18.3.2009

Links 359

Landgericht Frankfurt sieht keinen Betrug bei Abofallen

Banken dürfen Konten für Abofallen kündigen

Kaufhaus-Einbruch: Fahnder scheitern an Zwillings-DNA

Unterhalt für Alleinerziehende keine Selbstverständlichkeit

Lehrerfunktionär möchte eine Art “Gefahrenzulage”

Polizisten verkleiden sich als Waldarbeiter, um Fans zu kontrollieren

1,1 Millionen abgehörte Telefonate – allein in Berlin

Uh-We-Pe

Termin verpasst: Schöffe geht ins Gefängnis

76 Kommentare zu “Links 359”

  1. Henk_Noren meint: (18.3.2009 um 19:15) AntwortenReply to this comment

    Waldarbeiter – interessante Methoden, kommen die Fans jetzt alle in die doch eigentlich rechtswidrige 'Gewalttäter Sport' Datei?

  2. tmp meint: (18.3.2009 um 19:19) AntwortenReply to this comment

    "Landgericht Frankfurt sieht keinen Betrug bei Abofallen"

    Dieses Urteil ist eine Frechheit. Zwar lobenswert dem Nutzer eine höhere Eigenverantwortung zuzuschieben, allerdings gleichzeitig diesen eindeutigen Abzocker-Seiten, deren Inhalt selbt irgendwo zusammengeklaut ist, eine Art Freibrief zu erteilen, ist schon ein starkes Stück.
    Immerhin wird beim Surfen auf diese Seiten auf den ersten Blick klar, dass dort gezielt die Unbedarftheit der Nutzer ausgenutzt werden soll um den schnellen Euro zu machen und die Abmahn-Maschinerie in Gang zu setzen. Dies hätte das Gericht ebenso berücksichtigen müssen (sollen).
    Wer auf die Details achtet, sollte nicht den Blick auf das Ganze verlieren…

  3. Stefan meint: (18.3.2009 um 19:27) AntwortenReply to this comment

    "Waldarbeiter". Man lese den Augenzeugenbericht: vermummte Einsatzkräfte. Vollkommen unangemessen. Auf Demonstrationen ist jegliche Vermummung verboten; für die Bullen gilt das anscheinend nicht. Die begehen dann auch gerne im Schutze der Anonymität schwerste Straftaten… von Körperverletzungsdelikten bis hin zum Landfriedensbruch reichend. Langsam komme ich zu dem Schluss, dass "Widerstand gegen die Staatsgewalt" grundsätzlich als Notwehr zu betrachten ist.

  4. Zweibrecher meint: (18.3.2009 um 19:35) AntwortenReply to this comment

    Die "Einbruchs-Zwillinge" find ich gut, sowas nennt man mal Glück. Ich bin zwar kein Zwiling, kenne aber welche. Jetzt müsste man nur noch rausfinden, wie die an der Alarmanlage vorbei gekommen sind…..;)

  5. Volkswirt meint: (18.3.2009 um 19:38) AntwortenReply to this comment

    Waldarbeiter:
    Wie schon vor Gericht geklärt wurde: "Herr Oberförster, zum Wald geht es da lang!"

    Schöffen:
    Genau. Erstmal wegsperren. Bei so einem Verbrechen ist das schon angebracht. Für die lieben Kleinen mit ihren läppischen schweren Körperverletzungen und versuchten Totschlägen wird im Ausgleich dafür auch eher Bewährung angesagt. Ist auch besser so, weil durch solche Verbrecher wie den Schöffen im Knast kein Platz mehr ist. Geht's eigentlich noch?

    Schön auch die diametral gegensätzliche Rechtsprechung in Hamm und Frankfurt zu Abofallen.

    EDIT: Sieh an, der Schöffe muß evtl. doch nicht sitzen:
    rhein-zeitung.de/on/09/03/18/rlp/t/rzo546838.html

  6. Panne meint: (18.3.2009 um 19:51) AntwortenReply to this comment

    Zum Schöffen fällt mir ein:

    Eine Freundin hat sich mal als Zeugin gemeldet. Jemand hatte einen anderen ins Koma gestochen. Sie selbst ist bei dem Überfall nach der Disco mit einem Schrecken davongekommen, sie kannte beide garnicht.

    Dann 1.5 Jahre später kriegt sie endlich eine Einladung fürs Gericht. Als die im ihrem Briefkasten landet ist sie gerade 4 Wochen in Urlaub. Als sie nach hause kommt hat sie schon die Einladung zum zweiten Termin. Ok.

    Am Tag der Verhandlung wird sie in aller Frühe von der Polizei abgeholt und mehre Stunden in einer Zelle eingesperrt bis die Verhandlung beginnt. In der Zeit schnorrt einer der Polizisten auch noch ihre halben Zigaretten auf – man traut sich auch nicht nein zu sagen in so einer Situation.

    Vor Gericht wird dem Brutalo gegen den sie aussagt und der das Opfer ins Koma gestochen hat dann als erstes ihr Name laut vorgelesen.

    Alles in allem – manchmal kann ich verstehen das Leute einfach wegsehen wenn neben ihnen ein Verbrechen geschieht.

    Ich jedenfalls werde mich *niemals* als Zeuge melden. Ich werde nie was gesehn haben. Sorry, aber ich würde übelste Platzangst kriegen wenn ich in eine Zelle gesperrt werde weil der Richter zu unanständig ist einfach mal nachzufragen warum ich nicht zum ersten Termin gekommen bin.

  7. mdo meint: (18.3.2009 um 20:08) AntwortenReply to this comment

    So ein DNA-Fall wurde AFAIK vor ein paar Tagen auch im TV geschildert, wo seit Jahr und Tag zwei Brüder raus zu bekommen versuchen, wer der Vater eines Kindes ist.

  8. alterjakob meint: (18.3.2009 um 20:10) AntwortenReply to this comment

    @5: Die Rechtsprechung ist in dem Fall mMn nicht diametral. So wie ich die beiden Artikel lese ging es in Frankfurt darum, ob eine solche Webseite eine Verurteilung wegen Betrug rechtfertigt, ob das Unterhalten der Webseite also eine Straftat darstellt (hier nicht, auch wenn mir persönlich das Urteil nicht gefällt). Deshalb ist ja auch die Staatsanwaltschaft beteiligt.

    Im zweiten Fall ging es darum, ob man zahlen muss, wenn man einer solchen Abofalle auf den Leim geht (muss man eben nicht, gefällt mir besser).

    D.h. auch wenn die Webseiten keinen Betrug darstellen, muss man trotzdem nicht unbedingt zahlen, wenn man darauf hereingefallen ist (bspw. wenn die Preisangabe versteckt oder die Aufmachung irreführend ist).

  9. Axel John (Link) meint: (18.3.2009 um 20:23) AntwortenReply to this comment

    @ 6: Am Tag der Verhandlung wird sie in aller Frühe von der Polizei abgeholt und mehre Stunden in einer Zelle eingesperrt bis die Verhandlung beginnt.
    Falls der Angeklagte, wie in solchen Fällen gern genommen, eine schwierige Kindheit- und soziale Probleme geltend macht, hat die Zeugin vermutlich länger gesessen als der Täter es tun wird.

    Ich jedenfalls werde mich *niemals* als Zeuge melden. Ich werde nie was gesehn haben.
    Das ist zwar sehr egoistisch, aber angesichts unserer Definition von "Rechtsstaat" überaus ratsam. Es sei denn man liegt gerne auf einer Intensivstation.

    @ 8: ob eine solche Webseite eine Verurteilung wegen Betrug rechtfertigt, ob das Unterhalten der Webseite also eine Straftat darstellt
    Dann könnte ich ja auch eine Seite ins Netz stellen, auf der ein Herr X zur Ermordung von Herr/Frau -Name- aufruft.
    Ist nicht strafbar, ich unterhalte ja nur die Seite inm Netz.

  10. ghost meint: (18.3.2009 um 20:44) AntwortenReply to this comment

    “Landgericht Frankfurt sieht keinen Betrug bei Abofallen”

    Ein Wahnsinns-Urteil! Jetzt kann Burat in aller Ruhe seinen Tank loslassen und die Abo-Abzock-Gebühren gerichtlich per Mahnbescheid eintreiben. Herzlichen Glückwunsch Herr M. Burat, unser Rechtsstaat hat wieder gezeigt, das es meiner Meinung nach Idioten in Roben gibt!

  11. Hobbyjurist meint: (18.3.2009 um 21:00) AntwortenReply to this comment

    - zu dem Schöffen, der ins Gefängnis wanderte: ein anschauliches Beispiel dafür, warum man vielleicht besser niemals Schöffe werden sollte.

    - Gefahrenzulage für Lehrer? Einfach lächerlich (weil total überzogen). 99 % der Lehrer haben einen absolut ungefährlichen Arbeitsplatz.

    - über 1 Million abgehörte Telefonate in Berlin? Wundert mich nicht. Sobald der Deutsche ein Überwachungsinstrument in die Finger bekommt, wird es auch exzessiv genutzt. Deutsche Gründlichkeit eben. Statistiken für andere Bundesländer fallen vermutlich ähnlich katastrophal aus.

  12. Axel John (Link) meint: (18.3.2009 um 21:01) AntwortenReply to this comment

    @ 10: Ein Wahnsinns-Urteil! Jetzt kann Burat in aller Ruhe seinen Tank loslassen und die Abo-Abzock-Gebühren gerichtlich per Mahnbescheid eintreiben.
    Nö. Der Tanker-Olli ist bei der Konkurrenz.
    Für den Frankfurter Kreisel (mit Kommandozentrale in München) mahndroht Kati G., ebenfalls München. (Jedenfalls laut Briefbogen).
    Die wird das Urteil vermutlich so, wie auch das "Wiesbadener Urteil" dahingehend ausschlachten, dass ihr die Gerichte zum wiederholten male Recht gegeben haben.
    Dem LG Frankfurt sei ins Stammbuch geschrieben: Dumm, ignorant und fern jeder Lebenswirklichkeit.
    So schafft man Vertrauen in den Rechtsstaat und motiviert die Bürger zur Rechtstreue.

  13. e7 (Link) meint: (18.3.2009 um 21:16) AntwortenReply to this comment

    Zum Schöffen-Artikel: Er darf keine Seife mit in den Knast nehmen? Ich erinnere mich an einen Anwalt, dem genau das immer nahe gelegt wurde :)

  14. Kampfschmuser meint: (18.3.2009 um 21:32) AntwortenReply to this comment

    Schöffe: Das nennt man Gerechtigkeit. *lach*

    Zeuge: Bei der Zeugenaussage würden mir die Sinne schwinden. Ja, eure Wohlhochgeburt, keine Ahnung, kann mich gar nicht dran erinnern. War ich überhaupt da? Bin ich in der richtigen Gerichtsverhandlung? Klar war der StA der Täter. Ach was, das ist gar nicht der Angeklagte? Ups, da hab ich mich wohl verguckt.

    Waldarbeiter: Dreckspack. Darf sich verkleiden und vermummen, geht immer schön straffrei aus. Unter so manchen "Waldarbeitern" sind solche Einsätze bei Stadien und Demos immer sehr beliebt. Es liegt natürlich bestimmt nicht daran, dass man sich mal ungeschoren "austoben" darf.
    Warum kommt eigentlich niemand mal auf die Idee, diesen aggressiven Waldmeistern eine Personenkennziffer auf die Kleidung und den Helm zu drucken?

  15. Herbert meint: (18.3.2009 um 21:56) AntwortenReply to this comment

    @Abofallen

    Naja, aber wenn ich mich bei z.B. gmx einlogge wird mir jedes mal was mit Sternchen geschenkt. Das ist auch einzig und allein auf "Betrug" ausgelegt. Oder wenn ich ein Handy oder Inet-Vertrag unterschreibe das selbe.

    Was an den Abofallen jetzt schlimmer sein soll sehe ich nicht wirklich. Das Kosten versteckt genannt werden ist ganz normal. Und GMX oder Vodaphone werden dafür ja auch nicht belangt.

    Oder warum kann ich mein 1 Euro Handy nicht einklagen?

  16. LoVo meint: (18.3.2009 um 22:51) AntwortenReply to this comment

    Betrifft: "Uh-We-Pe"
    Seit Mai 1993 soll sie bereits aktiv gewesen sein ? Die Beamten gehen davon aus, das die Gesuchte zwischen 20 und 50 Jahre alt ist ? Meinen die das wirklich ernst ? Also sofern mich meine Rechenkünste nicht verlassen haben, müßte die Frau, wenn sie jetzt 20 Jahre alt wäre, 1993 ca. 4 Jahre alt gewesen sein. Dann hätte sie ihre kriminelle Karriere aber wirklich früh begonnen…
    Ansonsten erinnert mich dieser Fall doch stark an die Erzählung »Der Unsichtbare« von G.K. Chesterton (Pater Brown Geschichten). Die Frau hier scheint wohl auch so eine Unsichtbare Person zu sein…

  17. Axel John (Link) meint: (18.3.2009 um 23:45) AntwortenReply to this comment

    @ 16: Was an den Abofallen jetzt schlimmer sein soll sehe ich nicht wirklich.
    Dann melde Dich mal auf solch einer Nutzlos-Seite an und mache von Deinem Widerrufsrecht gebrauch.
    Spätestens nach der dritten Mahnung verstehst Du.

  18. alterjakob meint: (19.3.2009 um 00:17) AntwortenReply to this comment

    @9, 18:

    @8: ob eine solche Webseite eine Verurteilung wegen Betrug rechtfertigt, ob das Unterhalten der Webseite also eine Straftat darstellt
    Dann könnte ich ja auch eine Seite ins Netz stellen, auf der ein Herr X zur Ermordung von Herr/Frau -Name- aufruft.
    Ist nicht strafbar, ich unterhalte ja nur die Seite inm Netz.

    Da hat entweder jemand nicht genau gelesen, oder will mich mißverstehen. Tatsache ist, dass das Gericht dem Betrugsvorwurf der Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht folgen wollte, weil der Preis zumindest irgendwo auf der Seite genannt war. Das Urteil find ich auch nicht gut (da sind wir wohl einer Meinung), und die Staatsanwaltschaft legt evtl. ja auch Berufung ein. Das Urteil bedeutet aber eben auch nicht, dass die, die auf diese Seite hereinfallen, dann zur Gebührenzahlung verdammt sind, sondern nur, dass die Abofallenabzocker (vorerst) nach Meinung dieses Gerichts keine Betrüger im Sinne des Strafrechts sind. Das sind zwei paar Stiefel (und sollte nur Verdeutlichen, dass ich die beiden verlinkten Urteile nicht für diametral gegensätzlich halte).

    Und was Ihre Idee mit der Mordaufrufseite angeht: Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Ich habe mit keinem Satz gesagt, dass Webseiten grundsätzlich rechtsfreier Raum sind.

  19. Henning (Link) meint: (19.3.2009 um 00:55) AntwortenReply to this comment

    Das mit dem Schöffen will mir einfach nicht in den Kopf. Das kann doch echt nicht wahr sein!

  20. Saarlänner meint: (19.3.2009 um 01:20) AntwortenReply to this comment

    Kaufhaus-Einbruch: Lest mal ein paar Kommentare zum Artikel in der Welt. Da wirds einem übel. Ganz, ganz übel. Was zieht uns da die Springer-Presse bloss für ein Kroppzeug groß…?

  21. Princo (Link) meint: (19.3.2009 um 03:01) AntwortenReply to this comment

    Apropos DNA: Heute Nacht wurde in einer RTL(?)-Nachrichten(?)-Sendung die Theorie aufgebracht, daß die DNA der ominösen Phantom-Mörderin, die seit Jahren überall ihre Spuren hinterläßt, womöglich von den Ermittlern selbst in die Tatorte eingebracht wurden. Ansatzpunkt sind die Handschuhe der SpuSi. Möglicherweise gelangt die DNA bei der Herstellung oder dem Verpacken auf die Handschuhe.

    Dies würde eine ganze Reihe von Ungereimtheiten bei diesen Fällen mit einem Schlag erklären.

  22. capisto meint: (19.3.2009 um 07:19) AntwortenReply to this comment

    @ 22: Die DNA-Analyse verführt in der Interpretation zu Fehlschlüssen, vermutlich führt das auch gelegentlich mal zur Verurteilung Unschuldiger. Interessant der Luchterhand-Fall, über den die Presse kaum bis überhaupt nicht berichtet hat, weil er die Seriosität des ganzen DNA-Verfahrens in Frage stellt: berlinonline.de/berliner-...tml?keywords=dna;mark=dna

  23. auing meint: (19.3.2009 um 07:36) AntwortenReply to this comment

    Hier in Schwabach musste ein Zeuge für 4 Wochen ins Gefängnis weil er die Wahrheit sagte.
    ardmediathek.de/ard/servlet/content/1357354

  24. hui meint: (19.3.2009 um 08:30) AntwortenReply to this comment

    Schöffe:

    Das scheint eine Möglichkeit zu sein, das manchmal recht unbeliebte Schöffenamt loszuwerden.

  25. Der Beschuldigte (Link) meint: (19.3.2009 um 09:04) AntwortenReply to this comment

    @26

    Sie fanden diese Kommentare übel? Sie hätten mal da sein sollen als Christian Klar begnadigt wurde. Da wurd einem richtig Angst und Bange, das war Mobstimmung vom Allerfeinsten. Aufrufe zu Mord und Lynchjustiz, persönliche Bedrohungen, Diffarmierungen aller Art, irgendwann haben die Admins den Deckel draufgemacht, selbst denen wurde es zu hart.

  26. Cantona meint: (19.3.2009 um 09:21) AntwortenReply to this comment

    >Waldarbeiter – interessante Methoden, kommen die Fans jetzt alle in die doch eigentlich rechtswidrige ‘Gewalttäter Sport’ Datei?

    Worauf du dich verlasssen kannst.

  27. Putze meint: (19.3.2009 um 09:23) AntwortenReply to this comment

    Zu den 1,1 Millionen abgehörten Telefonaten aus der Heise-Überschrift könnte man allerdings noch erwähnen, dass im Artikel selbst von 511 Personen die Rede ist, das sind knapp 0,00015 Prozent aller Berliner. Alles eine Frage der Lesart.

  28. Alexander meint: (19.3.2009 um 09:40) AntwortenReply to this comment

    Schöffe:

    Man sollte den Fall durchaus mal nüchtern betrachten: Wenn man sein Amt als Schöffe antritt, wird man über mögliche Folgen eines Nichterscheinens etc. aufgeklärt. Wenn er dann von der Richterin darüber informiert wurde, daß ein Ordnungsgeld gegen ihn verhängt wurde und er das als „Scherz“ abhakt, anstatt Rechtsmittel dagegen einzulegen (eine Möglichkeit, die einem als Schöffe nicht unbekannt sein sollte), stellt sich mir das als unglaubliche Naivität dar. Ich frage mich eher, ob der Herr für das verantwortungsvolle Amt als ehrenamtlicher Richter geeignet ist, als daß ich mich über die Ordnungsmaßnahmen aufrege …

  29. Roland meint: (19.3.2009 um 10:05) AntwortenReply to this comment

    @30:
    1.1 Mio Telefongespräche bei 511 Personen … das klingt aber, als würden da noch ein paar mehr Personen mit abgehört. Oder die Kriminellen dieser Welt kann man daran erkennen, dass ihre Ohren vom vielen Telefonieren glühen …

  30. hansi meint: (19.3.2009 um 10:08) AntwortenReply to this comment

    gestern nacht in den sw nachrichten wurde über den schöffen berichtet und er muss die haftstrafe nicht antreten.

  31. André meint: (19.3.2009 um 10:15) AntwortenReply to this comment

    @ 30 (Putze)

    und die 511 haben die 1,1 Mio mal nur untereinander telefoniert? Oder haben die 1,1 Mio mal die Zeitansage angerufen?
    Ich kann Ihre Argumentation irgendwie nicht so recht verstehen, weil beim Abhören der Telefongespräche eines Anschlusses immer auch das abgehört wird, was der Anrufer/Angerufene am anderen Ende der Leitung zu sagen hat. Ich gehe auch davon aus, dass nebenbei ermittelt wird, wer da angerufen hat/wurde, also wird aus "Abören eines Telefonanschluss" plötzlich "Ermitteln gegen X Gesprächspartner".

    Davon mal abgesehen, ich weiß ja nicht, wieviel der Durschschnittsmensch so telefoniert, aber 2152 Gespräche pro Kopf und Jahr (entspricht fast 6 Gespräche pro Kopf und Tag) finde ich ganz schön viel …

    André

  32. Oskar meint: (19.3.2009 um 10:38) AntwortenReply to this comment

    Unterhalt für Alleinerziehende

    Schon verrückt, dass die Erziehung von Kindern in Deutschland wie die Anschaffung von Haustieren betrachtet wird:

    Wer sich welchte zulegt ist selber Schuld und soll gefälligst selbst zusehen, wie sie sie(denn am Ende bleibt die Erziehung/Sorge zu 99 % bei der Frau hängen)durch bekommt.

    Die Frau, die Erziehungsverantwortung und Betreuung übernimmt war vor der Heirat einfach nur zu naiv, keinen knallharten Ehevertrag auszuhandeln.

    Ehe auf Vertrauensbasis? Liebe mit Verantwortung?

    Und was sagen unsere erwachsenen Töchter wie selbstverständlich? "Kinder? Nicht in meinem Lebensplan."

    (Sie wissen nämlich zu genau, dass 100%ige Stellen heute selbstverständlich eine 50-Stunden-Woche bedeuten, sie als Frauen unterbezahlt arbeiten und Kinder unter solchen Bedingungen kein kindgerechtes Leben führen können.)

    Die bereits exponential wirkende Demographie wird durch solche Urteile mit Signalwirkung lediglich akzelleriert.

    Armes Deutschland.

  33. Seph meint: (19.3.2009 um 11:18) AntwortenReply to this comment

    Schöffe:

    Der fährt lieber ein anstatt die verdiente Geldbuße für sein selbstverschuldetes Fehlverhalten zu bezahlen?

    Dann bin ich aber froh, daß er den Schöffen-Job aufgegeben hat.

  34. Hobbyjurist meint: (19.3.2009 um 11:35) AntwortenReply to this comment

    Neues im Schöffen-Fall:
    allgemeine-zeitung.de/reg...inz/meldungen/6426628.htm

    @ 36 (Seph): selbstverschuldet war der verpaßte Termin sicherlich. Aber es stellt sich immer noch die Frage, ob eine Geldbuße in dieser Höhe angemessen war.

  35. Stefan B. meint: (19.3.2009 um 11:37) AntwortenReply to this comment

    @30 Putze: Will hier ja keine Korinthen kacken, aber da sind dann doch 2 Nullen zu viel. Oder das "Prozent" weglassen…

  36. name(erforderlich) meint: (19.3.2009 um 11:48) AntwortenReply to this comment

    @34 André
    6 Gespräche pro Tag klingen erstmal nach viel, wenn man aber mal annimmt (unqualifizierte Annahme eine Laien), dass die meisten Abgehörten viel 'geschäftlich' telefonieren (wie die hier im Blog erwähnten Dealer z.B.) ist das zumindest nicht unglaubwürdig. Zwanzig Gespräche pro Tag (keine tiefschürfenden Diskussionen) sind da schon ohne größere Probleme drin. Und die treiben dann den Schnitt in die Höhe.

    Dass dadurch in die Privatsphäre von weit mehr Leuten eingegriffen wird ist dabei unvermeidlich. Ich finde aber 511 abgehörte Menschen in Berlin echt moderat, gerade nach der Überschrift hier im Blog hatte ich deutlich mehr erwartet.

  37. Dirk (Link) meint: (19.3.2009 um 11:49) AntwortenReply to this comment

    Also diese Entscheidung des LG Ffm. ist nicht nachvollziehbar. Ist doch ein klassisches Lehrbuchbeispiel vom Betrug.
    Daß aber alle Robenträger nun "Schlafmützen" sein sollen, ist nun auch wieder nicht wahr. So mancher Richter bzw. RA ist schon auf Zack. Will hoffen, daß die StA Ffm. gegen die Entscheidung erfolgreich vorgeht.
    Widersprüchlich ist ja auch, daß das OLG Ffm. vor kurzem erst die Gewinnabschöpfung bei diesen Unternehmen zugelassen hat. Will sich der Staat auf diese Weise Geld holen? Bürger ins halbverdeckte Messer laufen lassen und dann bei den Gaunern das Geld abschöpfen? Komisch wäre das schon.

  38. anonym meint: (19.3.2009 um 13:41) AntwortenReply to this comment

    @22 Der Verdacht, daß das Beweismittel von der Polizei (oder schon vorher) auf dem Trägermaterial eingeschleppt wurde, ist keineswegs neu, sondern wurde bereits in der "Zeit" 2008 geäußert (vielleicht auch anderswo). Klingt zwar erst einmal abwegig, aber natürlich mußte diese Überlegung irgendwann mal von den Kriminalisten angestellt werden. Angesichts der vielen Ungereimtheiten in diesem Fall und der durchgehenden Unsichtbarkeit der gesuchten Person halte ich diesen Verdacht inzwischen für den wahrscheinlichsten, so daß die gesuchte Täterin also gar nicht existieren würde.

    @6 Sorry, aber Platzangst ist eine Erkrankung, die Agoraphobie heißt und nichts mit dem zu tun hat, was Sie hier aussagen möchten, sondern eher das Gegenteil bedeutet. Was Sie meinen, ist Klaustrophobie.

  39. Sebastian C. (Link) meint: (19.3.2009 um 14:08) AntwortenReply to this comment

    @ 34
    Die Zahl von 1,1 Mio umfasst nicht nur Telefonate sondern auch SMS und MMS. Und ja in gewissen kriminellen Kreisen wird sehr häufig fernmündlich Kommuniziert.

  40. FritzFratz meint: (19.3.2009 um 14:23) AntwortenReply to this comment

    zum Schöffenfall:
    Davon wird man noch öfter lesen dürfen. Selbst wenn die Richterin das Bußgeld verringert, wird der Herr Ex-Schöffe lieber ins Gefängnis gehen als bezahlen. Wer von unter 800,- EUR monatlich lebt, für den sind selbst 300,- EUR Bußgeld einfach unerschwinglich. Außerdem wurde offenbar, daß mediale Aufmerksamkeit sogar ein Gerichtsurteil revidieren kann.

    zum LKW-Fahrer der in Untersuchungshaft für seine Zeugenaussage ging:
    Welche Rechtsmittel hat man in solch einem Fall? Das kann doch nicht sein, daß ein größenwahnsinniger Staatsanwalt einen Zeugen für einen Monat in Untersuchungshaft bringen kann, nur weil dem Staatswalt die Zeugenaussage nicht gefällt. Das halte ich de facto Freiheitsberaubung und die zuständige Staatsanwältin sollte sich hierfür auch zu verantworten haben.

    @35 Selten so einen Stuß gelesen:

    a) Wer ist den ihrer Meinung nach verantwortlich für die Geburt von Kindern? Die Freunde und Verwandten der Eltern? Die Weltbevölkerung als kollektiv? Oder der Storch?

    b) Es ist falsch, daß die Sorge/Erziehung zu 99% beim weiblichen Elternteil hängen bliebe. Da bleibt nichts hängen – das ist ein Privleg. Unzähliche Gerichtsverfahren in Deutschland bezeugen dies. Um das Sorge-/Erziehungsrecht wird zwischen Müttern und Vätern schwer gekämpft. Und in der Regel wird dieses Recht den Müttern zugesprochen. Bei unverheirateten Paaren sogar per Gesetz. Die Väter werden hier vom Gesetzgeber wie auch den deutschen Gerichten schwer diskriminiert. Dies wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte attestiert und wurde von der Bundesregierung sogar eingestanden.

    c) Aufgrund der Diskriminierung der Männer sagen vor allem unsere Söhne: "Heirat und Kinder is nicht!". Kann man ihnen auch nicht verdenken, wenn sie nach einer schuldlos gescheiterten Ehe sowohl Kind wie auch Mutter jahrzehntelang finanziell unterstützen müssen – und im Gegenzug nichts dafür erhalten.

  41. Jurapunk meint: (19.3.2009 um 15:14) AntwortenReply to this comment

    @40

    Hier liegt gerade kein Lehrbuchfall vor! Die Besonderheit des Falles ist doch, dass der Anbieter alle Informationen darlegt und nur darauf spekuliert, dass der Besucher die Entgeltlichkeit übersieht. Betrug setzt aber eine objektive Täuschungshandlung voraus. "Er wollte täuschen, also täuschte er" reicht daher nicht aus. Der Beschluss des LG ist daher jedenfalls sehr gut vertretbar.

  42. jemand meint: (19.3.2009 um 15:26) AntwortenReply to this comment

    @8 alterjakob: "Im zweiten Fall ging es darum, ob man zahlen muss, wenn man einer solchen Abofalle auf den Leim geht (muss man eben nicht, gefällt mir besser)" also so wie ich das zweite urteil lese ging es darum nicht. sondern darum ob die bank ein konto das zum mit dem betreiben einer solchen seite verbundenen zahlungsverkehr verwendet wird kündigen darf. und das sie das darf wird ua damit begründet, dass das konto zur begehung von straftaten verwendet wurde. auch wenn in diesem fall die preisangabe wohl noch etwas trickreicher versteckt wurde ist eine gewisse wiedersprüchlichkeit schwer zu verneinen.

  43. schredder66 meint: (19.3.2009 um 15:54) AntwortenReply to this comment

    @35 / Oskar

    Und wieso ist das so? Weil seit Jahrhunderten die Rollenverteilung genau das vorsieht! Das ganze Gerede über die Emanzipation der Geschlechter ist nichts weiter als medienwirksame Selbstbeweihräucherung.

    Solange die Gesellschaft nicht bereit ist daran etwas zu ändern, solange wird sich am mutmaßlichen Unrecht nichts ändern. Schade, aber typisch…

  44. alterjakob meint: (19.3.2009 um 16:35) AntwortenReply to this comment

    @45 Hoppsala, stimmt. Tja, wer lesen kann ist klar im Vorteil und das gilt auch für mich. Hatte offensichtlich grade eine anderes Urteil im Kopf…

    Und eine gewisse Widersprüchlichkeit will ich auch nicht verneinen, aber mMn können auch diese Urteile nebeneinander bestehen. Ich hoffe trotzdem, dass sich alle Widersprüche in einer evtl. nächsten Instanz des Frankfurter Urteils in Luft auflösen.

  45. Dirk (Link) meint: (19.3.2009 um 17:47) AntwortenReply to this comment

    @44: wer die wesentlichen Aspekte eines Vertrages dergestalt wie hier vorgenommen versteckt und darauf spekuliert, der andere werde sie übersehen, täuscht eben genau über die wesentlichen Aspekte des Vertrages. Andernfalls wären die bisher ergangenen zivilrechtlichen Urteile zu Abofallen nicht schlüssig.

  46. Jurapunk meint: (19.3.2009 um 18:53) AntwortenReply to this comment

    @48

    Das entspricht nicht der ständigen Rechtsprechung des BGH. Werden vom Anbieter alle vertragsbegründenden Umstände mitgeteilt, so liegt es grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Erklärenden, sich das Angebot in der gebotenen Sorgfalt durchzulesen. Von diesem Grundsatz sind nur in besonders gelagerten Fällen Ausnahmen anerkannt worden. Paradebeispiel hierfür ist das Todesanzeigenurteil des 4. Strafsenats (4 StR 439/00). In diesem Fall hat der Anbieter Angehörigen kürzlich Verstorbener Angebotsschreiben in Form eines Rechnungsschreiben zugesandt, bei der der Eindruck einer Zahlungspflicht so sehr in den Vordergrund trat, dass die kleingedruckten Hinweise auf den Angebotscharakter dem gegenüber völlig in den Hintergrund traten. An einer solchen qualifizierten Täuschungsmanipulation fehlt es aber gerade in Fällen wie diesen.
    Dass zivilgerichtliche Instanzgerichte in Einzelfällen anders entschieden haben, steht dem nicht entgegen. Insoweit wäre auf das im Übrigen sehr lesenswerte Urteil des X. Zivilsenats des BGH (X ZR 123/03) zu verweisen.

  47. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (20.3.2009 um 09:09) AntwortenReply to this comment

    @2 (tmp), @8 (alterjakob) u.a.,

    also wenn ich mich recht zurückerinnere kann ein Betrug nur dann vorliegen, wenn eine merkbare ungleiche Vermögensverschiebung statt gefunden hat. Der Täter muss sich also bereichern wollen, das Vermögen des Geschädigten muss geschädigt werden. Wenn der Täter aber eine vergleichbare Leistung für die geldliche Gegenleistung anbietet hat wohl keine ungleiche Vermögensverschiebung statt gefunden.

    Frage B ist, ob überhaupt eine Täuschung vorliegt. Und für eine arglistige Täschung ist eben entgegen zur strafrechtlichen Seite vor allem Frage B interessant, Frage A ist da nicht zu stellen. Ansonsten gibts ja noch so ein paar andere, interessante BGB-§§.

    Bezahlen muss man die typischen Abofallen jedenfalls nicht – da muss man aber nicht ins StGB sondern ins BGB schauen. Wer seine Rechte und Pflichten nur aus dem StGB ableitet hat eh so einiges verpasst…

    PS: Hab grad im Palandt geblättert, das mit der Bereicherung und anderseitiger Vermögensschädigung bzgl. des Betruges steht dort auch als Unterscheidungskriterium zur arglistigen Täuschung. (S. 94, §123, Rn 2, Satz 1)

    @9 (Axel John),

    der Aufruf zu einer Straftat ist strafbar.

    @10 (ghost),

    höh? Arglist (pp) liegt immer noch vor, also kann man solche Sachen in 98+x% der Fälle eh von Anfang an in den Müll schmeißen. Es wird nun mind. einmal pro Woche im deutschen Fernsehen darüber berichtet, im Internet findet man auch alles. Vor jeder eigenen Blödheit kann man die Menschen in diesem Lande nun mal nicht schützen.

    @17 (LoVo),

    ich hab mich entschlossen, dass ich auch Profiler werde. =)

    @30 (Putze),

    und deutlich über 2.000 Telefonate pro Person. Und die Justizministerin hat sicherlich nur aus Zufall vergessen zu erwähnen, wie viele von den Abhörmaßnahmen zur Verurteilung beigetragen haben oder wie viele von den 511 Personen überhaupt verurteilt wurden.

    @37 (Hobbyjurist),

    es geht ja nicht um jemanden, der ein paar Zwiebeln vom Feld geklaut hat, sondern um einen größeren Fall. Da ist eine hohe Strafe durchaus angemessen. Da man aber nicht die vergessen sollte, die absichtlich fehlen, hätten 500 € sicher auch gereicht.

    @39 name(erforderlich),

    steht in Berliner Disco-Klos etwa "Du willst ein Kilo Hasch und einen neuen Benz für 10.000 €? Dann ruf: 0177/(…)"?
    Welch fundierte Ausbildung haben Sie um wissen zu können, dass die meisten Geschäfte über Telefon ablaufen?

    @40 (Dirk),

    dann hatten wir wohl verschiedene Lehrbücher.

    @45 (jemand),

    sofern man nicht die Einzelfälle kennt ist das schwer zu beurteilen. Es ist ein Unterschied, ob auf einer Seite:

    "Abo der Zeitschrift XYZ ungelöst, sind wir eigentlich Betrüger? – Für Sie kostenlos!"

    und dann direkt im Kleingedrucktem:

    "Ab der 5. Ausgabe 5,00 € pro Ausgabe" steht

    oder ob irgendwo in den vielleicht noch hinter Werbebannern elegant versteckten AGB ganz klein sowas steht.

    Man muss auch grundsätzlich unterscheiden, ob eine Vermögensverschiebung statt gefunden hat. Wurde nämlich getäuscht und die Person ging gleichzeitig ein "Abo" von einer Rolle Klopapier pro Woche zu 1.000 € ein ist ein Betrug schon durchaus gegeben.

  48. nogger (Link) meint: (20.3.2009 um 12:24) AntwortenReply to this comment

    zum Schöffen:
    gibt es eigentlich keine Kalender, in die man sich Termine einträgt? Dann kann man nämlich bei der Terminsfestsetzung für eine Verhandlung sagen, dass man nicht da ist.
    Soll die Allgemeinheit/der Steuerzahler (also alle) dafür geradestehen, dass ein Rentner seine Termine nicht im Griff hat uns sich mal "im Datum vertut"? Hier war schließlich ein nicht gerade kleiner Prozess anberaumt – wie hätten denn wohl die Kommentare ausgesehen wenn die Presse gemeldet hätte "Säumiger Schöffe kostet den Steuerzahler tausende von Gerichtskosten"..

  49. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (20.3.2009 um 12:40) AntwortenReply to this comment

    @51 (nogger),

    Sie haben den Sinn der Aussagen nicht verstanden.

    Der ältere Herr hat den Termin bekommen
    Darum wollte er, als guter Staatsbürger der er ist, am Vorabend der Verhandlung wieder zurückreisen
    Den Termin hat er sich eingetragen
    Er kam zurück

    Nur ebend hat er den Termin falsch eingetragen.

  50. Hand-Abroller meint: (20.3.2009 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    nogger: Ich gratuliere Ihnen schon einmal zum dümmsten Kommentar des Tages. Selbst nicht lesen können, aber andere für einen Irrtum in den Knast stecken oder abzocken wollen. Sie sollten sich wirklich schämen, denn Leute wie Sie sind ganz furchtbare Menschen, die nichts können außer Hass und Zwietracht zu säen.

  51. Oskar meint: (20.3.2009 um 14:57) AntwortenReply to this comment

    @ FritzFratz

    Und vor genau diesen Söhnen warnen wir unsere Töchter – demnächst knallhart mit Ehevertrag, der sich gewaschen haben.

    Tut mir leid, dass Ihre Söhne nie verstehen werden, was Liebe wirklich ist.

    Immerhin verstehen unsere Töchter sehr wohl, wie gewisse Männer ticken……..

    Weiterhin viel Spass ohne ihre Enkel, hm?

  52. Markus meint: (20.3.2009 um 15:01) AntwortenReply to this comment

    Zur verhafteten Zeugin:
    Wenn man aus dem Urlaub kommt und sieht, dass man zu einem Gerichtstermin geladen worden wäre, dann einfach zum Telefon greifen und bei Gericht anrufen, dann ist die Sache aus der Welt.
    Einfach nichts tun, ist der falsche Weg.

    Zum Schöffen:
    Als Schöffe hat man nicht nur Recht sondern auch Pflichten. Verletzt man seine Pflichten, gibt es Ordnungsgeld.
    Wenn der Schöffe das Ordnunggeld lieber absitzen will, dann ist das seine Entscheidung.

  53. Dr. Leary meint: (20.3.2009 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    @54(Oskar) Wenn Ihre Töchter nicht wirklich "flotte Feger" sind, könnte die Forderung nach einem die Frau begünstigenden Ehevertrag leicht in Einsamkeit münden.

    "Liebe" ist bei Menschen "Gefühl der Zweisamkeit"; Ausnahmen bekommen die Regel.

  54. walim meint: (20.3.2009 um 18:12) AntwortenReply to this comment

    @50
    Genau die ungleiche Vermögensverschiebung liegt in diesen Fällen generell vor. Diese Abonnements würde kein Kunde wissentlich zu dem angegeben Preis eingehen. Vergleichbare Angebote sind gewöhnlich wirklich kostenlos und auf die Verwechslung spekulieren die Abofallenbetreiber.

    Darüberhinaus (da weiss ich nicht, wie das Gesetz dieses zutiefst sittenwidrige Geschäftsmodell wahrnimmt) besteht auch die überdeutliche Spekulation auf eine für den Kunden unklare Rechtssituation, die einen Bruchteil der Abonnenten endlich zum Zahlen veranlasst. Mit anderen Worten: es lohnt sich, wenn von hundert einer zahlt. Das funktioniert nur, wenn eine massenhafte Täuschung orginsiert wird.

  55. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (20.3.2009 um 22:44) AntwortenReply to this comment

    @57 (walim),

    es kommt nur sekundär darauf an, ob jemand andere das ganze günstiger (oder komplett kostenlos) anbietet. Das kann man zwar heranziehen, ist aber nicht der Weisheits letzter Schluß. Sonst müsste es ja überall Einheitspreise geben.

    Und wenn jemand sein Recht nicht kennt ist das wirklich sein Problem. Man darf erwarten dass er zumindest grundlegend seine Rechte kennt. Man kann den Menschen ja nicht vor jeder Dummheit allumfassend schützen. Eine Verjährung wird ja beispielsweise auch nicht von gerichts wegen beachtet, sondern man muss sich darauf berufen.

  56. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (21.3.2009 um 09:39) AntwortenReply to this comment

    Noch mal zu den Abofallen:

    Wie sieht es eigentlich mit §291 II Nr. 2 iVm I Nr. 3 StGB aus? Dort muss ja kein Täuschungsverhalten gegeben sein…

    Sind da die Grenzen mit den ungleichen Vermögensverschiebungen höher gesetzt als beim Betrug?

  57. Rolf Schälike (Link) meint: (21.3.2009 um 09:52) AntwortenReply to this comment

    Als vereidigter Dolmetscher habe ich ebenfalls ein Mal einen Termin beim Gericht als Dolmetshcer verpasst. Es war, wie bei dem Schöffen, ein Kalenderfehler. Das Gericht rief bei mir in der Firma an und fragte, wo ich denn bleibe? Der Termin lief schon. Ich solle sofort kommen, hieß es.
    Ich bin dann zum Gericht gefahren (40 Minuten), um zu erfahren, dass der Termin ausgefallen sei, wegen der fehlenden Zeugin. Der Richter hat mich trotzdem kommen lassen, und gesagt, dass er mir vorschlägt, das kein Honorar gezahlt wird. Das wäre die Strafe.

    Diese Lösung (Strafe) fand ich o.k. Mit dem Richter verstehen wir uns gut.

    Auch der Schöffe hatte doch Auslagen, die er nicht wiederbekommen kann wegen dem verpassten Termin.

    Hat mein Richter gegen das Gesetz verstoßen, weil er Ordnungsgeld hätte anordnen müssen in Höhe von 5 bis 1000 EUR?

    Eine Frage: Gibt es nicht bei den Gerichten eine Art Ersatzschöffe, die in solchen Fällen einspringen?

  58. Verfassungsfreund meint: (21.3.2009 um 09:53) AntwortenReply to this comment

    @ 59
    "Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet…" (§ 291 StGB)

    Naja, die Leute, die sich dort registrieren, sind zwar doof. Aber die bloße Dummheit wird für § 291 StGB nicht reichen. :)
    Auch ist das Bereitstellen eines "online-service", der die Zahlungspflicht verschleiert, kein Ausbeuten.

    Im Übrigen möchte ich daran erinnern, dass nicht jedes "unmoralische", "anstößige" oder gesetzeswidrige Verhalten auch strafbar ist (Subsidiarität des Strafrechts). Es gibt zivilrechtlich genügend Mittel, sich gegen diese Abo-Fallen zu wehren.

  59. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (21.3.2009 um 10:41) AntwortenReply to this comment

    @61 (Verfassungsfreund),

    Nun gut. Bei 95% der Menschheit würde ich generell sagen, die hätten einen erheblichen Mangel an Urteilsvermögen. :P

    Ob das hier in diesem Fall schon so erheblich ist, dass es das ganze erfüllt, ist ja eine Frage. Jedenfalls ist ein Ausnutzen eines Urteilsvermögensmangel eher gegeben als eine Täuschung.

    Ihre Erinnerung habe ich ja schon @50 geäußert, ich zitiere mich mal selber:

    "Wer seine Rechte und Pflichten nur aus dem StGB ableitet hat eh so einiges verpasst…"

  60. Rolf Schälike (Link) meint: (21.3.2009 um 12:50) AntwortenReply to this comment

    @62 Nun gut. Bei 95% der Menschheit würde ich generell sagen, die hätten einen erheblichen Mangel an Urteilsvermögen.

    Oh, wie schön, dass ich heute das Glück habe, die weisen Worte eines zu den 5 % der Menschheitselite Zugehörigen gefunden zu haben.

    Bei den anderen Texten, die ich heute so alle lese und noch lesen werde, fehlt mir das Urteilsvermögen einzuschäten, ob die Autoren auch zu dem auserkorenen fünf Prozent Pool gehören.

  61. Axel John (Link) meint: (21.3.2009 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    @ 61: Es gibt zivilrechtlich genügend Mittel, sich gegen diese Abo-Fallen zu wehren.
    Für Juristen nur schwer nachvollziehbar, aber Fakt:
    Es gibt Leute, die sind schlicht damit überfordert und zu ängstlich, sich auf kostenträchtige Prozesse einzulassen, deren Verlauf sie nicht einschätzen können. Schon garnicht, wenn allein der Vorschuss für den Anwalt doppelt so hoch ist, wie der geforderte Rechnungsbetrag.

    Wenn das Gericht sagt, es genügt, wenn in irgendeiner Form auf die Kosten hingewiesen wird, grenzt das an Strafvereitelung.
    Jetzt wird es wieder die AGBen geben, auf die ein winziger Link am Seitenende hinweist, die aus 2000 Wörtern in extrem verklausuliertem Fließtext bestehen und das in 6Pt Arial, mittelgrau auf weiß.

    @ 62: Nun gut. Bei 95% der Menschheit würde ich generell sagen, die hätten einen erheblichen Mangel an Urteilsvermögen.
    Sehr beruhigend, dass sie Nicht-Juristen überhaupt zur Gattung "Mensch" zählen.
    Ansonsten ist ein -relativ- geringes, dafür aber realistisches- und zutreffendes Urteilsvermögen immer noch besser als ein umfangreiches, das lediglich auf auswendig gelerntem Buchtext beruht und gänzlich außerhalb der Lebenswirklichkeit liegt.

  62. Emmanuel “svarni” Goldstein meint: (21.3.2009 um 17:42) AntwortenReply to this comment

    Bezüglich der verkleideten Polizisten im Wald:
    Kann mir jemand darlegen, wie das anfertigen von Videoaufnahmen mit meinem Recht am eigenen Bild und meinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung zusammen passt? Ausweis zeigen ist eine Sache, aber ein Video anfertigen? Das könnten die später benutzen, um sich Straftaten auszudenken und anhand meines Aussehens und Verhaltens eine Täterbeschreibung auswendig zu lernen, die genau auf mich passt.
    Ausserdem könnten sie die Videos speichern, oder noch schlimmer: weitergeben. Und für gewöhnlich benötigen Vollzugsbeamte in einem Rechtsstaat eine Gesetzesgrundlage für ihre Handlungen, und natürlich ist jede Form von Willkür durch Polizisten grundsätzlich verfassungsfeindlich, also: was ist denn die Rechtsgrundlage für das Anfertigen der Videos? Wo ist der Unterschied zur erkennungsdienstlichen Behandlung? Und werde ich gleich an Ort und Stelle verstümmelt, wenn ich die "Polizisten" nach ihren Dienstausweisen frage oder mich dem (in meinen Augen vollständig rechtswidrigen) Anfertigen der Videoaufzeichnungen widersetze? Und wie oft muss ich mich von den "Polizisten" duzen lassen, bevor ich für alle Zeiten ultrabrutal vom Staat gef***t werde? Fragen über Fragen.

  63. Verfassungsfreund meint: (21.3.2009 um 18:05) AntwortenReply to this comment

    @ 65
    "Es gibt Leute, die sind schlicht damit überfordert und zu ängstlich, sich auf kostenträchtige Prozesse einzulassen, deren Verlauf sie nicht einschätzen können."

    Da stimme ich Ihnen zu. Nur ist es bei den Abofallen bisher zu keinem Prozess (auf Leistung der Abo-"Entgelte") gekommen. Einfaches Nichtzahlen genügt. Jede Verbraucherschutzorganisation der Republik hat auf dieses einfache und wirkungsvolle Mittel hingewiesen. Wer sich auf diesen Seiten anmelden kann, wird auch in der Lage sein, entsprechende Hilfeseiten im Internet zu finden.

    "Wenn das Gericht sagt, es genügt, wenn in irgendeiner Form auf die Kosten hingewiesen wird, grenzt das an Strafvereitelung."

    Aha. Sie müssen es ja wissen.

    "Sehr beruhigend, dass sie Nicht-Juristen überhaupt zur Gattung “Mensch” zählen."
    Ich kann der Aussage von Christian Unger gar keine Unterteilung in "Juristen" und "Nicht-Juristen" entnehmen.
    Schon witzig, welch immer gleiche Beißreflexe von Ihnen und Ihresgleichen (R. Schälike) zu bewundern sind.

  64. Axel John (Link) meint: (21.3.2009 um 18:16) AntwortenReply to this comment

    @ 67: Da stimme ich Ihnen zu. Nur ist es bei den Abofallen bisher zu keinem Prozess (auf Leistung der Abo-”Entgelte”) gekommen.

    MW zu mindestens drei:

    AG München vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06
    AG Hamm, Urteil vom 26.03.08, Az. 17 C 62/08
    LG Hanau, Urteil vom 07.12.2007 – Az. 9 O 870/07

    Und wie (auch auf diesem Blog zu lesen) geht Rain Katja G. inzwischen dazu über, Mahnbescheide zu verschicken.
    http://www.abzockwelle.de/m_032.htm

  65. julia meint: (21.3.2009 um 19:25) AntwortenReply to this comment

    Zwillings-DNA:

    Die Argumentation mit dem (angeblich) nahezu identischen Gen-Erbmaterial bei eineiigen Zwillingen, verstehe ich überhaupt nicht.
    Erst kürzlich wurde (wieder einmal!)bei einer wissenschaftlichen TV-Sendung behauptet, daß bei einer solchen Konstellation im Zuge einer Täterfindung, gemäß heutigem Forschungsstand, keinerlei Probleme bestehen sollten, da selbst bei Blutszwillingen dieser Art eindeutige Unterschiede festzustellen sind.

  66. Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (21.3.2009 um 23:04) AntwortenReply to this comment

    @63 (Rolf Schälike),

    Sind Sie Berufssarkast?
    Wenn ich mir anschaue, welche Aussagen bei der Gesellschaft ziehen. Den könnt man sagen, täglich werden in Deutschland 10.000 Menschen ermordet, die würden das glauben. Frei nach dem Motto: Wer die schönste Horrorgeschichte erzählt dem glaub ich.
    Erinnert mich an den einen Skandinavier, der angeblich ich weiß nicht mehr wie viele Jungen sexuell missbraucht haben soll. Selbst wenn er schon mit 14 angefangen hätte hätten das jeden Tag drei (vier? fünf? jedenfalls eine Menge) neue gewesen sein müssen, und das über Jahrzehnte, ohne dass es auffällt. Und wenn ich mir die Kommentare im Internet dazu durchgelesen hab haben das fast alle Menschen geglaubt. Eindeutig erheblich mangelndes Urteilsvermögen…

    @65 (Axel John),

    Sie gehören, so schon mein früherer Eindruck, eindeutig zu den 95%. Ihre Rechte und Pflichten leiten sich wie mehrfach erwähnt nicht nur aus dem StGB, sondern auch aus dem BGB ab. Und da dürfen Sie erstmal zwei Wochen ab Erhalt der Leistung einen solchen Vertrag widerrufen, wenn die Belehrung erst nach dem Vertragsschluß folgt sogar vier Wochen ab Belehrung. Und wenn das nicht reicht kann man noch mit der Willenserklärung kommen.

    Und wenn Sie das eben nicht wissen: Verbraucherschutzzentren kennen diese gewerbsmäßigen Täuscher/… gut und wissen, was man machen muss. Google hilft auch.

    Aber wenn man es natürlich nicht weiß und sich nicht informieren will, nicht mal über google. Ja, dann hat man eben Pech gehabt. Der Staat kann nicht in jede Wohnung gehen und mal nachfragen, ob man denn Probleme hätte.

    Und Recht hat übrigens wenig mit auswendig gelerntem Buchwissen zu tun. Ich gehöre zu der Generation, die sogar gar keine Gesetzestexte auswendig lernen müssen. Bei Herrn Vetter war das vielleicht anders.
    Gute Juristen legen Rechtsnormen dann auch mal ganz unkonventionell aus. Im Bezug auf das Strafrecht ist da Dr. Sascha Böttner zu empfehlen, was ich auch schon machte. Mit dem Ergebnis konnten die Angeklagten jedenfalls sehr gut leben.

    @67 (Verfassungsfreund),

    Herr John hat wohl einen Blick auf meine Internetpräsenz gewagt…

    @68 (Axel John),

    und wer über die Klagen Bescheid weiß weiß auch, dass bei allen drei die Abzocker verloren haben. Wenn man als Hobby-Abzocker eben doch mal sowas versucht…
    Und Mahnbescheide haben nichts zu bedeuten. Lässt sich auch bei Google finden.

  67. Axel John (Link) meint: (22.3.2009 um 17:49) AntwortenReply to this comment

    @ 70: Sie gehören, so schon mein früherer Eindruck, eindeutig zu den 95%.
    Das beruhigt mich.

    Und da dürfen Sie erstmal zwei Wochen ab Erhalt der Leistung einen solchen Vertrag widerrufen
    Die, die das getan haben und sich darauf berufen, werden regelmäßig mit dem Textbaustein abgebügelt, dass der Widerruf entweder nicht, nicht fristgemäß oder nicht in der erforderlichen Form abgegeben wurde.

    Aber wenn man es natürlich nicht weiß und sich nicht informieren will, nicht mal über google. Ja, dann hat man eben Pech gehabt.
    Mit anderen Worten, jeder Internetneuling, ob Schüler oder Rentner, ist selbst schuld, wenn er die Schreiben einer zugelassenen Rechtsanwältin ernst nimmt, statt die tatsächlichen Hintergründe zu recherchieren.
    Und jeder Bürger muss natürlich freudig bereit sein, zu Nutz und Frommen der darbenden Anwaltschaft die unendliche Vielfalt rechtsstaatlicher Segnungen auszuschöpfen.
    BTW: Nach dem Frankfurter "Urteil" wären AGBen in der Gestaltungsform wie diese
    http://www.abzockwelle.de/dokus/fliesstext_2.htm
    völlig ok, denn es wird ja in irgendeiner Form auf die Kostenpflicht hingewiesen.

    und wer über die Klagen Bescheid weiß weiß auch, dass bei allen drei die Abzocker verloren haben.
    Dieses Wissen gehört natürlich zum Basiswissen jedes Internetnutzers.

    Wenn man als Hobby-Abzocker eben doch mal sowas versucht
    Die Hintermänner dieser LTDs sind keineswegs Hobbyisten, das sind Vollprofis, zT. Juristen, die auch schon im Dialergeschäft aktiv waren. Nicht zu verwechseln mit den Laufburschen, die für die Öffentlichkeit den "Director" geben und vor Gericht über die Klinge gejagt werden, wenn es ernst wird.

    Und Mahnbescheide haben nichts zu bedeuten.
    Wenn sie das als Anwalt ihren Mandanten erzählen, wird ihre Berufshaftpflicht-VS begeistert sein.

  68. marcus05 meint: (23.3.2009 um 12:19) AntwortenReply to this comment

    vor 1 Jahr hatte ich auch überhaupt keine Ahnung dass ein Anwalt sich auf so krumme Geschäfte in diesem Umfang und über so einen langen Zeitraum hinweg einlassen kann wie KaGü das macht ohne seine Zulassung zu riskieren. Wenn das Allgemeinwissen wäre hätten RA das relativ hohe Ansehen und die verbundende Seriösität längst verloren.

    Aber kosten gerichtliche Mahnbescheide nicht Geld?

  69. Axel John (Link) meint: (23.3.2009 um 13:14) AntwortenReply to this comment

    @ 71: Aber kosten gerichtliche Mahnbescheide nicht Geld?
    Ja. In der Größenordnung der ABO-Fallen ca. 23 EUR.
    Der "Vorteil" liegt 1. im drastisch gesteigerten Drohpotential und 2. darin, dass er in einen vollstreckbaren Titel mündet, wenn ihm nicht innerhalb 2 Wochen widersprochen wird.
    Anders, als Herr Unger meint, hat es also durchaus etwas zu bedeuten.
    Man kann bei versäumter Frist zwar noch immer Vollstreckungsschutz beantragen, aber ohne fundierte Rechtskenntnis kommt man dann aus der Sache nicht mehr heraus.

  70. marcus05 meint: (23.3.2009 um 13:30) AntwortenReply to this comment

    dh, wenn es nur jeder dritte verpatzt diesem gerichtlichen Mahnbescheid korrekt zu widersprechen lohnt sich die "Investition" für die Bande? Und dass das zuständige Gericht dann hier hunderte von Widersprüchen bearbeiten muss ist denen egal?

  71. Axel John (Link) meint: (23.3.2009 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    @ 71: dass ein Anwalt sich auf so krumme Geschäfte in diesem Umfang und über so einen langen Zeitraum hinweg einlassen kann
    Nach Ansicht des LG Frankfurt ist es aus strafrechtlicher Sicht völlig ok, zehntausende unbedarfte Internetuser zu nötigen, zu bedrohen und ihnen Angstzahlungen abzupressen.
    Man kann je zivilrechtlich dagegen vorgehen und wer dafür zu blöd ist, hat eben Pech gehabt.

    @ 73: dh, wenn es nur jeder dritte verpatzt diesem gerichtlichen Mahnbescheid korrekt zu widersprechen lohnt sich die “Investition” für die Bande?
    Rein rechnerisch, ja.

    Und dass das zuständige Gericht dann hier hunderte von Widersprüchen bearbeiten muss ist denen egal?
    Nach erfolgtem Widerspruch ist es Sache des Antragstellers, das streitige Verfahren einzuleiten. Das ist nicht Aufgabe des Mahngerichts.

  72. marcus05 meint: (23.3.2009 um 16:26) AntwortenReply to this comment

    [quote]
    Nach erfolgtem Widerspruch ist es Sache des Antragstellers, das streitige Verfahren einzuleiten. Das ist nicht Aufgabe des Mahngerichts.[/quote]

    Aber diese Widersprüche gehen an das Gericht, ja?
    Das heisst in den Wochen nach einer Welle gehen bei dem zuständigen Gericht riesige Mengen an Widersprüchen ein und bei jedem einzelnen Verfahren entscheidet sich der Antragsteller gegen das Verfahren.
    Das muss doch auffallen! Wann greift hier irgendeine Sicherung? Niemand wirft doch €23*x zum Fenster raus…

    Mir als Rechtslaien ist es völlig unbegreiflich wie so etwas im so großen Stil ablaufen kann.

  73. Axel John (Link) meint: (23.3.2009 um 17:02) AntwortenReply to this comment

    @ 75: nach einer Welle gehen bei dem zuständigen Gericht riesige Mengen an Widersprüchen
    Diese Verfahren laufen weitgehend automatisiert ab, da steckt nicht viel Arbeit dahinter.

    Wann greift hier irgendeine Sicherung?
    Wann sollte sie denn greifen und wie sollte sie aussehen? Und wer soll das festlegen?

    Niemand wirft doch €23*x zum Fenster raus…
    In dem Fall ist es unternehmerisches Risiko.

    Mir als Rechtslaien ist es völlig unbegreiflich wie so etwas im so großen Stil ablaufen kann.
    Juristisch gesehen, ist das ein Tanz auf der Rasierklinge.
    Eine solche Nummer kann nicht von ein paar Hobbyabzockern beherrscht werden. Da braucht es Profis mit technischem Know-how und ausgebuffte Juristen, die genau wissen, wie weit sie gehen können.
    In der Wirtschaftskriminalität bewegt man sich ab einer gewissen Größenordnung im weitgehend rechtsfreien Raum.
    Dh. die Justiz wird in hoch komplexen Verfahren erpressbar, Stichwort Deal:
    Entweder (Mini)Strafe nach Vorstellung der Verteidigung, dann ist die Sache in 2 Std. vom Tisch. Andernfalls 8 Jahre Prozess mit vollem Programm durch alle Instanzen.
    Dieser Gedanke mag vielleicht auch den Richtern des LG Frankfurt durch den Kopf gegangen sein, als sie sich die Sache vom Hals schafften.

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