – wie mittlerweile mindestens die Hälfte der nicht geschiedenen Ehen – für die Partner zutiefst beunfriedigend und damit (subjektiv) desolat sein.
Ferner hat die Ehe verschiedene Aspekte. Sie zeichnet sich durch gegenseitiges Vertrauen, Vermögens- und Haftungsgemeinschaft und – zu einem weitaus geringeren Teil – geschlechtlicher Verbindung aus. Gerade letztere soll eben eine sonst intakte Ehe nicht scheitern lassen.
Man kann zu den Urteilen stehen, wie man will. Zum einen ist fraglich, ob eine Ehe bloß wegen einer Affäre geschieden werden muss (wenn die anderen Merkmale der Ehe noch erfüllt sind).
Und zum anderen muss schon die Frage gestellt werden, warum derjenige, welcher bloß wegen geschlechtlicher Differenzen verlassen wird (unbefriedigender Sex oder mangelnde gegenseitige Zuneigung), auch dann Unterhalt zahlen soll, wenn er sonst alles "richtig" gemacht hat und die Ehe sonst intakt war. Jahrzehntelange Ehen werden wegen vielleicht kurzfristiger Affären (welche gar nicht die anderen Merkmale der Ehe erfüllen werden) geschieden, Vermögenswerte zerschlagen und Anwälte reich gemacht.
Zumal doch auffallend ist, dass meist der finanziell schwächere Partner auf die Scheidung besteht, wenn er selber oder der andere die Ehe gebrochen hat.
Allerdings war die Abschaffung des Verschuldensprinzip hin zum Zerrüttungsprinzip im Grundsatz sinnvoll. Nur: Wer bloß wegen Verletzung der ehelichen Treue, welche nur einen kleinen Anteil der ehelichen Lebens- und Vermögensgemeinschaft ausmacht, die Scheidung verlangt, sollte nicht noch Unterhalt zahlen müssen (wenn er selber fremdgegangen ist) bzw. von Unterhaltszahlungen verschont bleiben (wenn der andere fremdgegangen ist).
Solange im Grundsatz trotz des – vielleicht noch andauernden – Ehebruches ein Vertrauen zwischen den Partnern besteht und die Entfremdung sich lediglich auf die geschlechtliche Verbindung bezieht, verstößt nur derjenige, welcher die Scheidung verlangt, m.E. gegen die eheliche Solidarität. Ein andere gilt selbstverständlich, wenn der Ehebruch z.B. auch mit einer Veruntreuung des ehelichen Vermögens verbunden ist oder sonst dem anderen Partner besonders entwürdigende Umstände des Ehebruches zugemutet werden; ferner, wenn beiden Partnern die besondere, insbesondere an Gewissen, Religion und Glauben gebundene Bedeutung der ehelichen Treue für den anderen bewusst war, sofern diese Auffassung sich den von denen der allgemeinen Meinung in der Gesellschaft stark auffallend unterscheidet.
@kaninchen
Ich verstehe bei dem Urteil immer noch nicht, was der Unterschied zu einer Hausschlachtung ist. Außer das hier 20 Menschen anwesend waren wobei einer ja Journalist ist, und im anderen Fall vielleicht nur 5.
Außerdem sollte der Großteil der Deutschen vielleicht einmal eine Ausflug zu einer Großschlachterei machen. Da kann man auch einmal sehen, wie Fleisch im industriellen Maßstab produziert wird.
@8
Die Abschaffung des Schuldprinzips und die Ersetzung durch das Zerrüttungsprinzip war eine sehr positive Entwicklung im Scheidungsrecht.
Ich stamme aus einer Scheidungsfamilie und jahrelang wurde wegen des Unterhalts vor Gericht schmutzige Wäsche gewaschen. Darunter hat nicht nur meine Mutter sondern vor allem wir Kinder sehr gelitten. Die paar Mark, die am Ende dabei rausgekommen sind, waren diese Belastung sicherlich nicht wert.
Insofern bin ich sehr froh, dass der Unterhalt danach berechnet wird (werden sollte, das Gerichtsurteil möchte wohl das Rad zurückdrehen und zurückkehren zu Schuldprinzip), wer ihn benötigt und nicht danach, wer "Schuld" hat und wer nicht.
Thomas
Tiere dürfen überhaupt nicht getötet werden. Nicht zur Kunst und auch nicht zum Essen! Wir haben kein Recht dazu! Es gibt genügend fleischlose Alternativen.
@27 völlig falsch , totaler Mist was hast dir nur da dabei gedacht. Es gibt überhaupt keine (in Zahlen 0,0) Alternativen zum Schnitzel.
zum Weltstadtimage: Wenn ich zu einer Hochzeit nach Las Vegas fliege sind die Flugkosten, Hotelkosten etc. völlig ok, aber ca. 80 EUR für die Beglaubigung und Übersetzung der Urkunde sind viel zuviel Geld ?
Ist es denn wirklich unzumutbar, sich vor einer Hochzeit kurz beim Standesamt zu erkundigen ,welche Unterlagen benötigt werden ?
@27, Markus:
Ab welcher Größe soll es verboten sein ?
Und was ist mit Fahrlässigkeit ? Wie hoch setzen wir die Gelstrafe an ?