Selbstverständlich
Bei einem Mandanten, der auf Reisen war, stellte die Polizei einen größeren Geldbetrag sicher. Ich hatte es erwähnt, sein Rucksack soll nach Marihuana gerochen haben. Auf meinen Widerspruch hin hat der Staatsanwalt jetzt entschieden, das Geld solle zurückgezahlt werden.
Hierfür gibt es nach Auskunft der Polizei nur zwei Möglichkeiten: Abholung auf der Dienststelle oder Bareinzahlung am Postschalter. Wir haben uns für die zweite Möglichkeit entschieden.
Die Zahlkartengebühr von sechs Euro wird aber “selbstverständlich” von der Summe abgezogen. Selbstverständlich selbstverständlich. Ich bin doch schon froh, dass wir dem Freistaat Bayern nicht auch noch die Arbeitszeit des Beamten für den Weg zur Post erstatten müssen.
Die 6 Euro haben sie ja selber zu verantworten. Bar auf der Dienststelle wäre ja viel einfacher (und kostenlos) gewesen. ;)
Es kann sich nur um den Erlös aus Drogenverkäufen handeln. Soviel steht fest.
Wurde das Geld denn auch in szenetypischer Stückelung eingezahlt?
Ich dachte, Geldschulden sind Bringschulden.
@ 3 Florian: Heutzutage ist Geld ohnehin <a href="http://ra-melchior.blog.de/2009/03/20/szenetypisch-5794673/" rel="nofollow">szenetypisch</a>. ;-)
Geldschulden sind Bringschulden, aber nichts neues dass der Staat seine Gesetze biegt wie sie ihm gefallen. :D
Einklagen, nebst Zinsen für die Hauptsumme.
Und jahrelang wurde die Illusion gepflegt, der Untertanenstaat wäre in Deutschland längst verblichen.
Geldschulden sind Schickschulden. Aber das ist hier keine Geldschuld, sondern ein Realakt.
@ 8 (anonym):
nicht nur jahrelang, sondern sogar jahrzehntelang (genauer gesagt seit Ende des zweiten Weltkriegs). Das gehörte irgendwie zur Demokratie-Show dazu, die wir von den Alliierten aufgegeben bekommen haben.
Sind die anteiligen Arbeitskosten nicht bereits in den sechs Euro enthalten?
Strafanzeige wegen Unterschlagung?
@1
Die 6€ dürften sich lohnen. Es würde mich nämlich nicht wundern, wenn die Polizei die Nummern der Geldscheine auf irgend eine Interpolliste setzt und wenn ein Geldschein dann irgend wo bei einem "Dealer" auftaucht, dann wird die ganze Sache wieder ausgegraben.
Sicher kann dann Mr. Lawblog so einen Fall wieder zerlegen. Aber das Problem ist ja nicht, dass man sich nicht wehren könnte, sondern das solche Willkür herrscht.
#13
Daran hab ich auch gedacht. Auf dem Revier hätte es dann "marked bills" gegeben. Da sind 6 Euro schon ok :)
Ich hab mich auch gefragt ob man dann sein Geld wiederbekommt oder irgendein Geld, vielleicht war da ja eine seltene Fehlprägung bei.
Arbeitszeit des Beamten? Sie meinen Anwesenheitszeit des Beamten …