@Internetsperren
Verfassungsrechtlich durchschaue ich das nicht so ganz. Frau Zypries im Wortlaut: "Die Familienministerin möchte eine vertragliche Verpflichtung der Internetdienstleister gegenüber dem Bundeskriminalamt, solche Seiten zu sperren. Dieser Weg ist verfassungsrechtlich problematisch. Staatlich veranlasste Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis – und darum geht es hier – brauchen nach unserem Grundgesetz eine gesetzliche Grundlage."
Im GG steht hingegen nicht "veranlasst", sondern "angeordnet". Ist das wirklich das gleiche so lange die ISPs tatsächlich noch die Wahl haben, die Vereinbarung zu unterschreiben oder nicht?
Jürgen meint:
(13.3.2009 um 18:34) Antworten
@20 Dings
Die Polizei hat das Telefon umfangreich abgehört? Und das wegen Verdacht auf lediglich Besitz?
Ist das wirklich gerechtfertigt?
Brillenträger meint:
(13.3.2009 um 18:35) Antworten
Frau Zypries ist am Anfang immer erst einmal dagegen. Am Ende gibt sie dann doch nach.
Korken meint:
(13.3.2009 um 18:43) Antworten
Jemand der so arm dran ist das er im Bahnhof in einem Gepäckschließfach schläft sollte erschossen werden. Wo kommen wir den dahin wenn wir solche schlimmen Verbrechen dulden?
Erst arm und drogensüchtig sein und dann auch noch in Ruhe schlafen wollen.
james meint:
(13.3.2009 um 18:49) Antworten
Und das Zypries-Fähnchen dreht sich wieder wild im Wind…
Verfassungsfreund meint:
(13.3.2009 um 18:57) Antworten
@ 1
Grundrechtsdogmatisch geht es um die Frage, ob diese vertragliche Regelung einen sog. Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 GG (dort wird von "Beschränkung" gesprochen) darstellt. Diese dürfen nur auf gesetzlicher Grundlage erfolgen (sog. Gesetzesvorbehalt) – das meint Art. 10 Abs. 2 GG wenn von "dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden" gesprochen wird.
Da sich Grundrechte zuvörderst und primär an den Staat (Art. 1 Abs. 3 GG) richten, kann ein "Eingriff" oder eine "Beschränkung" in diesem Sinne nur dann vorliegen, wenn das Handeln dem Staat zugerechnet werden kann – das meint Frau Zypries' Äußerung "staatlich veranlasster Eingriff". Ob das bei dieser "Vertragslösung" der Fall ist, ist sicherlich diskussionswürdig; m.E. aber im Ergebnis zu bejahen. Denn: Der Staat will ja zielgerichtet die Rechte des Bürgers beschränken. Dabei bedient er sich zwar der Dienste Privater, das kann aber im Ergebnis keinen Unterschied machen. Ansonsten ließen sich die Grundrechte ohne weiteres durch die Zwischenschaltung Privater umgehen. Und das dürfte sicher nicht im Sinne des Erfinders sein. :)
Christian Unger (h.c.) meint:
(13.3.2009 um 19:21) Antworten
@6 (Verfassungsfreund),
Zustimmung. Wobei man ja auch geklaute Daten aus Liechtenstein kauft… Aber in Deutschland gibts ja eh kein Bankgeheimnis mehr.
Thomas Bliesener meint:
(13.3.2009 um 19:29) Antworten
Das 1,30-Euro-Urteil: "hilfsweise fristgemäß zum 30.09.3008". Gegen diesen Punkt hätte ich nicht geklagt … ;-)
Martin_mb meint:
(13.3.2009 um 19:33) Antworten
@ "20 Dings"
Aber "20 Bums" bestellen ist OK, oder wie?
gerhardq meint:
(13.3.2009 um 20:06) Antworten
Vor Jahren hat mir einer meiner Schüler erzählt, daß ein Freund von ihm, der als Barmixer arbeitete, für 6 Monate inhaftiert wurde. Beim Abhören seines Telefons hatte es dieser es gewagt von braunem Zucker zu sprechen. Darauf lief die ganze Ermittlungsmaschine auf Hochtouren. Er wurde verhaftet wegen des Verdachtes auf Drogenhandel. Seine Eltern und Freunde wurden nicht informiert, so daß diese gar nicht wußten wo er war. Sein Vermieter löste seine Wohnung auf. Nach 6 Monaten waren dann die Abhörprotokolle ausgewertet und es stellte sich heraus, daß er unschuldig war.
An diese Geschichte aus Baden-Württemberg (wo die Justiz und Polizei meiner Meinung nach schlimmer als in Bayern ist) erinnerte ich mich bei "Bloß keine “20 Dings” bestellen". Und wieder einmal wurde jemand verurteilt, weil es die "Ansicht des Gerichtes" ist. Richtige Beweise sind da nicht mehr nötig, schließlich ist die Vorgeschichte bekannt.
@7: Es gab in Deutschland noch nie ein verfassungsrechtlich garantiertes Bankgeheimnis. So etwas gibt es nur in den "Steueroasen" wie Österreich, Schweiz oder Liechtenstein.
Ich frage mich auch, was ist so schlimm daran, wenn jemand im Gepäckfach schläft? Er stört im Grunde niemanden nur ein paar Ordnungsfanatiker. Warum gibt man diesem im Grunde armen Menschen nicht die Möglichkeit, dort zu übernachten??
Christian Unger (h.c.) meint:
(13.3.2009 um 20:13) Antworten
@10 (gerhardq),
"@7: Es gab in Deutschland noch nie ein verfassungsrechtlich garantiertes Bankgeheimnis. So etwas gibt es nur in den “Steueroasen” wie Österreich, Schweiz oder Liechtenstein."
Es gibt ein Recht auf informelle Selbstbestimmung.
ghost meint:
(13.3.2009 um 20:14) Antworten
#Schließfach#
Ich frage mich, warum gibt man diesem Menschen nicht eine Unterkunft?
Verfassungsfreund meint:
(13.3.2009 um 20:31) Antworten
@ 10
In Deutschland gibt es sehr wohl ein verfassungsrechtlich garantiertes Bankgeheimnis. Es folgt – aus der Sicht des Kunden – aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (genauer: Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Art. 2 I, 1 I GG). Das wird zugegebenermaßen aber bestritten (siehe einerseits Petersen, Das Bankgeheimnis zwischen Individualschutz und Institutionsschutz, S. 17 f.; andererseits Einsele, Bank- und Kapitalmarktrecht, § 1 Rn. 5 – jeweils bei Google books einsehbar; siehe auch Kommentar # 11 v. Chr. Unger :) ). Aus der Sicht der Bank gilt die Berufsfreiheit (Art. 12 GG). Richtig ist allerdings, dass es kein explizit in der Verfassung verankertes Bankgeheimnis gibt.
In der Schweiz hat das Bankgeheimnis mWn übrigens auch keine spezielle verfassungsrechtliche Grundlage (womöglich fällt es unter Art. 13 II Bundesverfassung – das weiß ich aber nicht und wäre damit wohl der Rechtslage in Deutschland vergleichbar). Grundlage ist primär die einfachgesetzliche (!) Strafnorm Art. 47 des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen (http://www.admin.ch/ch/d/sr/952_0/a47.html).
Insofern geht das Schweizer Recht über das Deutsche hinaus, weil bei uns nur der Geheimnisverrat durch bestimmte Berufsgruppen strafbar ist (s. § 203 StGB).
Dr. Klaus Graf meint:
(13.3.2009 um 20:53) Antworten
Zeitungszeugen (Hitler-Urheberrecht)
Urheberrechtliche Würdigung und Kritik der Ausführungen des Gerichts:
Christian Unger (h.c.) meint:
(13.3.2009 um 20:58) Antworten
@13 (Verfassungsfreund),
danke für die ausführlichere Informationsgebung. ;)
Detlev T. (nochmal) meint:
(13.3.2009 um 21:12) Antworten
@10(gerhardq):
Die Geschichte mit dem Barmixer ist von A bis Z unglaubwürdig. Man kommt ohne weitere Indizien nicht für sechs Monate in U-Haft nur weil man am Telefon "brauner Zucker" sagt – noch nicht einmal in BW. Und es wird einem auch nicht verwehrt, Verwandte zu informieren – ganz abgesehen davon, dass einem auch nicht sechs Monate lang die Hinzuziehung eines Anwalts verweigert wird, der seinerseits die Verwandten hätte informieren können.
Ganztagsmensch meint:
(13.3.2009 um 21:41) Antworten
Frau Zypries spielt also zur Abwechslung mal mit Frau Leyen "Guter Förster, Böser Förster" anstatt wie sonst üblich mit Wolfgang. Ist das wirklich eine Meldung wert?
Stefan B. meint:
(13.3.2009 um 23:14) Antworten
@2 Juergen:
Die Hin-/Beweise kamen aus abgehoerten Telefongespraechen zwischen ihm (Konsument) und einem Dealer. Ich halte es fuer durchaus nicht unwahrscheilich, dass die Abhoeraktion der Polizei doch mehr gegen den Verkaeufer ging. Aber deshalb laesst man den Kaeufer doch nicht unbehelligt.
Hein B. meint:
(14.3.2009 um 13:47) Antworten
Zum -ZeitungszeugenProzess" :
"[...]was angesichts seiner zahlreichen anderen Aktivitäten kaum denkbar sei."
Das nenn ich mal einen Euphemismus erster Klasse :)
Kand.in.Sky meint:
(14.3.2009 um 14:27) Antworten
Den Obdachlosen der im Schliessfach gehaust hat, wohl um sich gegen Erfrieren zu schützen, bestraft man nur mit einem milden Urteil ohne Knast, denn sonst hätte er für die nächsten 9 Monate ein Dach über dem Kopf, Verpflegung, Hygiene, medizinische Versorgung… stattdessen bestraft man ihn doppelt für sein Leid.
#k.
softanarcho meint:
(14.3.2009 um 18:56) Antworten
@21 Kand.in.Sky
Genau! Ab in den Knast mit den ganzen Pennern! Wir entscheiden einfach, das ein Dach über dem Kopf, Verpflegung, Hygiene und medizinische Versorgung für diese Leute das Beste ist! Die müssen wir da gar nicht nach Ihrer Meinung fragen…
Kand.in.Sky meint:
(14.3.2009 um 21:24) Antworten
@23/softanarcho
nicht doch, so war das nicht gemeint. Es ging hier um den einen Fall. Der Mensch wurde fürs arm sein bestraft. Mit Gefängnis hätte er kurzzeitig seine Lage verbessern können. Resozialisierung ist das Ziel der Zeit im Gefängnis, vielleicht wäre es hier mehr als angebracht gewesen. http://www.zeit.de/2009/11/Wallraff-11?page=all
Das zielte absolut nicht auf totalitäre wisch-und-weg-Lösungen a la Schill ab.
Mit dem Mordanschlag auf Passaus Polizeichef Alois Mannichl werden sich künftig deutlich weniger Ermittler befassen. Die Sonderkommission wird um fast die Hälfte verkleinert. Außerdem werden die Ermittlungen nicht mehr von Passau, sondern von München aus geführt. Eine heiße Spur suchten die Beamten bislang vergeblich.
—
Angesichts der Tatsache dass 50 Spezialisten aus allen kriminalistischen Fachbereichen im letzten Vierteljahr als vorläufige Bilanz nichts vorzuweisen haben, wäre dies eigentlich der Moment in dem man die SOKO eigentlich auch gleich ganz auflösen könnte. Entweder es handelt sich bei den Ermittlern um echte Stümper oder aber –und auch die Möglichkeit kann man schwerlich ausschließen- man möchte inzwischen gar kein Ergebnis mehr präsentieren.
heu meint:
(14.3.2009 um 21:42) Antworten
Zur verfassungsrechtlichen Problematik der Vertragslösung bei Webseitensperren
Dieser Fall ist ähnlich gelagert wie die DNA-Probe (Mädchen wurde getötet und der Täter muss aus dem Dorf stammen, so dass man eben alle männlichen Dorfbewohner von X bis Y Jahren auf freiwilliger Basis überprüft): Die DNA-Probe ist deswegen nicht "richtig" freiwillig, weil eine Verweigerung in der Gemeinschaft auffällt und ein gewisser Zwang zur Duldung der Probe besteht (insbesondere weil man sich anderenfalls verdächtig macht). Zumal es ja heißt: "Wer nichts zu verbergen hat, …".
Daher war auch hier eine gesetzliche Grundlage notwenig (die ja auch schon seit Jahren besteht).
Der Vertragsschluss zur Seitensperre ist für den Provider gleichfalls nicht freiwillig. Wir (die Leser) haben es ja in einem anderen Beitrag schon angedeutet: Spätestens, wenn in Bildzeitung die Schlagzeile lautet "Diese Ekelprovider unterstützen perverse und gefährliche Pädo-Kriminelle" (und dann kommt eine Liste der den Vertrag nicht unterzeichnet habenden Provider), wird sich kaum ein Provider die Nichtunterzeichnung leisten können. Kunden könnten abspringen, und der Provider wird generell in die Nähe von Pädophilen gestellt.
Daher müssen auch Maßnahmen, die erst nach Einwilligung zulässig sein sollen, eine gesetzliche Grundlage haben, sofern die Einwilligung nicht wirklich frei von anderen Einflüssen ist. Dies ist eben zusammenfassend bei der DNA-Probe der Fall und eben bei diesen Verträgen.
Der Provider soll ja zudem in die Grundrechte Dritter eingreifen (an welche er widerum nicht gebunden ist); es handelt sich also auch hier um einen mittelbaren staatlichen Eingriff. Einschlägig dürfte – im Internet – die Meinungs- und die Informationsfreiheit sein.
Zu guter Letzt: Eine – auch durch Vertrag erfolgte – Sperre ist ein Eingriff in die Rechte des Anbieter (Meinungsäußerungsfreiheit), nach manche Meinung auch Pressefreiheit). Dieser ist sicher gerechtfertigt, wenn es sich um KiPos handelt. Allerdings muss auch die Sperrung demokratisch legitiert und in einem ordnungsgemäßgen Verfahren ablaufen. So muss der Rechtsweg gewährleistet sein; immerhin kann man versehentlich auf die Liste gelandet sein oder entsprechende verbotene Inhalte schon längt gelöscht haben.
Sollte widerum eine Ermessensentscheidung des Providers möglich sein, so wird höchstwahrscheinlich der Provider mehr sperren als nötig (so war es auch in der Vergangenheit), um schlechter Presse zu entgehen. Er sperrt dann halt generell alle Pornos mit Darstellern unter 60.
bombjack meint:
(14.3.2009 um 22:13) Antworten
@26
[...]Dieser ist sicher gerechtfertigt, wenn es sich um KiPos handelt.[...]
Vorsicht provokant:
Tausche das Wort "KiPos" gegen "rechte Propaganda" aus die in den USA legal ist, wie schaut es dann aus?
Und selbst bei KiPo kann es fraglich sein, z.B. sind virtuelle Darstellungen (mit dem Programm Poser gemachte) in den USA unter der Meinungsfreiheit gedeckt, bei uns können sie laut http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/99/2-365-99.php3 neben virtuellen Gewaltdarstellungen unter die betreffenden § des StgB fallen.
Man schaue sich den Zeitraum einmal an, da ist der Winter 06/07 drin enthalten.
Wenn der Drogenabhängige sich im Winter im Hauptbahnhof aufhält, wird er wohl obdachlos sein (passt gut zu ner Drogensucht). Ich würde es ihm da nicht verübeln, wenn er sich ein Schließfach sucht und da drinnen schläft. Wen stört das denn?
softanarcho meint:
(15.3.2009 um 09:59) Antworten
@24 Kand.in.Sky
Ich dachte mir schon, dass Sie es nicht so "Radikal a la Schill" meinten. Ich wollte mit meiner, zugegeben etwas sarkastischen Aussage, eigentlich darauf hinaus, dass Lösungen gefunden werden sollten, die von den betroffenen Menschen gerne und freiwillig angenommen werden.
Es gibt zwar Unterkünfte für Obdachlose – diese werden aber nicht von allen gerne genutzt. Als Hauptgrund hört man immer, dass die Obdachlosen dort im Schlaf um ihre letzte Habe gebracht werden. Wenn dem so ist, wäre doch zum Beispiel eine Lösung, in den Unterkünften Schließfächer für die "Wertsachen" anzubieten, statt dass Menschen in Schließfächern schlafen müssen.
Aber auch hier ist es wohl so ähnlich wie bei vielen anderen sozialen Leistungen wie z.B. algII oder Sozialhilfe. Es steht viel Theorie im Gesetz, man hört viel Blabla, es wird ein bisschen was gemacht, aber im Endeffekt wird die Hilfe in vielen Fällen doch eher lustlos und an der Realität vorbei gewährt. Ich denke, wenn man schon helfen will, (Vorausgesetzt jemand möchte die Hilfe auch!) dann sollte man das auch "richtig" machen.
Dirk meint:
(16.3.2009 um 16:27) Antworten
@7: Richtig, in Strafsachen gibt es kein Bankgeheimnis.
Und Verhältnisse wie in LI/CH/Lux sollten hier nicht eingeführt werden, zumal diese Länder sich gaaaaanz langsam auf die anderen Staaten zu bewegen, um von der "Liste der Bösewichte" gestrichen zu werden.
Aclopapse meint:
(18.3.2009 um 04:37) Antworten
Beim Überfliegen des 1,30 Urteils fiel mir auf, dass die Kammer ausführlich Zeit auf die Prüfung der Glaubwürdigkeit von Zeugen verwendet hat:
"31 2.2.1.2 Die Zeugin war nach Auffassung der Berufungskammer glaubwürdig."
Mag kleinlich wirken, aber Aufgabe eines Richter ist es meines Wissens nicht die Glaubwürdigkeit des Zeugen, sondern die GLAUBHAFTIGKEIT DER ZEUGENAUSSAGE zu prüfen.
Da hätte eine Zeugenaussage von mir vor Gericht ja sonst gar keine Chance ;) .
@Internetsperren
Verfassungsrechtlich durchschaue ich das nicht so ganz. Frau Zypries im Wortlaut: "Die Familienministerin möchte eine vertragliche Verpflichtung der Internetdienstleister gegenüber dem Bundeskriminalamt, solche Seiten zu sperren. Dieser Weg ist verfassungsrechtlich problematisch. Staatlich veranlasste Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis – und darum geht es hier – brauchen nach unserem Grundgesetz eine gesetzliche Grundlage."
Im GG steht hingegen nicht "veranlasst", sondern "angeordnet". Ist das wirklich das gleiche so lange die ISPs tatsächlich noch die Wahl haben, die Vereinbarung zu unterschreiben oder nicht?
@20 Dings
Die Polizei hat das Telefon umfangreich abgehört? Und das wegen Verdacht auf lediglich Besitz?
Ist das wirklich gerechtfertigt?
Frau Zypries ist am Anfang immer erst einmal dagegen. Am Ende gibt sie dann doch nach.
Jemand der so arm dran ist das er im Bahnhof in einem Gepäckschließfach schläft sollte erschossen werden. Wo kommen wir den dahin wenn wir solche schlimmen Verbrechen dulden?
Erst arm und drogensüchtig sein und dann auch noch in Ruhe schlafen wollen.
Und das Zypries-Fähnchen dreht sich wieder wild im Wind…
@ 1
Grundrechtsdogmatisch geht es um die Frage, ob diese vertragliche Regelung einen sog. Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 GG (dort wird von "Beschränkung" gesprochen) darstellt. Diese dürfen nur auf gesetzlicher Grundlage erfolgen (sog. Gesetzesvorbehalt) – das meint Art. 10 Abs. 2 GG wenn von "dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden" gesprochen wird.
Da sich Grundrechte zuvörderst und primär an den Staat (Art. 1 Abs. 3 GG) richten, kann ein "Eingriff" oder eine "Beschränkung" in diesem Sinne nur dann vorliegen, wenn das Handeln dem Staat zugerechnet werden kann – das meint Frau Zypries' Äußerung "staatlich veranlasster Eingriff". Ob das bei dieser "Vertragslösung" der Fall ist, ist sicherlich diskussionswürdig; m.E. aber im Ergebnis zu bejahen. Denn: Der Staat will ja zielgerichtet die Rechte des Bürgers beschränken. Dabei bedient er sich zwar der Dienste Privater, das kann aber im Ergebnis keinen Unterschied machen. Ansonsten ließen sich die Grundrechte ohne weiteres durch die Zwischenschaltung Privater umgehen. Und das dürfte sicher nicht im Sinne des Erfinders sein. :)
(zur Einführung: http://de.wikipedia.org/wiki/Eingriff_(Grundrechte))
@6 (Verfassungsfreund),
Zustimmung. Wobei man ja auch geklaute Daten aus Liechtenstein kauft… Aber in Deutschland gibts ja eh kein Bankgeheimnis mehr.
Das 1,30-Euro-Urteil: "hilfsweise fristgemäß zum 30.09.3008". Gegen diesen Punkt hätte ich nicht geklagt … ;-)
@ "20 Dings"
Aber "20 Bums" bestellen ist OK, oder wie?
Vor Jahren hat mir einer meiner Schüler erzählt, daß ein Freund von ihm, der als Barmixer arbeitete, für 6 Monate inhaftiert wurde. Beim Abhören seines Telefons hatte es dieser es gewagt von braunem Zucker zu sprechen. Darauf lief die ganze Ermittlungsmaschine auf Hochtouren. Er wurde verhaftet wegen des Verdachtes auf Drogenhandel. Seine Eltern und Freunde wurden nicht informiert, so daß diese gar nicht wußten wo er war. Sein Vermieter löste seine Wohnung auf. Nach 6 Monaten waren dann die Abhörprotokolle ausgewertet und es stellte sich heraus, daß er unschuldig war.
An diese Geschichte aus Baden-Württemberg (wo die Justiz und Polizei meiner Meinung nach schlimmer als in Bayern ist) erinnerte ich mich bei "Bloß keine “20 Dings” bestellen". Und wieder einmal wurde jemand verurteilt, weil es die "Ansicht des Gerichtes" ist. Richtige Beweise sind da nicht mehr nötig, schließlich ist die Vorgeschichte bekannt.
@7: Es gab in Deutschland noch nie ein verfassungsrechtlich garantiertes Bankgeheimnis. So etwas gibt es nur in den "Steueroasen" wie Österreich, Schweiz oder Liechtenstein.
Ich frage mich auch, was ist so schlimm daran, wenn jemand im Gepäckfach schläft? Er stört im Grunde niemanden nur ein paar Ordnungsfanatiker. Warum gibt man diesem im Grunde armen Menschen nicht die Möglichkeit, dort zu übernachten??
@10 (gerhardq),
"@7: Es gab in Deutschland noch nie ein verfassungsrechtlich garantiertes Bankgeheimnis. So etwas gibt es nur in den “Steueroasen” wie Österreich, Schweiz oder Liechtenstein."
Es gibt ein Recht auf informelle Selbstbestimmung.
#Schließfach#
Ich frage mich, warum gibt man diesem Menschen nicht eine Unterkunft?
@ 10
In Deutschland gibt es sehr wohl ein verfassungsrechtlich garantiertes Bankgeheimnis. Es folgt – aus der Sicht des Kunden – aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (genauer: Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Art. 2 I, 1 I GG). Das wird zugegebenermaßen aber bestritten (siehe einerseits Petersen, Das Bankgeheimnis zwischen Individualschutz und Institutionsschutz, S. 17 f.; andererseits Einsele, Bank- und Kapitalmarktrecht, § 1 Rn. 5 – jeweils bei Google books einsehbar; siehe auch Kommentar # 11 v. Chr. Unger :) ). Aus der Sicht der Bank gilt die Berufsfreiheit (Art. 12 GG). Richtig ist allerdings, dass es kein explizit in der Verfassung verankertes Bankgeheimnis gibt.
In der Schweiz hat das Bankgeheimnis mWn übrigens auch keine spezielle verfassungsrechtliche Grundlage (womöglich fällt es unter Art. 13 II Bundesverfassung – das weiß ich aber nicht und wäre damit wohl der Rechtslage in Deutschland vergleichbar). Grundlage ist primär die einfachgesetzliche (!) Strafnorm Art. 47 des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen (http://www.admin.ch/ch/d/sr/952_0/a47.html).
Insofern geht das Schweizer Recht über das Deutsche hinaus, weil bei uns nur der Geheimnisverrat durch bestimmte Berufsgruppen strafbar ist (s. § 203 StGB).
Zeitungszeugen (Hitler-Urheberrecht)
Urheberrechtliche Würdigung und Kritik der Ausführungen des Gerichts:
http://archiv.twoday.net/stories/5578554/
Stadtarchiv-Einsturz-Berichterstattung
http://archiv.twoday.net/topics/Kommunalarchive/
@13 (Verfassungsfreund),
danke für die ausführlichere Informationsgebung. ;)
@10(gerhardq):
Die Geschichte mit dem Barmixer ist von A bis Z unglaubwürdig. Man kommt ohne weitere Indizien nicht für sechs Monate in U-Haft nur weil man am Telefon "brauner Zucker" sagt – noch nicht einmal in BW. Und es wird einem auch nicht verwehrt, Verwandte zu informieren – ganz abgesehen davon, dass einem auch nicht sechs Monate lang die Hinzuziehung eines Anwalts verweigert wird, der seinerseits die Verwandten hätte informieren können.
Frau Zypries spielt also zur Abwechslung mal mit Frau Leyen "Guter Förster, Böser Förster" anstatt wie sonst üblich mit Wolfgang. Ist das wirklich eine Meldung wert?
@2 Juergen:
Die Hin-/Beweise kamen aus abgehoerten Telefongespraechen zwischen ihm (Konsument) und einem Dealer. Ich halte es fuer durchaus nicht unwahrscheilich, dass die Abhoeraktion der Polizei doch mehr gegen den Verkaeufer ging. Aber deshalb laesst man den Kaeufer doch nicht unbehelligt.
Zum -ZeitungszeugenProzess" :
"[...]was angesichts seiner zahlreichen anderen Aktivitäten kaum denkbar sei."
Das nenn ich mal einen Euphemismus erster Klasse :)
Den Obdachlosen der im Schliessfach gehaust hat, wohl um sich gegen Erfrieren zu schützen, bestraft man nur mit einem milden Urteil ohne Knast, denn sonst hätte er für die nächsten 9 Monate ein Dach über dem Kopf, Verpflegung, Hygiene, medizinische Versorgung… stattdessen bestraft man ihn doppelt für sein Leid.
#k.
@21 Kand.in.Sky
Genau! Ab in den Knast mit den ganzen Pennern! Wir entscheiden einfach, das ein Dach über dem Kopf, Verpflegung, Hygiene und medizinische Versorgung für diese Leute das Beste ist! Die müssen wir da gar nicht nach Ihrer Meinung fragen…
@23/softanarcho
nicht doch, so war das nicht gemeint. Es ging hier um den einen Fall. Der Mensch wurde fürs arm sein bestraft. Mit Gefängnis hätte er kurzzeitig seine Lage verbessern können. Resozialisierung ist das Ziel der Zeit im Gefängnis, vielleicht wäre es hier mehr als angebracht gewesen.
http://www.zeit.de/2009/11/Wallraff-11?page=all
Das zielte absolut nicht auf totalitäre wisch-und-weg-Lösungen a la Schill ab.
#k.
Na sowas:
http://www.welt.de/politik/article3363015/Ermittlungsteam-im-Fall-Mannichl-wird-verkleinert.html
Mit dem Mordanschlag auf Passaus Polizeichef Alois Mannichl werden sich künftig deutlich weniger Ermittler befassen. Die Sonderkommission wird um fast die Hälfte verkleinert. Außerdem werden die Ermittlungen nicht mehr von Passau, sondern von München aus geführt. Eine heiße Spur suchten die Beamten bislang vergeblich.
—
Angesichts der Tatsache dass 50 Spezialisten aus allen kriminalistischen Fachbereichen im letzten Vierteljahr als vorläufige Bilanz nichts vorzuweisen haben, wäre dies eigentlich der Moment in dem man die SOKO eigentlich auch gleich ganz auflösen könnte. Entweder es handelt sich bei den Ermittlern um echte Stümper oder aber –und auch die Möglichkeit kann man schwerlich ausschließen- man möchte inzwischen gar kein Ergebnis mehr präsentieren.
Zur verfassungsrechtlichen Problematik der Vertragslösung bei Webseitensperren
Dieser Fall ist ähnlich gelagert wie die DNA-Probe (Mädchen wurde getötet und der Täter muss aus dem Dorf stammen, so dass man eben alle männlichen Dorfbewohner von X bis Y Jahren auf freiwilliger Basis überprüft): Die DNA-Probe ist deswegen nicht "richtig" freiwillig, weil eine Verweigerung in der Gemeinschaft auffällt und ein gewisser Zwang zur Duldung der Probe besteht (insbesondere weil man sich anderenfalls verdächtig macht). Zumal es ja heißt: "Wer nichts zu verbergen hat, …".
Daher war auch hier eine gesetzliche Grundlage notwenig (die ja auch schon seit Jahren besteht).
Der Vertragsschluss zur Seitensperre ist für den Provider gleichfalls nicht freiwillig. Wir (die Leser) haben es ja in einem anderen Beitrag schon angedeutet: Spätestens, wenn in Bildzeitung die Schlagzeile lautet "Diese Ekelprovider unterstützen perverse und gefährliche Pädo-Kriminelle" (und dann kommt eine Liste der den Vertrag nicht unterzeichnet habenden Provider), wird sich kaum ein Provider die Nichtunterzeichnung leisten können. Kunden könnten abspringen, und der Provider wird generell in die Nähe von Pädophilen gestellt.
Daher müssen auch Maßnahmen, die erst nach Einwilligung zulässig sein sollen, eine gesetzliche Grundlage haben, sofern die Einwilligung nicht wirklich frei von anderen Einflüssen ist. Dies ist eben zusammenfassend bei der DNA-Probe der Fall und eben bei diesen Verträgen.
Der Provider soll ja zudem in die Grundrechte Dritter eingreifen (an welche er widerum nicht gebunden ist); es handelt sich also auch hier um einen mittelbaren staatlichen Eingriff. Einschlägig dürfte – im Internet – die Meinungs- und die Informationsfreiheit sein.
Zu guter Letzt: Eine – auch durch Vertrag erfolgte – Sperre ist ein Eingriff in die Rechte des Anbieter (Meinungsäußerungsfreiheit), nach manche Meinung auch Pressefreiheit). Dieser ist sicher gerechtfertigt, wenn es sich um KiPos handelt. Allerdings muss auch die Sperrung demokratisch legitiert und in einem ordnungsgemäßgen Verfahren ablaufen. So muss der Rechtsweg gewährleistet sein; immerhin kann man versehentlich auf die Liste gelandet sein oder entsprechende verbotene Inhalte schon längt gelöscht haben.
Sollte widerum eine Ermessensentscheidung des Providers möglich sein, so wird höchstwahrscheinlich der Provider mehr sperren als nötig (so war es auch in der Vergangenheit), um schlechter Presse zu entgehen. Er sperrt dann halt generell alle Pornos mit Darstellern unter 60.
@26
[...]Dieser ist sicher gerechtfertigt, wenn es sich um KiPos handelt.[...]
Vorsicht provokant:
Tausche das Wort "KiPos" gegen "rechte Propaganda" aus die in den USA legal ist, wie schaut es dann aus?
Und selbst bei KiPo kann es fraglich sein, z.B. sind virtuelle Darstellungen (mit dem Programm Poser gemachte) in den USA unter der Meinungsfreiheit gedeckt, bei uns können sie laut http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/99/2-365-99.php3 neben virtuellen Gewaltdarstellungen unter die betreffenden § des StgB fallen.
bombjack
Hört die ärztliche Schweigepflicht nach dem Tod des Patienten auf?
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=4600618/9ja3jt/index.html
Man schaue sich den Zeitraum einmal an, da ist der Winter 06/07 drin enthalten.
Wenn der Drogenabhängige sich im Winter im Hauptbahnhof aufhält, wird er wohl obdachlos sein (passt gut zu ner Drogensucht). Ich würde es ihm da nicht verübeln, wenn er sich ein Schließfach sucht und da drinnen schläft. Wen stört das denn?
@24 Kand.in.Sky
Ich dachte mir schon, dass Sie es nicht so "Radikal a la Schill" meinten. Ich wollte mit meiner, zugegeben etwas sarkastischen Aussage, eigentlich darauf hinaus, dass Lösungen gefunden werden sollten, die von den betroffenen Menschen gerne und freiwillig angenommen werden.
Es gibt zwar Unterkünfte für Obdachlose – diese werden aber nicht von allen gerne genutzt. Als Hauptgrund hört man immer, dass die Obdachlosen dort im Schlaf um ihre letzte Habe gebracht werden. Wenn dem so ist, wäre doch zum Beispiel eine Lösung, in den Unterkünften Schließfächer für die "Wertsachen" anzubieten, statt dass Menschen in Schließfächern schlafen müssen.
Aber auch hier ist es wohl so ähnlich wie bei vielen anderen sozialen Leistungen wie z.B. algII oder Sozialhilfe. Es steht viel Theorie im Gesetz, man hört viel Blabla, es wird ein bisschen was gemacht, aber im Endeffekt wird die Hilfe in vielen Fällen doch eher lustlos und an der Realität vorbei gewährt. Ich denke, wenn man schon helfen will, (Vorausgesetzt jemand möchte die Hilfe auch!) dann sollte man das auch "richtig" machen.
@7: Richtig, in Strafsachen gibt es kein Bankgeheimnis.
Und Verhältnisse wie in LI/CH/Lux sollten hier nicht eingeführt werden, zumal diese Länder sich gaaaaanz langsam auf die anderen Staaten zu bewegen, um von der "Liste der Bösewichte" gestrichen zu werden.
Beim Überfliegen des 1,30 Urteils fiel mir auf, dass die Kammer ausführlich Zeit auf die Prüfung der Glaubwürdigkeit von Zeugen verwendet hat:
"31 2.2.1.2 Die Zeugin war nach Auffassung der Berufungskammer glaubwürdig."
Mag kleinlich wirken, aber Aufgabe eines Richter ist es meines Wissens nicht die Glaubwürdigkeit des Zeugen, sondern die GLAUBHAFTIGKEIT DER ZEUGENAUSSAGE zu prüfen.
Da hätte eine Zeugenaussage von mir vor Gericht ja sonst gar keine Chance ;) .