26.3.2009

Röhrenfernseher

Untersuchungshäftlinge dürfen zwar Fernsehgeräte mit einem Flachbildschirm in der Zelle haben und nutzen – nicht aber dann, wenn das Gerät Multimediafunktionen hat. So hat es jetzt das Oberlandesgericht Hamm (OLG) entschieden.

Das OLG befürchtet in seinem Beschluss (AZ: 2 Ws 360/08), Häftlinge könnten etwa über an den Bildschirm angeschlossene Speichermedien an elektronische Daten, Filme und Dokumente kommen, die mit der Untersuchungshaft und der Anstaltsordnung unvereinbar sind. Solch eine Möglichkeit bieten beispielsweise handelsübliche USB-Sticks, die auch einfach an Computer angeschlossen werden können.

Das OLG stellt U-Häftlingen frei, notfalls einen Röhrenfernseher zu nutzen. (pbd)

56 Kommentare zu “Röhrenfernseher”

  1. Eric meint: (26.3.2009 um 07:36) AntwortenReply to this comment

    Wahrscheinlich ist es in verwaltung und Justiz einfach nicht möglich logisch zu denken.

    Siegel über alle Anschlüsse die zum Fernsehen nicht benötigt werden und fertig. Wer die Siegel bricht der muss halt in Zukunft auf seinen Fernseher verzichten.

  2. Neuling meint: (26.3.2009 um 07:59) AntwortenReply to this comment

    Die Freiheit der Nutzung von Röhrenfernsehern wird aber auch in absehbarer Zeit enden. Wer stellt denn in zwei Jahren noch so etwas her?

    Bei einem großen Versandhaus werden nur noch 14 Modelle angeboten, davon fünf mit lustigen Farben und Applikationen für Kinder: Rosa mit Krönchen, lila mit Feefigur, gelb mit Bärenfigur, grau mit Piratentotenkopf, rot mit zwei Ohren.

    Ob das wirklich angemessene Geräte für die Haft sind?

  3. Knut meint: (26.3.2009 um 08:09) AntwortenReply to this comment

    Ob die Häftlinge für ihren Röhrenfernseher auch GEZ bezahlen müssen? Ob der nette GEZ-Aussendienstmitarbeiter auch Hausbesuche in der Zelle macht?

  4. Jan meint: (26.3.2009 um 08:09) AntwortenReply to this comment

    Da wird soviel Geld für den Justizvollzug ausgegeben, und die Gefängnisse sind noch nicht auf die Idee gekommen, einfach in jeder Zelle einen ZweiMeterPlasma ein die Wand einzulassen?

    tztztz

  5. vox meint: (26.3.2009 um 08:12) AntwortenReply to this comment

    Bei dem miesen Verhältnis von Preis und Bildqualität kommt mir erst mal kein Flachbildschirm (TV) ins Haus. Nur weil es modern ist, ist es noch lange nicht gut.

  6. Kein Laptop in der Zelle? meint: (26.3.2009 um 08:29) AntwortenReply to this comment

    Bedeutet dies, dass man auf passives Konsumieren angewiesen its und nichtmal nen Laptop in die Zelle stellen darf? Verblöden erlaubt, sich etwa Programmieren aneignen verboten?

  7. Onkel Tobi meint: (26.3.2009 um 08:53) AntwortenReply to this comment

    Ich bin voll und ganz zufrieden mit meinem Röhrenfernseher. Da ich über keinerlei HD-Zuspieler (Satellit, Kabel, Blu-Ray) verfüge, sondern mit DVB-T fernsehe, habe ich so die beste Bildqualität. Den allermeisten Gefangenen dürfte es genauso gehen.

  8. Hans Dieter meint: (26.3.2009 um 08:55) AntwortenReply to this comment

    Für Sparkassenvorstände bitte keine Flachbildschirme unter 52 Zoll.
    Wer zahlt eigentlich den Strom?

  9. Ref. meint: (26.3.2009 um 09:22) AntwortenReply to this comment

    Ist doch ok. Ich seh das Problem nicht.

  10. Jens meint: (26.3.2009 um 09:27) AntwortenReply to this comment

    Was für Schriften sind denn "mit der Untersuchungshaft unvereinbar"? Die ist schließlich keine Strafe.

  11. Andy meint: (26.3.2009 um 09:40) AntwortenReply to this comment

    @6: Das würde mich auch mal interessieren. Wie sieht es denn generell mit Playstation oder Laptop in der Zelle aus?

  12. Patrick meint: (26.3.2009 um 09:43) AntwortenReply to this comment

    @3: meines Wissens werden zumindest in meinem Bundesland die Fernseher von einem externen Dienstleister zur Leihe an die Häftlinge gegen monatliche Gebühr gestellt. Die monatliche Gebühr beinhaltet auch schon die GEZ-Gebühr. Wer die Leihgebühr nicht vom Anstaltskonto zahlen kann, bekommt also keinen Fernseher.

    Ob das überall so gehandhabt wird und ob das auf U-Haft anwendbar ist (wäre aber logisch) weiß ich allerdings nicht.

  13. Darkstalker meint: (26.3.2009 um 10:01) AntwortenReply to this comment

    Dem Gefangenen ein Radio und dann ist gut. Wo kommen wir denn da hin, wenn man selbst im Knast noch den Luxus eines Flachbildfernsehers bekommt… Verrückte Welt.

  14. aussenminister_fischer meint: (26.3.2009 um 10:09) AntwortenReply to this comment

    die sollen in den zellen sogar noch so alte türen haben, die man nur von außen aufschließen kann …

  15. Naiv! Naiv! Naiv! meint: (26.3.2009 um 10:28) AntwortenReply to this comment

    Die Technik zum Uebertragen von Daten ist so modern und so vollkommen miniaturisiert, dass es doch nur noch dem Bereich der Phantasieerzählung zuzuordnen ist, dass Häftlinge auf ihren Fernseher angewiesen sind, um nach draussen zu telefonieren…

    Hallo? Ist da wer? Gibt es Intelligenz auf diesem Planeten? Haaalloooo?

  16. NewsShit! meint: (26.3.2009 um 10:45) AntwortenReply to this comment

    @Darkstalker (13): Volle Zustimmung.

    Leider leben wir in einer Zeit, wo sich Hartz-IV-Empfänger und Knackis einen Flatscreen leisten können und der gemeine Arbeitnehmer muß schauen, wie er mit seinem Geld gerade so über die Runden kommt.

  17. inge meint: (26.3.2009 um 10:47) AntwortenReply to this comment

    Was die im Knast oder meinetwegen in der U-Haft so alles dürfen, kotzt mich schon lange an. Sind das Hotels oder was? Jaja ich weiß, es gilt erstmal die Unschuldsvermutung, aber das evl. vorhandene OPFER, das muss im Krankenhaus für die Nutzung des Fernsehers sogar zahlen.

  18. Volkswirt meint: (26.3.2009 um 11:05) AntwortenReply to this comment

    *verständnislos kopfschüttel*

    Ich finde das völlig OK.

    Wenn ich in U-Haft säße, egal ob schuldig oder nicht, wäre die Frage nach der Technologie meines Fernsehers wohl mein kleinstes Problem. Es sei denn, ich will den Fernseher tatsächlich dafür benutzen, einen mir offiziell nicht erlaubten Informationsaustausch zu betreiben.

  19. die unschuld vom lande meint: (26.3.2009 um 11:05) AntwortenReply to this comment

    @ inge (17): "Jaja ich weiß, es gilt erstmal die Unschuldsvermutung"

    "jaja" heißt ja gemeinhin "leck mich am arsch". dürfte hier auch genauso gemeint sein, oder? diese lästige regel schaffen wir lieber schnell ab?

    sieh das mal so: wenn einer unschuldig in u-haft sitzt, ist der auch ein opfer.

  20. Frank K. meint: (26.3.2009 um 11:33) AntwortenReply to this comment

    @NewShit (16)

    Du gehörst wohl auch zu den Menschen, die meinen, das man mit Klischees besser lebt.

    Es ist eine unverschämtheit, derart unreflektiert über Bevölkerungsgruppen herzuziehen, die einen (vermutlich) anderen sozialen Status, wie man selbst, haben.

    Alleine schon das "Leider" in Deiner Einleitung lässt es mir kalt den Rücken runterlaufen und impliziert bei mir die Erinnerung an (hoffendlich nie wiederkommende) vergangene Zeiten hier in Deutschland.

    @17:

    Schön, dass Dich etwas ankotzt. Jedoch, auch für die U-Haft gilt (entgegen Deinem zum Ausdruck gebrachten Rechtsempfinden) tatsächlich die Unschuldsvermutung und; auch die Haftstrafe soll auch dem Täter die Möglichkeit der Resozialisation geben. Hier mag es für Dich andere Aspekte geben, aber ein entlassener Häftling, der nicht resozialisiert wurde, wird auch weiterhin für die Gesellschaft gefählich bleiben.

    Hinsichtlich des von Dir beschriebenen Opfers möchte ich der einfachheit halber darauf hinweisen, dass auch die zu zahlenden Fernsehnutzungsgebühren im Krankenhaus zu dem vom Täter zu übernehmenden Schadensersatz gehören. Hier sei aber nicht verschwiegen, dass die tatsächliche Durchsetzung des Schadensersatz sich als schwierig erweisen kann.

  21. tr meint: (26.3.2009 um 11:35) AntwortenReply to this comment

    @ 19 (die unschuld vom lande):

    "wenn einer unschuldig in u-haft sitzt, ist der auch ein opfer"

    Schon klar. Aber in der heutigen Zeit von Terrorismus und dergleichen ist es meines Erachtens im Interese von Ordnung und Sicherheit, wenn man lieber mal einen zuviel einsperrt, als zuwenig. Wer wirklich unschuldig ist, der wird auch wieder rauskommen – wir leben ja immerhin in einem Rechtsstaat! Ich finde es traurig, dass hier regelmäßig auf den Innenminister und die Sicherheitsbehörden eingedroschen wird. Wenn erstmal euer Kind vergewaltigt wird oder ihr bei einem Anschlag in die Luft fliegt, dann werdet ihr sicher auch anders denken! Deswegen wähle ich bei der nächsten Bundestagswahl CDU!

  22. NewsShit! meint: (26.3.2009 um 11:36) AntwortenReply to this comment

    @die unschuld vom lande (19): Ach komm – wenn es nach Dir geht, ist offenbar jeder U-Häftling unschuldig…

    Ich möchte damit nicht sagen, daß es keine Fälle gibt, wo jemand zu Unrecht in U-Haft kommt aber "einfach so" kommt man da auch nicht hin.

    @Frank K. (20): Ich könnte mir gut vorstellen, daß Du einer bist, der gegen die riesigen Managergehälter wettert.

  23. Euripides meint: (26.3.2009 um 11:40) AntwortenReply to this comment

    @21 (tr): Und wenn Du einmal ein paar Wochen oder Monate unschuldig im Knast verbracht hast, wirst Du wahrscheinlich auch anders darüber denken.

  24. tr meint: (26.3.2009 um 11:44) AntwortenReply to this comment

    @ 23 (Euripides): Wie 22 schon schreibt – so einfach kommt man sicher nicht in U-Haft. Und mal ehrlich: manchen Leuten würde ein bißchen U-Haft sogar ganz gut tun. Alleine wie die schon über die Straße laufen.. da sieht man denen schon an, dass sie verdächtig sind! Nur kann die Polizei das halt nicht immer so richtig beweisen, weil unsere Gesetze (Onlinedurchsuchung etc) viel zu lasch sind.

  25. Euripides meint: (26.3.2009 um 11:48) AntwortenReply to this comment

    @24 (tr): Steht das tr eigentlich für Troll?

  26. Vollzugshelfer in der JVA Chemnitz meint: (26.3.2009 um 11:49) AntwortenReply to this comment

    In Sachsen wird es so gehandhabt, daß Geräteteile die nicht erlaubt sind außer Funktion gesetzt werden, z.B. das Micro in einem Radiorekorder.

    Übrigens waren dort bis vor kurzem TVs mit Videotext verboten,weil man damit Nachrichten SENDEN könnte.
    Daß man über Viva/MTV Nachrichten bekommen kann ist ja bekannt, aber umgekehrt???

    @11(Andy) Playstation1 ist fast überall erlaubt; teilweise auch PlaystationII. Neuere Geräte sind onlinefähig und deswegen verboten. Ich kenne nur eine JVA die einen Telefonanschluß in EINEM Haftraum hat, allerdings weiß die Justiz nix davon…..
    Einen PC/Lappi im Haftraum nicht, selbst wenn der Inhaftierte ein Fernstudium genehmigt bekommt für das heutzutage jeder einen PC benötigt so wird ein Gerät das Daten SPEICHERN kann genauso oft zugelassen wie man nen 6er mit Zusatzzahl im Lotto bekommt.
    Schreibmaschine hingegen gibt es, sofern der Gefangene die 200€ Haus- oder Eigengeld dafür hat…. Mit PCs konnte schon vor WLan zuviel Mißbrauch betrieben werden; die Mehrzahl der Bediensteten hat von moderner Technik genausoviel Ahnung wie unsere Abgeordneten, Minister und Gerichte.

    @Inge: Ich hoffe Sie checken bald mal ein, weil ein Nachbar sie des Besitzes von Kipo beschuldigt und man bei Ihnen im Rahmen einer HD das Bild eines Kleinkindes in der Badewanne findet – oder aus einem ähnlich sinnvollen Grund. Flucht- oder Wiederholungsgefahr besteht grundsätzlich!!

    Gefangene müssen auf Antrag keine GEZ zahlen, dazu sind sie einkommensmäßig gar nicht in der Lage. HartzIV-Empfänger können sich ja auch befreien lassen.

    @12: In der JVA Hof kann man für 20€ einen TV mieten; in Moabit für 18€. Und selbst wenn eigene Geräte erlaubt sind muß teilweise Geld für den Kabelempfang ausgegeben werden. Als mittelloser Gefangener bekommt man 30€ Taschengeld/Monat und selbst Arbeiter, die es auch in der U-Haft gibt, kommen durchschnittlich nur auf 80€.
    Das klingt viel, wenn man aber bedenkt, daß nahezu alle Gefangene Geld für zusätzliche Lebensmittel ausgeben (müssen) um keine gesundheitlichen Nachteile zu haben wegen Vitamin- und Mineralstoffarmem "Essen", dann relativiert sich das.

    Schöne Grüße aus dem Freistaat,

  27. Darkstalker meint: (26.3.2009 um 11:53) AntwortenReply to this comment

    @26: "@Inge: Ich hoffe Sie checken bald mal ein"

    Sorry, aber: Gehts noch?

  28. Paul meint: (26.3.2009 um 12:30) AntwortenReply to this comment

    Ja für die Gleichstellung von ALGII-Beziehern, Gefangnisinsassen und vermeintlich Verdächtigen! Ab jetzt nur noch Wasser und Brot und maximal ein Röhrenmonitor!

  29. GB meint: (26.3.2009 um 13:25) AntwortenReply to this comment

    Torfstechen würde die Notwendigkeit eines Fernsehgeräts für Häftlinge überflüssig machen ( Nicht für U-Haft gemeint ). Frische Luft und freien Himmel gibt es gratis dazu.

  30. ghost meint: (26.3.2009 um 13:39) AntwortenReply to this comment

    Einige Kommentare hier machen mir echt Angst! Was für eine fürchterliche Brut wurde da in die Welt gesetzt und wird auf die Menschen und die Menschlichkeit losgelassen? 30% der Kommentare zeigen, das hier eine dumpfe, oder eher noch ein eher dämliches Rechtsbewusstsein vorliegt.

  31. name(erforderlich) meint: (26.3.2009 um 13:39) AntwortenReply to this comment

    Kann mir vielleicht jemand erklären was Dokumente sind die mit der Untersuchungshaft unvereinbar sind?

  32. Any meint: (26.3.2009 um 13:39) AntwortenReply to this comment

    Wozu der Eiertanz? Die Menschenwürde hängt nicht an einem Fernseher. Wenn man gegen Fernseher Sicherheitsbedenken hat, gibt es eben keine eigenen Fernseher im Knast. Röhrengeräte werden dort eh beliebter sein, wegen der geräumigen Gehäuse.

  33. Hein B. meint: (26.3.2009 um 13:43) AntwortenReply to this comment

    Wow … soviele Stammtisch-Clowns und das gerade mal in 6 Stunden

    Ich glaub Torfstechen ist momentan noch das Highlight unter den Vorschlägen aus der Rubrik "Heute tagt der Stammtisch" aber das wird binnen der nächsten 24h bestimmt noch getoppt…

  34. Dieter meint: (26.3.2009 um 13:44) AntwortenReply to this comment

    Ich habe mal eine stationäre Psychotherapie gemacht, um ein schlimmes Kindheitstrauma zu verarbeiten. Während der Therapiedauer war die Nutzung von Fernseher, Laptop, Spielekonsolen usw. streng verboten – man sollte sich nämlich mit sich selbst oder mit Gesprächen (über die jeweils eigenen Problematiken) mit den Mitpatienten beschäftigen.
    Ich könnte mir deshalb vorstellen, dass ein Fernseher im Gefängnis dazu verleitet, sich in der Freizeit ebenso einfach beduseln zu lassen und gar keine Resozialisierungsleistung zu erbringen, indem man über seine Tat nachdenkt und vielleicht davon Abstand gewinnt.
    Mag aber auch sein, dass ich da von meiner Einstellung über das Fernsehen beeinflusst bin – ich halte das für absolute Verdummung und bin generell strikt dagegen.

  35. name(erforderlich) meint: (26.3.2009 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    @34 Hier geht es explizit um U-Haft. Das hat erstmal nichts mit Resozialisierung zu tun.

  36. Darkstalker meint: (26.3.2009 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    Ja, im konkreten Fall war UHaft im Gespräch. Trotzdem gibt der Eintrag doch Anlass, generell was dazu zu sagen.

    Torfstechen ist sicher einen oder zwei Schritte zu weit gedacht… ich verstehe allerdings gar nicht, wieso hier so viele der Meinung sind, ein Strafgefangener (Und da – da sind wir uns doch einig – gelangt man erst hin, wenn man wirklich was ausgefressen hat) müsse in unglaublichem Luxus schwelgen.

    Flachbildfernseher, seien sie nun gemietet, gekauft, geleast, gehören nicht in eine Zelle. Was ist aus dem guten alten Gemeinschaftsraum geworden, wo einmal am Tag die Tagesschau und anschließend ein Film angesehen werden konnte? Muss das nicht reichen?

    Ist es denn der Resozialisierung wirklich dienlich, den Gefangenen Fitnessräume, Fernseher, Schwimmbäder o.ä. zur Verfügung zu stellen? Sollte die Strafhaft (nicht U-Haft) nicht eher eine negative Erfahrung für den Betroffenen sein? Sollte Haft nicht davon abhalten, weitere Straftaten zu begehen? Gut, vielleicht gehe ich auch zu philosophisch an die Sache ran…

    Für die komplette Trennung von Haft und U-Haft (letztere dann in eigens dafür vorgesehenen Anstalten) würde ich mich allerdings sofort aussprechen. Denn da hat man zwei vollkommen verschiedene Zwecke und die Zahl der unschuldig Betroffenen ist bei der U-Haft deutlich höher.
    Wenn die Behörden die U-Haft kurz halten würden und sich in diesen Fällen – wie es das Gesetz eigentlich vorschreibt – beeilten, dann wäre allerdings gar nichts dagegen zu sagen, wenn man mal ein paar Wochen ohne Fernseher auskommen muss.

  37. ghost meint: (26.3.2009 um 14:10) AntwortenReply to this comment

    @36
    Blödsinn! Was ist unter "Kurz" zu verstehen? 1 Tag – 1 Woche – 1 Monat oder 6 Monate?

    Einem (unschuldigen) U-Häftling ein paar Wochen die Möglichkeit zu entziehen, sich über das aktuelle Geschehen zu informieren ist unakzeptabel! Ich gehe im April in den Knast, werde nach 6 Monaten wegen erwiesener Unschuld entlassen und soll im November über eine(n) Bundeskanzler(in) entscheiden, ohne über grundlegende Informationen zu verfügen? Ich muss mir meine Meinung bilden können, und das aus allen zur Verfügung stehenden Quellen!

  38. Paul meint: (26.3.2009 um 14:12) AntwortenReply to this comment

    Es geht doch nicht um den Fernseher, sondern um die Multimediafunktionen.
    Es besteht wohl die (berechtigte) Sorge, dem Untersuchungshäftling könnten Informationen, wie Tathergangsabsprachen etc. zugespielt werden. Ein Mikro-USB-Stick ist immer schmuggelbar.

    Noch zu den denen-geht-es-sowieso-zu-gut-Stammtischproleten: Ich empfehle mal ein Gefängnis zu besichtigen. Es gibt regelmäßig Führungen, auch für normale Bürger. Fast jeder kommt danach zu dem Schluss, dass schon allein der Freiheitsentzug und die Enge genug Strafe ist. Die wenigen Annehmlichkeiten sind dringend nötig, da sonst bei Entlassung nur lauter Verrücktgewordene auf die Menschheit losgelassen werden würden.

  39. Rolf Schälike meint: (26.3.2009 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    Aus dem Internet, alledings bei OVA:

    http://www.knast.net/question.html?id=3161

    Notebook-Besitz
    Frage von Anonym

    Ich bin in eine andere OVA verlegt worden. Im Gegensatz zur vorherigen OVA, räumte man mir in einem ersten Gespräch ein, das ein Notebook nicht grundsätzlich verboten sei. Eine Genehmigung kann erfolgen, wenn a) ein Freies Beschäftigungsverhältnis besteht und b) der Nachweis erbracht wird, das ein Notebook für die Arbeit unbedingt erforderlich ist. Beide Anforderungen würden kein Problem darstellen. Es wäre sogar so, daß ich bei Vorhandensein eines Notebooks nicht mal mehr täglich zu meinem Arbeitsplatz fahren müßte sondern die notwendigen Dateien im regelmäßigen Urlaub/Ausgang der Firma zukommen lassen könnte. Nun meine Frage(n): Gibt es bestimmte Formulierungen, die unbedingt im Antrag auf Notebook vorhanden sein sollten ? Ist ein freies Beschäftigungsverhältnis in der von mir geschilderten Form überhaupt möglich (Woche über Arbeit im Haftraum) ? Hilft es wenn auch noch Empfehlungssschreiben der IHK über die unbedingte Notwendigkeit meiner Notebook-Nutzung zum Erhalt der Existenz des Betriebes o.Ä. beigefügt werden, ich hätte da so meine Beziehungen … ?
    Antwort von Norbert Merz

    Diese Frage (Notebook) kannst Du nur in aller Freudlichkeit, ohne Vorwürfe und Bezugnahmen mit der Leitung und dem Vollzugsleiter klären.
    Wenn Du die Anstalt nicht überzeugen kannst, hast Du keine Chance.
    Also Diplomatie und nicht Brechstange!
    Norbert

    Kommentar RS:

    Ansonsten gilt die <a href="http://www.eurodiva.de/rschaelike/uha/hausordnung_holstenglacis.htm#Zugelassene%20Gegenst%E4nde%20in%20der%20UHA&quot; rel="nofollow">UHA-Habeliste</a>. Stand 2005 UHA Holstenglacis (Hamburg).

  40. Mausejule meint: (26.3.2009 um 14:53) AntwortenReply to this comment

    Ich verstehe zwar einen Dreck von Jura aber heisst das, wofür man verurteilt wird nicht FREIHEITSstrafe? Die Bestrafung ist lediglich der Freiheitsentzug. Nicht mehr, nicht weniger! Warum sollte man also die Insassen derart schickanieren, dass diese ihr Grundrecht auf freie Informationen nicht wahrnehmen können? Wir leben im 21. Jahrhundert. Ein Fernseher sollte das normalste der Welt in einer Zelle sein! Ich gehe sogar soweit, dass die Inhaftierten das Recht auf einen Internetzugang in ihrer Zelle haben sollten – nur sollte das so gemacht werden, dass diese halt keine Informationen verschicken können.

  41. inge meint: (26.3.2009 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    @ 40

    "ihr Grundrecht auf freie Information"

    oh, hatten die opfer auch ein grundrecht auf körperliche unversehrtheit usw.?

    ps. wenn du so mitleid mit verbrechern hast, dann hol dir einen nach hause.

  42. name(erforderlich) meint: (26.3.2009 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    @38: Danke für den Post, das macht tatsächlich Sinn. Andererseits könnte sein Anwalt ihm immer noch Absprachen zuspielen. Die dürfen sich doch noch unüberwacht(?) treffen.
    tut da eine Multimediafunktion echt weh?

  43. Wir meint: (26.3.2009 um 15:40) AntwortenReply to this comment

    @40 Mausejule: Einen Internet-Zugang, über den keine Informationen verschickt werden können ist nicht möglich bzw. wenn dann unbenutzbar, es sei denn, es werden nur einige bestimmte URLs zugelassen, was dann aber dem Grundrecht auf freie Informationen widerspricht. Selbst wenn alle Webmailer, Twitter etc. blockiert werden, oder alle Texteingabefelder blockiert werden (wie kann man dann google benutzen?), könnte man z.B. die URLs
    http://www.empfaenger.de/Ausbruch
    http://www.empfaenger.de/heute
    http://www.empfaenger.de/um
    http://www.empfaenger.de/Mitternacht
    nacheinander aufrufen, und der Besitzer der Domain empfaenger.de schaut anschließend in die Logs, welche URLs aufgerufen wurden. Aus dem selben Grund können Personal Firewalls auch keine ausgehenden Datenströme verhindern, solange der Zugriff auf's Internet nicht komplett unterbunden wird.
    Siehe auch http://video.google.de/videoplay?docid=-9179940514495321914

  44. Paul meint: (26.3.2009 um 15:48) AntwortenReply to this comment

    Schon, aber es ist schon ein Unterschied, ob ein Anwalt kurz mündlich Informationen weitergibt oder ob man in Ruhe ganze Sachverhalte via PC, bzw. Multimedia-FS auswendig lernen kann.
    Bei ersteren verwickelt ein gewiefter StA den Gangster schnell in Wiedersprüche.

    Übrigens werden Bandenmitglieder in UHaft oft in unterschiedlichen JVA's verwahrt.

  45. Darkstalker meint: (26.3.2009 um 15:51) AntwortenReply to this comment

    @40: Das hat doch nichts mit Schikane zu tun. Man sollte nur kein staatliches Hotel Knast eröffnen in dem es sich komfortabel wohnt. Haft soll nicht schön sein. Darin liegt ja gerade die Bestrafungsfunktion. Das eigene Delikt reflektieren, aus Fehlern lernen, evtl. sich ein wenig fortbilden (Lehre, o.ä. im Knast machen) – dagegen spricht doch nichts. Und ein bisschen körperliche Arbeit (sofern der Gefangene dazu in der Lage ist) schadet sicherlich auch nicht.
    Viele JVAs betreiben Druckereien … die machen da unter anderem Akten für die StA und die Gerichte. Das ist doch mal eine sinnvolle Sache.

  46. Bense meint: (26.3.2009 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    Unter einem 90-cm-Plasma-Schirm würde ich auch nicht in U-Haft gehen und die menschenunwürdigen Haftbedingungen beklagen.

  47. WakeAlan meint: (26.3.2009 um 16:06) AntwortenReply to this comment

    @44 (Darkstalker):

    Hier wird aber auch von U-Haft gesprochen. Soll man jemandem, für den die Unschuldsvermutung gilt, das Leben unbedingt schwerer machen, als es sein muss? U-Haft hat keine Bestrafungsfunktion, die erfüllt werden müsste.

  48. Carola meint: (26.3.2009 um 16:14) AntwortenReply to this comment

    Hitzige Diskussion…

    Also meiner Meinung nach, sollten die Häftlinge (egal welche soziale Schicht, egal welches Alter, etc.) ohne Fernsehr, Playstation, etwaige Sticks etc. nicht in eine "Aufbewahrungsanstalt" sprich Gefängnis, sondern in eine Art "Therapie". Das "Warum" sollte im Vordergund stehen..

    Denn manchen geht es da drin wirklich zu gut, manche aber hatten keine andere Chance als ein Verbrechen zu begehen (z.B. wenn sie nicht selbst sterben wollte – und ich rede nicht von Notwehr.

    Egal welche Beweggründe bestanden haben ein Verbrechen zu begehen, sie müssen ausgräumt werden. Davon nehme ich Kapitalverbrechen und Steuerhinterziehung jetzt mal aus…

    In Deutschland wird immer falsch angesetzt.. wenn schon einer am Rande des Abgrunds steht, wird er auch noch zu den restlichen Verbrechern gesteckt, um dann letztendlich ganz und gar kriminell zu werden. Anstatt den Tätern Ziele, Lebensgefühl, Bildung, letztendlich Hilfe, etc. zu geben.

    Mit der Methode "3 Jahre – 5 Monate ohne Bew." kommen wir jedenfalls nicht weiter… vor allem nicht in Jugendstrafanstalten.. wo doch die Jugend unsere Zukunft ist..

  49. aussenminister_fischer meint: (26.3.2009 um 17:26) AntwortenReply to this comment

    @47 Carola – ach du liebe zeit. ist das jetzt so eine "alle täter sind selbst opfer" schiene oder wird hier der freie wille ernsthaft in frage gestellt ? niemand MUSS ein Verbrechen begehen, noch nicht mal um zu überleben. zumindest nicht hier in Deutschland und wir reden doch nicht von der Sahel-Zone oder ? Wo ist der Gegensatz zwischen "manchen geht es da drin wirklich zu gut, manche hatten aber gar keine Chance als ein Verbrechen zu begehen" ? Also die, die eine Chance hatten, denen geht es gut im Knast und den anderen nicht ? Und warum sollen Kapitalverbrechen und Steuerhinterziehung ausgenommen werden ? Alleine schon wieder das "Steuerhinterziehung" genannt wird – ich bin bestimmt kein Freund von Klaus Zumwinkel und Konsorten, aber viele, die jetzt hier über die Unzumutbarkeiten im Strafvollzug klagen, sind die gleichen, die Zumwinkel am liebsten bei Wasser und Brot bis an sein Lebensende ins Verlies sperren würden.
    "Mit der Methode 3 Jahre – 5 Monate ohne Bew. kommen wir jedenfalls nicht weiter" – mit "Reden wir doch mal drüber" auch nicht.

  50. Wastl meint: (26.3.2009 um 17:34) AntwortenReply to this comment

    Bücher lesen.

  51. Ivan meint: (26.3.2009 um 17:39) AntwortenReply to this comment

    Da macht es sich die Justiz mal wieder schwieriger als notwendig. Die Unbrauchbarmachung entsprechender Anschluesse kann auch von minimal kompetenten Personal innerhalb kuerzester Zeit erfolgen. Stichwort PU Schaum, Patex oder aehnliches.

    Ansonsten empfehle ich mal einigen meiner Vorautoren Wilhelm Reichs Rede an den kleinen Mann. Meinungen wie die ihren duerften wohl einiges zu Reichs Motivation seine Gedanken zu Papier zu bringen beigetragen haben.

  52. vader meint: (27.3.2009 um 00:22) AntwortenReply to this comment

    > Torfstechen würde die Notwendigkeit eines Fernsehgeräts für Häftlinge überflüssig machen

    Jaja. Arbeit macht frei, gell?

  53. Darkstalker meint: (27.3.2009 um 10:32) AntwortenReply to this comment

    @52: Sicherlich nicht, das hatten wir schon mal. Hat nicht so toll funktioniert.

    Aber, und das ist doch wahr, wer beschäftigt ist, hat keine Zeit, Unfug zu treiben. Also, gebt den Leuten was zu tun, dann machen sie wenigstens drin keine Dummheiten mehr…

  54. tmp meint: (27.3.2009 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    @41 (inge)

    Ja, hatten die Opfer. Und für das Missachten des Grundrechts hat der Richter eine aus Sicht des Gerichts angemessene Strafe angordnet. Und dies ist im Wesentlichen – wie vorher erwähnt – eine Freiheitsstrafe und NICHT Folter bei Wasser und Brot, was hier offenbar von einigen als angemessene Strafe betrachtet wird. Der Zugang zu Informationen ist auch Teil der Resozialisierung.
    Was ich allerdings besonders lächerlich finde, ist, dass Flachbildschirm sofort mit einem Plasma mit > 140cm Bilddiagonale gleichgesetzt wird. Dummerweise entspricht das nur nicht der Realität. Röhrengeräte werden in nicht mehr allzu langer Zeit in allen Größenordnungen durch Flachbildschirme ersetzt, da die Produktion selbiger mittlerweile günstiger ist als die von Röhrenmonitoren. Von daher ist es sowohl wirtschaftlicher und als auch umweltschonender (da geringerer Energiebedarf) einen kleinen Flachbildschirm in der Zelle zu haben. Und ich wüsste jetzt auch nichts, was dagegen spricht. Die Möglichkeit, entsprechende Anschlüsse zu versiegeln ist ja gegeben.

  55. Jens meint: (30.3.2009 um 16:46) AntwortenReply to this comment

    "Es besteht wohl die (berechtigte) Sorge, dem Untersuchungshäftling könnten Informationen, wie Tathergangsabsprachen etc. zugespielt werden"

    So vielleicht bei Haftgrund Verdunkelungsgefahr. Aber bei reiner Fluchtgefahr? Warum soll der U-Häftling nicht auch unzensiert im Internet surfen?

  56. Melvina meint: (12.7.2011 um 17:44) AntwortenReply to this comment

    This makes eevtrhying so completely painless.

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