25.3.2009

Selbstverständlich

Bei einem Mandanten, der auf Reisen war, stellte die Polizei einen größeren Geldbetrag sicher. Ich hatte es erwähnt, sein Rucksack soll nach Marihuana gerochen haben. Auf meinen Widerspruch hin hat der Staatsanwalt jetzt entschieden, das Geld solle zurückgezahlt werden.

Hierfür gibt es nach Auskunft der Polizei nur zwei Möglichkeiten: Abholung auf der Dienststelle oder Bareinzahlung am Postschalter. Wir haben uns für die zweite Möglichkeit entschieden.

Die Zahlkartengebühr von sechs Euro wird aber “selbstverständlich” von der Summe abgezogen. Selbstverständlich selbstverständlich. Ich bin doch schon froh, dass wir dem Freistaat Bayern nicht auch noch die Arbeitszeit des Beamten für den Weg zur Post erstatten müssen.

16 Kommentare zu “Selbstverständlich”

  1. Bärbel meint: (25.3.2009 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    Die 6 Euro haben sie ja selber zu verantworten. Bar auf der Dienststelle wäre ja viel einfacher (und kostenlos) gewesen. ;)

  2. martin meint: (25.3.2009 um 13:52) AntwortenReply to this comment

    Es kann sich nur um den Erlös aus Drogenverkäufen handeln. Soviel steht fest.

  3. Florian meint: (25.3.2009 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    Wurde das Geld denn auch in szenetypischer Stückelung eingezahlt?

  4. Frank K. meint: (25.3.2009 um 14:00) AntwortenReply to this comment

    Ich dachte, Geldschulden sind Bringschulden.

  5. RA JM meint: (25.3.2009 um 14:05) AntwortenReply to this comment

    @ 3 Florian: Heutzutage ist Geld ohnehin <a href="http://ra-melchior.blog.de/2009/03/20/szenetypisch-5794673/&quot; rel="nofollow">szenetypisch</a>. ;-)

  6. Marcel meint: (25.3.2009 um 14:06) AntwortenReply to this comment

    Geldschulden sind Bringschulden, aber nichts neues dass der Staat seine Gesetze biegt wie sie ihm gefallen. :D

  7. JLloyd meint: (25.3.2009 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    Einklagen, nebst Zinsen für die Hauptsumme.

  8. anonym meint: (25.3.2009 um 14:33) AntwortenReply to this comment

    Und jahrelang wurde die Illusion gepflegt, der Untertanenstaat wäre in Deutschland längst verblichen.

  9. Rockafella meint: (25.3.2009 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    Geldschulden sind Schickschulden. Aber das ist hier keine Geldschuld, sondern ein Realakt.

  10. Hobbyjurist meint: (25.3.2009 um 14:50) AntwortenReply to this comment

    @ 8 (anonym):
    nicht nur jahrelang, sondern sogar jahrzehntelang (genauer gesagt seit Ende des zweiten Weltkriegs). Das gehörte irgendwie zur Demokratie-Show dazu, die wir von den Alliierten aufgegeben bekommen haben.

  11. PeaDot meint: (25.3.2009 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    Sind die anteiligen Arbeitskosten nicht bereits in den sechs Euro enthalten?

  12. Edelgard meint: (25.3.2009 um 15:08) AntwortenReply to this comment

    Strafanzeige wegen Unterschlagung?

  13. Mc Gyver, no-RA meint: (25.3.2009 um 15:27) AntwortenReply to this comment

    @1
    Die 6€ dürften sich lohnen. Es würde mich nämlich nicht wundern, wenn die Polizei die Nummern der Geldscheine auf irgend eine Interpolliste setzt und wenn ein Geldschein dann irgend wo bei einem "Dealer" auftaucht, dann wird die ganze Sache wieder ausgegraben.

    Sicher kann dann Mr. Lawblog so einen Fall wieder zerlegen. Aber das Problem ist ja nicht, dass man sich nicht wehren könnte, sondern das solche Willkür herrscht.

  14. Klogge meint: (25.3.2009 um 15:50) AntwortenReply to this comment

    #13

    Daran hab ich auch gedacht. Auf dem Revier hätte es dann "marked bills" gegeben. Da sind 6 Euro schon ok :)

  15. ui meint: (25.3.2009 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    Ich hab mich auch gefragt ob man dann sein Geld wiederbekommt oder irgendein Geld, vielleicht war da ja eine seltene Fehlprägung bei.

  16. Gnatz von Gliebenfaus meint: (25.3.2009 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    Arbeitszeit des Beamten? Sie meinen Anwesenheitszeit des Beamten …

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