Die Pflichten eines Volksvertreters
Beim SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss soll “einschlägiges Material” gefunden worden sein. Wie es aussieht, erklärt Tauss die Funde mit seiner Tätigkeit als Abgeordneter. Ganz aussichtslos ist das nicht. Denn das Gesetz verbietet den “Besitz” von Kinderpornografie nicht in allen Fällen:
§184b Abs. 5 Strafgesetzbuch:
Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.
Darunter fallen nach den Vorstellungen des Gesetzgebers die Tätigkeit verdeckter Ermittler, von Sachverständigen, Anwälten, Ärzten und Wissenschaftlern. Sicherlich kann man auch als Bundestagsabgeordneter, der mit der Thematik vertraut ist, einige Gründe für das Vorhandensein solchen Materials anführen.
Ob es gute Gründe sind, wird sich wohl auch anhand der Auffindesituation bewerten. Material auf einem Rechner in der Privatwohnung dürfte anders zu bewerten sein als zum Beispiel Daten auf einem Rechner im Abgeordnetenbüro oder in einer Akte, insbesondere wenn diese sauber geführt werden und einem konkreten Projekt im Zusammenhang mit der Abgeordnetenätigkeit zuzuordnen sind.
Die Verbreitung von Kinderpornografie ist übrigens nicht privilegiert. Das setzt aber voraus, dass das Material an einen größeren, vorher nicht bestimmten Personenkreis weitergegeben wird. Die Abgabe an eine Person ist keine Verbreitung.
Hmm, klingt schon sehr komisch. MMS mit 'nem bekannten kommerziellen Kinderpornotypen austauschen, wie will er sich da rausreden. Sein Handy wurde gehackt? Die Bilder in seine Wohnung geschafft..
In diesem Zusammenhang sei folgender Blogpost von Fefe als Denkanstoß genannt. Auch, wenn da eine gewisse Voreingenommenheit zu erkennen ist und Anschuldigungen erhoben werden, von denen ich mich vorsichtshalber distanziere, sind einige Argumente nicht von der Hand zu weisen, gerade, was das Wissen des Beschuldigten um die leichte Verfolgbarkeit der ihm vorgeworfenen Handlungen betrifft:
http://blog.fefe.de/?ts=b7511d66
@1: Na zumindest von seinem iPhone hat er sie nicht verschickt. Kann natürlich sein, daß er noch andere Mobiltelefone besitzt, die MMS-fähig sind.
Gruß
Aus meiner Sicht viel interessanter:
http://blog.fefe.de/?ts=b74edaeb
@1
Die Absenderadresse einer MMS zu fälschen ist beinahe so leicht wie bei einer eMail. Tatsächliche Aussagen über den Ursprung können erst durch den Mobilfunkbetreiber gemacht werden. Das dauert, daher ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass lediglich die MMS gefunden wurde und davon ausgegangen wird, der angezeigte Absender sei authentisch.
Besonders unter dem Aspekt, dass er ein Gegner der momentanen Kontroll- und Überwachungswut ist: Stellt sich schnell der Gedanke ein, dass ihm jmd. etwas unterschieben wollte. Gerade im Bereich der KiPo, reicht doch der Verdacht, um für immer im Bewusstsein der Bevölkerung als Kinderschänder dazustehen und nie wieder gewählt zu werden.
Und das jmd. eine Behauptung aufstellt (DVD geschickt) ist m.E. noch lange keine ausreichende Begründung.
@2: Danke, darauf hätte ich auch gern verwiesen :o)
@1 Robert
Wenn man solche Dinge aufklären will, kann man nicht passiv abwarten bis sich eine Kontaktperson meldet und einem die Bilder praktisch vor die Füße gelegt werden. Im Fall der KiPo ist ein geben & nehmen die übliche Verfahrensweise. Ohne aktives Mitmachen wird man keine Kontakte aufnehmen und somit keine Ermittlungserfolg haben. Da ist es egal, über welches Medium man den Kontakt knüpft. Das BKA macht es übrigens genau so.
Den letzten Absatz des Kommentars von U.V. kann ich leider nicht nachvollziehen. Den einzigen Beigeschmack den ich erkennen kann, ist, das Herr Tauss eigentlich kein Ermittlungsbeamter ist und warum er seine eigenständigen Ermittlungen nicht einer Ermittlungsbehörde gemeldet hat. So als Information einfach, denn er durfte sich ja eigentlich im Rahmen seines Mandates ein Bild über die KiPo-Szene machen.
Nun ja, bis zu diesem Vorfall hatte ich zumindest gehofft das es bis zum 4ten Reich noch etwas dauert. Jetzt bin ich mir sicher da dieses binnen Jahresfrist errichtet wird. Nen paar Millionen Arbeitslose und Schnüffelgesetze mehr, dann noch ne schnelle Bevollmächtigung zur Abwehr des Notstandes für eine ehemalige FDJ Dame und dann müssen bestimmt irgendwo Ressourcen gesichert werden. Vor ehemals Deutsch Südwest sind die Mörder ja schon im Einsatz…
Wird ne sehr lustige Dekade..
Have fun
Otaku
Zumindest bei SMS weiss ich, dass man diese auch unter einer falschen Nummer verschicken kann. Bei MMS sollte das wohl auch gehen. Man hat wohl die eingehenden MMS und SMS gefunden, ob sie auch wirklich von Tauss versendet wurden bleibt noch zu ermitteln.
Mir ist das auch schon mal passiert. Der freundliche Firmenservice von t-mobile hat mir dann innerhalb von Minuten einen Verbindungsnachweis für meine ausgehenden SMS geschickt, so dass ich nachweisen konnte, dass ich fragliche SMS nicht selbst verschickt hatte. Danach hab ich meine Nummer ändern lassen (dauert auch nur Minuten). Der Stalker hat das nicht mitbekommen und fleissig weiter unter der alten Nummer gesendet :-)
Im bei FeFe verlinkten FTD.de-Artikel:
Christian Lange, Vorsitzender der SPD-Abgeordneten aus Baden-Württemberg im Bundestag, sagte, [...] "Für uns alle gilt die Unschuldsvermutung."
War schon ein bisschen überrascht. SPD? Unschuldsvermutung? Nach VDS, BKA-Gesetz, Rasterfahndung usw.?
@9
Mit "Für uns alle…" sind sicherlich nur die MdB gemeint gewesen.
Schon erschreckend, dass selbst im lawblog eine schuldintendierende Strömung herrscht.
Zufälle gibts … jetzt kommen gleich die Verschwörungstheoretiker:
"Thomas Strobl ist seit 2005 Generalsekretär der CDU in Baden-Württemberg und Vorsitzender des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. …
Seit 1996 ist er mit Christine Schäuble, der Tochter des CDU-Politikers Wolfgang Schäuble, verheiratet. … "
http://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Strobl
Ach, Blödsinn.
Moment. Es ist also erlaubt sich aus dienstlichen Gründen KiPo zu verschaffen, aber nicht sie zu "verbreiten". Damit ist doch eigentlich immer die eine Hälfte im rechtswidrigen Bereich? Der Staatsanwalt darf sich das Ermittlungsmaterial von der Polizei beschaffen (dienstlicher Grund), aber der Polizist darf es nicht dem Staatsanwalt geben, denn der dienstliche Grund ist keine Rechtfertigung für die Verbreitung.
@11: Full Ack
Irgendwie stinkt es wenn ein ausgesprochenen Gegner der VDS, der Netzzensur und des Kryptoverbots ausrechnet wegen dieses Vorwurfs angeschuldigt wird. Genauso stank es als der ausgesprochen kritische Polizist und ExMdB T. Wüppesahl wegen eines geplanten Raubes aufgrund einer Zeugenaussage verurteilt wurde.
ich finde den Link von Bob (3) interessant. Schon verrückt, dass eine einzelne Gruppe mehr erreicht als der ach so besorgte Staat.
Und zu Tauss, irgendwie erinnert mich das an Filme wie Staatsfeind Nr. 1. Wobei ich immer gehofft hatte, dass so etwas nur in Hollywoodfilmen vorkommt.
Was heißt eigentlich genau ihm konnten zwei Nummern "zugeordnet" werden? Heißt das es waren zwei Nummern auf seinen Namen angemeldet (kann jeder machen)? Oder waren es zwei anonyme Nummern, zu welchen bewiesen werden konnte, dass er sie nutzt (z.B. mittels IMSI-Catcher)?
@ 13
Nein!
Verbreiten setzt voraus, dass die Schrift an eine vom Täter nicht mehr individualisierbare Vielzahl anderer Personen weitergegeben wird; kein Verbreiten bei Weitergabe nur an einzelne bestimmte Personen, es sei denn es wird an soviele Einzelpersonen versand, dass der Kreis derer die Kenntnis erlangen, nicht mehr kontrolierbar ist (BGHSt 13, 257)
@12/ Wunderer
Das ist wirklich ein interessanter Zufall. Aber er ist nicht ausschlaggebend. Denn der Immunitätsausschuss hat hier nur eine formale Rolle. Er prüft lediglich, ob es sich wirklich um ein Ermittlungsverfahren handelt und nicht um eine politische Intrige. Weil der Staatsanwalt sich gemeldet hat, ist die Sache klar. Und der Immunitätsausschuss entscheidet in jedem Fall für die Aufhebung der Immunität, wenn der Staatsanwalt kommt. Ich glaube sogar, dass er gar nicht das Recht hat, solche Ermittlungen aufzuhalten. Herr Strobl hat meiner Meinung nach nur eine völlig unbedeutende Rolle in diesem Spiel inne.
@1
Woher beziehen sie die Information, daß der Bremerhavener ein "bekannter kommerzieller Kinderpornotyp" ist?
@18/milo
Doch, der Immunitätsausschusss hat das Recht jede Form von Ermittlung aufzuhalten. Da wäre die Justiz im Zweifelsfall machtlos.
Solange die Immunität nicht aufgehoben wurde (oder das Mandat ausläuft) kann ein Staatsanwalt seinen Kopf gegen ein Wand hauen wenn er Lust hat, mehr aber nicht.
Es gibt keine Pflicht für den Bundestag irgendwas zu tun, die Immmunität aufzuheben etc.
Theorethisch könnte ein MdB offen einen Mord begehen und die Jusitz kann nichts machen solange die Immunität besteht.
Praktisch und politisch ist das wohl kaum möglich … und netterweise nutzt der Bundestag diese Möglichkeiten auch nicht. Die Immunität wird eigtl. immer aufgehoben bei einem echten Straf-, Ermittlungsverfahren.
Aber das ist politische Kultur, nicht rechtlich zwingend.
@13:
dann hat Frau v.d.Leyn vermutlich selber Kipos verbreitet, als sie diese Praesentation fuer die Internetprovider, mit beispielen, an die Mitglieder des Ausschuss "Neue Medien" verteilen liess.
Es wuerde mich auch nicht wundern, wenn es eben dieses Material ist, das ihn jetzt vorgehalten wird.
Ich bin da sehr skeptisch, Herr Vetter !
"Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen."
Seit Ende der 90er wird dies immer strenger ausgelegt, sowohl in D, als auch in ÖST. Deshalb gab es schon strafrechtliche Ermittlungen gegen Journalisten, nur weil sie ÜBER KP berichten wollten, auch Sexualwissenschaftler stehen in D mit einem Bein im Gefängnis.
Im NL Strafrecht gibt es auch eine Klausel, die besagt, daß der Besitz von KP zulässig ist, sofern er strafrechtlichen, medizinisichen, oder wissenschaftlichen Absichten dient.
Diese Ausnahme wird aber auch immer enger ausgelegt.
So hat sich früher z.B. ein Wissenschaftler nicht strafbar gemacht, wenn er KP aus dem Archiv mit nach Hause nahm, weil er gerade an einem Buch über KP schrieb. Mittlerweile wird dringend dazu geraten, dies nur in streng abgeschirmten Archiven einzusehen, OBWOHL das § ja den Besitz von KP aus obigen Gründen zulässt. Aber aus dem Besitz in einer Privatwohnung KÖNNTE auch automatisch eine Vertriebsabsicht konstruiert werden. Zumindest aber die Möglichkeit, der Zugänglichkeit von KP Vorschub zu leisten.
Mir leuchtet dies nicht ein, wenn der Wissenschaftler alleine wohnt, bzw. dieses Material gut sichert, kann dies doch überhaupt nicht unterstellt werden. Dies wäre ja so, als würde jemand, der legal einen Waffenschein erworben hat, immer automatisch verdächtigt werden, er würde die Waffe seinen Kindern oder anderen Unbefugten zugänglich machen.
In keinem anderen Rechtsbereich ist es üblich, so sehr mit Unterstellungen und Mutmaßungen zu arbeiten, wie im Sexualstrafrecht, betrf. KP.
Die Ermittlungsverfahren wegen der Verlinkung auf wikileaks, sind nur exemplarisch für viele dieser Vorgänge.
Nur im Fall Tauss ist es ein seltsamer "Zufall", daß die HD gerade jetzt stattfand, oder ?
Erst kritisiert er wochenlang die KP Blockade, dann rückt von der Leyen von ihren Plänen – zum Schein – ab, einen Tag später hat Herr Tauss eine HD wegen KP. Zufälle gibt es….
@ 21
Nein!
Die Weitergabe an einzelne bestimmte Personen erfüllt in der Regel nicht das Tatbestandsmerkmal des Verbreitens.
Im Übrigen verweise ich auf meinen obigen Kommentar (#17)
Handywürmer sind nichts neues mehr, nur zum Glück noch nicht sonderlich verbreitet. Ich bin mir aber sicher, dass es nur mehr eine Frage der Zeit ist, bis sich ein Wurm über z.B. eine SMS oder MMS verbreiten kann und an alle aus dem Telefonverzeichnisse pornographische Bilder o.ä. versenden kann. Da kann man sicher nicht dem Handybesitzer die Schuld geben, der ja selbst zum Opfer wurde. Ist ja bei E-Mail-Würmern nichts anderes. Also meiner Meinung nach muss man das schon differenziert betrachten.
"Die Verbreitung von Kinderpornografie ist übrigens nicht privilegiert.[U.V.]"
Woher nehmen Sie diese Erkenntnis? Im Gesetzestext finde ich sie nicht wieder. Der Absatz 5 bezieht sich auf die Absätze 2 und 4 und nicht auf die Unterpunkte des Absatz 1.
Sonst wäre ja sogar die Weitergabe von entdeckten einschlägigem Material an die Ermittler schon kriminalisiert.
Es wäre auch ziemlich praxisfern, beispielsweise einem Systemadministrator zu verbieten, in Erfüllung seiner Pflichten dieses zur Anzeige weiterzureichen(siehe Operation Himmel beim Berliner Provider S****).
Der Zusammenhang mit der Tätigkeit des Abgeordneten, der in dem Focus Link ja ausdrücklich als Gegener der von der Familienministerin propagierten unsinnigen Internetsperren genannt wird und dem Vorwurf ist tatsächlich recht seltsam. Wie immer ist aber aus den Presseveröffentlichungen keine genaue Meinung zur Beweislage zu bilden, auch wenn einige das gern tun.
Unabhängig davon ist mir allerdings kein Grund ersichtlich, warum jemand, der sich mit diesem Themenkreis als Abgeordneter beschäftigt, selbst Kinderpornographie in welcher Form auch immer besitzen sollte. Wer sich mit waffenrechtlichen Vorschriften beschäftigt, muss auch kein Maschinengewehr im Keller haben. Versenden sollte er entsprechendes Material schon gar nicht. Und man dürfte auch bei einem Abgeordneten genug Menschenverstand erwarten, dass ihm so etwas klar ist.
Zum Beitrag: Es handelt sich um Abs. 5, nicht Abs. 4.
@25 (Kai Berlin): Dann sollten Sie das Gesetz einmal lesen. In Abs. 5 der Norm steht, daß Abs. 2 und 4 für bestimmte Handlungen nicht gelten. Daraus folgt, daß Abs. 1 in jedem Fall gilt. Abs. 2 und 4 befassen sich aber allein mit der Besitzverschaffung und dem Besitz. Alle in Abs. 1 genannten Tathandlungen sind also immer strafbar. — Die Weitergabe an eine Ermittlungsbehörde ist keine "Verbreitung"; daher ist das von Ihnen genannte Problem keines.
Allgemein sei noch angemerkt, daß das "Argument", es könne sich nur um eine Intrige handeln, weil der Betreffende ja wissen müsse, daß man ihm die Tat nachweisen könne, keines ist. Das Wissen um die *Möglichkeit*, entdeckt zu werden, hindert Straftäter nur seltenst an der Begehung ihrer Taten; und daß diese Möglichkeit besteht, ist im Bereich des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie ohnehin jedem bekannt, schon aus der Presseberichterstattung über vergangene Ermittlungserfolge. Ein Straftäter glaubt dennoch in der Regel, *er* werde schon nicht erwischt. Die Annahme, die Mehrzahl der Täter oder wenigstens halbwegs intelligente Täter wären mit den Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung u.ä. ohnehin nicht zu erwischen, weil sie diese unterlaufen (durch Verschlüsselung usw. usf.), ist daher auch nur das: eine Annahme, und zwar eine falsche. — Im allgemeinen werden die Möglichkeiten der Ermittlungsbehörden übrigens eher weit überschätzt, wie man regelmäßig an den leicht bis schwer paranoiden Überlegungen, wer alles ständig wie überwacht werde, ablesen kann. Insofern wären Insiderkenntnisse eher ein Argument *für* die tatsächliche Tatbegehung. ;)
Alles Spekulieren hilft im übrigen nicht weiter; man wird schlicht abwarten müssen, ob und wie sicher die angeblichen SMS und MMS zugeordnet werden können, welches Material im Büro auf dem Rechner gefunden wurde, wie sicher man es zuordnen kann, wie es dorthin kam und wie es rechtlich zu würdigen ist. Dazu jetzt etwas zu sagen, ist schlicht zu früh.
@ 27/tth
"Ein Straftäter glaubt dennoch in der Regel, *er* werde schon nicht erwischt."
Sie treiben den Teufel mit dem Beelzebub aus, denn Sie setzen hier ja ebenfalls eine Annahme ein, indem Sie über Straftäter allgemeine Aussagen machen ohne jede empirische Absicherung.Ihre Aussage klingt fast so, als sei der Straftäter eine Gattung mit festgelegten Gattungseigenschaften.
"Die Annahme, die Mehrzahl der Täter oder wenigstens halbwegs intelligente Täter wären mit den Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung u.ä. ohnehin nicht zu erwischen, weil sie diese unterlaufen (durch Verschlüsselung usw. usf.), ist daher auch nur das: eine Annahme, und zwar eine falsche."
Wieso ist sie falsch? Sie haben vermutlich als empirische Grundlage nur die Aufklärungsquote oder die Anzeigenzahl zur Verfügung. Aber Sie kennen das Dunkelfeld ja nicht, Sie wissen also nicht, wieviele Straftäter gar nicht erst verdächtig wurden. Gerade weil es die Möglichkeit gibt, sich den Ermittlungsbehörden durch Verschlüsselung etc. zu entziehen, ist doch die Gefahr groß, dass die Täter einem durch die Lappen gehen.
Es bleibt folglich beides schlicht eine Annahme: die Spekulation über die Täter an sich als auch die Konstruktion, Tauss könne nicht Täter sein, weil er technisch zu beschlagen sei.
"Im allgemeinen werden die Möglichkeiten der Ermittlungsbehörden übrigens eher weit überschätzt, wie man regelmäßig an den leicht bis schwer paranoiden Überlegungen, wer alles ständig wie überwacht werde, ablesen kann. Insofern wären Insiderkenntnisse eher ein Argument *für* die tatsächliche Tatbegehung. ;)"
Interessantes Argument!
@26: "Wer sich mit waffenrechtlichen Vorschriften beschäftigt, muss auch kein Maschinengewehr im Keller haben."
Aber Bilder und technische Daten von Maschinengewehren sind durchaus ratsam. Ansonsten hat man keine Ahnung, wovon man spricht.
Herrn Tauss wird schließlich nicht vorgeworfen entsprechende Bilder/Videos selbst hergestellt zu haben.
Um Sachkenntnisse zu bekommen ist es notwendig bestimmte Dinge auch selbst zu begutachten. Diese Möglichkeit ist ja auch im zitierten §184b Abs. 4 StGB vorgesehen und legitim. Nur so lässt sich Abwägen, wie weit Gesetze gehen können/dürfen, ohne andere Rechtsgüter zu beschädigen.
Herr Tauss hat in der Vergangenheit gezeigt, dass er sich in seinem Spezialgebiet, den neuen Medien, hervorragend auskennt. Im Gegensatz zu anderen Politikern weiß er, wovon er spricht. Diese Fachkenntnis hat er sicherlich nicht erlangt, indem er in seinem Büro sitzt und den Hans-Guck-in-die-Luft spielt, wie man bei vielen anderen Politikern vermuten kann (Was war noch mal ein "Browser"?). Sollen Politiker ihre Meinungen nur über Lobbies bilden können?
Ein Bezug zu seiner Arbeit ist einfach gegeben. Er ist nicht irgendein Abgeordneter, sondern insbesondere für den Themenkreis Kinderpornographie im Netz zuständig.
@29: Dennoch möchte ich beinahe ausschließen, daß das den Umgang mit verbotener Kinderpornographie rechtfertigt, ebenso wenig wie jemand, der sich mit der Drogenpolitik beschäftigt, dem BtMG unterliegende Stoffe besitzen darf (auch wenn er es vielleicht hilfreich empfindet, die Wirkung einmal auszuprobieren) oder eben jemand, der sich mit dem Waffenrecht beschäftigt, verbotene Gegenstände oder Schusswaffen (obschon vergleichbare Freistellungsregelungen bestehen).
Ein "Bezug zu seiner Arbeit" genügt eben nicht.
@27: "Ein Straftäter glaubt dennoch in der Regel, *er* werde schon nicht erwischt."
Nein. Höchstens die Straftäter, von denen *Sie* erfahren. Und das sind alles Straftäter, die erwischt wurden! Warum sind die wohl erwischt worden? Genau!
@30
"Ein “Bezug zu seiner Arbeit” genügt eben nicht."
D`accord.
Viel entscheidender als die strafrechtliche Bewertung ist freilich die moralische und soziale. Zumindest für die Existenz von Herrn Tauss. Es macht einfach einen großen Unterschied, ob sich jemand als Kinderpornokonsument aus Leidenschaft entpuppt oder ob er nur fahrlässig strafrechtliche Vorschriften missachtete, ansonsten aber ehrenwerte Ziele hatte.
Bis sich dies erwiesen hat, ist sein Ruf ruiniert.
Sofern das Material in digitaler Form vorlag grenzt es in jedem Fall an Irrsinn, es einfach unverschlüsselt zu verwahren.
Selbst wenn es denn ein (physischer) Beispielordner vom BKA war, gehört sowas in den Safe.
Das ist als ob man Nitroglyzerin in einem Pappbecher auf dem Schreibtisch stehen hat.
Egal wie berechtigt man ist, es kann trotzdem jemand unbefugtes dagegenstossen.
Man muss da tatsächlich abwarten, ob uns jemals jemand sagt, was für Material es war und in welcher Form es vorlag.
@28 (Milo):
Natürlich gibt es verschiedene Tätertypen. Die Inkaufnahme des "Erwischtwerdens" ist dennoch die Ausnahme. Der Regelfall ist – wenn überhaupt darüber weiter nachgedacht wird – die Annahme, man werde eben nicht erwischt werden, weil man klüger sei als andere oder nicht dieses Pech habe. Das sind dieselben Gründe, die Kraftfahrzeugführer zur Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit verleiten (auch dann, wenn sie genau wissen, wie leicht man ihnen das nachweisen kann, *wenn* sie denn in eine Verkehrsüberwachung geraten) oder die reihenweise auch gebildete und kluge Menschen dazu bringen, rational kaum nachvollziehbare Anlageentscheidungen zu treffen ("klar, Finanzgeschäfte haben immer ein Risiko, aber *meine* Anlagen sind doch sicher!").
Der Verweis auf die Dunkelziffer in Ihren Ausführungen geht fehl. Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen setzen zumindest einen Anfangsverdacht voraus (de fakto sogar einen höheren Verdachtsgrad); sie finden nicht "ins Blaue hinein" statt. Demnach gibt es nicht ein bestimmtes Hellfeld derjenigen, die dumm genug sind und sich durch diese Maßnahmen erwischen lassen und ein Dunkelfeld derjenigen, die sich dadurch nicht erwischen lassen. Es kann vielmehr nur eine Menge von Ermittlungsverfahren geben, in denen die Überführung des Tatverdächtigen durch Überwachungsmaßnahmen entweder möglich ist oder in denen sie eben nicht möglich ist (oder sich sogar positiv erweist, dass sich der Betreffende keiner Straftat schuldig gemacht hat). Diese lassen sich durchaus vergleichen.
@12: Ich bin selbst RMGler und kenne Thomas Strobl seit 1992 persönlich und habe im Heilbronner Freundeskreis einige Leute, die regelmäßig mit ihm zu tun haben. Er ist auf der politischen Bühne immer sehr gefasst und kalkuliert seine Schritte genau, findet loopholes und schafft es auf wunderbare Weise unangreifbar zu sein. Ich erinnere mich sehr gut an eine Aktion, mit der er den JU-Vorsitz ergatterte: Eine Klausel in der Satzung zum Thema JU-Mitgliedschaft auf Probe, die er dazu nutzte, eine Teilnahme am Parteitag im Stil einer Kaffeefahrt mit "interessierten Neumitgliedern" zu füllen. Chapeau! Alles legal, transparent, öffentlich und dennoch würde ich eine solche Aktion ganz subjektiv als das "Herankarren von Stimmvieh" bezeichnen.
Strobl kennt die Grenzen, an die er gerade noch heran darf und ist geduldig genug, auf seinen Moment zu warten und so langsam aufzusteigen, vom Heilbronner Stadtrat und JU-Vorsitzenden über den Referenten beim Stuttgarter Schäuble und von dort natürlich nach Berlin. Schäuble wird mit Sicherheit in der nächsten Legislaturperiode einen Ministerposten inne haben.
Freudsche Fehlleisteung: Strobl wird mit Sicherheit in der nächsten Legislaturperiode einen Ministerposten inne haben.
@34
"Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen setzen zumindest einen Anfangsverdacht voraus (de fakto sogar einen höheren Verdachtsgrad); sie finden nicht “ins Blaue hinein” statt."
Einverstanden. Aber dennoch gibt es ein Dunkelfeld, nämlich jene, die dafür sorgen, dass es erst gar keinen Anfangsverdacht geben wird. Aber ich vermute, Sie meinen eigentlich, dass genau diese Vermeidung keine technische Frage ist, sondern eine des sozialen Umgangs.
@32 (Milo): Ach, das mit der moralischen Bewertung ist so eine Sache … Für den einen ist bereits Homosexualität vom Teufel und tiefster moralischer Abgrund, für den anderen ist der – "freiwillige" – Geschlechtsverkehr auch mit Kindern eine Sache, die niemand außer den Beteiligten etwas angeht, und der bloße Konsum von kinderpornographischen Schriften steht irgendwo dazwischen. Für seine Neigungen kann niemand etwas, und warum die eine sexuelle Perversion zutiefst verabscheuenswürdig sein soll und die Volksseele zum Kochen bringt, die andere letztlich aber gar keine, ist am Ende eine recht willkürliche Wertung.
Unabhängig davon wird es insoweit – und natürlich auch im Hinblick auf das Strafmaß – jedenfalls darauf ankommen, welche Art von Abbildungen sich dort gefunden haben sollen und ob auch Abbildungen ausgetauscht wurden, und wenn ja, welche und wie intensiv. Zwischen "Konsument von Kinderpornographie" und "fehlgeleitete Annahme, dazu aufgrund des (beruflichen) Interesses für die Materie befugt zu sein" gibt's im übrigen ja auch noch diverse Abstufungen. So zum Beispiel das Interesse, sich das einfach einmal anzusehen …
Anyway – vor jeder moralischen Wertung sollte erst einmal die Feststellung des Sachverhalts stehen. Und bis jetzt gibt es zwar, falls die Presseberichterstattung zutreffen sollte – was alles andere als sicher sein dürfte, wie man die Presse so kennt -, gravierende Verdachtsmomente, aber es dürfte viel zu früh sein, um daraus bereits einen feststehenden Sachverhalt abzuleiten. Die Möglichkeit einer – sehr umfänglich und weit im voraus vorbereiteten – Intrige oder auch einfach die Täterschaft eines anderen, der Zugriff auf Büro, Rechner und Telefon hat, besteht zunächst einmal fort.
@36 (Milo): Klar gibt es diejenigen, die nicht nur nicht erwischt werden, sondern noch nicht einmal je in Verdacht geraten (obschon es ja heißt "Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen" ;)). Aber das liegt dann eben nicht daran, daß die Betreffenden zu klug sind, um sich von TKÜ-Maßnahmen erwischen zu lassen. *Dieses* gern gebrauchte Argument – "TKÜ ist nicht nur schädlich, sie nützt auch nichts, weil man damit nur die erwischt, die dumm genug (und damit auch nicht besonders gefährlich) sind und die man auch so erwischen würde" – geht eben an der Realität vorbei.
Wenn man sich den aktuellen Artikel von Kai Bierman in ZEIT-Online durchliest, könnte man den Eindruck gewinnen, Tauss sei der Standardsünde der Herrschenden erlegen:
"Ich darf mehr als der gemeine Bürger, denn ich habe ja edle Gründe"
Ein sehr häufige Sünde in diesen Tagen.
Sollte es so sein, dann hat er allen liberal gesinnten Menschen einen Bärendienst erwiesen, den sie ihm nie vergessen werden.
Herr Tauss hat den gleichen Fehler wie Eva Herman gemacht: die (Text editiert. U.V.) Staatsdoktrin angezweifelt.
Für leichte Vergehen gibt es die Nazikeule und für schwere Vergehen die Todesstrafe (Kinderporno). Bei Herrn Tauss ist das Maß offenbar voll.
Wer dieses Exempel nicht kapiert hat: Bitte am 8. März einfach den Fernseher einschalten oder andere Medien konsumieren und die Dogmen begierig aufsaugen und nachbeten. Und nicht aufmucken, sonst siehe oben.
> Das sind dieselben Gründe, die Kraftfahrzeugführer zur
> Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit
> verleiten
Deine Argumentation ist imho nicht stichhaltig. Wenn ich mich entscheide zu schnell zu fahren gibt es drei-vier Fakten die ich berücksichtige: Mein Vorteil den ich durch das Schnellfahren habe, das Risiko erwischt zu werden, die mögliche Strafe und Möglichkeiten die Strafe zu vermeiden. Beim übertreten der Geschwindigkeit kann diese Abwägung durchaus positiv (oder für das Gesetz negativ ausgehen), wenn mich ein Punkt in Flensburg nunmal nicht juckte und ich Spaß am schnell fahren hätte. Fast jeder weiß aber dass es möglich ist erwischt zu werden und stände darauf die Todesstrafe und wäre die Kontrolldichte höher so würde es wohl kaum einer tun.
Finanzgeschäfte sind eine ganz andere Kategorie, genaus wie Lotto.
Um nun aber wieder zum Kipo zu kommen: Hier ist die Strafe ungleich höher (insbesondere die soziale), genau wie die Kontrolldichte. Damit jemand dies also trotzdem macht, muss auch der Anreiz dementsprechend höher sein, was durch den sexuellen Trieb aber gegeben ist. Das heißt aber nicht dass derjenige meint er könnte nie erwischt werden, sondern er verdrängt es höchstens. Hat nun aber jemand Ahnung wie man nicht erwischt wird (was praktisch einfach mal nicht zu schwer ist wenn man sich mit der Technik auskennt) ist es unlogisch anzunehmen dass er trotzdem den gefährlicheren Weg nimmt.
Deine Ausführungen über die Dunkelziffer zeigen mir dass du dir jedoch anscheinend dieser technischen Möglichkeiten nicht bewusst bist, da diese eben zur anonymisierung (im weitesten Sinne also inklusive Unsichtbarkeit) führen – ein Ermittlungsverfahren gegen einen konkreten Tatverdächtigen ist daher üverhaupt nicht möglich.
@38
"*Dieses* gern gebrauchte Argument – “TKÜ ist nicht nur schädlich, sie nützt auch nichts, weil man damit nur die erwischt, die dumm genug (und damit auch nicht besonders gefährlich) sind und die man auch so erwischen würde” – geht eben an der Realität vorbei."
Das sehe ich nicht so. Es mag zwar sein, dass man eher wegen eines Tipps von anderen Kriminellen in die Falle des Staatsanwalts tappt. Nichtsdestotrotz kann man sich potenziell der Staatsgewalt entziehen. Hätte Tauss seine Daten allesamt verschlüsselt, würde man gar kein belastendes Material bei ihm finden können. Das Verfahren dürfte dann ins Leere laufen.
@39
"Sollte es so sein, dann hat er allen liberal gesinnten Menschen einen Bärendienst erwiesen, den sie ihm nie vergessen werden."
Das übernimmt meiner Meinung nach die Rhetorik der Überwachungsfreunde. Die Kritik an der Überwachung, so sie sachlich begründet wird, wird nicht falsch dadurch, weil der Kritiker gesündigt hat. So zu urteilen, hieße, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Auf eine solche Debatte, die die Überwachungskritik nur personalisiert und zu einer Angelegenheit von ein paar Guten und Bösen macht, sollte man sich nicht einlassen.
N24 vor wenigen Minuten: Der Verdacht scheint sich zu verdichten…
Nee, ist schon klar. Der wollte nur ermitteln und dafür sorgen, dass die Bösewichte vor Gericht gestellt werden können… (es gehört ja schließlich zu den vordringlichen Aufgaben eines Volksvertreters, Bösewichte zu überführen).
Es ist ihm natürlich auch nicht in den Sinn gekommen, die Rechercheergebnisse an die staatlichen Ermittlungsbehörden abzugeben, nachdem sich ein dringender Verdacht ergeben hatte.
Selbstverständlich gilt auch im Fall Tauss die Unschuldsvermutung. Aber ebenso ist es jedem Bürger unbenommen, sich anhand der bisher publizierten Faktenlage eine Meinung zu bilden und diese zu äußern. Und meine Meinung ist:
Tauss Statement riecht bislang nach billiger Ausflucht…
@30: "Dennoch möchte ich beinahe ausschließen, daß das den Umgang mit verbotener Kinderpornographie rechtfertigt [...]"
Niemand weiß, was da überhaupt gefunden wurde und aus welchem Grund er er besaß. Gerade bei nicht so eindeutigem Material kann ich verstehen, dass man es als Beispiel als Abgeordneter besitzen darf, um sich und anderen verdeutlichen zu können, wo die Grenzen verlaufen dürfen und wo nicht.
Aber meine Abwägung liegt sicherlich auch daran, dass sich die ganze KiPo-Gucker-Jagt für wenig zielführend halte. Es hilft nur den Produzenten an den karren zu fahren. Aber die sitzen ja irgendwo in Russland und da kann man unmöglich den politischen Druck erhöhen, damit dort effektiv gegen KiPo vorgegangen wird. Schließlich liefern die ja "unser" Gas. Und unsere Wirtschaft hat ja laut unserer Verfassung klar Vorrang gegenüber den Grundrechten der Bürger und insbes. vor den Rechten von Kindern! Oder etwas doch nicht?
Auch dürfen überall in der Welt Kinder an Unterernährung krepieren (11 pro Minute) und wir schauen ruhig dabei zu. Aber wehe, die werden nackt von eine Kamera gestellt. Dann ist das wiederum ganz schlimm.
Diese Abwägungen kann ich alle nicht verstehen. Natürlich ist weder der Konsum noch die Produktion von KiPo richtig, aber man muss doch mal die Prioritäten überprüfen! Die Abstufung ist doch ziemlich auf den Kopf gestellt: Irgendwie wird mehr Energie in den unwichtigsten Schutz (Pornogucker unwichtiger als Produzenten, Pornographie unwichtiger als Tod) gesteckt, als in die erheblich wichtigeren Themenbereiche. Das passt doch alles hinten und vorne nicht!
Aufgrund dieser Tatsachen kann ich nicht verstehen, dass solch ein Wirbel um einen Abgeordneten gemacht wird, dem man aufgrund seiner Tätigkeit zugestehen kann, dass er sich mit den Objekten beschäftigt, um vernünftige Gesetze machen zu können. Das ist doch alles von vorne bis hinten verlogen und entbehrt jeglicher Logik.
@43, Milo: "Das übernimmt meiner Meinung nach die Rhetorik der Überwachungsfreunde"
De jure ist das ein richtiger Einwand.
De facto leider nicht.
Was nützt es mir das man vom Sünder nicht auf sein Ziel schließen soll, wenn all die autokratischen Vertreter des paternalistischen Staates hohnlachend schreien: "Seht, der Kritiker der Elche, ist selber ein welcher"
Ist eigentlich, neben der ganzen Empörung, irgendjemanden aufgefallen, daß hier ein Abgeordneter überwacht wurde?
Damit ist doch eigentlich genau das eingetreten, was die Gegner der Vorratsdatenspeicherung immer befürchtet haben. Was wäre denn, wenn die ominöse Person in Bremerhaven ein Straftäter wäre, der sich mit seinem Anwalt in Verbindung setzen wollte? Oder wenn diese Person ein Informant gewesen ist, der einem Abgeordneten eine Information zukommen lassen wollte?
Hier wird davon geredet, daß Herr Tauss möglicherweise seine Rechte als Abgeordneter überstrapaziert hat. Das die Ermittlungsbehörden ihre Rechte überstrapaziert haben könnten, interessiert angesichts des Themas Kinderpornographie scheinbar niemanden mehr.
@46, Klaus:
das lustige ist: nach Analysen von Leuten, die sich die Sperrlisten angesehen haben stehen die allermeisten Server in eindeutig westlichen Ländern (USA, Kanada, Deutschland etc), der plausible Einwand, das ist alles irgendwo wo man doch nicht rankommt, scheint gar nicht zu stimmen.
Das ganze Spiel ist mehr als komisch.
@46+48: Welche besonderen Rechte hat denn ein Abgeordneter aus Ihrer Sicht?
Es ist wirklich abenteuerlich, welche Sonderrechte manch einer in diesem Forum einem Abgeordneten zugestehen möchte.
@12
Und der Wiefelspütz sitzt auch mit drin.
@49:
die daten liegen bei uns, produziert wird ganz wo anders.
http: //wikileaks.org/wiki/Einblicke_in_die_Kinderpornoszene
Die von Frau von der Leyen eingesetzte Arbeitsgruppe hat sich meines Erachten der Verbreitung von Kipo schuldig gemacht, als man solche unverpixelten Bilder Journalisten und Providern vorgeführt hat. Dies müßte vermehrt kommuniziert werden, vielleicht sogar durch den Aufruf zur Erstattung einer entsprechenden Anzeige. Diese wird von der politisch beeinflußten Justiz sicher eingestellt, aber tausende Einstellungen, deren Begründungen man dann auch wieder veröffentlichen kann, erzeugen schon eine gewisse Unruhe.
@47
"Was nützt es mir das man vom Sünder nicht auf sein Ziel schließen soll, wenn all die autokratischen Vertreter des paternalistischen Staates hohnlachend schreien: “Seht, der Kritiker der Elche, ist selber ein welcher”"
Schon verstanden. Aber das liegt eben auch daran, dass die Diskussion falsch geführt wird. Man sollte vielmehr die Beweislast bei denen belassen, die ständig neue Regelungen wollen. Nicht der Kritiker, in diesem Falle der Bewahrer des status quo, hat sich hier zu erklären, sondern der Veränderer. Dafür gibt es auch Kriterien, siehe hier:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26809/1.html
@53
Ich weise gerne nochmals daraufhin, dass die Weitergabe an einzelne bestimmte Personen kein "verbreiten" im Sinne des § 184b Abs. 1 Nr 1 StGB ist. Im Übrigen verweise ich auf Kommentar #17
Danke für die Hinweise zur Verbreitung, die völlig richtig sind. Ich habe den Text entsprechend geändert.
Mein Fehler.
@54, Milo:
"….Man sollte vielmehr die Beweislast bei denen belassen, die ständig neue Regelungen wollen…"
JA, uneingeschränkt JA
Herr Vetter, ich entschuldige mich ausdrücklich für die Verwendung des hier offenbar verbotenen f-Adjektivs.
Allerdings frage mich, wie ich dann eine Staatsideologie bezeichnen soll, die die Umerziehung aller Menschen mittels Totalüberwachung und Gesinnungsstrafrecht zum Gegenstand hat.
Offensichtlich ist die Notwendigkeit eines Einmarsches in diesem Land zur Wiederherstellung der Freiheit mal wieder näher gerückt, als ich gedacht habe.
@52/mfl: Dieser Text fand sich bis vor Kurzem auch in einem <a href="http://scusiblog.org/?p=530" rel="nofollow">Blog</a>. Mittlerweile ist er dort <a href="http://scusiblog.org/?p=588" rel="nofollow">nicht mehr</a> zu finden.
Die Sache stinkt irgendwie, aber sowas von.
Der Typ hatte als erstes MdB eine Emailadresse und Homepage, IT, moderne TK und Kryptozeugs sind sein Fachgebiet und Kontakt zum CCC hat er auch. Der weiß ganz genau, wie man KiPo frönen könnte ohne daß es einem nachweisbar wäre, ja, auch nur ein Verdacht entsteht.
Dieser Typ lässt also KiPo unverschlüsselt auf seinem Rechner rumliegen, schickt DVDs und MMSen durch die Gegend?
Das ist doch komplett unglaubwürdig!
Andererseits, wenn ihm das jemand so plump untergejubelt hat und meint damit durchzukommen, muß er auch ziemlich dreist sein.
Man kann nur hoffen, daß das korrekt aufgeklärt wird, ob nun so oder so.
JCL meint: (6.3.2009 um 16:56)
hier ist der richtig Link. Diese Seiten duerfen nicht aufgerufen werden!
Ach ja, dann gibt es noch JonDO, ehemals JAP TU Dresden
http://scusiblog.org/wp-content/uploads/2009/01/dkfichse_15012009txt.sorted
@50: Ein Abgeordneter hat einfach nun mal besondere Rechte, ob es nun paßt oder nicht. Das fängt an bei seinen steuerlichen Begebenheiten und geht hin bis zu geheimdienstlichen Informationen. Daraus resultierend sind sie auch von der Überwachung nach der Vorratsdatenspeicherung auszunehmen. Nicht ohne Grund gibt es die Immunität von Abgeordneten.
In diesem Zusammenhang müssen sie sich auch aus erster Quelle informieren können und notfalls eigene Recherchen anstellen. Das gebietet im Grunde die Unabhängigkeit von Abgeordneten. Das die aktuellen Personen das nur sehr eingeschränkt machen, heißt nicht, daß sie nicht die Rechte dazu haben. Und der Blödsinn der von Seiten der Bürokratie geäußerte wurde, man könne sich ja über das BKA o.ä. informieren, geht am Thema vorbei. Diese Institutionen haben ein starkes Eigeninteresse und werden wahrscheinlich auf keinen Fall den Abgeordneten objektiv informieren (ich denke da beispielsweise an einen Herrn im BKA, aber auch das Ministerium von Frau v.d. Leyen ist mit Sicherheit nicht objektiv).
Meiner Meinung nach sind unsere derzeitigen Abgeordneten in der Regel zu bequem, um sich einen objektive Meinung zu bilden. Und die wenigen, die das wirklich tun, werden rausgemobbt.
Verschwörung hin oder her. Das eigentlich Verurteilungswürdige bisher ist, dass sich bereits alle möglichen Leute in den Medien öffentlich zu der Geschichte äußern (die ermittelnden Behörden eingeschlossen), obwohl noch nicht einmal eine offizielle Vernehmung des Beschuldigten stattgefunden hat.
Will heißen: alles was wir haben sind Gerüchte, Behauptungen, Indizien und eventuell (noch unbestätigt) sogar belastbares Beweismaterial. Und alle Welt diskutiert, der Mann legt schonmal vorsichtshalber die Ämter nieder, und dass, ohne bisher vernünftig zu den tatsächlichen Anschuldigungen Stellung beziehen zu können.
Schlage daher vor, die ganze Diskussion "Verschwörung vs. politische Überheblichkeit" solange zu vertagen, bis gesicherte Erkenntnisse vorliegen (wie wärs zur Abwechslung mal mit einem Urteil, bevor jemand gesellschaftlich verurteilt wird?).
André
Jeder rechtschaffende Bürger, der die folgende URL aufruft, zeigt sich selbstverständlich unverzüglich selbst an:
http://images.google.com/images?safe=off&q=loli+guro
Überwachung nützt schon. Ich wunderte mich über weniger Spam. Statt 30 nur noch 3 Spammails pro Tag.
Und nun in Chip:Webhoster in USA geschlossen: 75% weniger Spam
http://www.chip.de/news/Webhoster-in-USA-geschlossen-75-weniger-Spam_33714660.html
Weniger Spam: Die Anzahl unerwünschter Werbemails ging nach der Abschaltung des Rechenzentrums um rund 75 Prozent zurück.
Dem Security-Blog der Washington Post ist ein Schlag gegen internationale Spammer gelungen.
Die Autoren des Blogs identifizierten den Webhoster McColo mit Sitz im kalifornischen San Jose als einen der zentralen Spam-Hoster weltweit. Mit ihren Erkentnissen wandten die Sicherheitsexperten sich an zwei Internet Service Provider, die für die Internetanbindung des McColo-Datenzentrums zuständig sind und erreichten eine Abschaltung der Netzwerkverbindungen.
Das weltweite Spam-Aufkommen ist um rund 75 Prozent gesunken.
1) Die Presse weiß binnen Minuten von der Durchsuchung, obwohl die Staatsanwaltschaft wissen muss, dass bereits der Hauch eines Verdachts einen Menschen völlig ruinieren kann.
2) Der Staatsanwalt posaunt Stunden später bereits von gefundenem "einschlägigen" Material (was genau?). Wie war das gleich wieder bei der Aktion "Himmel"?
3) Der Verdächtige wird zum Freiwild.
Rechtsstaat Deutschland.
Von Herrn Tauss hätte ich eigentlich mehr Intelligenz erwartet. Mehr werde ich dazu nicht sagen.
Ich kenne einen Kollegen, der als Journalist in Sachen Kinderpornographie recherchiert. Wird ihm Material zugespielt, informiert er seinen Rechtsanwalt. Dieser führt damit eine Art Rechercheakte. Da Journalisten auch unter die erwähnte Ausnahme fallen (und dabei ggf. mit den Justizbehörden in Kontakt sind), gehe ich bis auf Weiteres davon aus, dass Jörg Tauss, wenn er selbst "in Besitz" des Materials war, offenbar zu sorglos gehandelt hat und nicht sauber dokumentiert hat, was ihm da zugespielt wurde.
[...]Leser, es gibt Wahrheiten, die sich hinter Wahrheiten verbergen. Hinter dem Offensichtlichen steckt mitunter Verborgenes, das schockt, provoziert und auch versunsichert. Früher war[...]
"Aus für Tauss"
"Neben der Frage, wie er sich nun glaubwürdig entlasten kann, bleibt die Frage, wie die Polizei mit weiteren Daten umgehen wird, die nun "per Zufallsfund" entdeckt werden. Abgeordnete erhalten schließlich aus vielen Quellen brisantes Material unterschiedlichsten Zuschnitts. Darunter könnte sich angesichts der aktuellen Debatte um die Internetsperren etwa auch eine Liste der zu sperrenden Websites aus Ländern wie Schweden befinden. Oder kritische Informationen, welche die IT-Sicherheit von Behörden und Unternehmen betreffen. Abgeordnete geben auch mitunter vertrauliche Informationen an Journalisten weiter.
[...]
Obwohl heute mehrfach Berichte wie etwa der der Süddeutschen Zeitung auf die mögliche Unschuld von Tauss hinwiesen und den Fall in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Abgeordneter darstellte, war es Tauss wohl klar, dass er so nicht weiter arbeiten konnte. Es bleibt nun zu hoffen, dass sich im neuen Bundestag Abgeordnete finden lassen, die seine wichtigen Themen wieder aufnehmen und mit ähnlich hoher Expertise weiter betreiben und dabei jedoch aufmerksamer und umsichtiger agieren."
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29865/1.html
via http://blog.fefe.de/?ts=b74f2af6
@68: Kinderpornos sich zu beschaffen oder zu besitzen gehört meines Wissens gehören bei Journalisten eben nicht zu den beruflichen Pflichten, wie es bei Fachabteilungen der Polizei der Fall ist. Es ist auch nicht deren rechtliche Aufgabe.
Sonst könnte ja jeder daherkommen und sich seine Aufgaben selbst definieren.
Und bevor er seinen Rechtsanwalt anruft, muss er ja an das Material herangekommen sein durch Recherche, Anfrage, etc. Das fällt ja nicht vom "Himmel".
Ich vermutete schon seit längerem, daß Kipo als Mittel der modernen Hexenjage genutzt wird:
http://www.gigi-online.de/Click_here_for55.htm
http://www.gigi-online.de/Kiddy_Fiddler56.htm
Ich finde es auch sehr passend, daß die Medien so viel Angst vor den Hexenjägern haben, daß kritische Beiträge überhaupt nicht veröffentlicht werden. In diesen Rahmen passt auch die verbrecherische Nötigung des scusiblog. Ich habe manchmal den Eindruck, daß das geistig tiefste Mittelalter noch nicht vorbei ist, nur daß der Vorwurf der Inquisitoren nicht mehr Hexerei heißt, sondern Kinderpornographie.
Dazu paßt auch, daß ernste Zweifel an den ermittelnden Behörden und deren Verhalten nicht geäußert werden dürfen, bzw. zensiert werden. Für mich ist auch äußerst fragwürdig, wieso die Medien so schnell Wind von dem Verdacht gegen Herrn Tauss bekamen.
Wie würde Sir Norman Fry sagen?
http://www.youtube.com/watch?v=72ZO6w0rl6Y
;-)
@72 Aber natürlich dürfen sich Journalisten mit dem Thema beschäftigen und dabei recherchieren, Material beschaffen etc. Aus den Unterlagen meines Kollegen haben nicht nur die Ermittler geschöpft, es wurde auch ein ziemlich populärer TV-Krimi gedreht. Mein Hinweis war so gedacht: der Kollege hat sich abgesichert und war nicht in Gefahr, wegen des Besitzes von Kinderpornographie angeklagt zu werden. Tauss glaubte möglicherweise als Abgeordneter, sich nicht absichern zu müssen.
Es geht wieder los! Vor-Verurteilungen durch Staatsanwaltschaften sind wieder im kommen. Das hatten wir schon mal: General Kießling zum Beispiel, der "schwule" General den man durch die Presse hetzte und die Ermittlungsbehörden jeden Tag von "gesicherten Erkenntnissen" sprach. Bis sich herausstellte, das es nur ein Wachschutz-Angestellter der BW war.
Oder der Siegburger Kreistags-Abgeordneten D.O., der 8 Wochen vor der Wahl verhaftet und von dem Bonner Oberstaatsanwalt Apostel durch die Presse (KStA/Express) und Funk&Fernsehen (WDR-Aktuelle Stunde) gehetzt wurde. Der Beschuldigte bekam einen qualifizierten Freispruch.
Ich sehe erst mal eine massive Demontage eines Abgeordneten. Wenn sich später der Vorwurf als Falsch herausstellen sollte, wird trotzdem etwas hängen bleiben. Es ist ja so bequem, Menschen durch Verleumdung aus ihren Ämtern zu verbannen.
@62: Sie werfen da einiges durcheinander. Sie sollten einmal in Ruhe die sich aus GG, AbgeordnetenG usw. ergebende "Sonderstellung" eiones Abgeordneten nachlesen. Dann werden auch Sie erkennen, dass es keine rechtliche Grundlage für die Ermittlungstätigkeit eines Abgeordneten in Strafsachen gibt.
Und die von Ihnen angesprochene Immunität hat ein Abgeordneter auch nicht etwa deshalb, weil er ähnlich einem Undercover-Agenten Straftaten aufklären soll oder er sich zur Informationsbeschaffung in einem zwielichtigen Milieu bewegen müsste. Die Immunität hat ihren historischen Ursprung vielmehr in der Gewaltenteilung und dient der Sicherung der Unabhängigkeit und freien Willensbildung des Parlaments. Es sollte nämlich verhindert werden, dass durch Willkür der Exekutive die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments beeinträchtigt wird.
Schließlich rechtfertigt auch die "Unabhängigkeit des Abgeordneten" keinesfalls die Begehung von Straftaten. Möchte sich der Abgeordnete informieren hat er entweder (wie jeder andere Bürger auch) frei zugängliche Quellen zu benutzen oder er nimmt zur Informationsverschaffung seine parlamentarischen Rechte wahr.
Liebe Leute, mir ist schon klar, dass sich Verschwörungstheorien sehr viel leichter auf Grundlage eines dürftigen Halbwissens stricken lassen. Aber bleibt doch bitte auf dem Teppich und wartet die weiteren Ermitllungsergebnisse ab, bevor ihr euch zu gänzlich hanebüchenen Hirngespinsten vesteigt (weshalb sind eigentlich CIA und Mossad noch nicht in der Diskussion erwähnt worden?)…
interessant was man bei Telepolis so schreibt. Der Fisch stinkt vom Kopf her!
Zitat: "Brisant ist der Fall wegen der zeitlichen Nähe zur Diskussion um die Sperrung von kinderpornographischen Websites. Tauss wollte gestern im Fraktionsausschuss gerade die Position der SPD-Fraktion zum Thema Internetsperren festmachen, als es an der Tür klopfte: der Justiziar des Bundestags stand vor Tür – mit der Nachricht, dass der Immunitätsausschuss eben die Durchsuchung seiner Büros und Wohnungen genehmigt hatte."
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29865/1.html
@75: Klar dürfen Journalisten recherchieren. Müssen sie dazu aber sich Kinderpornos beschaffen? Darf ich jemanden umbringen, um möglichst realistisch über Mörder berichten zu können?
@79: Klar müssen sie das beschaffen,wenn sie über die Verwertungswege schreiben. Ich stimme ja sehr selten mit dem Kollegen Christian Rath @taz überein, aber diesmal doch:
>http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=sw&dig=2009%2F03%2F07%2Fa0100
Kai: Es ist wirklich traurig und beschämend, dass Sie entweder nicht gewillt oder nicht einmal in der Lage sind, Tat und Aufzeichnung einer Tat zu unterscheiden.
Sie dürfen sich immerhin so viele nachgestellte Morde ansehen wie Sie lustig sind. Sie dürfen sich auch detailgetreue Augenzeugeberichte von tatsächlichen Morden durchlesen. Wenn Sie jetzt Mord durch "sexuelle Erfahrungen von Kindern" ersetzen, dürfen Sie das nicht mehr. Um strafwürdige Kinderpornographie herzustellen, bedarf es nicht mehr als eines Bleistiftes und eines Blattes Papier. Ein tatsächliches Kind muss zu keinem Zeitpunkt involviert sein. Dass Kinderpornographie in Wort, Bild und oder Ton per se nichts mit Kindesmissbrauch zu tun hat, davon ganz zu schweigen. Was meinen Sie, wie viele Kinder mit ihrem Fotohandy, dass Sie von den Eltern geschenkt bekommen haben, Nacktaufnahmen von sich machen? Ich bin froh kein Handy zu besitzen. So kann mir niemand versehentlich so eine Bombe per MMS zuschicken.
@80: Um die Verwertungswege kennenzulernen, MUSS man also unbedingt sich selbst Kinderpornos verschaffen und es gibt keine andere Möglichkeit, dieses in Erfahrung zu bringen?
Ich denke nicht.
@81: natürlich sehe ich den Unterschied, aber bei Kindesmissbrauch ist die Aufzeichnung der Tat eben auch eine Tat. Vielleicht sehen Sie da etwas nicht !?
Ich sehe nur nicht ein, dass ein Journalist die berufliche Aufgabe haben soll, Kinderpornos zu suchen, zu beziehen und zu besitzen.
Ich bin überzeugt, dass man nicht die Tat selbst begehen muss, um sich Aufklärung über Hintergründe zu verschaffen. Das wird hier behauptet.
Und so ganz unabhängig sind Kinderporno und Kindesmissbrauch nicht. Ich verstehe aber Ihren Punkt, dass es genug Kinderpornos ohne Missbrauch geben kann.
Kai: Das Wort Aufzeichnung ist zugegebenermaßen mehrdeutig. Ich meinte damit nicht den Vorgang des Filmens, sondern das fertige aufgezeichnete Video.
Sowohl Morde wie auch sogenannte Kinderpornographie können und werden wohl nicht immer absichtlich aufgenommen, sondern entstehen z.B. auch durch Überwachungskameras oder heimliche Zeugen, die an sich nichts mit dem Geschehen zu tun haben. Bei Kinderpornographie ist es de facto illegal und sicherlich in den meisten Fällen moralisch verwerflich, sich solche Aufnahmen (Aufzeichnungen) zu verschaffen. An der Handlung bzw. Tat selbst ändert dies aber nicht, weil es erstens längst geschehen ist und zweitens auch ohne Aufzeichnung geschehen wäre. Im Sinne der Persönlichkeitsrechte entsteht hier womöglich ein Schaden, sofern denn jemand zu erkennen ist. Aber insgesamt ist die Gefahr und der Schaden durch die bereits vorhandene Aufzeichnung ziemlich abstrakt und gering.
Der eigentlich Grund, warum Menschen bei diesem Thema den Verstand aus und die Emotionen einschalten, ist doch, so vermute ich, dass unter Kinderpornographie umgangssprachlich die Aufnahme einer Vergewaltigung eines Kindes verstanden wird. Tatsächlich ist das aber nur ein Extremfall und wahrscheinlich sogar die absolute Ausnahme. Denn das Pädophilie und brutalster Sadismus zusammenkommen, geschweige denn zusammengehören, glaube ich schlichtweg nicht. Schließlich gehören auch Homosexualität und Pädophilie nicht zusammen, was bis vor wenigen Jahrzehnten aber sehr oft durcheinander geworfen oder gar gleichgesetzt wurde.
Dass in Deutschland im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, sogar eindeutig fiktives Material – in Wort und Bild – strafbar ist, wird quasi völlig ausgeblendet und ignoriert. Es ist absolut denkbar, dass sich auf der DVD einfach nur Zeichentrickfilme(!) befanden. Das ist kein Scherz. In Australien wurde vor kurzem jemand verurteilt, der pornographische Filmchen und Zeichnungen mit Figuren aus der Serie "Die Simpsons" besaß:
http://news.bbc.co.uk/2/hi/asia-pacific/7770781.stm
Wenn mir jetzt jemand erzählt, er sei 15 Jahre im Web unterwegs und hätte noch nie "perverse" Zeichnungen von Lisa und Bart Simpson gesehen, dann habe ich Schwierigkeiten das zu glauben, sofern man nicht nur Textbrowser verwendet. Wo jetzt da der Schaden entsteht, wenn sich jemand solche Zeichnungen, auch ruhig weniger stilisierte, besorgt, ist mir unklar. Illegal ist es weil es im Gesetz steht und Kinderpornographie, weil sie so definiert ist. Basta-Politik ist schon schlimm genug. Basta-Gesetzgebung nur noch Wahnsinn.
Wieso sollte man nicht nach Kinderpornographie suchen dürfen? Das ist doch reichlich absurd, oder nicht? Wie wollen sie das überhaupt unterbinden oder definieren? Wenn ich nach "Lolita" suche, suche ich dann nach Kinderpornographie? Wenn ich "child porn" ins Google-Interface eintippe, suche ich dann nach Kinderpornographie? Es sind doch immer wieder Kommentatoren stolz darauf, in zig Jahren noch nie über Kinderpornographie gestolpert zu sein. Da müsste man sich doch eigentlich fragen: Gibt es das überhaupt? Gibt es den Teufel? Gibt es Gott? Gibt es Vampire? Werwölfe? Andererseits habe ich selten gelesen, dass jemand Kinderpornographie gefunden, geschweige denn danach gesucht hat. Allerdings habe ich schon gelesen, dass Leute Sexvideos mit Personen unter 18 für Kinderpornographie gehalten haben. Oder dass Videos in denen man die Darsteller zweifellos als jenseits der 20 einordnen konnte als solche gewertet wurde. Wer bitte würde sich denn überhaupt trauen zuzugeben, dass er über eindeutige Kinderpornographie gestolpert ist? So mutig oder eher dumm ist wohl niemand. Der Anbieter selbst ist wahrscheinlich nicht so einfach zu belangen und am Ende ist der eigene Rechner weg. Das ganze dann eventuell noch wegen Materials für das der Täter schon längst bestraft wurde oder zumindest keine akute Gefährdung mehr für die Opfer besteht, wenn das Material sichtlich alt ist.
Ich kann mir sehr, sehr gut vorstellen, dass Leute z.B. schon über "Tiny Tove" gestolpert sind und es für authentische Kinderpornographie gehalten haben. Der deutsche Gesetzgeber macht es sich da natürlich einfach und lässt schon den Anschein gelten.
Ich habe eine sexuelle Phantasie, die nicht strafbar ist, aber seit jeher mein Leben weitgehend bestimmt. Erst durch das Internet habe ich erfahren, wie weitverbreitet diese Phantasie in Deutschland, aber insbesondere auch in den USA ist.
Ich kann täglich auf die Suche nach neuen Filmchen/Bildern gehen. Und ich kann mir lebhaft vorstellen, wie es ist, wenn schon das Ansehen solcher Bildchen strafbar wäre!!!
Wenn ich gläubig wäre, würde ich Gott dafür danken, dass mich keine verbotenen Phantasien beschäftigen.
P.S.: In diesem Beitrag habe ich darauf verzichtet, die zahlreichen Links anzuklicken – vielleicht mache ich mich schon damit strafbar… (auch auf die Angabe eines eigenen Links habe ich verzichtet, um keine Radikalen auf meine Webside zu locken…)
Die Diskussion nimmt hier – wie bei diesem Thema üblich – schon skurile Züge an.
Nur mal zur Klarstellung:
Um Verwertungswege oder sonstiges zu recherchieren, ist der Besitz von Kinderpornographie sicher überflüssig.
Auch in Deutschland ist der Besitz von fiktivem Material nicht strafbar.
Und wer im Internet nach Child porn sucht, sucht ganz sicher kinderpornographsiches Material und bewegt sich im Hinblick auf die Strafbarkeit des Unternehmens des Besitzverschaffens auch schon im strafrechtlich relevanten Bereich. Und die meisten, die nach Lolita suchen, suchen auch nicht nach Literatur.
@85 Hans
> Auch in Deutschland ist der Besitz von fiktivem Material nicht strafbar.
Fiktive KiPo ist strafbar.
> Und die meisten, die nach Lolita suchen, suchen auch nicht nach Literatur.
Viele suchen das:
http://www.imdb.com/title/tt0056193/ (08.03.09 00.20 MDR)
http://www.imdb.com/title/tt0119558/
Übrigens:
http://www.shortnews.de/start.cfm?id=711825&offset=76
"Google: Die meisten Kinderporno-Suchanfragen kommen aus der Türkei"
was ist eigentlich aus dem heroindealenden, damit mord auf zeit begehenden, CDU-menschen geworden? von dem hört und sieht man erstaunlicherweise nichts mehr.
@85(Hans):
> Und wer im Internet nach Child porn sucht,
> sucht ganz sicher kinderpornographsiches
> Material
Vielleicht sucht er auch einfach Diskussionsbeiträge, Artikel, Blogs, Webseiten zum Thema.
Und das ist genau das Problem: Unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaft lebt von Menschen, die politisch interessiert sind und sich informieren. Wenn "child porn" aber ein Begriff ist, nach dem man lieber nicht googlet, wenn man sich mit dem ganzen Themenkomplex nicht mehr unbefangen beschäftigen kann, dann macht das viel kaputt und schadet uns allen.
> Und die meisten, die nach Lolita suchen,
> suchen auch nicht nach Literatur.
Das letzte Mal, als ich nach "Lolita" gesucht habe, war das, weil ich etwas zu einem Musikclip wissen wollte, den ich gerade bei MTV gesehen hatte (ich glaube es war "Moi… Lolita" von Alizee, übrigens ein TOP10-Hit vor einigen Jahren).
Ich hatte meine Suche für ganz harmlos gehalten…
ja, @me, das sehe ich auch so!
Vor eingen Jahren hätte ich mir noch nicht vorstellen können, dass fiktionale Texte einer sexuellen Phantasie strafbar ein könnten…
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/online-durchsuchungen-des-bnd-in-der-kritik;2194486
Ger Geheimdienst hat laut Medienberichten in den vergangenen Jahren in mindestens 2500 Fällen Computer im Ausland durchsucht und dabei zum Teil auch Festplatteninhalte kopiern Karlsruhe habe sie seinerzeit erklärt, dass die Online-Durchsuchung so aufwendig sei, dass nur von einer Handvoll Fälle pro Jahr auszugehen sei.
"Diese Behauptung hat sie jetzt im Gesetzgebungsverfahren zum BKA-Gesetz wiederholt", kritisierte Baum. Der FDP-Politiker bereitet derzeit eine Verfassungsbeschwerde zum BKA-Gesetz vor. Das Karlsruher Urteil von 2008 hatte er mit e
Seit etwa 3 wochen auf youtube:
http://www.youtube.com/watch?v=UgDc5fWmoUk
Wer den Sack schlägt, obwohl er den Esel meint, ist selbst ein Esel. Umso eher, wenn es so einfach ist, den Esel vom Grasen abzuhalten, wie es hier beschrieben wird:
Internetzensur: CareChild-Versuch blamiert Deutsche Politiker
http://snipurl.com/decu5
@94
Auch wenn ich CareChild nix abgewinnen kann:
3500 Seite auf der dänischen Sperrliste wurden geprüft, davon hatten 16 (nach Angaben von CareChild) illegale Inhalte, bei vier zu Unrecht ("record keeping documents" vorgelegt, aus denen das (volljährige) Alter der Darsteller hervorgeht…).
Bei dem Verhältnis ist es ja klar, dass wir z.B. das BKA ermächtigen müssen, unliebsame Inhalte, die niemand (außer dem BKA) prüfen darf, zu sperren…
3500 illegale Seiten gibt es also in Dänemark über die nicht berichtet werden darf, in Deutschland werden im Laufe der Zeit noch ein paar mehr dazukommen…
(Ich glaub ja nicht, dass SpOn dazugehören wird, aber vielleicht die Internetseite von cicero (zuerst jedoch wahrscheinlich wikileaks, da findet sich sicherlich ein link, der auf einen link, der auf einem link verweist, der illegales Material von Scheinjugendlichen enthält…))
zu Tauss: ich kann nicht glauben, dass er so blöd ist. Die Frage, die sich mir stellt: Wurde das Handy von Tauss gefunden und beschlagnahmt, mit dem er angeblich MMS verschickt hat? Das ist ja anhand der eindeutigen Kennung (laut Vorratsdatenspeicherung) sicher zu identifizieren (sein IPhone ist es sicherlich nicht)…
Und wer hat die Akte an die Presse gegeben?
Ich hatte ihm versprochen, ihn bei der nächsten Wahl zu wählen (dazu stehe ich immer noch), seine Partei jedoch kann ich auf lange Zeit nicht mehr wählen…