27.3.2009

Links 362

Mädchen in Hand eines Sexualverbrechers – Polizei tut trotz Hinweisen nichts

Neues Widerrufsrecht entschärft Abofallen

Netzfreiheit: Fromme Wünsche des EU-Parlaments

Sozialamt überwacht Bettler – und kürzt die Stütze

Pornos statt Politiker-Vita

44 Kommentare zu “Links 362”

  1. Sebastian Salzgeber meint: (27.3.2009 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    Link 1# ist echt fies zu lesen. Wie unglaublich und wiederlich. Das Mädchen tut mir wirklich leid.

  2. james meint: (27.3.2009 um 17:07) AntwortenReply to this comment

    "Eine Zensur, insbesondere von Suchmaschinen, dürfe es nicht geben." Lol. Ja nee jetzt. Ob vielleicht mal irgendwer aufwacht und mitbekommt das wir in Deutschland schon seit Jahren eine Googlezensur haben, die sich durch den schönen "Chillingeffects.org"-Hinweis am Seitenende äussert ?
    Und das mit dem "Grooming" hat ja nun auch absolutes katastrophenpotential, wenn das wieder von Leuten durchgesetzt wird die nicht so recht mitbekommen haben das man im Internet nicht weiss mit wem man überhaupt gerade redet und wie alt dieser ist…

  3. Torsten meint: (27.3.2009 um 17:50) AntwortenReply to this comment

    Ich hab noch was zum "Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein".

    http://shorl.com/gygravagibrasto

  4. Johannes meint: (27.3.2009 um 17:56) AntwortenReply to this comment

    Sozialamt überwacht Bettler:
    Ich verstehs ehrlich gesagt nicht. In Deutschland muß niemand frieren, hungern oder betteln. Wer's trotzdem macht, der macht das in der Regel um eine Alkohol-, Nikotin oder Konsumsucht zu subventionieren. Dieser empörte Medientenor "der arme Mann, er muß betteln um zu überleben" ist daher völlig unangebracht.

  5. tek meint: (27.3.2009 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    zu link #1:
    leyenhafte sperrlisten müssen halt reichen, echte polizei- und behördenarbeit gegen missbrauch (von kindern) ist out!

  6. freya meint: (27.3.2009 um 18:04) AntwortenReply to this comment

    "Grooming" klingt stark nach Gedankenverbrechen…

  7. Pro-Mindestrafrechts-fuer-Wiederholungstäter-von-40 Jahre meint: (27.3.2009 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    zu Link 1#

    meiner Meinung nach drei Skandal in einem:

    1) Vergewaltiger erhält NUR (!) 3 Jahre
    2) er kommt nach Therapie frei
    wird rückfällig
    3) Polizei ist Nachlässig in der Fahndung (!)

    ich weiß jetzt nicht welcher davon am Schwerwiegendsten ist.

    Unsere Gesetzte sind nicht im Interesse der Bürger gemacht, sonst wäre der Täter schon nach der ersten Tat für längere Zeit hinter schwedischen Gardinen gekommen.

  8. RA Lothar Müller-Güldemeister meint: (27.3.2009 um 18:12) AntwortenReply to this comment

    In Wien erzählte man sich, wenn man nachts auf der Straße ausgeraubt wird, darf man nicht "Hilfe Überfall" schreien, wenn man möchte, dass die Polizei kommt, denn die kommt dann nicht. Stattdessen muss man laut singen, denn dann kommt sie und verhaftet einen wegen Ruhestörung.

    Wahrscheinlich hätte hier der Anrufer nicht erzählen müssen, dass eine Frau gekidnappt wurde, sondern, dass der Entführer einen Link auf wikileaks.org gesetzt hat. Dann wäre die Polizei in Hundertschaftsstärke angerückt.

  9. Fincut meint: (27.3.2009 um 18:19) AntwortenReply to this comment

    @ Link #1

    Mein Gott, die Polizei kann auch nicht überall sein. Zwischen Hausdurchsuchung bei Domaininabern, dem bespucken ganzer Rabatte von Wattestäbchen, dem wichtigtuerischem Gegucke auf Winnenden-PKs und dem verteilen von Parkknöllchen muss man ja auch irgendwie die Prioritäten gliedern, nicht wahr? 18 Stunden ficken, davon träumen andere!

  10. Putze meint: (27.3.2009 um 18:29) AntwortenReply to this comment

    Wer’s trotzdem macht, der macht das in der Regel um eine Alkohol-, Nikotin oder Konsumsucht zu subventionieren.

    Ja, wahrscheinlich ist es in manchen Fällen so. Und? Was für ein dämliches Argument.

  11. Student meint: (27.3.2009 um 18:53) AntwortenReply to this comment

    OT: Wunderbares Zitat von Herrn MdB S. aus einem SPON-Atrikel

    <quote>»Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) rief in der Paulskirche unterdessen zu Dankbarkeit und Stolz auf. "Wir leben in Einheit und Freiheit" und könnten "dankbar und mit Stolz auf das Erreichte blicken". Er warnte mit Blick auf die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise davor, aus den "Exzessen der Finanzmärkte" und der "blinden Profitgier" mancher Manager den Schluss zu ziehen, man brauche keine freien Märkte. "Etwas besseres als Freiheit gibt es nicht", betonte er.«</quote>

    Das muss man sich einfach auf der Zunge zergehen lassen.
    (Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,615871,00.html)

    @5/tek:
    "Leyenhaft" muss ich mir merken. Wunderbar! :)

  12. Fritz Meier meint: (27.3.2009 um 18:55) AntwortenReply to this comment

    Frage zu Link # 1:

    Wie ist es möglich, dass jemand für eine Vergewaltigung mit Elektroschocker nur 3 Jahre bekommt?

    Laut § 177 III Nr. 1 Var. 1 StGB sind 3 Jahre doch die Mindeststrafe für das Mitführen der Waffe.
    Wenn er sein Opfer, so wie es im Artikel steht, mit dem Elektroschocker "bearbeitet" hat, dann müsste dass doch eigentlich ein Verwenden bei der Tat im Sinne des § 177 IV Nr. 1 Var. 1 StGB sein, für das die Mindeststrafe 5 Jahre beträgt, oder?

    TIA

  13. Nobody meint: (27.3.2009 um 19:00) AntwortenReply to this comment

    Neues Widerrufsrecht:

    Das war bisher schon (außer bei Herrn Palandt) herrschende Meinung (MüKO, Staudinger) und Rechtsprechung. Z.B. AG Montabaur, 15.01.2008, 15 C 195/07 und das AG Elmshorn, NJW 2005, 2404.

    Aber schön, daß das nochmal glasklar-gestellt wird.

  14. Marxty meint: (27.3.2009 um 19:10) AntwortenReply to this comment

    @@ Fritz Meier, vielleicht weil da Jugendrecht angewendet worden ist?

    Johannes was fürn geistig Armer bist du denn?

  15. Fritz Meier meint: (27.3.2009 um 19:18) AntwortenReply to this comment

    @ Marxty:

    Sorry, daran hatte ich nicht gedacht.

  16. capisto meint: (27.3.2009 um 19:46) AntwortenReply to this comment

    Beim Fall des des rückfälligen Sexualstraftäters kommen, wie @7 schon richtig schreibt, mehrere Skandale zusammen. Daß jemand aus der Forensik " geheilt" rauskommt und dann rückfällig wird, verwundert nicht, siehe dieses Video http://www.youtube.com/watch?v=BhbCp_qvwJ0
    Hier schildert ein Täter, wie der die Gutachter in der Forensik belogen und ausgetrickst hat.

  17. alfred meint: (27.3.2009 um 19:52) AntwortenReply to this comment

    Sozialamt überwacht…
    Demnächst zählt betteln dann noch zu den Tätigkeiten, zu denen zumutbar aufgefordert werden darf. Wer sich weigert, bekommt ebenfalls das ALG II gekürzt.

  18. Robin meint: (27.3.2009 um 19:57) AntwortenReply to this comment

    #1 (Mißbrauch)
    hm, Anklage wegen wg. Unterlassen der Diensthandlung? Viel Spaß, sowas geht mit nem kleinen Klaps auf den Po zuende. "Das nächste Mal seid ihr aber etwas gründlicher, ne?" … Ebenso Staatsanwaltschaft. Ich bezweifle, dass jetzt jemand gegen die Staatsanwaltschaft ermittelt, weil die selbst nicht die Ermittlung aufgenommen haben. Armes kleines Deutschland

    #4 (Bettler)
    So ist unsere Bürokratie nun einmal, überall zu Ort, wo man etwas streichen kann, auch wenn ich dem Fall es total in Ordnung finde. Solche Sätze wie "Ich bettle nur für das Hundefutter" sind doch totaler Schwachsinn. Wenn er nen Antrag stellt bekommt er auch das Hundefutter erstattet! In Deutschland muss niemand verhungern oder erfrieren. DAS ist die Hauptaufgabe der Stütze. Ob das menschenunwürdig sei dahingestellt, aber der Staat ist doch nicht dazu da jedem seinen Porsche vor die Tür zu stellen.

  19. Christian Unger (h.c.) meint: (27.3.2009 um 22:57) AntwortenReply to this comment

    @6 (freya),

    ich hab den frischen Rahmenbeschluß, ganze 2 Tage alt, heute erhalten.

    Grooming wird dort wie folgt definiert:

    "Kontaktaufnahmen zu Kindern zum Zweck des sexuellen Missbrauchs
    Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass folgende vorsätzliche Handlungen unter Strafe gestellt werden:

    Ein Erwachsener schlägt einem Kind, das nach den einschlägigen Bestimmungen des nationalen Rechts das dort vorgesehene Alter der sexuellen Mündigkeit noch nicht erreicht hat, mittels eines Informationssystems ein Treffen vor, um eine Straftat nach Artikel 2 Absatz a und Artikel 4 Absatz a zu begehen, und die auf den Vorschlag folgenden Handlungen haben zu einem derartigen Treffen geführt."

    Das ist aber noch nicht alles was da drinne erfasst ist:

    Anzeigepflicht. (Googelt einfach nach Anzeigepflicht und FDP oder und Kinderschutzbund)
    Verdeckte Ermittler

    _!!!!!!!!!1Sex zwischen 17- und 5jährigen ist grundsätzlich legal, wenn nicht Nötigung, Drohung oder Gewalt eine Rolle spielten. Gleichzeitig sind 14jährige zu bestrafen, die vor einem 13jährigen sexuellen Kontakt haben!!!!!!!!!!_

    Und ein "Kind" ist natürlich weiterhin jede Person unter 18. Pornos von Kindern sind alle gleich zu behandeln, nur dass bis 16 eine Mindeststrafe für den Besitz von 10 Jahren, 16/17 und Scheinjugendliche von 6 Jahren gibt.
    18jährige, die Fotos der sexuell posierenden Freundin haben, müssen 6 Jahre+ in den Knast.

    Zusätzlich erzählt man noch ein paar unbewiesene Tatsachenbehauptungen, viel Schund und Dinge, wo ich fast anfangen muss zu weinen.

    Einer meiner Parteifreunde, der mir das Dokument bereit gestellt hat, sagte dann noch dass er "sehr irritiert" über diese Vorlage sei. Und er hat das ganze Ding, da er als MdB ja auch noch anderes zu tun hat, nur einmal schnell überflogen. Wenn ich ihm das oben in den vielen Ausrufezeichen genannte mitteile und er zu dem selben Ergebnis kommt wird er wohl so irritiert darüber sein, dass er das Auto erstmal 4 Wochen stehen lässt…

    Ich gehe daher übrigens auch davon aus, dass die FDP nicht dafür bereit steht, solchen Mist umzusetzen. Ich werde mich jedenfalls dafür einsetzen…

  20. Avantgarde meint: (27.3.2009 um 22:58) AntwortenReply to this comment

    @4 Johannes
    "In Deutschland muß niemand frieren, hungern oder betteln."

    Hat sich das Leben eines mittellosen Menschen auf Nichthungern und Nichtfrieren zu beschränken?

  21. Daniel meint: (27.3.2009 um 23:06) AntwortenReply to this comment

    hauptsache wegen nem scheiss link wird direkt die wohnung durchsucht. aber bei nem vorbestraften kinderf***** der n kind entfuehrt macht man lieber erstmal nichts.

    langsam hasse ich diese behoerden

  22. gerhardq meint: (27.3.2009 um 23:07) AntwortenReply to this comment

    Sozialamt überwacht Bettler – und kürzt die Stütze

    Dem pflichtbewußten Beamten sollte der Aufwand zur Observierung von seinem Einkommen abgezogen werden, schließlich ist er ja in dieser Zeit nicht seiner eigentlichen Aufgabe nachgekommen.

    Ich kann jedem, der das Vorgehen als richtig empfindet,nur empfehlen, sich einem emotionalen Realitiycheck zu unterziehen. Möglicherweise ist es aber besser, wir kürzen in Deutschland weiter die Sozialhilfe, damit die armen Bank(st)er, Bürokraten und Politiker nicht noch mehr am Hungertuch nagen müssen.

  23. Johannes meint: (28.3.2009 um 00:18) AntwortenReply to this comment

    @23, 21: Ihr wollt allen Ernstes, daß diesem Mann 120 € mehr im Monat zur Verfügung stehen, damit er sich zu Tode saufen kann? Von mir aus bezahlt ihm eine Therapie aus Steuergeldern, aber einem Alkohliker sehenden Auges Alkohol aus Steuergeldern zu finanzieren, finde ICH unmenschlich.

  24. kralli19 meint: (28.3.2009 um 01:46) AntwortenReply to this comment

    @ 19

    Blödsinn, man kann keinen Antrag auf Erstattung der Hundefutterkosten stellen.

    Wer sich seine Meinung BILDet, sollte es besser mit Dieter Nuhr halten, gell….

  25. vader meint: (28.3.2009 um 02:36) AntwortenReply to this comment

    > @23, 21: Ihr wollt allen Ernstes, daß diesem Mann 120 € mehr im Monat zur Verfügung stehen, damit er sich zu Tode saufen kann?

    Ich will allen Ernstes, dass Sie die Klappe halten, da ich – und vermutlich nicht nur ich allein – das unqualifizierte, aber jedesmal zuverlässig eintretende Geblöke der Besitzstandwahrer auf Beiträge zu Armuts- und Suchtthemen nicht mehr hören kann.

    Danke.

  26. Horst meint: (28.3.2009 um 02:40) AntwortenReply to this comment

    Den Antrag kann man bestimmt schon stellen, nur kommt der in Ablage P.
    Hundefutterzuschuß gibt es nur in der rülpsenden asozialen braunen Stammtischwelt von Nr19.

    Dem vader kann ich mich im Übrigen nur anschließen.

  27. Marc meint: (28.3.2009 um 07:23) AntwortenReply to this comment

    Zu "Sozialamt überwacht Bettler – und kürzt die Stütze". Formell darf ein ALGII-Empfänger im Jahr 50 Euro (auch der Warenwert wird angerechnet) geschenkt bekommen.

    Man darf aber als ALGII-Empfänger auch Geld dazuverdienen. 100 Euro sind frei, darüber wird die Stütze gekürzt. Von einem Euro bleiben einem dann nur noch 20 Cent. Das bedeutet, ein 400-Euro-Job wird zu einem 160-Euro-Job. Die Bettelei hätte man also ohne weiteres wohlwollend als "Arbeit" betrachten können, zumal der Mann in der Zeit ja auch nichts anderes machen kann.

    Problem ist bei der Regelung dann nur, dass die Helden dieser ARGE dann auf die Idee kommen, die Alfred (#18) befürchtet: Bettelei wird als zumutbare Tätigkeit eingestuft.

  28. Cross meint: (28.3.2009 um 08:14) AntwortenReply to this comment

    #1: Frau vdL gibt sicher am Montag eine Erklärung heraus, dass dieser Kindesmißbrauch mit den Mitteln der neuen Internet-Zensur verhindert worden wäre.
    … ich kann mich @11 nur anschließen – hier läuft gerade unser Staat völlig aus dem Ruder – auf der einen Seite hat die Polizei die Ressourcen eine Hausdurchsuchung – sogar wegen Gefahr in Verzug – bei dem Domaininhaber von wikilieaks.de zu vollstrecken … und auf der anderen Seite fühlt man sich nicht bemüßigt eine durch eine Zeugin angezeigte Kindesentführung mit einer Großfandung zu beantworten … insbesondere wenn direkt klar wird, dass der Fahrzeughalter ein verurteilter Sexualstraftäter ist.
    Ich finde es einen Skandal dem Opfer gegenüber – denn dem Mädchen hätte man mit gesundem Menschenverstand von Seiten der Polizei die Qualen von vielen Stunden Vergewaltigung ersparen können.

    Wirklich unfassbar!

  29. gerhardq meint: (28.3.2009 um 08:41) AntwortenReply to this comment

    @26: Na und, soll er sich doch totsaufen, was ich übrigens stark bezweifle, denn der Mann hat Verantwortung für seinen Hund übernommen! Der Hund wird mit Sicherheit nicht vom Amt finanziert.

    Es ist diese maßlose Überheblichkeit von kleinkarierten Bürokraten, die mich immer wieder zur Weißglut treibt. Der Unterschied zwischen einem Angestellten mit sicherem Job, der vorsätzlich andere drangsaliert, und einem Hartz IV – Empfänger ist minimal. Die Rollen könnten ebensogut ganz schnell vertauscht sein!

    Das ist übrigens einer der Hauptgründe, warum ich ein Verfechter des Bedingungslosen Grundeinkommens bin. Dann können solche asozile Bürokraten andere drangsalieren aber nicht mehr Menschen, die schon ganz unten sind. In meiner Kindheit hieß es immer, wer am Boden liegt, der wird geschont, wir waren schließlich mit Karl May aufgewachsen. Heute scheint eher die Devise zu sein, wer am Boden liegt, bekommt noch richtig einen reingetreten.

  30. Torsten meint: (28.3.2009 um 13:21) AntwortenReply to this comment

    Noch ein ganz wichtiger Link – der SPIEGEL hat Udo Vetter interviewt.

    http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,616017,00.html

    Der letzte Satz ist göttlich: "Die Dresdner Staatsanwaltschaft beteuert, nicht einmal gewusst zu haben, was Wikileaks ist." Die Qualität der Strafermittlungen in Deutschland rührt mich fast zu Tränen.

  31. nils meint: (28.3.2009 um 13:41) AntwortenReply to this comment

    Was für eine widerliche Worwahl ist denn "die er zuvor mit Elektroschocker bearbeitet hatte"? Fällt den Menschen nichts besseres ein, als das Mädchen als Ding zu behandeln und zu sagen, jemand hätte dieses Ding bearbeitet? Es gibt viele Möglichkeiten wie man das ausdrücken kann, das hier ist meiner Meinung nach eine der ekligsten. Sie ist gequält oder geschockt worden oder irgendetwas anderes, aber "bearbeitet"…

    Außerdem spricht das finde ich eindeutig dafür, dass Elektroshocker überhaupt nichts in irgendwelchen Händen zu suchen haben, wenn schon Vergewaltiger diese einsetzen um Opfer zu quälen. Ich schätze dadurch, dass kein sichtbarer Schaden entsteht (Blut, gebrochene Knochen, was auch immer) wird die Hemmschwelle für den Einsatz heruntergesetzt.

    Dritter Punkt: Wie kann man so hirnlos sein, dass man, wenn ein Mann ein Mädchen in sein Auto zerrt und wegfährt, dorthin fährt, wo genau das passiert ist um zu gucken ob der Mann vielleicht nur schnell nen Parklatz gesucht hat? Und wenn er nicht da ist, dann ist bestimmt auch nichts passiert und wir können wieder auf Strefe gehen. kopf->tisch.

    nils

  32. Christian Unger (h.c.) meint: (28.3.2009 um 14:09) AntwortenReply to this comment

    @32 (nils),

    Wenn entführende Vergewaltiger mit der Tat fertig sind bringen sie in aller Regel die Opfer wieder dorthin zurück, wo er ihn/sie aufgeschnappt hat. Der Täter will damit, so obskur es klingen mag, dem Opfer nicht zuviel zumuten.

    Und wenn man erst noch gemütlich seinen Kaffee austrinkt bevor man losfährt ist der Täter vielleicht grad dabei, sein Opfer dort wieder abzuseten. Wobei das mit dem Kaffeetrinken keinerlei Unterstellung sein soll…

  33. Axel John meint: (28.3.2009 um 21:47) AntwortenReply to this comment

    Sozialamt überwacht Bettler – und kürzt die Stütze
    Zitat:
    „Aber letztlich ist dies eine Frage des Augenmaßes und der Sensibilität, wie man damit umgeht“
    (Auch) hier im Forum kann man immer wieder erfahren, dass in einem Rechtsstaat einzig und alleine das Gesetz zählt und Moral und Ethik darin nichts zu suchen haben.

    @ 20: Ich gehe daher übrigens auch davon aus, dass die FDP nicht dafür bereit steht, solchen Mist umzusetzen.
    Die Erfahrung zeigt, dass die FDP alles unterstützt was die Chance erhöht, an der Regierung beteiligt zu werden.
    In einem halben Jahr ist Wahl und es würde mich nicht wundern, wenn Guido die Einführung der Planwirtschaft und volkseigener Betriebe fordert, wenn er dafür Außenminister wird.

    @ 32: Fällt den Menschen nichts besseres ein, als das Mädchen als Ding zu behandeln und zu sagen, jemand hätte dieses Ding bearbeitet?
    Verwerflich wäre diese Wortwahl nur, wenn sie den Täter beträfe. Denn der kann, anders als sein Opfer, Ansprüche geltend machen.

  34. Christian Unger (h.c.) meint: (28.3.2009 um 22:02) AntwortenReply to this comment

    @35 (Axel John),

    die CSU wollte die Mindeststrafe bei §176 verhöhen und hat dazu einen Antrag in den Bundesrat eingebracht. Nach der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages mit der FDP war das Thema im Bundesrat von der Tagesordnung gestrichen wurden und wird dort seitens Bayerns nicht mehr in dieser LP eingebracht.

    Sie dürfen auch mal gerne nach "Anzeigepflicht" + "FDP" googeln.

    Soviel zu Ihrer mal wieder billigen Polemik. Oder wie ein deutscher Comedian zu sagen pflegt: Wenn man keine Ahnung hat…

  35. Ex-Kind meint: (28.3.2009 um 23:03) AntwortenReply to this comment

    Nur zum Mitgießen: Eine 15-Jährige ist kein Kind. Die Leute, die hier schon wieder von Kindesmissbrauch und Kindervielesternern faseln, verbreiten wie üblich nur Dummfug.

    Wenn man alle unter 18-Jährigen als Kinder betrachten will, dann bitte auch mit allen Konsequenzen. Also nicht heulen, wenn der nächste Tim anstatt sich zu erschießen, sich ergibt und dann unbehelligt nach Hause gehen darf, weil Kinder schließlich nicht strafmündig sind.

    Und weil Emotionen so viel Spaß machen: 18-Jährige darf man ihrer Meinung also nach vergewaltigen, massakrieren, foltern, ermorden, ja? Ist ja nicht so schlimm. Das sind schließlich Erwachsene und die haben bekanntlich alle Dreck am Stecken. Am besten alle erschießen, nicht wahr?

  36. Christian Unger (h.c.) meint: (29.3.2009 um 08:55) AntwortenReply to this comment

    @37 (Ex-Kind),

    die gehen halt alle nach dem EU-Mainstream. Kinderpornographie ist alles unter 18, und am besten fast alle Bilder auch ohne pornographischen Bezug. Naja gut: Wenn man als 18jähriger ein Porno- oder "sexuell posendes"-bild seiner 17jährigen Freundin hat gehts noch, dann sinds nur 6 Jahre Mindeststrafe. Aber wehe die ist 15, denn da werden die sexuellen Posen gleich mit 10 Jahre + x bestraft. Und wehe die Freundin ist 18 und sieht wie 16 aus, Scheinjugendlich. Und wenn sie das als 18jährige fotografiert hat wird sie als "Kind" geschützt und uU nach Erwachsenenstrafrecht bestraft.

    Sind halt alles nur arme, arme Kinder, und man muss die schutz- und wehrlosen 17jährigen ja vor ihren bösen, bösen 18jährigen Peinigern retten, und da einem sonst nichts einfällt macht mans eben mit Strafen jenseits von gut und böse.

    Aber nun gut: Da ja alle unter 18jährige kleine, arme Kinder sind, so denkt sich die EU, seis ja auch ok wenn 17jährige grundsätzlich mit 5jährigen rummachen dürfen. Sind ja beides arme, kleine, unschuldige Kinderchen.

    Ich glaub, ich muss erstmal weinen gehen…

    PS: Was die hier diskutierte Tat nicht besser macht, aber man sollte bedenken dass man Jugendliche nicht wie einem grad passt mal als Kinder und mal als Erwachsene behandeln kann. Jugendliche sind Jugendliche, punkt, fertig, aus.

  37. Snickerman meint: (29.3.2009 um 16:03) AntwortenReply to this comment

    @ 38 Christian Unger
    leider klappt ihre Homepage nicht so richtig und das mit dem googeln hat bei mir auch nichts gebracht- wären sie so nett und würden einen Link posten, damit ich das meinem besten Freund (kurz vorm 1. Staatsexamen) weiterschicken kann?

    Danke im Voraus und sie haben recht-
    ich glaube, die in ihren Beamtenpalästen in EUnistan haben eine akute Wahnvergiftung…

    ach und noch als Anhang- so läufts doch auch in den USA:
    Wenn der 13jährige Junge dort von einer/m Erwachsenen angefasst wurde, gilt er als Kind und gequältes Opfer einer Vergewaltigung, hat er seine gleichaltrige Freundin angefasst, gilt er als Erwachsener und brutaler Täter einer Vergewaltigung (die Freundin dann allerdings auch)

  38. Christian Unger (h.c.) meint: (29.3.2009 um 22:59) AntwortenReply to this comment

    @39 (Snickerman),

    den Rahmenbeschluß habe ich durch einen Parteifreund zugeschickt bekommen. Ich weiß nicht ob es den überhaupt schon als Onlineveröffentlichung gibt.

    Zur Not kann ich ihn auch bei mir hochladen.

  39. vader meint: (29.3.2009 um 23:36) AntwortenReply to this comment

    @ unger
    > die gehen halt alle nach dem EU-Mainstream. Kinderpornographie ist alles unter 18,

    Wenn mich nicht alles täuscht und ohne das jetzt nochmal nachzusehen: Unter 18 ist erst mal _Jugendpornographie_. Wie gesagt, ohne nachzusehen, aber ich glaube mich erinnern zu kennen, dass es da noch einen Unterschied gab.

  40. Christian Unger (h.c.) meint: (30.3.2009 um 08:18) AntwortenReply to this comment

    @41 (vader),

    ich sprach hier vom neuen EU-Rahmenbeschluß vom 25.03.09. Ich gebe zu dass Sie diesen noch nicht zu kennen brauchen, allerdings befürchte ich dass ihn auch viel zu wenig Leute letztlich wahrnehmen werden.

    Nach Art. 1 (a) ist ein "Kind" jede Person unter 18 Jahren.
    Nach Art. 1 (b) ist Kinderpornographie "jegliches Material mit bildlichen Darstellungen eines Kindes oder einer anderen Person mit kindlichem Erscheinungsbild oder mit realistischen Darstellungen eines nicht echten Kindes, das an realen oder simulierten eindeutig sexuellen Handlungen beteiligt ist, oder jegliche Darstellung der Geschlechtsorgane eines Kindes oder einer Person mit kindlichem Erscheinungsbild für primär sexuelle Zwecke oder jegliche realistische Darstellung eines nicht echten Kindes;"

    Das heißt sexuelle Handlungen jeglicher Art, sexuelles Posieren, und die Darstellung der Geschlechtsorgane – diese können nach dem Beschluss auch bedeckt sein – zu "primär sexuellen Zwecken" von Personen unter 18 und solchen, die unter 18 sein könnten, ist nach der EU Kinderpornographie.

    Art. 4 bestimmt in diesem Zusammenhang was alles verboten wird (von Besitz bis Herstellung), wobei ich es fatal finde die Herstellung von Kinderpornographie im Zusammenhang mit Straftaten zur Kinderpornographie zu nenne, da dies m.E. klar eine Straftat ist, die primär in Verbindung mit sex. Missbrauch von Kindern steht.
    Ausnahmen oder Einschränkungen sind jedenfalls NICHT erlaubt.

    Mindeststrafen: Sechs bis zehn Jahre.

  41. Christian Unger (h.c.) meint: (30.3.2009 um 08:36) AntwortenReply to this comment
  42. bombjack meint: (30.3.2009 um 20:07) AntwortenReply to this comment

    @42 Christian Unger (h.c.) (Link) meint: (30.3.2009 um 08:18):
    [...]
    "oder mit realistischen Darstellungen eines nicht echten Kindes, das an realen oder simulierten eindeutig sexuellen Handlungen beteiligt ist,"
    [...]

    Würde mich mal interessieren warum die Säcke so auf den virtuellen Darstellungen rumreiten, da der direkte Schutzzweck dort meiner Ansicht nach nicht gegeben ist und eben keine Rechte von anderen Personen bei der Herstellung oder gar beim bloßen Besitz verletzt werden.
    Welchen Schutzzweck hat also ein Verbot von virtuellen Darstellungen?
    Besonders wenn der Zug in diese Richtung abfährt:
    http://www.independent.co.uk/news/uk/politics/graphic-artists-condemn-plans-to-ban-erotic-comics-1652270.html

    bombjack

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