BKA-Homepage wieder ungefährlich
Das Bundesjustizministerium hat nach einem Spiegel-Bericht erreicht, dass die Besucher der Homepage des Bundeskriminalamtes nicht länger überwacht werden. Der zuständige Innenminister habe die Praxis gestoppt.
Jahrelang soll das BKA gezielt überprüft haben, wer hinter den IP-Adressen von Besuchern steckt. So wollte man wohl auf mögliche Straftäter kommen, die (eigene) Fahndungsaufrufe anklicken oder sich in dem umfassenden Angebot “Anregungen” holen.
Ob und in welchem Umfang die Schnüffelei auch zu Polizeiaktionen geführt hat, wird nicht preisgegeben.
Wieso haben solche illegalen Aktionen keine strafrechtlichen Konsequenzen?
Ja, das ist die große Frage.
Ich werfe mal die Erklärung "mangelnde Rechtsstaatlichkeit" in den Raum.
mich würde interessieren, wieso es zu dem sinneswandel kam.
Müssen die so ermittelten Anschlussinhaber nicht irgendwann nach Abschluss der Aktion benachrichtigt werden? Und falls ja, ist das geschehen?
Das Vorgehen des BKA war bekannt, vielleicht kamen zuwenig Verdächtige auf die Homepage, das dürfte jetzt wieder anders werden. Vielleicht registriert jetzt nicht mehr das BKA die Besucher, sondern BND oder Verfassungsschutz.
Bei solchen kriminellen Methoden wird einem kotzschlecht.
Wie "überprüft" man denn, wer hinter einer IP-Adresse steckt? Den Provider fragen? Unter welchen Voraussetzungen muss der Informationen herausgeben? Worunter fällt dieser Sachverhalt? BDSG?
Also, ich war auch in der fraglichen Zeit mehrfach auf den Seiten des BKA. Eine "Aktion" gegen mich habe ich nicht bemerkt. Allerdings habe ich keine der dort aufgeführten Straftaten begangen.
Na toll. Da guckt man mal nach, wer oder was zur Fahndung ausgeschrieben ist, ohne daß man selbst einer derjenigen ist und dann steht man bei denen auf der Kontrolliste! "Prima"! So werden sie bei ihren Fahndungen geholfen, BKA!
@ 7:
http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__33.html
http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__34.html
http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/__3.html
http://bundesrecht.juris.de/bkag_1997/__38.html
http://bundesrecht.juris.de/bkag_1997/__28.html
http://bundesrecht.juris.de/bkag_1997/__20l.html
http://bundesrecht.juris.de/bkag_1997/__20m.html
Wer es glaubt wird selig. Amen.
8 Jörg:
Wenn keine Eintragungen im Bundeszentralregister vorhanden waren, wurde die Sache vermutlich als vorerst erledigt in die Akten genommen.
@10: Das fiel auch mir als erstes dazu ein.
Bundesregierung will Online-Durchsuchung auch zur Strafverfolgung erlauben
http://www.heise.de/newsticker/meldung/134953
Die Definition von Straftaten kenn wir ja (Höchststrafe mind 5 Jahre), da gibt's dann freilich kaum noch Einschränkungen. Sicherlich wird auch die Bedingung um die "im Einzelfall schwer wiegende Tat" wegfallen.
[Off-Topic-Abhilfe]Es ist also für die Ermittler viel attraktiver, bei den ganzen Tätern herumzuschnüffeln, als sie freiwillig zur unfreiwilligen Ausschnüffelung zu sich kommen zu lassen.
>Wieso haben solche illegalen Aktionen keine strafrechtlichen Konsequenzen?
Was soll daran bitte illegal sein? Es ist nicht verboten herauszufinden, wer hinter einer IP steckt, das liegt doch öffentlich bei http://www.ripe.net auf. Oder was wurde genau ermittelt? Ohne richterlichen Beschluss gibt doch kein Zugangsprovider Kontaktdaten von Benutzern heraus.
Nur mal so dahingesagt, damits gesagt wird – erstaunlich genug, daß es noch nicht gesagt wurde: Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befürchten.
@ 14 (TheDuke): lies doch mal den verlinkten Text, aus dem geht zwingend hervor, was gemeint ist. Es würde wohl kaum Sinn machen, den Provider einer IP zu ermitteln, wenn die jeweils auf der Website des BKA surfende Einzelperson ermittelt werden soll. Es wurden unzweideutig die jeweiligen Endverbraucher eines Anschlusses ermittelt.
Man könnte ja mal beim Datenschutzbeauftragten des BKA nachfragen, was über einen gespeichert… oh, richtig. Da gab es ja ein klitzekleines Problem…
Das ist ja eine ganz tolle (und vor allem sehr arbeitsintensive) Arbeit, wenn jede IP ausgewertet wird. Wer kann sich sowas nur leisten? Aber macht nix, sind ja nur Steuergelder :P
@Andre Heinrichs
Und du meinst – Panne hin oder her – dass du da jemals eine Antwort bekommen würdest?
ich glaube nicht, daß unser schnüffelminister diese praxis hat stoppen lassen.
das ist doch nur ein trick, damit jetzt alle denken das man nicht "nachverfolgt wird". damit alle beunruhigt drauf zugreifen, und man dann nachspioniert wird.
Zumindest ein Fall ist mir bekannt, wo das zur Ermittlungen geführt hatte. Und zwar hatte jemand wohl einmal zu oft die Fahndungsseite mit Mitgliedern der 'militanten Gruppe' aufgerufen.
Als dann die Polizei zum Hausbesuch anrückte, stellte sich heraus, dass dieser ein Hinweisgeber war, der sich Hoffnungen auf eine Belohnung machte, und sich deswegen regelmäßig über den Stand der Ermittlungen informiert hatte.
Soviel zum Thema 'Wenn man nichts zu verbergen hat…'
@20: Natürlich nicht. Auch, wenn die Behörde gesetzlich dazu verpflichtet wäre.
Ich war in den letzten Jahren glaube ich auch einmal auf den Seiten des BKA. Ich habe dort ein oder zwei Stellenanzeigen gelesen, die verlinkt waren.
Mich beobachtende Schlapphüte habe ich damals aber keine bemerkt.
@23: Bist Du sicher, dass es sich dabei um die Seiten des BKA handelte?
Ich zitiere das Beispiel auch gelegentlich und habe es bisher immer der Kölner Polizei in die Schuhe geschoben. Leider steht es dort nicht direkt, aber so habe ich es aus folgendem FOCUS-Artikel herausgelesen:
focus.de/digital/internet...tenschutz_aid_134542.html
Dort ist immer von Polizei die Rede, was zwar auch für das BKA korrekt wäre, aber ja in der Regel so nicht im allgemeinen Sprachgebrauch verwandt wird.
Nicht, dass es das irgendwie besser machen würde…
Wie kann man denn eine "verbrecherische" von einer "unschuldigen" IP unterscheiden?
Meines Wissens nach müssen die Provider die Nutzerdaten nur herausgeben, wenn die Staatsanwaltschaft anfragt.
Und "der hat sich 5 Mal den Steckbrief von XY angeschaut" begründet wohl keinen Anfangsverdacht. Auch 20maliges Ansehen nicht. Hoffe ich zumindest…
@27: und was ist, wenn das BKA in dem steckbrief von XY kinderpornographie versteckt hat? schon besteht ein anfangsverdacht. und der kipo-hammer wird ja genauso oft und gern gezückt wie der nazi-hammer vom judenrat.
@27
Ich wäre nicht verwundert, wenn “der hat sich 5 Mal den Steckbrief von XY angeschaut” für genug Richter völlig ausreichend wäre. Hausdurchsuchungen werden heutzutage verteilt wie Süßigkeiten; ohne jede kritische Beurteilung und mit den fadenscheinigsten Anfangsverdachtsmomenten.
Wer es ausprobieren will, kann sich ja mal einen Steckbrief als Startseite im Browser einstellen.
Wenn man das Handeln des BKAs in den lezten Jahren so betrachtet, könnten einem parallelen zum FBI unter Herbert Hoover einfallen.
Eine Bundesbehörde, die dem Staat (also den Bürgern) zu Diensten sein sollte, wird immer mehr Partei in eigener Sache und entwickelt eine eigene Agenda.
Die Mittel, Methoden und Wege wechseln dabei, das Ziel scheint aber Machtzuwachs zu sein.
Naja ist doch eigentlich nichts neues wo ist man denn überhaupt noch anoym? Ich denke mal es ist ja egal ob man auf der Seite des BKAs survt oder auf irgendn einer anderen Seite, private daten werden so oder so irgendwo und irgendwann preisgegeben (leider)
Na prost Mahlzeit.
Das BKA hat diese Praxis vielleicht abgestellt, aber wie sieht es denn mit den LKA aus, insbesondere dem bayerischen?
Mir wird ganz schwummrig, wenn ich darüber nachdenke, dass ich womöglich eine datenschutztechnische Katastrophe angerichtet habe, indem ich an Bekannte einen Link zu einer Fahndungsseite des bayerischen LKA geschickt habe, weil ich wollte, dass die zwei Typen gefunden werden, die einen Freund von mir so verprügelt haben, dass er auf einem Auge wohl einen bleibenden Sehschaden behalten wird, nur um ein Handy und eine Geldbörse mit 20 Euro zu rauben.
Das ist schon viele Wochen her, und die beiden laufen immer noch frei rum. Dafür steht vermutlich jeder, der den Link angeklickt hat, irgendwo in einer Verdächtigen-Datenbank.
"die zwei Typen gefunden werden, die einen Freund von mir so verprügelt haben, dass er auf einem Auge wohl einen bleibenden Sehschaden behalten wird, nur um ein Handy und eine Geldbörse mit 20 Euro zu rauben"
…kommen die 2 zufällig aus "Südland" ?
> kommen die 2 zufällig aus “Südland” ?
Es leben die Vorurteile.
Nein, die Polizei hat einen Handymitschnitt eines Gesprächs über das geklaute Handy, und der eine sprach eindeutig tiefstes Regensburger Bairisch.
Wahrscheinlich hat er mit "Südland" nur "Bayern" als südliches Deutschland gemeint ;)
Wobei es natürlich noch weiter südlicher als Regensburg geht.
Und ich mir natürlich keine Vorurteile über die Bayern erlauben will.