25.3.2009

Die restlichen 10 Prozent

Tja, da will jemand meinen Mandanten mit 90-prozentiger Wahrscheinlichkeit als Autoknacker erkannt haben. Um 4.35 Uhr an einem Oktobertag, da ist es gemeinhin dunkel draußen, will er auf dem weitläufigen Parkplatz der Universität gesehen haben, wie der Betreffende ein Navigationsgerät stahl.

Vorgelegt wurden dem Zeugen die Fotos meines Mandanten, die im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung gemacht wurden. Kleines Problem: Die Bilder sind mindestens vier oder fünf Jahre alt. Denn da hatte mein Auftraggeber das letzte Mal Ärger mit der Justiz. Wie das bei jungen Leuten so ist – heute, mit 22 Jahren, sieht er ganz anders aus.

Der Ermittlungsrichter hat trotzdem die Hausdurchsuchung angeordnet. Gefunden wurde nichts. Und jetzt reden wir über die restlichen 10 Prozent.

20 Kommentare zu “Die restlichen 10 Prozent”

  1. tontechniker meint: (25.3.2009 um 18:05) AntwortenReply to this comment

    Ich sehs ja schon kommen … in Zukunft erstmal Hausdurchsuchung, dann erkennungsdienstlichen Behandlung, Einladung zur Aussage und so … (natürlich wegen Gefahr im Verzug, was wäre wohl, wenn er das Navigationsgerät gleich verkaufen würde?). Merke: Immer das Formular zur Datenlöschen ausfüllen um nicht in solchen Sammlungen zu landen.

  2. audiojosi meint: (25.3.2009 um 18:23) AntwortenReply to this comment

    Ich hab mich jetzt endgültig vorbereitet, auf HD, freiwillige DNA usw. Meine Daten, Bilder, Filme, Musik sind gesichert, auch die von Ehefrau und Kinder, alles regelmäßig weit weg lagern, die persönlichen Daten im Hause sind verschlüsselt, der Rechtsanwalt ist über Kurzwahl jederzeit erreichbar. Die KiPo-Diskussion ist mir einigermaßen egal, obgleich ich die schwachsinnigen Maßnahmen als Quatsch betrachte. Kein Interesse an KiPo, aber auch kein Problem das zu umgehen.

    Was mich schockt: wie weit sind wir in Deutschland gekommen, r.a.f. where are you

    kopfschüttelnd und sich (wirklich und ernsthaft) um Kinder sorgend
    jo

  3. Kai2 meint: (25.3.2009 um 18:24) AntwortenReply to this comment

    Ist das überhaupt erlaubt? Sollten nicht immer mehrere Fotos vorgelegt werden und der Zeuge muss aus den die richtige Person auswählen? Ich habe mal gehört, dass wenn Zeugen Fotos gezeigt werden die automatisch die Person auf dem Foto mit der Tat in Verbindung bringen.

  4. RZ meint: (25.3.2009 um 18:28) AntwortenReply to this comment

    90 Prozent sind völlig ausreichend. Wir sprechen hier schließlich von einem Verdacht, nicht von einer Verurteilung.

  5. RA JM meint: (25.3.2009 um 19:02) AntwortenReply to this comment

    @ tontechniker: Nicht zu vergessen die Beschlagnahme des häuslichen Computers, Auswertungsdauer nicht unter 12 Monaten.

  6. kai meint: (25.3.2009 um 20:06) AntwortenReply to this comment

    Hiess es nicht mal von Udo, dass die Auswertung in Berlin so im Schnitt 3 Jahre dauert?

    Tendenz wohl eher steigend als sinkend. Ist doch so bequem, immer gleich den Computer einzusacken, weil sich da so viele Informationen befinden und notaflls auch Zufallsfunde, falls die Durchsuchung ansonsten nicht erfolgreich war.

  7. opfer meint: (25.3.2009 um 20:55) AntwortenReply to this comment

    … Habe ich vor ein paar Jahren selbst erleiden müssen. Irgendjemand muss nur deinen Namen sagen, dann hast du zwei Bullen in der Türe stehen. Alles wird auf den Kopf gestellt und hinterher wird man nicht mal benachrichtigt, was jetzt bei der Aktion herauskam.

    Inzwischen lebe ich nicht mehr in Deutschland – und vermisse nichts !!!

  8. Staatsschützer meint: (25.3.2009 um 21:55) AntwortenReply to this comment

    Navi schon verkauft.

    @2 (audiojosi): Da Sie nach der RAF rufen, wäre eine gründliche Überprüfung ihrer Person sicherlich nicht ganz verkehrt.

  9. Kritiker meint: (25.3.2009 um 22:37) AntwortenReply to this comment

    Ich sag ja immer man solle mal den Law Blog lesen um zu sehen wie realtiv einfach so eine Hausdurchsuchung einen treffen kann, aber da winken die Leute immer ab. "Stimmt ja gar nicht." Dass das BVerfG es ähnlich sieht, juckt auch nicht. Wer die Gefahr nicht kennt hat auch keine Angst. Wie nennt sich das? Naivität war das, glaub ich.

  10. vader meint: (25.3.2009 um 23:43) AntwortenReply to this comment

    > 8. Staatsschützer

    Amtsanmaßung? Sicher wäre da eine Überprüfung nicht verkehrt.

  11. coolandthegang meint: (26.3.2009 um 01:27) AntwortenReply to this comment

    Tja, so leicht kanns gehen. Etwas ähnliches ist mir vor ein paar jahren auch passiert.
    Ich hatte meinen ausweis vergessen, und kam leider in eine fahndung. Als der peterwagen mitten auf der kreuzung stoppte und ich mich im strömenden regen meiner jacke und allen anderen utensilien in meinen taschen entledigen musste, während meine nachbarn im bus vorbeifuhren, wurde mir klar das ich der gelackmeierte bin. Nach ca. fünfeinhalb stunden unfreundlicher konversation mit derick und deren assistenen wurde ich zur erkennungsdienstlichen behandlung geschickt. Alle waren echt traurig das ich nicht gestehen wollte. Es passte doch alles so schön: Mitte 20, arbeitslos und gleiche jackenfarbe… -.-

    Der Augenzeuge hat mich dann ein halbes jahr später auch auf den bildern zu 90% wiedererkannt (wo ist der kotz smily)
    Die Fingerabdrücke, wegen der ich den ganzen abend bei der polizei verbrachte, und die angeblich schon eine halbe stunde nach meinem vermeindlichen Einbruch gefunden wurden konnten aber irgendwie nicht überprüft werden.
    Na wenigstens wurde das verfahren dann ohne hd eingestellt.
    Ich habe erlichgesagt schon mit einer verurteilung gerechnet, da ich 0 vertrauen in unsere sheriffs habe.

    Alles in allem hört sich das jetzt wahrscheinlich nach einem ganz normalen vorgang an. Wer allderings schon einmal unverschuldet in die raster der polizei geraten ist, kann bestimmt beipflichten das die Unschuldsvermutung wohl eher eine Legende ist als der Alltag.

  12. dot tilde dot meint: (26.3.2009 um 09:19) AntwortenReply to this comment

    @2 (audiojosi):

    ich habe den eindruck, die raf sei ungefähr da angekommen, wo sie immer schon hingehörte: im geschichts- und politikunterricht der allgemeinbildenden schulen, ansonsten in den knästen.

    vermutlich wissen wir alle noch nicht so richtig, wofür wir sie letzten endes gebraucht haben sollen. das letzte, was wir brauchen, sind neue terroristen – über die sich die antidemokratische politik der letzten jahre nur freuen kann. die ist mir erosionsproblem genug.

    .~.

  13. Badrat meint: (26.3.2009 um 09:28) AntwortenReply to this comment

    Echt traurig das es einen so schnell treffen kann und man nie weiß wann und wo es passieren kann. Einmal am falschen ort gewesen oder etwas falsches gesagt schon hat man besuch von den grünen … omg wo sind da die beweise?

  14. Darkstalker meint: (26.3.2009 um 10:02) AntwortenReply to this comment

    Es geht noch schneller:
    Durchsuchungsbeschluss wegen Verdachts der Unterhaltspflichtverletzung. (Höhe des Unterhalts < 50 Eur/Monat)
    Um aufzufinden: Lohnunterlagen, Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge.
    Der Verdacht: Er hat _schwarz_ dazuverdient, und war daher leistungsfähig.
    Stimmt, Schwarzarbeiter haben immer die schönsten Lohnabrechnungen…
    Aber der Fall stammt aus Bayern. Da ist man ja gern mal flink bei der Sache ;)

  15. Judas meint: (26.3.2009 um 11:43) AntwortenReply to this comment

    @14, darki:
    Nö, aber aus dem Bild der Ein- und Ausgaben kann man möglicherweise sehen, ob da schwarzes Geld im Spiel war.
    Und für seine Kinder nich mal nen Fuffi übrighaben…

  16. Darkstalker meint: (26.3.2009 um 12:16) AntwortenReply to this comment

    Sagt das Wort "Verhältnismäßigkeit" hier irgendwem was?! Muss mich doch sehr wundern.

    @15: Sicher _kann_ man da _evtl_ was raus lesen. Beweise sind das meiner Meinung nach aber sicher noch nicht. Und nur darum sollte es im Strafverfahren doch gehen. Meiner Meinung nach ist es schon ein Unterschied, ob jemand 1000 Euro im Monat nicht zahlt oder ob jemand 50 Euro im Monat nicht zahlt. (Wohlgemerkt, nicht zahlen KANN in diesem Fall)

    Bitte nicht mißverstehen, ich finde es ist so ziemlich das Letzte, sich der Unterhaltspflicht zu entziehen. Ganz schwer verantwortungslos und gegenüber den Kinder unglaublich unfair. Aber, muss ich dem Kerl dafür gleich die Wohnung auf links ziehen? (Wir alle wissen, wie eine Hausdurchsuchung abläuft, nach welchen "Zufallsfunden" eifrig geschaut wird und wie die Wohnung hinterher aussieht…)

    @16: Der Beschuldigte war kein Ausländer, falls sie darauf anspielen wollen. *rolleyes*

  17. Judas meint: (26.3.2009 um 12:39) AntwortenReply to this comment

    @17, Darkstalker
    Naja, da sollte ja vielleicht auch irgend ein Anfangsverdacht vorliegen, der über 'der Alte schafft doch bestimmt schwarz' (von seiner Ex) hinausgeht.
    Und bei einer Hausdurchsuchung mit dem Ziel 'Lohnunterlagen, Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge' muß auch nicht die Wohnung auf Lionks gedreht werden: Ordner raussuchen, Frühstückstisch abräumen, damit Platz ist, die Quittung und Belehrung zu unterschreiben. Mit etwas Kooperation und wenn da nicht gerade Rambo geschickt wurde, war es das.

  18. Darkstalker meint: (26.3.2009 um 13:45) AntwortenReply to this comment

    @18: Das ist die Theorie ;o) In der Praxis kommt da ein übereifriger PM, der sich seine Streifen verdienen will, nimmt jedes Zimmer auseinander und schaut mal noch nach Drogen und vielleicht auch noch mal über den PC… Sicherlich kann man da kooperativ sein und gröberen Unfug vermeiden. Aber auf die Idee kommt halt auch nicht jeder Beschuldigte. Die stehen meist dumm daneben und wundern sich, was hier eigentlich gerade mit ihnen passiert. (Der Beschuldigte war strafrechtlich nicht vorbelastet)

    Nach Aktenlage z.Zt. der Beantragung/Ausfertigung des Durchsuchungsbeschlusses gab es genau einen Anhaltspunkt, die Kindsmutter hat gesagt, er zahlt nicht. Sie hat nicht gesagt, dass er arbeitet, nicht gesagt, dass er anderweitig Kohle hat. Da war nur "Er zahlt nicht mehr seit zwei Monaten".

    Und zwei Wochen später hat man einen Durchsuchungsbeschluss mit fadenscheinigem Verdacht. Ohne jegliche Prüfung der Angemessenheit. Sollte ich an dieser Stelle kurz erwähnen, dass sowohl Staatsanwalt als auch Richter in diesem Fall Damen Mitte dreißig waren? Nicht, dass das auf eine sachliche Entscheidung in irgend einer Form Einfluß gehabt haben könnte …

    Ungefähr so schön wie die Polizisten-Truppe, die zur Durchsuchung in einem Unternehmen anrückte. Verdacht auf Wirtschaftskriminalität. Und die Jungs in grün kommen mit obligatorischem Hund. Was der Hund denn solle, wollte der Betroffene wissen. Pauschale Antwort: "Das ähm ist … ähm … ein Aktenhund!"
    Klar, wenn man schon mal da und der Beschuldigte Südländer ist, liegt die gezielte Suche nach Zufallsfunden (Drogen) ja nah.

  19. Volker meint: (27.3.2009 um 09:11) AntwortenReply to this comment

    @11: Na entschuldige mal aber wenn die Beschreibung auf dich passt und dich der Zeuge auch noch wieder erkannt haben will, was sollen die Polizisten den sonst machen? Dich laufen lassen? Es ist nicht Aufgabe der Polizei deine Schuld oder Unschuld festzustellen, für das sind die Anwälte und Richter zuständig.

  20. Svetlana meint: (27.3.2009 um 19:46) AntwortenReply to this comment

    Tja, die gute alte Strafverfolgungsvorsorge des §81b StPO.

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